Heute sind 45 Minuten dafür vorgesehen. Ich darf Herrn Staatssekretär Schmid um die Beantwortung der ersten Frage bitten. Erster Fragesteller ist Herr Kollege Dr. Vocke.
Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! Erlauben Sie mir, dass ich die Anfrage in zwei Sätzen formuliere. Es geht um das Wildunfallgeschehen; wir haben jährlich zwischen 20 und 50 Tote und 2300 zum Teil Schwerverletzte zu beklagen; wir verzeichnen Hunderttausende von toten Rehen und jährlich einen Gesamtvermögensschaden von 464 Millionen Euro. Ich frage deshalb in diesem Zusammenhang die Staatsregierung, wie die Verkehrsteilsnehmer durch ihr Fahrverhalten die Gefahr von Wildunfällen reduzieren können und wie die Staatsregierung die Wirkungsweise des vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat, dem ADAC und der Jägerschaft entwickelten retrorefl ektierenden Plakats „Könnten Sie jetzt noch bremsen?“ beurteilt, das von den Projektbeteiligten an Wildunfallschwerpunkten in ganz Deutschland zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer zu Unfallspitzenzeiten montiert wird? Halten Sie das auch für sinnvoll?
Herr Kollege Prof. Dr. Vocke, Wildunfälle, anlässlich derer Straßenverkehrsteilnehmer häufi g von der Fahrbahn abkommen oder Zusammenstöße erleiden, geschehen vor allem in den Sommermonaten morgens und abends während der Paarungszeit oder wenn das Wild am Abend Äsungsplätze aufsucht. Zudem ereignen sie sich zu Zeiten erhöhten Freizeitverkehrs an Wochenenden und nachts. Die Bekämpfung von Wildunfällen ist eine wichtige Aufgabe im Rahmen unserer Bemühungen, die Verkehrssicherheit auf bayerischen Straßen weiter zu erhöhen und zu verbessern.
Das vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft und anderen entwickelte Verkehrssicherheitsplakat mit dem ausgesprochen einprägsamen Motiv ist uns, ohne dass wir im Vorfeld an der Entwicklung beteiligt worden sind, bekannt. Die Landratsämter wurden auf das Plakat durch den Bayerischen Landkreistag, an den sich der Deutsche Verkehrssicherheitsrat gewandt hat, hingewiesen. Nach dem Willen des Deutschen Verkehrssicherheitsrats wurde es außerorts an ausgewählten Stellen aufgestellt. Im Bereich des Straßenbauamts Bayreuth wurden zum Beispiel bereits im Jahre 2003 derartige Plakate aufgestellt. Das Plakat zeigt ein Reh mit zwei weißen, retrorefl ektierenden Augen. Verbunden ist dieses Bild mit der Frage an Verkehrsteilnehmer, ob sie jetzt noch bremsen könnten. Die Unfallauswertung und Evaluierung dieser Versuchsaufstellungen durch die Zentralstelle für Verkehrssicherheit der Straßenbauverwaltung hat jedoch ergeben, dass die Unfallentwicklung auch nach Aufstellen der Plakate konstant geblieben ist und sich keine Auswirkung auf die Unfallhäufi gkeit ergeben hat.
Vor diesem Hintergrund und wegen des Gebots, dass auch Verkehrssicherheitsplakate die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Blick haben müssen, haben wir nicht auf die Entscheidungen der Behörden vor Ort Einfl uss genommen. Verkehrssicherheitsplakate sind mit ihren verkehrssicherheitsfördernden Hinweisen ohne Zusätze gewerblicher Werbung zwar keine Werbeanlagen im Sinne des Baurechts, des Straßenrechts und des Stra
ßenverkehrsrechts. Gleichwohl können sie nicht beliebig zugelassen werden. So ist derzeit neben der nicht nachgewiesenen Präventionswirkung ungeklärt, ob die retrorefl ektierenden Elemente der Plakate geeignet sind, die Verkehrsteilnehmer nachts in einer den Verkehr gefährdenden Art und Weise abzulenken. Gerade durch die refl ektierende Ausgestaltung wird die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer angezogen, was neben der Blickzuwendung und der inhaltlichen Entschlüsselung und Verarbeitung der Botschaft ein über das außerorts vertretbare Maß der Ablenkung hinausgehendes Gefahrenpotential darstellen könnte.
