Protokoll der Sitzung vom 04.07.2012

Wenn es dann immer noch nicht klappt, wechseln wir den Präsidenten aus. Sollte es dann immer noch nicht klappen, setze ich mich hin und bin ruhig. Irgendwie kriegen wir das schon.

Frau Kollegin Aures hat bereits darauf hingewiesen, dass der Fall "Formel 1" in geradezu idealtypischer Weise zeigt, dass die HGAA kein Einzelfall war. Auch hier wurde die Landesbank für politische Spielchen missbraucht. Das passte Stoiber im Bundestagswahlkampf gut. Er brauchte die Zuneigung der Privatsender von Leo Kirch, und Leo Kirch brauchte das Geld. Als es schiefging, war es das einzige konkrete Bestreben der Staatsregierung und der Verwaltungsräte, sich selbst gegen rechtliche Ansprüche abzusichern. Nur zur Information: Am 8. April 2002 hatte Leo Kirch den Insolvenzantrag eingereicht. Einen Monat später, am 6. Mai 2002, führte der Verwaltungsrat dieses sich selbst begünstigende Haftungsprivileg ein. Das hat wirklich nicht lange gedauert. Das war die nächste Sitzung, bei der aus einem konkreten Schutzbedürfnis eine sich selbst begünstigende Klausel eingeführt wurde.

Auch das Kontrollversagen finden wir hier wieder. Wir wissen alle, was Gerhard Gribkowsky angestellt hat und wofür er jetzt auch zu Recht sitzt. Möglich wurde dessen persönliche Abzocke aber nur dadurch, dass vom Bankenvorstand und vom Verwaltungsrat gnadenlos fahrlässig gehandelt wurde. Das Vier-AugenPrinzip wurde zu keinem Zeitpunkt durchgeführt. Es gab sogar dieses "no Clowns", also dass er ohne Mitwisser verhandeln möchte. Alle anderen spielten da keine Rolle.

Niemand kam auf die naheliegende Idee, die Rechte zeitnah zu bewerten. Was war die Formel 1 damals wert? Zu diesem Zeitpunkt herrschte eine völlig andere Marktsituation als im Jahr zuvor. Es gibt jetzt Klagen in London. Danach werden wir sehen, ob diese Rechte zu einem reellen Preis verkauft wurden oder ob auf die Landesbank noch weitere Schäden im Umfang eines hohen dreistelligen Millionenbetrags zu

kommen werden, weil die Rechte zu billig verkauft wurden.

Den Mitgliedern der Landesbank-Kommission wurde Einsicht in ein nachträgliches Bewertungsgutachten verweigert. Kontrolle ist bis heute unerwünscht. Im Verwaltungsrat sitzen aus dem Kabinett noch der Finanzminister, der Innenminister und der Wirtschaftsminister. Wie wird die Kontrolle wahrgenommen? Herr Zeil hat eben schon ein Fleißkärtchen bekommen. Ich zitiere den Vermerk, warum er relativ häufig da ist und nur Fehlzeiten von 20 % hat. Für einen Bildungspolitiker wäre das zu viel, aber wir sind sehr zufrieden. Sein Vermerk stammt aus dem Jahr 2009: Die Oppositionsfraktionen werden in Kürze einen Untersuchungsausschuss, den HGAA-Ausschuss, beantragen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Teilnahme des offiziellen Vertreters des Staatsministeriums für die vollständige Dauer der Sitzung erforderlich.

