Faktum insbesondere für Bayern ist, dass es wegen seiner Größe im Zusammenhang mit der Geldbedienung auf dem fl achen Lande auf die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und die Genossenschaften angewiesen ist. Bayern konnte in den vergangenen 50 bis 60 Jahren insbesondere wegen der örtlich und regional gebundenen Geldversorger Sparkasse und Genossenschaftsbank erheblichen wirtschaftlichen Aufschwung nehmen. Ich meine, das muss auch in Zukunft so bleiben. Die Sparkassen dürfen nicht geschwächt werden. Wir müssen alles daran setzen, dass das Firmenschild „Sparkasse“ auch in Zukunft gilt. Der Präsident des Sparkassenverbandes hat vor kurzem formuliert: „Dort, wo Sparkasse drauf steht, muss auch Sparkasse drin sein.“ Das ist ein sehr plakativer Satz, mit
dem man juristisch nichts anfangen kann, der aber werbetechnisch außerordentlich gut formuliert ist.
Letzte Anmerkung: Wir wissen, dass den Sparkassen beispielsweise die Kontoführungspfl icht für jedermann auferlegt ist. Das bedeutet, dass auch die fi nanziell schwächeren Bevölkerungsschichten in diesem Lande bei den Sparkassen die Grundlage für ihre Geldversorgung haben. Deshalb sind wir gehalten, alles daran zu setzen, dass der bedeutende Begriff „Sparkasse“ den öffentlich-rechtlichen Sparkassen vorbehalten bleibt, weil sie gemeinwohlorientiert sind und auf regionaler Ebene arbeiten. Dies ist insbesondere für Bayern mit seinen vielen ländlichen Räumen von großer Bedeutung. Würden wir die Bestimmung aufweichen, wäre das mit nicht unerheblichem Schaden für unser Land verbunden. Ich bitte um Zustimmung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe bekannt, dass die Niederschriften der heutigen Sitzung nicht mehr termingerecht fertig gestellt werden können. Wer von Ihnen Wert darauf legt, dass seine Rede korrigiert in das Protokoll kommt, weiß, dass auf dem Stenografenpult die gelben Formulare aufl iegen, die auszufüllen und beim Stenografi schen Dienst abzugeben sind, damit die Redebeiträge nach Hause zugestellt werden können.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist dieser Antrag in vielerlei Hinsicht bemerkenswert, fordert er uns doch erstens auf, mit Sorge Bestrebungen der EU-Kommission zu beobachten. Also, für eine Cum Cura Ardenti ist der Anlass doch nicht geeignet. Eines sei den 42 Antragstellern noch gesagt: Es sind keine autonomen Bestrebungen der EU-Kommission, sondern von ganz bestimmter, interessierter Seite veranlasste Bestrebungen. Diese Art von Einfl uss auf europäische Umtriebe gäbe mehr Anlass zu brennender Sorge.
Zum Zweiten fordert der Antrag die Staatsregierung auf, die Bundesregierung zu drängen. Man fragt sich, wieso die Staatsregierung das nicht aus eigenem Antrieb tut.
Wer hat denn bislang die Staatsregierung daran gehindert, zugunsten auch der bayerischen Sparkassen tätig zu werden? Das sind wohl unvermeidliche Aporien im hochsommerlichen Sitzungsbetrieb. Nach Ignorieren der Antragsprosa – dies sei zugestanden – enthält die Initiative sehr viel Richtiges: Namensschutz und – was noch viel wichtiger ist – ordnungs- und wirtschaftspolitische Positionierung des dreigliedrigen Bankensystems. Angesichts dieser unstreitig gescheiten Sichtweise wundert mich allerdings die Art und Weise des heutigen Vorbringens; denn eine Diskussion über egal welches Sparkassenproblem ist in diesen Tagen immer eine hochpolitische, in einem hohen Maße fi nanz- und wirtschaftspolitische Grundsatzdebatte, weil interessierte Kreise in Europa, dieser Republik und auch im Freistaat Bayern schon lange
ein begehrliches Auge auf die gleichermaßen traditions- wie erfolgreichen Sparkassen geworfen haben, weil diese interessierten Kreise nach ihren Verwirrungen – Stichwort: Peanuts – an die Kunden der Sparkassen wollen und weil eine Beeinträchtigung des Status der Sparkassen ungeahnte Folgen auch und gerade für den Wirtschaftsstandort Bayern hätte.
