Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 16/13457) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Hans Joachim Werner, Dr. Christoph Rabenstein, Inge Aures u. a. (SPD) (Drs. 16/13852)
Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 16/13862)
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von sieben Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich habe mir sagen lassen, dass die Uhr am Redepult wieder geht. Ich bitte Sie deshalb, die Uhr zu beachten. Zunächst darf ich Herrn Kollegen Sinner das Wort erteilen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern hat eine vielfältige Presse- und Medienlandschaft. Die Presse und die privaten Rundfunksender stehen aber in einem harten Konkurrenzkampf zueinander. Die Insolvenz der "Frankfurter Rundschau" in den letzten Tagen hat sehr deutlich gezeigt, dass es nicht selbstverständlich ist, in diesem harten Konkurrenzkampf zu überleben. Bayern hat 16 lokale Rundfunk- und Fernsehsender, die seit vielen Jahren existieren und seit ihrer Gründung über den sogenannten Kabelgroschen zum Teil finanziert wurden. Im Dezember 2005 hat das Bundesverfassungsgericht diesen Kabelgroschen für verfassungswidrig erklärt, weil es eine Wettbewerbsverzerrung zwischen dem Kabel und den damals aufkommenden Satelliten gegeben hatte. Der Kabelgroschen ist im Jahr 2008 ausgelaufen. Ab diesem Zeitpunkt haben wir in Artikel 23 des Mediengesetzes eine degressive Finanzierung aus Haushaltsmitteln vorgesehen, die über die BLM organisiert wurde.
Wir haben uns in verschiedenen Anhörungen und auch Diskussionen im Landtag damit auseinandergesetzt und am 9. Juli 2011 hier in diesem Hohen Hause beschlossen, dass die Staatsregierung ein Konzept vorlegen soll, wie die Finanzierung der lokalen Rundfunkangebote über das Jahr 2013 hinaus sichergestellt werden kann. Der Gesetzentwurf, der heute verabschiedet werden soll, enthält diesen Vorschlag: Er enthält die Festlegung, die lokalen Rundfunkangebote bis zum Jahr 2016 jährlich in einer Größenordnung von 10 Millionen Euro zu unterstützen.
Wir wissen, dass diese Finanzierung hier im Haus umstritten ist. Die GRÜNEN sind dagegen. Aber wir wissen auch: Wenn wir die Verbreitung über Satelliten nicht unterstützen − sie wird von 50 % der bayerischen Zuschauer genutzt −, dann würde die Reichweite der lokalen Rundfunksender dramatisch sinken. Dann hätten die internationalen Anbieter wie Google TV freies Feld und würden unsere lokalen Angebote plattmachen. Genau das wollen wir nicht. Deswegen steht die CSU-Fraktion zu dieser Förderung. Wir verbinden mit dieser Förderung natürlich auch die Erwartung, dass, wenn die Reichweite steigt, damit auch die Werbeeinnahmen steigen. Ich verweise auf das Beispiel von tirol tv, das mittlerweile drei Millionen Zuschauer erreicht und damit seine Werbeeinnahmen gewaltig gesteigert hat. Das heißt, wenn ich über zehn Satellitenkanäle verfüge, kann ich ganz anders am Markt auftreten, agieren und Werbekunden anziehen als ohne diese Möglichkeit.
Wesentlich ist außerdem: In unserem Konzept ist das Hybridfernsehen berücksichtigt, das heißt, der Satellit ist mit dem Internet vernetzt. Diesbezüglich gibt es recht erfolgreiche Angebote. In Coburg gibt es eine Internet-Television. Diese wurde jetzt nach Bamberg und auch nach Thüringen hinein ausgeweitet. So wurden auf einen Schlag 100.000 neue Zuschauer gewonnen. Wir haben also neben den Satelliten die neue Dynamik des Hybridfernsehens, die das Internet einbezieht und damit die Programme des lokalen Rundfunks rund um die Uhr für den Zuschauer verfügbar macht.
Meine Damen und Herren, in diesem Gesetzentwurf ist auch noch die Umstellung von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthalten. Herr Kollege Piazolo, Sie haben in den Ausschussberatungen einige Pirouetten gedreht. Sie sind gegen den Haushaltsbeitrag, Sie sind gegen den Wohnungsbeitrag und haben in den Einzelabstimmungen dagegen votiert, weil redaktionelle Änderungen einfach die Begriffe ange
passt haben. Aber Sie haben keine Alternative dazu aufzeigen können und deshalb letzten Endes diesem Mediengesetz zugestimmt.
