Es ist kein Schaden, dem FDP-Antrag zuzustimmen. Wobei es für mich schon interessant ist, Herr Kollege Dr. Bertermann, dass die FDP jetzt auf einmal die Gesundheitsgefährdung durch Rauchen zu erkennen scheint. Sie haben vorhin von einer klaren Linie gesprochen. Diese Linie ist vielleicht bei Ihnen klar. Aber wie die Zwischenbemerkung gerade bewiesen hat, scheint sie bei der FDP alles andere als klar zu sein.
Erinnern wir uns daran, wie Sie zu Zeiten des Volksbegehrens argumentiert haben. Das passt nicht zu dem, was heute in Ihrem Antrag steht.
Frau Präsidentin, mit Ihrer geschätzten Erlaubnis erlaube ich mir zu zitieren, was ein berühmter Schnupftabaksommelier geschrieben hat.
Zuerst macht rassige Tabakwürze sich in der Nase breit. Herb, aber durchaus elegant mit sehr markanten Röstaromen. Dabei ausgesprochen harmonisch ohne erdig zu wirken. Die komplexen Aromen werden nahezu samtig. Im Hintergrund entstehen dezent süße Anklänge an Bitterschokolade.
Kolleginnen und Kollegen, bekanntlich ist im Schmalzler, im Schmei, kein Butterschmalz mehr enthalten. Es war darin, damit es nicht so staubt, und ist durch Weißöl, ein Paraffingraffl - auch zur Haltbarmachung -, ersetzt worden. Das tut unserer Unterstützung des Schnupfens aber keinerlei Abbruch. Deswegen unterstützen wir, wie schon angekündigt, gerne auch den Antrag. - Herzlichen Dank.
Eine kurze Zwischenbemerkung zu der Frage, warum das Schmalz gebraucht wurde. Sie haben gesagt, damit es nicht so staubt. Das Schmalz wurde gebraucht, damit es besser gleitet und die Schleimhäute nicht so verletzt wurden. Es staubt nicht, wenn Sie schnupfen. Aber das Butterschmalz wird nach einer bestimmten Zeit ranzig und das ist nicht gut für den Schmalzler.
Herr Bertermann, da hätten Sie sich noch kundiger machen sollen. Der erste Einsatz des Butterschmalzes - darum heißt es Schmei - erfolgte tatsächlich, damit es nicht so staubt.
Ich wusste bis dato nicht, wie facettenreich Schnupftabak sein kann. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir können, nachdem ich hiermit die Aussprache schließe, nunmehr zur Abstimmung schreiten.
Wer dem Dringlichkeitsantrag in der Drucksache 16/14075 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CSU, FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Frau Dr. Pauli (fraktionslos). Ich bitte die Gegenstimmen anzuzeigen. - Ich sehe keine. Enthaltungen? - Auch nicht. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Bevor ich den zweiten Dringlichkeitsantrag aufrufe, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Rinderspacher, Schmitt-Bussinger, Schindler und anderer und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bestattungsgesetzes, Drucksache 16/10072, bekannt: Mit Ja haben 64 gestimmt, mit Nein haben 70 gestimmt, und es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Alexander König, Dr. Florian Herrmann u. a. und Fraktion (CSU) Asylverfahren beschleunigen! (Drs. 16/14076)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Flüchtlinge menschenwürdig unterbringen! (Drs. 16/14083)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Tanja Schweiger u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Asylsituation einleiten - Probleme nicht aussitzen sondern lösen! (Drs. 16/14093)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem Tiefstand im Jahr 2007 hat sich die Zahl der Asylbewerber in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Bis August 2012 sind circa 4.200 Antragssteller in Bayern angekommen. Gerade in den vergangenen Wochen ist es zu einem sprunghaften Anstieg gekommen. Allein im September kamen rund 1.400 Menschen. Diese Entwicklung setzt sich fort. Es ist damit zu rechnen, dass in diesem Jahr weit mehr als 10.000 Menschen kommen werden.
Einerseits haben wir es hier mit zum Teil dramatischen persönlichen und menschlichen Schicksalen zu tun, andererseits geht es aber auch darum, diesen Zustrom zu bewältigen, und zwar vor allem im Sinne derer, die berechtigterweise Asylanträge stellen. Eben wegen des hohen Guts des Anspruchs auf Asyl müssen wir dafür sorgen, dass die Verfahren funktionieren und nicht ad absurdum geführt werden.
Unweigerlich fällt der Fokus auf den Zugang aus den Ländern Ex-Jugoslawiens, vor allem aus Serbien und Mazedonien.
Es spricht viel dafür, dass dieser Zuwachs an der EUVisafreiheit seit Ende 2009 und daran liegt, dass das Bundesverfassungsgericht die Geldleistung an Asylbewerber von 40 Euro auf 134 Euro erhöht hat. Deshalb haben wir in diesem Zusammenhang mehrere Forderungen, vor allem an den Bund und die Europäische Union.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss die Kapazitäten verstärken, damit die Verfahren beschleunigt werden.
Der diplomatische Druck auf Serbien und Mazedonien, die im Übrigen in die EU streben, muss erhöht werden, weil es nicht sein kann, dass Staatsangehörige dieser Länder wenige Tage, nachdem sie Reisepässe erhalten haben, in Deutschland Asylanträge stellen. Ziel muss es sein, die Visafreiheit für Serbien und Mazedonien aufzuheben. Dazu muss schnellstmöglich auf europäischer Ebene die sogenannte Visumschutzklausel in Kraft gesetzt werden. Die Voraussetzungen dafür sind bei diesen beiden Staaten auch erfüllt.
Auf bundesrechtlicher Ebene müssen die fünf visabefreiten Westbalkanstaaten und das Kosovo als sichere Herkunftsstaaten bestimmt werden. Darüber hinaus sind die Kapazitäten der beiden bestehenden Aufnahmeeinrichtungen in Zirndorf und in der Bayernkaserne standortnah auszubauen, weil eben die steigenden Zahlen bewältigt werden müssen. Eine dritte Aufnahmeeinrichtung benötigen wir nicht, zumal dies auch nicht den kurzfristigen Zuwachs bewältigen hilft. Gleiches gilt für die Ausweitung der Asylsozialberatung und die Erhöhung des Personals in der Unterbringungsverwaltung und in die Erstaufnahmeeinrichtungen.
Wir halten aber außerdem am Vorrang der staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte fest und vollziehen gleichzeitig die erweiterten Ausnahmen aus dem bayerischen Asylkompromiss, die wir erst vor einiger Zeit beschlossen haben. Denn es ist wichtig, dass keine weiteren attraktiven Pull-Faktoren geschaffen werden. Das bedeutet, dass wir das Leistungsrecht für Asylbewerber beibehalten, insbesondere nicht das allgemeine Leistungsrecht auf Asylbewerber anwenden. Deshalb ist es eben richtig, am Sachleistungsprinzip festzuhalten, wogegen auch das Bundesverfassungsgericht nichts einzuwenden hat.
Außerdem ist es richtig, dass Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten in den ersten drei Wochen nur Sachleistungen gewährt werden. Denn wir müssen immer berücksichtigen, dass alle echten oder vermeintlichen Verbesserungen im Bereich des Asylsozialrechts gleichzeitig auch die Antragsstellung in Deutschland attraktiv machen. Diesen Konflikt muss man sehen und versuchen, in den Griff zu bekommen.
Denn durch einen erhöhten Zuzug werden die Aufnahmeeinrichtungen und die Gemeinschaftsunterkünfte mit Menschen überfüllt, die mit größter Wahr