Protokoll der Sitzung vom 21.06.2006

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Das ist wohl Ihre Erfahrung, Herr Kollege?)

Aber das kann nicht Sinn der Sache sein. Unser Ziel muss sein, möglichst schnell und kostengünstig zu einer für den Bürger verlässlichen und richtigen Entscheidung zu kommen. Da brauchen wir leider noch einige Zeit, bis wir

die Evaluation vornehmen können. Und deshalb ist, wie gesagt, diese Verlängerung notwendig.

Die hier mit großer Emotion vorgetragenen Vorwürfe, es seien irgendwelche Täuschungsmanöver gefahren worden, sind nicht berechtigt. Das Ganze dauert schlicht etwas länger, weil manches erst in das Erfassungssystem der vergleichenden Landratsämter aufgenommen werden musste. Hätten wir nur die Auswertung von Mittelfranken ohne Vergleiche genommen, wäre man zwar möglicherweise zu einem Ergebnis gekommen, aber eine seriösere Ausweitung mit den Vergleichsbereichen hätten wir dadurch noch nicht. Deswegen halte ich es nach wie vor für sinnvoll, den Versuch zu verlängern. Ich werde mich bemühen, das Ergebnis möglichst frühzeitig vorlegen zu können, Frau Kollegin Guttenberger. Ob das möglich ist, hängt davon ab, wie schnell die entsprechenden Bewertungen von den Ausgangsbehörden hier eingehen.

Abschließend bitte ich, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Denn im Großen und Ganzen verstehe ich Aufregung nicht, die über die Verlängerung dieses Probelaufs entstanden ist.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Sie verstehen es sehr gut! Sie geben es nur nicht zu!)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5007 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 15/5665 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfi ehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. So beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung“.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Ausgenommen von der Abstimmung sind in der Liste die Nummern 1 und 18, zu denen vonseiten der Fraktion des

BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Einzelberatung beantragt worden ist. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die kommunale Gliederung des Staatsgebiets (Drs. 15/5628) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Eine Aussprache hierzu fi ndet ebenfalls nicht statt.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich bitte doch um etwas mehr Ruhe.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung Bayerisches Umweltinformationsgesetz (BayUIG) (Drs. 15/5627) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Ich erteile Herrn Minister Schnappauf das Wort.

(Anhaltende Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich bitte wirklich um etwas mehr Ruhe. Ich kann zwar verstehen, dass die Temperaturen etwas unruhig werden lassen, aber irgendwie müssen wir die Sitzung etwas geordneter über die Bühne bringen.

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren! Für die Bayerische Staatsregierung möchte ich den Entwurf eines Bayerischen Umweltinformationsgesetzes kurz begrün

den. Es geht um verbesserte Informationen des Bürgers über Umweltfragen, ohne dass neue Bürokratie entsteht. Im Kern geht es um die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie.

Sie werden möglicherweise fragen, warum die Umsetzung in bayerisches Recht erst jetzt im Juni 2006 in das Parlament kommt. Zunächst hatte der Bund die Europäische Richtlinie umzusetzen. Der Bund hat das mit dem Inkrafttreten zum 14. Februar 2005 getan.

Wir hatten ursprünglich nur eine Verweisungsregelung vorgesehen, im Rahmen des Verfahrens jedoch festgestellt, dass dadurch die Lesbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger erheblich erschwert wird. Um den Zugang zu Umweltinformationen so einfach wie möglich zu machen, haben wir uns dann entschlossen, doch eine Vollregelung vorzulegen. Damit ist in unserem Lande der Zugang zu Umweltinformationen sozusagen mit einem Blick ermöglicht.

Im Rahmen der vorgeschalteten Verfahren sind von den Umweltverbänden keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben worden. Der Entwurf sieht vor, dass nunmehr alle Stellen der öffentlichen Verwaltung informationspfl ichtig sind. Bisher waren dies ausschließlich die Umweltbehörden. Der Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger wird also entsprechend erweitert. Informationspfl ichtig können auch Personen des privaten Rechts sein, soweit sie unter Kontrolle einer Stelle der öffentlichen Verwaltung stehen, zum Beispiel im öffentlichen Raum tätige private Entsorger mit entsprechender öffentlicher Kontrolle.