Es liegen zwei Änderungsanträge vor, über die heute ebenfalls abgestimmt wird und die wir ablehnen. Ich kann das kurz begründen:
Der Änderungsantrag auf Drucksache 16/13852 der SPD hebt die Priorisierung des Artikels 11 auf. Das haben Sie vielleicht nicht gewollt, aber Sie haben es übersehen. Ihre Forderung, Community Media stärker zu fördern, ist außerdem in Artikel 11 Absatz 5 enthalten. Dort steht, dass die BLM die Herstellung und Verbreitung von weiteren Rundfunkprogrammen zur Erhöhung von Vielfalt und Qualität dieser Angebote fördere. Gemeinnützige Anbieter und Zulieferer seien dabei besonders zu berücksichtigen. Diese Gruppe der Community Media wird im Übrigen bereits mit 60 bis 80 % gefördert.
Die GRÜNEN stellen mit ihrem Änderungsantrag auf Drucksache 16/13862 den Gesetzesinhalt einfach auf den Kopf. Deswegen können wir von der Natur der Sache her dem Antrag der GRÜNEN nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, mit diesem Konzept haben wir die Überlebensfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Rundfunks gestärkt, und dies vor allen Dingen auch deshalb, weil wir jetzt alle Angebote auf dem Kanal 99 im Programmführer bündeln. Wer weiß, wie viele Angebote sich auf diesem Programmführer befinden − es sind über 400 −, der kann sich vorstellen: Wenn es einen einzigen Kanal für alle lokalen Rundfunkangebote gibt, der bundesweit ausbaubar ist, dann ist das wieder ein Pluspunkt für das lokale Fernsehen.
Die Begrenzung auf vier Jahre ist leicht erklärbar. Die Gebührenperiode des jetzigen 15. Rundfunkgebührenstaatsvertrags beträgt vier Jahre, er reicht also bis zum Jahr 2016, und es besteht immer noch die Idee, dann diese Finanzierung aus Haushaltsmitteln über einen Anteil an der Rundfunkgebühr sicherzustellen. Insofern liegt auch darin eine Logik.
Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Wir stehen damit als CSU-Fraktion zur Medienfreiheit, zur Pressefreiheit und zur Lebensfähigkeit und Konkurrenzfähigkeit des lokalen Rundfunks in Bayern.
(Lachen der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE) - Ulrike Gote (GRÜNE): Das musste einmal gesagt werden!)
Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Rabenstein. Bitte sehr, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die SPD-Fraktion wird den Änderungen des Mediengesetzes zustimmen. Das haben wir schon bei den Ausschussberatungen angekündigt. Das tun wir allerdings mit einigen Bauchschmerzen. Wir haben einige Vorbehalte. Diese Bedenken möchte ich zunächst vortragen und in vier Punkte gliedern.
Erstens. Herr Kollege Sinner hat gesagt, die Staatsregierung habe ein Konzept erarbeitet und vorgelegt. Ich habe einige Zweifel, ob das wirklich ein Konzept ist. Für mich ist es viel zu kurz gesprungen.
Jetzt ist ein Zeitraum von vier Jahren festgelegt. Das heißt, bis zum Jahr 2016 ist das jetzt in trockenen Tüchern. Aber kein Wort dazu, wie sich das weiterentwickeln soll. Darüber hätte man sich schon jetzt Gedanken machen müssen. Sie machen immer einen kleinen Schritt nach dem anderen, ohne tatsächlich ein Konzept, das den Namen verdient, vorzulegen. Auch habe ich meine Zweifel, ob die von Ihnen erwähnte Finanzierung über Werbung klappt. Es mag schon sein, dass der eine dann mehr bekommt, aber das nimmt er dem anderen weg. Der Werbekuchen insgesamt bleibt wohl gleich. Aber wir werden sehen.
Zweitens. Jetzt ist eine Unterstützung in Höhe von 10 Millionen Euro vorgesehen. Warten wir einmal ab, wie sich das Ganze von der Qualität der Sendungen her, aber auch was die Arbeitsverhältnisse anbelangt, entwickelt. Auch diesbezüglich habe ich meine Zweifel. Im gesamten Medienbereich, auch beim lokalen TV und den lokalen Rundfunksendern gibt es viele prekäre Arbeitsverhältnisse. Ich glaube, dass sich daran leider nichts ändern wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fordern, dass auch in diesem Bereich ein verbindlicher Mindestlohn eingeführt wird. Dann hätten wir weniger prekäre Arbeitsverhältnisse. Das fehlt mir natürlich auch in diesem Gesetz.
