Otto Hünnerkopf

Sitzungen

15/19 15/29 15/44 15/48 15/60 15/62 15/63 15/66 15/70 15/116 15/123

Letzte Beiträge

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Derzeit fi ndet die Internationale Vertragsstaatenkonferenz zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Deutschland statt. Es geht darum, das große Artenspektrum an Pfl anzen und Tieren nach Möglichkeit sicherzustellen. In den Medien wird darüber berichtet, und ich denke, es ist auch angemessen, hier einmal über die bayerische Situation zu refl ektieren.
Unser Thema lautet: „Artenvielfalt: Bayern ist dabei!“ Ich möchte mich unter den vielen Vorbemerkungen, die man dazu machen könnte, auf zwei beschränken. Zum einen: Wir sollten uns dessen bewusst sein, dass die artenreiche Situation, die wir vorfi nden, nicht eine natürliche ist, nicht von Natur aus so groß ist, sondern dass es durch die menschliche Tätigkeit zu dieser Vielfalt gekommen ist, was zum Teil – aus heutiger Sicht – mit erheblichen Eingriffen verbunden war.
Zum anderen: Warum das Artenspektrum erhalten? Nach unserem politischen Verständnis ist es selbstverständlich und wichtig, die Verantwortung für die Schöpfung auch so zu verstehen, dass jedes Lebewesen als Geschöpf Gottes eine Daseinsberechtigung hat. Der zweite Aspekt ist aus menschlicher Sicht eigennützig, nämlich: Welchen Nutzen kann eine bestimmte Art für den Menschen bringen? Besonders gilt es, Verantwortung für die Arten zu tragen, die nur in Bayern vorkommen, die also endemisch sind oder deren Verbreitungsschwerpunkte in
zigerjahre in meiner Heimat mit zwei oder drei Brutpaaren vertreten. Aufgrund von Verträgen mit den Landwirten, also durch Rücksichtnahme und Kooperation mit den Landwirten ist es möglich geworden, dass dort heute stabile Bestände festzustellen sind, die sogar noch weiter wachsen.
Naturschutz lohnt sich. Das ist aber nichts Neues. Wenn wir das nicht so sehen würden, hätten wir nicht schon damals an ein Umweltministerium und an ein Naturschutzgesetz gedacht, als andere Parteien sich noch formiert haben.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Es gibt keinen Anlass zu sagen, dass wir bereits genug tun, denn es wird nicht einfach, die Trendwende zu erreichen. Es wird mit Sicherheit eine Herausforderung bleiben, die vielfältigen Herausforderungen an die Landschaftsnutzung zu realisieren: Wenn wir die Lebensmittelversorgung sicherstellen wollen, wenn wir die Biomasse als Energieträger bereithalten wollen und auch noch der Erhaltung der Biodiversität gerecht werden wollen, ist vielleicht noch mehr Kooperation als in der Vergangenheit erforderlich.
Mein abschließendes Fazit: Bayern ist in jedem Fall dabei, wenn es um den Erhalt der Artenvielfalt geht. Wir werden weiter daran arbeiten, dass dabei genügend Geld für diese Maßnahmen zur Verfügung steht und auch die Umweltbildung verstärkt wird; denn nur wenn die Menschen die Zusammenhänge kennen und sich entsprechend verhalten und Verständnis dafür aufbringen, ist es möglich, dem hohen Anspruch zur Erhaltung einer artenreichen Landschaft mit den Pfl anzen und Tieren, wie wir sie heute kennen, gerecht zu werden.
Herr Präsident, ich bin fertig.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Thema wurde schon im Umweltausschuss und auch im Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten behandelt. Dort wurde bereits intensiv diskutiert. Jetzt wurde es hochgezogen, um es so noch einmal ins Gespräch zu bringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bayern braucht hier keine Nachhilfe.
Dieses Thema ist in Bayern seit über 30 Jahren in sehr guten Händen. Wir waren die Ersten, die ein Naturschutzgesetz geschaffen haben, die in diesem Gesetz schon sehr intensiv den Begriff des Biotops und den Schutz der Biotope geregelt haben. Anschließend haben wir die Biotopkartierung durchgezogen. Die Biotopkartierung war Grundlage für die Landschaftsplanung, für Maßnahmen, um diese Substanz zu verbessern und zu ergänzen. Es war so, dass anschließend Arten- und Biotopschutzprogramme für die Landkreise erstellt und in großem Ausmaß umgesetzt wurden. Im BayernNetz Natur wurden großfl ächig Korridore geschaffen, damit sich Arten ausbreiten können. Natura 2000 war sicher der letzte Schritt, um substanziell noch so aufzusatteln, dass wir insgesamt ungefähr 30 % der Fläche unter Naturschutz haben.
Meine Damen und Herren, was Sie wollen, sind ordnungspolitische Maßnahmen. Aber wir wollen das auf einer anderen Ebene erreichen.
Zum Ersten. Ich habe Ihnen ganz deutlich gesagt, dass wir Grundlagen haben, auf denen jetzt unter dem Aspekt Biodiversität ein entsprechendes Konzept entwickelt werden kann.
Was brauche ich einer Sache zuzustimmen, die schon läuft, die schon von unserem Umweltministerium erarbeitet wird.
Und zum Zweiten: Natürlich stehe ich zu dem, was kritisch angemerkt worden ist. Ich habe vorhin gesagt, dass wir diese Erkenntnisse auswerten. Ich weiß nicht, warum ich noch einmal besonders darauf eingehen soll.
anderer Form, als der Bund es getan hat. Der Bund hat in seinen Zielvorgaben teilweise unrealistische Werte teilweise prozentgenau vorgegeben. Das wollen wir nicht tun. Der Bund polarisiert zwischen Naturschutz und Naturnutzung. Diesen Gegensatz, den Sie auch gerade herausgestellt haben, sehen wir nicht, ganz im Gegenteil: Die bayerische Kulturlandschaft ist der Grund dafür, dass wir so viele Arten haben. Über Jahrhunderte wurde zwischen Landbewirtschaftung und Natur ein Einklang gefunden. Das ist eine unterschiedliche Position zum Bund.
Ein weiterer Punkt, der uns nicht passt, ist das Verlegen des Bundes hauptsächlich auf ordnungsrechtliche Maßnahmen. Wir wollen überwiegend mit freiwilligem Naturschutz arbeiten. Aus diesem Grund hat der Ministerrat erst vor Kurzem eine bayerische Strategie auf den Weg gebracht. So haben wir die Möglichkeit, selber Schwerpunkte zu setzen und etwaige Defi zite des Bundes auszugleichen.