Auch der Umfang des Begriffs der Umweltinformation wird erweitert. Erfasst werden zum Beispiel auch Aspekte der Gentechnik und der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, soweit sie in Bezug zum Umweltschutz stehen. Gegenüber bisherigem Recht werden die Fristen für die Beantwortung von Anfragen auf in der Regel einen Monat halbiert. Die öffentlichen Verwaltungen werden angehalten, von sich aus aktiv Umweltinformationen zu verbreiten. Das Umweltministerium hat sich im Zuge der Umweltinformation auch entschieden, die Ergebnisse bayerischer Umweltpolitik in einem Umweltzustandsbericht darzustellen. Dieser Umweltzustandsbericht wird erstmals im kommenden Jahr 2007 veröffentlicht werden.

Wir haben uns entschieden, am Wortlaut der Richtlinie zu bleiben, das heißt, wir legen dem Bayerischen Landtag eine Eins-zu-Eins-Umsetzung europäischen Rechts zur Beschlussfassung vor, um auf diese Art und Weise auch eine schlanke und EU-kompatible Umsetzung zu gewährleisten. Zur Kürzung und Entbürokratisierung wurden an zahlreichen Stellen auch Vereinfachungen und Streichungen gegenüber dem Bundesrecht vorgenommen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde mich freuen, wenn, so wie bei der Anhörung seitens der Verbände, auch in den Beratungen des Landtags das Gesetz die Zustimmung des Parlaments fi nden könnte.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurden fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Mir liegt die Wortmeldung des Kollegen Wörner vor.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz, das an sich längst überfällig ist, hätte nach unserem Wunsch schon lange eingebracht werden sollen. Wir hätten nicht warten zu brauchen, bis der Bund etwas unternimmt, sondern wir hätten, basierend auf der EU-Richtlinie, das längst beraten können, was heute nun vorgelegt wird.

Die Änderungen gegenüber dem Bundesgesetz, die von Staatsminister Schnappauf vorgestellt wurden – sie liefen zwar nicht unter den Begriffen schlank, Bulimie, Tod; aber auf das läuft es hinaus –, machen deutlich, dass dieses Gesetz dort Schwächen zeigt, wo es um die tatsächliche offene Information für Bürgerinnen und Bürger geht, wenn der Bürger selbst etwas wissen will. Ich weiß nicht, als was Sie sich, Herr Minister, in Ihrem Ministerium verstehen – als der Vordenker, der Besserwisser,als der, der den Bürgern sowieso alles sagt, oder als derjenige, der für die Bürgerinnen und Bürger da ist und für sie arbeitet. Es kann nicht sein, dass die Staatsregierung die Information des Bürgers, wenn dieser selbst fragt, fürchtet wie der Teufel das Weihwasser; denn der Bürger könnte etwas fragen, was man ihm nicht sagen will. Ich glaube deshalb, dass wir an dem Gesetz schon noch etwas arbeiten müssen, damit es zustimmungsfähig wird.

Es kann einfach nicht sein, dass unter den Überschriften „Deregulierung“ und „Entlastung der Wirtschaft und der Verwaltung“ weiterhin Ökodumping betrieben wird und dies dann verschleiert wird, wenn der Bürger darüber eine Information erhalten will.

Ein Weiteres kommt hinzu: Für diese Informationen soll nicht mehr Geld bzw. mehr Personal bereitgestellt werden. Das hat zur Folge, dass die Aufgabe der Information für Bürger aus dem Etat zu leisten ist. Wie soll man das verstehen? Soll es dann so sein, Kolleginnen und Kollegen, dass umso mehr Kosten entstehen, je mehr Bürger fragen? Zum Teil müssen die Bürger bei der Auskunft die Kosten selbst zahlen. Wenn mehr Kosten entstehen, geht dies dann zulasten der Umwelt; denn das Personal und die Mittel, die beansprucht werden, fehlen dann bei der eigentlichen Arbeit in der Umweltpolitik. Das wäre ein gefährlicher Weg.

