Thomas Kreuzer

Sitzungen

16/70 16/81 16/83 16/87 16/89 16/100 16/102 16/106 16/107 16/108 16/112 16/119 16/120 16/127

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Die moderne Technik in den Fernsehkabelnetzen ermöglicht es, die Werbung bundesweiter Fernsehsender regional auseinanderzuschalten. Die ProSieben/Sat1-Mediengruppe hat daraufhin ein Konzept entwickelt, das für fünf Regionen in Deutschland, darunter Bayern, Sachsen und Thüringen, in einer Region eine Auseinanderschaltung der Werbung vorsieht. Ende des vergangenen Jahres wurde von ProSieben/Sat1 bei der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien, BLM, eine befristete Schaltung dezentraler Werbespots im Rahmen eines Markttests beantragt. Dies ist die Ausgangslage.
Die BLM hat eine Analyse zu den möglichen Auswirkungen der Akquisition von Werbung durch bundesweite Sender auf regionalen Märkten erstellt. Dabei rechnet die BLM allein in Bayern mit Werbeerlöseinbußen für den lokalen und regionalen Hörfunk und für
die Printmedien in Millionenhöhe. Würde auch RTL die regionalisierte Werbung anstreben, wäre mit noch größeren Einbußen für die regionalen Medien zu rechnen. Das heißt, regionalisierte Werbung ist eine Bedrohung der finanziellen Grundlage der Zeitungs-, aber auch der Radiolandschaft Bayerns. Nach einer Einschätzung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten ist die Regionalisierung der Werbung nicht von einer bundesweiten Sendelizenz gedeckt. Sie müsste von der jeweiligen Landesmedienanstalt genehmigt werden.
Meine Damen und Herren, alle Fraktionen im Landtag sind sich, wie wir eben gehört haben, darin einig, dass das vielfältige und hochwertige lokale und regionale Medienangebot in Bayern auch in der digitalisierten Medienwelt seinen festen Platz haben muss. Darum haben wir uns in diesem Haus auch mit großer Mehrheit für eine Fortführung der Förderung des lokalen und des regionalen Fernsehens in Bayern mit staatlichen Mitteln ausgesprochen.
Über den Antrag auf Genehmigung regionalisierter Werbung hat nun die dafür zuständige BLM zu entscheiden. Für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der einzelnen Radio- und Fernsehsender in Bayern sind Werbeerlöse von größter Bedeutung. Dies wird die BLM bei den anstehenden Organisationsentscheidungen zu berücksichtigen haben. Im Übrigen steht eine gerichtliche Entscheidung zur Zulässigkeit regionalisierter Werbung bezüglich einer Bundeslizenz aus. Im Zuge des laufenden Verfahrens bei der BLM werde ich mich als Vertreter der Bayerischen Staatsregierung im Medienrat für die Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage unserer vielfältigen Medienlandschaft in Bayern einsetzen.
Ich werde mich gegen das Abschöpfen von Werbeerlösen durch isolierte regionale Werbeblöcke in bundesweiten Fernsehsendern aussprechen.
Auch die übrigen Mitglieder des Medienrats stehen für den Erhalt eines vielfältigen Medienangebots in Bayern.
Meine Damen und Herren, ich werde gefragt: Warum nicht im Landtag? – Was beantragen Sie hier? Sie beantragen, dass wir den Rundfunkstaatsvertrag ändern beziehungsweise eine Änderung anstreben sollen.
Das bedeutet aber, wir müssten eine vertragliche Änderung von 16 Ländern herbeiführen. Wann ändert man Rechtsvorschriften? – Wenn man etwas verhindern will. Man ändert sie dann, wenn man der Auffassung ist, dass die gegenwärtigen Rechtsvorschriften nicht ausreichen, um ein solches Ansinnen ablehnen zu können.
Das ist ganz automatisch. Ich gehe nicht in ein Rundfunkstaatsvertragsverfahren, wenn ich der Auffassung bin, dass ich nach heute bereits geltendem Recht entscheiden kann. Wir sind der Auffassung, die Gerichtsentscheidung in Berlin ist richtig, dass die Ausstrahlung von der bundesweiten Lizenz nicht gedeckt ist. Ich habe bei mir im Haus auch prüfen lassen, ob wir die Möglichkeit haben, in Bayern aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlagen in unserem Rechtsystem diesen Antrag rechtlich einwandfrei abzulehnen.
Meine Damen und Herren, wer heute eine Rechtsänderung als Voraussetzung der Ablehnung fordert, erweckt nach außen den Eindruck, dass das Recht zur Ablehnung heute nicht ausreicht.
Ich halte diesen Antrag deshalb im Moment für nicht hilfreich, Herr Kollege Halbleib. Ich will aber nicht ausschließen, dass man im Rahmen einer sowieso immer wieder fälligen Änderung des Rundfunkstaatsvertrags eine Klarstellung vornimmt. Ich bin aber dezidiert der Auffassung, dass es einer Rechtsänderung zur Ablehnung dieses Antrags zum jetzigen Zeitpunkt nicht bedarf. Die Gremien müssen entsprechend entscheiden. Ich halte diesen Antrag, der zumindest nach außen den Eindruck erweckt, es müsste eine Rechtsänderung vorgenommen werden, in der jetzigen Form nicht für hilfreich.
Das unterscheidet uns, Herr Dr. Rabenstein. Wir sind in der Zielsetzung einig. Ich glaube aber nicht, dass Ihr Antrag hilfreich ist. Ich sage auch, diese Lösung kommt für den jetzigen Fall des Antrags viel zu spät. Die Überarbeitung eines Rundfunkstaatsvertrags ist eine langwierige Angelegenheit, weil alle zustimmen müssen, sogar alle Landtage. Ich bitte deshalb, sich unserer Auffassung anzuschließen, wonach unsere Rechtsgrundlagen ausreichen. Das Ergebnis wollen wir alle nicht. Ich bitte deshalb, diesen Antrag abzulehnen und abzuwarten, bis wir in eine Diskussion zum nächsten Rundfunkstaatsvertrag kommen. Dann können wir eventuell eine Klarstellung vornehmen.
Ja.
Wir können eine Klarstellung angehen, wenn die entsprechende Gerichtsentscheidung vorliegt. Wir sind uns im Ziel einig, aber, meine Damen und Herren, wir halten Ihr Ansinnen nicht für hilfreich. Ich bitte deshalb, den Antrag abzulehnen.
Lieber Dr. Rabenstein, ich verstehe Ihre Intention. Aus meiner Sicht setzen wir jedoch das falsche Zeichen. Wir sollten im Medienrat vor der Sommerpause – das ist doch klar – diesen Antrag behandeln. Wir vertreten die Auffassung, dass wir aufgrund der bestehenden Rechtslage diesen Antrag ablehnen können. Das habe ich prüfen lassen. Es besteht die Verpflichtung zur Förderung der lokalen TV- und Radioangebote nach den bestehenden bayerischen Gesetzen. Somit sollten wir, ablehnen, was die lokalen Fernseh- und Rundfunkanstalten insgesamt gefährdet. Das ist sogar unsere Aufgabe. Aufgrund der Rechtslage können wir diesen Antrag ablehnen. Ich möchte nicht gleichzeitig eine Diskussion über die Änderung des Gesetzes anstoßen, sonst bekommen wir bei der Entscheidung mehr Schwierigkeiten als Vorteile.
