Protokoll der Sitzung vom 06.07.2006

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Naaß.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Huber, Sie haben gerade so getan, als würden die Mitglieder der Staatsregierung am Hungertuch nagen. Für jeden Normalbürger ist es wohl kaum nachvollziehbar, dass wir hier in dieser Art und Weise

über so etwas reden müssen. So gesehen ist das Anliegen der GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf gewiss sinnvoll und lobenswert.

Für mich stellen sich aber schon drei Fragen in Bezug auf das populistische Einbringen dieses Gesetzentwurfs. Sie wissen alle, dass das Bayerische Sonderzahlungsgesetz erst im Jahr 2004 novelliert wurde. Da gab es von Ihnen keine Diskussion über die Sonderzahlung an die Mitglieder der Staatsregierung. Sie wissen auch, dass das Sonderzahlungsgesetz im Herbst wieder im Parlament diskutiert werden muss, weil es am Ende dieses Jahres ausläuft. Uns allen muss es darum gehen, dass die Zahlung nicht ausläuft, sondern dass die Beschäftigten des Freistaates Bayern sie weiterhin erhalten. Das muss uns gemeinsam ein großes Anliegen sein.

Es genügt aber nicht, dass die Zahlung nur weitergeführt wird, sondern sie muss auch verbessert werden. Ich erinnere an die Diskussionen im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes und im Plenum, bei denen es darum ging, die Verschlechterungen der Sonderzahlung durchzudrücken. Mit Ihrer Zweidrittelmehrheit haben Sie das geschafft. Sie haben mit Ihrer Zweidrittelmehrheit auch die Begrenzung bis 2006 mit dem Argument durchgedrückt – so ist es im Protokoll vom 9. März 2004 nachzulesen -, das sei zeitlich begrenzt, weil nach einer Verbesserung der Situation ein Ausschöpfen der Spielräume nach oben möglich sein sollte. Kolleginnen und Kollegen der CSU, dazu hört man jetzt nichts mehr von Ihnen. Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, es müsste unser großes Anliegen in dieser Diskussion sein, über eine bessere Sonderzahlung an die Beschäftigten des Freistaates Bayern zu reden und nicht nur über die Sonderzahlung an die Mitglieder der Staatsregierung; in diesem Punkt sollten wir uns einig sein.

(Zuruf des Abgeordneten Ludwig Wörner (SPD))

Nutzen wir gemeinsam die Situation und sorgen wir dafür, dass die Sonderzahlung nach dem 31.12.2006 weitergeführt wird mit Einschränkungen für die Staatsregierung und mit Verbesserungen für die Beschäftigten des Freistaates Bayern. Das wäre unser gemeinsames Anliegen. Dafür sollten Sie Sorge tragen, anstatt durch einen Gesetzentwurf, der nur einen ganz kleinen Teilbereich aus dem Ganzen herausgreift, die ganze Maschinerie der Bürokratie jetzt und dann im Herbst noch einmal wieder anzuwerfen. Es wäre eigentlich sinnvoll, Ihren Gesetzentwurf so lange ruhen zu lassen, bis der ordentliche Gesetzentwurf von der Staatsregierung eingereicht wird. Dann könnten wir das miteinander gemeinsam beraten. Das wäre mein Vorschlag, um den ganzen Weg abzukürzen und um die Bürokratie, die wir immer kritisieren, nicht noch stärker aufzublähen, als es bisher schon der Fall war.

(Beifall bei der SPD)

Die Aussprache ist damit geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als dem federführenden

Ausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Das ist so beschlossen.

Ich will zunächst einen Überblick über den weiteren Ablauf geben. Für 12.30 Uhr war eine Mittagspause vorgesehen. Wir werden jetzt aber die noch ausstehende Erste Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes abwickeln und anschließend über die Anträge, die nicht einzeln beraten werden, in einer Sammelabstimmung abstimmen. Dann machen wir eine halbe Stunde Mittagspause. Danach geht es weiter mit einer 45-minütigen Fragestunde. Das zur allgemeinen Orientierung. Wir bleiben trotz der Verzögerung bei einer halben Stunde Pause, da zu erwarten ist, dass die Sitzung heute sehr lange dauert.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 f auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drs. 15/5800) - Erste Lesung –

Zur Begründung hat Herr Staatsminister Sinner das Wort.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Zeitknappheit versuche ich, eine hochkonzentrierte Rede zu halten, damit zumindest noch ein konzentriertes Mittagessen für die Teilnehmer des Plenums herauskommt.

