Protokoll der Sitzung vom 18.07.2012

aufpassen, dass er nicht über die Klippe stürzt. Lieber Herr König, die Klippe ist hier: Hier gilt eine gesetzliche Regelung, die auf Bundesebene kritisiert wird. Das halte ich schlichtweg für-

(Margarete Bause (GRÜNE): Scheinheilig!)

- Das hat die Fraktionsvorsitzende gesagt. Ich halte es nicht für in Ordnung.

(Dr. Martin Runge (GRÜNE): Das ist christlich-sozial!)

Wir Bürgerinnen und Bürger sind jedenfalls keine gewerbliche Verschiebemasse. Wir wollen nicht, dass mit uns Geld gemacht wird.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

Ich darf Sie darüber informieren, dass zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/13265 namentliche Abstimmung stattfindet.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Warum?)

- Warum? - Weil ihr das beantragt habt.

(Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Das siehst du doch, warum!)

Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Fischer. Bitte schön, Herr Kollege Dr. Fischer.

(Vom Redner nicht auto- risiert) Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, dass wir das Thema Meldegesetz seit 2010/2011 mehrfach diskutiert haben. Ich habe in der Debatte auch immer darauf hingewiesen, dass wir eine bundesrechtliche Regelung brauchen. Wenn man eine Rechtsmaterie, so wie das hier der Fall ist, neu regeln muss, weil sich ab 2014 die Zuständigkeit ändert, dann ist man gefordert, besonders sorgfältig zu prüfen.

Beim Melderecht geht es um das Spannungsverhältnis zwischen der Information der Bürger einerseits und diese Information kann durchaus auch berechtigt sein - und dem Datenschutz andererseits. Das ist ein hochsensibles Spannungsfeld. Um es gleich vorweg zu sagen, und um es deutlich zu sagen: Diesen Ansprüchen genügt der Gesetzentwurf des Melderechts auf Bundesebene nicht. Auch wenn der neue Gesetzentwurf bei der zentralen Frage Einwilligungs- oder Widerspruchslösung in Wahrheit nur den Zustand festschreiben will, den wir jetzt nach den Meldegesetzen der Länder sowieso schon haben, sage ich ganz deutlich: Das reicht mir nicht! Auch wenn es keine Verschlechterung im Datenschutz ist, wie das teilweise behauptet wird, so wäre es doch, wenn man dem Gesetzentwurf so, wie er jetzt vorliegt, folgen würde, im Sinne des Datenschutzes eine vertane Chance.

Dieser Gesetzentwurf bekommt deshalb - und das sage ich hier in aller Deutlichkeit - von mir ein "Mangelhaft".

(Beifall des Abgeordneten Franz Schindler (SPD))

Es ist mir dann auch herzlich egal, wer dafür die Verantwortung trägt. Viel wichtiger ist es, meine ich, und so hoffe ich zumindest, dass wir uns im Bayerischen Landtag weitestgehend einig sind und dass alle Fraktionen den Datenschutz stärken wollen. Das ist nicht immer selbstverständlich gewesen. Ich verweise darauf, dass noch in der letzten Legislaturperiode, und das war noch ohne Regierungsbeteiligung der FDP auf Bundesebene, ein zentrales Melderegister ernsthaft diskutiert wurde.

Die Frage ist also, wie man dieses Thema jetzt angeht. Da unterscheiden sich die Anträge durchaus. Auf der einen Seite ist der Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, die die Widerspruchslösung zu Recht - ablehnen und eine Einwilligungslösung für alle Bereiche und pauschal fordern. Hierzu sage ich: Das geht mir zu weit in die andere Richtung. Das ist etwas, von dem ich meine, dass es dem Spannungsverhältnis nicht ausreichend gerecht wird; denn man muss auch sagen, dass die Melderechtsauskunft durchaus eine Möglichkeit sein kann, beispielsweise für einen Gläubiger, einen säumigen Schuldner aufzuspüren. Wenn jemand ein berechtigtes Interesse hat, dann muss es dafür auch Ausnahmeregelungen geben.