Wir vertreten unterschiedliche Auffassungen. Letztendlich muss der Medienrat über diesen Sender-Antrag entscheiden. Ich empfehle die Ablehnung, da der Antrag in der Sache falsch ist und das Begehren des Senders juristisch abgelehnt werden kann. Ihr Antrag ändert an dieser Situation nichts. Ich sage aber ausdrücklich: Ich will nicht ausschließen, dass wir im Rahmen der nächsten Novelle des Rundfunkstaatsvertrags oder des Bayerischen Mediengesetzes diese Thematik aufgreifen.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ein Dringlichkeitsantrag sollte eigentlich konkrete und eilige Punkte aufgreifen, Herr Kollege Piazolo. Entweder kommt dieser Antrag zu spät, denn dieses Hohe Haus hat bereits eine zeitnahe Evaluierung mit der Zustimmung zum Staatsvertrag unter Nennung konkreter Punkte beschlossen, dies ist also schon geschehen, oder er kommt zu früh, denn noch liegen die Zahlen nicht in ausreichendem Umfang vor, um konkrete Schritte für eine Änderung zu beschließen.
Wir sind uns einig, dass die Rundfunkanstalten Möglichkeiten haben, Unregelmäßigkeiten bei der Beitragserhebung oder konkrete Härtefälle zu regeln. Sie tun dies meines Erachtens in Bayern. Auch der Intendant des Bayerischen Rundfunks hat dies mehrfach öffentlich bekundet. Ich fordere auch ausdrücklich dazu auf, gegen diese Dinge sofort vorzugehen, um Ungerechtigkeiten, die nicht sein müssen, zu vermeiden. Sie aber fordern etwas, was nicht durchführbar ist. Denn niemand wird auf einer Grundlage von null Daten in Verhandlungen zur Veränderung des Rundfunkstaatsvertrages treten, Herr Piazolo. Sie betrei
ben hier reinen Populismus. Sie springen auf einen Zug, Sie sehen, dass ein gewisser Unmut herrscht, und das wollen Sie mit einer vollkommen unrealistischen Forderung politisch ausnutzen.
Herr Piazolo, Sie erwecken den Eindruck, als hätten ein paar Wildgewordene von heute auf morgen, ohne vorher darüber nachzudenken, ein System der Gebührenerhebung eingeführt. Herr Piazolo, Sie haben gesagt: Sie haben das erst eingeführt, und hinterher versuchen Sie, die Konsequenzen zu bedenken. Dies haben Sie gesagt, und das weise ich entschieden zurück. 16 Bundesländer haben mit den Experten über Jahre hinweg zusammengearbeitet. Sie haben Beispielrechnungen durchgeführt, um ein gerechtes System zustande zu bringen. Es war erstens ein gemeinsames Ziel, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufrechtzuerhalten und auch künftig gerecht zu finanzieren. Zweitens geht es um Geräteunabhängigkeit, weil die Geräteerfassung nicht mehr in die heutige Zeit passt. Drittens war auch Ziel, das neue System nicht für eine Gebührenerhöhung zu nutzen, sondern mit der Reform Gebührenneutralität zu wahren. Der Freistaat Bayern hat viele Vorschläge in diese Verhandlungen eingebracht, die teilweise auch aufgegriffen worden sind, sonst hätten wir noch mehr Gebührentatbestände. Ich sage auch, dass wir uns bei verschiedenen Dingen, beispielsweise der Nichterfassung von Zweitwohnungen, nicht durchsetzen konnten. Dies ist von den anderen Ländern nicht mitgetragen worden. Es ist also sehr lange seriös und sehr gründlich verhandelt worden, um das jetzige Ergebnis zu erreichen.
Trotzdem, meine Damen und Herren, ist es natürlich nicht verwunderlich, dass es Startschwierigkeiten gibt. Wenn rund 41 Millionen Teilnehmerentgeltkonten umgestellt werden müssen, dann führt dies natürlich zu Schwierigkeiten in einzelnen Bereichen. Deswegen ist es richtig, dass dies genau beobachtet wird. Neben dem Ausgleich von Härten durch die Rundfunkanstalten müssen wir jetzt eine vernünftige Datengrundlage schaffen, um verschiedene Fakten zu klären.
Die erste Frage ist: Ist das System wirklich gebührenneutral? Wenn wir feststellen, dass die Umstellung zu Gebührenerhöhungen führt, müssen wir selbstverständlich, wie Kollege Sinner es gerade angedeutet hat, handeln; denn das war nicht der Sinn der Umstellung.
Die zweite Frage ist: Führt das neue System bei einzelnen Gebührenzahlern bzw. Beitragszahlern zu nicht vertretbaren Gebührensteigerungen im Verhält
nis zur vorherigen Situation? Wir wollen natürlich nicht, dass jemand, der ordnungsgemäß bezahlt hat, jetzt das Zehn-, Zwanzig-, Dreißigfache der ursprünglichen Teilnehmergebühr bezahlt. Dies wird bei der Evaluierung überprüft. Ziel der Evaluierung ist − die Vereinbarung können Sie nachlesen − eine gerechte Verteilung der Lasten auf den Schultern sowohl privater als auch nicht privater Zahlungspflichtiger. Wir werden also sehr wohl überprüfen, ob das Gebührenaufkommen stimmt und ob die Lasten auch gerecht verteilt sind.
Ich sage aber auch: Wir müssen bei Ausnahmetatbeständen Vorsicht walten lassen; denn es ist leider wie immer: Wenn man das überdehnt, dann trifft es die übrigen Gebührenzahler umso stärker, wenn man das Gebührenaufkommen insgesamt auf gleicher Höhe halten will.
All dies muss geprüft werden. Im Frühjahr 2014 werden belastbare Zahlen vorliegen. Dann werden wir entschlossen handeln und die verschiedenen Maßnahmen, die ich angesprochen habe, ergreifen. Erstes Ziel ist die Gebührenneutralität, zweites Ziel ist, keine ungerechtfertigte außergewöhnliche Belastung einzelner Beitragszahler zu verursachen. Das ist der Maßstab, den wir anlegen müssen, wenn wir die Evaluierung vornehmen.
Meine Damen und Herren, wir stehen natürlich zu unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wir fordern von ihm Qualität. Nur dadurch sind Gebühren gerechtfertigt. Die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss gerade im Bildungsauftrag und im Informationsauftrag die Qualität eines privaten Anbieters übersteigen. Ansonsten bräuchten wir hierfür keine Gebühren zu verlangen. Wir müssen natürlich auch fordern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Mittel effizient einsetzt und es in Zukunft nicht zu unzumutbaren Gebührensteigerungen für die Menschen in diesem Land kommt. Auch hierfür müssen wir sorgen. Wir haben unsere Aufsichtsgremien, und auch die Parlamente sind selbstverständlich dafür da. Diese Umstellung bedeutet also auch Verpflichtung zur Qualität, aber auch Verpflichtung zum effizienten Mitteleinsatz der Rundfunkanstalten. Dies müssen wir von den Rundfunkanstalten fordern.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg. Wir werden so schnell wie möglich handeln. Ich denke, dass wir im Jahr 2014 bereits entscheidend weiterkommen können. Die Ziele sind, wie gesagt, Beitragsstabilität und eine gerechte Verteilung der Lasten auf die Betriebe und auf die Bürgerinnen und Bürger. Ich bin sicher, dass wir dies erreichen können. Mit Populismus kommen wir hier nicht weiter. Dies ist vielmehr ein schwieriger, ein
ernster Vorgang, den wir wirklich so schnell wie möglich abarbeiten müssen, um dann die Härten auszuräumen und zu noch besseren Ergebnissen zu kommen. - Vielen Dank.
