Protokoll der Sitzung vom 30.01.2007

Ich lasse jetzt im Einvernehmen mit den Fraktionen über die Listenvorschläge gemeinsam abstimmen. Wer mit

der Bestellung der vorgeschlagenen Kolleginnen und Kollegen als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des IuK-Beirats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist den Fraktionsvorschlägen zugestimmt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Wahl der Vorsitzenden für den Gefängnisbeirat bei der Justizvollzugsanstalt Bayreuth/St. Georgen

Die CSU-Fraktion hat als Nachfolgerin für Herrn Kollegen Henry Schramm Frau Kollegin Gudrun Brendel-Fischer für die Wahl zur Vorsitzenden des Gefängnisbeirats bei der Justizvollzugsanstalt Bayreuth/St. Georgen benannt. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Keine. Die Wahl erfolgt in einfacher Form durch Handzeichen. Wer dem Vorschlag der CSU-Fraktion seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? – Keine. Frau Kollegin Brendel-Fischer, Sie sind damit zur Vorsitzenden des Gefängnisbeirats bei der Justizvollzugsanstalt Bayreuth/St. Georgen gewählt worden. Ich bedanke mich dafür, dass Sie diese Aufgabe übernehmen.

Außerhalb der Tagesordnung gebe ich folgende Umbesetzungen bekannt: Die CSU-Fraktion hat mitgeteilt, dass anstelle des ausgeschiedenen Kollegen Henry Schramm Herr Kollege Eduard Nöth Mitglied im Ältestenrat, Herr Kollege Christian Meißner Mitglied im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit und Frau Kollegin Gudrun Brendel-Fischer Mitglied im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten wird. In den Landessportbeirat wird ab sofort Herr Kollege Heinrich Rudrof entsandt.

Außerhalb der Tagesordnung rufe ich im Einvernehmen mit allen Fraktionen die mit Schreiben vom 22. Dezember 2006 beantragte Aufhebung der Immunität eines Mitgliedes des Bayerischen Landtages auf. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 15/5203 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? – Keine. Bei 1 Stimmenthaltung ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 4)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(siehe Anlage 4)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 8 und 9 gemeinsam auf:

Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherung der gentechnikfreien Regionen (Drs. 15/5792)

Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Legislativer Rahmen für gentechnikfreie Regionen (Drs. 15/5793)

Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich jetzt schon darauf hin, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu ihrem Antrag auf Drucksache 15/5793 namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Frau Kollegin Paulig hat sich dazu zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! In der Tat stehen zwei Anträge zur Sicherung der gentechnikfreien Regionen auf der Tagesordnung. Wir haben bundesweit jetzt – sagen wir einmal – etwa hundert gentechnikfreie Regionen, ein guter Teil, knapp ein Drittel, davon wahrscheinlich in Bayern. Insgesamt geht man davon aus, dass ungefähr 27 000 Landwirte in diesen gentechnikfreien Regionen arbeiten. Das sind 8 bis 9 % der Landwirte, die bundesweit tätig sind. Auch diese Landwirte müssen produzieren können, wie sie es auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben der EU tun wollen und diese Produktion muss gesichert werden. Mit unserem Antrag fordern wir ganz klar, dass kein Anbau von Sortenversuchen oder auch ein kommerzieller Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen hier in Bayern mehr stattfinden soll. Wir wissen nämlich aus vielen Untersuchungen, auch aus Bayern, dass das zum Austrag gentechnisch veränderter Pollen zum Beispiel führt. Wir wissen, dass Maispollen über 600 Meter weit getragen werden. Wir wissen auch, dass beispielsweise die Nützlinge, also Insekten, die als Nützlinge im ökologischen Geschehen vorhanden sind, entweder abgetötet werden oder in ihrer Vermehrungsfähigkeit deutlich eingeschränkt sind. Das wollen wir nicht. Das waren die Ergebnisse der bayerischen Versuche zum Umwelt-Monitoring. Ich bitte Sie, das einfach zur Kenntnis zu nehmen.

Es gibt also schädliche Umwelteinflüsse, und es kann keine Koexistenz hier in Bayern geben. Die Maispollen fliegen 600 Meter weit; wie sollen da unsere bayerischen Bauern, die gentechnikfrei produzieren wollen, konventionell oder im Öko-Anbau, ihre Ernte sichern? Wirklich verantwortungslos ist es, wenn Sie sagen: Na ja, wir ziehen die Grenze bei 150 Metern. Dann ist auf jeden Fall die Kennzeichnungsgrenze von 0,9 % eingehalten.

