Protokoll der Sitzung vom 19.05.2006

Ich werde in absehbarer Zeit die Gelegenheit haben – darum bitte ich –, die Clusterpolitik darzustellen. Sie dient vor allem auch dem Mittelstand. Die Großen haben Zugang zu Forschungserkenntnissen; der Mittelstand hat ihn nicht. Hier einen Ausgleich zu schaffen, ist ein wesentliches Ziel unserer Politik.

Gerade der Mittelstand war in der Lage, den Export, also den Anteil des Auslandsmarktes am eigenen Umsatz, deutlich zu erhöhen. 2005 hatten wir bei Industrie und verarbeitendem Gewerbe eine Exportquote von 45 %. Diese wird natürlich in besonderer Weise von den großen Global Playern getragen. Aber der Mittelstand hat bis heute seine Exportquote auf nahezu 30 % ausdehnen können. Der Gang über die Grenze, in andere Märkte hinein, ist für kleine und mittlere Unternehmen natürlich sehr viel schwieriger und risikobehafteter. Deshalb werden wir den Bereich der Außenwirtschaft, die Beteiligung an Messen und Ausstellungen und das entsprechende Beratungssystem weiter ausbauen.

Ich möchte auf das öffentliche Auftragswesen hinweisen, das durch das Mittelstandsförderungsgesetz auch mittelstandsfreundlich gestaltet werden kann, und herausheben, dass die Staatsregierung ihre Politik am Mittelstand orientiert und es als einen Schwerpunkt ihrer Politik ansieht, gerade auch dem Mittelstand in Bayern eine gute Zukunft zu geben. Ich möchte um eine gute Beratung und dann um ein Gesetz bitten, das eine Grundlage für die nächsten Jahre und Jahrzehnte sein kann.

(Beifall bei der CSU)

Wir kommen zur Aussprache. Je Fraktion sind fünf Minuten vereinbart. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Beyer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bedeutung des Mittelstandes für die Wirtschaft und für das Leben in Bayern muss ich nicht mehr betonen. Wer sie nicht kennt, hätte in diesem Hause nichts verloren. Beschäftigung und Ausbildung sind in der Hand des Mittelstandes in Bayern in einer guten Hand, und das sollen sie auch bleiben. Das ist, denke ich, unbestritten.

(Zurufe von der CSU: Hört, hört!)

Umso wichtiger ist es, dass wir in Bayern auch wirksame Rahmenbedingungen schaffen. Die Frage muss deshalb sein: Gibt der Gesetzentwurf, den Sie heute hier einbringen, die Antworten auf die zentralen Fragen des Mittelstandes? – Die Beratungen im Ausschuss werden uns Gelegenheit geben, diesen Fragen weiter nachzuspüren. Aber heute ist schon absehbar: Der ganz große Wurf ist Ihnen mit diesem Gesetzentwurf nicht gelungen. Sie bieten dem Mittelstand mit diesem Gesetzentwurf Mittelmaß; das hat der Mittelstand in Bayern nicht verdient.

(Beifall bei der SPD)

Nehmen wir die prägenden Merkmale, die Herr Staatsminister für den Mittelstand zu Recht herausgestellt hat: Wie innovativ – Sie haben ja von der Innovationskraft des Mittelstandes gesprochen – ist denn dieses Gesetz? – Fast schon treuherzig schreiben Sie in der Begründung: Der Vorläufer ist seit 1974 unverändert. Beim fl üchtigen Lesen der 25 Artikel habe ich gestern auf die Schnelle allein 18mal den Hinweis gefunden: übernimmt unverändert die Regelung des Artikels XY aus dem Mittelstandsförderungsgesetz von 1974. Also, hier scheint sich kein epochaler Wurf anzukündigen, Herr Pschierer, in der Tat.

Wie dynamisch sind Sie denn mit diesem Entwurf? Der Herr Minister hat aufgezeigt, wie nötig es ist, das Feuer weiter anzufachen. Drei Jahre haben Sie gebraucht – nicht Sie, Herr Huber; insofern haben Sie mit dem Erbe Glück gehabt. Aber es hat drei Jahre gedauert, bis Sie den Gesetzentwurf nach ersten großen Ankündigungen – wir haben eine Rede da, in der Herr Wiesheu sagt, er habe jetzt einen Entwurf fertig – heute eingebracht haben. Drei Jahre! Das ist Dynamik in Bayern. Ich gratuliere.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Respekt! – Beifall bei der SPD)

Ein marktfähiges Produkt kennzeichnet den Mittelstand. Was ist denn jetzt von Ihrem Gesetz zu halten?