Herr Professor Piazolo, wenn ich mich aufrege, sieht das ganz anders aus. Nur zu Ihrer Beruhigung: Dieses Maß ist noch längst nicht erreicht.
Sie haben nicht "wild gewordene Regierung" oder "wild gewordene Beteiligte", so wie ich es formuliert habe, gesagt, sondern Sie haben gesagt, hier sei etwas zusammengeschrieben worden, von dem niemand gewusst habe, welche Auswirkungen es habe, und jetzt wollten sie einmal schauen, was dabei herauskommt, und es in ein paar Jahren wieder korrigieren. Würde man so handeln, wäre man wirklich wild geworden. Ich wollte Ihnen nur sagen, dass nicht so, sondern verantwortungsbewusst gehandelt worden ist.
Noch etwas. In Ihrem Antrag steht wenig, aber Sie haben viel gesagt. Sie müssen sich natürlich auch an dem messen lassen, was Sie gesagt haben. Darauf
bin ich eingegangen. Sie haben sehr wohl von der schnellsten Aufnahme von Verhandlungen gesprochen, auch wenn das nicht drinsteht.
Insgesamt sage ich Ihnen: Ein solches Vorgehen ist populistisch, und das lehne ich ab. Sie dürfen glücklich sein, dass Sie für nichts Verantwortung tragen, und ich hoffe, dass es so bleibt, Herr Professor Piazolo.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Eigentlich wollte ich in Vertretung von Staatssekretär Eck, der weg musste, aus der Sicht des Innenministeriums nur zum Antrag der FREIEN WÄHLER Stellung nehmen. Aber Ihre Ausführungen, Herr Kollege Pfaffmann, veranlassen mich doch zu einigen grundsätzlichen Bemerkungen.
Wir alle wissen, dass der starke Andrang an Asylbewerbern, vor allem aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens, zu Problemen mit der Unterbringung geführt hat − nicht nur in Bayern, sondern in allen Bundesländern. Gerade Deutschland und einige nordische Länder haben unter dem Anstieg zu leiden, der in dieser Größenordnung nicht vorhersehbar war. Sie
haben gehört, was Kollege Seidenath und Kollegin Meyer hier ausgeführt haben: Zur Verbesserung der Unterbringungsbedingungen sind zahlreiche Maßnahmen, die von diesem Haus mitgetragen wurden, ergriffen worden. Es sind erhebliche Mittel aufgewandt worden, um diese große Zahl an Asylbewerbern in angemessener Zeit auffangen zu können.
Wenn Sie aber einen Paradigmenwechsel in der Asylpolitik fordern, Herr Kollege Pfaffmann, dann unterstellen Sie den Regierungsfraktionen und der Staatsregierung, sie würden Menschen in Bayern vorsätzlich schlecht unterbringen oder schlecht behandeln. Das gipfelte bei Ihnen in der Behauptung, dass gegen die katholische Soziallehre verstoßen werde. Herr Kollege Pfaffmann, diese Unterstellung weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Ihre Behauptungen sind unverschämt.
Das steht Ihnen in keiner Weise zu, und Sie wissen es auch besser. Sie haben hier wider besseres Wissen solche Behauptungen aufgestellt; denn Ihnen ist die Lage in anderen Ländern sehr wohl bekannt. Sie wissen, was hier in Bayern alles unternommen worden ist. Eine solche Argumentation, wie wir Sie von Ihnen gehört haben, ist weder diesem Haus noch dem Umgang unter Kollegen angemessen. Ich weise sie nochmals in aller Schärfe zurück.
Meine Damen und Herren, ich komme zu dem Antrag der FREIEN WÄHLER. Was schnellere Asylverfahren betrifft, sind wir uns einig. Das fordern wir seit Monaten, und das wissen Sie auch. Wir haben uns mit diesem Anliegen regelmäßig an die Bundesregierung gewandt. Es ist auch etwas erreicht worden. 200 zusätzliche Mitarbeiter sorgen für eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen, vor allem der Masse von Asylanträgen aus Ex-Jugoslawien. Hier haben wir gute Erfolge erreicht. Wir sind dafür, dass das weiter verstärkt wird, weil dieses Engagement nicht zulasten der Bearbeitungszeiten für andere Asylanträge gehen darf.
Sie können sicher sein, dass wir am Ball bleiben. Erst im Dezember letzten Jahres hat sich Staatssekretär Eck noch einmal an das Bundesministerium des Innern gewandt, um deutlich schnellere Asylverfahren zu fordern. Allerdings halte ich die Forderung, Asylbewerbern schon sechs Monate nach ihrer Einreise die Arbeit zu erlauben, für nicht gerechtfertigt. In Europa zeichnet sich eine Frist von neun Monaten ab. Diese Entwicklung sollten wir abwarten. Aber, meine Damen und Herren, wir müssen auch darauf achten, dass wir nicht falsche Anreizsysteme zur Einreise schaffen.
Wir haben gesehen, dass die Erhöhung des Taschengelds, das für Asylbewerber, die länger hier sind und deren Verfahren länger dauern, mit Sicherheit seine Berechtigung hat, schon eine ganz erhebliche Sogwirkung ausgelöst hat. Wenn wir die Fristen zu stark verkürzen, sodass sich ein Asylbewerber, auch wenn sein Antrag im Endeffekt unbegründet ist, berechtigte Hoffnungen machen kann, schnell in Arbeit zu kommen und somit hier Geld zu verdienen, dann müssen wir damit rechnen, dass wir noch deutlich mehr Menschen in unser Land bekommen, die eigentlich nicht davon ausgehen, Asyl zu erhalten, die aber hier eine Arbeit aufnehmen wollen. Deswegen müssen wir diese Forderung ablehnen.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns auch dagegen wenden, dass Sie die Vorrangprüfung abschaffen wollen. Wir alle wissen, dass es auch in unserem Land trotz einer guten Arbeitsmarktlage insgesamt ein Überangebot gerade an nicht hoch qualifizierten Arbeitskräften gibt. Es ist uns natürlich ein Kernanliegen, diese Menschen in Arbeit zu bringen. Sie sprechen jede Woche von prekären Arbeitsverhältnissen und Schwierigkeiten gerade im Niedriglohnsektor. Es kann doch nicht angehen, dass wir die Vorrangprüfung abschaffen, sodass jemand, der gerade erst zu uns gekommen ist, in Arbeit kommt, und jemand, der ebenfalls schlecht qualifiziert ist und schon monateoder jahrelang bei uns Arbeit sucht, diese weiterhin nicht bekommt. Deswegen lehnen wir auch diese Forderung und Ihren Antrag insgesamt ab. − Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Heute soll über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur
Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und anderer Rechtsvorschriften entschieden werden. Mein Dank gilt zunächst den Ausschüssen und den Berichterstattern für die äußerst zügige Beratung des Gesetzesvorhabens. Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist die Verlängerung und Erhöhung der Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern aus staatlichen Mitteln. Damit ist eine Präzisierung des Aufgabenkatalogs der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien verbunden. Darüber hinaus sind einzelne Änderungen für weitere medienrechtliche Vorschriften vorgesehen.
