Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich persönlich der Fraktion der GRÜNEN danken, dass sie das zum Thema der Aktuellen Stunde gemacht hat. Ich war schon ein wenig traurig, dass wir das nicht tun können, weil wir diesmal nicht das Vorschlagsrecht haben.
Es ist wirklich aktuell, und es ist auch wirklich schön, das besprechen zu können. Man muss auch einmal Danke sagen, wenn es gerechtfertigt ist.
Es geht in der Diskussion um das Bleiberecht darum – daran darf man nicht vorbeireden –, wie wir das bei uns organisieren wollen und welche Außenwirkung erzielt wird. Da kann man das Herz betonen, Herr Volkmann, wie Sie es tun,
Da stellt sich einfach die Frage: Mit wie viel Hirn arbeite ich mit dem Herzen – Ich spreche Ihnen nicht ab, dass Sie das auch tun, das ist eine Frage der Gewichtung. Genauso müssen Sie, ob es Ihnen gefällt oder nicht, zur Kenntnis nehmen, dass die CSU bei allem Vernünftigen, was sie tut, auch immer ihr Herz sprechen lässt.
Darum gibt es diesen Bleiberechtskompromiss, darum gab es die Regelung der IMK, und darum hat man sich mit der Frage auseinandergesetzt: Was ist möglich? Speziell beim Nachzug von Ehegatten sagen wir halt eindeutig – Sie haben den Innenminister deswegen angesprochen –: Eine Integration ist ohne ausreichende Deutschkenntnisse nicht möglich,
und darum fordern wir sie. Das ist uns ein wichtiges Anliegen. Es ist selbstverständlich so, dass jemand, der die Deutschkenntnisse nach der Stufe A 2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nicht beherrscht, also an einem einfachen Gespräch nicht teilnehmen kann, schon allein deswegen nicht integriert werden kann, weil er unsere Versuche, ihn zu integrieren, gar nicht verstehen kann.
Dieser Anspruch ist auch nicht übertrieben. Es ist ja nicht so, dass der Bewerber nachweisen muss, dass er besonders gut Deutsch kann oder das Gespräch gar selbst führen, lenken oder in Gang halten kann. Die Stufe A 2 verlangt von ihm ja nur, dass er seine Lebenssituation und seine persönlichen Verhältnisse auf Frage beantworten kann. Da muss ich sagen, dass kann man auch verlangen. Es ist ohnehin so, dass diese Latte bald so niedrig gelegt ist, dass man kriechend nicht unten durchkommt. Insofern ist es aus unserer Sicht das Normalste der Welt, dass wir bestimmte Regelungen verlangen.
Jetzt komme ich zum Teil 2. Das ist das, was Sie problematisiert haben: Es ginge ja nur um Menschen, die schon eine ganze Weile da sind und denen man jetzt diese Leistungen auf Dauer zugestehen solle, sodass es ein Bleiberecht sei. Damit kommen wir zur Außenwirkung – und das wissen Sie auch –, weil die Umgangsweise von Staaten mit dieser Frage im modernen Technologiezeitalter weltweit innerhalb kürzester Zeit kommuniziert ist.
Natürlich wird die Fragestellung: Darf man in Deutschland, wenn man es nur geschafft hat, lange genug nicht gehen zu müssen, auf Dauer bleiben und ins soziale
Selbstverständlich werden potenzielle Zuwanderer sich damit befassen, ob sie illegal zu uns einreisen, sich dann einer gesetzeskonformen Abschiebung lang genug entziehen und am Ende damit rechnen dürfen, dass genügend Menschen wie sie fordern, dass sie dableiben dürfen und Sozialleistungen bekommen, weil Sie ohnehin schon so lange da sind.
Da kann man zu Recht sagen: Ich habe das Herz am rechten Fleck, das will ich. Wahrscheinlich wollen das zusammen mit Ihnen knapp 20 % der Bevölkerung.