Dazu sage ich: Es gibt kein Verschmutzungsrecht für Gentechnikanbauer.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es geht darum, eine wirklich gentechnikfreie Produktion zu sichern. Alles, was Sie hier mit dem Anbau von Gentechpflanzen machen, geht gegen diese gentechnikfreie Produktion. Eine Kontamination lässt sich da nicht verhindern.

Wir hatten 2004 noch ungefähr 20 Hektar Gentechnikanbau, 2005 waren es acht Hektar, 2006 sind wir auf gut vier Hektar gekommen, und jetzt sind noch knapp vier Hektar in Bayern über das Standortregister angemeldet. Wir sagen: Das sind vier Hektar zu viel, weil dadurch benachbarte Anbauflächen kontaminiert werden können.

(Fortgesetzte Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Wir sagen also: Keine weiteren Sortenversuche in Bayern im Jahr 2007, und vor allem nicht von der öffentlichen Hand. Denn das ist sträflich und unverantwortlich.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In unserem zweiten Antrag auf Drucksache 15/5793, den wir zur namentlichen Abstimmung stellen, greifen wir Wort für Wort eine Erklärung der Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbands auf, die im Mai 2006 verabschiedet wurde. In dieser Erklärung wird gefordert, zum einen die Wahlfreiheit für Verbraucher, Verarbeiter und Erzeuger zwischen gentechnisch veränderten und nicht gentechnisch veränderten Erzeugnissen zu sichern. Ferner wird die Saatgutreinheit gefordert. Weiter wird gesagt, dass die Problemstellungen, die wir mit Insekten haben, beispielsweise beim Maiszünsler, anders als mit Gentechnik gelöst werden können. Jeder Bauer, der etwas vom Maisanbau versteht, kann den Maiszünsler ohne Gentechnik bekämpfen.

Die Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes fordern darüber hinaus in Punkt 5 ihrer Erklärung ganz klar das, was unser Antragsbegehr ist. Ich zitiere:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass für gentechnikanbaufreie Regionen ein legislativer Rahmen geschaffen wird, der den Anbauverzicht gentechnisch veränderter Pflanzen garantiert; dabei ist der Berufsstand mit einzubeziehen.

Dies deckt sich haargenau mit der Äußerung des Bauernverbandes unter Punkt 5: „Für gentechnikanbaufreie Zonen muss ein legislativer Rahmen geschaffen werden.“ Auf EU-Ebene gibt es derzeit diesen Rahmen nicht. Über Bundesratsinitiativen, Ministertagungen und über Anträge im Bundestag besteht die Möglichkeit, den legislativen Rahmen auf EU-Ebene zu fordern. Das ist Anlass für unseren Antrag.

Ich denke, Sie alle haben großes Interesse, den Anliegen unserer bayerischen Bauern gerecht zu werden. Sie haben jetzt die Chance, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Marcel Huber. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Forderung, die Sortenversuche und den kommerziellen Anbau auf Staatsgütern einzustellen und die Schaffung eines legislativen Rahmens, der einen GVO-Pflanzenanbauverzicht (Anm.: GVO: gentechnisch veränderter Orga- nismus) garantiert, sind Stereotype, die wir hier schon so oft gehört haben, dass es mich fast langweilt.

Ihre Bemerkungen im zweiten Antrag, darauf Bezug zu nehmen, dass der Berufsstand einbezogen werden soll und dass Sie die Interessen des Bayerischen Bauernverbandes als Speerspitze vertreten, ist fast schon amüsant, da wir doch genau wissen, dass Sie nicht müde werden, die konventionelle Landwirtschaft im Ausschuss schlechtzureden. Es ist fast Heuchelei, dass Sie sich vor den Bauernverband stellen.

Sie stellen wiederum Forderungen, von denen Sie wissen, dass sie nicht realisierbar sind, weil sie den rechtlichen Rahmen Europas sprengen. Solche Forderungen hören sich aber gut an.

Zu den Sortenversuchen: Sie meinen wahrscheinlich die Wertprüfungen und die Landessortenversuche. Diese zielen darauf ab, den landeskulturellen Wert verschiedener Sorten von Pflanzen zu prüfen und die lokalen Anbauempfehlungen zu treffen. Das gilt für konventionelle wie für GVO gleichermaßen. Die Ergebnisse sind für die bayerischen Landwirte interessant. Ich weiß nicht, ob Sie das verfolgt haben, Frau Paulig. Im letzten Jahr haben wir erfahren, dass der GVO-Mais 5 % schlechteren Ertrag gehabt hat als der konventionelle. Das sollte eigentlich Wasser auf Ihre Mühlen sein.

