Protokoll der Sitzung vom 27.01.2009

Bezogen auf den zweiten Teil Ihrer Fragen - wie kommt die Staatsregierung ihrer Verantwortung nach und wie hat sie diese wahrgenommen? - möchte ich darauf hinweisen, dass die Staatsregierung und der Bayerische Landtag in seiner Mehrheit ihrer Verantwortung für die BayernLB und deren Mitarbeiter durch die in den letzten Wochen des Jahres 2008 in die Wege geleiteten einseitigen Stabilisierungsmaßnahmen des Freistaats Bayern in umfassender Weise nachgekommen sind. Im Zweiten Nachtragshaushalt 2008 ist die Grundlage für eine Rekapitalisierung der BayernLB durch den Freistaat in Höhe von zehn Milliarden Euro geschaffen worden. In einem ersten Schritt wurde noch im Jahr 2008 eine Kapitalerhöhung in Höhe von drei Milliarden Euro vorgenommen. Zum 30. Januar 2009 wird über eine stille Einlage in Höhe von 3 Milliarden Euro der zweite Schritt erfolgen. Mit den restlichen vier Milliarden Euro soll ganz parallel zu dem Grundkonzept, das dem Landtag im Rahmen des Zweiten Nachtragshaushalts 2008 vorgelegt wurde, eine weitere Kapitalerhöhung noch im ersten Quartal entsprechend durchgeführt werden.

Daneben hat der Freistaat - ebenfalls auf der Basis des Zweiten Nachtragshaushalts 2008 - bis zur Höhe von 4,8 Milliarden Euro Garantien zugunsten der BayernLB für Verlustrisiken aus strukturierten Wertpapieren übernommen. Die entsprechenden Verträge wurden noch im Jahr 2008 unterzeichnet. Dies war deshalb dringend notwendig, weil sie sonst ihre Wirkung nicht hätten entfalten können.

Es ist völlig unzweifelhaft, dass die Stabilisierung der BayernLB in ihrer Dimension riesig und in ihren Auswirkungen auf den Staatshaushalt schmerzhaft ist. Allerdings ist bei einer umfassenden Stabilisierung einer systemrelevanten Bank zu bedenken, dass wir hier über die zweitgrößte Landesbank in Deutschland und die siebtgrößte Bank in der Bundesrepublik sprechen; sie war und ist auch heute noch alternativlos.

Ich weise noch einmal darauf hin, dass wir in allen anderen Szenarien mit weitreichenden Konsequenzen für die Bank, für die Gewährträger - das heißt für den Freistaat Bayern einerseits und für die bayerischen Kreise und Städte andererseits -, den bayerischen Mittelstand, die bayerischen Sparkassen und die bayerischen Kommunen zu rechnen gehabt hätten.

Sie haben gefragt: Was sind die Gründe für das Ausscheiden von Herrn Dr. Hanisch aus dem Vorstand der Bank? Auch an dieser Stelle möchte ich Ihnen gern darlegen, dass die Bayerische Landesbank in den kommenden Monaten und Jahren vor der größten Herausforderung ihrer Geschichte und vor sehr tiefgreifenden Veränderungen ihrer Struktur und Geschäftstätigkeit steht. Neben einer deutlichen Verkleinerung der Bank

und einer erheblichen Kostenreduktion gilt es, vor allem ein neues Geschäftsmodell zu entwickeln, weil wir den Bürgerinnen und Bürgern zu Recht darlegen müssen, welche Konsequenzen wir aus der Rolle der Bayerischen Landesbank im Rahmen der Finanzmarktkrise ziehen wollen und zu ziehen haben. Dieses Geschäftsmodell bietet auch die Grundlage dafür, dass die Bayerische Landesbank im Wettbewerb erfolgreich bestehen bleiben kann.

Frau Abgeordnete, weil diese Aufgabe so groß und auch mittel- und langfristig angelegt ist, erfordert sie einen langen Atem. Vor diesem Hintergrund war Herr Dr. Hanisch zu einer einvernehmlichen Beendigung seines Vertrages bereit, um eine Verjüngung und Neuausrichtung des Vorstands im Zusammenhang mit der Restrukturierung und Neuordnung der Bank zu ermöglichen.

Frau Kollegin, haben Sie dazu eine Nachfrage?

Sehr verehrter Herr Minister, es hilft uns nicht recht weiter, wenn wir uns jetzt hinter anderen Banken verstecken. Schließlich geht es um unsere Bayerische Landesbank.

