Protokoll der Sitzung vom 14.11.2012

Fraktion der FREIEN WÄHLER, diesem Gesetz zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. Frau Kollegin Gote hat sich als Nächste zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mehrheit des Hauses ist gerade dabei, einen Zustand zu manifestieren und weiterhin zu zementieren, der eigentlich schon vor Jahrzehnten hätte abgeschafft werden sollen. So brutal muss man das sagen. Seit mehr als 25 Jahren gibt es eine Dauersubvention der privaten lokalen Fernsehsender, für die es nur eine Anschubfinanzierung hätte geben sollen. Zunächst war es der Kabelgroschen und seit 2008, in der Zeit von 2008 bis 2012 sind es mittlerweile über 30 Millionen Euro Fördermittel aus dem Haushalt. Ich finde, das ist ein Zustand, den man nicht weiter hinnehmen kann. Deshalb sind wir GRÜNE auch vehement gegen dieses Gesetz.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Seit 2010 gab es zusätzliche Förderung auch noch durch die BLM. Ich möchte Sie daran erinnern - weil Sie es nicht selber tun; Sie schieben das immer wieder weg -, dass der Bayerische Oberste Rechnungshof erst kürzlich wieder festgestellt hat: Diese Förderung ist einzustellen. Und er ist auch nicht aufgrund der Einwände der Staatsregierung davon abgerückt. Diese Förderung ist einzustellen. Bedeutet Ihnen das gar nichts mehr, was der Bayerische Oberste Rechnungshof sagt? Sie tun genau das Gegenteil: Sie erhöhen auch noch die Förderung. Ich finde, das ist ein Skandal.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielfalt wurde hier beschworen. Herr Sinner, von Vielfalt kann keine Rede sein. Herr Dr. Rabenstein hat das sehr schön ausgeführt. Ich frage mich nur, wie er dann am Ende zu so einem Abstimmungsverhalten kommen kann. Im Medienrat würde ich mir auch einmal ein entsprechendes Abstimmungsverhalten wünschen, wenn es darum geht, dass die immer gleichen Unternehmer immer mehr Lizenzen erhalten und wir bei jeder Umstrukturierung eine weitere Monopolisierung in diesem Sektor erleben, sei es beim Fernsehen oder beim Radio.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Von Staatsferne kann man nicht mehr reden, und deshalb musste ich auch so lachen, Herr Sinner, als Sie am Ende noch sagten, die CSU stehe für Presse

freiheit. Ha, ha! Nach allem, was wir hier erlebt haben, glaubt das sowieso kein Mensch mehr. Aber gerade das ist kein Beispiel für Pressefreiheit; denn wenn Sender am Staatshaushalt hängen, am Steuergeld, dann ist von Staatsferne nicht mehr die Rede.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Und auch das gehört zur Pressefreiheit.

Jetzt schreiben Sie sogar die Förderung in dieses Gesetz als einen Aufgabenschwerpunkt der BLM. Sie nehmen damit die BLM an die Kandare. Ich als große Kritikerin von vielem, was die BLM in meinen Augen besser machen könnte oder nicht gut genug macht, muss sagen: Das würde mir zu weit gehen. Ich will nicht, dass die BLM das so vorgeschrieben bekommt.

Demgegenüber fällt die Förderung von Bürgermedien, von Community Media, durch die BLM weit, weit zurück. Das sind doch nur Brosamen, die dabei abfallen, auch wenn Sie hier die schöne Zahl von über 60 % nennen. Schauen Sie sich einmal genauer an, was das ist und was vor allem da als Bürgermedien so alles gefördert wird. Wir haben es eben vom Kollegen Rabenstein gehört: Die einzigen echten Bürgermedien, die wir hier haben, sind Radio Z und Radio Lora. Alles andere sind im Grunde keine echten Bürgermedien, sondern sind Zulieferprogramme. Jetzt schauen wir einmal genau, was das ist: Das sind mit über 25 % Zulieferer der christlichen Spartenanbieter. Ich finde das unverhältnismäßig. Sorry, hier fördern Sie keine Community Media.