Die Versuche bekommt man nur als Paket. Unter sehr vielen konventionellen Sorten sind auch ein paar gentechnisch veränderte. Der Landwirtschaftsminister musste sich entscheiden, ob er auf die Informationen über die lokale Eignung und Qualität der neuen Sorten verzichten will, um keine GVO-Sorten prüfen zu müssen, oder – so wie er sich entschieden hat – ob das Gesamtpaket geprüft wird. Im Jahr 2006 hat er auf immerhin 700 Quadratmeter einen Sortenversuch von GVO-Pflanzen gemacht. Die Fläche ist etwas größer als der Plenarsaal. Das ist diesen Aufstand nicht wert.

Sie übersehen, dass nicht nur Sortenversuche gemacht werden, sondern auch Sicherheitsversuche, weil Frau Ministerin Künast per Gesetz 2005 32 Tonnen Saatgut für den Anbau zugelassen hat, aber keinerlei Kenntnisse darüber hatte, wie sich das Auskreuzungsverhalten tatsächlich darstellt und welche Vorbeugemaßnahmen man treffen muss, um eine Auskreuzung zu verhindern. Die

Sicherheitsversuche sind genauso Teil des staatlichen Anbaus und fänden nicht statt, wenn man die Versuche gänzlich verbieten würde.

Im zweiten Antrag fordern Sie einen legislativen Rahmen. Es ist fast müßig, Ihnen vorzubeten, dass diese Forderung der Richtlinie 2001/18 Artikel 22 widerspricht, wonach Mitgliedsstaaten das Inverkehrbringen von GVO-Produkten, die eine EU-Zulassung haben, nicht verbieten, einschränken oder behindern dürfen. Eine gesetzliche Regelung, die einen Anbauverzicht festschreibt, wie die GRÜNEN das fordern, wäre ein Normbruch und damit wirkungslos.

Ich finde es typisch, dass Sie etwas fordern, was in der EU weitestgehend geregelt ist. Sie sind nicht damit einverstanden, wie die EU das macht. An anderer Stelle fordern Sie, dass Dinge, die in der EU geregelt sind, bei uns schon längst umgesetzt gehören. Sie legen das aus, wie Sie es wollen.

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Paulig?

Ich habe noch 38 Sekunden, Frau Präsidentin, und wäre eigentlich schon zu meinem Schlusssatz gekommen. Ich glaube, wir diskutieren ein anderes Mal darüber.

Ich verstehe Ihre Sorge um die grüne Gentechnik. Viele Bürger haben Ängste und Sorgen mit der neuen Technik. Unsere Arbeitsgruppe hat in einem Grundsatzpapier diese Dinge ausreichend berücksichtigt. Die Prämissen, Einschränkungen und Forderungen, die wir stellen, berücksichtigen die Bedürfnisse der Menschen ausreichend. Das ist der sachgerechte Umgang mit dem Thema, nicht die Forderungen, die Sie in Ihren Anträgen pauschal aufstellen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Herbert Müller. Bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich auf das Wesentliche beziehen. Zunächst komme ich zum Antrag der GRÜNEN auf Drucksache 15/5793 betreffend „Legislativer Rahmen für gentechnikfreie Regionen“. Wir werden diesem Antrag zustimmen. Ich bin der Meinung, dass die Position des Bayerischen Bauernverbandes richtig ist. Wir brauchen einen besseren legislativen Rahmen, obwohl schon beachtet werden muss, dass es inzwischen in Europa über 40 Regionen gibt, wenn man ein Bundesland wie Bayern einer Region gleichsetzt, die sich in diesem Rahmen und auf freiwilliger Basis verständigt haben und die EU dies zulässt. Das ist möglich. Ich halte das für richtig. Ich weiß nicht, wie ernst man Herrn Söder nehmen muss. Aber vor einiger Zeit hat er sich positiv in diese Richtung geäußert. Mir scheint auch, dass der Ministerpräsident ebenfalls solche Äußerungen getan hat. Vielleicht findet man sich dann gemeinsam mit dem Bauernverband, um eine solche Position durchzusetzen. Wir wissen – dieser

Vorwurf an Frau Paulig war nicht ganz korrekt –, dass es bei diesem Thema keine Unterscheidung zwischen Biobauern und konventionellen Bauern gibt. Beide stehen zusammen. Das sollten wir berücksichtigen.

(Beifall bei der SPD)

Mit dem anderen Antrag habe ich Probleme. Ich stimme zu, dass wir auf den staatseigenen Grundstücken den kommerziellen Anbau nicht haben wollen. Zusätzlich wird aber gefordert, auf Sortenversuche und auf Versuche generell ebenfalls zu verzichten. Ich halte das für nicht akzeptabel. Ich möchte mich als Politiker in diesem Hause nicht auf Analysen von Monsanto beziehen müssen, sondern ich möchte Forschung haben, die von der öffentlichen Hand verantwortet ist.

(Beifall bei der SPD)