Die SPD-Landtagsfraktion – ich erinnere an den geschätzten Kollegen Dr. Manfred Scholz – hat bereits im April 2003 einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes von 1974 eingebracht. Die GRÜNEN – ich denke, Herr Dr. Runge wird darüber reden – haben Gleiches getan.

Sie hätten diese guten Vorlagen aufgreifen können, aber Sie wollten es nicht. Deshalb fehlt Ihnen, verglichen mit dem SPD-Entwurf, ein Punkt, der eine zentrale Schwachstelle der Rahmenbedingungen unseres Mittelstandes beseitigen könnte, nämlich die Frage der Finanzierung. Der Gesetzentwurf der SPD hatte eine Regelung der allgemeinen Finanzierung des Mittelstands vorgesehen. Wir haben insbesondere angeregt, Finanzierungsmöglichkeiten durch eine Mittelstandsfi nanzierungsbank oder in enger Abstimmung mit den Geschäftsbanken zu schaffen.

Völlig zu Recht kritisiert die vbw, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, an dem von Ihnen heute eingebrachten Entwurf – Herr Minister, ich denke, Sie kennen die Stellungnahme –, dass Sie nur auf die Eigenkapitalsituation des Mittelstands abstellen, aber nicht insgesamt auf die Verbesserung der Möglichkeiten zur Finanzierung mittelständischer Unternehmen. Wer dem Mittelständler nicht das Geld oder andere Finanzierungsmittel gibt – das ist Fremdkapital –, wird keine Kapazitätsausweitungen erreichen können. Zu Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die Sie jetzt vorsehen, sagen Sie ganz versteckt in der Begründung, es könne auch eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung sein, aber die sei nicht in erster Linie gewollt. Wir von der SPD hatten es in unserem Entwurf drin.

Der zentrale Punkt des Artikels 7, den Sie heute umschifft haben, beinhaltet Ihren Versuch, die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand einzuschränken. Wir bedauern, dass Sie den unfruchtbaren Streit zwischen kommunaler Wirtschaft und Mittelstand hier noch schüren. Aus diesem Grund haben Sie drei Jahre gebraucht, bis Sie diesen Entwurf vorgelegt haben. Sie zeigen sich nicht auf der Höhe der Zeit, Herr Minister. Diese Frontstellung ist Schnee von gestern. Kommunale Wirtschaft und Mittelstand sind Partner vor Ort. Beides ist Wirtschaft vor Ort, ist lokale Wirtschaft, ist Wirtschaft, die nicht globalisiert ist. Das ist die Wirtschaft, die die Beschäftigung und die Arbeitsplätze vor Ort hält.

Wenn Sie diese Frontstellung nicht aufl ösen, bleibt das Gesetz ein Anachronismus, und Sie vergeben die Chancen, die in dem Miteinander liegen. Auch darüber werden wir reden. Wir werden dann aufzeigen, dass es eine Partnerschaft zwischen kommunaler Wirtschaft und dem örtlichen Mittelstand, Handwerk eingeschlossen, gibt. Wenn wir in diesem Bereich zusammenhalten und zusammenarbeiten, dann wird Bayern davon in der Tat profi tieren. Die Ausschussberatungen geben uns Gelegenheit, das und vielleicht auch die Mittelstandsförderbank in das Gesetz hineinzunehmen.

(Beifall bei der SPD)

Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Kollegen Breitschwert.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema „Mittelstand“ brauche ich keinen Vorspann zu machen. Ich kann das unterstreichen, was Herr Minister Huber über die wirtschaftliche Bedeutung des Mittelstands und zu den Zahlen der Statistik gesagt hat.

Das im Jahr 1974 verabschiedete Gesetz zur bayerischen Mittelstandspolitik hat sich bewährt. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht vernünftig fortgeschrieben werden muss. Es muss der heutigen Zeit und den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des Mittelstandes, angepasst werden. Die Neufassung des Gesetzes soll signalisieren, dass wir die Herausforderungen der mittelständischen Betriebe – die sind, Herr Kollege Pschierer, keinesfalls geringer geworden, wie wir wissen – und der freien Berufe sehen und dem Mittelstand neue Chancen ermöglichen wollen.

Die Eigenkapitalbildung, die von einem Kollegen angesprochen wurde, hat natürlich Bedeutung. Da gibt es Instrumentarien, auch seitens des Freistaates, über die LfA – die nenne ich nur stellvertretend –, aber auch durch andere Dinge. Das bedeutet aber nicht, dass man Situationen nicht noch verbessern kann. Wir stellen in der Tat bei den mittelständischen Betrieben eine eklatante Eigenkapitalschwäche fest.

