Protokoll der Sitzung vom 09.11.2006

Frau Kollegin Kamm, ich habe großes Verständnis für Ihre Frage. Ich verhehle nicht, dass der Staatssekretär genau diese Frage auch seinen Mitarbeitern gestellt hat. Seit Jahren – schon unter Minister Wiesheu und auch jetzt unter Minister Huber – haben wir die ganz klare Vorgabe, wo immer nur möglich den erforderlichen technologischen und ökonomischen Vorsprung zu gewährleisten. In der Tat hatten wir eine Ermessensentscheidung zu treffen. Wir hatten damals aber nur einen einzigen Anbieter mit Rußpartikelfi ltern. Bei rein ökologischer Betrachtung hätte er den Auftrag bekommen müssen. Auf der anderen Seite gab es aber auch eine ganze Reihe von anderen namhaften Anbietern mit äußerst interessanten Angeboten hinsichtlich Verkehrsbedienung, Einbindung in den

Verkehr, Niveau, Qualität und dergleichen. Deshalb haben wir uns entschieden, auf die Vorgabe von Rußpartikelfi ltern zu verzichten, weil dies den Ausschluss der anderen Anbieter bedeutet hätte. Ich sehe trotzdem sehr wohl, dass dieses Argument künftig viel stärker in den Vordergrund treten muss. Ich glaube, darüber gibt es keine Meinungsverschiedenheit zwischen uns.

Herr Staatssekretär, die Dieselfahrzeuge werden bis 2019 in Betrieb sein. Sehen Sie Möglichkeiten, diesen Mangel zu heilen?

Ich könnte Ja sagen. Ich hoffe es, denn früher oder später wird sich bei diesen Fahrzeugen genauso wie beim Autoverkehr die Frage der Nachrüstung stellen. Gerade vor dem Hintergrund der Klimakatastrophe und der CO2Effekte werden wir nicht umhin können – das ist meine ganz persönliche Meinung –, in den nächsten Jahren in diese Richtung sehr gravierende Maßnahmen zu ergreifen, an die wir heute noch gar nicht denken. Ich sehe dies durchaus offen und mit einer positiven Vision.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich rufe das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten auf. Ich bitte Herrn Staatsminister Miller an das Podium. Erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Scharfenberg.

Herr Minister Miller, trifft es zu, dass die Staatsregierung in den Förderkriterien des von der Europäischen Union für den ländlichen Raum aufgelegten Programms ELER die Eigenleistung der Kommunen als Gegenfi nanzierung und -leistung nicht anerkennen will, was dazu führt, dass fi nanzschwache Städte und Gemeinden wie schon bisher de facto von jeglicher EU-Förderung abgeschnitten sind?

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass die Mündliche Anfrage in der Hauptsache die Förderung unbarer kommunaler Eigenleistungen im Rahmen von LEADER und im Rahmen der Dorferneuerung betrifft.

Die Förderung unbarer Eigenleistungen ist aufgrund der Vorgaben der Europäischen Union nicht generell ausgeschlossen. Sie wird in der Dorferneuerung praktiziert, wobei aber insbesondere aus wettbewerbsrechtlichen Gründen Eigenleistungen der kommunalen Bauhöfe von einer Förderung ausgeschlossen sind. Das ist erklärlich, so glaube ich. Bei LEADER hingegen werden unbare Eigenleistungen aus nachstehend angeführten guten Gründen nicht gefördert:

Bei der Dorferneuerung sind Antragsteller in der Regel Teilnehmergemeinschaften, also öffentlich-rechtliche Körperschaften, die der Rechts- und Fachaufsicht der Ämter für Ländliche Entwicklung unterliegen. Dadurch kann den strengen EU-Vorgaben für Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung in gebotener einheitlicher Form Rechnung getragen werden. Auch ist die Möglichkeit, dass die Teilnehmer am Verfahren Sach- und Dienstleistungen erbringen, im Flurberei

nigungsgesetz ausdrücklich vorgesehen. Das ist also bei der Dorferneuerung kein Problem.

Bei LEADER sind demgegenüber Antragsteller bzw. Projektträger unter anderem lokale Aktionsgruppen sowie verschiedenartige Personen des privaten öffentlichen Rechts. Die Anerkennung unbarer Eigenleistungen als förderfähige Kosten würde aus folgenden Gründen bei LEADER erhebliche Probleme aufwerfen:

Erstens. Der praktische Vollzug wäre aufgrund von EUVorgaben für alle Beteiligten mit einem erheblichen Aufwand und Schwierigkeiten verbunden.