(Beifall bei der SPD)

Was die zehn Milliarden Euro betrifft, haben Sie in der Begründung gesagt, im letzten Quartal vorigen Jahres seien drei Milliarden Euro aufgenommen worden. Im ersten Quartal des neuen Jahres werden sieben Milliarden Euro gebraucht. Damals haben Sie gesagt, das hänge damit zusammen, dass wir nach den Vorgaben der EU eine Eigenkapitalquote von 8 % erfüllen müssen. Aber jetzt haben wir anscheinend noch Geld übrig. Sie haben gesagt, es solle eine weitere Kapitalerhöhung vorgenommen werden. Damals hatten wir das Geld so schnell gebraucht und mussten im alten Jahr die drei Milliarden Euro aufnehmen. Es wäre wichtig, dass Sie dazu noch etwas sagen.

Im Blick auf andere Banken - ich denke da an Hypo Alpe-Adria - ist gesagt worden, man habe mit Herrn Hanisch eine einvernehmliche Lösung gesucht. Ich habe heute einmal durchgezählt, welche Eigenbeteiligungen wir bei der Hypo Alpe-Adria haben. Es handelt sich um 111 Unternehmen. Darunter sind Firmen in Banja Luka - diesen Ort kannte ich bisher nur vom Skifahren -, Sarajevo und wo auch immer. Da muss man sich schon fragen, wie das alles zustande kommt. Das sollten Sie einmal erklären.

Ich wollte noch wissen, ob die Tätigkeit von Dr. Hanisch in der Geschäftspolitik in Ordnung war oder ob er Fehler gemacht hat.

(Beifall bei der SPD)

Bitte schön, Herr Staatsminister.

Frau Abgeordnete, Sie haben mit Sicherheit das Problem, dass wir uns über unterschiedliche Quartalsberichte aus dem Jahr 2008 zu unterhalten haben.

In Ihrer Frage nahmen Sie zunächst Bezug auf die Nachrichtenlage des dritten Quartals, zu der auch die Prognose eines Jahresabschlusses 2008 gehörte. Dem September folgten aber Oktober, November, Dezember. In all diesen drei Monaten haben alle Banken in Deutschland sowie alle Banken auf der Welt und im Übrigen auch die Weltkonjunktur erheblichen Schaden gehabt. Vor dem Hintergrund ist es absehbar gewesen, dass wir mit der Prognose vom September den Jahresabschluss nicht erreichen würden. Alle anderen Banken haben deshalb überhaupt keine Jahresprognosen mehr abgegeben.

Bezogen auf die Zahl, die wir dem Stabilitätsantrag und der Rettungsmaßnahme der Bank zugrunde gelegt haben, darf ich Ihnen mitteilen, dass von Anfang an klar war, dass wir im Dezember eine erste Tranche in die Bank einlegen mussten. Das habe ich vorgetragen. Im ersten Quartal dieses Jahres müssen wir eine zweite Tranche einlegen, weil das Gesamtvolumen der notwendigen Stabilisierungsmaßnahmen zehn Milliarden Euro umfasst. Im Sinne der bayerischen Steuerzahlerinnen und -zahler müssen wir in Tranchen vorgehen, um die Kredite, die wir zur Stabilisierung der Bank auch in Einzelbereichen - aufnehmen müssen, entsprechend günstig zu bekommen.

Vor dem Hintergrund war es im Sinne des Steuerzahlers richtig, eine erste Tranche, die für die sofortige Stabilisierung im Sinne der Bankenaufsicht in Höhe von drei Milliarden Euro gefordert war, noch im alten Jahr einzulegen. Im zweiten Teil tätigen wir die vier Milliarden Euro, die wir im Gegensatz zu der stillen Einlage von drei Milliarden Euro als echte Einlage sehen. Im Januar geht es um die stille Einlage, im ersten Quartal um die letzte Tranche.

Die Ergebnisentwicklung der BayernLB entspricht den Erwartungen, die Ende November 2008 der Ermittlung des Kapitalbedarfs der BayernLB zugrunde gelegt wurden. Auch an dieser Stelle darf ich Sie darüber informieren, dass die mit dem Eigenkapital zu unterlegenden Risikoaktiva weniger stark als prognostiziert gestiegen sind und wir aufgrund der Tatsache, dass auch die Republik Österreich eine Art Finanzmarktstabilisierungsgesetz aufgelegt hat, mit der Hypo Group Alpe-Adria 900 Millionen Euro Partizipationskapital - so

nennt man das in Österreich - zur Verfügung gestellt bekommen haben.