Innenminister Herrmann kommt gar nicht. Ihre Argumentation, Frau Aures, ist da etwas schräg. Gerade weil es nur die Rechtsaufsicht über die Sparkassen ist, ist es kein Problem, wenn er selber hingeht. Deswegen muss man das nicht ändern, sondern deswegen kann er es nicht an den Staatssekretär Eck delegieren. Sein Nichtkommen ist vielleicht rechtlich gerade noch zulässig, aber es ist angesichts des Kontrollversagens, das wir hier erlebt haben, unentschuldbar.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir erleben nach wie vor eine Verantwortungsverweigerung der Exekutive. Bis heute hat der HGAA-Skandal zu keiner neuen ernsthaften Kontrollkultur der Staatsregierung geführt. Was tun? - Frau Aures und Herr Pohl, wir sprechen nun wirklich nicht von Entpolitisierung. Bei aller Liebe, das finden Sie auch in unserem Gesetzentwurf nicht wieder. Sie haben inhaltlich das gefordert, was wir auch fordern. Deshalb bin ich überrascht, dass Sie unserem Gesetzentwurf nicht zustimmen wollen. Die CSU und die FDP setzen aber in der Tat auf das Zauberwort "Entpolitisierung". Das klingt bestechend: Die Eigentümervertreter haben ihre Kontrollverantwortung verweigert und haben offenbar vor, das auch weiterhin zu tun. Also lasst sie uns durch Experten ersetzen. In Wahrheit steckt etwas anderes dahinter: Das ist die Fortführung dessen, was mit dem Haftungsprivileg nach der Kirch-Pleite begonnen wurde. Das ist das konsequente Abschwatzen von jeder juristischen Verantwortung, egal, in welche Abenteuer die Staatsregierung diese Bank hineintreibt.

Bei einer nach wie vor politischen Bank, die dem Staat gehört, die einen öffentlichen Auftrag hat und für

die letztlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Bayerns geradestehen müssen und geradestehen, dürfen sich deren Vertreter, die Vertreter der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, nicht ihrer Kontrollverantwortung entledigen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb lehnen wir es ab, die Kontrolle vollständig oder mehrheitlich an Personen zu delegieren, die nicht nur nicht unbedingt im Eigentümerinteresse agieren, sondern bei denen noch nicht einmal sichergestellt ist, dass sie keine Eigeninteressen in der Bank haben. Wer Eigentümer einer Bank ist, ist für sie verantwortlich.

Als Konsequenz aus dieser massiven Kritik liegen Ihnen heute zwei Gesetzentwürfe vor, für die ich das Hohe Haus um Zustimmung bitte. Zum gemeinsamen Gesetzentwurf der GRÜNEN, der SPD und der FREIEN WÄHLER wurde schon alles Wesentliche gesagt. Das Haftungsprivileg war eine Selbstbegünstigungsklausel. Niemand, weder die Landesbank noch die Staatsregierung, ist initiativ geworden. Alle haben darauf gewartet, dass die Opposition das Heft des Handelns in ihre Hände nimmt. Das haben wir getan. Unser gemeinsamer Gesetzentwurf ist die richtige Antwort.

Mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN werden zwei weitere, wie wir meinen, notwendige Konsequenzen aus der "glorreichen" Vergangenheit der Bank und des Umgangs der Staatsregierung mit dieser Bank gezogen. Wir wollen zum einen die Geschäftstätigkeit der BayernLB einschränken. Wir GRÜNE fordern daher eine Formulierung im Landesbankgesetz, wonach Geschäfte, die die Erfüllung des öffentlichen Auftrags gefährden können, verboten werden, und der Eigenhandel der Bank mit Wertpapieren untersagt wird. Zudem muss klar sein, dass das Aufgabengebiet der BayernLB in Deutschland zu liegen hat, insbesondere in Bayern.

Im Grunde wird damit nichts anderes gefordert als das, was Vorstandschef Häusler gestern selber verkündete: Er sagte, sämtliche Auslandsgeschäfte ohne Bezug zu Deutschland fielen weg. Genau das wollen wir auch im Landesbankgesetz verankert haben, weil wir wissen, wie hier in der Vergangenheit immer wieder aufgebohrt wurde. Eine weitgehende regionale Beschränkung im Gesetz erleichtert uns das Beschreiten des Pfades der Konsolidierung des Landesbanksystems in Deutschland. Der Zusammenschluss der Landesbanken ist dringend erforderlich, weil der deutsche Markt viel zu klein ist, um für sieben Landesbanken ausreichende Gewinnmargen zu erreichen. Das muss endlich einmal registriert werden. Die

EU sieht das im Übrigen genauso. Das ist meine einzige Bemerkung zum Beihilfeverfahren, über das wir morgen im Haushaltsausschuss reden werden. Weitere Themen, zum Beispiel die GBW, werden wir nächste Woche in der Landesbankkommission behandeln.