Meine Damen und Herren, Bayern hat das vielfältigste Lokal-TV-Angebot in Deutschland. Lokales und regionales Fernsehen in Bayern bieten den Zuschauern mit selbstproduzierten Programmen der Anbieter authentische Informationen vor Ort. Bayerisches LokalTV erfreut sich eines hohen Zuschauerinteresses, wie die Ergebnisse der jährlich durchgeführten Funkanalyse Bayern belegen. Besonders im Vorabendprogramm liegen die Einschaltquoten beim Lokal-TV höher als bei bundesweit ausgestrahlten Veranstaltern. Das ist sehr beachtlich, vor allem wenn man bedenkt, dass eine umfassende Verbreitung im ganzen Land bisher noch nicht sichergestellt worden ist.
Hochwertiges Lokal-TV wird seit dem Jahre 2008 nach dem Bayerischen Mediengesetz aus Mitteln des Staatshaushalts und der BLM gefördert. 16 lokale und regionale Fernsehanbieter sowie sieben Spartenanbieter erhalten eine Förderung zur Herstellung und technischen Verbreitung ihrer Programme. Die derzeitige gesetzliche Regelung für die Förderung läuft Ende dieses Jahres aus. Bereits im vergangenen Jahr hat sich der Landtag intensiv mit der Zukunft des Lokal-TV in Bayern beschäftigt. Dabei waren sich alle Fraktionen bis auf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einig, dass auch künftig Maßnahmen zur Sicherung des Lokal-TV erforderlich sind.
Die Staatsregierung hat daraufhin ein entsprechendes Konzept beschlossen, das sie im März dieses Jahres im Hochschulausschuss des Landtags vorgestellt hat. Dieses Konzept soll nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes umgesetzt werden. Ausgehend von der hohen Attraktivität des Lokal-TV und von dem Wert, den der Landtag der Vielfalt und der Qualität dieser Angebote beimisst, ist es unser Ziel, die Zukunft des Lokal-TV in Bayern über 2012 hinaus mit einer staatlichen Förderung abzusichern. Dabei wird das besondere Anliegen des Landtags berücksichtigt, die kleingliedrige Struktur von derzeit 16 lokalen und regionalen Versorgungsgebieten weiterhin zu erhalten. Die künftige Förderung aus staatlichen Mitteln soll der Anpassung der technischen Verbreitung des
Lokal-TV an die Entwicklung der digitalen Technik dienen. Entsprechend der zunehmenden Bedeutung der digitalen Satelliten für die Übertragung von Fernsehen soll dort die Präsenz des Lokal-TV entscheidend verbessert werden. Insbesondere kleinere Lokal-TV-Sender, die aktuell zu mehreren auf einem Satellitenkanal senden, sollen eine größere Sendefläche bekommen, sodass die Zuschauer ihr jeweiliges Lokal-TV-Programm in der sogenannten Primetime ab 18.00 Uhr sehen können.
Der BLM ist es bereits in diesem Jahr gelungen, den Augsburger und Nürnberger Sender jeweils auf einen eigenen Satelliten zu schalten. Das Lokal-TV soll auch rechtzeitig in die Entwicklung des Hybrid-Fernsehens - das heißt, den Empfang der Fernsehsignale über das Internet − eingebunden werden. Die Zielvorgabe der Beibehaltung der aktuellen Lokalstruktur kann nur mit einer deutlichen Erhöhung der Förderung aus öffentlichen Mitteln erreicht werden. Nach einer Analyse der BLM ist für eine optimale Verbreitungsstruktur des Lokal-TV die Erweiterung der digitalen Satellitenverbreitung von ursprünglich vier auf zukünftig zehn Kanäle notwendig.
Zur Sicherung des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern nach 2012 soll weiterhin die Förderung aus staatlichen Mitteln und Mitteln der BLM kombiniert werden. Die Förderung aus staatlichen Mitteln erfolgt nach Artikel 23 des Bayerischen Mediengesetzes und nach den entsprechenden Haushaltsgesetzen nach 2013 befristet für einen weiteren Zeitraum von vier Jahren. Das sind die Doppelhaushalte 2013/2014 und 2015/2016 mit bis zu acht Millionen Euro vor Haushaltssperre im Jahr 2013 und bis zu zehn Millionen Euro vor Haushaltssperre in den Jahren 2014 bis 2016. Im Nachtragshaushalt 2012 ist die Erhöhung der staatlichen Förderung um zwei Millionen auf sieben Millionen Euro vorgesehen; die Förderung kann damit bereits ab diesem Jahr stufenweise ansteigen. Für den Doppelhaushalt 2013/2014 wurden die vorgesehenen Fördermittel bereits aufgenommen.
Durch die Neuregelung wird der Aufgabenkatalog der BLM in Artikel 11 des Bayerischen Mediengesetzes präzisiert. Die Organisation und Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens wird als besonderer Aufgabenschwerpunkt festgelegt. Die BLM wird damit nach dem Gesetz verpflichtet, das Lokal-TV bzw. audio-visuelle lokale Angebote mit eigenen und staatlichen Mitteln in zukunftsweisende Strukturen zu führen und finanziell zu fördern. Ergänzend zu der auf die technische Verbreitung der Programme zielenden staatlichen Förderung soll die BLM ihre Förderung insbesondere auf die Herstellung von Programmen ausrichten.
Meine Damen und Herren, mit der vorgesehenen Neuregelung schaffen wir eine Basis für ein zuschauerorientiertes, attraktives Lokalfernsehen und geben den privaten Fernsehanbietern wirtschaftliche Planungssicherheit. Gerade im Zeitalter der Globalisierung ist lokales und regionales Fernsehen eine wichtige Informationsquelle für die Menschen in Bayern und wichtig für Pluralität und Meinungsvielfalt in unserem Land.
Wir erreichen darüber hinaus zukünftig jeden Bürger auf gleichwertigen technischen Verbreitungswegen, entweder über Kabel oder Satellit. Somit haben wir eine hundertprozentige Deckung erreicht. Wir hoffen, dass das auch zu einer wirtschaftlichen Verbesserung bei den Sendern führt.
Herr Dr. Rabenstein, das ist ein Konzept zur Sicherung einer vielfältigen Lokal-TV-Landschaft. Vier Jahre sind ein Zeitraum, in dem wir überblicken können, ob wirtschaftliche Verbesserungen eintreten und in welcher Höhe die Förderung zukünftig nötig sein wird. Auf eines sei hingewiesen: Den Mindestlohn werden wir im Bayerischen Mediengesetz nicht verankern können. Dazu haben wir keine Kompetenz und in diesem Zusammenhang keinen Auftrag.
Meine Damen und Herren, ich stelle erneut fest: Die GRÜNEN sind gegen eine Förderung des Lokal-TV. Wenn es nach ihnen ginge, würde es in Zukunft in Bayern kein Lokal-TV mehr in den bewährten Strukturen geben.
