Explizit ist das Thema „Interkulturelles Lernen“ im Rahmen der Schulpädagogik als inhaltliche Prüfungsanforderung festgelegt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Studium für das Lehramt an Grundschulen ebenso wie das Studium für das Lehramt an Hauptschulen mit dem Studium der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache zu erweitern. Dieses Erweiterungsstudium bereitet zukünftige Lehrkräfte darauf vor, individuelles und interaktives Sprachwachstum für Schüler zu unterstützen.
Für die zweite Phase wird in der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen neben pädagogischen Zielfragen explizit im Bereich der Pädagogik und Psychologie interkulturelle Erziehung und Integration von Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache genannt.
In den aktuellen Lehrgangsangeboten der zentralen Lehrerfortbildung wird eine Reihe von Lehrgängen zu den übergeordneten Bereichen „Förderung von Schülern mit Migrationshintergrund“, „Interkulturelle Erziehung“ bzw. „Deutsch als Zweitsprache“ angeboten. Beispielhaft seien folgende Lehrgänge angeführt: „Bereicherung durch Vielfalt – Interkulturelles Lernen im Unterricht“, „Unterricht Deutsch als Zweitsprache“ und „Hochbegabung – Migrationshintergrund“.
Ferner wird im Rahmen der zentralen Lehrerfortbildung die Weiterbildung „Deutsch als Zweitsprache“ angeboten. Die Weiterbildung richtet sich an Lehrkräfte, die Schüler nichtdeutscher Muttersprache im Regelunterricht, in Übergangs- oder Sprachlernklassen oder in Fördermaßnahmen unterrichten und eine Qualifi kation für das Fach Deutsch als Zweitsprache erlangen wollen. Dieser Lehrgang erstreckt sich insgesamt über 10 Lehrgangswochen.
Ebenso werden in der regionalen Lehrerfortbildung auf Regierungsebene und in der lokalen Lehrerfortbildung auf Schulamtsebene Veranstaltungen zum Themenbereich „Interkulturelle Erziehung“ angeboten.
In dieser Frage haben wir konkret nach den Schularten gefragt. Herr Staatsminister, habe ich Sie richtig verstanden, dass diese 800 Förderlehrer, von denen Sie im Zusammenhang mit dem letzen Schuljahr gesprochen haben, in der Grund- und Hauptschule eingesetzt sind?
Diese Lehrkräfte sind in der Grund- und Hauptschule und zum Teil in den Vorkursen eingesetzt, bei denen die Grundschulen mit den Kindergärten zusammenarbeiten.
Herr Minister, ich hätte die Bitte, dass wir diese Zahlen auch regional aufgeschlüsselt bekommen. Wir wollen wissen, wie viele Lehrkräfte in den einzelnen Regionen eingesetzt werden.
Frau Kollegin Weikert, ich nehme Ihr Anliegen auf. Mir liegen diese Zahlen momentan nicht vor. Ich werde dafür sorgen, dass mein Haus diese Zahlen für Sie regional aufschlüsselt.
Keine weitere Zusatzfrage. Für Herrn Kollegen Sprinkart übernimmt Herr Kollege Mütze. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Minister, ich frage Sie, warum legte das Kultusministerium gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 08.03.2006, mit dem die Anordnung des eigenständigen Unterrichtsbesuches durch die Fachbetreuer aufgehoben wurde, Widerspruch ein, obwohl der Landtag mit Beschluss vom 18.05.2006 die Staatsregierung ausdrücklich auffordert, die Beurteilungsrichtlinien für Lehrkräfte an staatlichen Schulen in der Form zu präzisieren, dass bei der Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrern an Gymnasien keine eigenständigen Besuche von Fachbetreuern durchgeführt werden und damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts München inhaltlich bestätigt. Was will das Kultusministerium durch seine Beschwerde erreichen, und stellt diese Vorgehensweise nicht eine Missachtung von Landtagsbeschlüssen dar?
