- Das Gutachten haben der Verwaltungsrat und der Vorstand in Auftrag gegeben. Sie müssen aber auch danach fragen, wer das Gutachten gemacht hat. Wollen Sie die Qualität von Ernst & Young in Zweifel ziehen?
- Der Auftraggeber war der Verwaltungsrat, weil er seiner Verantwortung nachgekommen ist und sofort gehandelt hat. Er hat einen breit angelegten Untersuchungsauftrag an eine der renommiertesten Prüfungsgesellschaften, die wir in Deutschland aufbieten können, erteilt. Alles andere wäre fahrlässig gewesen. Ich denke, dass wir die Ergebnisse von Ernst & Young als Grundlage für unsere Bewertung heranziehen können.
Herr Staatsminister, ich hätte gern noch eine Antwort bezüglich Ihres Optimismus hinsichtlich der 50 % der Islandpapiere, die noch nicht abgeschrieben worden sind. Ich habe dann noch eine andere Frage zu den Konsequenzen der LandesbankPolitik für die bayerischen Sparkassen.
Die Sparkassen haften mit rund 1,5 Milliarden Euro Eigenkapital. Davon sind über 400 Millionen Euro abgeschrieben. Der Verzicht auf die Dividende ist nur der Anfang der Verluste; denn nicht nur das Eigenkapital der Sparkassen steht auf dem Spiel, sondern auch deren stille Einlagen, die bayernweit noch einmal die gleiche Größenordnung erreichen.
Meine Frage: Wie wollen Sie die Zinsen für die Einlagen der Sparkassen in Höhe von jährlich rund 150 Millionen Euro bedienen, nachdem die EU dies im Rahmen der Genehmigung des Fonds verboten hat? Wie wollen Sie das Niveau der stillen Einlagen in der Landesbank dauerhaft sichern, wenn niemand mehr bereit sein wird, der BayernLB Geld für stille Einlagen zur Verfügung zu stellen, weil sich dieses Geld nicht verzinst und nicht verzinsen darf? Wie hoch ist der bayerische Reservefonds zur Einlagensicherung? Sichert dieser Fonds auch die Einlagen der Sparkassen bei der Bayerischen Landesbank?
Herr Abgeordneter Hallitzky, die Bewertung der Island-Papiere erfolgt im Zusammenspiel mit den Regeln, die das internationale Bewertungsrecht und die Bewertung der Wirtschaftsprüfer heranziehen. Vor dem Hintergrund können Sie und ich, egal in welche Richtung, die Bewertung nicht ändern. Ich würde beispielsweise die Bewertung griechischer Staatsanleihen in der aktuellen Finanzmarktkrise gerne ändern, weil jeder Fachmann weiß, dass eine griechische Staatsanleihe nicht ausfällt. Man müsste eigentlich nur mit einem anderen Bewertungsverständnis operieren, und wir hätten viele Probleme der kompletten Finanzmarktkrise in Europa an dieser Stelle entschärft. Vor dem Hintergrund kann ich auf die Frage, wie ich die Bewertung des Islandengagements bewerte, nur antworten: Ich habe sie nicht zu bewerten; das ist Aufgabe der dafür zuständigen Verantwortlichen im Vorstand beziehungsweise der durch uns beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Zu Ihrer zweiten Frage, wie ich mir die Auswirkung der Stabilisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen im Zusammenspiel mit den bayerischen Sparkassen vorstelle: An dieser Stelle kann ich nur sagen: Die Bayerische Landesbank ist, war und soll auch in Zukunft integraler Bestandteil der bayerischen Sparkassenfinanzgruppe sein. Vor dem Hintergrund haben alle Beteiligten ein erhebliches Interesse daran, dass die Bayerische Landesbank nach der Stabilisierung, die dankenswerterweise alleine die bayerischen Steuerzahler übernommen haben, ausgedrückt durch den Bayerischen Landtag, erfolgreich umstrukturiert wird und gemeinsam mit den Stadt- und Kreissparkassen auch ihre Aufgabe der Versorgung des Mittelstands und der Menschen in Bayern mit Krediten und Finanzmarktprodukten erfüllen kann.