Dies muss jeder Bürger und jede Bürgerin wissen. Keine Förderung heißt: kein Lokal-TV. Die Menschen wollen aber die lokale Berichterstattung vor Ort, und sie haben einen gewissen Qualitätsanspruch.
Community Media, Frau Gote, werden entsprechend gefördert. Hier arbeiten oft Leute ehrenamtlich und/ oder nebenberuflich. Das Programm genügt nicht dem Qualitätsanspruch, den der Bürger an eine regionale und lokale Berichterstattung stellt. Die 16 LokalTV-Programme in Bayern, die gefördert und gesendet werden, ergänzen sich gegenseitig. Wir sind hier auf einem guten Weg. Es geht nicht um ein Entweder Oder.
Meine Damen und Herren, Sie sprechen von Konzentration. Die größte Konzentration findet dann statt, wenn Sie die Förderung entsprechend senken. Ein Lokal-TV-Programm ist nur sehr schwer kostendeckend zu betreiben. Kleinere Anstalten in der Region mit einer nicht so hohen Zuschauerdichte haben dann
keine Chance mehr, ein vernünftiges Lokal-TV-Programm zu entwickeln. Das wollen wir nicht. Deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf so eingebracht. Ich bitte Sie, ihn zu verabschieden.
Des Weiteren bitte ich Sie, die Änderungsanträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD abzulehnen. Ich nehme aus Zeitgründen auf die Ausführungen des Kollegen Sinner Bezug, der auf diese Anträge eingegangen ist. Ich glaube, wir haben eine sehr gute Grundlage für ein auch in Zukunft hervorragendes Lokal-TV geschaffen, das es den Bürgerinnen und Bürgern im ganzen Land ermöglicht, sich per Fernsehen über die Situation und Ereignisse vor Ort zu informieren. Ich bitte daher um Zustimmung.
Meine liebe Frau Gote, ich stelle fest: Wenn Ihre Vor
stellungen zum Durchbruch kommen, dann werden all die Leute arbeitslos, die heute beim lokalen Fernsehen arbeiten.
Dann bräuchten Sie sich auch nicht mehr über mangelnde Ausbildung und Bezahlung zu beklagen, sondern Sie würden gleich dafür sorgen, dass die Leute auf der Straße landen.
Das ist keine gute Antwort.
Meine Damen und Herren, wir haben in vielen Teilen eine durchaus hochqualifizierte Ausbildung. Sie sagen, es gehe nicht ohne Unterstützung. Das schlechteste System in Deutschland ist meines Erachtens das in Nordrhein-Westfalen. Dem WDR wurde die lokale Berichterstattung mit ungeheuren Kosten für die Gebührenzahler übertragen. Das Programm ist ungeheuer schlecht. Das sollten Sie sich einmal anschauen.
Das wollen wir in Bayern nicht, meine Damen und Herren.
Um trotzdem ein Lokalfernsehen zu gewährleisten, unterstützen wir Private bei der technischen Verbreitung − wohlgemerkt: bei der technischen Verbreitung −, die ein Angebot haben, das in allen Landesteilen angenommen wird. Das ist die richtige Antwort. Es ist eine viel bessere Antwort, als das Lokalfernsehen zu zerstören, was Sie offensichtlich wollen.
Herr Werner, ich weiß, dass Sie in diesen Dingen sehr engagiert sind. Ich honoriere das. Ich kann Ihnen hier aber nicht beipflichten. Wir haben an diesem Konzept zusammen mit der BLM, den Fernsehsendern und dem Landtag lange gearbeitet. Das ist nicht schnell hingeworfen. Es ist keine Flickschusterei, sondern das ist wohlüberlegt. Die Zielsetzung ist, zu versuchen, die Reichweite insgesamt durch den Ausbau der technischen Verbreitung
zu erhöhen. Ab jetzt hat jeder Bürger die Möglichkeit, egal, ob er das Programm via Kabel oder Satellit empfängt, dieses Programm zu den wichtigsten Sendezeiten anzuschauen. Wir erhoffen uns davon eine Stärkung des Wettbewerbs und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Sender. Die Sender sind mit diesen Maßnahmen einverstanden. Ich glaube − ich sage das noch einmal -, dass dies ein gutes Konzept ist, das uns am Ende zum Erfolg führen wird. Wenn Sie ein Zukunftskonzept auf Dauer und für alle Zeit fordern, muss ich sagen, dass es so etwas leider in keiner Branche gibt, Herr Werner. Man muss sich immer wieder anpassen und sehen, wie die Marktlage ist und was man insgesamt tun kann.
Sie haben sehr zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Sender öffentlich-rechtlich betraut sind. Wir fördern somit die Verbreitung eines öffentlich-rechtlich betrauten Programms und nicht Private, wie hier immer gesagt wird. Meines Erachtens ist es rechtlich einwandfrei und überhaupt nicht angreifbar. Ich bin mir sicher, dass es unseren privaten Fernsehanbietern helfen wird.
Herr Präsident, Hohes Haus! Die Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes und anderer Rechtsvorschriften in den Landtag eingebracht. Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist die Verlängerung und Erhöhung der Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern aus staatlichen Mitteln. Damit ist eine Präzisierung des Aufgabenkatalogs der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien verbunden. Darüber hinaus sind einzelne Änderungen in weiteren medienrechtlichen Vorschriften vorgesehen.
Bayern hat das vielfältigste Lokal-TV-Angebot in Deutschland. Lokales und regionales Fernsehen in Bayern bieten den Zuschauern ein selbstproduziertes Programm der Anbieter und authentische Informationen vor Ort. Das bayerische Lokal-TV erfreut sich eines hohen Zuschauerinteresses, wie die Ergebnisse der jährlich durchgeführten Funkanalyse Bayern belegen. Besonders im Vorabendprogramm liegen die Einschaltquoten beim Lokal-TV höher als bei bundesweiten Sendern. Hochwertiges Lokal-TV wird seit 2008 nach dem Bayerischen Mediengesetz aus Mitteln des Staatshaushalts und der BLM gefördert. 16 lokale und regionale Fernsehanbieter sowie sieben Spartenanbieter erhalten eine Förderung zur Herstellung und zur technischen Verbreitung ihrer Programme. Die derzeitige gesetzliche Regelung für die Förderung läuft Ende dieses Jahres aus. Bereits im vergangenen Jahr hat sich der Landtag intensiv mit der Zukunft des Lokal-TV in Bayern beschäftigt. Dabei waren sich alle Landtagsfraktionen bis auf das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einig, dass auch künftig Maßnahmen zur Sicherung des Lokal-TV erforderlich sind.
Die Staatsregierung hat daraufhin ein entsprechendes Konzept beschlossen, das ich im März dieses Jahres dem Hochschulausschuss des Landtags vorgestellt habe. Dieses Konzept soll nun mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen
Mediengesetzes umgesetzt werden. Ausgehend von der hohen Attraktivität des Lokal-TV und von dem Wert, den der Landtag der Vielfalt und der Qualität dieser Angebote beimisst, ist es unser Ziel, die Zukunft des Lokal-TV in Bayern auch über das Jahr 2012 hinaus mit einer staatlichen Förderung zu sichern. Dabei wird auch das besondere Anliegen des Landtags berücksichtigt, die kleingliedrige Struktur von derzeit 16 lokalen und regionalen Versorgungsgebieten weiterhin zu erhalten.