Neben der Beschränkung der Geschäftstätigkeit wollen wir eine Neubesetzung des Verwaltungsrats der BayernLB, etwa so, wie das Frau Kollegin Aures gefordert hat, und zwar unabhängig von einer Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Im Wissen um das bisherige Kontrolldesaster der Landesbank wollen wir damit eine möglichst effektive öffentlich-rechtliche Kontrolle erreichen. Deswegen fordern wir Vertreter der Legislative im Verwaltungsrat, die von den Fraktionen des Landtages bestimmt werden. Das hat zwei Gründe. Erstens hat die Opposition - das wissen wir alle, die wir seit Jahr und Tag mit dem Thema Landesbank befasst sind - im Gegensatz zu Innenminister Herrmann in den letzten Jahren immer wieder gezeigt, dass sie kontrollwillig und kontrollfähig ist. Sie wurde aber in den bestehenden Strukturen immer wieder ausgebremst. Zweitens ist die Landesbank aufgrund ihrer Größe die einzige Beteiligung des Freistaates, die geeignet ist, die Budgethoheit und damit das Königsrecht des Parlaments auszuhebeln. Deswegen muss das Parlament in die Kontrolle. Die Zehn-Milliarden-Spritze zeigt deutlich, dass das notwendig war.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das politisch gemachte Desaster um die Bayerische Landesbank hat nicht nur zu einem unvorstellbar großen finanziellen Schaden für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger geführt, sondern auch das Vertrauen der Menschen in die bayerische Landespolitik schwer und nachhaltig erschüttert. Lassen Sie uns heute beginnen, gemeinsam die Scherben aufzukehren. Ich bitte Sie um Zustimmung zu beiden Gesetzentwürfen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Erika Görlitz von der CSU das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, Hohes Haus, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, Sie haben nichts dagegen, wenn ich nach den kühnen Ausführungen der Kollegin Aures zur Geschichte und nach den erschütternden Rechenkünsten des Kollegen Hallitzky wieder zu dem sachlichen Thema, den Gesetzentwürfen zur Landesbank, zurückkehre. Ich möchte auf die Ziele dieser Gesetzentwürfe hinweisen. Es geht darum, die Haftung der Verwaltungsratsmitglieder der BayernLB auf jegliche Form der Fahrlässigkeit zu erweitern. Die Haftung der

Verwaltungsratsmitglieder ist bisher in der Satzung der BayernLB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Mit der Änderung des Gesetzes über die BayernLB soll die Beschränkung für die Fahrlässigkeit aufgehoben werden. Wozu das Ganze? - Das ist klar ersichtlich. Der Opposition geht es vor allem darum, die staatlichen Vertreter im Verwaltungsrat in die persönliche Haftung zu führen.

(Inge Aures (SPD): Nicht nur die Verwaltungsräte, sondern auch die Vorstände!)

Hätte der Gesetzentwurf auch die von Ihnen gewollten Auswirkungen zur Folge? - Ich meine: Nein. Das wird nicht der Fall sein, da staatliche Mitglieder im Verwaltungsrat wie Minister, Staatssekretäre und Beamte nach den Regeln des Ministerrechts und analog zum Beamtenrecht für ihre Tätigkeit im staatlichen Aufsichtsgremium beim Freistaat Bayern Regress nehmen können. Diese Regressmöglichkeit ist nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgeschlossen. Das sehen die einschlägigen gesetzlichen Regelungen im Ministergesetz und im Beamtengesetz so vor. Eine Erweiterung des Haftungsmaßstabs auf einfache Fahrlässigkeit würde bei den staatlichen Mitgliedern im Ergebnis nicht zu einer persönlichen Haftung führen. Vielmehr würden sie beim Freistaat Bayern Regress nehmen. Damit würde sich das Risiko für den Haushalt des Freistaats Bayern erhöhen. Das ist nicht anzustreben.

