Florian Ritter

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass der Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, eine zeitliche Regelungslücke schließen soll. Nach dem Skandal um die Neuregelung des Meldewesens im Deutschen Bundestag ist nun im Vermittlungsausschuss eine neue bundesrechtliche Regelung geschaffen worden, die wir für sinnvoll halten. Kollege Lorenz hat darauf hingewiesen, dass diese Regelung allerdings erst im Mai 2015 in Kraft tritt, sodass im Augenblick keinerlei vernünftige gesetzliche Regelungen vorhanden sind.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Regelung im Sinne der bundesgesetzlichen Regelung geschaffen. Neu ist – das ist unbestritten – eine Verbesserung im Datenschutz, nach der eine Weitergabe der Meldedaten nur mehr mit ausdrücklicher Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger möglich ist. Das ist die sogenannte Zustimmungslösung, für die wir hier im Hause bisher erfolglos streiten mussten. Dass diese Einwilligungslösung kommt, ist unbestritten ein guter Schritt nach vorne. Trotzdem müssen wir auch daran erinnern, wie die politischen Debatten bis zum heutigen Tag gelaufen sind, bevor dieser Gesetzentwurf hier vorgelegt wurde. Die Zustimmungslösung war schon Bestandteil eines Gesetzentwurfs, über den im Deutschen Bundestag verhandelt wurde. Nachdem der Gesetzentwurf mit einer Zustimmungslösung eingebracht worden ist, hat der CSU-Abgeordnete Dr. Hans-Peter Uhl eine sogenannte Formulierungshilfe im CSU-geführten Bundesinnenministerium eingeführt. Diese Formulierungshilfe hat die Zustimmungsregelung entfernt und eine deutlich abgeschwächte Form der Widerspruchslösung eingeführt, eine Widerspruchslösung, die letzten Endes auch von vielen kommerziellen Datenanbietern ausgehebelt werden konnte. Zusammen mit seiner Kolle
gin Gisela Piltz von der FDP hat er diese Formulierungshilfe als Gesetzesänderung im Deutschen Bundestag durchgesetzt. Allerdings ging die vom Innenministerium gelieferte Formulierung im Entwurf aus Datenschutzsicht noch hinter die damals bestehende Regelung; zudem gab es auch eine Äußerung aus dem Büro Uhl, die klargemacht hat, wem letztendlich mit dieser Regelung gedient werden sollte. Diese Äußerung lautete: "Hätten wir die Einwilligungslösung gemacht, hätten ja alle Versandhändler aufgeschrien."
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir begrüßen die öffentliche Debatte, die daraufhin in der Bundesrepublik Deutschland losgebrochen ist. Wir begrüßen, dass diese Debatte die Zustimmungslösung wieder in den Mittelpunkt der Auseinandersetzung geführt hat. Wir begrüßen, dass die CSU-Bundestagsfraktion und das Bundesinnenministerium diesem Druck nicht mehr standhalten konnten, und wir begrüßen, dass sie an diesem Punkt eingeknickt sind. Das zeigt, wie wichtig öffentliche Debatten gerade über den Datenschutz waren, sind und auch in Zukunft bleiben werden. Wir begrüßen, dass die Zustimmungslösung durch den öffentlichen Druck endlich Eingang in die Gesetzgebung findet, auch wenn es noch einiges zu verbessern gibt.
Hier kommen wir zum Antrag der GRÜNEN. Die Unterstellung, dass der Änderungsantrag der GRÜNEN dazu führt, dass das Gesetz nicht mehr durchsetzbar ist, ist unserer Meinung nach an den Haaren herbeigezogen. Die darin enthaltene Konkretisierung ist sicherlich sinnvoll, und deshalb werden wir dem Antrag der GRÜNEN zustimmen.
Allerdings werden wir auch dem Gesetzentwurf zustimmen, egal, in welcher Fassung er letzten Endes hier im Landtag zur Abstimmung steht, weil wir, wie gesagt, seit Jahr und Tag für die Zustimmungslösung kämpfen. Wir werden diese Gelegenheit beim Schopf ergreifen, damit sie endlich Eingang in die bayerische Gesetzgebung findet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Spätestens seit dem Volkszählungsurteil 1983 ist die Debatte über den Datenschutz auch in allen Länderparlamenten angekommen. Wir haben in diesem Haus immer wieder sehr harte Debatten darüber geführt, nicht zuletzt deshalb, weil die Bayerische Staatsregierung nicht immer der Vorreiter in der Bundesrepublik Deutschland war, wenn es darum ging, einen bürgerfreundlichen Datenschutz in diesem Land umzusetzen. Man muss dazu sagen: Der letzte große Fehlgriff, der zwar nicht auf das Konto der hier sitzenden Regierungskoalition, aber auf Kosten ihrer Ableger in Berlin geht, bestand in dem Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens, das letztendlich auch der Auslöser dieser Debatte war. Dabei wurde unter der Federführung des CSUBundestagsabgeordneten Hans-Peter Uhl und einer Kollegin von der FDP-Bundestagsfraktion eine Regelung verhandelt, die letztendlich einen Rückschritt für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet. Das ohnehin renovierungsbedürftige Meldewesengesetz wurde für die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich verschlechtert. Das hat zu Recht zu einem öffentlichen Aufschrei geführt. Wir kämpfen seit Langem für eine Zustimmungslösung. Diese wurde uns in diesem Haus, obwohl es landesrechtlich möglich gewesen wäre, immer verwehrt. Daher grenzt dieser Gesetzentwurf, der bezeichnenderweise von den Koalitionsfraktionen und nicht von der Staatsregierung eingebracht worden ist, tatsächlich an ein mittleres kanonisierbares Wunder.
Der Bayerische Landtag hat am 18. Juli 2012 nicht nur einen Antrag der Koalition verabschiedet, wie Kollege Herrmann gesagt hat, sondern alle Fraktionen
haben Anträge eingebracht, die alle bis auf den Antrag der GRÜNEN auch beschlossen wurden. Der Antrag der GRÜNEN wurde aber von der Mehrheitskoalition weniger aus inhaltlichen Gründen, sondern mehr zum Zweck einer Abstrafung abgelehnt. Wir finden, dass der vorliegende Gesetzentwurf mit Sicherheit in die richtige Richtung geht. Wir haben noch die einen oder anderen Fragen zum Vollzug des Gesetzentwurfs und zur Realisierung der Vorgaben. Darüber werden wir in den zuständigen Ausschüssen diskutieren. Von unserer Seite steht momentan auf den ersten Blick einer Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf nichts entgegen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Für die Bürgerinnen und Bürger ist es nicht nur ein Ärgernis, nicht über die eigenen Daten verfügen zu können, sondern das entrechtet sie auch. Letztendlich wird der Handel mit personenbezogenen Daten in der Gesellschaft besser geschützt als der Eigentümer, also derjenige, dem diese Daten zugeordnet sind und der nicht über die Verwendung seiner Daten bestimmen kann. Der Versuch, den freien Handel mit personenbezogenen Daten durch eine Widerspruchsregelung einzuschränken, war zwar gut gemeint, aber letztendlich völlig praxisuntauglich. Er hat nicht zu einer Eindämmung des freien Handels mit Daten geführt, und zwar zum einen, weil man eine Unmenge von Stellen anlaufen musste, um Widerspruch einzureichen, zum anderen - das ist noch wichtiger - weil einmal im Umlauf befindliche Daten durch diese Widerspruchsregelung nicht erfasst werden.
Daher ist es eigentlich ein Quantensprung im Datenschutz gewesen, dass in dem ursprünglichen Gesetzentwurf die Einwilligungsregelung vorgesehen war. Diese ist unter Datenschützern schon sehr lange diskutiert worden, und diese Regelung wäre ein qualitativer Fortschritt gewesen. Es ist daher völlig unverständlich, dass im Deutschen Bundestag durch einen Änderungsantrag, der von der CSU, der CDU und der FDP eingebracht worden ist, die Widerspruchslösung anstelle der Einwilligungslösung in das Gesetz eingefügt worden ist. Weiterhin ist unverständlich, dass die in Umlauf befindlichen Daten jederzeit trotz eines Widerspruchs aktualisiert werden dürfen. Das hebelt letztendlich den Datenschutz aus. Das riecht - erlauben Sie mir diese Anmerkung - sehr danach, dass man einigen Leuten aus der Werbewirtschaft einen politischen Gefallen getan hat.
Was nach diesem Beschluss im Innenausschuss des Bundestages geschehen ist, glich einer Politik aus dem Narrenhaus. Die Verbraucherministerin distanzierte sich davon und sagte, sie habe nicht gewusst, dass dieser Antrag eingebracht werde. Im Übrigen ist es parlamentarisch völlig unüblich, dass es zwischen den Koalitionsfraktionen und dem Ministerium keine Abstimmung diesbezüglich gegeben hat.