Drittens. Insgesamt gibt es 16 Verbreitungsgebiete, 16 lokale TV-Sender, und man denkt, die Vielfalt sei sehr groß. Wir wissen aber auch, dass es viele Konzentrationsbewegungen gegeben hat. Das Ganze ist sehr unübersichtlich. Erster Anbieter, zweiter Anbie
ter, dritter Anbieter, vierter Anbieter. Mir fehlt die Transparenz. Eines möchte ich nicht: dass kleine oder größere Medienmogule mit Steuergeldern unterstützt werden. Deswegen werden wir als Mitglieder des Medienrats auch genau aufpassen, wie sich das Ganze entwickeln und wie die Konzentration weiter fortschreiten wird. Wir brauchen eine Vielfalt in der lokalen TV- und Radio-Medienlandschaft und keine Konzentration auf wenige.
Vierter und letzter Punkt, der auch zu unserem Änderungsantrag geführt hat: Wir sehen zwar die Ansätze der Förderung des Community Radio, also des sogenannten Bürgerradios, aber uns ist das noch zu wenig. In Bayern gibt es insgesamt nur zwei derartige Rundfunksender, die diesen Namen verdienen, nämlich Radio Z und Radio Lora. Das ist mir einfach zu wenig. Deshalb haben wir diesen Änderungsantrag eingebracht, der leider abgelehnt worden ist, und wollten damit einen weiteren Schwerpunkt setzen. Wir brauchen mehr in diesem Bereich; denn hier finden wir eine transparente Haltung und die Bürgerbeteiligung, die in anderen lokalen Anstalten in der Weise nicht verwirklicht ist.
Das sind unsere vier Bedenken. Trotzdem stimmen wir dem Ganzen zu; das habe ich eingangs schon gesagt. Warum? − Die lokalen TV-Sender und Radioanstalten haben dazu geführt, dass sich die Medienvielfalt in Bayern vergrößert hat und dass wir nicht nur − so sage ich es einmal − auf den Bayerischen Rundfunk angewiesen sind. Gerade wir Franken haben uns immer darüber beklagt, dass wir im Norden Bayerns zu wenig Berücksichtigung in der Medienlandschaft finden. Lokale Fernseh- und Radiosender können dazu beitragen, dass die regionale und lokale Vielfalt in ganz Bayern berücksichtigt wird.
Deswegen unterstützen wir insgesamt die neuen Verbreitungswege, weil es dadurch zum ersten Mal möglich wird, dass jeder lokales TV sehen kann, der das will. Ich glaube, am 4. Dezember beginnt die Versuchsphase. 2013 wird insgesamt mit der Satellitenausstrahlung begonnen. Ich gehe davon aus, dass das in ganz Bayern funktioniert, damit jeder, der das will, lokales Fernsehen empfangen kann. Das war bisher nicht der Fall.
Wir müssen abwarten, wie sich das weiterentwickelt. Ich glaube, dass die Akzeptanz noch größer wird und noch mehr Zuschauer als bisher dieses Angebot wahrnehmen werden. Das ist uns wichtig. Dann können lokale Sportsendungen angeboten werden, die der Bayerische Rundfunk in dieser Art nicht anbieten kann. Jetzt können Europapokalspiele von Brose Bas
kets, dem wohl besten Basketballverband in Deutschland, von TV Oberfranken direkt übertragen werden, um nur ein Beispiel zu nennen.
- Von Bayreuth können wir das leider noch nicht sagen; deswegen habe ich Brose Baskets von Bamberg herangezogen. Diese Spiele werden jetzt direkt übertragen; der Bayerische Rundfunk würde das nicht tun. Das möchten aber die Zuschauer nicht nur in Bamberg, sondern in ganz Oberfranken. Deswegen ist dieses Angebot sinnvoll. Daher lehnen wir das nicht grundsätzlich ab. Der Zuschauer, zum Beispiel in Oberfranken, würde das nicht verstehen.
