Herr Huber, Sie können mich zu sehr viel auffordern. Bisher war keinerlei falsche Behauptung dabei. Schauen Sie sich einmal an, aus welchem Topf die bisherigen Mittel geflossen sind. Es sind die Mittel für die Werbung, für die famose Vorbereitungsgesellschaft, für das Raumordnungsverfahren und das Planfeststellungsverfahren. Diese Mittel waren bisher die Regionalisierungsmittel.
Wenn Sie jetzt Besserung geloben, dann ist das wunderbar. Aber Sie haben uns gegenüber den Nachweis noch nicht in so üppiger Weise antreten können, dass wir Ihnen glauben können.
Die Argumente sind ausgetauscht. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/6409 und die Änderungsanträge Drucksachen 15/6564, 6565 und 6582 sowie die Beschlussempfehlung und der Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 15/6877 zugrunde.
Ich lasse vorweg über die vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge abstimmen, zunächst über den Änderungsantrag Drucksache 15/6564. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen – Dieser Antrag ist mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
15/6565. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind jetzt beide Fraktionen: SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Nun lasse ich noch über den ebenfalls zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag auf der Drucksache 15/6582 abstimmen. Wer entgegnen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stellt sich das jetzt so dar, dass der Änderungsantrag abgelehnt ist mit den Stimmen der CSU gegen teilweise Stimmen der SPD und der GRÜNEN und teilweise Enthaltungen bei der SPD.
Bei einigen war das Votum nicht ganz klar. Dann führe ich das noch einmal durch. Heben Sie bitte nicht so müde Ihre Hände, sondern zeigen mal richtig Flagge!
Ich lasse noch einmal über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist nur die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist jetzt nur die CSU-Fraktion.
Enthaltungen? – Bei der SPD-Fraktion, Gegenstimmen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Zustimmung mit der Maßgabe einer Änderung in Artikel 3. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/6877.
Wer dem Gesetzentwurf mit der vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfohlenen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der CSU und der SPD bei Gegenstimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung die sofortige Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist es das gleiche Stimmergebnis wie zuvor, das heißt, das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel „Gesetz über Zuwendungen des Freistaates
Bayern zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzie- rungsgesetz – BayGVFG) “.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Joachim Herrmann, Manfred Ach, Engelbert Kupka u. a. u. Fraktion (CSU) Länder in Eigenverantwortung für schuldenfreie Haushaltspolitik nehmen (Drs. 15/6945)
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein Bürger Geld benötigt und nicht genügend Sparrücklagen hat, dann gibt es für ihn nur eine Möglichkeit, zu Geld zu kommen, wenn er mit dem Gesetz nicht in Konflikt geraten will: Er muss sich Geld leihen. Er geht zur Bank. Und wenn er zur Bank geht, erlebt er zunächst eines: Er bekommt in der Regel dann Geld, wenn er nachweist, dass er es eigentlich nicht braucht. Wenn er es wirklich braucht, muss er den Nachweis bringen, dass er so viel Sicherheit zu bieten hat, dass die Bank mehr als über 100 % gesichert ist, und er muss einem detaillierten Rückzahlungsplan zustimmen.
Wenn der Staat mit seinen Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben nicht zurechtkommt und Geld braucht, hat er mehr Möglichkeiten. Soweit es sich um Bundesländer handelt, können diese zunächst einmal auf das Prinzip der Solidarität zurückgreifen und sagen: Wir haben uns ja gegenseitig zur Solidarität verpflichtet. Wenn es einem von uns schlecht geht, müssen die anderen mit einstehen. Und sollte auch das nicht ausreichen, geht der Staat auch wieder zur Bank.
Aber der Staat geht natürlich nicht tief bekümmert zur Bank wie der Bürger, nein, er geht relativ beschwingt, sorgenfrei und vor allen Dingen in der Gewissheit zur Bank, dass er mit Sicherheit Geld bekommen wird. Denn er hat einen hervorragenden Bürgen: den Bürger.
So ist es in der Vergangenheit natürlich immer wieder geschehen: Wenn man vonseiten des Staates Geld braucht und Ansprüche erfüllen will, dann geht man in der Regel nicht den Weg der Sparsamkeit, den Weg des Protestes beim Bürger, den Weg der Argumentation, warum wir nicht mehr ausgeben können, als wir einnehmen, sondern wir leihen uns eben etwas Geld, und beim nächsten Mal leihen wir uns wieder etwas Geld, und dann leihen wir uns wieder etwas Geld.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit einem Tempo von über 2000 Euro pro Sekunde hat die gesamtstaatliche Verschuldung im Jahr 2006 die Grenze von 1,5 Billionen Euro überschritten. 18.000 Euro pro Kopf – vom Säugling bis zum Greis – betragen die Schulden der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.