Aus unserer Sicht sind dagegen Empfehlungen und öffentlichkeitswirksame Appelle zielführender. Ich darf einige Beispiele nennen: Die Geschwindigkeit auf Landstraßen sollte zwischen fünf und acht Uhr früh und zwischen 17 und 22 Uhr abends insbesondere an unfallträchtigen Straßenabschnitten deutlich gedrosselt werden. Bei Wild auf der Fahrbahn müssen die Verkehrsteilnehmer umgehend abblenden, damit die Tiere einen Fluchtweg fi nden können, da Wild oftmals auf Fernlicht irritiert reagiert. Bei kleinen Tieren sollte ein Zusammenprall dem Ausweichmanöver vorgezogen werden, um Unfälle zu verhindern, von denen eventuell auch andere Verkehrsteilnehmer betroffen sein können. Wild überquert zudem häufi g im Rudel die Straße, sodass Verkehrsteilnehmer auch dementsprechend sensibilisiert werden sollten. Das wären einige solcher Empfehlungen und öffentlichkeitswirksame Hinweise, die wir nach draußen geben, um diesem Problem begegnen zu können.
Keine weitere Zusatzfrage. Dann darf ich Herrn Kollegen Schuster bitten, die nächste Frage zu stellen.
Herr Staatssekretär, nachdem im Zuge der Polizeireform inzwischen der Begriff „Basisdienststellen“ immer häufi ger auftaucht, frage ich, welche Dienststellen bei der Polizei das Innenministerium zu den so genannten Basisdienststellen zählt?
Herr Kollege Schuster! Den organisatorischen Aufbau der bayerischen Polizei regelt das Gesetz zur Organisation der Bayerischen Staatlichen Polizei – POG – und die Verordnung zur Durchführung des POG – DVPOG -. Im Rahmen der Polizeiorganisationsreform soll der bislang vierstufi ge Aufbau der Polizei durch einen neuen moderneren und schlankeren dreistufi gen Aufbau ersetzt werden, um Spielräume für die Stärkung der polizeilichen Basisarbeit zu gewinnen. Ende 2005 wurde damit begonnen, die neue Organisationsstruktur in einem Pilotbetrieb in Unterfranken zu erproben.
Der Begriff „Basisdienststelle“ ist weder im POG noch in der DVPOG tatbestandlich defi niert. Als Basisdienststellen im Zusammenhang mit den Reformüberlegungen betrachten wir aber grundsätzlich alle Polizeidienststellen, die operative Aufgaben sowie unmittelbare
Hierzu werden bei der Bayerischen Landespolizei die Polizeiinspektionen mit nachgeordneten Polizeistationen, die Verkehrspolizeiinspektionen mit nachgeordneten Autobahnpolizeistationen, die OK-Dienststellen, die Kriminalpolizeiinspektionen mit nachgeordneten Kriminalpolizeistationen, sowie die Grenzpolizeistationen und die Wasserschutzpolizeistationen gerechnet. Weiterhin sind die Kriminalpolizeiinspektionen mit Zentralaufgaben, die auf der Basis der derzeit den Polizeipräsidien unmittelbar angegliederten Dienststellen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität errichtet werden, als polizeiliche Basisdienststellen anzusehen.
Polizeiliche Basisarbeit in Form der unmittelbaren Einsatzsteuerung und Einsatzunterstützung wird auch bei den Einsatzzentralen der Polizeidirektionen bzw. der Polizeipräsidien – neu – geleistet. Daneben verrichten Organisationseinheiten bei den sogenannten Sonderverbänden, wie das Bayerische Landeskriminalamt, beispielsweise die dortigen Ermittlungsdezernate, und die Bayerische Bereitschaftspolizei, unter anderem mit den dort angesiedelten Einsatzeinheiten und der Polizeihubschrauber-Staffel, aber auch die kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter bei den Grenzpolizeiinspektionen, operative Polizeiarbeit. Das ist zusammengefasst die begriffliche Defi nition.
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, die Einsatzzentralen würden den Basisdienststellen zugerechnet. Würden Sie und auch Staatsminister Dr. Beckstein weiterhin den Begriff verwenden, dass wegen der Polizeireform mehr Polizisten auf der Straße Dienst tun, oder würden Sie das dahingehend austauschen, dass mehr Dienst in den Basisdienststellen gemacht wird?
Wir haben uns für die Polizeireform eine klare Vorgabe gegeben. Wir versuchen Synergieeffekte bei der Organisationsstruktur zu erzielen, um sie vor Ort nutzen zu können. Ich sage ganz ausdrücklich: Vor Ort. Das heißt ganz konkret vorrangig im Bereich der Inspektionen. Das war klare Diskussionsgrundlage im Hohen Hause.
Es geht um Folgendes: Wenn wir statt vier Organisationseinheiten nur drei haben, muss effektiv vor Ort etwas ankommen. Damit meine ich nicht nur die Einsatzzentralen, sondern „vor Ort“ heißt vorrangig bei den Polizeiinspektionen. Das ist nur ein Beispiel.