Etwas anderes ist es, und hier stimme ich Ihnen vollkommen zu, Frau Kollegin Stahl, wenn es um kommerzielle Interessen geht, wenn es um Adresshandel und gewerbliche Interessen geht. In diesem Bereich und das sagt auch der Antrag von FDP und CSU sehr deutlich - sprechen wir uns klar für eine Einwilligungslösung aus. Eine Widerspruchsregelung greift vielfach zu kurz, wenn man das Recht zum Widerspruch überhaupt nicht kennt. Deshalb ist das angemessen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Antrag von FDP und CSU. Was die nachgezogenen Dringlichkeitsanträge betrifft - es gibt Anträge der FREIEN WÄHLER und der SPD -, so sind diese in meinen Augen in weiten Bereichen deckungsgleich mit dem Antrag von FDP und CSU, und diesen Anträgen werden wir selbstverständlich ebenso zustimmen.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Nächster Redner ist Herr Hanisch für die FREIEN WÄHLER, danach kommt Herr Kollege Ritter. Bitte schön, Herr Hanisch.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Menschen in den Mittelpunkt stellen, das ist ein Schlagwort der FREIEN WÄHLER. Gerade beim Datenschutz geht es um den Menschen, unseren Mitbürger, den wir in den Vordergrund stellen müssen. Wir müssen ihn auch stärker in den Vordergrund stellen, als dies in diesem Gesetzentwurf zum Meldegesetz der Fall ist. Wenn irgendwo in der Presse stand, dass wir uns die bisherige Regelung anschauen sollten, dann kann das nicht der entscheidende Punkt sein. Aufgrund der Föderalismusregelungen wird hier ein neues Gesetz eingebracht. Dieses Gesetz muss dem entsprechen, was wir uns von diesem Gesetz erwarten und vorstellen.

Beim Gesetzentwurf der Bundesregierung, der jetzt vorliegt, ist feststellbar: Er ist noch schlechter als der erste Entwurf, der für uns ein Mindestmaß darstellte. Wir haben gedacht: Meine Güte, da steht wenigstens einiges drin. Wir stellen uns natürlich den maximalen Schutz der Daten des Bürgers vor. Am liebsten möchten wir diesen Schutz so weitgehend wie nur irgend möglich. Der Regelung, wie sie hier vorgeschlagen wurde, können wir deshalb nicht zustimmen. Wir bitten alle verantwortlichen Stellen, sich dort, wo über dieses Gesetz entschieden wird, dafür einzusetzen, dass den Rechten des Bürgers nachgeholfen wird. Datenschutz muss besser geregelt werden, als das bislang vorgesehen ist.

Meine Damen und Herren, die Datenweitergabe für kommerzielle Zwecke, damit andere Geld damit verdienen, kann nicht in unserem Interesse sein. Das Allermindeste ist deshalb, dass der Bürger vorher die Möglichkeit hat, sich zu äußern, ob er das will oder nicht. Die Regelung im Gesetzentwurf, dass nämlich einmal jährlich in einer Bekanntmachung darauf hingewiesen werden muss, dass der Bürger die Möglichkeit hat, Einspruch dagegen einzulegen, geht uns, mit Verlaub gesagt, nicht weit genug. Das ist Augenauswischerei. So erreiche ich den Bürger nicht und komme nicht zu dem Ergebnis, das wir letzten Endes wollen.

Meine Damen und Herren, wir wollen einen bürgerfreundlichen Datenschutz. Wir wollen dieses Meldegesetz stoppen, und wir wollen, dass die Daten der Bürger nicht weitergegeben werden. Wir werden den vorliegenden Anträgen zustimmen, bis auf den Antrag von CSU und FDP. Dieser Antrag geht uns nicht weit genug, weil es nur um den kommerziellen Teil geht, und die Daten des Bürgers können noch in vielfältiger anderer Weise abgefragt werden. Das wollen wir nicht, darüber soll der Bürger vorher Bescheid wissen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Nächster Redner ist Herr Kollege Ritter. Ihm folgt Herr Dr. Herrmann. Bitte schön, Herr Kollege Ritter.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Für die Bürgerinnen und Bürger ist es nicht nur ein Ärgernis, nicht über die eigenen Daten verfügen zu können, sondern das entrechtet sie auch. Letztendlich wird der Handel mit personenbezogenen Daten in der Gesellschaft besser geschützt als der Eigentümer, also derjenige, dem diese Daten zugeordnet sind und der nicht über die Verwendung seiner Daten bestimmen kann. Der Versuch, den freien Handel mit personenbezogenen Daten durch eine Widerspruchsregelung einzuschränken, war zwar gut gemeint, aber letztendlich völlig praxisuntauglich. Er hat nicht zu einer Eindämmung des freien Handels mit Daten geführt, und zwar zum einen, weil man eine Unmenge von Stellen anlaufen musste, um Widerspruch einzureichen, zum anderen - das ist noch wichtiger - weil einmal im Umlauf befindliche Daten durch diese Widerspruchsregelung nicht erfasst werden.