So rechnet die BayernLB mit einer deutlich über den notwendigen 8 % liegenden Kernkapitalquote. Das ist am Beginn des Jahres 2009 angesichts einer Weltrezession, die vorherrscht, die den Mittelstand in Bayern trifft, die Kapitalgesellschaften und die Industrie in Deutschland trifft, nicht ein Zuviel an Geld, sondern genau der prognostizierte Wert, den wir brauchen, um über die Stabilisierungsmaßnahmen des Dezembers dafür zu sorgen, dass die Bank nicht in weitere Schwierigkeiten gerät. Ob die Stabilisierungsmaßnahmen allerdings auf Dauer ausreichen, kann niemand - auch ich nicht - mit Sicherheit vorhersagen. Der Vorstand der BayernLB betont jedoch, dass es trotz des erheblichen negativen Jahresergebnisses keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass das vom Bayerischen Landtag im Dezember 2008 beschlossene Stabilisierungspaket ergänzt oder aufgeschnürt werden muss.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Darauf kommen wir zurück!)

Ich bitte jedoch zu beachten, dass bis zur endgültigen Feststellung des Jahresabschlusses 2008, die für Ende April 2009 vorgesehen ist, noch Abweichungen von den oben genannten Zahlen möglich sind, da nach dem Bilanzierungsrecht im Zuge der sogenannten Wertaufhellung bis zur Aufstellung der Bilanz auch negative aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen sind.

(Franz Maget (SPD): Haben Sie die Fragen zu Herrn Dr. Hanisch notiert?)

- Selbstverständlich. Herr Kollege Maget und Frau Kollegin Aures, in den vergangenen Monaten bestand eine sehr enge und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Bayern LB, Herrrn Dr. Kemmer, aber natürlich auch mit Herrn Dr. Hanisch. Allerdings ergibt sich eine Änderung: Herr Dr. Hanisch wird zum 30. April 2009 aus dem Vorstand der BayernLB ausscheiden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang jedoch betonen, dass das Ausscheiden von Herrn Dr. Hanisch im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat stattfindet. Herr Dr. Hanisch ist bereit, den Weg für eine Neuausrichtung der Bank und eine Verjüngung des Vorstandsgremiums freizumachen. Eine Entscheidung über die Nachfolge von Herrn Dr. Hanisch wird in Kürze getroffen. Über die Modalitäten des Ausscheidens von Herrn Dr. Hanisch ist in der Presse und verschiedentlich auch vonseiten der Opposition spekuliert worden. Ich möchte an dieser Stelle klarstellen, dass es sich hier keineswegs um einen sogenannten goldenen Handschlag, sondern um die ordnungsgemäße Abwicklung eines bestehenden Vertragsverhältnisses handelt.

Weitere Details will und kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht mitteilen. Es wäre ein massiver Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht von Herrn Dr. Hanisch, wenn sensible Personalangelegenheiten im Plenum des Bayerischen Landtags offenbart würden. Ich bitte in diesem Zusammenhang alle Beteiligten, fair und sachlich zu bleiben und nicht mit Vorverurteilungen und nicht zu beweisenden Verdächtigungen zu agieren.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Staatsminister, ich habe eine weitere Wortmeldung von Herrn Kollegen Hallitzky.

Sehr geehrter Herr Minister, es ist überfällig, dass Herr Dr. Hanisch geht. Das ist unabhängig davon, ob er einen goldenen Handschlag erhält.

Dazu meine erste Frage: Bisher ist offensichtlich nur die Hälfte des 1,5-Milliarden-Islandengagements abgeschrieben. Wo bleibt der Rest? Angesichts der Verschuldung Islands ist es doch eine Schönrechnerei, wenn Sie glauben, den Rest des Kredites zurückzubekommen.

Die zweite Frage: Mit Herrn Dr. Hanischs Entlassung will der Verwaltungsrat doch offensichtlich auch von der eigenen Verantwortung ablenken. Kein Vorstand kann ohne Zustimmung des Verwaltungsrats einen Kredit in Höhe von 1,5 Milliarden Euro vergeben. Bei 300.000 Einwohnern in Island ist das ein stolzer Betrag. Jeder Verwaltungsrat hätte sehen müssen, dass damit nur Schuldenlöcher gestopft werden. Deshalb meine Frage: Welcher Verwaltungsrat hat wann diesem Kredit zugestimmt? Welche Unterlagen gab es? Warum hat nur der damalige Minister Huber als Verwaltungsrat konsequent gehandelt? Wenn dieser Kredit von Herrn Dr. Hanisch alleine vergeben wurde, frage ich Sie, warum man ihn nicht gefeuert und Regressansprüche angemeldet hat, statt goldene Handschläge zu erteilen.

Eine letzte Frage zu diesem Komplex: Gibt es einen Ersatz für Herrn Dr. Hanisch oder wird der Verwaltungsrat auch ohne ein neues Mitglied auskommen? Sollte es keinen Ersatz geben, drängt sich die Frage auf, warum Herr Dr. Hanisch im Vorstand so dringend gebraucht worden ist.