Die Tatsache, dass ein Teil der Auflagen der Europäischen Kommission darin besteht, dass, bezogen auf die Alteigentümer, eine Einlage von 10 Milliarden Euro nicht auch noch belohnt werden darf, halte ich unter staatsbürgerlichen Gesichtspunkten für berechtigt, unter Volkswirtschafts- und Finanzmarktsgesichtspunkten für eine der schwierigsten Herausforderungen. Staatsbürgerrechtlich ist es vollkommen richtig, wenn die Europäische Kommission die Bayerische Landesbank fragt, was bei ihrem Bedarf von 10 Milliarden denn die Alteigentümer leisten, wenn sie ihrer Verantwortung gerecht werden. An dieser Stelle hat die Europäische Kommission zu Recht eine Unterscheidung zwischen dem Teil Bayerns und dem Teil der bayerischen Sparkassen gemacht. Insoweit ist es aus der Sicht der Europäischen Kommission nachvollziehbar und am Ende auch richtig, wenn sie sagt: Wir sind nicht bereit, eine staatliche Stabilisierungsmaßnahme bei einem Teil der Altanteilseigner dadurch zu belohnen, dass auf die Einlage auch noch die Dividende gezahlt wird. Unter Finanzmarktsgesichtspunkten ist das eine schwierige Entscheidung, weil die Aussetzung der Dividendenzahlung natürlich dazu führt, dass die Sparkassen keine Dividendenzahlung auf ihre bestehende Einlage erhalten. Das gilt allerdings nur begrenzt für die Zeit der Stabilisierungsmaßnahme. Vor dem Hintergrund ist das eine Auflage der Kommission, die wir zum Wohl und zur Stabilisierung der Bayerischen Landesbank und auch zur Unterstützung der bayerischen Stadt- und Kreissparkassen hingenommen haben.
Mir liegt noch einmal eine Wortmeldung des Kollegen Hallitzky vor. Er hat noch 26 Sekunden; dann ist die Fragezeit seiner Fraktion erschöpft. Ich erteile ihm das Wort, damit er seine restliche Frage kurz stellen kann. Bitte schön.
Ich stelle also fest, dass die Sparkassen in den nächsten Jahren auf die Einlageverzinsung verzichten müssen.
Herr Minister, Sie wissen, dass das künftige Geschäftsmodell der BayernLB auf Dauer wohl nicht zukunftsfähig sein wird. Deshalb frage ich Sie: Wie ist der Stand der Fusionsgespräche mit anderen Landesbanken, und ist die Staatsregierung mittlerweile zur Einsicht gekommen, dass wir langfristig nur e i n e deutsche Landeszentralbank haben sollten, wie es in einem Interview von Herrn Seehofer anklang, und geben Sie insoweit der Position der GRÜNEN recht, und wenn nein, wie lange dauert es noch, bis Sie es endlich tun?
Die Redezeit der Fraktion der GRÜNEN ist damit erschöpft. Herr Staatsminister, ich bitte Sie, zu antworten.
Herr Abgeordneter, ich muss mich erstens fragen, woher Sie wissen wollen, was ich weiß. Ich kann Sie zweitens sehr gerne davon in Kenntnis setzen, dass es, wenn wir von anderen Landesbanken zu Gesprächen darüber eingeladen werden, mit welchen Maßnahmen, die Landesbanken in Deutschland ihrer Aufgabe im Rahmen der Sparkassenfinanzgruppe nachkommen können und ob es gegebenenfalls ein abgestimmtes Vorgehen in dieser weltweiten und in diesem Ausmaß noch nie dagewesenen Finanzmarktkrise geben muss, schlichtweg zur Verantwortung eines Mitglieds der Staatsregierung und gerade des Verwaltungsratsvorsitzenden gehört, an solchen Gesprächen teilzunehmen. Solche Gespräche gibt es in Stuttgart, in Düsseldorf, in Frankfurt, in Berlin und auch in Hannover, Hamburg und Kiel. An solchen Gesprächen wird, wenn Bayern dazu eingeladen wird, auch immer ein Vertreter aus Bayern teilnehmen. Herr Ministerpräsident, wenn die Gespräche ausnahmsweise, damit möglichst effektiv gearbeitet werden kann, zwischen München und Stuttgart, nämlich in Ulm stattfinden, nehmen wir auch an diesen Gesprächen teil; NeuUlm wäre schöner gewesen.