Ministerpräsident Seehofer distanziert sich davon und kündigt eine Änderung an. Mittlerweile stellt sich heraus, dass einer der Hauptverantwortlichen für diesen Antrag ein Bundestagsabgeordneter der CSU ist, der Kollege Uhl aus München. Dieser wiederum meldet sich zu Wort und sagt, alle anderen, die sich dazu äußerten, einschließlich der Verbraucherministerin und der Ministerpräsidenten, hätten keine Ahnung von der Materie. Sein persönliches Büro gibt zur Kenntnis, man habe die Werbewirtschaft schützen müssen. Das wiederum dementiert Herr Uhl und sagt, er habe den Antrag nur für die Kommunen eingebracht. Heute stehen wir hier und müssen versuchen, unseren Teil dazu beizutragen, dass dieses Desaster, das die FDP und die CSU auf Bundesebene angerichtet haben, wieder rückgängig gemacht wird und die Dinge wieder einigermaßen ins Lot kommen.
Wir begrüßen, dass sich die Koalitionsfraktionen endlich geeinigt haben, zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf zurückzukehren. Das ist meines Erachtens dringend notwendig; denn unabhängig davon, wie wir die anderen Einzelpunkte im Gesetz bewerten: Wir brauchen, um die Einwilligungslösung durchsetzen zu können, ein Referenzgesetz für den Datenschutz, und das würden wir damit schaffen. Das ist meines Erachtens dringend notwendig. Wir haben jetzt die Chance, dieses Referenzgesetz zu schaffen. Es muss neu verhandelt werden. Auf gar keinen Fall darf das Ergebnis hinter die Einwilligungslösung zurückfallen, die ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehen worden ist.
Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass die CSU aus diesem Verfahren offensichtlich nichts gelernt hat. Ich beziehe mich auf eine Pressemitteilung von Frau Ministerin Merk, die zum Schutz der Verbraucher ein Gesetz zur Eindämmung der Internetabzocke einfordert. Der Entwurf liegt im Übrigen seit März der Koalition vor, wird aber von der Union blockiert, weil ihr der Schutz der Verbraucher deutlich zu weit geht. Wir werden uns heute nicht zum letzten Mal zur Diskussion über solche Themen und über das widersprüchliche Verhalten der Union zusammengefunden haben.
Wir bitten Sie, unserem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen. Wir werden den anderen Dringlichkeitsanträgen zu diesem Punkt zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass Neuverhandlungen dringend notwendig sind und die Mindestanforderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfes erfüllt werden müssen.
Herr Staatsminister, nachdem Sie die Einwilligungslösung als klar vorzugswürdig bezeichnet haben, wenn ich es richtig verstanden habe, wollte ich Sie fragen, wann die Gesetzentwürfe der Bayerischen Staatsregierung zur Abänderung des Bayerischen Datenschutzrechtes kommen, wonach die Widerspruchslösungen in Einwilligungslösungen umgewandelt werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es, "Vereinigungen …, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten." Es heißt dort nicht etwa, sie können verboten werden, sondern es heißt, sie sind verboten.
Es ist Aufgabe der Innenminister in den jeweiligen Ländern und des Bundes festzustellen, inwieweit eine Organisation gegen diese verfassungsmäßige Ordnung verstößt und wenn sie es tut, dann hat der Minister sie zu verbieten. Im Jahre 2004 hat die Bayerische Staatsregierung mit dem damaligen Innenminister Beckstein die Fränkische Aktionsfront verboten. Maßgeblich dieselben Personen, die Verantwortung in dieser Fränkischen Aktionsfront getragen haben, sind zunächst bei der NPD untergeschlüpft und haben dann im Jahre 2009 das Freie Netz Süd gegründet.
Wir könnten eine Debatte darüber führen, inwieweit das Freie Netz Süd tatsächlich eine Nachfolgeorganisation dieser Fränkischen Aktionsfront ist. Ich denke, es gibt einige Anhaltspunkte, die deutlich darauf hinweisen. Das fängt an bei den verantwortlichen Personen im Freien Netz Süd. Es geht weiter mit diversen Transparenten der Fränkischen Aktionsfront, die vom Freien Netz Süd nach wie vor mitgeführt werden und auf denen Positionen vertreten werden, die auch die Fränkische Aktionsfront vertreten hat.
Mittlerweile muss man auch feststellen, dass das Freie Netz Süd die Organisation, die Gruppierung ist, in der sich die militantesten und aggressivsten Nazis Bayerns gesammelt haben und dort eine Informations-, eine Organisations- und Aktionsstruktur gefunden haben. Meines Erachtens muss man nicht extra prüfen, welchen Charakter das Freie Netz Süd hat. Es sind die Gruppen, die nach den Enthüllungen über die Terrorgruppe NSU zunehmend militanter und aggressiver auftreten. Es sind diejenigen Gruppen, die sich auf Kundgebungen und Demonstrationen positiv auf die Terrormorde der NSU beziehen, beispielsweise durch Abspielen der Melodie der Pink-Panther-Serie. Wir müssen auch keine Diskussion führen, ob es sich
bei diesen Gruppen jetzt um Rechtsradikale, Rechtsextremisten oder irgendwelche Neonazis handelt. Das sind Leute, die nicht im Geringsten differenzieren; sie setzen sich nicht, auch nicht im Ansatz, von der NSIdeologie ab. Die Leute, mit denen wir es hier zu tun haben, sind Nationalsozialisten reinsten Wassers, und ich glaube, das muss man dann auch einmal offen sagen, wenn man diese Gruppe bewertet.
Sie identifizieren sich mit dem NS-Terrorregime. Sie versuchen auch nicht im Ansatz, sich mit Relativierungen herauszudrehen. Sie beziehen sich positiv auf das NS-Regime. Sie verfolgen nationalsozialistische Inhalte und nationalsozialistische Ziele. Sie propagieren offen die Abschaffung der Demokratie. Für wen, Kolleginnen und Kollegen, ist denn der Artikel 9 des Grundgesetzes geschaffen, wenn nicht für solche Leute?
Wir halten es für dringend notwendig, dass das Innenministerium aus diesen Entwicklungen und aus dieser Einschätzung die Konsequenz zieht und ein Verbot des Freien Netzes Süd umsetzt, und nicht nur ein Verbot des Freien Netzes Süd, sondern auch der Tarnorganisationen, und darüber hinaus auch noch einmal prüft, wie es denn mit den einzelnen Organisationen ausschaut, die dem Freien Netz Süd angegliedert sind.
Es sind nämlich eine ganze Reihe, und da ist dann tatsächlich auch ein eklatantes Problem, das wir mit dem Antrag der CSU haben. Der Antrag der CSU bleibt beim Freien Netz Süd und bei einer Tarnorganisation, der "Bürgerinitiative Soziales Fürth", stehen und bezieht die dahinter stehenden Gruppierungen nicht mehr mit ein.
Deshalb würde ich Sie bitten, dass Sie unserem Antrag zustimmen. Die SPD wird den Prüfungsantrag der CSU, der uns nicht weit genug geht, nicht ablehnen, aber wir werden uns enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Will hat schon etwas zum Zweck dieses Vertrages gesagt. Über das, worüber wir heute verhandeln, hinaus ist anzumerken, dass eine Vereinbarung, die das Kopieren von 20 Seiten für eine ganze Klasse vorsieht, angesichts der Klassenstärken nicht besonders sinnvoll ist. Das ist aber eine andere Diskussion, die der zuständige Ausschuss führen muss.
In dem Zusammenhang ist wichtig, sich vor Augen zu halten, wie Software entwickelt wird. Da wird nicht eine Software entwickelt und hinterher entschieden, ob sie mit dem Datenschutzrecht konform ist. Üblicherweise schaut man sich die Daten an, die ausgewertet werden sollen, schaut sich die gesetzliche Regelung an, schaut, welche schützenswerten Interessen damit verbunden sind, und dann definiert man die Funktionalität der Software. In diesem Fall ist das offensichtlich nicht passiert, und das ist einer der Kernkritikpunkte.
Die Bayerische Staatsregierung als Verhandlungsführerin bzw. das Ministerium hat in diesem Fall das Ansinnen der Schulbuchverlage einfach zu seinem eigenen Ansinnen gemacht. Die Kopien für die Schülerinnen und Schüler sind davon nicht betroffen. Das muss tatsächlich nicht im Vertrag stehen, denn für die einfachen Kopien werden bis zum Jahr 2014 die Rechte mit circa 34 Millionen Euro abgegolten.
