Vielen Dank, Herr Staatsminister. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/11627, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/12216, 16/12217 und 16/12752 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 16/12988 zugrunde.
Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Dem stimmte der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz bei seiner Endberatung zu, allerdings mit der Maßgabe weiterer Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/12988. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Frau Dr. Pauli. Stimmenthaltungen? - Keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN sowie Frau Dr. Pauli. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist das Gesetz so angenommen und hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und weiterer Vorschriften".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der eben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/12216, 16/12217 und 16/12752 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 5)
Ausgenommen von der Abstimmung ist, wie ich schon angedeutet habe, die Nummer 23 der Anlage zur Tagesordnung, über die auf Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN in namentlicher Abstimmung abgestimmt werden soll.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Keine. Somit übernimmt der Landtag diese Voten.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zukunftsinvestition Hochschulen: Bayern braucht ein erweitertes, langfristiges Ausbauprogramm (Drs. 16/12328)
Hinsichtlich der vom Hochschulausschuss vorgeschlagenen Änderungen verweise ich auf dessen Beschlussempfehlung 16/12814. Die Urnen stehen bereit. Fünf Minuten, bitte.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die namentliche Abstimmung ist abgeschlossen. Ich darf Sie alle herzlich bitten, wieder Platz zu nehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können. Ich darf Sie bitten, die Gesprächskreise aufzulösen.
Ich darf das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum Tagesordnungspunkt 5, Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes und anderer Rechtsvorschriften, Drucksache 16/11984, bekannt geben. Mit Ja haben gestimmt 88, mit Nein 66, es gab eine Stimmenthaltung. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Universitätsklinikagesetzes und anderer Rechtsvorschriften".
Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Helga Schmitt-Bussinger u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Prof. Dr. Michael Piazolo, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) ,
Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens bayerischer Sicherheits- und Justizbehörden einschließlich der zuständigen Ministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger
im Zusammenhang mit der Beobachtung rechtsextremistischer Strukturen und Aktivitäten in Bayern, insbesondere der Herausbildung der rechtsextremistischen Gruppierung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) und eventueller Unterstützer in Bayern
und der Verfahren zur Ermittlung der Täter der Mordanschläge vom 9. September 2000 in Nürnberg, 13. Juni 2001 in Nürnberg, 29. August 2001 in München, 9. Juni 2005 in Nürnberg und 15. Juni 2005 in München und eventueller weiterer, in Bayern von Rechtsextremisten begangener Straftaten
und der hieraus zur Verbesserung der Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen und Aktivitäten und zur Optimierung der Ermittlungsverfahren und der Zusammenarbeit der verschiedenen Sicherheits- und Justizbehörden erforderlichen organisatorischen und politischen Maßnahmen (Drs. 16/12860)
Änderungsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Karl Freller, Alexander König u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Helga Schmitt-Bussinger u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Prof. Dr. Michael Piazolo, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) , Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Jörg Rohde und Fraktion (FDP) (Drs. 16/13060)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Von September 2000 bis Juni 2005 sind in Nürnberg und München fünf ausländische Mitbürger durch brutale Mordanschläge ums Leben gekommen. Die Oper waren Enver Simsek, ein Nürnberger Blumenhändler, Abdurrahim Özüdogru, der in Nürnberg eine Änderungsschneiderei betrieb, Habil Kilic, Inhaber eines Obst- und Gemüsegeschäfts in München, Ismail Yasar, Betreiber eines Döner-Standes in Nürnberg, und Theodorus Boulgarides, Inhaber eines Schlüsseldienstes in München. Bei allen fünf Mordanschlägen ist dieselbe Tatwaffe verwendet worden.