Was wird die CSU aus dem Fall ihres Spezls lernen? Werden jetzt alle Verträge von Vorständen in Staatsunternehmen dahingehend korrigiert, dass es keine goldenen Handschläge mehr gibt? Wie will die Staatsregierung ausschließen, dass künftig ihre Kumpels auf gut dotierte Austragsposten gehievt werden und dort

Schaden für die Allgemeinheit anrichten? Sie wollen doch schließlich das Image der Filz-Partei loswerden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Lieber Herr Kollege Hallitzky, ich will gern noch einmal versuchen, Ihnen auf Ihre Fragen eine Antwort zu geben. Ich stelle fest, dass entweder ich mich schlecht ausgedrückt habe oder Sie mir nicht konzentriert zugehört haben. Ich habe bereits vorhin deutlich gemacht, dass wir Herrn Dr. Hanisch selbstverständlich ersetzen werden. Ich habe bereits gesagt, dass wir einen Nachfolger für Herrn Dr. Hanisch suchen. Darüber werden wir in Kürze entscheiden.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass es keinen goldenen Handschlag gegeben hat und auch in Zukunft nicht geben wird. Herrn Dr. Hanisch können, wie auch den übrigen Vorstands- und Verwaltungsratsmitgliedern der BayernLB, im Zusammenhang mit der Entscheidung über Kredite, Wertpapiere und Derivate betreffend problembehaftete Engagements im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 30. September 2008 keine Vorwürfe gemacht werden. Das ist der derzeitige Erkenntnisstand der Staatsregierung. Dies hat eine Untersuchung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young vom Dezember 2008 ergeben. Ernst & Young ist in dieser Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass die internen und die externen Regularien bei den genannten Entscheidungen eingehalten wurden.

Im Einzelnen hat Ernst & Young folgende Feststellungen getroffen:

Erstens. Den maßgeblichen Entscheidungen lagen bei den Einzelbeschlüssen verfügbare, umfassende und detallierte Informationen zugrunde.

Zweitens. Dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der Bank waren ausdrückliche Hinweise von dritter Seite auf die bevorstehenden Probleme, insbesondere bei Lehman Brothers oder den isländischen Banken, die auf ein signifikant höheres Risiko hingewiesen hätten, nicht zugegangen.

Drittens. Es bestanden keine Anhaltspunkte, dass bei den maßgeblichen Entscheidungen des Vorstandes und des Verwaltungsrats sachfremde Entscheidungen eine Rolle gespielt hätten.

Viertens. Die Organmitglieder durften auf der bestehenden Grundlage davon ausgehen, keine für die Bank unvertretbaren Risiken einzugehen.

In einer weiteren Untersuchung von Ernst & Young vom Juni 2008 wurde darüber hinaus bestätigt, dass Vorstand und Verwaltungsrat der BayernLB auch in Bezug auf die Entscheidungen über Investments in strukturierte Wertpapierportfolien und außerbilanzielle Zweckgesellschaften für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 28. Februar 2008 korrekt gehandelt haben.

Die wesentlichen Ergebnisse dieser Sonderprüfung vom Juni 2008 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Die Untersuchung zu den strukturierten Wertpapierportfolien oder auch dem ABS-Investment sowie außerbilanziellen Zweckgesellschaften hat ergeben, dass der Verwaltungsrat und der Vorstand gemäß den einschlägigen internen und externen Regeln gehandelt hat. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte, dass bei den Entscheidungen sachfremde Erwägungen eine Rolle gespielt haben. Den Entscheidungen lagen verfügbare, umfassende und detaillierte Informationen bei den Einzelbeschlüssen und zum gesamten Portfolio zugrunde.

Das Gutachten kommt schließlich zu dem Ergebnis, dass der Vorstand und der Verwaltungsrat bei ihren Beschlüssen davon ausgehen durften, keine unvertretbaren Risiken für die Bank einzugehen. Es hat gute und sehr gute Bewertungen der Wertpapierportfolien durch die Ratingagentur gegeben. Außerdem sind nach eigenen Untersuchungen der Bank zu Bonitätsrisiken keine unvertretbar hohen Risiken erkennbar gewesen.

(Franz Maget (SPD): Wer hat das Gutachten in Auftrag gegeben?)

- Das Gutachten haben der Verwaltungsrat und der Vorstand in Auftrag gegeben. Sie müssen aber auch danach fragen, wer das Gutachten gemacht hat. Wollen Sie die Qualität von Ernst & Young in Zweifel ziehen?