Man kann aber auch mit Fug und Recht sagen: Das wollen wir nicht. Wir wollen das, was erwirtschaftet und erarbeitet wurde, an die verteilen, die es erwirtschaftet und erarbeitet haben, und von diesem Grundsatz wollen wir nur in wenigen, eng begrenzten Ausnahmefällen abweichen und denen etwas zukommen lassen, die nichts in unsere Sozialsysteme eingezahlt haben, und zwar in Fällen, in denen wir der Meinung sind, dass es aus humanitären Gründen gerechtfertigt ist. Das ist der Unterschied zwischen uns, und mit diesem Unterschied stellen wir uns den Wählern und der Wahl.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Integration von Zuwanderern – hier meine ich vor allem Spätaussiedler ebenso wie bleibeberechtigte Ausländer – ist eine gesellschaftliche Herausforderung ersten Ranges. Wir stellen uns in Bayern dieser Aufgabe mit einer breiten Palette von Angeboten für die Menschen, die zu uns gekommen sind, um mit uns hier zu leben. Integration kann aber nur gelingen, wenn sich die Zuwanderer auf die Integration einlassen, wenn sie durch das Erlernen der deutschen Sprache ein sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zu Deutschland setzen und das Gewaltmonopol des Staates und vor allem die Werte des Grundgesetzes achten. Diese Integrationsbereitschaft muss von allen Zuwanderern eingefordert werden. Nur so kann ein vernünftiges Miteinander auf Dauer gelingen.
Herr Kollege Volkmann, ich nenne Ihnen gerne ein paar positive Beispiele. Wir fördern die Integration mit großem Engagement im Kindergartenalter und durch die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen. Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – das BayKiBiG –, das am 01.08.2005 in Kraft getreten ist, legt einen Schwerpunkt auf die Sprachförderung im Kindergarten. Für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund, die über keine oder nur unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, ist nach dem BayKiBiG eine besondere Sprachförderung sicherzustellen. Zusätzliches Personal für die
Sprachförderung kann durch den erhöhten Gewichtungsfaktor für Kinder aus Migrationsfamilien fi nanziert werden. Wir befi nden uns dabei auf einem guten Weg im Interesse derer, die zu Recht bei uns sind.
Wir tun dies mit Sprachbestandserhebungen und Vorkursen in Deutsch. Spätestens im Jahr vor der Einschulung wird in den Kindergärten bei jedem Kind mit Migrationshintergrund eine Sprachstandserhebung durchgeführt. Diese Maßnahmen werden seit Beginn des Schuljahres 2005/2006 mit 160 Stunden für derzeit 6700 Kinder in über 700 Vorkursen durchgeführt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das gehört zum Thema. Sie wollen es nur nicht hören. Wir sorgen für Integration, wir reden nicht nur davon.
Wir setzen dies fort mit Integrationsmaßnahmen im Schulalter. – Liebe Frau Scharfenberg, hören Sie doch zu, bevor Sie Ihre rituellen Schreikrämpfe bekommen.
Wir sorgen für Sprachförderung in der Grund- und Hauptschule. Kinder mit nicht deutscher Muttersprache, die trotz der Sprachförderung in einem Vorkurs bzw. in einem Kindergarten mit Sprachförderkurs bei der Einschulung nicht über für den Schulbesuch ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, erfahren die erforderliche Sprachförderung im Rahmen der Erfüllung ihrer Schulpfl icht in einem Deutschförderkurs oder in einer Deutschförderklasse an der Grundschule.
Für Seiten- und Späteinsteiger werden Übergangs- und Eingliederungsklassen angeboten. Es gibt darüber hinaus außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutsch.
Für Schüler in den Spracheingliederungs- und -übergangsklassen wird durch eine zu Beginn des Jahres 2006 zunächst befristet in Kraft gesetzte und inzwischen überarbeitete Förderrichtlinie eine außerschulische Förderung mit Schwerpunkt Deutsch ermöglicht.
Seit Januar 2005 haben rund 25 000 Ausländer und Spätaussiedler mit Integrationskursen begonnen. Schätzungsweise 8000 Teilnehmer haben diesen Kurs bereits
erfolgreich beendet. „Mama lernt Deutsch“-Kurse werden in Bayern seit dem Jahr 2003 angeboten; das ist eine gute Integrationsmaßnahme. Inzwischen ist die Zahl der Kursangebote auf 100 angewachsen. Der Kursumfang beträgt 160 Unterrichtseinheiten und erstreckt sich über ein halbes Jahr.
Im Interesse aller, die hier zusammenleben, fördern wir nicht nur, wir fordern auch. Der Aspekt des Einforderns von Integrationsbereitschaft kommt derzeit insbesondere in der Verpfl ichtung von hier bei uns lebenden Ausländern zur Teilnahme an Integrationskursen, in der Pfl icht von Kindern zur Teilnahme an einem Vorkurs und in der Pfl icht der Eltern, die Vorkursteilnahme zu ermöglichen, zum Ausdruck. Wir in Bayern verbinden erfolgreich die Strategie des Förderns mit jener des Forderns und sichern damit die erfolgreiche Integration der Menschen, die zu uns kommen und wirklich und bewusst mit uns zusammenleben wollen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Kollege Winter hat gerade die falsche Rede vorgelesen.