Kernanliegen der bayerischen Strategie ist es – übrigens auch im Unterschied zum Bund –, viele und große vernetzte Biotope miteinander in Verbindung zu bringen, und das nicht nur isoliert, sondern auch im Zusammenhang mit einer naturverträglichen Nutzung der Fläche. Zu den Kernfl ächen gehören Natura-2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke, Naturwaldreservate, 13-dFlächen. Die wollen wir alle miteinander verbinden, und zwar teilweise durch Trittsteinbiotope oder durch lineare Verbindungen und Landschaftsstrukturen wie Gewässer und Hecken, sodass der Austausch der Tier- und Pfl anzenarten zwischen diesen Trittsteinen passieren kann.
Wir wollen aber auch eine naturverträgliche Bewirtschaftung,
vorwiegend auf freiwilliger Basis. Hervorragende Beispiele: Vertragsnaturschutz, Kulturlandschaftsprogramm, Landschaftspfl ege, Naturparkprogramm, BayernNetz Natur, Artenhilfsprogramme. Das alles – das muss man sich einmal vor Augen führen – kostet einen Haufen Geld. Aber es funktioniert auch, das kann man sehen zum Beispiel an der Rettung der Wanderfalken und der Steinadler.
Quintessenz: Wir setzen auf Kooperation statt auf Vorgaben, wir setzen auf Kompromiss statt auf Konfrontation. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Wir haben die Ecksteine festgelegt und sind jetzt gerade dabei, mit allen Interessengruppen in Kontakt zu treten. Wir werden also, so wie Sie das wünschen, eine eigene bayerische Biodiversitätsstrategie auf den Weg bringen, bloß nicht so, wie Sie das wollen, in Ergänzung der Bundesvorgaben.
Ihre anderen Forderungen sind überfl üssig.
Ich verstehe überhaupt nicht, wenn ich lese, dass Professor Vocke in einem Antrag fordert, ökologisch wertvolle Strukturen zu erhalten. Ja was denn nun?
Wollt ihr es nun, oder wollt ihr es nicht? Oder kommt der Antrag nur von der falschen Seite des Hauses? Ich habe mir immer gedacht, aus diesem kindischen Alter wären wir heraus. In Fragen, bei denen die gleiche Interessenlage so deutlich wird – Vocke-Antrag, Erklärung Staatsregierung –, erschließt sich mir nicht, warum man den Antrag trotzdem ablehnen muss.
Aber wissen Sie, manchmal muss man nicht alles verstehen, was von dieser Seite des Hauses gemacht wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Staatsminister Dr. Schnappauf hat das Gesetz schon im Detail erläutert, weswegen ich mich nur auf einige Anmerkungen zu dem Beitrag des Kollegen Wörner beschränken möchte. Ich meine, darin war einiges an Rhetorik enthalten. Wenn es darum geht, dass das Gesetz Schwächen zeigt, kann man natürlich etwas erfi nden und herausstellen. Schon bisher bestand die Möglichkeit der Information zu Umweltfragen. Auch die Staatsregierung hat aus ihrer Sicht ständig informiert. Die EU-Regelung entwickelt das Ganze also nur nuancenhaft etwas weiter. Dem wird der bayerische Gesetzentwurf gerecht.
Herr Kollege Wörner, Sie sprachen von Schwächen. Sicher geht es zum einen um das Holen von Informationen und zum anderen um das Bringen von Informationen. Ich meine, dass es keine Schwäche ist, dass im Gesetz zum Beispiel aktive Umweltinformation vorgesehen ist und dass von der Bayerischen Staatsregierung ein Umweltzustandsbericht zu geben ist.
Wenn im Zusammenhang mit diesen Regelungen von Ihnen Defi zite oder Unzulänglichkeiten festgestellt werden, können Sie jederzeit noch nachgreifen. Dass dieser Umweltzustandsbericht zum ersten Mal für das Jahr 2007 anvisiert wird, halte ich für ein Zeichen von Stärke.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf hat sicherlich seine Zeit gebraucht. Der Wechsel von einer Verweisregelung zur Vollregelung hat Zeit gekostet. Wir sollten zügig daran gehen, diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen zu behandeln und zu beraten. In diesem
Sinne bitte ich darum, diesen Gesetzentwurf konstruktiv zu diskutieren.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat sich am 9. März mit der Petition der Bürgerinitiative gegen Gesteinsabbau am Beckerberg ausführlich befasst. Es wurden schon einige Aspekte von Kollegin Scharfenberg erwähnt, die von der Bürgerinitiative in dieser Eingabe als Begründung herangezogen worden sind. Ich möchte die Formulierung nur in Stichpunkten wiedergeben, damit Sie sehen, wie viele Emotionen dahinter stehen.
So wird zum Beispiel von Einfl ussnahme politischer Amtsträger gesprochen und davon, dass der Wille des Gesetzgebers auf der Strecke bleibt. Die Erteilung einer Genehmigung durch das Landratsamt Regensburg sei rechtswidrig und somit eine Schande für den bayerischen Rechtsstaat.
Frau Scharfenberg, Sie erwähnten, ein Ortstermin sei üblich.
Wenn sich jedoch, wie in diesem Fall, eine Behörde über viele Jahre mit der Thematik befasst, wenn sehr viele Anhörungstermine stattfi nden und auch Modifi zierungen vorgenommen werden und letztlich eine Genehmigung zustande kommt, bin ich der Meinung, dass das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz uns die Aspekte für unser jetziges Votum geliefert hat.
Es geht um die Errichtung und den Betrieb eines Steinbruchs mit Betriebseinrichtungen und Nebenanlagen auf dem Flurstück Nr. 1125 der Gemarkung Aichkirchen, um die Gewinnung von Gestein durch den Einsatz von Sprengstoff, also um eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Da keine rechtlichen und fachlichen Bedenken gegen den Steinbruch bestanden, musste das
Landratsamt nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz die Genehmigung erteilen.
Die Verkehrssituation, ebenfalls ein Anliegen der Stadt Hemau, wurde inzwischen durch das Versetzen einer Straße bereinigt. Ein weiterer Aspekt berührt die Belange des Naturschutzparks Altmühltal. In der Tat ging es um die Befreiung gemäß § 8 der Naturparkverordnung. Sicher ist richtig, dass sich die Situation durch solch gravierende Abbauvorhaben verändert und dass nur juristische Wertungen zu dem Ergebnis kommen, ein solcher Eingriff in die Natur sei nicht auszugleichen, sondern könne bestenfalls durch Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen kompensiert werden.
Ein weiterer Aspekt ist die Wiederverfüllung, Material hierfür sei nicht hinreichend vorhanden. In einer solchen Branche muss die Zurverfügungstellung von Grundmaterial mittel- und langfristig geplant sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand so viel Geld investiert und einen solch großen Aufwand betreibt, wenn er das Projekt danach vielleicht aufgeben muss. Ich fi nde, wir sollten es unseren Unternehmen überlassen, wie sie das Material einschätzen und bewerten.