Wir haben ein massives Problem mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die in dem Fall unseres Erachtens nicht eingehalten werden. Man muss aber auch sagen: Wir haben ein massives Problem, weil den Lehrerinnen und Lehrern an den Schulen ein abgrundtiefes Misstrauen entgegengebracht wird. Dieses Misstrauen muss man sich einmal vorstellen. Es gibt durchaus noch andere staatliche Stellen, bei denen urheberrechtsrelevante Texte verwendet werden, beispielsweise bei der Justiz und der Polizei. Stellen Sie sich einmal vor, die Verlage kämen zu dem Innenminister mit dem Ansinnen, die Polizeicomputer auszuspähen. Dann wäre aber etwas los, und zwar zu Recht.
Daher bitten wir Sie dringend, dazu beizutragen, dass diese Software in Bayern nicht eingesetzt wird. Darüber hinaus sollten alle offenen Fragen, die Sie in unserem Antrag finden, in Form eines Berichts geklärt werden.
Herr Kollege Rüth, der Verweis auf die anderen Bundesländer hilft in diesem Fall überhaupt nicht weiter, weil das bayerische Kultusministerium den Vertrag ausgehandelt hat und damit hauptsächlich dafür verantwortlich ist.
Selbst wenn die anderen Bundesländer zugestimmt haben, darf man selbstverständlich an einem solchen Vertrag Kritik üben. Denn wenn sich im Nachhinein etwas als falsch herausstellt, darf man das so benennen. Wir benennen das eben als falsch.
Und nun behaupten Sie, wir diskutierten hier über etwas, das es noch gar nicht gibt. Ich habe in meiner Rede versucht, Sie darauf hinzuweisen, wie Datenschutz in Softwareunternehmen normalerweise betrieben wird. Es wird zu Beginn definiert, was es Schützenswertes gibt und wie es geschützt werden muss.
Das Kultusministerium ist diejenige Behörde, die wissen kann, was auf den Schulcomputern normalerweise abgespeichert wird. Die Schulbuchverlage wissen das bei Weitem nicht so gut.
Das Kultusministerium ist dafür zuständig, dass der Datenschutz in seiner Behörde eingehalten wird. Der Datenschutzbeauftragte ist dafür nicht zuständig. Der Datenschutzbeauftragte ist dafür zuständig, die Staatsregierung und die Ministerien zu kontrollieren, dass sie ihren Job an diesem Punkt richtig machen. Verstecken Sie sich also bitte nicht hinter dem Datenschutzbeauftragten. Das wäre tatsächlich Aufgabe des Kultusministeriums gewesen.
Wenn Sie nun sagen, es würden keine privaten PCs untersucht, mag das durchaus so sein. Gleichwohl können sich auf Schulcomputern sehr wohl personenbezogene Daten finden. Ich nenne die Zeugnisdaten oder Personalakten. All das sind personenbezogene Daten, die schutzwürdig sind. Darüber hat sich der Kultusminister in seiner Funktion als Vorsitzender der KMK offensichtlich keine Gedanken gemacht. Das ist ein Versäumnis, das man wohl noch als solches benennen darf.
Was man hätte machen müssen, wären Vorgaben, was ausgewertet werden darf und was nicht? Es hätte Vorgaben geben müssen, was gespeichert oder übermittelt werden darf, und es hätte auch Vorgaben geben müssen, was wie lange gespeichert werden darf, vorausgesetzt, es gibt für diese Maßnahmen überhaupt eine Rechtsgrundlage. Das ist strittig.
Wenn man das Bundesdatenschutzgesetz zur Hand nimmt - darauf hat Kollegin Kamm richtigerweise hingewiesen - und die Regelung zur Überwachung von Arbeitsplatzcomputern zur Verfolgung von Straftaten und es geht ja um Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz - ansieht, stellt man fest, dass diese Maßnahme als illegal zu bewerten ist. Aber es wird einfach nur ausgewertet, ohne auf Anhaltspunkte zu achten, dass sich bei bestimmten Lehrern oder bei bestimmten Schulen gewisse Verdachtsmomente ergeben.
Ich bin am Ende. Nur noch ein Satz. Da hat es ganz klar Versäumnisse vonseiten des Kultusministeriums gegeben.
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Herrmann, das war eine typische CSU-Nummer, die Sie abgezogen haben. Die Nummer kommt immer dann, wenn man zum Fachlichen und zum eigentlichen Problem nichts zu sagen hat. Selbstverständlich ist die Opposition daran interessiert zu erfahren, welche Verbrechen im Internet begangen werden. Selbst
verständlich ist die Opposition der Meinung, dass diesen Leuten das Handwerk gelegt gehört. Das ist überhaupt keine Frage. Uns zu unterstellen, wir interessierten uns nicht dafür, hat schon allein deshalb einen üblen Beigeschmack, weil Sie der Vertreter einer Fraktion sind, deren Staatsregierung ständig vom Bundesverfassungsgericht oder anderen Gerichten wegen grundrechtseinschränkenden Maßnahmen korrigiert wird. Ich möchte Sie darauf hinweisen, was in den letzten Jahren in diesem Hause stattgefunden hat. Bei der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes wurden einige Punkte vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Die Kennzeichenerfassung wurde vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Das Versammlungsgesetz wurde deutlich an den Grundrechten vorbei konzipiert. Bitte unterlassen Sie es, der Opposition Vorträge über den Rechtsstaat zu halten.
Sie kriegen es selbst nicht gebacken, verfassungskonforme Gesetzentwürfe in diesem Hause einzubringen.
Die Gesetzeslage ist völlig klar: Eine Online-Durchsuchung im Rahmen einer Strafverfolgung ist verboten. Die ist nicht möglich. Außerdem gibt es keine Rechtsnorm, die es erlauben würde, eine Online-Durchsuchung und eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung - egal, ob es sich um eine QuellenTelekommunikationsüberwachung oder um eine normale Telekommunikationsüberwachung handelt innerhalb einer Maßnahme vorzunehmen. Die Justizministerin und der Innenminister haben in den letzten Wochen versucht, der Öffentlichkeit immer wieder weiszumachen, dass es sich beim Anfertigen von Screenshots um eine Telekommunikationsüberwachung handelt, obwohl es - darauf wurde schon hingewiesen - einen entsprechenden Gerichtsentscheid gab, der dies als rechtswidriges Vorgehen ausgewiesen hat. Das ist ein altes Lied der letzten Jahre.
Schon zu Zeiten einer absoluten CSU-Mehrheit wurde der rechtliche Rahmen regelmäßig überdehnt. Teilweise haben Sie sich über den verfassungsgemäßen Rahmen ganz hinweggesetzt. Am Ende ändert daran auch die Regierungsbeteiligung der FDP nichts. Regelmäßig werden - einige Beispiele habe ich bereits genannt - vom Bundesverfassungsgericht oder anderen Gerichten Gesetze der Staatsregierung oder die von der Staatsregierung forcierte Ausführungspraxis kassiert. Kolleginnen und Kollegen, das kann nicht angehen. Wenn die Staatsregierung nicht selber dafür sorgt, dass ihr Handeln von Recht und Verfassung gedeckt ist, ist es die Aufgabe dieses Hauses, dafür zu sorgen, dass der Staatsregierung in diesen Punkten der Kopf zurechtgerückt wird.
Das machen wir heute mit diesem Antrag. Wenn die Staatsregierung wie angekündigt weiterhin den Trojaner im Rahmen einer Telekommunikationsüberwachung in rechtswidriger Weise einsetzen will, muss man diesem Antrag auf jeden Fall zustimmen. Das werden wir tun.
Sehr geehrter Kollege Barfuß, sind Sie nicht auch der Meinung, dass diese Verantwortung, die wir den Steuerzahlern entgegenbringen, auch den Menschen gegenüber wahrgenommen werden muss, die in den letzten vierzig, fünfzig Jahren Steuern gezahlt haben und jetzt oder in den nächsten Jahren Pflegefälle werden bzw. pflegebedürftig sind?
Außerdem eine Frage: Sie sprachen mehrfach von Spitzabrechnung. Ist es nicht vielmehr so, dass beim Betriebskostenzuschuss imaginäre Zahlen verwendet werden und nicht die realen Zahlen, die in den Betrieben anfallen? Wenn Sie weiter darauf bestehen, dass eine Spitzabrechnung vorgenommen wird, dann erklären Sie mir bitte einmal, wo das in der Vereinbarung steht, die zwischen den Schulen bzw. den Trägern und dem Kultusministerium ausgehandelt worden ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon fast befürchtet, dass, nachdem Kollege Lorenz versucht hat, hier vorab den Bericht zu geben, der Antrag jetzt für erledigt erklärt wird. Aber es wird durchaus noch einiges zu regeln sein.