Deswegen sollten wir die Sparkassenthematik nicht im Vorbeigehen behandeln. Wir sollten sie vielmehr in Zukunft angesichts der immensen Bedeutung – ich stimme Ihnen, Herr Kollege Zeller, völlig zu – der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken für die bayerische Wirtschaft und angesichts der vielschichtigen und grenzüberschreitenden Angriffe auf das dreigliedrige Bankensystem zu einem Schwerpunkt machen. Im Übrigen attackieren im Schatten der Brüsseler Umtriebe so manche Banken aus scheinbar befreundeten Nachbarländern oftmals mit fraglichen Methoden.
Zurück zum Namensschutz. Dessen Geschichte und Rechtfertigung ist sehr schnell erzählt. Die Paragraphen 39 und 40 des Kreditwesengesetzes regeln nachvollziehbar und eindeutig, was Banken sind, und legen den Sonderstatus für Volksbanken und Sparkassen fest. Um Wahrheit und Klarheit für den Verbraucher herzustellen, regeln diese Paragraphen, dass sich Sparkassen durch die Erfüllung gemeinwohlorientierter Aufgaben wie der kreditwirtschaftlichen Versorgung des Mittelstands oder der Versorgung aller Bevölkerungsgruppen auszeichnen. Derartige gesetzliche Festlegungen fi nden sich auch in anderen EU-Staaten. Es ist nur schwer begreifl ich, dass die einschlägigen Paragraphen nicht EU-kompatibel sein sollen.
Anlass waren die Vorgänge um die Privatisierung der Berliner Sparkasse im Jahr 2002. Ich möchte nicht auf die unappetitlichen Hintergründe der verfehlten Politik des Kabinetts Diepgen eingehen. Sie würden nur die Abgründe einer falsch verstandenen Staatsnähe der Sparkassenorganisation offenbaren. Für unseren Fall überraschend ist eigentlich nur, dass die seinerzeitige Beschwerde eines Finanzinvestors zurückgezogen wurde und die EU das Verfahren wegen angeblicher Verstöße gegen den EGVertrag nicht mehr betrieb. Erst mit der jetzt beabsichtigten Veräußerung der Bankgesellschaft Berlin erhält die Sache eine gewisse Dynamik. Aber bei allem Verständnis für Berliner Befi ndlichkeiten – diese hanebüchen gewagte Konstruktion mit einer teilrechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts als Berliner Sparkasse auf der einen Seite und der Landesbank Berlin AG als beliehener Trägergesellschaft auf der anderen Seite müsste selbst den Paradeeuropäern spanisch vorkommen und dürfte auf alle Fälle keinen Anlass zu irgendwelchen Verfahren geben.
Keine Frage, der Paragraph 40 KWG steht in Einklang mit europäischem Recht. Wenn es noch irgendeines Beweises bedurfte, dann waren es die Berliner Vorgänge. Man kann es drehen und wenden, wie man will: Es geht nicht um diskriminierungsfreie Veräußerungsprozesse, sondern um rein fi skalische Interessen des Landes Berlin, die ich verstehe, und um politische Umgestaltungen, die die EU will. Deswegen haben Sie Recht: Bund und Länder sollten sich gemeinsam auf die Hinterfüße stellen, damit nicht private Erwerber die Bezeichnung Sparkasse nutzen können,
ohne Sparkasse zu sein, damit die Verbraucher wissen, mit wem sie es zu tun haben und welche geschäftspolitischen Ziele verfolgt werden und damit Beihilfeentscheidungen seitens der EU nicht missbraucht werden.
Folgende zwei Punkte sollten den Rahmen der Verhandlungen abstecken: Erstens. Es muss Rechtssicherheit für die Sparkassen geschaffen werden. Demnach besitzt die EU keine Zuständigkeit, um in Rechts- und Eigentumsverhältnisse der Sparkassen einzugreifen. Zweitens. Die Markenrechte des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes bleiben unberührt. Die Marke Sparkasse steht der Gesamtheit der 458 deutschen Sparkassen zu.