In der Gesetzesvorlage weist die Opposition auf die Haftungsregelung im Aktienrecht für Aufsichtsratsmitglieder hin. Daraus will sie Schlussfolgerungen ziehen und eine parallele Regelung für die BayernLB erlassen. Leider misslingt der Opposition die vollständige Umsetzung. Es ist keineswegs so, dass, wie die Opposition uns glauben machen möchte, Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft immer für jede Form der Fahrlässigkeit haften müssen. Eine Haftung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft ist ausgeschlossen, wenn die Handlung auf einem gesetzmäßigen Hauptversammlungsbeschluss beruht. Außerdem kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen beschließen, Ersatzansprüche gegen Aufsichtsratsmitglieder zu erlassen oder einen Vergleich zu schließen. All diese Besonderheiten des Aktienrechts vollzieht die Opposition in ihrer Gesetzesvorlage nicht nach. Damit überzeugt der Verweis auf das Aktienrecht in der Begründung nicht. Zusammenfassend stelle ich fest, dass wir aus den angeführten Gründen den Gesetzentwurf 16/9226 ablehnen.

Ich wende mich dem zweiten Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10796 der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu. Im Gesetzentwurf geht es

erstens darum, die Geschäftstätigkeit der BayernLB auf Bayern zu konzentrieren und auf Deutschland zu beschränken. Zweitens sind der BayernLB Wertpapiergeschäfte im Eigenhandel zu verbieten. Drittens soll der Verwaltungsrat der BayernLB neu besetzt werden. Mitglieder sollen der Staatsminister der Finanzen sowie vonseiten der Legislative jeweils ein Vertreter der im Landtag sitzenden Fraktionen sein.

Man muss sich fragen, welche Auswirkungen dieser Gesetzentwurf hätte. Die Beschränkung der Geschäftstätigkeit auf Deutschland und die Konzentration auf Bayern sowie die Untersagung jeglichen Eigenhandels ist realitätsfremd. Die Märkte werden immer globaler. Die Konkurrenz wird von allen Seiten stärker. Lediglich die BayernLB soll nach Ansicht der GRÜNEN in die Provinzialität hineinwachsen.

(Dr. Martin Runge (GRÜNE): Was war sie denn vorher?)

Was soll die BayernLB ihren Kunden, insbesondere den mittelständischen Betrieben sagen? Diese müssen den globalen Märkten folgen. Die mittelständischen Betriebe sind gerade heute nicht nur in Europa, sondern in der ganzen Welt unterwegs. Damit brauchen sie die Unterstützung der BayernLB. Darüber gibt der Gesetzentwurf allerdings keine Auskunft.

Wie soll die BayernLB dann noch Geld verdienen und Gewinne machen? Die Forderung nach der Untersagung jeglichen Eigenhandels wirkt ebenfalls wie ein Gewinnhemmer. Aktuell betreibt die BayernLB keinen Eigenhandel zu reinen Spekulationszwecken. Der Eigenhandel wird ausschließlich zur Bevorratung des Kundengeschäftes sowie zur Absicherung von Kundengeschäften betrieben. Verbieten wir das der BayernLB, wird das Kundengeschäft drastisch beschränkt. Die Gewinne der BayernLB werden sicher nicht steigen.

Verdeutlichen wir uns noch einmal die Folgen der von den GRÜNEN vorgeschlagenen Beschränkungen für die BayernLB. Profitabilität und Gewinne der BayernLB werden drastisch einbrechen. Auf die Frage, wie die BayernLB jemals auch nur einen Teil der ihr zur Verfügung gestellten 10 Milliarden Euro wieder zurückzahlen soll, gibt der Gesetzentwurf selbstverständlich keine Antwort. Meine Damen und Herren von der Fraktion der GRÜNEN: Toll, das ist echte wirtschaftspolitische Kompetenz.