Die künftige Förderung aus staatlichen Mitteln soll der Anpassung der technischen Verbreitung des Lokal-TV an die Entwicklung der digitalen Technik dienen. Entsprechend der zunehmenden Bedeutung des digitalen Satelliten für die Übertragung von Fernsehen soll dort die Präsenz des Lokal-TV entscheidend verbessert werden. Besonders kleinere Lokal-TV-Sender, die aktuell zu mehreren auf einem Satellitenkanal senden, sollen eine größere Sendefläche bekommen, sodass die Zuschauer ihr jeweiliges Lokal-TV-Programm in der so genannten Primetime ab 18 Uhr auch über Satellit sehen können. Das Lokal-TV soll auch rechtzeitig in die Entwicklung des Hybrid-Fernsehens, das heißt Empfang der Fernsehsignale über das Internet, eingebunden werden.
Die Zielvorgabe der Beibehaltung der aktuellen LokalTV-Struktur kann nur mit einer deutlichen Erhöhung der Förderung aus öffentlichen Mitteln erreicht werden. Nach einer Analyse der BLM ist für eine optimale Verbreitungsstruktur des Lokal-TV die Erweiterung der digitalen Satellitenverbreitung von ursprünglich vier auf zukünftig zehn Fernsehkanäle nötig.
Der Gesetzentwurf sieht daher folgende Regelungen vor:
Zur Sicherung des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern auch nach dem Jahr 2012 soll weiterhin die Förderung aus staatlichen Mitteln und Mitteln der BLM kombiniert werden. Die Förderung aus staatlichen Mitteln erfolgt nach Artikel 23 des Bayerischen Mediengesetzes und nach den entsprechenden Haushaltsgesetzen ab 2013 befristet für einen Zeitraum von vier Jahren, also für die Doppelhaushalte 2013/2014 und 2015/2016 mit bis zu acht Millionen Euro per annum vor Haushaltssperre im Jahr 2013 und bis zu zehn Millionen Euro per annum vor Haushaltssperre in den Jahren 2014 bis 2016. Im Nachtragshaushalt 2012 ist die Erhöhung der staatlichen Förderung um zwei auf sieben Millionen Euro vorgesehen und kann damit bereits ab diesem Jahr stufenweise steigen. Im Doppelhaushalt 2013/14 wurden die vorgesehenen Fördermittel mit aufgenommen.
Durch die Neuregelung in Artikel 11 des Bayerischen Mediengesetzes wird der Aufgabenkatalog der BLM präzisiert. Die Organisation und Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens werden als ein besonderer Aufgabenschwerpunkt festgelegt. Die BLM wird nach dem Gesetz verpflichtet, mit eigenen Mitteln und zusammen mit den staatlichen Mitteln das Lokal-TV bzw. audiovisuelle lokale Angebote in zukunftsweisende Strukturen zu führen und finanziell zu fördern. Ergänzend zu der auf die technische Verbreitung der Programme zielenden staatlichen Förderung soll die BLM ihre Förderung insbesondere auf die Herstellung von Programmen ausrichten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der vorgesehenen Neuregelung schaffen wir eine Basis für ein zuschauerorientiertes, attraktives Lokalfernsehen und geben den privaten Fernsehanbietern wirtschaftliche Planungssicherheit. Gerade im Zeitalter der Globalisierung ist lokales und regionales Fernsehen eine wichtige Informationsquelle für die Menschen in Bayern. Es ist wichtig für Pluralität und Meinungsvielfalt in unserem Land.
Mit der gesetzlichen Neuregelung ebnen wir unserem Lokalfernsehen den Weg ins digitale Zeitalter.
Die Staatsregierung wird hier die Weiterentwicklung genau verfolgen. Gleichzeitig - das ist mir besonders wichtig - verbessern wir die Empfangbarkeit des Lokal-TV gerade im ländlichen Raum, wo die Kabelanbindung schlecht ist.
Im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfs erfolgen weitere Gesetzesänderungen in anderen Bereichen des Bayerischen Mediengesetzes, im Bayerischen Rundfunkgesetz, im Gesetz zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrags und des Jugendmedienschutzstaatsvertrags sowie im Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrags über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens.
Vorschriften werden an den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag angepasst. Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf die Sicherung der Finanzierung des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern soll das Gesetz ebenfalls zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Ich bitte den Landtag, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung nach der Beratung in den Ausschüssen zuzustimmen.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, Hohes Haus! Ich freue mich über den Antrag der Regierungsfraktionen und möchte mich im Namen der Bayerischen Staatsregierung für die Unterstützung ganz herzlich bedanken. Die Bayerische Staatsregierung hat gestern im Kabinett entschieden, dass sie die Verfassungsmäßigkeit des bundesstaatlichen Finanzausgleichs überprüfen lässt. Sie wird bzw. muss Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen.
Ich betone es noch einmal: Sie muss Klage einreichen, weil sie von den Empfängerländern dazu gezwungen wurde. Die Schwäche des geltenden Systems und insbesondere die Schieflage sowie die Fehlanreize sind allseits bekannt und überwiegend anerkannt - auch in diesem Hause, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen lassen Sie mich zu dieser Geschichtsklitterung der Kollegen Halbleib und Hallitzky Stellung nehmen.
Wenn Sie in der Geschichte des Finanzausgleichs zurückgehen, müssen Sie anerkennen, dass Bayern schon einmal in großen Teilen erfolgreich gegen den
Finanzausgleich geklagt hat. Im Jahr 1999 hat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht recht bekommen. Wir haben anschließend verhandelt. Herr Kollege Hallitzky, die Verhandlungen sind schwierig, weil die Verhältnisse oft 1 : 15 oder, wenn man Glück hat, 2 : 14 stehen. Somit hat Bayern einen schweren Stand. Trotzdem war Bayern in diesen Verhandlungen erfolgreich. Wir haben einen Abschluss erzielt, der uns mehrere Hundert Millionen Euro gespart hat. Ich möchte mich noch heute bei Edmund Stoiber und Erwin Huber, die dies damals ermöglicht haben, bedanken. Dies war ein guter und für Bayern richtiger Abschluss.
Deswegen war es richtig, dass die Landesgruppe dem zugestimmt hat. Wo liegen die Probleme? - Anders als im Jahre 2001 erhofft, konnten die Defizite durch die damals verhandelten Neuerungen nicht endgültig beseitigt, sondern nur lange Zeit kaschiert werden. In den letzten Jahren traten sie jedoch immer mehr zutage und treffen nun vor allem den Freistaat Bayern mit voller Wucht.
Das liegt daran, dass sich die Leistungsfähigkeit zwischen Bayern und den anderen Ländern in erheblichem Maße auseinanderentwickelt hat. Meine Damen und Herren, das liegt daran, dass in den von Ihnen regierten Ländern weder wirtschafts- noch finanzpolitisch etwas auf die Beine gestellt wird.
Dass Sie so erfolglos sind, konnte im Jahre 1999 selbst von uns nicht abgesehen werden.
Deshalb kann es in Zukunft nicht so weitergehen.
Zum Kollegen der FREIEN WÄHLER sage ich: Der Schluss, dass der Länderfinanzausgleich entweder von Anfang an oder gar nicht verfassungswidrig war, ist juristisch falsch. Obwohl etwas rechtmäßig ist, können sich die Verhältnisse in einem Ausgleichsystem so ändern, dass nachträglich keine Rechtmäßigkeit mehr vorliegt.