Sehr geehrter Herr Kollege Mütze, durch die bereits mit Schreiben vom 20.04.2006 gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 08.03.2006 eingelegte Beschwerde begehrt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus die abschließende Klärung der Frage, ob das Mitbestimmungsrecht des Hauptpersonalrats verletzt
wurde. Der Klärung der Frage, ob der Hauptpersonalrat bei der Entscheidung über die Beteiligung der Fachbetreuer an den Unterrichtsbesuchen zu beteiligen gewesen wäre, wird vonseiten des Staatsministeriums grundsätzliche Bedeutung beigemessen. Der mündlichen Anfrage scheint die irrtümliche Annahme zugrunde zu liegen, dass das Staatsministerium mit dieser Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof letztlich eigenständig die Unterrichtsbesuche seitens der Fachbetreuer durchsetzen will. Dies ist nicht der Fall. Bereits mit dem KMS vom 14.03.2006 hat das Staatsministerium die mit KMS vom 19.10.2005 getroffene Regelung, dass auch Fachbetreuer eigenständige Unterrichtsbesuche durchführen dürfen, für das Beurteilungsjahr 2006 ausgesetzt. Die seitens des Landtags nicht gewünschte Regelung wird in den Schulen somit nicht angewandt. Eine Missachtung des Beschlusses des Bayerischen Landtags vom 18.05.2006 liegt demnach nicht vor.
Herr Staatsminister, wo wird die Beschulung für die neuen Ausbildungsberufe „Servicekraft für Dialogmarketing“ und „Kauffrau/-mann für Dialogmarketing“ im Rahmen des dualen Ausbildungssystems durchgeführt werden, also, an welchen Berufsschulen, an welchen Standorten in Bayern?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, eine Entscheidung, an welchen Standorten die beiden neuen Ausbildungsberufe im Bereich Dialogmarketing beschult werden sollen, wurde noch nicht getroffen. Die dafür notwendigen Gespräche werden derzeit geführt.
Herr Staatsminister, trifft es zu, dass es eine Zusage gibt, an der staatlichen Berufsschule in Kronach eine oder zwei Fachklassen für den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau bzw. Servicefachkraft für Dialogmarketing einzurichten? Wie verbindlich ist diese Zusage, nachdem ein Mitglied des Lehrerkollegiums in der Lehrplankommission tätig ist und alle Voraussetzungen personeller sowie technischer Art gegeben sind, damit sowohl der Ausbildungsberuf wohnortnah beschult als auch der Berufsschulstandort Kronach gestärkt werden können?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, eine Zusage der Staatlichen Berufsschule Kronach für eine Fachklasse zur Beschulung der beiden neuen Ausbildungsberufe im Dialogmarketing gibt es nicht. Unabhängig von der Festigung eines Berufsschulstandortes ist es für die Regierung als zuständige Schulaufsicht erforderlich, Vorgespräche mit
einer Schule zu führen, um für den Fall, dass innerhalb eines Regierungsbezirks ein Standort ausgewählt werden muss, möglichst gut vorbereitet zu sein. Die Besetzung von Lehrplankommissionen durch Lehrkräfte einzelner Schulen kann bei neuen Berufen nicht präjudizierend für die Vergabe von Berufsschulstandorten sein, da zum Zeitpunkt der Lehrplanarbeit die Zahl der möglichen Auszubildenden und damit die Zahl der Berufsschulstandorte nicht bekannt sind.
Herr Staatsminister, nach welchen Kriterien wird sich dann die Entscheidung hinsichtlich des Berufsschulstandortes richten?
Es gibt verschiedene Kriterien: Auf der einen Seite wollen wir ländliche Bereiche stärken, auf der anderen Seite auch in Zusammenarbeit mit den beteiligten Verbänden eine Beschulung zustande bekommen, die möglichst zielführend ist und auch zu Kompetenzzentren für Dialogmarketing führt.
Herr Staatsminister, Wann wird die Entscheidung getroffen werden, nachdem das Berufsschuljahr am 1. August bzw. am 1. September beginnt. Gibt es Bestrebungen, ein Landeszentrum zu errichten, oder sollen einzelne Berufsschulstandorte gebildet werden?
Die Frage, wann eine Entscheidung getroffen wird, wird sich erst im Verlauf der Gespräche klären. Es ist notwendig, dass die Entscheidung zeitnah erfolgt.
Die Überlegung, nur ein Landeszentrum einzurichten, wird nicht verfolgt. Die Fragen, ob es mehrere, auch regierungsübergreifende Zentren gibt, oder ob ein einzelnes Zentrum entsteht, sind Inhalt der jetzt geführten Gespräche.
Danke schön, Herr Staatsminister. Damit haben Sie die Fragen beantwortet. Vielen Dank. Ich darf nun den Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen aufrufen. Es steht der Herr Staatssekretär bereit, die Fragen zu beantworten. Wer übernimmt für Herrn Kollegen Werner? Herr Kollege Beyer, bitte.