Danke schön, Herr Staatsminister. Als Nächster hat Kollege Pohl von den Freien Wählern das Wort. Bitte schön, Herr Pohl.
Herr Staatsminister, zunächst einmal möchte ich meinen persönlichen Dank für die prompte und persönliche Unterrichtung vom letzten Donnerstag ausdrücken, das war gut und trägt zur Vertrauensbildung bei.
Sie hatten die Demission von Herrn Hanisch mit Verjüngung und Neuausrichtung begründet. Zum Argument der Neuausrichtung habe ich die Frage: Gibt es denn ein beschlossenes Konzept? Denn nur dann ist die Neuausrichtung eine tragfähige Begründung dafür, Herrn Hanisch in den Ruhestand zu verabschieden.
Nun zur Verjüngung: Der Herr Ministerpräsident ist ein Anhänger der U-60-Regelung. Ich halte eine Verjüngung an sich für kein Qualitätsmerkmal; denn sonst, meine Damen und Herren von der CSU, müssten Sie auch behaupten, dass der jugendliche Bundeskanzler Schröder viel besser gewesen wäre als der greise Adenauer.
Sie haben vorhin gesagt, es gebe ein Wirtschaftsprüfungsgutachten. Dennoch frage ich Sie: Haben Sie sich in der Vereinbarung mit Herrn Hanisch Schadenersatzansprüche vorbehalten? Ein Gutachten allein erhärtet schließlich noch nicht automatisch, dass hier kein Verschulden vorgelegen hat, zumal bei derart gravierenden Verlusten mindestens der Anfangsverdacht schuldhaften Handelns vorliegt, was zum Schadenersatz führen könnte.
Drittens. Sie haben vorhin die Frage nach der Abfindung nicht beantworten wollen mit der Begründung, dass dem das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Herrn Hanisch entgegenstehe. Diese Auffassung kann ich nicht ganz teilen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist dadurch ganz sicher in seinem Kern nicht berührt. Mindestens muss man aber sagen, dass dieser Überlegung das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entgegensteht; denn bei den zehn Milliarden, die wir hier eingelegt haben, handelt es sich auch um Steuergeld, das möglicherweise zugunsten von Herrn Hanisch verbraucht wird. Das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit erfordert es schon, dass Sie uns hier Rede und Antwort darüber stehen, ob Herr Hanisch Abfindungszahlungen erhält.
Herr Pohl, ich bedanke mich an dieser Stelle zuerst einmal für den Hinweis auf die vertrauensbildende Informationspolitik. Ich bedanke mich auch bei allen Beteiligten, die ich am Donnerstag in der Nacht und am Freitagvormittag telefonisch erreicht habe.
Ich kann Ihre Frage zwar nachvollziehen, möchte aber darauf hinweisen, dass wir uns jetzt im Plenum des Bayerischen Landtags befinden. Es gibt Fragen, auf die ich zwar gerne eine Antwort gebe, die aber besser in der Parlamentarischen Kontrollkommission des Bayerischen Landtags zu stellen wären. Fragen zu Detailregelungen des mit Herrn Hanisch abgeschlossenen Aufhebungsvertrags muss ich nicht im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage offenlegen, und ich halte es auch nicht für klug. Denn an dieser Stelle müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass ich bei allem Verständnis für Ihre Nachfragen die Entwicklung der Bayerischen Landesbank im Auge haben muss. Wenn ich die schwierige Arbeit zur Umsetzung eines Geschäftsmodells zu leisten habe und dazu neue Vorstandsmitglieder brauche, die am Ende damit zu rechnen haben, dass ihre Vertragsbedingungen im Plenum des Bayerischen Landtags besprochen werden, dort möglicherweise in die Auseinandersetzung zwischen Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen geraten, dann kann ich Ihnen heute mit großer Wahrscheinlichkeit sagen, dass die Persönlichkeiten, die wir brauchen, um dem Problem Herr zu werden, sich angesichts dieser Herausforderung der Aufgabe nicht stellen werden.