Und dann schauen wir noch einmal genau hin, wie die denn gefördert werden. Sie wissen, dass die Programmförderung seitens der BLM sehr unterschiedlich aussehen kann. Da kann man drei Euro oder auch 30 Euro pro Sendeminute bekommen. Also, ich finde das schon überraschend, wieso gerade die christlichen Zulieferer dann so viel Geld bekommen. Ich nehme als Beispiel einmal den Sankt Michaelsbund. Den kennen viele. Der Vorsitzende des Medienrates war lange Jahre auch Geschäftsführer des Sankt Michaelbundes. Ich frage mich, warum gerade der 30 Euro pro Sendeminute bekommt, während die anderen − Radio Z, Radio Lora − oft genug mit drei Euro pro Sendeminute herausgehen. Ist das gerecht? Ist das eine adäquate Förderung von Community Media?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bisher hat die BLM mir das noch nicht erklären können. Herr Schneider, ich habe Sie das gefragt, Ihren Vorgänger auch schon, warum das so ist. Es wäre schön, wenn wir hier einmal eine Erklärung bekämen. Ich finde, hier ist einiges in Schieflage.

Deshalb haben wir unseren Änderungsantrag gestellt, der die Förderung von Community Media deutlich in den Vordergrund stellen würde. Er würde sie auch vereinfachen. Unser Vorschlag ist sehr viel weniger bürokratisch als das, was wir bisher im Gesetz stehen haben, und es wäre eine transparentere Förderung möglich.

Ich sage Ihnen: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, weil er erstens eine unzulässige Dauersubvention zugunsten einiger weniger Unternehmer in Bayern festschreibt und weil er zweitens keinen Beitrag zur besseren Förderung der Community- oder Bürgermedien in Bayern leistet.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. − Frau Kollegin, wir diskutieren hier nicht mit Herrn Schneider. Aber das gibt mir Gelegenheit, Sie, Herr Staatsminister a. D., an alter Wirkungsstätte als Präsident der BLM sehr herzlich im Haus zu begrüßen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Frau Kollegin Gote, wenn Sie bitte noch einmal ans Redepult zurückkommen. Kollege Sinner hat eine Zwischenbemerkung.

(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Kollegin Gote, ein großer Teil der Fragen, die Sie hier behandelt haben, gehört in den Medienrat; da sind Sie ja Mitglied und können sie entsprechend zur Diskussion stellen.

Mich interessiert aber die Frage, wie Sie Staatsferne definieren. Sie kritisieren, dass die Förderung des lokalen Rundfunks aus Haushaltsmitteln der Staatsferne widerspricht, und fordern im nächsten Satz gleichzeitig eine erhöhte Förderung für Community Media. Besteht da aus Ihrer Sicht kein Problem mit der Staatsferne?

Sie wissen ganz genau, Herr Sinner, dass ich nicht die gesamte Community Media aus Steuermitteln finanzieren will, so wie Sie das tun, sondern ich möchte der BLM die gesetzliche Grundlage geben, dass sie das besser tun kann. Das ist, glaube ich, sehr klar geworden.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von der CSU: Woher kommen die Mittel?)

Danke schön. − Jetzt Frau Kollegin Sandt als nächste Rednerin, bitte.

(Von der Rednerin nicht autori- siert) Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen!

Das Bayerische Mediengesetz, zu dem jetzt dieser Änderungsantrag vorliegt, ist eine ganz klare Konsequenz aus dem ratifizierten Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und aus dem Konzept zur Sicherung des Lokalrundfunks, das wir hier verabschiedet haben.