Die einst angedachte Insellösung halte ich persönlich für nicht zielführend. Dann schon lieber einen pfundigen Prozess. Angesichts des Wettbewerbs, angesichts der steten Versuche der Geschäftsbanken, die Marktführerschaft der Sparkassen auf rechtlichem Weg zu brechen, und angesichts von 380 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und rund 50 Millionen Kunden kann ich nur dringend raten, die Interessen der Sparkassen in den Fokus unserer Politik zu nehmen.
Menetekel wie die Vorgänge in Stralsund oder das neue Sparkassengesetz Ihrer Gesinnungsgenossen in Hessen, wonach Stammkapital übertragbar sein soll, helfen nicht weiter. Sie öffnen Einfallstore.
Eine brandneue Studie der Deutsch-Britischen Stiftung sollte allen Zweifl ern den Rest geben. Bekanntermaßen wurde der britische Bankenmarkt über Jahre hinweg dergestalt bereinigt, dass wenige fusionierte Großbanken die Geschäfte machen. Als Folge stellt schon der Zugang zu einfachsten Finanzdienstleistungen ein Problem dar. Der britische Staat fördert kurioserweise mittlerweile die Entwicklung von Credit Unions und ähnlichen Instituten. Auf Deutsch: Großbritannien versucht das wiederzubekommen, was wir noch haben, nämlich leistungsfähige, in der Region verankerte Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken.
Dieser bunte Strauß an Argumenten macht uns die Zustimmung zu Ihrem Antrag leicht. Gestatten Sie mir aber noch eine Bemerkung zum Schluss: Ich möchte auf einen Umstand hinweisen. Wir sollen Staatsregierung und Bundesregierung drängen. Zumindest der Staatsregierung sollte doch bekannt sein, dass die Finanzministerkonferenz schon vor einigen Wochen mit einem inhaltsgleichen Antrag des Freistaates Thüringen die Bundesregierung aufgefordert hat. Nun kommt mitten im Abstimmungsprozess zwischen Bund und Ländern dieser Antrag. Das Bundesfi nanzministerium hat die Insellösung verworfen und den Ländern einen neuen Vorschlag unterbreitet, nämlich die so genannte Charakteristikidee. Ein privater Erwerber, der sich wie eine Sparkasse benimmt, soll den Namen behalten dürfen. Die Länder haben, wie ich fi nde, diesen Vorschlag zu Recht zurückgewiesen und um Präzisierungen gebeten. Wir sind mitten im Prozess
der Abstimmung zwischen Bund und Ländern, den Sie in Ihrem Antrag fordern. Soviel zur Dringlichkeit.
Weil der Antrag den appellativen Charakter hat, sich zum dreigliedrigen deutschen Bankensystem zu bekennen, werden wir ihm frohen Herzens zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen den Namensschutz der öffentlich-rechtlichen Sparkassen erhalten, und wir wollen die Bundesregierung dazu auffordern, gegenüber der EUKommission darauf zu drängen und notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen, um diese Ziele zu erreichen.
Sparkassen stehen für eine gleichmäßige Grundversorgung in der Fläche. Sie stehen für Kredite für den Mittelstand, sie stehen für die Finanzierung von Existenzgründern und Handwerkern und sie fördern mit erheblichen sozialen und kulturellen Leistungen das Gemeinwesen in unseren Kommunen.
Allerdings kritisiere ich einen Punkt, an dem Sparkassen mehr tun sollten, als sie bisher tun. Sparkassen – das beobachten wir leider immer wieder –¨informieren und werben nicht ausreichend für Energiespardarlehen und Energiesanierungsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der KfW. Ich fi nde, die Sparkassen könnten hier ihre Gemeinwohlbelange stärker erfüllen.
Durch private Institute kann insbesondere die fl ächendeckende Versorgung nicht gesichert werden und ich rufe Sie daher auf: Treten Sie diesen eigenartigen Kuhhandelüberlegungen entgegen, die den privaten Banken oder veräußerten Sparkassen den Namen Sparkasse erhalten wollen, soweit sich diese verpfl ichten, gewisse Gemeinwohlbelange zu erfüllen. Das Ganze funktioniert nicht, das geht nicht.
Stehen Sie für den Verbraucherschutz ein. Wenn der Name einer Sparkasse beim Verkauf auf einen Privaten übergeht, beeinträchtigt es letztendlich alle anderen Sparkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben massiv, wenn sie ihren guten Namen mit einem Privaten teilen müssen, der letztendlich nach anderen Geschäftsprinzipien arbeitet. Wir setzen wie der Deutsche Sparkassenverband darauf, dass die Bundesregierung ihre Zusage einhält, diesen Bezeichnungsschutz in Brüssel zu verteidigen.
