Verehrte Frau Vizepräsidentin, verehrte Frau Kollegin Pranghofer, verehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Kündigung der tarifl ichen Arbeitszeitbestimmungen arbeiten rund 26 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 42 Stunden.
Die Länder haben sich am 19. Mai 2006 in Potsdam mit Verdi/DBB Tarifunion auf eine längere Arbeitszeit verständigt. Grundlage für die Ermittlung der neuen tarifl ichen Arbeitszeit ist die „festgestellte tatsächliche durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit“. Als tatsächliche durchschnittliche Arbeitszeit wurden in Bayern 39,33 Stunden ermittelt. Hinzu kommt ein „Zuschlag“ von 0,40 Stunden.
Von der Arbeitszeitverlängerung werden aber bestimmte Berufsgruppen ausgenommen, nämlich die Beschäftigten, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten, die Beschäftigten an den Unikliniken, die Beschäftigten in Straßenmeistereien, Autobahnmeistereien, KfzWerkstätten, Theater und Bühnen. Für diese Beschäftigten gilt weiter die 38,5-Stundenwoche.
Das Entscheidende ist hier: Das auf den ausgenommenen Beschäftigungskreis entfallende Volumen der Differenz zu der durchschnittlichen Arbeitszeit von 39,73 Stunden wird auf die Beschäftigten in den anderen Beschäftigungsbereichen übertragen und erhöht für diese die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Für diese Beschäftigten, das sind über 70 %, liegt die Arbeitszeit dann – nach den derzeitigen Berechnungen – bei 40,08 Stunden. Das bedeutet: Wir haben für den größten Teil der Mitarbeiter die Arbeitszeit deutlich den 42 Stunden der Beamten angenähert. Wir sehen das als ersten Schritt des Erreichens des so genannten Gleichklangs an.
Bezogen auf Ihre Frage bedeutet dies: Bei den Arbeitnehmern – ausgenommen Ärzte –, für die derzeit noch die 42-Stundenwoche gilt, reduziert sich künftig die Arbeitszeit entweder auf 38,5 Stunden, wenn sie den oben genannten Berufsgruppen angehören, anderenfalls erhöht sie sich auf 40,08 Stunden.
Zur Feststellung, für wie viele der 26 500 Arbeitnehmer, die derzeit 42 Stunden arbeiten, künftig nur noch die 38,5Stundenwoche gilt, wäre ein aufwändiger Datenlauf erforderlich, der in der Kürze der Zeit nicht möglich war. Ich kann Ihnen aber die Zahl für die gesamte Arbeitnehmerschaft nennen: Von den insgesamt rund 100 000 Arbeitnehmern im staatlichen Bereich arbeiten künftig insgesamt circa 26 400 nur 38,5 Stunden, nämlich insbesondere die Arbeitnehmer und Auszubildenden der Uniklinika, der Autobahn- und Straßenmeistereien sowie der Theater.
Herr Staatssekretär, Sie haben uns gerade gesagt, es bereite Ihnen bereits Schwierigkeiten, die Zahlen zu ermitteln, wer von welcher Arbeitszeit betroffen ist. Können Sie uns einmal sagen, welchen Verwaltungsaufwand es bedeutet, die verschiedenen Arbeitszeitmodelle, die im Zuge des Drucks vereinbart wurden, den Sie bei den Tarifverhandlungen erzeugt haben, zu handeln, und wie viele Personen Sie dazu brauchen, um dies zu bewältigen?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, verehrter Herr Kollege, ich glaube, ich habe es dargestellt, dass von den insgesamt rund 100 000 Arbeitnehmern im staatlichen Bereich künftig etwa 26 400 nur 38,5 Stunden arbeiten. Das sind etwa 25 %. Nach den derzeitigen Berechnungen arbeiten 63,3 % 40,08 Stunden. Ich glaube, dass es auf der Grundlage dieser Vereinbarung gelungen ist, einen Gleichklang mit den Beamten, die 42 Stunden arbeiten, zu erreichen.
Herr Staatssekretär, meine Frage war: Sie haben in Zukunft mindestens drei Arbeitszeitmodelle, die Sie innerhalb der Verwaltung administrieren und abrechnen müssen. Wie wollen Sie das mit welchen Kosten und mit welchem Personal tatsächlich schaffen?
Unser Ziel, Herr Kollege, war es, möglichst einen Gleichklang zu erreichen. Den ersten Schritt haben wir getan.
Keine weitere Zusatzfrage. Damit sind die Fragen zu Ihrem Geschäftsbereich abgeschlossen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Herr Staatsminister Beckstein, sind Sie bereit, die Fragen zu Ihrem Geschäftsbereich zu beantworten? – Dann rufe ich die Fragen für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern auf und darf Frau Kollegin Stahl bitten, ihre Frage zu stellen.