Es ist klar, dass man für eine so große Maßnahme wie den Zensus 2011 Vertrauen herstellen muss. Datenschutz ist Vertrauenssache. Deshalb muss versucht werden, das Zensusverfahren für die Bürgerinnen und Bürger so transparent wie möglich und auch so sicher wie möglich zu gestalten.
Es hat im Vorfeld eine ganze Reihe von Diskussionen über den Datenschutz gegeben. Viele Dinge wurden umgesetzt, manche aber leider nicht. Der Datenschutzbeauftragte für den Freistaat Bayern verweist unter anderem darauf, dass versucht worden ist, auf eine personenscharfe Erhebung in den sogenannten Sonderbereichen zu verzichten, auf die Kollegin Kamm schon hingewiesen hat.
Diese Dinge konnten im Gesetz leider nicht umgesetzt werden. Dafür wird aber versucht, frühzeitig eine Trennung und Löschung der personenbezogenen Hilfsdaten oder Hilfsmerkmale umzusetzen.
Nichtsdestotrotz beträgt hier die maximale Speicherfrist für die Hilfsdaten vier Jahre. Wir sind der Auffassung, dass man diese vier Jahre nicht bis zum Letzten ausnutzen muss.
Der Antrag greift einige Probleme auf, die es im Zusammenhang mit dem Zensus nach wie vor gibt.
Die Bestrebungen der NPD, sich in Maßnahmen der Zählung einzuschleichen, sind mittlerweile bekannt geworden; die machen immer mehr die Runde. Ich denke, auch hier ist vonseiten der staatlichen Stellen eine möglichst gute Transparenz notwendig, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht verunsichert werden. Für den Zensus wäre nichts tödlicher, als wenn sich die Bürgerinnen und Bürger massenhaft Sorgen darüber machen müssten, was mit ihren Daten geschieht.
Für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger muss also eine Gewissheit hergestellt werden. Dazu dient der Antrag. Aus diesem Grund werden wir ihm zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Thema kann man die vorher kurz aufgekommene weihnachtliche Stimmung gleich wieder vergessen. Die Kürzung des Schulgeldausgleichs ist in zweifacher Hinsicht ein skandalöser Vorgang.
Zum einen legt die Regierungskoalition die Axt an die Zukunft der Altenpflegeausbildung in Bayern,
zum anderen fährt sie seit Monaten eine Vernebelungs- und Desinformationskampagne, die ihresgleichen sucht. Da tut im Juni Frau Haderthauer in diesem Haus so, als würde sich gar nichts ändern. Am Tag darauf erfahren wir im Haushaltsausschuss von Vertretern des Kultusministeriums, dass das Schreiben hinsichtlich der Kürzungen selbstverständlich Bestand hat. Danach heißt es aus den Reihen der Regierungskoalition und der Staatsregierung unisono, dass es noch völlig offen sei, ob eine Kürzung auf 100 Euro pro Schüler komme; man kenne die Schülerzahlen gar nicht, obwohl man regelmäßige Meldun
gen bekommt; man müsse die Zahlen erst einmal auswerten, und wenn man Näheres wisse, könne man überhaupt erst sagen, ob die Zuwendungen pro Schüler vielleicht doch nur auf 130 oder 150 Euro gekürzt werden. Tatsache ist: Es ist bei den 100 Euro pro Monat geblieben.
Sie behaupten, dass Sie gar nicht wüssten, was die Altenpflegeausbildung kostet, obwohl Sie seit Jahr und Tag umfangreiches Zahlenmaterial von den Altenpflegeschulen erhalten und obwohl Ihnen die Schulen in den letzten Monaten die Kosten dargelegt haben. Kultusminister Spaenle behauptet, dass die Gesamtmittel nicht angetastet werden und garantiert sind und dass sich nur die Verteilung auf die Schüler ändert. Frau Haderthauer sagt, dass die Kostendeckung bleibt. Was Sie unter Kostendeckung verstehen, hat mit einer tatsächlichen Kostendeckung nichts zu tun. Der tatsächliche und politisch eigentlich gewollte Anstieg der Zahl der Altenpflegeschüler wird ignoriert und schlägt sich in den Haushaltsmitteln nicht nieder.
Sie berufen einen runden Tisch zur Zukunft der Finanzierung der Altenpflegeschulen ein. Das ist zwar begrüßenswert, aber es stellt sich die Frage, ob die Leute, die an diesem runden Tisch sitzen, Sie nach dem ganzen Hin und Her überhaupt noch ernst nehmen können.
Am 2. Dezember verkünden Vertreter des Kultusministeriums im Sozialausschuss, dass die Verhandlungsbasis des Finanzministeriums für den Doppelhaushalt 2011/12 nur noch 6,6 Millionen Euro an realer Ausschüttung für die Altenpflegeschulen betragen wird. Das bedeutet eine Fortschreibung der Kürzung, die in diesem Jahr vorgenommen worden ist, auch in den nächsten Jahren. Das heißt, dass in diesem Bereich eine Einsparung von rund 5 Millionen Euro vorgenommen werden soll. Das können wir nicht mittragen. Dabei stellt sich die Frage, ob der Finanzminister überhaupt die Diskussionen der letzten Monate in diesem Hause mitbekommen hat.
Hat er diese Diskussionen mitbekommen, und nimmt er diese Diskussionen ernst? Die Frage stellt sich, ob für den Finanzminister das in der Verfassung verankerte Sozialstaatsprinzip bei der Aufstellung eines Haushalts überhaupt von Bedeutung ist. Die Frage stellt sich, was das Wort einer Sozialministerin der CSU überhaupt noch wert ist.
Die Frage stellt sich, was das Wort eines Kultusministers wert ist, der den Erhalt der Gesamtmittel garantiert hat, was wirklich das Mindeste ist.
Sie degradieren den runden Tisch zur Beschäftigungstherapie für die anwesenden Verbände und machen dessen Ergebnisse zur Makulatur.
Kolleginnen und Kollegen, wenn das die soziale Schwerpunktsetzung des nächsten Doppelhaushaltes werden soll, dann kann ich tatsächlich nur sagen: Gute Nacht, Bayern!
Übernehmen Sie endlich Verantwortung und beenden Sie dieses unwürdige Hin und Her bei der Finanzierung der Altenpflegeausbildung. Übernehmen Sie Verantwortung und sorgen Sie dafür, dass die Pflegebedürftigen in Bayern in Zukunft eine gute und ausreichende Betreuung erhalten, und stimmen Sie unserem Antrag zu!
Ihren Vergleich mit einem Basar möchte ich nicht kommentieren. Das ist unterste Schublade. Herr Kollege Taubeneder, Sie wissen ganz genau, dass das, was Sie als betriebskostendeckend bezeichnen, überhaupt nichts mit den realen Betriebskosten der Altenpflegeschulen zu tun hat. Das Kultusministerium müsste die Zahlen eigentlich vorlegen können. Der runde Tisch hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Betriebskosten zu berechnen. Sie sagen, die Betriebskosten würden gedeckt. Dabei wissen Sie ganz genau, dass die massiven Kostenblöcke der Betriebskosten überhaupt nicht berücksichtigt werden.
Wo ist eigentlich der Finanzminister? Sie sagen, 12 Millionen Euro Haushaltsansatz blieben bestehen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Im Augenblick glaube ich Ihnen gar nichts mehr.
Aufgrund der Informationspolitik der Staatsregierung und der Regierungskoalition in den letzten Monaten hätte ich zum einen gerne eine Bestätigung vonseiten des Finanzministers gehört. Zum anderen soll er uns erläutern, warum er überhaupt auf die Idee kommt, in solche Verhandlungen mit 6,6 Millionen reinzugehen. Das ist eine Unverschämtheit.
Herr Minister, wie gedenken Sie, in diesem Verfahren auf das eigentlich politisch gewollte Anwachsen der Schülerzahlen zu reagieren?
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen heute über das Grundlagengesetz für die Olympischen und die Paralympischen Winterspiele 2018 in Bayern ab. Damit befinden wir uns nicht am Ende eines Weges, sondern damit beginnt für uns erst der Weg. Ich möchte nicht nur die Freude aufgreifen, die im Raum ist, sondern ich möchte auch auf die Verantwortung hinweisen, die wir uns mit diesem Gesetz auf die Schultern laden. Sicherlich wäre es ein Anlass zur Freude, wenn es uns gelänge, die Olympischen Winterspiele nach Bayern zu holen. Wir wissen aber auch, dass wir alle Investitionen, die wir in einer bayerischen Region vornehmen, gegenüber allen anderen Regionen rechtfertigen müssen. Wir wissen auch, dass all unser Handeln Einfluss auf unsere natürliche Umgebung hat. Dieses Wissen müssen wir uns bei der Behandlung des Gesetzentwurfes klarmachen. Es muss bei dem, was in den kommenden Jahren auf uns zukommt, Grundlage der Diskussion sein.
