Protokoll der Sitzung vom 25.10.2012

FDP hier eindeutig positioniert hat, bleibt nichts anderes übrig; da bin ich wirklich neugierig.

Wir haben die Möglichkeit, unsere Reden später abzuhören. Hören Sie Ihre Rede einmal am 24.12. an, dann wird Ihnen die Freude am Heiligen Abend vergehen, Kollege Klein.

Danke, Herr Kollege Dr. Rabenstein. Herr Klein, Sie haben noch einmal zwei Minuten zur Beantwortung, bitte.

Sehr geehrter Herr Kollege Rabenstein, vielen Dank für die Weihnachtsgrüße. Wir werden sehen, wie das läuft. Sie sollten sich die Rede des Kollegen Schmid noch einmal anhören; dann kennen Sie die Sachlage. Vielleicht sind Sie auch erst später gekommen.

(Unruhe)

Die Aussage zum Rücktritt ist so absurd, dass man dazu überhaupt nichts zu sagen braucht. So etwas haben schon andere vor Ihnen geäußert, und da erübrigt sich jede weitere Bemerkung. Jemand, der für Qualität an den Hochschulen eintritt, muss doch nicht zurücktreten. Dazu meine ich nur: Gute Nacht, Bayern!

(Beifall bei der FDP)

Wir nehmen diese Position zu Studiengebühren aus drei Gründen ein. Erstens. Die Studienbeiträge haben zu einer Verbesserung der Lehrsituation und einer Verbesserung der Qualität an den bayerischen Hochschulen geführt. Zweitens. Sie sind sozialverträglich, und es gibt Befreiungstatbestände. Drittens. Es gibt ein Darlehenssystem. Sie müssen auch nicht im Protokoll nachlesen, Sie könnten auch unsere Parteitagsbeschlüsse dazu lesen; das tun Sie doch sonst auch. Das ist auch legitim. Wir haben nun einmal diese Positionierung. Vielleicht verstehen Sie, dass die FDP Positionen vertritt. Das würde Ihnen im nächsten Jahr das Leben erleichtern; dann wären Sie vielleicht nicht zu überrascht.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Klein. Ehe ich das Pult für Herrn Staatsminister Dr. Heubisch freigebe, gebe ich noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Rinderspacher, Maget, Kohnen und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Pressefreiheit achten. Meinungsvielfalt sichern. Zensurversuche unterbinden." auf Drucksache 16/14266 bekannt. Am Abstimmungsergebnis wurde reges Interesse bekundet. Ich gebe es bekannt, damit die Pres

sebank entlastet ist. Mit Ja haben 66 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 86. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Herr Staatsminister Dr. Heubisch, ich bitte Sie an das Redepult.

Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Damen und Herren! Machen wir uns erst doch zuallererst einmal klar, was der Verfassungsgerichtshof am Montag tatsächlich entschieden hat! Es ging allein um die Zulassung eines Volksbegehrens. Zu der Frage, ob Studienbeiträge berechtigt sind oder nicht, hat sich der Verfassungsgerichtshof nicht geäußert.

(Beifall bei der FDP)

Deren Verfassungsmäßigkeit hat er bereits im Mai 2009 bestätigt und dies erst jüngst, am 10. Oktober 2012, wiederholt. Wie Sie wissen und das auch in Ihren Kommentaren hervorheben, habe ich mich für Studienbeiträge ausgesprochen - aus gutem Grund. Die Beiträge haben seit ihrer Einführung unbestritten zu einer deutlichen Verbesserung der Studienbedingungen geführt. Das wird im Antrag eingeräumt, indem darin die Forderung nach vollständiger Kompensation aus dem Staatshaushalt erhoben wird. Die Vorteile für den Wissenschaftsstandort Bayern durch verbesserte Studienbedingungen dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Das kann und darf nicht sein.

(Beifall bei der FDP)

Ich habe meine Haltung zu Studienbeiträgen immer auch am Gedanken der finanzpolitischen Verantwortung orientiert. Ich sage ganz deutlich: Ich persönlich stehe zu Studienbeiträgen. Daran ändert sich nichts.

(Beifall bei der FDP)

Verehrte Damen und Herren, ich habe diese Diskussion mit großem Interesse verfolgt. Eigentlich sind alle Argumente pro und kontra ausgetauscht.

(Margarete Bause (GRÜNE): Außer bei der CSU! Die haben so intensiv diskutiert wie noch nie!)

Lassen Sie mich als warnendes Beispiel NordrheinWestfalen herausheben. Dort wurden die Studienbeiträge abgeschafft; seitdem ist in diesem Bundesland in der Hochschullandschaft ein Chaos zu sehen.

(Zuruf: Lächerlich!)

30 Millionen Euro stehen den Hochschulen dort weniger zur Verfügung. Das ist die Konsequenz aus dem Ganzen. Man hat gemeint, die Gesamtsumme werde kompensiert. Man hat eben nicht kompensiert. Dann ist ein Chaos entstanden, Tutorien wurden zuhauf gestrichen, Assistenten wurden entlassen. Das ist die Wahrheit! Das ist der Zustand im größten deutschen Bundesland nach Wegfall der Studienbeiträge.