Der Bürger ist kein lästiger Gegner; man darf ihm nicht absolutes Misstrauen entgegenbringen. Es ist ganz anders: Der Bürger und die Bürgerin haben in unserer Informationsgesellschaft das Recht zu fragen. Seien wir doch froh, wenn sie durch Fragen signalisieren, dass sie überhaupt noch Interesse an der Politik und an ihrem Land haben. Das steckt bei solchen Fragen meist dahinter. Das sind doch nicht Querulanten, die den Staat oder die Verwaltung permanent ärgern wollen. Nein, ganz im Gegenteil: Wir sollten dafür Sorge tragen, dass mehr Transparenz besteht und dass der Verwaltungsaufwand, den die Bürger sowieso teilweise zahlen müssen, nicht zulasten der Umweltpolitik geht. Gott sei Dank hat der Europäische Gerichtshof inzwischen ein paar Bremsklötze

gesetzt. Das wäre nämlich ausgeufert. Am Schluss hätte nämlich jeder so viel für seine Fragen zahlen müssen, dass sich niemand mehr zu fragen getraut hätte. Gott sei Dank hat man das etwas eingebremst.

Klar muss sein: Die Auskunftspfl icht aller Stellen – das ist bestätigt worden – soll kommen. Sie wird erzwungen durch die EU. Ich fi nde das bedauerlich. Wir schreien ja immer: Die EU regelt zuviel. Offensichtlich müssen wir dann aber dazu gezwungen werden. Wir hätten längst selbst in einer transparenten politischen Gesellschaft dafür Sorge tragen können, dass Menschen das erfragen können, was in ihrem Land los ist. Notwendig ist, dass die Pfl icht zu aktiver Verbreitung von Umweltdaten festgeschrieben wird.

Wir hören, dass jetzt ein Umweltzustandsbericht kommen soll. Die Pfl icht zu einer Umweltdatenbank soll erfüllt werden. Das halten wir für ganz wichtig. Allerdings müssen auch die Gentechnik sowie die Risiken für Menschen, Gesundheit und Sicherheit einbezogen werden. Deshalb schlagen wir vor, in der Beratung des Gesetzes noch einige Änderungen vorzunehmen. Wir sind gerne bereit, daran mitzuarbeiten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Hünnerkopf. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Staatsminister Dr. Schnappauf hat das Gesetz schon im Detail erläutert, weswegen ich mich nur auf einige Anmerkungen zu dem Beitrag des Kollegen Wörner beschränken möchte. Ich meine, darin war einiges an Rhetorik enthalten. Wenn es darum geht, dass das Gesetz Schwächen zeigt, kann man natürlich etwas erfi nden und herausstellen. Schon bisher bestand die Möglichkeit der Information zu Umweltfragen. Auch die Staatsregierung hat aus ihrer Sicht ständig informiert. Die EU-Regelung entwickelt das Ganze also nur nuancenhaft etwas weiter. Dem wird der bayerische Gesetzentwurf gerecht.

Herr Kollege Wörner, Sie sprachen von Schwächen. Sicher geht es zum einen um das Holen von Informationen und zum anderen um das Bringen von Informationen. Ich meine, dass es keine Schwäche ist, dass im Gesetz zum Beispiel aktive Umweltinformation vorgesehen ist und dass von der Bayerischen Staatsregierung ein Umweltzustandsbericht zu geben ist.

Wenn im Zusammenhang mit diesen Regelungen von Ihnen Defi zite oder Unzulänglichkeiten festgestellt werden, können Sie jederzeit noch nachgreifen. Dass dieser Umweltzustandsbericht zum ersten Mal für das Jahr 2007 anvisiert wird, halte ich für ein Zeichen von Stärke.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf hat sicherlich seine Zeit gebraucht. Der Wechsel von einer Verweisregelung zur Vollregelung hat Zeit gekostet. Wir sollten zügig daran gehen, diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen zu behandeln und zu beraten. In diesem