Herr Kollege, wenn Sie mir das nicht glauben, rate ich Ihnen, das im Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachzulesen, nachdem wir die Klage eingereicht haben und sobald das Gericht entschieden hat. Das
liegt völlig auf der Hand. Eine Regelung, die richtig und rechtmäßig ist, kann sich durch eine vollständige Änderung der tatsächlichen Verhältnisse selbstverständlich nachträglich zu einer unrechtmäßigen Regelung entwickeln.
Meine Damen und Herren, seit eineinhalb Jahren versuchen deshalb die drei großen Zahlerländer, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, die anderen Länder von der Notwendigkeit von Reformen zu überzeugen. Wir haben die Länder mehrfach eingeladen, sich an den Verhandlungen zu beteiligen. Unter Einladung verstehe ich ebenfalls ein sehr weitreichendes Entgegenkommen. Die drei Länder haben ein sehr faires und großzügiges Angebot vorgelegt. Sie waren bereit, das bestehende System zu ändern, darüber zu reden, aber auch ein völlig neues System zu installieren. Sie waren ebenfalls hinsichtlich anderer Finanzströme gesprächsbereit. Was hätten sich die anderen Länder noch anderes wünschen können - bis auf Blankoschecks -, um ernsthaft in die Gespräche einzutreten? Meine Damen und Herren, es half alles nichts.
Einige Länder, allen voran Nordrhein-Westfalen und Berlin, haben sich in ihrer Verweigerungsecke und Empfängermentalität so häuslich eingerichtet, dass ihnen selbst Veränderungen, von denen sie im Ergebnis profitieren würden, viel zu anstrengend sind. Dies waren die Erfahrungen unserer Verhandlungen. Die Länder wollen einfach nur die Tasche aufhalten.
Dies können wir den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zumuten. Hier regiert glücklicherweise nicht Rot-Grün. Hier wird solide gewirtschaftet. Es wird kein Geld verschwendet.
Bayern ist nicht der Zahlmeister Deutschlands und vor allem nicht der Zahlmeister Berlins.
Ich warte darauf, dass einmal ein Kollege der bayerischen SPD Herrn Wowereit entgegentritt, der erklärt hat, dass der Wunsch nach Veränderungen des Finanzausgleichssystems vonseiten Bayerns unsolidarisch sei. Selbst Sie verlangen Veränderungen, stellen diesen unverschämten Äußerungen gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern jedoch nichts entgegen.
Zur Wahrung unserer Interessen müssen wir somit eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen. Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgibt, aus dem Länderfinanzausgleich wieder ein gerechtes und solidarisches Ausgleichsystem zu machen. So stellt sich unser Grundgesetz den Länderfinanzausgleich vor.
Noch einige kurze Worte zu den Dringlichkeitsanträgen der SPD und der GRÜNEN: Besser kann man nicht dokumentieren, wie wenig Ihnen die bayerischen Interessen am Herzen liegen und wie weltfremd Sie insgesamt agieren.
Sie verraten die Interessen der Menschen in Bayern, indem Sie wie Ihre rot-grünen Empfängerfreunde immer wieder auf Verzögerungen setzen. Kommt von Ihnen irgendwann einmal ein Vorschlag, der zu einem Ergebnis führt und uns weiterbringt?
Wenn ich hinsichtlich der Vertretung bayerischer Interessen auf die linke Seite sehe, drängt sich mir immer wieder folgender Verdacht auf: Nicht wenige von Ihnen pfeifen lieber die Sozialistische Internationale mit, als das Bayernlied zu singen.
Das ist ein grundsätzliches Problem. Das haben wir ebenfalls im Rahmen der Diskussion zu den Eurobonds und den Eurobills gesehen. Die heiligen roten drei Könige haben eine Wallfahrt zum französischen Präsidenten unternommen, um über Europa unter Genossen zu verhandeln.
Darüber hinaus ist es klar ersichtlich, dass Sie vom Regierungshandeln nichts verstehen.
Selbstverständlich haben wir ein Konzept im Kopf. Herr Halbleib, wer glaubt, man müsse Verhandlungen in der Form vorbereiten, dass völlig fertige und nicht mehr abänderbare Konzepte erstellt werden, hat keine Ahnung. Man muss diskutieren.
Man muss Vorschläge prüfen und Kompromisse finden. Wer glaubt, man müsse Rechtsgutachten veröffentlichen, bevor Klage erhoben wird, hat wiederum von Juristerei keine Ahnung. Wir brauchen die Rechtsgutachten für die Vorbereitung unserer Klage. Das können Sie alles in der Klagebegründung lesen.
Noch ein Letztes, Herr Kollege Hallitzky: Sie haben Ihr ganz berühmtes Konzept, das Sie am 4. Mai dieses Jahres als ein von Frau Professor Nathalie Behnke entwickeltes Modell vorgestellt haben, hier als Stein der Weisen eingebracht. Wir waren bereit, dieses Konzept in die Verhandlung zwischen den Ländern einzubeziehen. Es ist in der Verhandlungskommission von den GRÜNEN abgelehnt worden, hauptsächlich von den GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen. Das betrifft Ihr Konzept und ist die Wahrheit.
Zum Schluss zum Wahlkampfvorwurf: Dieser Vorwurf ist geradezu lächerlich. Sie wissen alle, dass wir bereits seit mehr als eineinhalb Jahren verhandeln und eigentlich schon früher bei Nichterfolg der Verhandlungen eine Klage überlegt haben. Wir haben dies aus Rücksicht auf Ministerpräsident Kretschmann in Baden-Württemberg zurückgestellt, der erklärt hat, er sei neu im Amt und wolle nicht sofort klagen, sondern zuerst verhandeln. Das haben wir getan. Wir haben mit ihm - gemeinsam mit Vertretern aus Hessen - die Verhandlungen geführt. Deswegen ist die Klage nicht schon früher erhoben worden. Das war der Grund; das hat mit dem Wahltermin überhaupt nichts zu tun. Deswegen ist der Vorwurf absurd.
Eines ist aber in Bezug auf Wahlen richtig: Die Menschen in Bayern sollen vor der Abstimmung wissen, wer bayerische Interessen vertritt. Die Interessen werden von der Staatsregierung und den sie tragenden Parteien vertreten.
Ich bin fertig. Ich warte nur noch auf den Kollegen Halbleib.
Herr Kollege Halbleib, wenn Sie Interesse an einem wirklichen Wahlkampf haben, dann lade ich Sie gerne ein, mich einmal einen Tag in Bayern zu begleiten. Danach wissen Sie, dass das keine Wahlkampfrede gewesen ist.
Schlechte Prognosen: Ich will dazu zwei Dinge sagen. Es ist damals in Anbetracht der Situation ein optimales Verhandlungsergebnis erzielt worden, nachdem die allermeisten Länder völlig unterschiedliche Interessen haben. Dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland so massiv auseinanderentwickelten, wie dies geschehen ist, wobei manche
Länder, in denen Ihre Partei Verantwortung trägt Rot-Grün in allererster Linie -, regelrecht abgestürzt sind, war schwer vorhersehbar. Genauso hätte auch niemand vor wenigen Jahren gedacht, wie glänzend sich der Freistaat Bayern nach vorne entwickelt. Auch das muss gesagt werden. Wir haben eine sehr positive Entwicklung.