Ziel unserer neuen Initiative muss es aber auch sein, dem Mittelstand mit der Neufassung die erforderlichen Perspektiven und Freiräume zu sichern. Ein wichtiger Punkt hierzu ist der neu geschaffene Teil „Mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen“ mit folgenden Punkten: Hinwirken auf Mittelstandsfreundlichkeit bei Erlass oder Novellierung mittelstandsrelevanter Rechtsvorschriften, Abbau investitionshemmender Vorschriften und mittelstandsfreundliche Verwaltungsverfahren.

Der Abbau investitionshemmender Vorschriften muss Vorrang haben, damit alles einfacher wird. Die investitionshemmenden Vorschriften sind vom Herrn Minister ebenso angesprochen worden wie die mittelstandsfreundlichen Verwaltungsverfahren. Diese Dinge gelten – das möchte ich unterstreichen – für alle Ebenen, auch für die Kommunen. Da gibt es gute Beispiele. Dazu kann ich Ihnen einiges sagen. Da kommt es beispielsweise in der Landeshauptstadt vor, dass man auf Baugenehmigungen sechs Monate und mehr warten muss. Anderswo würde man diese Genehmigungen innerhalb von 14 Tagen bekommen. Die Genehmigungspraxis ist eben unterschiedlich.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Vorrang privater Leistungserbringung. Artikel 7, von dem die Rede war, ist hierfür die zentrale Vorschrift. Es gibt sicher unterschiedliche Auffassungen über die Tragweite dieser Regelung im Hinblick auf staatliche Beteiligungen und Privatisierungsbemühungen. Ich würde mir hier im Rahmen der Beratungen – das sage ich deutlich – eine noch klarere Aus

sage zugunsten des Vorrangs der privaten Beteiligung wünschen. Was die private Hand zu gleichen oder besseren Konditionen ermöglichen kann, soll sie übernehmen und so den öffentlichen Sektor entlasten. Das ist das Ziel unserer Politik. Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass in Kombination mit unrentableren Bereichen die öffentliche Hand auch gewinnbringende Aufgaben diesem Vorrang des Privaten unterstellen sollte.

Die mittelständische Privatwirtschaft als Leitbild ist für unsere Gesellschaft effektiver als jede Übernahme von Aufgaben durch die öffentliche Hand. Das gilt auch für die privatwirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand. Unsere Mittelstandspolitik muss sich in diesem Bereich noch stärker engagieren.

Diesem Ziel dient natürlich auch die mittelstandsfreundlichere Ausgestaltung des öffentlichen Auftragswesens. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Deswegen möchte ich ihn hier auch ansprechen. Dazu ist noch Folgendes zu sagen: Durch die Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose gibt es erhebliche Verbesserungsmöglichkeiten. Es muss zu einer Aufwertung des Meistertitels kommen, indem grundsätzlich für Standardleistungen der Meistertitel als Fachkundennachweis akzeptiert wird. Es muss die Unterstützung von Bietern durch Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zugelassen werden. Die Aufsichtsbehörden müssen verpfl ichtet werden, Bieterbeschwerden zu prüfen und auf die Beachtung der Vergabevorschriften hinzuwirken. Wir werden mit einem solchen Gesetz eine noch stärkere Hinwendung zum bayerischen Mittelstand erreichen.

Dass ein Mittelstandsförderungsgesetz auch einzelne Fördermaßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen beinhaltet, sehe ich als selbstverständlich an. So sind die Förderung der Aus- und Weiterbildung, die Betriebsberatung – das ist angesprochen worden –, die Existenzgründungsberatung, Gründerzentren und die Sicherung der Unternehmensnachfolge genauso Bestandteile dieses Gesetzes. Hier wird die künftige Entscheidung über den Zehnjahresturnus, wonach der betriebliche Teil des vererbten Vermögens nicht belastet wird, wenn der Betrieb weitergeführt wird, ganz wichtig sein.

Genauso wichtig sind Modelle zur Unternehmenskooperation und zur Technologieberatung und -vermittlung. Dass im Zeitalter der Globalisierung auch die Erschließung – diese betreiben das Wirtschaftsministerium und unsere Behörden – und Sicherung von Auslandsmärkten Mittelstandspolitik sind, will ich nur am Rande erwähnen.

Das neue Mittelstandsförderungsgesetz weist in eine gute Richtung. Gehen wir diesen Weg konsequent und mutig zum Wohle des bayerischen Mittelstands!