(Margarete Bause (GRÜNE): Was schlussfolgern Sie daraus? Dass wir vollständig kompensieren müssen!)

- Frau Bause, ich lasse Sie ausreden, und Sie lassen mich ausreden. Es ist schön, was Sie plötzlich alles fordern; ich habe von Ihnen hier noch nie eine Äußerung zur Hochschulpolitik gehört.

(Beifall bei der FDP - Lachen der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜNE))

Jetzt sind Sie plötzlich die absolute Kennerin.

Wir sollten realistisch sein und einmal betrachten, was bei der Qualität verbessert wurde. Die Studierendenvertreter sagen das selbst.

(Zurufe der Abgeordneten Margarete Bause (GRÜNE))

- Das nervt langsam wirklich. Sie soll sich einfach etwas zurückhalten. Frau Bause, Sie dürfen dann auch sprechen.

Wenn Sie die Zeitungsberichte einmal ganz objektiv lesen und Meinungen von Studierenden hierzu lesen, dann sehen Sie: So eindeutig ist dieses Bild nicht, das Sie uns hier aufzeigen. Frau Traube sitzt dort oben auf der Tribüne und hört sich mit großem Interesse die Diskussion hier an. Das ist sehr wohl differenziert. Das Argument, dass Studienbeiträge eben nicht zu sozialer Selektion führen, ist für mich entscheidend. Das können sie drehen und wenden, wie Sie wollen.

(Beifall bei der FDP)

Die WZB-Studie hat das eindeutig ergeben. Es gibt keine soziale Selektion. Das müssen Sie endlich einmal zur Kenntnis nehmen.

Durch die Öffnung der Hochschulen haben wir erreicht, dass 50 % der Studierenden heute kein klassisches Abitur mehr haben. Meister können an die Hochschulen gehen. Ebenso können diejenigen, die einen beruflichen Abschluss haben, an die Hochschulen gehen. Ein Drittel der Studierenden ist von den Studienbeiträgen befreit; du hast es ausgeführt, Karsten. An nachgelagerten Studienbeiträgen fallen bei

zehn Semestern mit Masterstudium plus Zinsen von 2,8 %, festgeschrieben, insgesamt rund 5.500 Euro an. Ein Lehrer, der heute beim Freistaat Bayern eingestellt wird, bekommt ein Jahresgehalt von ungefähr 30.000 Euro. Wenn ein BMW-Ingenieur eingestellt wird, verdient er pro Jahr ungefähr 40.000 bis 45.000 Euro. Ich glaube, es ist zumutbar, dass man dann 50 Euro pro Monat zurückzahlt.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CSU)

Warum machen wir das Ganze? - Weil wir international an erster Stelle stehen wollen, weil wir vorne stehen müssen, um den Wohlstand in diesem Land zu erhalten.

(Beifall bei der FDP)

Ich kann mich doch nicht innerhalb Deutschlands orientieren; ich muss mich mit dem Ausland messen. Eine Vorzeigeuniversität wie die ETH Zürich verlangt rund 580 Schweizer Franken pro Semester. Das ist ungefähr die gleiche Basis wie bei uns. Das ist doch ein Angebot für die Zukunft. Ich bin davon überzeugt, dass Studienbeiträge absolut gerechtfertigt sind.

Wegen des Rücktritts, Herr Dr. Rabenstein: Wer, meinen Sie denn, hätte nach dem Bürgervotum zur dritten Startbahn zurücktreten müssen?

(Beifall bei der FDP und der CSU - Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Alle! - Karsten Klein (FDP): Zuallererst Herr Ude!)

Verehrte Damen und Herren, lassen Sie hier wieder etwas Vernunft einkehren. Ich sage Ihnen: Selbstverständlich akzeptiere ich des Volkes Meinung. Selbstverständlich ist für mich als Demokrat der Ausgang eines Volksbegehrens bindend. Das ist doch hier gar nicht die Frage.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr (GRÜ- NE))

Wir haben es vielfach erlebt. Es gab keine großen Verwerfungen. Das Volk hat sein Recht bekommen, und dann haben wir an der Sache weitergearbeitet. Ich sage Ihnen ganz offen: Wir sollten das in aller Ruhe weiterbetreiben. Ich bin ebenso davon überzeugt, dass Sie das Urteil noch nicht vollständig gelesen haben.

(Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Doch!)

- Lesen und interpretieren, Herr Streibl, sind zwei Dinge. Gerade bei Juristen ist das höchst differenziert zu sehen. Wir sollten uns das ansehen. Im Urteil steht

überhaupt nicht, dass der Staat ausgleichen müsste. Auch das ist die Wahrheit.

(Margarete Bause (GRÜNE): Es geht nur um die Zulässigkeit des Volksbegehrens!)

Lassen Sie uns das hinterfragen und schauen wir, was im Urteil steht.

Selbstverständlich löst das Urteil bei unserem Koalitionspartner und bei uns Diskussionen aus. Das ist das Natürlichste auf der Welt. Das machen wir doch bei jedem Urteil.