Drittens. Dass der Landtag vollkommen voraussetzungsfrei und ohne thematische Eingrenzung Volksentscheide organisiert und durchführt, ist eine völlig unglaubliche Vorstellung. Kollege Bausback und Kollege Schindler haben bereits darauf hingewiesen. Ein Wegschieben der Verantwortung der Parlamentarier wäre unglaublich. Das dürfen wir diesem Freistaat Bayern nicht antun.
Diese drei Punkte alleine sind maßgebend und reichen dafür aus, dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Deshalb bitte ich um Ablehnung
Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Es wurde namentliche Abstimmung beantragt. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/12524 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Ich bitte Sie, die Stimmkarten abzugeben. Die Abstimmung ist eröffnet. Dafür stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die fünf Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung und bitte darum, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Das Ergebnis geben wir zu einem späteren Zeitpunkt bekannt. Wie immer bitte ich Sie jetzt, die Plätze einzunehmen, damit wir in der Sitzung fortfahren können. Ich fahre in der Sitzung erst dann fort, wenn alle die
Plätze eingenommen haben. Ich bitte Sie, Unterhaltungen draußen zu führen. Es tut mir leid: mir macht es keinen Spaß, hier immer so durchgreifen zu müssen.
Antrag der Staatsregierung auf Entlastung aufgrund der Haushaltsrechnung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2010 (Drs. 16/9613)
Antrag des Bayerischen Obersten Rechnungshofs auf Entlastung aufgrund des Beitrags zur Haushaltsrechnung 2010 für den Einzelplan 11 (Drs. 16/11980)
Bevor ich die Aussprache eröffne, darf ich auf der Ehrentribüne den Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Herrn Dr. Fischer-Heidlberger, begrüßen.
Nun kommen wir zur Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von 10 Minuten pro Fraktion vereinbart. Als erstem Redner darf ich für die CSU-Fraktion Herrn Kollegen Herold das Wort erteilen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst vorab die wichtige Botschaft: Der ORH bescheinigt der Bayerischen Staatsregierung eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung. Dafür ein ganz besonderes Dankeschön und eine hohe Anerkennung an die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung. Das ist eine gute und, wie ich meine, sehr zukunftsorientierte Finanzpolitik. Herzlichen Dank dafür.
Ich möchte auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ORH für ihre wichtige und sehr gute Arbeit ein großes Dankeschön sagen. Herzlichen Dank dafür.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der ORH-Bericht enthält, wie Sie alle wissen, insbesondere zur Schuldentilgung wichtige Empfehlungen. Dies ist gerade bei den Regierungsfraktionen der CSU und der FDP
sowie auch bei der Staatsregierung ein sehr zentrales Thema. Diese Hinweise des ORH werden in Bayern seit Jahren umgesetzt. Mit dieser schuldenfreien und somit auch zukunftsorientierten Finanzpolitik ist unser Freistaat Bayern Vorbild in Europa und - das sage ich ganz bewusst - die Nummer eins in Deutschland. Im Jahr 2012 haben wir bereits den siebten Haushalt ohne Neuverschuldung. Wir werden im Doppelhaushalt 2013/2014 den achten und neunten Haushalt ohne Neuverschuldung vorlegen. Nennen Sie mir ein anderes Land in Deutschland, das eine solche Erfolgsbilanz vorlegen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin dem ORH sehr dankbar dafür, dass er diesen Schuldenabbau immer wieder fordert. Mit dieser nachhaltigen Finanzpolitik vererben wir unseren Kindern keine Schulden, sondern Zukunftschancen.