(Beifall bei der CSU)

Die nächste Wortmeldung kommt von Kollegen Dr. Runge.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Was lange währt, wird endlich gut. Dieser Spruch gilt leider nicht für den jetzt vorgelegten Entwurf eines Mittelstandsförderungsgesetzes. Der jetzige Gesetzentwurf hat zuletzt wohl einen Weichspülgang durchlaufen. Herr Kollege Beyer hat richtigerweise davon gesprochen, dass es sich um ein Mittelmaß handelt, das nicht der Rede wert ist. An manchen Stellen ist der Gesetzentwurf sogar wenig mittelstandsfreundlich.

Kurz etwas zur Genese: Wir haben im März 2002 einen Gesetzentwurf vorgelegt, weil wir der Meinung waren, dass das Gesetz dringend einer Novellierung bedurfte. Wir wollten beispielsweise erreichen, dass die Regelung zur Subsidiarität konkretisiert und damit fassbar wird. Weiter wollten wir, dass aktuelle Problemlagen eingearbeitet werden, also Existenzgründungen, Nachfolge, Betriebsübernahmen, Coaching. Schließlich wollten wir, dass für mehr Transparenz in der Wirtschaftsförderung gesorgt wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Was waren die Reaktionen von CSU und Staatsregierung? – Sie haben damals gesagt, das brauchten Sie alles nicht, das Mittelstandsförderungsgesetz müsse nicht novelliert werden, das Gesetz sei ein Programmgesetz, kein Fördergesetz.

Nach einer Schamfrist von ungefähr einem Jahr gab es dann einen Gesetzentwurf der Staatsregierung. Und siehe da: Viele Inhalte, die wir ein Jahr zuvor und später auch die SPD vorgetragen hatten, fanden sich erfreulicherweise in diesem Gesetzentwurf wieder.

Da ging man auf Existenzgründungen und auf Nachfolgeregelungen ein. Das Coaching war mit enthalten. Für uns ist das sehr erfreulich und sehr lobenswert gewesen. Herr Kollege Breitschwert, auch ein ganz entscheidender Punkt fand sich in dem Entwurf, der auch unsere Unterstützung gefunden hatte; es war eine Verschärfung der Regelung zur Subsidiarität. Sie war wesentlich radikaler als im bisherigen Gesetz von 1974, und sie war auch wesentlich radikaler, konkreter und fassbarer als im kommunalen Wirtschaftsrecht. Sie enthielt eine drittschützende Wirkung, also eine Klagemöglichkeit bei vorheriger Einschaltung einer Clearingstelle.

Für diesen Gesetzentwurf hat sich die Staatsregierung erst einmal bei den Wirtschaftsverbänden feiern lassen. Sie hat sich dafür beglückwünschen lassen. Alle waren darüber froh, dass ein besseres Gesetz kommt. Was ist dann passiert? - Der Gesetzentwurf ist drei Jahre lang in der Schublade verschwunden. Was waren die Hintergründe? Es gab einen erbitterten Streit zwischen Herrn Beckstein und Herrn Wiesheu wegen der Regelung zur Subsidiarität. Wir wissen alle, dass Herr Wiesheu jetzt bei der Bahn ist. Minister Huber präsentiert einen neuen Gesetzentwurf; da fi nden sich aber die ganz entscheidenden Formulierungen nicht mehr.

(Zuruf von den GRÜNEN: Der hat halt keine Ahnung davon!)

Dezidiert gibt es keine drittschützende Wirkung mehr bei den Subsidiaritätsvorgaben.

(Henning Kaul (CSU): Nimm es nicht ernst!)

- Er nimmt es vielleicht bei uns nicht ernst. Er nimmt es aber bei den Wirtschaftsverbänden ernst, beim Bauindustrieverband, bei der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft und bei den Innungsverbänden, die alle in den letzten Tagen auf der Matte standen. Wir können es nur so interpretieren: Wirtschaftsminister Huber ist zulasten der Wirtschaft eingeknickt. Bei Beckstein und Wiesheu wollte eben keiner nachgeben, jetzt hat Herr Huber nachgegeben. Das gilt es unserer Meinung nach zu ändern, was wir in den Ausschussberatungen auch anstoßen wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Einwand.

Meine Damen und Herren, damit ist die Tagesordnung abgearbeitet. Ich danke Ihnen und wünsche allen ein gutes Wochenende, auch wenn es bei den Abgeordneten in der Regel etwas anders aussieht, als die allgemeinen Erwartungen an ein Wochenende sind. Noch einen guten Tag! Die Sitzung ist geschlossen.