Zweitens. Die Ermittlung des Umfangs der Eigenleistungen und die erforderliche detaillierte Dokumentation durch den Antragsteller sind sehr aufwendig und bleiben dennoch bei Prüfungen leicht angreifbar; ich gehe nachher noch darauf ein.

Drittens. Fehler oder Missbrauch können in diesem Bereich nie mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Viertens. Hinzu kommen Aspekte wie Unfall- und Haftpfl ichtversicherung, deren sachgerechte Regelung mit einem hohen Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Kosten verbunden ist. Im Gegensatz dazu sind bei der Dorferneuerung diese Risiken über die Teilnehmergemeinschaft pauschal versichert. Das sind Maßnahmen, die über Jahre hinweg laufen, während es bei LEADER oft um zeitlich begrenzte, punktuelle Maßnahmen geht. Bei der EU-Förderung werden sehr strenge Anforderungen an die Nachweise und die Abwicklung gestellt, weil es in der Europäischen Union immer wieder zu Missbräuchen kommt. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments dringen dann darauf, dass hart vorgegangen wird. Daher werden auch für diejenigen, die keinen Missbrauch betreiben, die Vorgaben immer penibler. Zum Beispiel wird ermittelt, dass es bei so und so vielen Prozent der Verfahren Mängel gibt. Die Gelder werden dann auf die Gesamtförderung hochgerechnet und im nächsten Jahr gekürzt.

Aus den genannten Gründen werden nach reifl icher Überlegung bei der Umsetzung von LEADER in der ELER-Programmphase unbare Eigenleistungen nicht anerkannt. Diese Regelung hat sich im Übrigen bei LEADER +, also beim Vorgänger in Bayern bereits bewährt. Die Vorgehensweise in Bayern bestätigen auch andere Bundesländer.

Ein Ausschluss strukturschwacher Regionen aus EUFörderungen konnte durch diese Regelung bei LEADER nicht beobachtet werden.

Bei der Dorferneuerung bin ich so vorgegangen, dass sich die Höhe der Fördermittel nach der Finanzkraft der Gemeinden richtet, damit fi nanzstarke Gemeinden keine Mitnahmeeffekte nutzen und fi nanzschwache Gemeinden womöglich mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen, weil sie die für die jeweilige Gemeinde hohen Kofi nanzierungsmittel nicht aufbringen können. Bei LEADER ist das leider nicht möglich; sonst würde ich es da auch so

machen. Da werden die lokalen Aktionsgruppen ausgewählt, nachdem sie ein Konzept für ein regionales Entwicklungsprogramm eingesandt haben. Letztes Mal hatten wir 45; dieses Mal wollen wir an die 50 herankommen. Das hängt davon ab, wie gut die Konzepte sind. Die Auswahl trifft ein unabhängiges Gremium.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt keine Zusatzfragen.

Dann rufe ich die Fragen aus dem Bereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auf und bitte Herrn Staatssekretär Freller um die Beantwortung der Fragen.

Die erste Frage stammt vom Kollegen Hans Joachim Werner. Er hat die Antwort schon schriftlich in Händen und hat deswegen, gewissermaßen im Wege einer vorweggenommenen Parlamentsreform, erklärt, dass ihm das ausreicht.

Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Tolle. Haben Sie denn noch eine Frage, Frau Kollegin, nachdem Sie so lange mit Herrn Staatssekretär gesprochen haben? – Sie haben noch eine Frage, bitte, Frau Kollegin Tolle.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatssekretär! Nachdem die Regierung von Unterfranken am 16. Mai 2006 im Rahmen der IZBB-Mittel den Bau einer Mensa für das Balthasar-Neumann-Gymnasium genehmigt hat und inzwischen eine neue Planung vorliegt, frage ich die Staatsregierung, ob die zuwendungsfähigen Kosten für die neue Planung in derselben Höhe erstattet werden wie für die alte Planung.

Frau Abgeordnete Tolle, die Staatsregierung hat bei der Einführung des achtjährigen Gymnasiums, des G 8, die Zusage gemacht, dass die durch das G 8 bedingten Investitionskosten für Einrichtungen der Mittagsverpfl egung nach den Grundsätzen des Konnexitätsprinzips erstattet werden mit der Maßgabe, dass die kommunalen Sachaufwandsträger die verfügbaren Mittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ – IZBB – zum Ausbau der Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen.

Das Staatsministerium hat in der Ergänzungsbekanntmachung über den Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip vom 15. September 2006 unter Ziffer 2.3 geregelt, dass für die Baunebenkosten ein pauschaler Zuschlag auf die nach einer baufachlichen Prüfung festgestellten Kosten des Bauwerks und der Außenanlagen in Höhe von 18 % gewährt wird.