Aus all diesen Gründen waren für uns zahlreiche Aspekte gegeben, so zu beschließen, wie wir es taten, diese Petition aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung, für erledigt anzusehen. Ich möchte noch einmal erwähnen, dass in diesem Fall eine Ortsbesichtigung sicherlich sinnvoll wäre. Ich maße mir jedoch nicht an, so kompetent wie die Fachkollegen von den Behörden bewerten zu können. Deshalb betone ich nochmals unsere ablehnende Haltung und bitte die Kolleginnen und Kollegen, bei der Abstimmung dem Votum des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz zu folgen.
Herr Staatssekretär, ich habe die Zusatzfrage: Erwägt die Staatsregierung, den 2006 neu eingeführten Demographiefaktor bei den Schlüsselzuweisungen nicht nur auf die Zahl der Hauptwohnsitze zu beziehen, sondern auf die Zahl der nichtkasernierten Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte und deren Angehörigen auszuweiten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Petition wurde bereits dreimal behandelt; wir haben es gehört. Ich muss feststellen, Frau Paulig, sie wurde jedes Mal mit Ernst und auf der Grundlage von für uns gültigem Wissen behandelt. Was Sie hier machen, ist in meinen Augen reiner Populismus.
Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten in den letzten sieben Jahren mit Ihrem Minister Trittin die Angelegenheit entsprechend abgesprochen; dann hätten wir vielleicht jetzt konkretere Grundlagen, als wir sie nun einmal haben.
Wir nehmen die Sorgen und Nöte der Menschen durchaus ernst. Wir müssen uns aber auf das Fachwissen von internationalen und nationalen Kommissionen verlassen können. Dieses Fachwissen zusammen mit der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung sind für uns die Grundlagen, die uns die Grenzwerte für diese Anlagen vorgeben.
Zu dieser Anlage in Haibach: Die Anlage wurde im Jahre 1999 mit einer Genehmigung von drei Sektoren mit je vier Kanälen zu je zehn Watt genehmigt. In Betrieb genommen wurden in der Tat nur drei Sektoren mit drei Kanälen. Nach unseren Informationen ist ein Kanal, der in Richtung der betroffenen Familie strahlt, abgeschaltet worden. Das ist die Grundlage. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Grenzwerte eingehalten werden. Im Dezember 2005 wurde im Zusammenhang mit der dritten Petition und im Einvernehmen mit der Familie vom Landesamt für Umweltschutz die Strahlung gemessen. Die Messung hat ergeben, dass in der Summe ein Wert festgestellt worden ist, der 4,77 % des zulässigen Gesamtwertes entspricht. An der Innenseite des Kinderzimmers ist ein Messwert festgestellt worden, der 0,42 % des zulässigen Grenzwertes beträgt.
Das sind für uns die Grundlagen, und das war auch die Ursache, warum diese Petition im Ausschuss mit den Stimmen von CSU und SPD abgelehnt werden musste.
Es könnte sein, dass wir irgendwann etwas mehr wissen als heute, wir können aber diese Vorgaben nicht von heute auf morgen aufgrund von Ergebnissen und Hinweisen der Ärzteinitiative Bamberger Appell annullieren und nach Gutdünken entscheiden. Frau Paulig, der Mobilfunkpakt – das ist statistisch nachweisbar – funktioniert sehr gut. Aber wenn wir anfangen, jede Einzelanlage auf Antrag von vermeintlich Betroffenen zu überprüfen und vielleicht abzuschalten, dann können Sie sich vorstellen, dass uns nicht mehr objektive Grundlagen und Daten leiten, sondern lediglich subjektive Annahmen.
Ich will eines deutlich sagen: Frau Paulig hat die Situation der Familie geschildert. Ich will es nicht ins Lächerliche ziehen, aber wenn auch der Hamster der Familie an Wachstumsstörungen gelitten und sich letztlich zurückentwickelt hat, dann muss ich von der Statistik her feststellen: Wir müssten in viel höherem Maße krank sein und entsprechende Symptome aufweisen, wenn die Annahmen so zutreffen würden.
Aus diesem Grund bleiben wir bei unserer Haltung. Die Petition können wir nicht positiv verbescheiden. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, sich bei der heutigen Abstimmung gegen diese Petition auszusprechen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Verbraucherschutz geht vor – keine Gentechnik auf unseren Feldern. Zum ersten Satz kann ich Ja sagen. Das gilt nicht nur für den Verbraucherschutz. Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Paulig hat hier vor den Augen der Öffentlichkeit ein Szenario dargestellt, wonach wir ohne Einschränkung der Gentechnik das Wort redeten. Das möchte ich entschieden zurückweisen.
Die CSU-Fraktion sieht sehr wohl die Bedenken, die die Menschen draußen und jeder von uns haben. Diese Bedenken nehmen wir sehr ernst. Wir können und wollen nicht darüber hinweggehen, weil wir uns sonst selbst täuschen würden. Das möchte ich vorweg sagen.
Der zweite Halbsatz ist so nicht in Ordnung. Darauf wurde zwar schon eingegangen, ich möchte aber mit meinen Worten noch einmal deutlich machen, dass uns die EUVorgaben mehr Offenheit und Objektivität abverlangen. Die EU misst der Gentechnik schon seit vielen Jahren Bedeutung bei, weil von dieser Technologie ein nachhaltiges Wachstum und zukunftssichere Arbeitsplätze zu erwarten sind. Deshalb hat sich die EU bereits früh für die Anwendung der Gentechnik auf allen Gebieten ausgesprochen.
Kolleginnen und Kollegen, ich möchte in diesem Zusammenhang die Energiedebatte und die Energieversorgung nicht unerwähnt lassen. Gerade wenn wir über regenerative Energien durch den Einsatz von Biomasse reden, wird uns noch einiges abverlangt werden.
Die Regierungschefs der Länder haben bei ihrem Gipfeltreffen in Lissabon im Jahr 2000 diese Position der EU einstimmig bekräftigt. Ich darf daran erinnern, dass damals Gerhard Schröder Bundeskanzler war.
Die EU-Richtlinien wollen die Koexistenz. Ich bitte zu beachten: Koexistenz bedeutet das Nebeneinander beider Möglichkeiten. Dieses Nebeneinander ist von uns
zu ermöglichen und zu garantieren. Diese Vorgabe ist für mich zunächst einmal vorurteils- und wertefrei. In meinen Augen ist das auch so geschehen. Die deutschen Regelungen, gerade auch der Haftungsfrage, wurden nach meiner Auffassung von der rot-grünen Bundesregierung bewusst so getroffen, dass eine Vollbremsung erfolgte.