In Unterfranken läuft ein Pilotversuch. Dazu gibt es ganz konkrete Zahlen, die Sie kennen, weil sie im Ausschuss diskutiert wurden. Die Zahlen dokumentieren, dass vor Ort zusätzliches Personal ankommen muss. Das steht. Der Minister und sein Staatssekretär sehen das in gleicher Weise, weil die Reform nur dann Erfolg hat und das bringt, was man von ihr erwartet, wenn vor Ort, vorrangig bei den Inspektionen, zusätzliches Personal ankommt. Das kann die Polizeiinspektion oder die Kriminalpolizeiinspektion sein. Darin sind wir uns einig. Gemeint ist nicht nur allein die Einsatzzentrale.
Wir brauchen auch funktionierende Einsatzzentralen. In der Übergangssituation in Unterfranken spüren wir, dass wir zusätzliches Personal haben, das wir später vielleicht nicht mehr brauchen werden. Das wurde bei den vielen Besuchen deutlich, die dort gemacht wurden. Richtig ist auch, dass man in der Übergangszeit das entsprechend vorbereitet und die Einsatzplanung vornimmt. Insgesamt darf ich festhalten: Die Polizeidienststellen vor Ort müssen gestärkt werden durch die Synergiekräfte.
Herr Staatssekretär! Welche Trassenführung wird bei der Ortsumgehung Hochstadt am Main und Trieb der B 173 umgesetzt, bzw. wann wird dies entschieden, und wie werden die Belange der betroffenen Bürger und Bürgerinnen und der Kommunen berücksichtigt – zum Beispiel verbesserter Lärmschutz, „Einhausung“, Verwendung von Flüsterasphalt in Ortsnähe, Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange, Geländeanpassung der Trassenführung usw. ?
Das Staatliche Bauamt Bamberg, Frau Kollegin Steiger, erarbeitet derzeit den Vorentwurf für die Variante Süd, die Trieb im Norden und Hochstadt am Main im Süden umgeht. Sie hat im Vergleich zur Bahntrasse und zur Trasse Mitte die geringsten Eingriffe in die FFH- und Vogelschutzgebiete zur Folge, bietet fachplanerische und straßenbautechnische Vorteile und ist darüber hinaus die kostengünstigste Lösung.
Die endgültige Entscheidung über die Linienführung der B 173 und letztlich über die Zulässigkeit des Bauvorhabens wird im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens durch die Regierung von Oberfranken getroffen, das Mitte 2007 eingeleitet werden soll. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens haben die betroffenen Träger öffentlicher Belange und die von dem Vorhaben betroffenen Personen Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben oder eine Einwendung zur Planung vorzubringen.
Zur bestmöglichen Berücksichtigung der Belange der betroffenen Kommunen und Bürgerinnen und Bürger betreibt das Staatliche Bauamt Bamberg im Zuge der Entwurfsbearbeitung für die Variante Süd einen fortlaufenden Optimierungsprozess, der von einem Optimierungsarbeitskreis unter Beteiligung des Landrats sowie
der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der beteiligten Kommunen begleitet und unterstützt werden. Die erste Sitzung fand bereits am 22. Juni 2006 statt, während die nächste am 18. Juli 2006 terminiert ist.
Der Optimierungsprozess führte bereits zu einer verbesserten Trassierung, besserem Lärmschutz und einer besseren Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange. Weder in Trieb noch in Hochstadt am Main werden entsprechend der neuesten Planung die für Wohngebäude maßgeblichen Lärmgrenzwerte erreicht.
Herr Staatssekretär, nicht nur die Gemeinden Hochstadt am Main und Trieb – Stadt Lichtenfels – sind betroffen, sondern im Norden auch die Bürger und Bürgerinnen von Horb am Main, das zur Gemeinde Marktzeuln gehört.
Inwieweit werden die Belange der Bewohner und Bewohnerinnen und des Gemeindeteils Horb am Main in Fragen der Planung und des Lärmschutzes berücksichtigt? Ist der Bürgermeister ebenfalls eingebunden?
Frau Kollegin Steiger, ich kenne die Liste der Beteiligten an diesem Optimierungsarbeitskreis nicht. Wenn Sie das im Detail wissen wollen, werde ich gerne fragen, wer immer wieder dazu eingeladen wird. Ich habe vor mir auch die unterschiedlichen Trassenvarianten. Da sind vornehmlich, wenn ich von den beiden Endpunkten ausgehe, die Kommunen Trieb und Hochstadt betroffen. Wenn ein Bürgermeister sagt: „Ich bin zwar nicht unmittelbar betroffen, aber ich möchte daran beteiligt werden“, dann kann er, wenn er zur Optimierung beitragen kann, selbstverständlich daran teilnehmen. Die Karte, die mir vorliegt, zeigt mir jedenfalls nur die Betroffenheit dieser beiden Kommunen. Ich kann Ihnen diese Karte gerne geben. Die unterschiedlichen Varianten konzentrieren sich nur hierauf. Wenn ein Bürgermeister das Gefühl hat, er wäre am Rande ebenfalls betroffen, und eine besondere Situation vorfi ndet, die er gerne einbringen will, dann ist das Planfeststellungsverfahren das eigentlich richtige rechtliche Instrument dafür. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Interessen, Anliegen, Belange und Sorgen nicht auch in dem Optimierungsarbeitskreis behandelt werden könnten, wenn diesbezüglich ein besonderer Wunsch vorliegt.