Für die hier in Rede stehenden Planungskosten im Zusammenhang mit dem Bau einer Mensa am BalthasarNeumann-Gymnasium in Marktheidenfeld bedeutet das, dass ein Pauschalbetrag bezahlt wird, aber keine Spitzabrechnung im Einzelfall erfolgt.

Die Regierungen überprüfen die bereits verbeschiedenen Anträge nach den Grundsätzen dieser Bekanntmachung und erlassen in Kürze die so genannten Zweitbescheide

über das Ergebnis dieser Überprüfung und die gegebenenfalls zusätzlich zu bewilligenden Erstattungen. Der Entscheidung der Regierung von Unterfranken über den Konnexitätsersatz für die Investitionsmaßnahmen am Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld wird nicht vorgegriffen.

Nachdem der Landrat des Landkreises Main-Spessart am Montag gesagt hat, es läge eine Zusage vor, dass Sie die neue Planung in derselben Höhe bezuschussen wie die alte Planung, frage ich Sie: Stimmt das, liegt eine Zusage des Ministeriums vor, ist dieser Sachverhalt, wie vom Landrat vorgetragen, richtig?

Frau Kollegin Tolle, ich suche gerade in meinen Unterlagen nach dem Schreiben des Kultusministeriums an den Landrat. Es gibt zwei Briefe. Einer stammt vom 21.11.2005, der neuere vom 23. Februar 2006. Andere Schreiben sind mir im Moment nicht bekannt. Auch Vermerke über mündliche Auskünfte liegen zumindest mir nicht vor.

Im Schreiben vom 23. Februar dieses Jahres heißt es:

Sehr geehrter Herr Landrat! Mit Bezug auf Ihr Schreiben vom 31. Oktober 2005 sowie die Stellungnahmen des Koordinators für Ganztagsschulen im Bereich der Gymnasien und der Regierung von Unterfranken kann zu dem Anliegen, Investitionen am Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld umzuplanen, Folgendes mitgeteilt werden:

Nach Eingang des Antrags des Landkreises Main-Spessart auf Umplanung wird die weitere Prüfung der Unterlagen durch die Regierung von Unterfranken vorgenommen. Sofern die schulfachliche, baufachliche und förderrechtliche Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die aktuellen Planungen in Art und Umfang den ursprünglichen Werten der als förderfähig anerkannten Aufwendungen entsprechen, kann aus hiesiger Sicht der Aufrechterhaltung der bewilligten Gesamtförderung zugestimmt werden. Anzufügen in diesem Zusammenhang ist, dass nur die Planung, die auch tatsächlich baulich umgesetzt wird, im Rahmen der zuwendungsfähigen Nebenkosten förderfähig ist.

Das ist ein Schreiben meines Hauses, von Regierungsdirektor Krück, wie gesagt: vom 23. Februar 2006, an den Landrat des Landkreises Main-Spessart.

Ist mein Schluss richtig, dass Sie heute noch nicht sagen können, ob die alte Förderung auch der neuen Förderung entsprechen wird?

Frau Abgeordnete Tolle, ich kann und will mich nur auf die schriftlich erteilte Auskunft an den Landrat beziehen. Der entscheidende Satz war wohl: „Sofern die schulfachliche, baufachliche und förderrechtliche Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die aktuellen Planungen in

Art und Umfang den ursprünglichen Werten der als förderfähig anerkannten Aufwendungen entsprechen, kann aus hiesiger Sicht der Aufrechterhaltung der bewilligten Gesamtförderung zugestimmt werden.“ Das heißt, ich kann daraus leider nicht erkennen, wie die Fördersummen aussehen werden, weil wir der Regierung nicht vorgreifen können.

Keine weitere Zusatzfrage mehr. Dann rufe ich Frau Kollegin Sonnenholzner auf.

Herr Staatssekretär, wie will die Staatsregierung die der Gemeinde Mammendorf mit Schreiben vom 23. März 2004 gegebene Finanzierungszusage für die Ausstattung der Ganztagsbetreuung an der dortigen Hauptschule einhalten, nachdem die Regierung von Oberbayern mit Bescheid vom 17. August 2006 eine Förderung eben dieser Kosten für die Ausstattung abgelehnt hat, was bedeuten würde, dass der Gemeinde damit zusätzlich Kosten in Höhe von zirka 90 000 Euro entstehen?