Herr Staatsminister, ist der Antrag auf Gegendarstellung des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz gegen die Darstellung im Nachrichtenmagazin „Focus“, Nummer 52/2005, wonach es möglicherweise Kontakte zwischen bayerischen Behörden und amerikanischen Nachrichtendiensten gegeben haben soll, behandelt worden und wenn ja, wie war das Ergebnis, und gab es einen solchen Antrag auf Gegendarstellung auch gegen den „Spiegel“-Bericht in Nummer 7/2006, wonach es bereits im Mai 2004 – so wird dort behauptet –, also noch während der Entführung von K. El Masri, Kontakte zwischen amerikanischen Agenten und der so genannten „Ermittlungsgruppe Donau“ gegeben haben soll?
Frau Präsidentin, Frau Kollegin Stahl, gegen den „Focus“-Artikel in Nummer 51/2005, nicht in Nummer 52/ 2005, wurde gerichtlich mit Anträgen auf Unterlassung und auf Gegendarstellung vorgegangen.
Hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs wurde am 10.01.2006 eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die vom Landgericht München I mit Endurteil vom 06.02.2006 bestätigt wurde. Im anschließenden Berufungsverfahren ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Bezüglich des Antrags auf Gegendarstellung wurde am 12.01.2006 eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die dann allein aus formalen Gründen mit Urteil vom 08.02.2006 aufgehoben wurde. Aus der Sicht des Gerichts hat das Landesamt für Finanzen seine Bevollmächtigung nicht ausreichend nachgewiesen. Über die hiergegen eingelegte Berufung ist noch nicht entschieden worden.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere schriftliche Antwort auf die Schriftliche Anfrage von Ihnen vom 15.03.2006 zu den Fragen 3 a – c. Vor und während des mutmaßlichen Verschleppungszeitraums wurden durch die bayerischen Sicherheitsbehörden keine Informationen zur Person El Masri an US-amerikanische Stellen weitergeleitet.
Herr Minister, das war wahrscheinlich ein Versprecher. Sie haben gerade gesagt, dass das Landesamt für Finanzen keine Antragsberechtigung gehabt hätte. Sie haben gerade vom Landesamt für
Ich darf es noch einmal vorlesen; vielleicht habe ich mich infolge der Atemlosigkeit etwas verhaspelt:
Aus der Sicht des Gerichts hat das Landesamt für Finanzen seine Bevollmächtigung nicht ausreichend nachgewiesen. Über die hiergegen eingelegte Berufung ist noch nicht entschieden worden.
Sie waren so schnell, dass ich um Nachsicht bitte, wenn ich noch einmal nachfrage. Habe ich richtig verstanden, dass Sie gegen den Bericht im „Spiegel“ keine Gegendarstellung beantragt haben? Wenn ich das richtig verstanden habe, heißt das, dass Sie das, was darin enthalten ist, so stehen lassen.
Es ist in der Tat so, dass wir nicht gegen jede aus unserer Sicht unrichtige Veröffentlichung mit Gegendarstellungen vorgehen können. Das beschränkt sich auf ganz besondere Darstellungen. Im Falle des Magazins „Focus“ war das notwendig. Im Falle des Berichts im „Spiegel“ haben wir das nicht für notwendig gehalten.
Ich sage sehr deutlich: Wenn ich alle aus unserer Sicht nicht richtigen Veröffentlichungen mit Gegendarstellungen in den Medien beantworten würde, würde das zu einer umfangreichen Erweiterung der jeweiligen Magazine führen. Eine Gegendarstellung verlangen wir nur in dem Augenblick, in dem es aus unserer Sicht ganz wichtig ist. Im Falle des Artikels im „Focus“, wo das sehr dezidiert und ausführlich dargestellt wurde, habe ich das für dringend notwendig gehalten. Beim Bericht im „Spiegel“ hat das, wenn ich mich recht entsinne – ich bitte um Nachsicht, wenn ich das jetzt nur oberfl ächlich beantworten kann – eher eine nebensächliche Rolle gespielt, sodass wir dagegen nicht vorgegangen sind. Das ändert aber nichts daran, dass auch der „Spiegel“ zum Teil unrichtig berichtet hat.
Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass Sie die Ausgabennummer geändert haben? In der Antwort wurde die Nummer 52/2005 erwähnt. Sie haben jetzt gesagt, die Gegendarstellung habe sich gegen die Nummer 51/2005 gerichtet. Das war vermutlich ein Versehen in der damaligen schriftlichen Antwort.
Ich wäre dankbar dafür, wenn so etwas mit meinen Mitarbeitern geklärt werden könnte. Ich versichere Ihnen,
dass ich selbst keine eigenen Ermittlungen angestellt habe oder bösartig war, sondern dass ich mich darauf verlasse, dass das von meinen Mitarbeitern ganz korrekt wiedergegeben wird. Sie stehen für Rückfragen sicher zur Verfügung.
Vielen Dank, Herr Staatsminister, auch für dieses Angebot. – Die nächste Frage stellt Herr Kollege Dr. Förster für Herrn Kollegen Werner Schieder, bitte.