Das Konzept der Bewerbergesellschaft ist meines Erachtens insbesondere im Hinblick auf die ökologischen Fragestellungen zukunftsweisend: der Rückgriff auf die vorhandene Infrastruktur, der Rückbau von Anlagen, der meines Erachtens sehr sinnvolle Ersatz einer bestehenden Bebauung in München, die energetisch höchst problematisch ist, der technologisch und ökologisch zukunftsweisende Bau des Olympischen Dorfes, das danach dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden kann, und nicht zuletzt die Umweltprojekte, die Bestandteil des Projekts und nicht nur Rahmenprogramm sind. Wir wollen, dass das vorgelegte Konzept nicht nur hübsch aussieht, sondern wir wollen es mit einem hohen Anspruch an die Qualität der Winterspiele umsetzen.
Wir wissen, dass im Tourismus und bei OutdoorSportarten Eingriffe in die Natur und sehr problematische Entwicklungen stattfinden. Wir haben die Gelegenheit, endlich ein wirklich zukunftsweisendes Projekt umzusetzen, mit dem in Bayern positive Gegenbeispiele zu den Konzepten der anderen Bewerberstädte gesetzt werden. Das bayerische Konzept ist weltweit zukunftsweisend und innovativ.
Wir könnten natürlich die Entwicklung im Tourismusbereich auch so laufen lassen, wie sie läuft. Damit würden wir uns allerdings keinen Gefallen tun. Wir brauchen einen umweltpolitischen Quantensprung im Tourismus, und da können wir mit den Olympischen Winterspielen ein Zeichen setzen.
Das umzusetzen wird in den nächsten Jahren eine Aufgabe sein, der wir alle mit hoher Verantwortung nachkommen müssen. Wir müssen und werden auch sicherstellen, dass Investitionen für Olympia nicht auf Kosten anderer Infrastrukturprojekte in Bayern stattfinden.
Da gibt es zum einen die Verhandlungen über einen Sondertopf, die mit dem Bund geführt werden. Was aber für den Bund gilt, Kolleginnen und Kollegen, muss selbstverständlich auch für Bayern gelten.
Es wird unsere Aufgabe in diesem Haus sein, das haushaltspolitisch entsprechend umzusetzen. Die Olympischen und die Paralympischen Spiele können, sollen und werden eine Chance für ganz Bayern sein. Wir wollen uns von unserer besten Seite als moderner und ökologisch handelnder Standort für Sport, Wirtschaft und Tourismus darstellen. Und dazu machen wir heute einen ersten Schritt. Die eigentliche Arbeit, Kolleginnen und Kollegen, kommt dann, wenn der Zuschlag nach Bayern geht. Dann haben wir wieder eine Möglichkeit, uns zu freuen. Aber dann kommt auch der Zeitpunkt, wo wir die Ärmel hochkrempeln und für die Umsetzung dieses meines Erachtens wirklich zukunftsweisenden Konzeptes sorgen müssen.
Herr Kollege Hartmann, es gibt ja den Spruch von dem Optimisten und dem halb vollen Wasserglas und dem Pessimisten und dem halb leeren Wasserglas. Aber das ist nicht das Problem, das wir beide miteinander haben. Wenn man so argumentiert wie Sie, dann könnte man sofort jeglichen Stoffwechsel einstellen.
Sie sagen: "Alles ist ja so kompliziert, mit dem Tourismus braucht man wegen der Klimaerwärmung gar nicht erst anzufangen", und so weiter und so fort. Das ist keine billige Dagegen-Partei-Polemik, wie sie zurzeit verwendet wird. In vielen anderen Projekten, bei denen die GRÜNEN auch eine Gegenposition bezogen haben, so beispielsweise bei der Diskussion um Stuttgart 21, gibt es ja Gegenkonzepte, Ideen, wie man es anders machen könnte, wenn man denn wollte. Zu fragen ist daher: Welches sind denn Ihre Ideen für einen zukunftsfähigen Tourismus in Bayern?
Welches sind denn Ihre Gegenkonzepte, wie man so etwas machen kann, damit man auf den Klimawandel, so wie Sie ihn beschreiben, auch eingehen kann?
Wie gesagt: Nur zu sagen: Das wollen wir nicht, reicht tatsächlich nicht. Ich würde mich wirklich freuen, wenn von Ihrer Seite mehr dazu käme.
- Sie können das gern hinterher als Zwischenbemerkung sagen. Damit haben Sie die Möglichkeit, das loszuwerden.
Aber Sie haben hier gesagt: Wenn man nach bestem Wissen abwägt, dann darf man diese Olympischen Spiele nicht durchführen. Jetzt stelle ich fest - das wurde in der Diskussion schon klargestellt -: Dies sind nicht nur die Olympischen Spiele bzw. ist nicht nur die Bewerbung des Freistaats Bayern, sondern es ist auch die Bewerbung der Stadt München. Jetzt frage ich Sie, wer in der Stadt München die Mehrheit stellt. Das ist die Sozialdemokratische Partei. Wer noch? Können Sie mir weiterhelfen und sagen, wer mit dabei ist?
Das sind nämlich die GRÜNEN. Es ist schon erstaunlich, mit welcher destruktiven Lust einige Vertreter der GRÜNEN hier im Landtag
- nicht alle, aber einige - die älteste und erfolgreichste deutsche Rathauskoalition ständig torpedieren.
Als Abgeordneter, der im Bereich der Stadt München kandidiert hat, aber tatsächlich eine Politik macht wie jemand, der eben nicht in München ist, was ja völlig okay ist, würde ich mich schon darüber freuen, wenn Sie sich regelmäßiger mit Ihren Kolleginnen und Kollegen im Münchner Stadtrat zusammensetzten und auch einmal die gemeinsamen Linien besprächen. Die Olympia-Bewerbung wurde übrigens lange Zeit von der Stadtratsfraktion der GRÜNEN und auch von der Münchner GRÜNEN-Basis mehrheitlich mit unterstützt. Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn Sie sich darüber mit Ihren Kollegen öfter einmal verständigten, damit diese Koalition auch auf Dauer zukunftsfähig ist.
Wir Sozialdemokraten halten solche Koalitionen mit den GRÜNEN im Prinzip für zukunftsfähig, aber dazu muss man sich natürlich auch als verlässlicher Partner erweisen.
Herr Kollege Hartmann, natürlich gibt es in der SPD zum einen oder anderen inhaltlichen Punkt unterschiedliche Auffassungen. Der tatsächliche Unterschied aber ist Folgender: Wir schwingen uns nicht so schnell zum moralischen Richter über die Kollegen auf. Bei der dritten Startbahn gibt es tatsächlich in den unterschiedlichen Gremien unterschiedliche Positionen. Das ist richtig. Aber da macht schon ein bisschen der Ton die Musik. Ich würde den Teufel tun, meinen Kollegen abzuspre
chen, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen entschieden haben. Das ist tatsächlich ein Unterschied.
Wenn Sie nun sagen, Olympia müsse zu den Anlagen kommen und nicht die Anlagen zu Olympia, dann stelle ich mir schon die Frage, ob Sie das Konzept nicht gelesen haben.
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass Sie es gelesen haben. Denn ein Großteil der bestehenden Anlagen findet ja Aufnahme in das Konzept. Und das wissen Sie selbstverständlich auch.
Die entsprechende Frage stelle ich jetzt ganz ernsthaft und ohne Schmäh, denn wir wollen als Sozialdemokraten ökologische und nachhaltige Spiele haben: Wie kommen diejenigen, die sich jetzt in den Schmollwinkel zurückziehen, wieder aus diesem Schmollwinkel heraus, wenn denn der Zuschlag kommt?
Ich sage Ihnen ganz ehrlich; das ist meine persönliche Meinung: Natürlich will ich das Know-how der Umweltverbände, die sich im Augenblick noch dagegen aussprechen, gewinnen, wenn wir den Zuschlag haben; denn das bringt uns mit Sicherheit bei der ökologischen Umsetzung dieser Spiele weiter.
Also überlegen Sie sich einmal, wie Sie aus dem Schmollwinkel herauskommen wollen und eventuell dazu beitragen könnten, dass einige der Verbände, die sich ebenfalls bisher in diesen Schmollwinkel zurückgezogen haben, auch wieder herauskommen.
Sehr geehrter Herr Kollege Professor Dr. Barfuß, ich erkenne an, dass sich die FDP in diesem Fall die ideologische Verbohrtheit der CSU nicht zu eigen machen will. Mit Sicherheit ist es richtig, sich die Zahlen vorlegen zu lassen. Die Altenpflegeschulen haben die Kostenstrukturen offengelegt und an alle Abgeordneten verschickt. Die Zahlen, die wir bei der letzten Haushaltssitzung eingefordert haben, konnten vom Ministerium nicht vernünftig dargelegt werden.