Es ist aber widersprüchlich für mich, wenn man auf EUEbene so wenig darüber spricht, die Dinge dort nicht beim Namen nennt und dann versucht, solche Regelungen durch die Hintertür einzuführen.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Müller, der Fonds, der eingerichtet werden soll, wird meines Wissens nicht aus Geldern der Steuerzahler, sondern aus Mitteln der Anwender und der Betreiber der Firmen fi nanziert.
Entscheidend ist, dass wir mit dieser Gentechnik sorgfältig umgehen. In der EU haben wir, das ist unbestritten, entsprechende Mechanismen, die negativen Auswirkungen vorbeugen können. Wir haben die weltweit schärfsten Sicherheitsanforderungen und Genehmigungsverfahren. Bisher kommen alle ernst zu nehmenden Experten zu dem Ergebnis, das das Risiko der bis jetzt zugelassenen Pfl anzen dem herkömmlicher Pfl anzen entspricht. In der Natur haben wir ständig Veränderungen. Tagtäglich. Wenn der Mensch gezielt Veränderungen vornimmt mit dem Ziel, positive Auswirkungen für die Menschen zu erreichen und negative Auswirkungen zu reduzieren, dann wird diesen Bemühungen durch diese Genehmigungs- und Erprobungsverfahren Rechnung getragen. Weltweit gibt es bisher keine größeren Schadensfälle. An der Offenheit gegenüber der Gentechnik führt deshalb kein Weg vorbei.
Wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst. Auf der anderen Seite wollen wir den Erprobungsanbau in Bayern. Würden wir darauf verzichten, Frau Paulig, dann würden Sie uns das irgendwann vorhalten. Das wird alles sehr sorgfältig geprüft. Wir gehen verantwortlich mit diesen Dingen um. Wir appellieren an die Menschen in Bayern: Sie können sich auf die CSU verlassen.
Auch wir leben nicht auf dem Mond, wir hören tagtäglich die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger. Wir nehmen diese Bedenken ernst und beziehen sie in unsere Politik ein. Es muss ein Nebeneinander beider Möglichkeiten geben.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Man könnte meinen, wir würden uns zum ersten Mal ein Naturschutzgesetz geben und müssten ganz von vorn beginnen. Ich kann hier nur wiederholen, was Herr Kollege Henning Kaul bereits gesagt hat: Seit 1973 – –
Wie jeder weiß, haben wir also seit 1973 ein Naturschutzgesetz, das selbst für den Bund immer wieder Vorlage war. Dieses Gesetz hat sich bestens bewährt und anderen
immer wieder als Vorbild gedient. Sie haben vorhin selbst darauf hingewiesen: Grabenfräse – Baden-Württemberg. Die Grabenfräse ist noch nicht einmal im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Deshalb muss man die Kirche schon im Dorf lassen.
Meine Damen und Herren, es war von vornherein klar, dass wir das Gesetz an die neuen Rahmenbedingungen des Bundesnaturschutzgesetzes anpassen wollten. Außerdem sind europäische Vorgaben und höchstrichterliche Rechtsprechungen zu berücksichtigen. Außerdem wollten wir die Erfahrungen, die wir in den letzten Jahren in Bayern gesammelt haben, einbringen und berücksichtigen. Ich stehe dazu, wir alle stehen dazu: Wir wollen die Deregulierung konsequent vorantreiben.
Meine Damen und Herren, wenn ich Ihre Vorschläge höre, Frau Paulig und Herr Wörner, dann fällt mir ihre Tendenz auf: Es gibt nur Ge- und Verbote, und zwar bis zum Exzess. Sie glauben, nur so könnten wir Naturschutz erlangen. Wir haben eine andere Auffassung. Wir wissen, dass mit solchen Vorgaben alles andere, aber kein besserer Naturschutz zu erreichen ist. Für uns ist der Mensch in der Natur entscheidend, der Mensch, der die Landschaft nutzt und sich mit ihr identifi ziert. Der Mensch, der sich mit seiner Heimat identifi ziert und mit den Flächen, auf denen er arbeitet. Wir geben dem Menschen dabei Unterstützung und Richtlinien, wie auch die Natur zu berücksichtigen und weiter zu entwickeln ist.
Sie, meine Damen und Herren, sagen, Sie haben viele Vorschläge gemacht. Wenn diese Vorschläge substanziell gut und wesentlich gewesen wären, dann wären wir durchaus bereit gewesen, darauf einzugehen.
Wenn Ihre ganze Vorschlagskraft darin besteht, dass andere Fachrechte im Extrakt und durch Querverweise ins Gesetz aufgenommen werden oder, dass Ausführungen, die im Bundesgesetz geregelt werden, noch einmal zu nennen sind, dann ist das doch sehr dürftig.
Einige Punkte stimmen einfach nicht. Man kann nicht auf alles eingehen. Einiges, was mir wichtig erscheint, möchte ich aber anschneiden. Ich möchte Regelungen nennen, die bei der Novellierung eingearbeitet wurden. Ich betrachte die Novellierung auch als gelungen.
Ein Thema war, das haben Sie gar nicht erwähnt, der Begriff, der eingeführt wurde und der unserem Sprachgebrauch gerecht wird. Es geht dabei auch um den Sinn der Begriffe. Ich möchte sie im Hohen Haus noch einmal erwähnen, weil jeder sich in seinem Sprachgebrauch darauf einstellen sollte. Wir haben den Begriff der Nachhaltigkeit immer sehr leichtfertig verwendet. Nachhaltigkeit ist seit Rio für uns alle positiv besetzt. Deshalb war auch manche Regelung im Gesetz nicht konsequent und logisch.
Im Gesetz sprechen wir künftig von der „nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter“ in den Zielen, und in den Grundsätzen auch von den „nachhaltigen Landnutzungssystemen“, die anzustreben sind. Wir sprechen beim Schutzzweck von der „nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter“. Im Zusammenhang mit Veränderungen, mit negativen Veränderungen, sprechen wir von „erheblichen Landschaftsveränderungen“ und von „erheblichen Störungen“ usw. Meine Damen und Herren, es ist mir wichtig, dass uns das allen bewusst wird und, dass wir in Zukunft auch entsprechend damit umgehen.
Ein Thema, das Sie in meinen Augen bewusst überstrapazieren, ist der Einsatz der Grabenfräse. Wir waren uns 1998 einig, dass der Gebrauch der Grabenfräse geregelt werden muss.
Ich darf Ihnen sagen, dass ich mein ganzes Berufsleben als Landschaftspfl eger in der Verwaltung mit dem Naturschutzgesetz zu tun hatte. Von daher weiß ich sehr wohl, worüber ich spreche.