Schauen wir uns noch die geplante Neubesetzung des Verwaltungsrates an. Seit der Krise der BayernLB ist es erklärtes Ziel der Staatsregierung, die BayernLB zu entpolitisieren. Das hat die Staatsregierung bisher teilweise schon umgesetzt. Um im Rahmen der Kontrolle der BayernLB verstärkt Fachleute zu etablieren,

wurde das Bayerische Landesbank-Gesetz geändert und der Verwaltungsrat mit externen Vertretern besetzt. Jetzt sollen wir das Ganze einfach wieder zurückdrehen. Meine Damen und Herren, das geht nicht. Soviel kann man heute schon sagen, selbst wenn die Entscheidung des EU-Kommissars Almunia zum Abschluss des Beihilfeverfahrens noch aussteht. Zwar stand einiges schon in der Presse, aber offiziell müssen die Vorschläge noch diskutiert werden. Die EU-Kommission wird die Besetzung des Verwaltungsrats mit Politikern sicher nicht zulassen - im Gegenteil. Die Forderung wird lauten: Entpolitisierung des Verwaltungsrates. Abgesehen davon ist das die erklärte Forderung der Staatsregierung.

Mit Ihren Gesetzentwürfen schaffen Sie es nicht, die wirtschaftlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Im Gegenteil, Sie würden der Bank damit schaden. Zusammenfassend halte ich fest: Die Gesetzentwürfe berücksichtigen nicht die Auswirkungen auf die BayernLB und ihre Profitabilität. Damit berücksichtigen Sie nicht die Auswirkungen auf den bayerischen Staatshaushalt. Deshalb sind die Gesetzentwürfe abzulehnen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Als Nächster hat nun Herr Kollege Karsten Klein von der FDP das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bayerische Landesbank beschäftigt uns seit den Koalitionsverhandlungen im Jahre 2008. Wir haben die Problematik, die aufgrund von Fehlentscheidungen unserer Vorgängerregierungen entstanden ist, übernommen. Nichtsdestotrotz haben wir gemeinsam, CSU und FDP, von Anfang an daran gearbeitet, die Bürde aus der Vergangenheit aufzuarbeiten, aufzuklären und diese Bank, das Schiff wieder für die Zukunft wetterfest zu machen. In den letzten Tagen sind wir bei einem Zwischenschritt angelangt. Wir erwarten eine Rückmeldung aus Europa - den Abschluss des EU-Beihilfeverfahrens, das ein wichtiger Meilenstein ist. Ich meine, es ist auch Finanzminister Markus Söder zu verdanken, dass das Schiff an dieser Stelle enorm Fahrt aufgenommen hat.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Nachdem die FDP-Fraktion immer wieder eingefordert hat, an dieser Stelle zu Abschlüssen und zu Vereinbarungen zu kommen, ist es gut, dass dieses Schiff jetzt Fahrt in den Zielhafen aufgenommen hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Haftung, die in den Gesetzentwürfen angesprochen wird, ist ein wichtiges Thema und ein wichtiger Teil. Kollege Pohl hat die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses angesprochen, vor allem auch, dass diese Haftung von vorneherein über dem Untersuchungsausschuss stand; denn nur auf Grundlage der Haftungsprivilegien konnten wir unsere Entscheidungen fällen. Man darf diese Haftung aber nicht alleine stehend in ein Gesetz gießen. Jetzt, wo das EU-Beihilfeverfahren vor dem Abschluss steht, gilt es, alle Punkte in einem Gesetzentwurf anzusprechen, eben auch die Haftungsfrage.