Können Sie bitte erläutern, welche Zahlen im Haushaltsausschuss noch benötigt werden?
Können Sie bitte erläutern, welche Zahlen noch vorgelegt werden müssen und von wem sie vorgelegt werden müssen?
Frau Präsidentin, ist in diesem Fall auch eine Zwischenintervention möglich?
Kollege Taubeneder hat vorhin behauptet, es würde eine hundertprozentige Finanzierung der Betriebskosten erfolgen. Ist es nicht primär so, dass es sich um 100 % der förderfähigen Kosten handelt, die überhaupt nichts mit den realen Kosten zu tun haben müssen, sondern dass die realen Kosten in der Regel darüber liegen? Ist es nicht so, dass die Tatsache, dass manche Altenpflegeschulen bereits jetzt Schulgeld in einem geringen Umfang erheben, etwas damit zu tun hat, dass die Zuschüsse mitnichten die realen Kosten decken, sondern dass man das Geld braucht, um schon jetzt die Kosten für eine qualitative Ausbildung sicherzustellen? Zum Dritten: Ist es nicht so, dass unter anderem mit dem Ausbildungspakt Altenpflege das Ziel verfolgt wurde, die Ausbildungszahlen zu erhöhen, damit wir in Bayern zukünftig viele gut ausgebildete Fachkräfte haben? Wenn das das Ziel war, warum sorgt die Bayerische Staatsregierung dann nicht dafür, dass die Ausbildung weiterhin auf einem qualitativ hochwertigen Standard erfolgen kann?
Sehr geehrter Herr Kollege. Da Sie sagen, dass Sie als Haushälter sprechen und es natürlich Sinn macht, mit vernünftigen Zahlen umzugehen, frage ich Sie: Mit welchen Zahlen sollen denn jetzt die Altenpflegeschulen umgehen? Sie haben überhaupt keine Informationen, wie es weitergeht.
Für die Altenpflegeschulen stellt sich die Situation im Augenblick so dar, dass sie, wenn Sie überhaupt zu einer vernünftigen Finanzierung kommen können oder wollen, auf dieser Grundlage Schüler eigentlich abweisen müssten und den Schülern, die sich schon angemeldet haben, sagen: Liebe Schüler, sucht euch etwas anderes, weil wir nicht wissen, ob das an dieser Schule finanzierbar ist.
Nicht nur im Bayerischen Landtag gibt es Haushälter. Auch an den Schulen muss wirtschaftlich gedacht werden. Daher stelle ich Ihnen die Frage: Auf welchen Zahlengrundlagen sollen die Schulen denn jetzt arbeiten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Kollege Huber! Nach den Erfahrungen, die ich in den letzten Jahren gemacht habe, würde man sich wünschen - Ihre politischen Ansichten sind Ihre Sache -, dass Sie sich den einen oder anderen Gedanken zum Thema Großspurigkeit gemacht hätten. Ich denke, Sie sollten auf alle Fälle noch einmal in sich gehen. Es ist sehr schön, dass Sie nach dreimaliger oder viermaliger Prüfung derselben Tatbestände jetzt an dem Punkt angelangt sind, an dem die SPD-Fraktion nach einmaliger Prüfung angelangt ist. Aufgrund Ihrer verkehrspolitischen Unbedarftheit sei Ihnen das zugestanden.
Wir brauchen uns von den Anwürfen, wir seien Befehlsempfänger des Münchner Oberbürgermeisters, nicht gestört zu fühlen. Wir haben uns die Dinge intensiv angesehen und Entscheidungen getroffen, die wir auch vertreten können. Wir können auch sehr froh sein, endlich dazu zu kommen, diese Diskussion gerade in Bezug auf die verkehrspolitischen Maßnahmen führen zu können, die nicht nur die Kernstadt München, son
dern auch die Region betreffen. Sie betrifft Maßnahmen wie die Walpertskirchner Spange, die Neufahrner Kurve oder die Flughafenanbindung der Region Augsburg. Das alles sind Maßnahmen, über die unter anderem deshalb hier nicht abschließend diskutiert werden konnte, weil die Bayerische Staatsregierung in der letzten Legislaturperiode ganz massiv am Transrapid festgeklebt ist. Sie tragen als damaliger Wirtschaftsminister, verehrter Herr Kollege Huber, ein gutes Stück Verantwortung dafür, dass wir erst heute dazu kommen, über dieses Thema zu diskutieren.
Von unserer Seite - man mag es kaum für möglich halten - kommt ein Lob an den FDP-Wirtschaftsminister Zeil dafür, dass er sich von Anfang an hinsichtlich der Frage, wie die Verkehrsproblematik beim Bypass München gelöst wird, für die zweite Stammstrecke ausgesprochen hat. Das war unseres Erachtens dringend notwendig, denn in der politischen und fachlichen Diskussion müssen wir feststellen, dass die zweite Stammstrecke die zukunftsfähigste Variante darstellt. Wir müssen bei den Diskussionen immer daran denken, dass die Region München die Wachstumsregion der nächsten Jahrzehnte sein wird. Wir brauchen nicht nur verkehrspolitische Lösungen beim öffentlichen Personennahverkehr, die den jetzigen Forderungen standhalten, sondern wir müssen auch den öffentlichen Personennahverkehr ausbaufähig halten. Von daher kommt von unserer Seite der Dank an den Wirtschaftsminister dafür, dass er standgehalten und die Stadt München unterstützt hat.
Wir werden bei den Abstimmungen - das wird sich mittlerweile jeder denken können - den von den GRÜNEN eingebrachten Antrag ablehnen. Wir könnten dem ersten Punkt des von den Freien Wählern eingebrachten Antrags zustimmen, wenn die Freien Wähler eine entsprechende Trennung vornehmen würden, würden die anderen Punkte dann aber ablehnen.
Ich möchte noch eine Bemerkung zu dem Thema "U 5 nach Pasing" machen, das in dem Antrag der CSU und der FDP "Gesamtkonzept Bahnknoten München zügig umsetzen" aufgeführt wird. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die SPD und die Stadtregierung in München in ihrem politischen Handeln deutlich schneller sind als die zwei Fraktionen, die den Antrag gestellt haben. Die geforderte Untersuchung ist bereits von der Landeshauptstadt München in die Wege geleitet worden. Gestern sind von den zuständigen Referaten im Rathaus die für die Untersuchung relevanten Streckenvarianten vorgestellt worden. Dabei wurde eine U-Bahn-Verlängerung nach Pasing angestrebt. Vielleicht sollten Sie mit Ihrem Antrag fordern, dass die Deutsche Bahn bei möglichen oberirdischen Streckenführungen Gleise zur Verfügung stellt. Dies wäre wahrscheinlich die Nagelprobe für die U-Bahn-Anbindung
nach Pasing. Vor diesem Hintergrund würden wir dem Antrag der CSU und der FDP zustimmen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Aufgrund Ihrer Frage werde ich mir diese Streckenführung noch genau ansehen. Herr
Kollege Dr. Runge, bitte tun Sie nicht so, als würde dort ein Irrgarten angelegt, bei dem die Leute sich selbst überlassen werden.
Das ist wirklich reine Polemik. Mögliche bauliche Veränderungen gestehe ich gerne zu. Darüber müssen wir uns mit Sicherheit noch unterhalten, und das muss noch geprüft werden. Die Aussage, dass die Planung zur zweiten Stammstrecke unsicher sei, ist jedoch polemisch. Das kann ich so nicht nachvollziehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Was brauchen wir denn in Bayern eigentlich, damit wir eine gute Bildungspolitik machen können? Brauchen wir Lehrer, die Zeit haben, sich um die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler zu kümmern? Oder brauchen wir Schulen,
die hinsichtlich Einrichtung und baulicher Beschaffenheit den pädagogischen Anforderungen entsprechen, oder brauchen wir zum Beispiel Schulsozialarbeit zur Stärkung der Schule als sozialem Lernraum? Das alles brauchen wir nicht. Das Kultusministerium gibt uns sozusagen in der Tradition des Innenministeriums eine Antwort. Nein, wir brauchen eine neue Datenbank, und zwar eine, die noch schneller und noch mehr Daten von einer Stelle in der bayerischen Staatsverwaltung zu einer anderen Stelle der bayerischen Staatsverwaltung schieben kann. Das soll die Qualität der Schulen in Bayern nach vorne bringen.
Sie sagen, Sie bräuchten diese Datenbank zur Verbesserung der Schulplanung. Ich stelle Ihnen die Frage: Kennen Sie denn die Probleme an den bayerischen Schulen nicht? Haben Ihnen die Lehrerverbände, die Schülerinnen und Schüler oder die Elternverbände nicht gesagt, wo in der bayerischen Bildungspolitik der Hase im Pfeffer liegt? Oder haben Sie einfach nicht zugehört?