Wir sind der Meinung, es kann nicht nur darum gehen, dass wir über einen Solidaritätspakt reden – wir müssen jetzt über einen Stabilitätspakt reden. Das ist eine ganz andere Qualität.
Vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichts haben unsere Anträge, die wir am 14. Mai 2002 und am 10. Dezember 2003 hier in diesem Hohen Haus gestellt haben, besondere Aktualität erlangt. Wir wollten damals die konkrete Umsetzung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes haben. Nun haben wir eine starke Unterstützung in diesem Bemühen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober dieses Jahres erhalten. Dieses höchste Gericht betont die Eigenverantwortlichkeit der Länder und verstellt die Ausflucht der Haushaltsnotlagen; denn Notlagen kann man ja auch selber erzeugen.
Jedes Land hat die Verantwortung für den eigenen Haushalt. Deshalb stellen wir heute diesen Antrag, der folgende Zielpunkte verfolgt:
Wir wollen – zweitens – in diesem Stabilitätspakt eine Schuldenobergrenze für die Länder enthalten wissen.
Damit das überhaupt einen Sinn macht, gehören dazu – drittens – auch Sanktionen bei Nichteinhaltung der Stabilitätskriterien.
Wir möchten – viertens – ein Frühwarnsystem haben; denn es reicht ja nicht, hinterher die Notlagen zu beklagen, sich aber vorher nicht zu überlegen, ob man nicht schon die Grenze des Zulässigen überschritten hat.
Wir möchten schließlich – fünftens –, dass der Grundsatz des ausgeglichenen Haushalts für alle öffentlichen Haushalte verbindlich wird.
Ich glaube, dass Bayern hier eine Vorreiterrolle in der Bundesrepublik Deutschland übernommen hat und dass unser Stabilitätspakt, ein Haushalt ohne Nettoneuverschuldung, bei den Finanzpolitikern zu einem Exportschlager geworden ist. Ich war vor Kurzem bei einer Tagung der finanzpolitischen Sprecher der Union aus allen Bundesländern. Es gibt überhaupt niemanden mehr – ich bin sicher, es ist auch bei der SPD so, Herr Kollege Schieder; weil Sie mich so ansehen –, der noch daran zweifelt, dass das Ziel erreicht werden muss: Der Haushalt hat sich in seinen Ausgaben an den Einnahmen zu orientieren. Das ist das oberste Ziel.
Wenn wir dazu nicht kommen, werden wir die Handlungsspielräume, die wir selber benötigen, nicht mehr haben.
Das bedeutet nicht, dass Bayern in dieser Vorreiterrolle aus der Solidaritätsgemeinschaft ausscheren will. Das wollen wir nicht. Wir sind sparsam, wir sind solidarisch, aber wir sind nicht auf den Kopf gefallen. Es kann nicht
so sein, dass ein Regierender Bürgermeister von Berlin, der meint, er bräuchte keine Studiengebühren zu erheben und er könne Kindergartenplätze freistellen, sich in der Öffentlichkeit hinstellt und sagt: „Wir sind zwar arm, aber sexy.“ Dann sage ich: Wir sind sparsam, aber nicht blöd. So kann es nicht laufen!
Ich bin sehr froh darüber, dass sich auch die SPD-Fraktion in einer Presseerklärung ganz deutlich zu diesen Zielen bekannt hat. Bayern ist solidarisch, aber nicht verschwenderisch! Jawohl, das unterstreiche ich. Sie sagen selber, dass wir in den Jahren 1998 bis 2008 die riesige Summe von 22 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich gesteckt haben.
Weil Sie sagen, der Staat müsse sich bei den Ausgaben immer an den Einnahmen orientieren, dürfe sich also nie neu verschulden, frage ich Sie: Wie stellen Sie sich das denn vor, wenn ein schwerer Konjunktureinbruch kommt und die Ausgaben zusammenbrechen? Das hatten wir ja schon das eine oder andere Mal. Wollen Sie dann auch, dass mit den Ausgaben dramatisch heruntergegangen und damit die Krise noch verschärft wird? Wollen Sie das dann auch?