Herr Staatssekretär, vor einigen Wochen fand ein Treffen zu diesem Thema mit dem Landrat, mit Herrn Staatsminister Dr. Werner Schnappauf, mit Vertretern der Baubehörde, mit dem Regierungspräsidenten, mit Vertretern der CSU-Kreistagsfraktion, dem Landtagsabgeordneten und vielen anderen statt. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Beteiligten des Ortstermins sich für die Einhausung ausgesprochen
haben, wie immer diese Einhausung dann auch aussehen kann. Meine Frage ist nun, nachdem der Bürgermeister von Hochstadt erklärt hat, wenn der Schallschutz nicht in dieser Form käme, würde Hochstadt eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen, wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten einer solchen?
Ich habe zwar gute fachliche Kenntnisse im Verwaltungsrecht, aber hellseherische Fähigkeiten, um vorherzusehen, wie das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz diesen Fall entscheiden wird, habe ich nicht. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind diese Belange jedenfalls alle zu diskutieren. Ich weiß, bei dem Optimierungsprozess werden diese Fragen ebenfalls diskutiert.
Vielleicht darf ich Ihnen das für den Bereich Trieb doch ein bisschen ausführlicher schildern, damit Sie das sozusagen mit nach Hause nehmen können: Trassenverschiebungen bis zu 70 m nach Norden zum Erhalt der Betriebsgebäude eines Bauernhofes – diese müssen nicht, wie ursprünglich geplant, abgebrochen werden, sondern können vollständig weitergenutzt werden -; beidseitige Wall- und Wandkonstruktionen zur Abschirmung des Lärms und als Überfl ugschutz für Vögel; Höhenlage der Straßenoberfl äche geringfügig über Gelände; Überführung der B 173 – alt - zwischen Trieb und Hochstadt bei geländenahem Verlauf der B 173 zur Verbesserung des Lärmschutzes.
Im Bereich Hochstadt: Absenkung der B 173 – neu – zur Verbesserung der Lärmsituation – die Fahrbahn liegt jetzt zwischen den Kreuzungen der Kreisstraßen zwischen vier und zehn Meter unter dem bestehenden Gelände; verbesserte Querungsmöglichkeiten der neuen B 173.
Das heißt, im Optimierungsprozess wird im Moment versucht, eine Lösung zu fi nden, damit das Vorhaben dann den Grenzwerten entspricht. Ich gehe deshalb davon aus, dass das Thema Einhausung, sonst wäre es im Optimierungsverfahren stärker diskutiert worden, kein Thema ist. Am Schluss ist entscheidend, ob in diesem Planfeststellungsverfahren die planfestgestellte Trasse den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht, ob die Lärmschutzwerte und auch die sonstigen rechtlichen Grundlagen eingehalten sind. Ich bin der guten Hoffnung, dass der Planfeststellungsbescheid auch vor den hohen Gerichten Bestand haben wird, wenn das alles in einem optimierten Prozess abgearbeitet wurde, und in dem Planfeststellungsverfahren die offenen Fragen mit den Einwendungen – die vielleicht Gegenstand der Klage sind - erörtert wurden.
Keine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, damit haben Sie Ihre Fragen beantwortet. Ich sage Ihnen ein herzliches Dankeschön.
Ich darf nun das Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen aufrufen. Herr Staatssekretär Heike ist zur Beantwortung bereit. Frau Kollegin Ackermann, bitte.
Herr Staatssekretär, nach wiederholten Presseberichten über Gemeinderatsbeschlüsse, die die Bedarfsanerkennung von Kindertagesstättenplätzen in Einrichtungen außerhalb der eigenen Gemeinde und die Anwendung der Gastkinderregelung ablehnen, und vermehrten Berichten von Betriebskindergärten, Universitätskindergärten, Montessori-, Wald- und Waldorfkindergärten und kirchlichen Kindergärten über Probleme mit der Anerkennung der Plätze, frage ich die Staatsregierung, welche und wie viele Kommunen in Bayern zahlen keine Gastkinderbeiträge bzw. weigern sich, Plätze außerhalb der Gemeinde als bedarfsnotwendig nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz anzuerkennen, obwohl sie dazu von Eltern und/oder Trägern von Einrichtungen aufgefordert wurden?