Die Grabenfräse war in der Tat auch für mich als Landschaftsökologe ein Thema. Sie wurde zur Recht ins Gesetz aufgenommen. Inzwischen hat sich aber Einiges getan. Auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen, die Landwirte – und das zeugt wieder von ihrer Kreativität – haben zusammen mit den maßgeblichen Stellen dieses Gerät weiterentwickelt. Das Landesamt für Umweltschutz, das Landesamt für Wasserwirtschaft und die Landesanstalt für Bodenkultur und Pfl anzenbau haben diese Weiterentwicklung begleitet und gehen davon aus, dass diese Grabenräumgeräte Auswirkungen haben, die mit der Arbeitsweise von Baggerlöffeln vergleichbar sind, wenn die schneidenden Elemente dieser Fräsen weg sind und wenn sie mit geringeren Touren laufen. Wenn sie alles das, was wissenschaftlich ausgewertet ist, anzweifeln wollen, kann ich Sie nicht verstehen. Wenn Sie hinausgehen und die Gräben mit Spaten und Schaufel räumen würden, könnte ich das alles verstehen.
Es gibt leider auch Situationen, in denen es nicht möglich ist, mit dem Bagger über die Flächen zu fahren und mit dem LKW das Material abzufahren. Es gibt sehr sensible Bereiche, in denen solche Maschinen einbrechen würden, sodass diese Gräben nicht geräumt werden könnten. Deshalb ist eine etwas fl exiblere Handhabung bei der Grabenräumung doch angebracht.
Seit vielen Jahren stehe ich in engem Kontakt mit den Vertretern der unteren und der höheren Naturschutzbehörden. Ich habe dabei wirklich die Erfahrung gemacht, dass sie es sich nicht so leicht machen, sondern dass sie solche Möglichkeiten eher zurückhaltend zulassen. Ich bin mir sicher, dass das auch weiterhin der Fall sein wird.
Wissen Sie, was passiert, wenn ein Landrat eine ganz eklatante Verletzung begehen würde? Sie wären morgen die Ersten, die das groß anprangern und in die Medien bringen würden. Das kann sich ein Landrat gar nicht so ohne weiteres leisten.
Ich will noch als weiteren Punkt die Eingriffsregelung ansprechen. Die Eingriffsregelung, die am Ende, wenn nichts anderes mehr hilft, eine Geldzahlung zulässt, haben wir seit vielen Jahren schon im Bundesgesetz. Bayern hat nie oder nur in den seltensten Fällen davon Gebrauch gemacht. Auch künftig wird es die Ultima ratio sein, mit Geldzahlungen Eingriffe zu kompensieren, soweit kein Ausgleich oder kein Ersatz geleistet werden kann. Wenn Sie draußen in der Praxis manchmal die Not sehen würden, Ausgleich und Ersatz in manchen Situationen noch zustande zu bringen, hätten Sie eher Verständnis. Ich habe einige Beispiele in Erinnerung. Da gibt es eine viel gegliederte Landschaft. Man kann nicht noch mehr hineinbringen. Ich denke zum Beispiel an eine Weinberganlage in Wörth am Main. Dort habe ich fast eine Parklandschaft und weiß gar nicht, wie ich dort Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahmen unterbringen kann. Dort muss ich etwas mehr Möglichkeiten zulassen. Diese werden aber nicht überstrapaziert und ausgenutzt, sondern damit wird sorgfältig umgegangen.
Zum Thema Natura 2000-Flächen. Wir wollen nicht, dass alle diese Flächen mit Verordnungen und Festlegungen rechtlicher Art so stark belastet werden, dass wiederum unsere Bauern die Gelackmeierten sind.
Ein typisches Beispiel – Henning Kaul hat es angeschnitten – ist die Wiesenweihe. Dabei kommen mir verschiedene Aspekte und verschiedene Gedanken in den Sinn, die ich mit diesem Beispiel anbringen kann. Bei uns in Franken gab es von der Wiesenweihe 1994 zwei Brutpaare. Im letzten Jahr hatten wir 85, in diesem Jahr sind
es 120. Herr Sothmann hat vorgestern gesagt, es wird schon problematisch, diese zu betreuen.
Man kann sich nicht nur die Beispiele herauspicken, die einem selber passen. Sie müssen es sich auch gefallen lassen, dass wir einmal andere Beispiele herausholen.
Die Wiesenweihe hat mit den Bauern aufgrund freiwilliger Verträge diese Populationsstärke erreicht. Auch wenn der eine oder andere Landwirt im letzten Jahr vielleicht brüskiert oder verschreckt war, die Landwirte haben heuer wieder mitgemacht. Das fi nde ich anerkennenswert, und das ist ein Beispiel dafür, dass diese Menschen für den Naturschutz etwas übrig haben, und dass sie ihn als Bestandteil ihrer Arbeit in der Landschaft sehen. Das müssen Sie ganz deutlich sehen.
Ich will noch einen Punkt ansprechen, der heute von Ihnen nicht so angesprochen worden ist. Ich meine die Ausstattung der Landschaft mit Strukturen. Ich war im Bereich Prosselsheim, Euerfeld berufl ich tätig. Vor einigen Jahren wurde dort erwähnt, dass Strukturen fehlen. Wie relativ solche grundsätzlichen Forderungen sein können, will ich an dem Beispiel deutlich machen. Würden Hecken, Obstbaumreihen und weiß Gott was in stärkerem Maße in die Landschaft gepfl anzt, könnte die Wiesenweihe nicht die Population in dieser Stärke wie heute erreichen. Wir müssen eben differenzieren. Es gibt Landschaften, in denen mehr Strukturen angebracht und aufgrund der Nutzung auch sinnvoll sind. Es gibt Landschaften, in denen die Landwirtschaft Vorrang hat. Wenn dann noch eine so exotische Art wie die Wiesenweihe sich so explosionsartig vermehren kann, dass sie für ganz Europa Lieferbiotop sein kann, dann muss das auch einmal deutlich erwähnt werden.
Wir wollen nicht, dass für diese Flächen vertraglich schutzgebietsartige Festlegungen erfolgen, sondern dass die Stärkung der Arten weiter auf freiwilliger Basis erreicht wird.
Frau Paulig, ich wollte auch noch einmal das Thema Gründlandumbruch anschneiden. Sie hatten in einer Pressemitteilung formuliert, dass Moore umgebrochen werden können.
Das ist natürlich sehr populistisch für den Part, den Sie vertreten. Wer bricht heute Moore um? Ich glaube, dafür gibt es entsprechende Mechanismen und Korrekturen. Es wird niemand daran gehen, ein Moor einfach umzubrechen – und das auch nicht in Überschwemmungsge
bieten. Wir sind alle um eine Nutzung bemüht, die dem Hochwasserschutz gerecht wird.