Man bekommt den Eindruck, es sollten viele Daten gesammelt werden, damit jede berechtigte Kritik am bayerischen Schulsystem relativiert und kaputtgerechnet werden kann. Das kann nicht das Ziel sein. Anstatt die Förderung von Schülerinnen und Schülern an den bayerischen Schulen zu verbessern, werden Daten über die Notwendigkeit der Förderung erhoben. Das macht nichts besser. Lehrer, die sich um ihre Schülerinnen und Schüler kümmern können und die Zeit und Raum dafür haben, brauchen keine Datenbank, um ihre Schülerinnen und Schüler einschätzen zu können, um zu wissen, dass hier und dort eine Förderung notwendig ist.
Zur Erfüllung der bildungspolitischen Aufgaben ist dieser Gesetzentwurf mit Sicherheit nicht notwendig. Sie kippen mit diesem Gesetzentwurf lediglich zusätzliche Bürokratie vor die Schultore. Die Argumente hinsichtlich der bundesweiten Schülerstatistik, die teilweise angebracht werden, machen das Ganze letztendlich auch nicht besser. Die bundesweite Schülerstatistik dient ebenfalls nicht der Verbesserung der Pädagogik oder der Schulen in den Ländern, sondern ist lediglich Bestandteil einer bundesweiten Rangelei um die Plätze im Ranking. Man muss bei diesem Gesetzentwurf gar nicht erst bis zu dem Themenkomplex des Datenschutzes kommen, um zu sagen, dass ein Gesetz vorgelegt wird, welches im Ansatz und der Zielsetzung bereits an den bildungspolitischen Notwendigkeiten vorbeigeht.
Wir werden die Diskussionen in den Ausschüssen kritisch begleiten. So, wie es im Augenblick aussieht,
sehen wir angesichts der Vorlage keinen Grund, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Kollegin Sandt, Sie haben uns einen ganzen Blumenstrauß an möglichen Maßnahmen vorgestellt. Sie haben wunderbare Vorschläge gemacht: Für jeden Schüler ein Laptop, hervorragend qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer und Zeit, die an der Schule zur Verfügung steht, um das Wissen zu vermitteln. Es sind wunderbare Maßnahmen, die man ergreifen könnte, wenn man nicht mit der CSU koalieren würde.
Wissen Sie eigentlich, mit wem Sie sich in datenschutzrechtlichen Fragen in einer Koalition befinden? Wissen Sie eigentlich, welche Diskussionen wir in diesem Haus unter anderem über das Thema Medienführerschein oder über die Verschärfung des Datenschutzes auf den unterschiedlichsten Gebieten geführt haben? Sie tun so, als wären Sie mit der CSU nicht in einem Boot, als würden Sie mit dieser Partei keine gemeinsame Politik machen und würden von ihr in datenschutzrechtlichen Fragen nicht immer wieder getaucht.
Ich empfinde es auch als interessant, wie die CSU mit größtem Selbstverständnis und Stolz Maßnahmen aufzählt, die alle keine Maßnahmen der Staatsregierung sind. Die einzige Maßnahme der Staatsregierung, die jetzt ergriffen werden soll, ist der Medienführerschein. Diese Maßnahme wird von der sozialdemokratischen Fraktion in diesem Haus schon seit Jahr und Tag gefordert. Wir werden sehen, wie das Konzept des Medienführerscheins aussehen wird. Im Augenblick liegt bis auf eine Pressemeldung nicht sehr viel vor. Das, was in der Pressemeldung steht, lässt konzeptionell recht wenig erahnen. Wir sind aber selbstverständlich offen und verschließen uns keiner Diskussion.
Allerdings müssen wir auch feststellen, dass uns der Medienführerschein speziell in der Frage des Datenschutzes im Internet - diese Verbindung stellen Sie in Ihrer Aktuellen Stunde her - nur beschränkt weiterhelfen wird. Der Medienführerschein hat eine ganze Reihe von Funktionen. Dazu gehören mit Sicherheit das Vermitteln von Nutzungstechniken, das Erlernen einer kritischen und selbstkritischen Mediennutzung, Suchtprävention und - darin sind wir uns sicher einig - der verantwortungsvolle Umgang mit den eigenen Daten. Allerdings haben wir beim Medienführerschein auch noch eine ganze Reihe von offenen Baustellen, die wir dringend bearbeiten müssen.
Die ausreichende technische Ausstattung aller Schulen und Schularten ist bei Weitem noch nicht sichergestellt. Die Lehrerbildung haben Sie richtigerweise angesprochen. Allerdings muss dafür auch Geld zur Verfügung gestellt werden. Wunderschöne Konzepte, über die wir uns hier im Haus unterhalten, reichen alleine nicht aus. Für mich stellt sich dabei schon die Frage, was im Nachtragshaushalt passieren wird. Wird die Staatsregierung, und damit auch die FDP, die nötigen Mittel zur Verfügung stellen, damit für den Medienführerschein auch genügend Personal zur Verfügung steht? Wir werden es sehen. In einem ersten Schritt haben wir im Nachtragshaushalt 400.000 Euro dafür gefordert. Diesen Antrag werden wir mit Sicherheit einbringen. Natürlich steht es Ihnen frei, dem zuzustimmen, wenn Sie tatsächlich einen wirksamen Medienführerschein haben wollen.
Sie dürfen nicht nur schöne Reden halten.
Der Datenmissbrauch lässt sich durch Medienkompetenz alleine nicht verhindern. Die Folgen für den einzelnen lassen sich zwar abmildern, Datenmissbrauch im Internet bedeutet aber immer die Verwendung von Daten entgegen der Datenschutzrichtlinie und den Datenschutzgesetzen. Datenmissbrauch bedeutet die Verwendung von Daten entgegen den Zusicherungen, die den Eigentümern der Daten gegenüber gemacht wurden.
Am Rande sei nur Folgendes bemerkt: Cyber-Mobbing und ähnliche Auswüchse lassen sich nicht allein mit Medienkompetenz bekämpfen. Cyber-Mobbing ist nichts anderes als die Fortführung einer Ellenbogengesellschaft und einer Ideologie, welche nicht nur in der realen Welt, sondern auch im Internet bedeutet: Jeder gegen jeden. Warum soll das, was in dieser Gesellschaft im Großen erlaubt ist, im Kleinen und im Internet auf irgendwelchen Foren verboten sein. Der Miss
brauch von Daten lässt sich nur durch klare gesetzliche Regelungen verhindern. Der Koalitionsvertrag, der eben so gepriesen worden ist, zeigt, dass zwischen den Koalitionspartnern Union und FDP auf Bundesebene für den Datenschutz keinerlei Arbeitsgrundlagen vorhanden sind. Der Koalitionsvertrag enthält nur Allgemeinplätze. Dieses und jenes soll geprüft werden. Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsgruppen werden gebildet. Der klarste Satz heißt, dass man von allen Bürgerinnen und Bürgern mehr Eigenverantwortung bei der Verwendung der eigenen Daten erwartet.
Was jedoch dringend notwendig wäre, nämlich das Angehen der rechtlichen Probleme, steht nicht in diesem Koalitionsvertrag. Ein Großteil der Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz sind nach wie vor Ordnungswidrigkeiten. Wenn dahinter die Absicht steht, sich zu bereichern oder den Eigentümer der Daten zu schädigen - also den Bürger, dem die Daten gehören wird ein Teil dieser Verstöße zu Straftaten. Der Großteil der Verstöße sind nach wie vor Antragsdelikte und keine Offizialdelikte. Das heißt, dass die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus ermittelt, sondern darauf angewiesen ist, dass die Bürgerinnen und Bürger zur Staatsanwaltschaft gehen und Anklage gegen die Verursacher dieser Verstöße erheben.
Wenn die Bürger dies tun, sind die Gerichte häufig völlig überfordert. Die Gerichte haben in der Regel keine Fachkompetenz beim Datenschutz, bewerten diese Verstöße oder Strafsachen häufig als Bagatellen und legen sie zu den Akten.
Unseres Erachtens ist es dringend notwendig, all die Straftaten, die im Bundesdatenschutzgesetz genannt sind, zu Offizialdelikten zu machen. Notwendig ist außerdem, dass die Ermittlungsbehörden für dieses Problem die nötige personelle Ausstattung erhalten. Auch hier wäre der Freistaat Bayern gefordert.
Wir müssen auch darüber nachdenken, spezielle Gerichte für dieses Thema zu schaffen. Ich denke an Datenschutzkammern, die über das entsprechende Know-how verfügen, um zu sach- und fachgerechten Urteilen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu kommen. Notwendig ist außerdem die Schaffung von Möglichkeiten zur Gewinnabschöpfung bei Straftaten, die gegen das Bundesdatenschutzgesetz gerichtet sind.