Dieser Gesetzentwurf ist erstens eine Anpassung an den Siebten und Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wir haben zweitens Liberalisierungen und Deregulierungen vorgenommen. Die Anpassung an die Rundfunkänderungsstaatsverträge ist keine größere politische Angelegenheit, weil wir in Bayern bereits entsprechende gesetzliche Regelungen hatten. Als wichtiger erscheinen mir die Liberalisierung und Deregulierung. Zum einen werden Mitwirkungsrechte der Medienvereine aufgehoben. Das war in der erweiterten Aufbauphase des lokalen Rundfunks sicher sinnvoll. Es hat sich aber gezeigt, dass eine solche Mitwirkung in einer Reihe von Planungsregionen gar nicht etabliert wurden. Es hat sich weiter gezeigt, dass in die Verfahren nicht so substanzielle Dinge eingebracht wurden, dass man das in Zukunft aufrechterhalten muss. Deshalb sollten diese Rechte aufgehoben werden.

Wir verzichten auf eine Genehmigungspfl icht für die Weiterverbreitung von europäischen Rundfunkprogrammen. Ich glaube, das erklärt sich von selbst. Wenn hier Verstöße festgestellt werden, könnte sich immer noch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien einschalten.

Wichtig ist auch, dass wir die Kabelbelegungsregelungen liberalisieren. Ursprünglich war vorgesehen, dass bis zu 30 analoge Kanäle von der Landeszentrale belegt werden; die Zahl wurde auf 24 Kanäle reduziert, und geht jetzt bis auf 16 herunter. Ich halte das für ausreichend. Das entspricht auch dem, was die Europäische Union in Artikel 31

der Universaldienstrichtlinie festlegt. Ich möchte hinzufügen: Die Digitalisierung ist sehr wichtig und muss vorangetrieben werden. Durch den Übergang von der analogen zur digitalen Übertragung multiplizieren wir die vorhandene Kapazität in einem Verhältnis von 1 : 12. Damit ermöglichen wir ein wesentlich breiteres Angebot. Vorschlägen der Verbandsanhörung, die diese Liberalisierung wieder reduzieren wollten, sollte nach meiner Meinung nicht gefolgt werden. Wenn hier Missbrauch geschehen sollte, hat die Landeszentrale die Möglichkeit, ihn einzuschränken.

Es sind noch einige weitere kleine Änderungen enthalten. Ich hoffe, dass dieser Gesetzentwurf in den Ausschüssen zügig beraten wird und die Zustimmung des Hohen Hauses fi ndet.

(Beifall bei der CSU)

Wir kommen zur Aussprache. Mir liegen Wortmeldungen der Kollegen Hufe, Stockinger und der Frau Kollegin Gote vor. Das Wort hat Herr Kollege Hufe.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister hat den Gesetzentwurf zutreffend beschrieben. Der Entwurf eignet sich nicht dazu, große medienpolitische Debatten zu führen. Dazu werden wir in Zukunft beim Neunten und Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und beim Gebührenstaatsvertrag noch ausreichend Gelegenheit haben. Wenn ich richtig informiert bin, ist Ministerpräsident Dr. Stoiber heute zusammen mit Ministerpräsident Beck bei Nele Kruis. Warten wir einmal ab, was dabei für unsere zukünftige Arbeit im Parlament herauskommt. Es wäre spannend, hier dabei zu sein.

Bei der ersten Durchsicht des Gesetzes habe ich nichts gesehen, was mich wirklich bedenklich gestimmt hätte. Wir werden ihn, wenn ich richtig informiert bin, am nächsten Mittwoch im Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur beraten und dann zu einem endgültigen Ergebnis kommen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Präsident, Hohes Haus! Auch die CSU-Fraktion begrüßt hochkonzentriert den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Liberalisierung und Deregulierung liegen im Trend der Zeit. Wir freuen uns, dass die beiden Punkte auch im Gesetzentwurf vorgesehen sind. Ich freue mich, dass im Gesetz festgeschrieben wird, dass dem Bayerischen Rundfunk das Angebot von programmbegleitenden Druckwerken mit programmbezogenem Inhalt gestattet ist. Ich freue mich ebenfalls, dass durch den Bayerischen Rundfunk als großen öffentlich-rechtlichen Sender programmbegleitende Mediendienste mit programmbezogenem Inhalt angeboten werden können. Ich freue mich auch, dass dies ohne Werbung und Sponsoring zu erfolgen hat. Ich freue mich außerdem, dass der neue Begriff „Mediendienste“ in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde, der sich aus den Begriffen „Teledienste“ und „Medienangebote“ zusammensetzt. Wir übernehmen

hier den europäischen Sprachgebrauch. Ich freue mich darüber, dass die Digitalisierung voranschreiten soll. Leider ist die Digitalisierung bei uns etwas ins Stocken geraten. Unser ehrgeiziges Ziel, sie bis zum Jahr 2010 respektive 2014 umzusetzen, ist ein Vorhaben, an dem wir noch sehr lang werden arbeiten müssen.