Sie wissen doch, wie es im Bundesgesetz steht. Sie haben die Diskussion miterlebt. Ob es jetzt „sind zu unterlassen“ oder „Grünland soll beibehalten werden“ heißt, sind Nuancen, die nicht so grundsätzlich sind,
dass es heißt, Grünland könne in solchen Bereichen umgebrochen werden. Das ist sehr konstruiert und weit hergeholt.
Meine Damen und Herren, es liegt ein Stück weit auch an unserem Menschenbild, wie wir den Naturschutz sehen. Mir fällt gerade das Stichwort „landschaftsprägende Bäume und Baumgruppen“ ein. Frau Paulig, ich weiß, Sie hätten diese Begriffe gern noch im Gesetz untergebracht. Landschaftsprägende Bäume oder Baumgruppen sehen wir deswegen, weil in den zurückliegenden Jahrzehnten Menschen diese Bäume geduldet und gepfl egt haben und als Landwirte darum herumgefahren sind.
Diese Bäume sind den Menschen auch wichtig. Wenn heute ein Baum gepfl anzt wird und sich so entwickeln kann, dass er einen Durchmesser von 30 Zentimetern erreicht und damit landschaftsprägend wird, dann hat er einen Standort, wo er auch passt.
Wir schreiben nicht alles ins Gesetz, was für uns selbstverständlich ist. Sonst könnten wir ein recht dickes Buch schreiben.
Ich weiß, dass es da einige Fotos gibt, aber das ist nicht der Normalfall. Ich weiß auch, wo wirklich solche Situationen zustande kommen, dass ein Baum gefährdet sein kann. Bei Flurneuordnungsverfahren ist es immer eine kritische Situation, wenn Grundstücke verändert werden. Aber ich weiß aus 15 Jahren Erfahrung, dass wir solche Bäume immer sichern, dass sie ausgemessen werden, dass die Zuteilung der Flächen so gewählt wird, dass die Bäume erhalten werden können. Darum kann ich nicht, nur um Ihnen einen Gefallen zu tun, dafür stimmen, dass das so mit aufgenommen wird.
Meine Damen und Herren, ich möchte allmählich zum Ende kommen.
Wir halten Doppelregulierungen für überfl üssig. Wir meinen, dass nicht das, was eh schon im Bundesnaturschutzgesetz steht, wortwörtlich übernommen werden soll. Ich möchte Ihnen eines sagen. Frau Paulig, Sie waren es, die gesagt hat: Wir brauchen den Text auch für die Menschen, die in der Landschaft damit umgehen. – Sie kennen die Broschüre unseres Umweltministeriums, die immer wieder aufgelegt wird. Wenn Sie die kennen,
dann wissen Sie, dass neben dem Text des Bayerischen Naturschutzgesetzes auch maßgebliche Passagen des Bundesnaturschutzgesetzes enthalten sind.
Von daher ist es auch eine vernünftige Regelung, wenn wir das so beibehalten.
Meine Damen und Herren, wenn wir all den Vorstellungen und Änderungsanträgen der Opposition nicht in dem Umfang nachkommen konnten, dann ist dies begründet.
Für mich ist das wirklich überfl üssig. Wieso brauche ich noch einmal diesen Text im bayerischen Gesetz, wenn er eh bekannt und zutreffend ist, wenn er für uns genauso als Rahmengesetz gültig ist? Jetzt komme ich noch einmal zum Deregulieren, zum Verschlanken zurück. Wenn dem mit solchen Regelungen Rechnung getragen werden kann, dann bin ich, sind wir dafür. Und es geht nicht darum, in einem Gesetz alle Ihre kuriosen und exotischen Vorstellungen zu berücksichtigen, sondern etwas Sinnvolles für unser Land zu konzipieren. Insofern bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetz. Die CSU-Fraktion stimmt dem ja zu. Auch die Ausschüsse haben in ihrer Mehrheit diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Insofern bitte ich noch einmal um Zustimmung.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ganz nüchtern und sachlich von einem Franken.
Jeder von uns weiß, dass es bei einem Raumordnungsverfahren darum geht, summarisch zu prüfen, welche überörtlich raumbedeutsamen Belange von einer Maßnahme betroffen sind. Eine förmliche Verträglichkeitsprüfung erfolgt nicht im Raumordnungsverfahren, sondern erst im Zulassungsverfahren. Das können wir in der gemeinsamen Bekanntmachung „Schutz des Europäischen Netzes Natura 2000“ nachlesen.
Gleichwohl sind auch im Rahmen des Raumordnungsverfahrens naturschutzfachliche Unterlagen zu erstellen, damit eine Prüfung der Belange nach der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie erfolgen kann. Diese Prüfung geht jedoch nicht so tief, wie eine Verträglichkeitsprüfung. Sie können davon ausgehen, dass eine solche Prüfung sorgfältig durchgeführt wird, weil alle daran interessiert sind, an der Donau einen guten Gewässerzustand zu erreichen, wie dies mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie beabsichtigt ist. Derzeit liegt noch kein Maßnahmenkatalog vor. Dies wird jedoch bis zum Ende des Jahres 2009 der Fall sein. Dann wird das Bewirtschaftungsziel für die Ausbaustrecke an der Donau feststehen.
Wir werden, wie schon im Umweltausschuss und im Wirtschaftsausschuss, diesen Antrag ablehnen. Noch zwei Sätze zur Wiedereinberufung des Donauforums: Jeder weiß, dass in den betroffenen Landkreisen zahlreiche Anhörungen und Informationsveranstaltungen stattfi nden. Alle möglichen Unterlagen und Fakten sind bekannt und zugänglich. Deshalb ist kein weiteres Diskussionsforum notwendig. Das Donauforum hätte keine Entscheidungskompetenz. Konfl ikte könnten dadurch weder minimiert noch beseitigt werden. Meine Damen und Herren, wir werden nicht mit den Emotionen der betroffenen Menschen spielen.
Die CSU-Fraktion wird demzufolge die Einberufung des Donauforums nicht unterstützen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Nachdem unser Umweltminister Dr. Werner Schnappauf die wesentlichen Regelungen des Gesetzes detailliert erläutert hat, möchte ich nicht zu sehr ins Detail gehen. Herr Wörner hat mir jedoch einige Stichpunkte gegeben, auf die ich gerne eingehe.
Wir von der CSU-Fraktion sind der Überzeugung, dass wir das Bundesgesetz im Maßstab 1 : 1 umgesetzt haben. Sehr geehrter Herr Kollege Wörner, wenn Sie jetzt Defi zite erkennen, dann müssen Sie auch zugeben, dass das Bundesgesetz Defi zite hat.