Die Polizei hat Sonderkommissionen mit den Namen "Halbmond", "Theo" und schließlich "Bosporus" eingerichtet, in denen in Spitzenzeiten bis zu 60 Beamte gearbeitet haben. Die Polizei hat Tausende von Spuren untersucht, über 30 Millionen Massendaten analysiert und Hunderttausende von Daten durch Rasterfahndungen bei Meldebehörden etc. erhoben und ausgewertet. Sie hat Telefone überwacht, operative Fallanalysen erstellt, Belohnungen ausgesetzt und öffentliche Fahndungsaufrufe abgesetzt. Sie hat auch zu ungewöhnlichen Ermittlungsmethoden gegriffen. In München und Nürnberg hat die Polizei Döner-Buden betrieben. In Hamburg hat sie sogar zum Mittel der Geisterbeschwörung gegriffen.
Dennoch sind die Täter nicht ermittelt worden. Das ist bitter, insbesondere für die Polizei, aber natürlich noch kein Grund, im Bayerischen Landtag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu beantragen.
Anlass zu diesem Antrag ist vielmehr, dass elf Jahre nach dem ersten Mordanschlag, im November 2011, in Eisenach zwei Angehörige der rechtsextremistischen Szene tot in einem Wohnmobil aufgefunden worden sind und bei ihnen die Tatwaffe gefunden worden ist. Erst hierdurch ist zutage getreten, dass nicht nur die fünf genannten Mordanschläge in Bayern, sondern auch weitere fünf Morde in anderen Bundesländern und eine Vielzahl von Banküberfällen mutmaßlich von den tot aufgefundenen Personen begangen worden sind.
Es handelte sich hierbei um Angehörige der rechtsextremistischen Szene, die bereits seit den 90er-Jahren amtsbekannt waren und nicht nur in Thüringen und Sachsen, sondern auch schon in Bayern aufgefallen waren. Sie waren 1998 untergetaucht und haben dann zusammen mit anderen als sogenannter Nationalsozialistischer Untergrund firmiert und nach
allem, was wir bis jetzt und schon vor Abschluss der noch laufenden Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt und das Bundeskriminalamt wissen, die Mordanschläge begangen.
Seit November 2011 wird darüber diskutiert und spekuliert, wie es dazu kommen konnte, dass die Mordanschläge nicht früher aufgeklärt werden konnten, und ob und welche Versäumnisse es bei der Polizei, dem Verfassungsschutz und den zuständigen Staatsanwaltschaften gegeben haben kann.
Die Rede ist von eklatanten Fehlern und sogar von Staatsversagen. Die Bundeskanzlerin hat zum Beispiel von einer Schande gesprochen. Der Bayerische Landtag hat bei einer eindrucksvollen Veranstaltung in diesem Raum die Angehörigen der Opfer um Entschuldigung gebeten und versprochen, mitzuhelfen, dass die Zusammenhänge aufgeklärt werden.
Seit Monaten erfahren wir nun jeden Tag neue Einzelheiten, und es zeichnet sich ein Bild ab, das alle gängigen Vorurteile gegenüber den Sicherheitsbehörden bedauerlicherweise zu bestätigen scheint.
Dennoch haben wir - damit meine ich die Opposition in diesem Haus - nicht sofort nach dem Bekanntwerden des rechtsextremistischen Hindergrundes der Mordanschläge die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Bayerischen Landtag gefordert, sondern zunächst abgewartet, nachgefragt, Anfragen gestellt und dann sorgfältig abgewogen, ob zu dem Instrument des Untersuchungsausschusses gegriffen werden muss, nachdem der Bundestag und die Landtage von Thüringen und Sachsen bereits vorher Untersuchungsausschüsse eingerichtet hatten, der Bundestag im Übrigen zusätzlich einen Ermittlungsbeauftragten bestellt hat und in Thüringen zwei Gutachten in Auftrag gegeben worden sind.
Wer die Diskussionen der letzten Wochen und Monate verfolgt hat, wird zugestehen, dass wir uns nicht dafür rechtfertigen müssen, dass wir schließlich im Mai die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vorgeschlagen haben, weil die bis dahin zutage getretenen Erkenntnisse nachgerade dazu gezwungen haben.