Herr Minister, gibt es Fälle, in denen ehemaligen Angestellten des Freistaats Bayern, die während ihrer Dienstzeit privat krankenversichert und bei
hilfeberechtigt waren, auch nach Eintritt in den Ruhestand Beihilfe gewährt wird und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?
Arbeitnehmer, die wegen der Höhe ihres Einkommens in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei sind, erhalten seit 1971 von ihren Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zu ihrer Krankenversicherung. Voraussetzung für die Zahlung des Beitragszuschusses ist allerdings, dass sich der Arbeitnehmer entsprechend versichert und dies seinem Arbeitgeber durch eine Bescheinigung seiner Krankenversicherung nachweist.
Lediglich in Fällen, in denen der Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss vom Arbeitnehmer nicht genutzt wird, also keine Vorlage des Krankenversicherungsscheins zur Ermittlung des Zuschusses nach § 257 SGB V erfolgt, leistet der Freistaat Bayern Beihilfe an die Arbeitnehmer und die Familienangehörigen nach den gleichen Grundsätzen wie für die Beamten, sofern das Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2001 begründet wurde. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand – und damit der Aufl ösung des bisherigen Arbeitsverhältnisses – entfällt jedoch seit jeher der Beihilfeanspruch des Arbeitnehmers. Der Rentner muss sich dann in der Privaten Krankenversicherung umfassend absichern.
Keine weitere Zusatzfrage. Dann darf ich jetzt Frau Ackermann bitten für Herrn Kollegen Hallitzky von der GRÜNEN.
Wie viele zusätzliche Steuererklärungen bzw. Anlagen – KAP etc. – zur Steuererklärung werden die bayerischen Finanzbehörden aufgrund der ab 2007 vorgesehenen Halbierung des Sparerfreibetrages voraussichtlich pro Jahr zu bearbeiten haben und wie viele Stellen in der Finanzverwaltung werden dafür benötigt?
Aus Vereinfachungsgründen müssen Steuerpfl ichtige, deren Zinseinnahmen nicht mehr als 1421 Euro bei Alleinstehenden bzw. 2842 Euro bei Verheirateten betragen, nur das entsprechende Kästchen auf Seite 2 des Mantelbogens ankreuzen. Eine zusätzliche Angabe der tatsächlich erhaltenen Zinsen ist dann nicht erforderlich.
Aus diesem Grund liegen aktuell keine Zahlen vor, wie viele zusätzliche Anlagen KAP bei einer Halbierung des Sparerfreibetrags von 1370 Euro/2740 Euro auf 750 Euro/ 1500 Euro ab dem 01.01.2007 zu erwarten sind. Darüber hinaus liegen keine Informationen darüber vor, wie viele zusätzliche Steuerfälle entstehen werden, zumal hier auch die Auswirkungen durch das Alterseinkünftegesetz mit hineinspielen.
Das Alterseinkünftegesetz sieht eine nachgelagerte Besteuerung der Renten vor. Diese Regelung wird in den kommenden Jahren dazu führen, dass ein bedeutender Teil der bundesweit 19 Millionen Rentner, die bisher über
wiegend steuerlich nicht erfasst sind, steuerpfl ichtig wird und jährlich zur Einkommensteuer veranlagt werden muss. Diese Regelung führt zu einem Anstieg der zu veranlagenden Fälle. Der Personalmehrbedarf für das Alterseinkünftegesetz wurde im Erstjahr 2006 bundesweit auf rund 700 bis 1000 MAK geschätzt; der bayerische Anteil beträgt demnach mindestens 105 MAK. Weitere Aussagen zum zusätzlichen Personalbedarf sind jedoch nicht möglich.
Wie ich sehe, gibt es keine weitere Zusatzfrage. Frau Kollegin Pranghofer übernimmt für Frau Kollegin Naaß die folgende Frage. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Staatssekretär, ich bitte die Staatsregierung um Mitteilung, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, durch die Kündigung der Arbeitszeitbestimmungen im BAT bedingt, mehr als 38,5Wochenstunden arbeiten mussten, bei wie vielen davon auf Grund des neuen Tarifvertrages TV-L die Arbeitszeit wieder reduziert werden muss und für wie viele davon die 38,5-Stundenwoche gilt.
Verehrte Frau Vizepräsidentin, verehrte Frau Kollegin Pranghofer, verehrte Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Kündigung der tarifl ichen Arbeitszeitbestimmungen arbeiten rund 26 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 42 Stunden.