Protokoll der Sitzung vom 21.06.2006

Die Integration braucht beide Seiten. Bei uns kommt es auf die Haltung an, die wir den Kindern von Einwanderinnen und Einwanderern entgegenbringen. Wir waren mit dem Bildungsausschuss vor dieser unsäglichen Pressekonferenz in Kanada. Herr Kollege Nöth, dort konnten wir sehen, wie Einwanderern Respekt entgegengebracht wird. Genau diese Haltung lässt die aufnehmende Gesellschaft die Forderung stellen, dass man die Landessprache

beherrschen muss und dass diese die übliche Verkehrssprache ist.

Der Gesetzentwurf geht von keinen zusätzlichen Kosten aus. Das beweist Ihren fehlenden Willen zu einer echten Integration. Sie verfahren nach dem Motto: Sollen die doch sehen, wo Sie bleiben; wenn Sie keinen Erfolg haben, sind Sie selber schuld. Wenn Sie aber Erfolg haben, dann fahren Sie an die Schulen und machen eine Pressekonferenz. Dann war es Ihr Verdienst.

Gleiches gilt für den Ausschluss von Jugendlichen aus dem Unterricht. Dazu zitiere ich Herrn Schaidinger. Er schreibt: Wir wollen mehr Betreuung statt Rauswurf. Wenn Sie in diesem Haushaltsjahr nur sieben Schulsozialarbeiter einstellen, kann die Betreuung nicht gelingen. Im Gesetzentwurf stellen Sie ausdrücklich auf die Einbeziehung von Beratungslehrern ab. Wenn man aber laut einer Umfrage dreieinhalb Wochen auf einen Termin warten muss, dann nehmen Sie Ihren Gesetzentwurf, gehen Sie damit heim, machen Sie eine Klausur und schauen Sie einmal, ob sie nicht doch zusätzliches Personal bereitstellen wollen.

(Signal des Präsidenten)

Meine Redezeit ist zu Ende. Der Rest ist Detailarbeit im Ausschuss. Ich glaube, im Ausschuss gibt es auch noch sehr viel dazu zu sagen.

(Zuruf von der CSU: Und?)

Ich sage nicht, dass ich über Sprachkompetenz verfüge. Ich sage aber nicht so oft „Äh“.

Ich glaube, wir brauchen Mittel für eine gute Integrationspolitik. Wir brauchen Mittel für eine gute Bildungspolitik. Herr Minister, hier sind sie äußerst schwach. Lippenbekenntnisse sind mir nicht genug.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin, Sie sind gut über die Zeit.

Das war auch mein letztes Wort.

Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Ich sehe keinen Widerspruch. Es wird so verfahren.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 e auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfi nanzierungsgesetzes (Drs. 15/5641) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Herr Staatsminister Schneider hat das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf betrifft die Versorgungszuschüsse für private Schulträger, für Gymnasien, Realschulen, aber auch Waldorfschulen gemäß Art. 40 des Bayerischen Schulfi nanzierungsgesetzes. Auch hierzu wurde eine Ressort- und Verbandsanhörung durchgeführt.

Ganz kurz die Ausgangssituation: Derzeit betragen die Zuschüsse 42,9 Millionen Euro. Damit werden Zuschüsse für ca. 4 700 aktive Lehrkräfte gewährt. Davon sind 3 500 Lehrkräfte in den Zusatzversorgungskassen, 300 katholische und 170 evangelische Kirchenbeamte und 400 Lehrkräfte an Waldorfschulen. Zudem werden noch Zuschüsse für 550 Lehrkräfte im Ruhestand gewährt.

Der Kern des Gesetzentwurfes besteht in einer Gesetzesänderung in Folge einer Systemumstellung bei der Zusatzversorgungskasse, die zwingend erforderlich ist. Diese Gesetzesänderung wird zum Anlass genommen, bei den Versorgungszuschüssen für private Schulträger auf Pauschalierung umzustellen. Bisher wurden Versorgungszuschüsse für Lehrkräfte mit Versorgungszusage nach beamtenrechtlichen Grundsätzen einzelfallbezogen gewährt. Begründet wird die Pauschalierung mit der Absicht, Verwaltungsaufwand und Bürokratie abzubauen. Daraus erwarten wir auch eine Verringerung der Schwierigkeiten beim Vollzug. Es gelingt eine gleichmäßigere Verteilung der Zuschüsse auf die verschiedenen Schulträger. Die Schulträger haben auch ein höheres Maß an Entscheidungsfreiheit, wie sie die Versorgung bewerkstelligen. Es ist auch eine überschaubare Ausgabenentwicklung möglich.