Mir wurde auch deutlich, dass wir das Thema Natur- und Landschaftsschutz von ganz verschiedenen Seiten
betrachten. Wir in Bayern haben die längste Erfahrung mit diesem Gesetz. Wir konnten feststellen, dass wir in den vergangenen Jahrzehnten unsere Kulturlandschaft sehr wohl erhalten und verbessern konnten. Wir konnten dies, und das vergessen Sie vielleicht manchmal, mit Unterstützung unserer Bauern und der Grundeigentümer.
Aus unserer Sicht ist es elementar, deren Interessen aufzugreifen und mit den Interessen des Naturschutzes zu verbinden. Betrachten wir doch einmal die willkürliche Festlegung von 10 % des Flächenanteils für Biotope. Herr Minister Dr. Schnappauf hat es schon gesagt: Wir haben in der Tat 11,3 % „Natura 2000“-Flächen. Seit vielen Jahren haben wir im Rahmen des Verbundsystems große Projekte durchgezogen. Über das KULAP und über den Vertragsnaturschutz haben wir auf freiwilliger Basis die Landwirte dafür gewonnen, diese Flächen zu vergrößern. Das macht die Schönheit unserer Landschaft aus. Solange die Menschen mit den Füßen abstimmen, solange sie hierher kommen, um sich an dieser Landschaft zu erfreuen, ist das doch ein Beweis dafür, dass wir so falsch nicht liegen.
Es geht darum, das Bundesnaturschutzgesetz umzusetzen und europäische Vorgaben einzuarbeiten, beispielsweise die Zoo-Richtlinie. Das ist erfolgt. Vor allen Dingen geht es auch darum, die Erfahrungen und die Vollzugsschwierigkeiten, die wir in den letzten Jahren festgestellt haben, aufzugreifen und zu regulieren. Dazu mag exemplarisch so etwas wie das „Ökokonto“ dienen. Wir konnten es zusammen mir der Eingriffsregelung als positiv erfahren. Es geht darum, dies allgemein aufzugreifen, und das haben wir getan. Verwaltungsvereinfachungen und Deregulierungen müssen umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, wir sprechen nicht nur davon, wir handeln auch danach. Hierzu gehört, ein Stück weit Vertrauen in die Menschen zu setzen und nicht noch mehr festzuschreiben und zu regulieren. Herr Wörner, wenn wir überhaupt die Probleme unserer Zeit in den Griff bekommen wollen, dann müssen wir den Menschen wieder mehr Vertrauen entgegenbringen und wieder mehr Vertrauen erwecken. Das haben wir in diesem Gesetz aufgegriffen.
Doch, das geben wir als Maxime aus. Meine Damen und Herren, wir werden uns in den Ausschüssen mit der Novellierung unseres Naturschutzgesetzes intensiv auseinander setzen. Ich bin sicher, das wird auf konstruktive Art und Weise geschehen. Es geht darum, unsere Ziele möglichst im Maßstab 1 : 1 umzusetzen. Wir werden die gemachten Erfahrungen einbeziehen und Deregulierungen und Verwaltungsvereinfachungen realisieren. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion in den Ausschüssen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Sicher, das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet uns bis zum Jahr 2005 unser bayerisches Naturschutzgesetz anzupassen. Wir sind gefordert, den Gesetzentwurf der GRÜNEN in Zweiter Lesung zu behandeln. Frau Kollegin Paulig, Sie haben unseren Umweltminister zitiert, der eine intakte Natur als Standort für Bayern hervorgehoben hat und herausgestellt hat, dass die Natur unser Kapital ist, auch was den Tourismus angeht. Ich denke, das trifft zu. Wenn wir die Touristen, die jährlich nach Bayern kommen in Relation sehen und feststellen, dass immer mehr in Bayern ihren festen Wohnsitz nehmen, dann ist das darauf zurückzuführen, dass Bayern schön ist, die Natur stimmt und – ich möchte einen Aspekt gleich vorweg nehmen – unsere Bäuerinnen und Bauern unsere Landschaft entsprechend nutzen und pflegen.
Mir scheint, der Entwurf der GRÜNEN ist etwas mit heißer Nadel gestrickt und zum Teil ideologisch durchwirkt, denn er enthält einige in unseren Augen überflüssige Regelungen. So sind zum Beispiel die Artikel 3 – Landschaftsplanung – und 6 –Eingriffsregelung – völlig neu formuliert, was überhaupt nicht erforderlich ist. Die Ausweitung der Verbandsbeteiligung, so, wie im Entwurf vorgesehen, würde zu aufwendigen Verwaltungsverfahren und zeitlichen Verzögerungen führen. Wenn man es sich nur an einem Beispiel veranschaulicht, kann man das nachvollziehen. Wenn zum Beispiel bei jeder naturschutzrechtlichen Befreiung eine Verbandsbeteiligung erforderlich wäre, kann man sich vorstellen, wohin das führt. Wir haben die Verbandsklage in Bayern bisher nicht gebraucht. Wir haben es bisher geschafft, unsere Natur entsprechend zu berücksichtigen und brauchen die Verbandsklage auch weiterhin in Bayern nicht.
In dem Entwurf geht es auch darum, das Bundesnaturschutzgesetz nicht nur entsprechend umzusetzen, son
dern auch noch etwas draufzusetzen. Es genügt nicht, uns durch entsprechende Vorgaben einzuschränken. Lassen Sie mich nebenbei bemerken: Wir hätten auch ohne die vielen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, wenn sie nicht so gekommen wären, leben können.
Die dort dezidiert formulierte Definition der guten fachlichen Praxis in der Land- und in der Forstwirtschaft hätten wir so nicht gebraucht. Wir brauchen auch keine zahlenmäßige Festlegung des Anteils von Biotopflächen an der Landesfläche. Sie haben doch selbst gesagt, was es de facto gibt. Wieso müssen wir uns auf 10 oder gar 15 % festlegen, wie Sie es wollen? Die gute fachliche Praxis sieht über das was im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen ist, hinaus vor, dass der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen zu unterlassen ist. Auch hier gibt es noch eine zusätzliche Einschränkung, die zudem im Widerspruch zum Gentechnikgesetz steht. Wir finden, dass diese Regelungen am besten in den Fachgesetzen aufgehoben sind.
Zur flächendeckenden Landschaftsplanung, die Sie fordern. Zum Einen ist es nicht einzusehen, dass Gemeinden für Bereiche, für die eine Landschaftsplanung fachlich wirklich nicht zwingend erforderlich ist, sich Kosten auferlegen, um dieser Formalität zu genügen. Wir finden in Ihrem Entwurf keine Ausnahmeregelungen, wie sie im Bundesnaturschutzgesetz in § 16 Absatz 2 eingeräumt werden.