Ich möchte noch ein Wort zum Thema Schuldentilgung sagen. Wir werden im Jahr 2012 eine Milliarde Euro für die Schuldentilgung verwenden. Wir werden auch im Doppelhaushalt 2013/2014 eine Milliarde für die Schuldentilgung vorsehen. Diese Anstrengungen werden wir auch durchhalten, weil wir sagen: Wir werden bis zum Jahr 2030 schuldenfrei sein, und das trotz des enormen Solidarbeitrags des Freistaats Bayern zum Länderfinanzausgleich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Bericht weist auf die zukunftsorientierte Politik des Freistaats Bayern hin. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass Bayern mit einer Zinslastquote von 2,4 % die niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung im Ländervergleich hat. Für diese äußerst zukunftsorientierte Politik spreche ich der Bayerischen Staatsregierung ein ganz besonderes Kompliment aus. Herzlichen Dank dafür.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir im Doppelhaushalt und im Nachtragshaushalt 2012 neben der Schuldentilgung besondere Schwerpunkte gesetzt haben. Wir haben neben der genannten Milliarde für die Schuldentilgung Mittel für die Zukunftsthemen Familie und Bildung bereitgestellt. Herr Kollege Halbleib, Sie werden nachher sicherlich ein Szenario entwickeln, das in gar keiner Weise etwas mit der Situation im Freistaat Bayern zu tun hat. Sie werden natürlich die Situation der Landesbank und die Aufsichtsräte nennen. Denken Sie daran: Sie hatten auch beim Flughafen in Berlin Aufsichtsräte. Wo waren denn Herr Wowereit und Herr Platzeck?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist notwendig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass der ORH der Staatsregierung eine sehr gute und geordnete Haushaltsführung bescheinigt. Dieser Bericht enthält zum allgemeinen Haushalt und zum finanzwirtschaftlichen Teil keine Beanstandungen, aber Empfehlungen, insbesondere zur Schuldentilgung.
Zum Schluss möchte ich meinen Kollegen Bachhuber bitten, weitere Ausführungen, insbesondere zu den Beanstandungen, die es auch gegeben hat, zu machen. -Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Bevor wir in der Aussprache fortfahren, darf ich bekannt geben, dass von der CSU-Fraktion zur Nummer 1 der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses namentliche Abstimmung beantragt wurde.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere geschätzter Kollege Herold! Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Sie mehr bewundern oder ob ich mir Sorgen machen soll.
Fakt ist auf jeden Fall, dass das, was Sie zur Haushaltspolitik des Freistaates Bayern vortragen, mit den Realitäten in diesem Freistaat wenig zu tun hat. Ich meine, Autosuggestion ist eine schöne Tugend, aber man kann auch über das Ziel hinaus schießen.
Ich darf beginnen mit Ihrer Feststellung, dass wir den siebten Haushalt ohne Nettoneuverschuldung haben. Ich darf nur darauf hinweisen: Wir haben in jedem Haushaltsjahr, seitdem Sie behaupten, Sie hätten einen ausgeglichenen Haushalt, rechnerisch faktisch eine Nettoneuverschuldung von 1,42 Milliarden Euro. Das ist Fakt, und das können Sie auch nicht hinwegreden.
Zweiter Punkt. Man kann es mit Amüsement zur Kenntnis nehmen, aber wenn Sie sagen, die Staatsregierung und die Regierungsfraktionen haben die Anregungen des Obersten Rechnungshofes zum Thema
dann darf ich schon einmal daran erinnern, dass die Reaktion auf den Vorschlag und die Kritikpunkte gerade in diesem Jahr bzw. Ende des letzten Jahres eine ganz andere war, nämlich: Man hat die Kompetenz des Obersten Rechnungshofes im Prinzip infrage gestellt und ein wichtiges Kontrollorgan der Staatsregierung in einer Art und Weise behandelt, die definitiv nicht in Ordnung war.
Das kann man jetzt als Geschmacks- oder Stilfrage bewerten, aber Fakt ist: Die Schuldentilgung, die Sie in diesem Jahr vornehmen wollen, wird dadurch finanziert, dass Sie ein Vorsorgesystem, nämlich im Bereich der Versorgungsrücklage und des Versorgungsfonds, im Prinzip zerschlagen. Sie tarnen die Zerschlagung, indem Sie einen Mindestsockel einziehen. Faktisch wird die Kredittilgung, die Sie jetzt ansprechen, finanziert durch eine Verschiebung von Lasten in die Zukunft, beim Pensionsfonds und bei der Pensionsrücklage. Das hat mit solider Haushaltspolitik überhaupt nichts zu tun.
Dritter Punkt. Sie bescheinigen sich selbst - und nehmen den Obersten Rechnungshof dafür auch noch in Anspruch -, dass der Oberste Rechnungshof gesagt hätte, die Staatsfinanzen und der Staatshaushalt im Prüfungsjahr 2010 seien geordnet. Dazu muss man sagen, dass der Oberste Rechnungshof nur feststellt, dass die haushälterischen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Darstellung des Haushaltsabschlusses in Ordnung sind. Das erwarte ich aber auch; das ist ein Mindestmaß.