Das zentrale Anliegen lautet, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Verfügungshoheit über ihre eigenen Daten zurückgegeben wird. Eine der vordringlichsten Aufgaben ist hier unseres Erachtens die Schaffung der rechtlichen Grundlagen. Wir werden Sie selbstverständlich auch bei der Frage des Medienführerscheins weiter unterstützen und unsere Ideen einbringen. Wir
hoffen, dass es auf Ihrer Seite nicht nur bei schönen Reden bleibt, sondern auch ein konsequentes Handeln folgt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich zu Beginn meiner Ausführungen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl des Landtagsamtes als auch des Finanzministeriums recht herzlich bedanken. Wir haben in den letzten Wochen wirklich eine Vielzahl von Änderungsanträgen und Nachschublisten behandelt. Ich finde es außerordentlich bemerkenswert, mit welcher Geduld die Mitarbeiter tatsächlich mit uns umgegangen sind.
Herr Finanzminister Fahrenschon, auch Sie wollte ich fast schon loben, allerdings nicht wegen des Haushalts und der Einzelpläne, die Sie eingebracht haben; daran haben wir ja in diesem Hause unsere Kritik schon formuliert, ob es dabei um Bildung ging, um Hochschule, im Inneres oder um Landwirtschaft. Eigentlich wollte ich Sie wegen Ihrer Einbringungsrede loben. Darin haben Sie nämlich sehr schön erklärt, wie man in der jetzigen Situation reagieren sollte: in schwierigen Zeiten investieren, in guten konsolidieren und dabei die Einnahmen des Staates nicht aus den Augen verlieren. Aber leider wurde dieser Grundsatz, das muss man feststellen, im Haushalt so nicht umgesetzt.
Sie haben bei der Verteilung der Bundesgelder durch die Nachschublisten einiges aus unserem Programm "Bayerischer Rettungsschirm für Arbeitsplätze" abgeschrieben. Das zeigt, dass wir die richtigen Ideen hatten und dass die Koalition offensichtlich über keine Ideen verfügt. Die Koalition hat jede eigene Anstrengung, jedes eigene Bemühen vermieden, in der bayerischen Wirtschaft die nötigen Impulse zu setzen. Herr Wirtschaftsminister Zeil hat gestern Ihre durchaus bemerkenswerte Einbringungsrede als reine Sonntagsrede
dastehen lassen. Er hat klargestellt, nach welchem Prinzip hier verfahren wird. Das war schon sehr aufschlussreich. Zuerst werden die, die verantwortlich handeln, angepöbelt und zwar - Zitat-: "… in einer Zeit, in der überall Pakete in Milliardenhöhe geschnürt werden, als seien die Quellen des Staates unerschöpflich". Die anderen sind also wieder die Ahnungs- und Verantwortungslosen.
Herr Kollege Winter, auch ich wünsche Ihnen alles Gute zu Ihrem heutigen Geburtstag; vielleicht können wir das alles mehr in einen Diskussionsprozess überleiten.
Die anderen sind also wieder ahnungs- und verantwortungslos. Die Hand wird aber trotzdem aufgehalten für die heruntergekommenen Staatsstraßen, für die kaputt gesparten staatlichen Gebäude und für den abgewirtschafteten Fuhrpark der Bayerischen Polizei. Was für eine Doppelmoral, meine Damen und Herren, was für eine Doppelmoral!
Herr Zeil sagte weiter: "Ich muss daran erinnern, dass für alles, was der Staat jetzt ausgibt, eines Tages uns und unseren Kindern die Rechnung präsentiert wird." - Das klingt durchaus logisch, aber für das, was Sie heute nicht tun, wird die Rechnung noch deutlich höher sein.
Jedes Unternehmen weniger, jeder verlorene Arbeitsplatz in Bayern ist eine schwere Hypothek für die Zukunft der betroffenen Regionen und der Menschen. Hier stehlen Sie sich aus der Verantwortung. Völlig aberwitzig wird die gesamte Haushaltslogik der Koalition aber erst mit dem Satz: "Natürlich haben wir uns vom Bund viel stärkere Impulse für die privaten Investitionen gewünscht, vor allem durch das Vorziehen von Steuerentlastungen." Das hat jetzt aber alles überhaupt nichts mehr mit dem zu tun, was der Finanzminister in seiner Einbringungsrede hier gesagt hat.
Zusammengefasst heißt das Ganze nämlich: Wir nehmen doch keine Schulden auf für die Absicherung der bayerischen Wirtschaft, das wäre völlig verantwortungslos. Soll das doch der Bund machen, soll doch der die Schulden aufnehmen und damit angeblich verantwortungslos handeln. Gebt uns bitte sofort das Geld rüber, damit wir uns hier in das rechte Licht rücken können.
Außerdem ist es uns als Bayerischer Staatsregierung natürlich völlig egal, ob sich der Bund jemals konsolidieren kann. Darum reduziert gefälligst eure Einnah
men, egal, ob ihr eure Schulden, die ihr jetzt auch für Bayern aufnehmt, jemals zurückzahlen könnt.
Der Wirtschaftsminister sagt, das sei die Geisteshaltung des Mittelstandes. Man ist fast versucht, ein Wortspiel zu machen und zu sagen: Mittelmaß ist auch eine Geisteshaltung,
wenn es denn tatsächlich Mittelmaß wäre. Aber das, was Sie gestern hier abgeliefert haben, ist tatsächlich eher unterirdisch. Diejenigen, die verantwortlich handeln, sollen sich wie Hasardeure verhalten, damit die, die nicht handeln, den größtmöglichen Nutzen für sich herausschlagen können. Das ist am Ende dieselbe Haltung, die jene hatten, die Subprime-Papiere ahnungslosen Sparern angedreht haben.
Stellt man die Aussagen der Minister Fahrenschon und Zeil einander gegenüber und betrachtet die Realität des vorliegenden Haushalts, stellt sich die Frage, ob der Finanzminister überhaupt noch Herr seines Ressorts und der Aufgaben ist, die er als Koordinator des Haushalts zu erledigen hat.
Kolleginnen und Kollegen, gestern ist hier immer wieder versucht worden, Behauptungen in die Welt zu setzen, die völlig an der Realität vorbeigehen. Die SPD habe keine Konzepte. Da reden die Richtigen!
In schlechten Zeiten investieren, in guten konsolidieren und dabei die Einnahmenseite nicht aus dem Auge verlieren - das haben Sie, Herr Minister Fahrenschon, in Ihrer Einbringungsrede hier vorgetragen. Das ist die Konzeption der Sozialdemokratie, das ist auch die Grundlage für das Konjunkturpaket II, das auch ein Kind der SPD ist und das 1,4 Milliarden Euro in den bayerischen Staatshaushalt spült.
1,4 Milliarden, die Sie gerade mal mit 100 Millionen Euro aus eigenen Mitteln aufstocken und mit denen Investitionen vorgenommen werden, die Sie in den letzten Jahren vor sich hergeschoben haben, unabhängig davon, wie notwendig sie gewesen wären.
- Ja, genau. Wir haben Vorschläge mit einem Volumen von insgesamt 800 Millionen Euro gemacht, die in einem ausgeglichenen Haushalt gänzlich gegenfinanziert gewesen wären. Da sind natürlich die Leute, die lesen können, im Vorteil. Ich fordere Sie auf, sich die
Änderungsanträge und die Konzepte der SPD im Bayerischen Landtag anzuschauen und zum Taschenrechner zu greifen. Das würde weiterhelfen. Die Wahrheit ist: Ideenlos und konzeptlos ist die Koalition. Schwerpunkte des Konjunkturpakets II haben Sie bei uns abgekupfert.
Kommen wir zum vorliegenden Einzelplan des Finanzministeriums. Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen: Ein wichtiger Punkt auch in der Krise ist nicht nur die Investition, sondern auch die Konsolidierung der Einnahmenseite. Ich weiß, Herr Zeil würde alles, was der Staat einnimmt, am liebsten an die Klientel der FDP ausschütten.
Wir haben Vorschläge gemacht, wie die Einnahmenseite durch eine bessere personelle Ausstattung der Finanzämter konsolidiert und verstetigt werden kann. Dieser Vorstellung sind Sie in kleinen Schritten, wirklich in kleinen Schritten nachgekommen, aber nicht in dem Maße, wie es notwendig wäre. Der Einzelplan, der uns hier heute vorliegt, ist wie die anderen Einzelpläne, die die Staatsregierung eingebracht hat, ein Einzelplan der Mutlosigkeit, der Ideenlosigkeit und der Konzeptlosigkeit. Wir werden ihn ablehnen.