Wir meinen, dass ein neues Naturschutzgesetz auch den Aspekt der Deregulierung berücksichtigen müsste. Es darf nicht noch mehr Verwaltung verursachen. Sie fordern bei Genehmigungen von Eingriffen eine einvernehmliche Regelung mit der Naturschutzbehörde als zuständiger Behörde, während bisher das Benehmen erforderlich war. Ich war früher an einer Direktion für ländliche Entwicklung. Das Benehmen war fast wie ein Einvernehmen. Das Benehmen lässt aber wenigstens noch einen Spielraum für die Genehmigungsbehörde offen. Das sollten wir auch weiterhin beibehalten.
Ich will auch nicht verhehlen, dass ich in Ihrem Entwurf einen Aspekt gefunden habe, den ich durchaus unterstützen könnte. Es ist die Regelung, wonach man in Anlehnung an die Erfahrungen mit dem Ökokonto Ersatzmaßnahmen und auch Ausgleichsmaßnahmen im Vorgriff ausführen lassen kann, entweder durch den Verursacher selbst oder durch Dritte. Daran könnte man durchaus denken.
In unseren Augen sollte ein novelliertes Bayerisches Naturschutzgesetz schlank und einfach umzusetzen sein. Wir versuchen derzeit, unsere Bürokratie abzubauen und Regelungen zu vereinfachen und zu reduzieren.
Wir dürfen nicht noch neue Regelungen draufsetzen. An dieser Zielsetzung geht Ihr Entwurf völlig vorbei. Wir sollten lediglich die Vorgaben des Rahmengesetzes des Bundes aufnehmen und unser Gesetz dem anpassen. Wir sollten aber nicht hie und da noch eines draufsetzen. Der
Entwurf der Bayerischen Staatsregierung wird derzeit bearbeitet. Er befindet sich in der Ressortabstimmung. Wir gehen davon aus, dass wir zu Beginn des neuen Jahres die Gesetzgebung in die Wege leiten können. Wir von der CSU können ohne weiteres darauf warten. Diesem Gesetzentwurf der GRÜNEN können wir nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon gehört, das am 25. März beschlossene und am 4. April 2002 in Kraft getretene Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet die Länder, ihre Landesnaturschutzgesetze bis zum 4. April 2005 anzupassen. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN greift wesentliche Neuerungen des Bundesnaturschutzgesetzes auf. Der Eifer der Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN ist daher sicher lobenswert, aber die Staatsregierung ist unseres Wissens bei der Bearbeitung ihres Entwurfs ebenfalls durchaus im Soll.
Ich bin mir sicher, der Entwurf der Staatsregierung wird in mancherlei Hinsicht gründlicher erarbeitet und einige grundsätzliche Bedingungen berücksichtigen, die jedenfalls wir von der CSU im Entwurf der Fraktion der GRÜNEN vermissen.
Durchaus, Herr Dr. Dürr.
So ist es unabdingbar für uns, die Vorgaben des neuen B undesnaturschutzgesetzes möglichst schlank umzusetzen und nicht noch aufzublähen und nur die durch das Rahmenrecht tatsächlich gebotenen Anpassungen
vorzunehmen. Die Mentalität, immer noch etwas draufzusatteln, wie wir sie hier feststellen können, ist bei uns nicht so ausgeprägt. Weiter sollten den Bemühungen um Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung sowie den Vollzugserfahrungen der vergangenen Jahre im Naturschutzrecht Rechnung getragen werden. All diesen Anliegen wird der vorgelegte Gesetzentwurf nach unserer Auffassung nicht gerecht.
So sieht der Gesetzentwurf auch dort umfassende und im Ergebnis überflüssige Neuregelungen vor, wo an sich nur einzelne Anpassungen erforderlich sind. Beispielsweise sind die Vorschriften über die Landschaftsplanung – Artikel 3 – und die Eingriffsregelung – Artikel 6 – vollständig neu gefasst. Durch die erhebliche Ausweitung der Verbandsbeteiligung würde der Entwurf zu sehr aufwändigen Verwaltungsverfahren und damit zu zeitlichen Verzögerungen führen. So ist es in der Sache überzogen und mit den vorhandenen Verwaltungskapazitäten nicht zu leisten, beispielsweise vor jeder naturschutzrechtlichen Befreiung eine Verbandsbeteiligung durchzuführen.
Auch leistet der Gesetzentwurf keinen Beitrag zur Deregulierung. Im Gegenteil: Er führt in einem Artikel 6 b Absatz 1 Satz 2 einen neuen weiteren Einvernehmensvorbehalt ein.
Zum Gesetzentwurf wird außerdem ausgesagt, dass keine Kosten entstehen. Meine Kolleginnen und Kollegen, glauben Sie denn, dass die Verpflichtung zu einer flächendeckenden Landschaftsplanung den Gemeinden, die sonst keinen Plan erstellen müssten, keine Kosten verursacht? Der Gesetzentwurf berücksichtigt insofern auch nicht die den Kommunen zugesagte Einhaltung des Konnexitätsprinzips.
Lassen Sie mich kurz auf einige Regelungen eingehen, mit denen wir von der CSU so wohl nicht einverstanden sein werden.
Erstens. Artikel 2 b des Gesetzentwurfs sieht die Schaffung eines Biotopverbundes auf mindestens 15 % der Landesfläche vor. Das Bundesnaturschutzgesetz begnügt sich mit 10 %. Ich muss gestehen, die Vorgehensweise, solche Vorhaben in Prozentzahlen festzuschreiben, ist für mich von vornherein recht zweifelhaft. Frau Paulig, ich wollte Sie schon einmal fragen: Wie sieht denn unser Bayern aus? Nach Ihren Beschreibungen dürfte sich niemand zu uns herein trauen, weil unsere Landschaft fürchterlich aussieht und erst jetzt etwas Annehmbares entstehen müsste. Ich denke aber, unsere Landwirte haben in Jahrzehnten und Jahrhunderten unsere Landschaft geprägt, die so schön ist, dass Tausende von Touristen kommen, und die auch von ihrem ökologischen Wert her artenreich und stabil ist.
Also ich denke, das sollten wir wirklich einmal sagen, denn unsere Landwirte tun ihr Möglichstes.
Ich könnte noch viele Beispiele anführen, da es aber schon rot blinkt muss ich zum Schluss kommen. Ich hätte gerne noch einige Beispiele angeführt, bin mir aber sicher, dass bei noch näherem Hinsehen weitere Ungereimtheiten zu finden sind. Die CSU-Fraktion beantragt daher die Überweisung des Gesetzentwurfs an die dafür
zuständigen Ausschüsse.