Herr Staatsminister, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die Ortsumfahrung Plößberg bald zu realisieren vor dem Hintergrund, dass die Maßnahme seit über zehn Jahren avisiert ist, die Verkehrsbelastung beständig zunimmt und eine weitere Zunahme besonders beim Lkw-Verkehr auf 900 Lkw pro Tag absehbar ist und dies für den anerkannten Erholungsort eine unvertretbare Beeinträchtigung darstellt?
Frau Präsidentin! Lieber Kollege, der Bayerischen Staatsregierung ist die Bedeutung der Staatsstraße 2172 von der A 93 bis zur tschechischen Grenze bei Bärnau bewusst. Daher wurde dieser Streckenzug in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. So konnte erst Ende letzten Jahres der Nordteil der Ortsumgehung von Neustadt an der Waldnaab im Zuge der St 2172 in Betrieb genommen werden. Die angesprochene Ortsumgehung von Plößberg ist jedoch im derzeit geltenden Ausbauplan für die Staatsstraßen lediglich in der Dringlichkeitsstufe 1R – Reserve – eingestellt. Vorhaben dieser Dringlichkeitsstufe können im Regelfall aufgrund der Vielzahl anderer höher eingestufter Maßnahmen nicht geplant werden.
Aufgrund der besonderen Bedeutung des Projekts für den grenznahen Raum und wegen der Zubringerfunktion der St 2172 zur Autobahn A 93 hat die Staatsregierung trotz der ungünstigen Einstufung im Ausbauplan kürzlich beschlossen, zumindest umgehend mit den Planungsarbeiten für die Umgehung zu beginnen. Somit ist ein entscheidender Schritt zur Realisierung der Ortsumgehung Plößberg getan. Der weitere zeitliche Ablauf hängt nun vom Verlauf des Planungsprozesses, von der Durchführung der erforderlichen Rechtsverfahren und den für den Staatsstraßenbau zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ab.
Vor diesem Hintergrund kann zum jetzigen Zeitpunkt kein genauer Termin für einen Baubeginn genannt werden. Das wird sicher noch einige Zeit dauern.
Keine weitere Zusatzfrage. Dann bitte ich Frau Kollegin Steiger, für Herrn Kollegen Boutter die Frage zu stellen.
Herr Staatsminister, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe wird die Staatsregierung den so genannten „Petrinibau“ auf dem Unteren Marktplatz in Würzburg bezuschussen, aus welchem Haushaltstitel wird dies geschehen, und welche anderen Projekte
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, Gegenstand der Förderzusage vom 31.05.2006 ist nicht der so genannte „Petrinibau“, sondern die Neugestaltung des Unteren Marktplatzes in Würzburg und die Verlegung der vorhandenen Tiefgaragenzufahrt. Diese städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen sind allerdings Voraussetzung für den Neubau des geplanten Geschäftshauses und sollen, wie auch andere Maßnahmen in diesem Bereich, im BundLänder-Grundprogramm der Städtebauförderung bezuschusst werden.
Mit der Förderzusage wurde zunächst die Voraussetzung für eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn durch die Regierung von Unterfranken geschaffen. Die Bewilligung und Auszahlung der Städtebauförderungsmittel wird sich wegen der insgesamt knappen Mittel über einen längeren Zeitraum erstrecken. Angedacht sind hierfür aufgrund der derzeitigen Finanzplanungen circa fünf bis acht Jahre. Wir können allerdings dem Bundeshaushaltsgesetzgeber nicht vorgreifen. Die Größenordnung der Finanzhilfen bewegt sich voraussichtlich bei circa 3 Millionen Euro vorbehaltlich der näheren Prüfung im Bewilligungsverfahren.
Da der Regierung von Unterfranken im Zusammenhang mit der Förderzusage für den Unteren Marktplatz ausnahmsweise auch eine erhöhte Vorbelastung in diesem Umfang zugestanden wurde, halten sich die befürchteten Auswirkungen auf andere anstehende Maßnahmen in Grenzen. Es können derzeit keine Projekte benannt werden, die deshalb zurückstehen müssen. Insgesamt ist die Maßnahme verlängert und gestreckt. Ich habe der Oberbürgermeisterin selbst erklärt, dass wir nicht davon ausgehen können, dass die Maßnahme in den nächsten drei bis vier Jahren abfi nanziert wird, sondern dass das eine längere Zeit in Anspruch nehmen wird, aber damit kann die Maßnahme auf den Weg gebracht werden.
Keine weitere Zusatzfrage. – Herr Kollege Wörner übernimmt die Frage von Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.
Es wird langsam schon problematisch, wenn von den Mitgliedern der Staatsregierung erwartet wird, dass sie da sind, aber die Fragesteller nicht da sind. Wir müssen uns allmählich überlegen, wie es mit der Fragestunde weitergehen soll. Das ist besonders problematisch, wenn bei einer bestimmten Frage Ortskenntnis notwendig wäre, aber nicht vorhanden ist. Das ist jetzt kein Vorwurf gegen Sie, Frau Kollegin Steiger.