Wenn in Deutschland eine rechtsterroristische Gruppierung jahrelang unerkannt insgesamt zehn Mordanschläge und eine Vielzahl von Banküberfällen verüben konnte, wenn fünf der Mordanschläge auf ausländische Mitbürger in Bayern verübt wurden, wenn die bayerische Polizei auch für länderübergreifende Ermittlungen bei den anderen Mordanschlägen zuständig war, wenn zudem bekannt wird, dass sich der Bayerische Verfassungsschutz, obwohl originär für die Beobachtung des Rechtsextremismus zustän
dig, wohl alles andere als kooperativ verhalten haben soll, auf Anfragen der Polizei zunächst gar nichts und dann auch nur unaufbereitete Daten geliefert haben soll, wenn die vom Untersuchungsausschuss des Bundestages vernommenen Zeugen aus Bayern - von der Polizei über den Verfassungsschutz bis zur Staatsanwaltschaft und zum früheren Innenminister und Ministerpräsidenten - nach in der Presse nachlesbarer Einschätzung weder überzeugend noch souverän, sondern rechthaberisch bis selbstgefällig aufgetreten sind und nicht bereit waren, eventuelle Fehler einzuräumen, ja, dort nachgerade einen desaströsen Eindruck hinterlassen und eine tragische Figur abgegeben haben sollen, und, meine Damen und Herren, wenn im Untersuchungsausschuss des Bundestages behauptet wurde, die Soko "Bosporus" habe stümperhaft gearbeitet - so die Behauptung des BKA-Vizepräsidenten Falk - und gleichzeitig behauptet wird, dass bayerische Verfassungsschützer im Zusammenhang mit der sogenannten Operation "Rennsteig" vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages nicht die ganze Wahrheit gesagt haben sollen - so der Bundestagsabgeordnete Kurth vor Kurzem im Mitteldeutschen Rundfunk -, dann, meine Damen und Herren, muss dieser Landtag seiner Kontrollaufgabe selber nachkommen und einen eigenen, zusätzlichen Untersuchungsausschuss einrichten. Er darf die Aufklärung nicht den Kolleginnen und Kollegen in Berlin allein überlassen, obwohl diese bisher hervorragende Arbeit geleistet haben.
Mittlerweile werden alle zugestehen, dass es ein großer politischer Fehler wäre, auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Bayerischen Landtag zu verzichten. Das wäre nämlich ein verheerendes Signal des Inhalts, dass es den Landtag nicht interessiere, was passiert ist. Die Einsetzung eines eigenen Untersuchungsausschusses ist aber auch deshalb erforderlich, weil die bisherigen Versuche, durch Anfragen und bei Berichten des Innenministers im Innenausschuss Klarheit zu erhalten, nicht ganz erfolgreich waren und die Kontrolle allein in dem geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium nicht ausreichen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist gut, und es ist ein auch ein gutes Zeichen, dass das nicht nur von der Opposition so gesehen wird, sondern auch von den Regierungsfraktionen. Ich bin froh, dass wir uns relativ schnell und geräuschlos auf den konkreten Untersuchungsgegenstand, den Untersuchungszeitraum und den Fragenkatalog verständigen konnten. Schon angesichts der zeitlichen Vorgaben werden wir uns im Untersuchungsausschuss auf die spezifisch bayerischen Aspekte des Problems zu kon
zentrieren haben, und zwar auf die Fragen, was die bayerischen Sicherheitsbehörden und im Speziellen unser Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz bereits vor dem ersten Mord im Jahr 2000 in Nürnberg über die mutmaßlichen Täter und ihre Unterstützer gewusst haben und was sie angesichts der langen Geschichte rechtsextremistisch motivierter Anschläge in Deutschland und auch in Bayern - vom Oktoberfestanschlag über Brandanschläge, zum Beispiel in Schwandorf, bis hin zu dem geplanten Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum in München - hätten wissen können und müssen.