Ich fasse zusammen: Trotz größerer Bedenken haben wir gesagt: Wir wollen die Medienvielfalt in Bayern erhalten und ausbauen, wo immer das möglich ist. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten schon zweimal Gelegenheit, uns über dieses Thema intensiv auszutauschen, nämlich bei der Ersten Lesung und bei der Beratung im Ausschuss. Auch wir FREIE WÄHLER werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Es besteht eine Handlungspflicht; das ist schon gesagt worden. Die bisherige Finanzierung läuft aus. Deshalb musste man sich über eine neue Finanzierung Gedanken machen. Das ist zwar spät, aber nicht zu spät geschehen.
Es gibt aus unserer Sicht auch ein Handlungsgebot. Lokale und regionale Rundfunk- und Fernsehanstalten sind für Bayern von enormer Bedeutung, gerade auch, aber nicht nur im ländlichen Raum. Es ist ganz entscheidend, dass die Buntheit und Vielfältigkeit eines Landes wie Bayern auch in den Medien abgebildet wird. Das gelingt aus unserer Sicht besonders gut mit einem reichhaltigen Programm von vielen Sendern. Bayern wäre ohne diese Rundfunk- und Fernsehanstalten sicherlich ärmer. Ohne diese Rundfunkund Fernsehanstalten würde auch die Arbeit des Landtags, der Abgeordneten und der lokalen Mandatsträger sicherlich nicht im gleichen Maße gewürdigt werden, wie das bisher der Fall ist.
Wir glauben auch, dass eine finanzielle Unterstützung notwendig ist. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die lokalen Rundfunk- und Fernsehanstalten, jeden
falls zum großen Teil, aus eigenen Mitteln nicht überleben können. Wir machen kein Geheimnis daraus, dass wir uns eine etwas höhere finanzielle Unterstützung gewünscht hätten; in den bisherigen Debatten haben wir mehr gefordert. Im Moment wird der Großteil der Mittel in die Technik gesteckt. Das ist zwar zu begrüßen, aber für uns sind die Inhalte ganz entscheidend. Wichtig ist natürlich auch die Qualität von Fernsehen und Radio, und mit einer größeren finanziellen Unterstützung lässt es sich leichter arbeiten.
Ein ganz wichtiger Aspekt ist die soziale Absicherung der Mitarbeiter. Gerade regionales und lokales Fernsehen und regionaler und lokaler Rundfunk sind dafür bekannt, dass sie den Nachwuchs intensiv ausbilden und fördern. Die Frage ist aber, wie deren Zukunftschancen sind. Je weniger Geld vorhanden ist, umso geringer ist die Möglichkeit, an die Mitarbeiter Geld auszuzahlen. Insofern hätten wir uns mehr erhofft.
Ganz wichtig ist uns, dass die Sendervielfalt erhalten bleibt und nach Möglichkeit noch ausgebaut wird, insbesondere die Vielfalt in der Fläche. Bayern ist ein Flächenstaat. Bayern ist ein großes, ein vielfältiges, ein buntes, ein schönes Land. Genau diese Vielfalt sollte sich auch in der Senderstruktur abbilden. Daher unterstützen wir alles, was zur Vielfalt führt. Wir wollen nicht einen Prozess der Vereinheitlichung herbeiführen, sondern für uns ist ganz entscheidend, dass es unterschiedliche Sender aus unterschiedlichen Familien von unterschiedlichen Besitzern gibt.
Es ist schon erwähnt worden, dass wir uns etwas schwertun, weil in diesem Entwurf zumindest die redaktionellen Änderungen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages enthalten sind, die eine Umstellung der GEZ-Gebühr auf eine Art Fernsehsteuer, auf die Haushaltsabgabe, mit sich bringen. Das sehen wir als FREIE WÄHLER kritisch. Wir haben uns damit kritisch auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang gibt es viele Ungerechtigkeiten. Das wird uns derzeit im Hochschulausschuss bewusst, wo wir mit sehr vielen Petitionen zum Thema neu gestaltete GEZ-Gebühren − sprich: Haushaltsabgabe −, ich möchte beinahe sagen, überflutet werden. Es gibt nicht weniger Petitionen als vorher. Daran erkennt man schon, dass die neue Form der Abgabe auch nicht das Gelbe vom Ei ist. Sie wird auch gerichtlich, wahrscheinlich sogar verfassungsrechtlich überprüft werden. Wir halten das für sehr sinnvoll, weil ich glaube, dass sich die Frage stellt, ob es sich hier um eine Steuer handelt. Ich sehe hier schon verfassungsrechtliche Probleme.
Trotzdem werden wir dem Gesetz zustimmen, weil es nur um redaktionelle Änderungen geht und nicht um den entscheidenden Inhalt. Daher werden wir, die