Ziel ist es, ab dem Jahr 2016 eine einheitliche Bezuschussung von 72 % des Versorgungsaufwandes, der 25 % des Lehrpersonalaufwandes beträgt, zur Verfügung zu stellen. Bis dahin sind umfangreiche Übergangsregelungen vorgesehen. Mit dem Gesetzentwurf wird Kostenneutralität erreicht. Er ist kein Sparmodell. Nach Ablauf der Übergangsregelungen wird das gegenwärtige Zuschussvolumen neu verteilt. Es ist nicht auszuschließen, dass das für einzelne Schulträger Einbußen bedeutet. Die umfangreichen Übergangsregelungen sind notwendig, damit sich die Schulträger darauf einstellen können. Der einheitliche Zuschusssatz von 72 % gilt erst ab dem Jahr 2016. Bis dahin gibt es eine stufenweise Erhöhung für Schulträger, deren Zuschüsse bisher unter diesem Satz sind. Es gibt aber auch ein stufenweises Abschmelzen für Schulträger, deren Zuschüsse über den 72 % liegen. Daneben haben wir zur Abmilderung von Härten besondere Übergangsregelungen für einzelne Gruppen von Schulträgern an das bisherige Zuschusssystem angelehnt.

Es gab Einwände von Schulträgern bei der Verbandsanhörung, dass nämlich die Bemessungsgrundlage und der Zuschusssatz zu gering seien, dass der Stichtag verlängert werden sollte, und, dass eine Überprüfungsklausel notwendig ist. Der Ministerrat hat diese Einwände in bestimmten Punkten berücksichtigt. So wurde der Zuschusssatz von ursprünglich 70 % auf 72 % erhöht. Der neue Stichtag für Übergangsregelungen wurde nach hinten verschoben. Des Weiteren wurde in die Gesetzesbegründung eine Überprüfung im Jahr 2016 aufgenommen.

Der Systemwechsel wird im Ergebnis auch von den Schulträgern nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Die genannten Vorteile überwiegen mögliche fi nanzielle Nachteile für einzelne Schulträger. Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf in den Ausschussberatungen noch ausführlich diskutiert wird.

(Beifall bei der CSU)

Wir kommen zur Aussprache. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Pranghofer.

(Zuruf des Abgeordneten Jürgen Dupper (SPD))

Sie übernehmen das, Herr Kollege? – Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Staatsminister, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sicher hatte der Versorgungszuschuss für die privaten Gymnasien und für die privaten Real- und Waldorfschulen bei seiner Einführung im Jahr 1959 das Ziel, private Schulträger in die Lage zu versetzen, besonders qualifi ziertes Lehrerpersonal zu rekrutieren bzw. zu halten. Inzwischen haben fast alle Lehrkräfte an privaten Schulen eine Versorgungszusage. Das ist eine Entwicklung, die zu manchen Verwerfungen führte, zu einer ungleichen Verteilung des Zuschusses auf die Schularten und auf die Schulen, zu Verwaltungsaufwand und zu vielem mehr. Vor diesem Hintergrund versucht der Gesetzentwurf, mittels einer Pauschalierung Ordnung zu schaffen. Ziel sind dabei die besagten 72 % mit Übergangsregelungen.

Damit soll auch, das sollte man nicht verschweigen, eine überschaubare Ausgabenentwicklung geschaffen werden. Das ist ein durchaus legitimes Interesse. Bei den Schulträgern gibt es mancherlei Befürchtungen, ob nach der zehnjährigen Übergangsfrist nicht doch nennenswerte Anteile mit einer Zuschussminderung von mehr als 5 % zu beklagen sind. Das befürchten die Real- und Waldorfschulen weniger, sie werden durch die Systematik wohl eher profi tieren.

Die Befürchtungen sind dennoch ernst zu nehmen. Im Laufe der Gesetzesberatungen werden wir sie von verschiedenen Seiten beleuchten. So wird insbesondere geltend gemacht, dass es, nicht zuletzt aufgrund der erfreulich gesteigerten Nachfrage des Freistaats nach Lehrern, künftig schwierig sein wird, qualifi zierten Lehrernachwuchs zu bekommen. Diese Aspekte werden wir, wie gesagt, in Ruhe besprechen. Der springende Punkt bei dem neuen Artikel 40 sind in der Tat die 25 % Versorgungsanteil beim Personalaufwand und der Zuschusssatz in Höhe von 72 %. Unter Umständen wird auch eine feste Quote für die Kirchenbeamten angesprochen. All diese Fragen werden wir in Ruhe bei der Gesetzesberatung diskutieren. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass wir den Gesetzentwurf für eine sehr brauchbare Grundlage halten.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Sibler.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Eine brauchbare Grundlage – das ist eine gute Voraussetzung für eine konsensorientierte Beratung. Herr Staatsminister Schneider hat dargestellt, worum es geht. Wir sind letztlich gezwungen, die Systematik aufgrund der Veränderungen bei der Zusatzversorgung zu vereinheitlichen. Wir wollen eine Vereinheitlichung durch diese Pauschalisierung, wir wollen damit aber auch eine Vereinfachung und ein Stück Bürokratieabbau, um damit Kapazitäten bei den privaten Schulen freizusetzen. In diesem Punkt sind wir uns im Hohen Hause einig.