Notfalls, so auch der Präsident des Deutschen Sparkassenverbandes, müsste eine Auseinandersetzung im Sinne der Verbraucher und im Sinne des Vermögensschutzes für die verbleibenden öffentlich-rechtlichen Banken auch vor
dem Europäischen Gerichtshof ausgetragen werden. Die Bundesregierung ist also aufgerufen zu handeln. Bundeskanzlerin Merkel hat bei der Amtseinführung des Präsidenten des Deutschen Sparkassenverbandes zugesagt, dass sie den Namensschutz verteidigen will. Was also soll dieser Antrag hier und heute? Warum brauchen Sie die Unterstützung des Bayerischen Landtags, um das zu tun, was die Bundesregierung eigentlich schon versprochen hat, eine Bundesregierung, an der Sie auch beteiligt sind? Warum brauchen Sie die Unterstützung des Bayerischen Landtags für ein Ziel, das letztlich von allen Fraktionen des Bayerischen Landtags und von allen kommunalen Spitzenverbänden mitgetragen wird und überhaupt nicht umstritten ist? Das fragen wir uns.
Der zuständige Minister, der sich für den Mittelstand auf Bundesebene stark macht, müsste eigentlich handeln. Wir fragen uns, ob er dazu die Unterstützung des Bayerischen Landtags braucht. Wenn er diese Unterstützung braucht, dann geben wir sie ihm gerne.
Eine Bemerkung noch dazu: Sparkassenrecht ist auch Landesrecht. Bayern hat es in der eigenen Hand, die Regelungen zu defi nieren und festzulegen, ob eine Privatisierung mit oder ohne Namensmitnahme möglich sein soll oder nicht. Wir sagen Nein und rufen die Staatsregierung auf, in diesem Sinne zu handeln. Wir hoffen, sie tut es.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung begrüßt diesen Dringlichkeitsantrag. Die Länder bekennen sich zum bewährten Drei-SäulenSystem der Kreditwirtschaft. Diesen Beschluss hat die Finanzministerkonferenz unter nachdrücklicher Positionierung Bayerns und unter nachdrücklicher Positionierung des Innenministeriums gefasst, auch Finanzminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser hat dies nachdrücklich betont. Das öffentlich-rechtliche Sparkassenwesen ist die wichtigste Säule innerhalb des Drei-Säulen-Modells. § 40 KWG stellt eine Kernvorschrift dieses Systems dar. Wir sind der Auffassung, dass der Bezeichnungsschutz nach § 40 KWG sichergestellt bleiben muss und keine Fakten geschaffen werden dürfen, die ihn beseitigen oder beschädigen. Wo Sparkasse drauf steht, muss auch Sparkasse drin sein. Deswegen sind wir der Meinung, dass man in diesem Punkt die Auseinandersetzung mit Brüssel aufnehmen sollte, um deutlich zu machen, dass es nach dem deutschen System eine Entscheidung der Länder ist, ob Sparkassen privatisiert werden können oder nicht. Wir sind der Auffassung, dass ein solches Vorgehen nachteilig wäre. Die Argumente, die von Herrn Zeller vorhin vorgetragen worden sind, sind überzeugend. Deswegen will ich dazu nicht viel sagen.
Nachdem ich für die Behandlung der weiteren Dringlichkeitsanträge noch Redezeit für die Kolleginnen und Kol
legen übrig lassen will, darf ich das Manuskript zu Protokoll geben(siehe Anlage 3), damit Frau Kollegin Scharfenberg sagt: Jetzt hat er sich anständiger verhalten als vorher.
Ich will Sie nicht generell ärgern. Allerdings, wenn man hier oben sitzt und überhaupt nichts mehr versteht, dann muss man sagen, dass Ihr Verhalten nicht den parlamentarisch üblichen Sitten entspricht; lassen Sie mich diese Bemerkung machen. Damit die parlamentarischen Beratungen nicht über Gebühr verzögert werden, gebe ich die Rede zu Protokoll,
Ich habe keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Antrag. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 15/ 6144 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag einstimmig angenommen.