Die Belegungsbeschränkung im Kabel – von 24 auf 16 Kanäle – werden wir im Ausschuss einer sorgfältigen Prüfung unterziehen müssen. Wir wissen, dass es seitens der Bevölkerung oftmals bedauert wird, wenn bestimmte Programme nicht mehr im Kabelangebot vorhanden sind. Letztlich sind es die Abgeordneten vor Ort, die für die neuen Regelungen ihren Rücken hinhalten müssen. Das heißt, es wird im Ausschuss noch etwas Diskussionsbedarf bestehen, auch wenn wir den Gesetzentwurf im Großen und Ganzen begrüßen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Gote.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor die allgemeine Harmonie allzu groß wird und das Herz des Kollegen Prof. Dr. Stockinger vor Freude überfl ießt, möchte ich Ihnen versichern, dass wir den vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes durchaus kritisch sehen. Ich möchte Ihnen in der heutigen Ersten Lesung nur zwei Punkte nennen, die, sofern Sie nicht zu Änderungen bereit sind, zu unserer Ablehnung führen werden.

Der erste Punkt betrifft die Rechtsaufsicht über die Landeszentrale, also die Änderung von Artikel 19. Unter der Vorgabe, aus Gründen der Transparenz und der Rechtsklarheit zu handeln und eine Anpassung an das Bayerische Rundfunkgesetz vorzunehmen, tun Sie genau das Gegenteil: Sie streichen eine klare Regelung zugunsten einer Regelung, die der Interpretation bedarf. Es fehlt nämlich in Zukunft die klare Aussage: „In Programmangelegenheiten sind Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ausgeschlossen.“ Wohin es führen wird bzw. bereits geführt hat, dass Sie die Vorgabe nicht mehr so verstehen, können Sie an der Kontroverse um die Weisung an die BLM im Zusammenhang mit den Sportwetten sehen. Ich bin der Meinung, Sie gefährden hiermit eindeutig die Rundfunkfreiheit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Der zweite Punkt betrifft die Regelung zum Teilnehmerentgelt, also Artikel 39. Dieser Artikel ist mit „Keine aufschiebende Wirkung“ überschrieben. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Erlass dringlicher Anordnungen des Präsidenten nach Artikel 15 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 und gegen Leistungsbescheide nach Artikel 33 Absatz 4 Satz 7 sollen danach keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Ich muss Ihnen wahrscheinlich nicht erklären – das kann Frau Kollegin Stahl an anderer Stelle sicher viel besser –, dass wir diese Einschränkung im Recht immer kritisch sehen. Wir sehen es gar nicht gern, dass Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschie

bende Wirkung mehr haben sollen. Insbesondere beim Teilnehmerentgelt, für das die Verfassungswidrigkeit vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde, sehe ich das besonders kritisch. Es wäre wahrlich vernünftiger gewesen, an dieser Stelle die Chance zu ergreifen, das Teilnehmerentgelt abzuschaffen und den rechtswidrigen Zustand in Bayern früher zu beenden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sicher gibt es noch mehr diskussionswürdige Punkte; einen haben Sie schon genannt, Herr Kollege Prof. Dr. Stockinger. Insofern freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss, die sicher nicht in allzu großer Harmonie, aber doch in sehr kollegialer Atmosphäre ablaufen wird.

(Beifall bei den GRÜNEN – Prof. Dr. Hans Ger- hard Stockinger (CSU): Hochkonzentriert!)

Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist dem Vorschlag zugestimmt, und der Landtag übernimmt diese Voten.

Wir machen jetzt eine halbe Stunde Mittagspause. Um 13.15 Uhr geht es weiter mit den Mündlichen Anfragen.

(Unterbrechung der Sitzung von 12.45 bis 13.16 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mittagspause ist beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Mündliche Anfragen

Heute sind 45 Minuten dafür vorgesehen. Ich darf Herrn Staatssekretär Schmid um die Beantwortung der ersten Frage bitten. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Vocke.