Es ist zu unterstreichen, dass dies kein Sparprogramm ist. Es ist ein überschaubarer Weg, den wir einschlagen. Er ist für alle kalkulierbar. Zehn Jahre Übergangsfrist sind ein langer Zeitraum. Die privaten Schulträger können sich einbringen und planen, die Veränderungen zu berücksichtigen.

Es ist mir wichtig hervorzuheben, dass sich Pauschalisierungen in verschiedenen staatlichen Bereichen bewährt haben. Wir haben positive Erfahrungen gesammelt. Es freut mich, dass die Anregungen der Verbände, wie Herr Staatsminister Schneider dargestellt hat, bereits in die Beratungen einfl ießen konnten. Ich denke, wir werden bei den anstehenden Gesetzesberatungen zu einem konsensorientierten guten Ziel kommen.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegt keine weitere Wortmeldung vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zu überweisen. – Es wird so verfahren.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Neubestellung eines Mitglieds für den Parlamentarischen Beirat der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit

Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN beantragt, anstelle des Kollegen Dr. Sepp Dürr den Kollegen Thomas Mütze als beratendes Mitglied – also als Mitglied ohne Stimmrecht – in die Landeszentrale zu berufen. Heute ist ein Beschluss zu fassen. Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wer dem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. Danke schön. Die Gegenprobe? – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Dann ist das so beschlossen.

Die beiden noch anstehenden Punkte aus der Liste werden nach den Dringlichkeitsanträgen beraten. Das sind die Listennummern 1 und 18, die noch zur Einzelberatung anstehen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Mündliche Anfragen

Ich bitte zunächst Herrn Staatsminister Dr. Goppel um die Beantwortung der ersten Fragen. Erste Fragestellerin ist

Frau Kollegin Gote – Frau Kollegin Stahl übernimmt für Frau Kollegin Gote.

Herr Präsident, Herr Minister, bitte gestatten Sie, dass ich die Frage übernehme.

(Staatsminister Dr. Thomas Goppel: Aber selbst- verständlich!)

Wird die Staatsregierung die dringend notwendige Sanierung der Erlanger Orangerie aus Mitteln des Denkmalschutzes fi nanzieren, falls nein, welche anderen Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die für die Sanierung veranschlagten 5 Millionen Euro bereit zu stellen, und wann wird die Sanierung der Orangerie erfolgen?

Herr Staatsminister.

Herr Präsident, Frau Kollegin Stahl, Hohes Haus! Die Orangerie im Erlanger Schlossgarten ist ein bedeutendes Baudenkmal. Da das Gebäude von der Universität Erlangen-Nürnberg für Forschung und Lehre genutzt wird, handelt es sich bei der Sanierung um eine staatliche Hochbaumaßnahme. Deshalb können Mittel der staatlichen Denkmalpfl ege für diese Maßnahme nicht eingesetzt werden. Vielmehr ist im Staatshaushaltsplan – Anlage S – der Titel 15 19 731 64 ausgebracht.

Anfang Juni 2006 hat das Wissenschaftsministerium für die Sanierungsmaßnahme den Planungsauftrag zur Erstellung der Haushaltsunterlage-Bau – HU-Bau – erteilt. Über mögliche Zeithorizonte für die Realisierung sind erst dann Aussagen möglich, wenn die HU-Bau vorliegt. Für die Erstellung der HU-Bau werden voraussichtlich mehrere Monate benötigt.

Die Realisierung der Maßnahme wird nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen. Sie wird in ein Prioritätenkonzept eingepasst, das mit der Universität, der Bauverwaltung und dem Staatsministerium der Finanzen abgestimmt wird. Einen Vorschlag für die Prioritätenliste hat die Universität dankenswerterweise kürzlich vorgelegt. Das war Folge eines intensiven Gesprächs mit Herrn Fraktionsvorsitzenden Herrmann.