Vor diesem Hintergrund muss ich darauf hinweisen, dass ich grundsätzlich auf das gesetzmäßige und satzungsgemäße Handeln der Anstalt zu achten habe. Ausnahmsweise kann ein rechtsaufsichtlich relevanter Vorgang auch dann vorliegen, wenn schwerwiegende Verstöße gegen privatrechtliche Verpflichtungen und Normen zugleich zu einem Verstoß gegen die gesetzlich bzw. satzungsrechtlich normierten Aufgaben bzw. gegen die Gesetzmäßigkeit der Verwaltungstätigkeit insgesamt geführt hätten. Das liegt offensichtlich, wie es der Prüfungsbericht von Ernst & Young deutlich herausgearbeitet hat, nicht vor. Deshalb bitte ich um Verständnis, wenn ich an dieser Stelle auf Ihre Nachfragen keine Antwort geben kann. Das gilt auch für die Details des Vertrags.
Eine Nachfrage: Wenn Sie sagen, dass sich Herr Hanisch ausweislich des Prüfungsberichts kein Fehlverhalten hat zuschulden kommen lassen, warum wird gerade er ausgewechselt, wenn auch andere Mitglieder im Vorstand vorhanden sind, auf die das möglicherweise nicht zutrifft?
mit dem Ausscheiden von Herrn Hanisch der Umbau im Vorstand der Bayerischen Landesbank noch nicht beendet ist. Wir werden die Bank in ihrem Geschäftsmodell und ihrem Marktauftritt deutlich verändern, und dazu werden wir auch die Möglichkeit nutzen, mit einer neuen Mannschaft im Vorstand zu arbeiten. Ich bin Herrn Dr. Hanisch dankbar, dass er aufgrund der absehbaren Restlaufzeit des Vertrages den Weg für eine Neuausrichtung des Vorstandes frei gemacht hat.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister, vielleicht können wir uns der Frage der Abfindung auf folgendem Wege nähern: Der Zeitung ist zu entnehmen, dass Herr Hanisch Mitte 2010 ausscheidet. Ich unterstelle einmal - das Jahr hat zwölf Monate -, das dürfte zum 30.6. sein. Erste Frage: Ist das so richtig?
Zweite Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass sich die Abfindung - wenn man überhaupt von einer Abfindung reden kann - im Rahmen des arbeitsrechtlich Üblichen bewegt und keine über die Vertragslaufzeit hinausgehenden Zahlungen erfolgen, ausgenommen altersbedingte Ansprüche aus Versorgungsbezügen?
Dritte Frage: Werden die Vorstandsgehälter im Rahmen der SoFFin-Vorgaben auch bei der Landesbank auf 500.000 Euro gedeckelt?
Herr Abgeordneter Dr. Kirschner, danke schön für diese Fragen, geben sie mir doch Gelegenheit, noch einmal deutlich zu machen, dass es sich, so wie Sie es skizziert haben, gerade nicht um einen sogenannten goldenen Handschlag, sondern um die ordnungsgemäße Abwicklung eines Vertragsverhältnisses handelt. Eine über das bestehende Vertragsverhältnis hinausgehende Abfindung wird Herr Dr. Hanisch nicht erhalten.
Bezogen auf die Frage, die Sie im Hinblick auf die sogenannte Managergehaltsregelung im Finanzmarktstabilisierungsgesetz gestellt haben, darf ich Ihnen mitteilen, dass sich die Bayerische Landesbank gegenüber der EU-Kommission im Rahmen der Beihilfegenehmigung für die Rekapitalisierung der BayernLB verpflichtet hat, die Vergütung der Mitglieder der Organe der BayernLB auf ein angemessenes Maß gemäß den Vorgaben des § 5 der Finanzmarktstabilisierungsfondsverordnung zu begrenzen. Hierbei handelt es sich um die von Ihnen genannte SoFFin-Regelung. Wir haben die Genehmigung der Europäischen Kommission, die Sta
bilisierungsmaßnahme durchzuführen, nämlich mit dem klaren Verweis auf das Finanzmarktstabilisierungsgesetz in seiner Gänze - und damit auch auf § 5 der Finanzmarktstabilisierungsfondsverordnung, der die Vorstandsgehälter begrenzt - erhalten.
Sehr verehrter Herr Minister, selbstverständlich bedanke auch ich mich für die Zusendung der Unterlagen am Wochenende. Leider waren die Anlagen nicht dabei, aber für den Anfang war das ganz gut. Es lässt auf jeden Fall hoffen.