Viele von uns waren bei den Lokalfernsehsendern und haben Gespräche mit Anbietern geführt. Es gab auch Anhörungen, teilweise der Fraktionen oder auch interfraktionell, und wir haben festgestellt, dass diese Sender tatsächlich vor einer ganz anderen Situation stehen als andere Medien. Sie haben nämlich einerseits als Fernsehsender sehr viel teurere Verbreitungswege als zum Beispiel Printmedien. Auf der anderen Seite ist es aber für sie sehr viel schwieriger, Einnahmen zu generieren, als für überregionale Fernsehsender. Es ist halt nicht einfach, vor Ort Einnahmen zu generieren, weil die meisten Geschäfte, die meisten Ketten heutzutage überregional organisiert sind.

Es ist einfach die Frage: Wollen wir die Förderung einstellen, wollen wir sie sterben lassen, brauchen wir diese Medien noch, haben sie eine Funktion? Da ist doch deutlich geworden, dass sie eine ganz wichtige Funktion in der bayerischen Medienlandschaft haben; denn Bayern ist wirklich ein Flächenstaat, und Bayern lebt von der Unterschiedlichkeit der Landschaften, der Regionen, der Mentalitäten, und Bayern hat das vielfältigste Lokalfernsehangebot in Deutschland, das diese lokalen Unterschiede auch ganz klar abbildet. Das ist auch ein Beitrag zur Meinungsvielfalt, zur Pluralität; denn es ist schon so, dass es, wenn es in einer Region einen Fernsehsender, einen Hörfunksender, ein Printmedium und vielleicht noch eine Internetzeitung gibt, ein Stück Pluralität, ein Stück Meinungsvielfalt ist. Das steigert die Möglichkeit der Menschen vor Ort, sich zu informieren und unterschiedliche Meinungen einzuholen. Diese 16 lokalen und regionalen Fernsehsender in Bayern bilden das wirtschaftliche, das kulturelle, politische und soziale Leben in Bayern ab, sie haben einen hohen Heimatbezug und stiften Identität.

Als im Vorfeld dieser Beratung diskutiert wurde, ob wir alle diese Sender zusammenfassen sollen, um Kosten zu sparen, ob wir hier diese Mogule, wie Sie sagen, haben, oder die Kleingliedrigkeit erhalten wollen, habe ich schon gesagt: Wenn wir uns regionale Sender leisten, dann ist gerade diese Regionalität die Daseinsberechtigung dieser Sender. Die Akzeptanz dieser Sender ist in Bayern sehr hoch. Die Funkanalyse hat ergeben, dass innerhalb von 14 Tagen 3,2 Millionen Zuschauer ab 14 Jahren diese Fernsehsender schauen und diese Angebote wahrnehmen.

Im Übrigen leistet der Lokalrundfunk selbstverständlich einen ganz wichtigen Beitrag zur Förderung des journalistischen Nachwuchses in Bayern.

Die Begrenzung in der Vergangenheit hatte durchaus ihre Berechtigung; denn jetzt wollen wir die Förderung nicht einfach fortsetzen. Die technische Entwicklung hat sich stark verändert. Deshalb ist es auch Zeit, jetzt neu darüber zu debattieren und diese Förderung neu auszurichten, um diesen Sendern den Weg in eine digitale Zukunft zu ebnen.

Mit der zukünftigen Förderung wird die technische Verbreitung des Lokalfernsehens an die Entwicklung der digitalen Technik angepasst. Die Präsenz gerade der kleinen Sender wird stark erhöht. Sie müssen sich einen Satellitensender nicht mehr mit so vielen teilen; sie haben dadurch attraktivere Sendeplätze, eine höhere Reichweite, mehr Zuschauer, und dadurch können sie auch wieder Werbeeinnahmen generieren, können sie auch wieder stabiler auf eigenen Füßen stehen, vielleicht auch bessere Gehälter zahlen, wie Sie fordern. Sie haben dann auch die Möglichkeit, sich mit diesen Einnahmen, die sie jetzt besser generieren können, auch wieder eine bessere wirtschaftliche Basis zu schaffen und noch mehr Qualität zu liefern. Das Lokalfernsehen wird rechtzeitig in die Entwicklung des Hybrid-Fernsehens eingebunden.