Daher ist es eigentlich ein Quantensprung im Datenschutz gewesen, dass in dem ursprünglichen Gesetzentwurf die Einwilligungsregelung vorgesehen war. Diese ist unter Datenschützern schon sehr lange diskutiert worden, und diese Regelung wäre ein qualitativer Fortschritt gewesen. Es ist daher völlig unverständlich, dass im Deutschen Bundestag durch einen Änderungsantrag, der von der CSU, der CDU und der FDP eingebracht worden ist, die Widerspruchslösung anstelle der Einwilligungslösung in das Gesetz eingefügt worden ist. Weiterhin ist unverständlich, dass die in Umlauf befindlichen Daten jederzeit trotz eines Widerspruchs aktualisiert werden dürfen. Das hebelt letztendlich den Datenschutz aus. Das riecht - erlauben Sie mir diese Anmerkung - sehr danach, dass man einigen Leuten aus der Werbewirtschaft einen politischen Gefallen getan hat.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜ- NEN)

Was nach diesem Beschluss im Innenausschuss des Bundestages geschehen ist, glich einer Politik aus dem Narrenhaus. Die Verbraucherministerin distanzierte sich davon und sagte, sie habe nicht gewusst, dass dieser Antrag eingebracht werde. Im Übrigen ist es parlamentarisch völlig unüblich, dass es zwischen den Koalitionsfraktionen und dem Ministerium keine Abstimmung diesbezüglich gegeben hat.

Ministerpräsident Seehofer distanziert sich davon und kündigt eine Änderung an. Mittlerweile stellt sich heraus, dass einer der Hauptverantwortlichen für diesen Antrag ein Bundestagsabgeordneter der CSU ist, der Kollege Uhl aus München. Dieser wiederum meldet sich zu Wort und sagt, alle anderen, die sich dazu äußerten, einschließlich der Verbraucherministerin und der Ministerpräsidenten, hätten keine Ahnung von der Materie. Sein persönliches Büro gibt zur Kenntnis, man habe die Werbewirtschaft schützen müssen. Das wiederum dementiert Herr Uhl und sagt, er habe den Antrag nur für die Kommunen eingebracht. Heute stehen wir hier und müssen versuchen, unseren Teil dazu beizutragen, dass dieses Desaster, das die FDP und die CSU auf Bundesebene angerichtet haben, wieder rückgängig gemacht wird und die Dinge wieder einigermaßen ins Lot kommen.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Wir begrüßen, dass sich die Koalitionsfraktionen endlich geeinigt haben, zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf zurückzukehren. Das ist meines Erachtens dringend notwendig; denn unabhängig davon, wie wir die anderen Einzelpunkte im Gesetz bewerten: Wir brauchen, um die Einwilligungslösung durchsetzen zu können, ein Referenzgesetz für den Datenschutz, und das würden wir damit schaffen. Das ist meines Erachtens dringend notwendig. Wir haben jetzt die Chance, dieses Referenzgesetz zu schaffen. Es muss neu verhandelt werden. Auf gar keinen Fall darf das Ergebnis hinter die Einwilligungslösung zurückfallen, die ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehen worden ist.

Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass die CSU aus diesem Verfahren offensichtlich nichts gelernt hat. Ich beziehe mich auf eine Pressemitteilung von Frau Ministerin Merk, die zum Schutz der Verbraucher ein Gesetz zur Eindämmung der Internetabzocke einfordert. Der Entwurf liegt im Übrigen seit März der Koalition vor, wird aber von der Union blockiert, weil ihr der Schutz der Verbraucher deutlich zu weit geht. Wir werden uns heute nicht zum letzten Mal zur Diskussion über solche Themen und über das widersprüchliche Verhalten der Union zusammengefunden haben.

Wir bitten Sie, unserem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen. Wir werden den anderen Dringlichkeitsanträgen zu diesem Punkt zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass Neuverhandlungen dringend notwendig sind und die Mindestanforderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfes erfüllt werden müssen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ritter. Nächster Redner ist Kollege Dr. Herrmann. Ich darf daran erinnern, dass in Kürze die namentliche Abstimmung stattfindet. - Bitte, Herr Kollege Dr. Herrmann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion heute erfolgt, weil in den letzten Wochen eine heiße, aus meiner Sicht stellenweise überhitzte Debatte zu der Thematik in der Öffentlichkeit stattgefunden hat. Aus unserer Sicht ist der Kern der Botschaft: Daten, die man dem Staat aus gesetzlichen Gründen überlassen muss, darf der Staat nur herausgeben, wenn der einzelne Bürger damit einverstanden ist. Das ist die Botschaft, die dem hohen Gut der informationellen Selbstbestimmung und dem Schutz der persönlichen Daten Rechnung trägt.

Entzündet hat sich die Debatte deshalb, weil unterstellt wurde, dass mit der Neuregelung des Melderechts auf Bundesebene kommerziellen Adresshändlern quasi Tür und Tor geöffnet würden. Das will natürlich niemand.