Die Haftungsfrage ist Teil der Entpolitisierung der Landesbank. Wir, CSU und FDP, haben mit dem letzten Landesbankänderungsgesetz einen ersten Schritt zur Entpolitisierung der Bayerischen Landesbank gemacht. Wir werden auch mit der nächsten Gesetzesvorlage die zwei nächsten Schritte gehen; denn wir werden die Politiker aus dem Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank zurückziehen. Wir werden auch klar regeln, dass die Haftungsprivilegien auslaufen werden - sie werden ganz ähnlich auslaufen, wie Sie das andeuten. Wir möchten die Haftungsregelungen an einer Aktiengesellschaft orientieren. Wir werden das aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt beschließen. Wir werden das wahrscheinlich auch an den Auslauf der Gewährträgerhaftung binden; denn in diesem Zusammenhang macht es auch Sinn. Auch auf dem Weg, diese Bank für die Privatisierung fit zu machen, sind wir ein ganzes Stück nach vorne gegangen und dem Ziel auch ein ganzes Stück nähergekommen.

(Beifall bei der FDP - Inge Aures (SPD): Hoffentlich seid ihr dann nächstes Jahr noch dabei!)

Völlig gegenläufig ist dazu die Forderung, noch mehr politische Entscheidungsträger in den Verwaltungsrat zu schicken, wo wir doch die Politiker abziehen wollen. Das ist nicht nur zur Ausrichtung der Staatsregierung und der die Staatsregierung tragenden Fraktionen gegenläufig, sondern läuft auch gegen das, was die EU-Kommission von uns fordert. Es ist gut, dass an dieser Stelle noch einmal klar gemacht werden kann, dass es zwischen Ihnen auf der einen Seite und uns auf der anderen Seite einen Unterschied gibt.

Ein weiterer Punkt, der uns in der gesamten Diskussion sehr wichtig ist, ist das Thema Rechtsaufsicht. Die FDP-Fraktion vertritt dezidiert die Meinung - das ist Übrigens auch bei den Stiftungen so gehandhabt worden -, dass auch in den Ministerien nicht dieselbe Abteilung die Vorbereitung des Ministers oder des Beamten für den Verwaltungsrat durchführen und gleichzeitig die Rechtsaufsicht innehaben kann. Wir möchten hier eine klare Trennung, wie das bei den

Landesstiftungen jetzt Gott sei Dank der Fall ist. Wir hoffen - das liegt im Handeln des Ministers -, dass er dieser Anregung nachkommt. Das allein wird aber nicht von den Parlamentariern entschieden, sondern liegt auch in Verantwortung des Ministers. Das ist auch richtig so, weil er sich nachher dafür verantworten muss.

Noch ein Wort zur Konzentration auf Bayern, die Sie fordern. Wir haben im letzten Landesbank-Gesetz schon ein klares Commitment abgegeben. Die Fraktionen, die diese Staatsregierung tragen, sehen den Schwerpunkt in Bayern, Deutschland und in den angrenzenden europäischen Staaten mit dem klaren Fokus auf dem bayerischen Mittelstand. Ich meine, damit ist diese Frage beantwortet. Wir brauchen im Landesbank-Gesetz keine weitere Fixierung, vor allem nicht die Einengung, die Sie vorschlagen.

Lassen Sie mich noch drei, vier Sätze zum aktuellen Verfahren sagen. Für uns von der FDP-Fraktion ist von Anfang an eines klar gewesen: Wenn es zu einer Vereinbarung über die Rückzahlung der Landesbankhilfen kommt, werden wir die Rückzahlungsmittel in die Tilgung der zehn Milliarden Euro Schulden, die wir für die Landesbank aufnehmen mussten, stecken und diese Schulden tilgen.

(Beifall bei der FDP)

Auch das werden wir beim Rückzahlungsplan aufseiten der Regierung zu berücksichtigen haben. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich die Sparkassen nach langen Diskussionen dazu durchgerungen haben, einen akzeptablen Beitrag für die Rettung der Bayerischen Landesbank zu leisten. Sie waren damals nicht nur zu 50 % beteiligt, sondern sie standen auch zu 50 % in der Verantwortung. Deshalb müssen sie auch hier ihren Beitrag leisten.