Darüber hinaus präzisieren wir die Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern. Durch die Neuregelungen wird der Aufgabenkatalog der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien − BLM − definiert. Die BLM stand bisher auch schon mit einer konkreten Summe in der Pflicht. Jetzt wird sie über ihre Aufgaben verpflichtet. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Organisation und Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens. Die BLM wird insbesondere dazu verpflichtet, die Vielfalt und Qualität dieser Angebote zu fördern.

Die Gesetzesänderung ist notwendig, weil die Förderung Ende des Jahres ausläuft. Es handelt sich um ein klares Konzept, das der rasanten Entwicklung im Mediensektor und insbesondere im Internet gerecht wird. Ich finde es richtig, dass das Gesetz in vier Jahren wieder auf den Prüfstand kommt. Nicht nur die Technik, sondern auch die Sehgewohnheiten der Menschen werden sich ändern. Wenn Google mit zehn Spartenkanälen über YouTube ins Internet drängt, wird sich Fernsehen in Zukunft verstärkt im Internet abspielen. Nach und nach werden die Zuschauer ins Internet wechseln. Im Moment ist noch nicht die Zeit dafür. Der Zuschauer des Regionalfernsehens nimmt die Angebote im Internet noch nicht so stark an. Dies wird sich in Zukunft jedoch ändern.

Lassen Sie mich noch auf die Änderungsanträge der GRÜNEN und der SPD zu sprechen kommen, mit denen gefordert wird, Bürgermedien zu stärken. Das ist ebenfalls ein ganz klares Anliegen der FDP-Fraktion. Kollege Thalhammer hat eine Anfrage dazu gestellt. Es geht darum, die Partizipation und die Interaktion zu stärken. Das ist für uns gelebte Demokratie. Wir wollen Bürgermedien. Es wird tatsächlich eine ganze Menge gemacht. In den Großstädten werden diese Angebote umgesetzt und angenommen. Radio Lora wurde in München in der Zeit zwischen 2000 bis 2011 mit einer Programmförderung in Höhe von 278.000 Euro unterstützt. Darüber hinaus sind 42.000 Euro zur Förderung der technischen Infrastruktur zur Verfügung gestellt worden. Radio Z in Nürnberg hat sogar noch mehr Förderung erhalten: 346.000 Euro Programmförderung und 93.000 Euro Infrastrukturförderung. Das sind wesentliche Beiträge. Im Übrigen gibt es für den Nachwuchs den Aus- und Fortbildungskanal. Die Jugendringe in Bayern veranstalten Programme. Die Hochschulen veranstalten Programme. Selbstverständlich hat nicht jeder Jugendring sein eigenes Vollprogramm. Sie haben jedoch die Möglichkeiten und Plattformen, um sich zu artikulieren. Das wird ihnen geboten.

Die von Ihnen geforderten Förderungen für nicht kommerzielle Anbieter existieren bereits. Sie werden in diesem Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, noch einmal deutlich aufgegriffen. Dort steht, dass gemeinnützige Anbieter und Zulieferer besonders zu berücksichtigen sind. Das ist eindeutig vorgesehen. Aus diesem Grund lehnen wir die Änderungsanträge von der SPD und den GRÜNEN ab.

Mit Blick auf die Förderung des Lokalrundfunks fasse ich abschließend zusammen: Die vorliegende Gesetzesänderung berücksichtigt zentrale Forderungen der FDP-Fraktion nach einer höheren Programmqualität, mehr Vielfalt, regionalem Bezug, Synergieeffekten in Form der gemeinsamen Vermarktung der verschiedenen Sender, Versorgung und Stärkung des ländlichen Raums mit qualifizierten Programmangeboten, einer zukunftsfähigen technischen Infrastruktur und Anreizen für wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Jetzt hat Herr Staatsminister Kreuzer für die Staatsregierung um das Wort gebeten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Heute soll über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur

Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und anderer Rechtsvorschriften entschieden werden. Mein Dank gilt zunächst den Ausschüssen und den Berichterstattern für die äußerst zügige Beratung des Gesetzesvorhabens. Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist die Verlängerung und Erhöhung der Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern aus staatlichen Mitteln. Damit ist eine Präzisierung des Aufgabenkatalogs der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien verbunden. Darüber hinaus sind einzelne Änderungen für weitere medienrechtliche Vorschriften vorgesehen.