(Florian Ritter (SPD): Auch Herr Uhl nicht?)

- Auch Herr Uhl nicht. - Es ist deshalb überzogen und polemisch, wenn gesagt wird, Kommunen würden zu Adresshändlern. Tatsächlich ist es so, dass dies bei den Meldeämtern in dieser Form kein Thema war, und zwar schon deshalb nicht, weil jede Abfrage zwischen 7 und 15 Euro kostet. Die kommerziellen Adresshändler nutzen diese Abfragemöglichkeit nicht, weil das nicht lukrativ ist. Die Adresshändler finden ganz andere Wege, Adressen zu sammeln, zum Beispiel über Facebook und andere Portale, wo die Menschen ihre Daten ungeschützt veröffentlichen. Deshalb war das für die Meldeämter nie ein Thema.

Das ist auch der Grund, warum wir in Bayern mit der bisherigen Rechtslage gut gefahren sind. Es ist auch verständlich, dass der Innenausschuss des Bundestags auf dem Recht der Länder aufgebaut und dieses fortentwickelt hat. Das war eine Fortentwicklung im Sinne des Datenschutzes.

Es wird keiner bestreiten, dass wir ein vernünftiges und geordnetes Meldewesen brauchen; denn der Staat benötigt Daten für eine vernünftige und bürgernahe Verwaltung. Daten sind aber nicht nur für den Staat im internen Verkehr wichtig, sondern es gibt auch Bürger, die in bestimmten Situationen ein berechtigtes Interesse an einfachen Melderechtsanfragen haben. Es geht dabei nicht um kommerzielle Interessen und darum, Daten zu sammeln und diese weiterzugeben. Ich habe mich in der letzten Plenardebatte zu diesem Thema für die berechtigten Interes

sen der Bürger eingesetzt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel dann, wenn ein Gläubiger einen Schuldner sucht. Dann muss es möglich sein, über eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt an die entsprechenden Daten zu kommen. Das heißt für mich, dass einfache Meldeabfragen auch in Zukunft möglich sein müssen, wenn es dafür einen vernünftigen Grund gibt. Das bedeutet gleichzeitig, dass derartige Abfragen nur zum Zwecke der Werbung, des Sammelns und der Weiterverwertung von Daten nicht möglich sein sollen.

Ich bin überzeugt davon, dass der bisherige Gesetzentwurf der Bundesregierung für diesen Zweck geeignet war und der Bundesrat im Laufe der weiteren Beratung darauf zurückgreifen kann. Denn der Tenor lautet dort ebenfalls: Auskunft nur bei Einwilligung und wenn es einen vernünftigen Grund gibt. Ein vernünftiger Grund wäre die Suche nach Schuldnern. Gedacht ist nicht an Handel mit Adressen.

Das ist der Tenor unseres Antrags, für den ich deshalb um Zustimmung bitte. Auch den Anträgen der FREIEN WÄHLER und der SPD-Fraktion werden wir zustimmen, weil sie in die gleiche Richtung gehen.

Den Antrag der GRÜNEN werden wir ablehnen, weil er zu weit geht, weil er gemäß der vorliegenden Formulierung dann, wenn es keine Einwilligung des einzelnen Bürgers gibt, es verunmöglicht, auch bei berechtigtem Interesse die Daten eines gesuchten Schuldners zu erfahren. Wenn man dies konsequent weiterdenkt, müsste man das Melderecht eigentlich generell infrage stellen. Wir können Daten am besten schützen, wenn keiner mehr verpflichtet ist, dem Staat seine Daten zu geben. Der Antrag der GRÜNEN geht uns also deutlich zu weit. Wir lehnen ihn ab.

Zum Schluss sage ich, warum ich die Debatte für überhitzt halte. Ich glaube, das Melderecht ist für diese Debatte der falsche Ort; denn egal, wie streng die melderechtliche Regelung ist, es wird sich nichts daran ändern, dass die Adresshändler auf andere Weise Adressen kumulieren und weitergeben. Die Adresshändler haben ja schon bisher ihre konventionellen Wege. Ich sagte es schon: Dann wird nicht bei den Meldeämtern abgefragt, sondern die Adressen werden über Preisausschreiben, Gewinnspiele, Facebook und Sonstiges gewonnen, wo die Menschen achtlos ihre Adressen hinterlassen. Es nützt eben nichts, wenn man zwar vorn die Stalltür luftdicht verschließt, aber das Scheunentor hinten ganz weit offensteht.

Es geht um eine Sensibilisierung der Bevölkerung. Die Debatte zu diesem Thema darf nicht überhitzt, sondern muss vernünftig geführt werden.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Das Wort hat Frau Kollegin Stahl für eine Intervention.