Frau Abgeordnete Sonnenholzner, die Ausstattungsmaßnahme steht in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme, die aufgrund des Antrags vom 28. Januar 2004 nach dem IZBB-Programm in Höhe von 539 000 Euro gefördert wird. Die mit Antrag vom 23. Februar 2004 nachgereichten Ausstattungskosten – eine Förderung wäre hier in Höhe von 77 000 Euro möglich – konnten wegen Fristablaufs nicht mehr in die IZBB-Förderung 2004 einbezogen werden. Die Anträge waren spätestens am 31. Januar 2004 bei der Regierung vorzulegen. Die Ausstattungskosten wurden, da sie erst im Jahr 2006 anfallen sollten, dem Staatsministerium im Januar 2006 gemeldet. Da das IZBB-Programm begrenzt war und bei den Schulträgern enorme Resonanz fand, musste eine Reihe von Anträgen, auch der Antrag der Gemeinde Mammendorf, abgelehnt werden.

Die Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ erfolgen ohne Rechtsanspruch im Rahmen der aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel. Die Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 23. März 2004 an die Gemeinde Mammendorf, die Ausstattungskosten seien für die IZBB-Förderung 2006 vorgesehen worden, stellt keine Finanzierungszusage im Sinne einer verbindlichen Erklärung, die Förderung im Jahr 2006 zu bewilligen, dar.

Herr Staatssekretär, woraus hätte die Gemeinde Mammendorf aus diesem Schreiben vom 23. März 2004 erkennen sollen, dass das nicht so ist? In dem Schreiben steht: „Wir haben sie für die IZBB-Förderung vorgesehen, da sie nach Ihrer Aufstellung erst in 2006 anfallen werden.“

Frau Abgeordnete, das ist wie bei vielen Zuschussbescheiden. – Ich kenne das auch aus dem Sport und ähnlichen Bereichen der Förderung. Solche Förderungen stehen immer

unter dem Vorbehalt der vorhandenen Haushaltsmittel. Das heißt, auch bei dem IZBB-Programm war bekannt, dass es summenmäßig für Bayern exakt festgelegt ist. Die Gefahr besteht, dass eventuell keine Zuschüsse mehr möglich sind, wenn die Mittel aufgrund des rechtlichen Anspruches anderer Schulen, die vorher ihre Baukosten angemeldet und diese nachgewiesen haben, vollständig ausgereicht wurden.

Kann sich die Bayerische Staatsregierung vorstellen, dass eine Gemeinde von der Größe der Gemeinde Mammendorf diese Baumaßnahme nicht begonnen hätte, wenn sie gewusst hätte, dass die in Aussicht gestellten Restmittel nicht fl ießen werden?

Ich bin sicher, dass ein Stadtkämmerer bzw. die für den Haushalt Verantwortlichen die gängige Zuschusspraxis kennen, dass über das laufende Haushaltsjahr hinaus gegebene Zusagen meist unter Vorbehalt gegeben werden. Bei Turnhallen und ähnlichen Projekten besteht immer ein Restrisiko, mit dem Bau zu beginnen, wenn nicht absehbar ist, ob auch zwei Jahre später noch die Mittel fl ießen, wie sie im Augenblick fl ießen würden.

Letzte Zusatzfrage.

Nachdem die Gemeinde Mammendorf gegen den Freistaat klagt, scheint das nicht der Fall zu sein. – Meine Zusatzfrage lautet: Sehe ich das richtig, dass vonseiten der Staatsregierung nicht vorgesehen ist, im Rahmen des Vertrauensschutzes der Gemeinde die fehlenden Gelder noch zur Verfügung zu stellen, sondern die Mittel lieber zur Bistro-Erstellung an Gymnasien in Bayern zu verwenden?

Frau Abgeordnete, ich glaube, es ist weniger die Frage, für welche Schulart die Mittel verwendet werden. Es stellt sich eher die Frage, wer zeitgerecht eine Förderung von Baukosten beantragt hat. „Zeitgerecht“ heißt, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch über Mittel verfügt werden konnte. Nachdem keine Mittel mehr vorhanden sind und in dem Fall der Antrag nicht mehr greift, ist auch keine Zusage möglich, dass das Bauvorhaben aus einem anderen Topf fi nanziert wird. Ich bitte, die Gemeinde vielleicht darauf hinzuweisen, sich eingehend beraten zu lassen, welche anderen Möglichkeiten bestünden, um ihr zu helfen. Aus dem IZBB-Programm ist jedenfalls keine Förderung mehr möglich, da nichts mehr vorhanden ist.

Damit rufe ich die nächste Frage auf. Fragestellerin ist Frau Kollegin Gote. – Frau Gote ist nicht im Raum. Dann gehen wir weiter.