Meine Damen und Herren, Bayern hat das vielfältigste Lokal-TV-Angebot in Deutschland. Lokales und regionales Fernsehen in Bayern bieten den Zuschauern mit selbstproduzierten Programmen der Anbieter authentische Informationen vor Ort. Bayerisches LokalTV erfreut sich eines hohen Zuschauerinteresses, wie die Ergebnisse der jährlich durchgeführten Funkanalyse Bayern belegen. Besonders im Vorabendprogramm liegen die Einschaltquoten beim Lokal-TV höher als bei bundesweit ausgestrahlten Veranstaltern. Das ist sehr beachtlich, vor allem wenn man bedenkt, dass eine umfassende Verbreitung im ganzen Land bisher noch nicht sichergestellt worden ist.

Hochwertiges Lokal-TV wird seit dem Jahre 2008 nach dem Bayerischen Mediengesetz aus Mitteln des Staatshaushalts und der BLM gefördert. 16 lokale und regionale Fernsehanbieter sowie sieben Spartenanbieter erhalten eine Förderung zur Herstellung und technischen Verbreitung ihrer Programme. Die derzeitige gesetzliche Regelung für die Förderung läuft Ende dieses Jahres aus. Bereits im vergangenen Jahr hat sich der Landtag intensiv mit der Zukunft des Lokal-TV in Bayern beschäftigt. Dabei waren sich alle Fraktionen bis auf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einig, dass auch künftig Maßnahmen zur Sicherung des Lokal-TV erforderlich sind.

Die Staatsregierung hat daraufhin ein entsprechendes Konzept beschlossen, das sie im März dieses Jahres im Hochschulausschuss des Landtags vorgestellt hat. Dieses Konzept soll nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes umgesetzt werden. Ausgehend von der hohen Attraktivität des Lokal-TV und von dem Wert, den der Landtag der Vielfalt und der Qualität dieser Angebote beimisst, ist es unser Ziel, die Zukunft des Lokal-TV in Bayern über 2012 hinaus mit einer staatlichen Förderung abzusichern. Dabei wird das besondere Anliegen des Landtags berücksichtigt, die kleingliedrige Struktur von derzeit 16 lokalen und regionalen Versorgungsgebieten weiterhin zu erhalten. Die künftige Förderung aus staatlichen Mitteln soll der Anpassung der technischen Verbreitung des

Lokal-TV an die Entwicklung der digitalen Technik dienen. Entsprechend der zunehmenden Bedeutung der digitalen Satelliten für die Übertragung von Fernsehen soll dort die Präsenz des Lokal-TV entscheidend verbessert werden. Insbesondere kleinere Lokal-TV-Sender, die aktuell zu mehreren auf einem Satellitenkanal senden, sollen eine größere Sendefläche bekommen, sodass die Zuschauer ihr jeweiliges Lokal-TV-Programm in der sogenannten Primetime ab 18.00 Uhr sehen können.

Der BLM ist es bereits in diesem Jahr gelungen, den Augsburger und Nürnberger Sender jeweils auf einen eigenen Satelliten zu schalten. Das Lokal-TV soll auch rechtzeitig in die Entwicklung des Hybrid-Fernsehens - das heißt, den Empfang der Fernsehsignale über das Internet − eingebunden werden. Die Zielvorgabe der Beibehaltung der aktuellen Lokalstruktur kann nur mit einer deutlichen Erhöhung der Förderung aus öffentlichen Mitteln erreicht werden. Nach einer Analyse der BLM ist für eine optimale Verbreitungsstruktur des Lokal-TV die Erweiterung der digitalen Satellitenverbreitung von ursprünglich vier auf zukünftig zehn Kanäle notwendig.