Ich bleibe dabei: Der damalige Ausgleich war richtig verhandelt. Er ist aber aufgrund der Entwicklung, vor allem aufgrund des finanziellen Auseinanderlaufens der Verhältnisse in diesem Staat, inzwischen überholt und meines Erachtens unrechtmäßig geworden. Dies werden wir überprüfen lassen. Mir hat noch niemand gesagt, warum diese rechtliche Überprüfung für Bayern Nachteile bringen sollte. Auch Sie haben vorhin keine Ausführungen darüber gemacht. Ich glaube, dass die Klage die Verhandlungen nicht zum Erliegen bringt, sondern beschleunigt. Ich glaube auch, dass wir gute Chancen haben, insgesamt einen Erfolg zu erzielen. Unsere Bevölkerung ist dringend darauf angewiesen. Wir in der CSU achten darauf, auch künftig unsere Staatsaufgaben für die Menschen in Bayern erfüllen zu können und hierfür die entsprechenden Finanzmittel zu haben.
Herr Kollege Pohl, zumindest haben Sie in diesem Land nichts durch gewonnene Abstimmungen im Bayerischen Landtag verändert; das muss ich feststellen. Ich habe dem, was ich gesagt habe, nichts hinzuzufügen. Bayern hat sich in den letzten Jahren außergewöhnlich gut entwickelt, was die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt angeht. Dies hat natürlich dazu beigetragen. Ich hoffe, dass sich Berlin berappelt. Ob es die CDU allein richten kann, wage ich zu bezweifeln. Ob es in dieser Koalition angesichts der Mehrheitsverhältnisse möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Ich würde es Berlin gönnen, weil sich Berlin in einer verheerenden Situation befindet.
Herr Kollege Hallitzky, dafür, dass Ihnen dies nicht gefällt, habe ich Verständnis. Ich sage es noch einmal abschließend: Der Freistaat Bayern hat in vielen Verhandlungsrunden mit mehrmaligen Anläufen die verschiedensten Ansätze zur Änderung des Länderfinanzausgleichs angeboten, die von einer Veränderung bis zur völligen Neukonzeption gingen. Wer hier meint, mit einem fertigen Konzept in die Verhandlungen reinzugehen und so wieder rauszukommen, versteht von Verhandlungen nichts. Es sind viele Vorschläge gemacht worden. Das Problem ist, dass die Nehmerseite alles ablehnt, weil sie an einer Veränderung gar kein Interesse hat. Das ist die Schwierigkeit, vor der wir stehen. Dies müssen wir aufbrechen, und deswegen klagen wir.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, Hohes Haus! Die Staatsregierung hat am 2. August 2011 beschlossen, die Sanierung des Amerikahauses in München anzustreben, um es in Zukunft der Akademie für Technikwissenschaften zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll für die bayerisch
amerikanischen Beziehungen ein Zukunftskonzept erarbeitet werden, das den bayerisch-amerikanischen Beziehungen auf veränderter räumlicher Grundlage neue Impulse gibt.
Hierzu einige Bemerkungen: Die Staatsregierung steht zu ihrer Eigentümerverantwortung für das Amerikahaus. Das Amerikahaus ist dringend sanierungsbedürftig. Es hat seine natürliche Lebensdauer erreicht. Viele sagen, es habe seine Lebensdauer bereits überschritten. Für die Sanierung muss in jedem Fall mit einem längeren Zeitraum gerechnet werden, in welchem das Haus geschlossen werden muss. Dadurch ergibt sich eine natürliche Zäsur für die dortigen Aktivitäten. Es ist ein wichtiges Ziel der Staatsregierung, die Akademie für Technikwissenschaften auf Dauer in Bayern zu verankern. Die Akademie widmet sich den grundlegenden Zukunftsfragen der modernen Industriegesellschaften. Ihre Aufgabe ist es, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft mögliche Wege zu Wachstum durch Innovation aufzuzeigen. Dies soll und will sie in Zukunft noch stärker im öffentlichen Raum tun.
Die Akademie ist national und international hervorragend vernetzt. Sie soll und kann sich von München aus immer weiter entfalten. Damit soll sie Bayern als Ort der geistigen Auseinandersetzung mit globalrelevanten Zukunftsfragen sichtbar machen.
Ihre Präsenz in München zu sichern, ist ein wichtiger Bestandteil der Standortpolitik der Bayerischen Staatsregierung. Vorsorglich will ich klarstellen: Die Akademie für Technikwissenschaften und die Staatsregierung sind sich völlig einig, dass das Amerikahaus eine gute Heimat für die Zukunft darstellt. Es findet weder Druck noch Erpressung noch Lobbyismus statt, wie dies in der Öffentlichkeit manchmal unterstellt wird. Selbstverständlich hat die Staatsregierung seit Jahren alle denkbaren Möglichkeiten der Unterbringung geprüft. Alle Vorschläge, die jetzt von dritter Seite, Frau Kollegin Bause, eingebracht worden sind, wurden im Rahmen der Prüfung berücksichtigt. Keine Alternative hat sich als geeignet erwiesen.
Im Ergebnis steht eine bewusste Entscheidung, die Akademie im Amerikahaus zu verankern. Damit soll nicht nur praktisch eine räumliche und organisatorische Einheit geschaffen werden. Auch geistig knüpft die Akademie als Zukunftswerkstatt mit internationaler Ausstrahlung in hervorragender Weise an das Erbe des Gebäudes des Amerikahauses an. Im Übrigen bleibt das Amerikahaus selbstverständlich auch in Zukunft ein offenes Haus für Veranstaltungen mit transatlantischem Charakter. Mit den Beteiligten werden wir darüber sprechen, dass beispielsweise der Kino
saal, auf den es dem Verein besonders ankommt, gemeinsam genutzt werden kann.
Ein genauso wichtiges Ziel der Staatsregierung ist es, die bayerisch-amerikanischen Beziehungen weiter zu stärken und lebendig auszubauen. Ohne ein solides Fundament der transatlantischen Beziehungen ist eine Weiterentwicklung in Deutschland und Europa in Frieden, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand nicht denkbar. Bayern gehört heute zu den Regionen in Europa, die die stärkste Dichte an transatlantischen Beziehungen ausweisen. Ich verweise nur kurz auf die Wirtschaftsbeziehungen, auf die Wissenschaftskontakte, die Sicherheitskontakte, aber auch auf den Schüler- und Studentenaustausch und viele weitere Bereiche. Diese besondere Stellung Bayerns im transatlantischen Verhältnis soll auch in Zukunft so bleiben.
Die Renovierung des Amerikahauses gibt Anlass, seine Tradition aufzugreifen und seine Zukunft weiterzuentwickeln. In der Nachkriegszeit war es entscheidend wichtig, an zentraler Stelle in München eine Anlaufstelle zu schaffen, in der die akademische Jugend einen privilegierten Zugang zu Literatur, Musik, Sprache und Landeskunde der USA erhält. Heute muss man fragen, wie man die junge Generation in ganz Bayern anspricht, wie man transatlantisches und internationales Denken an die Schulen, an die Universitäten und in die Öffentlichkeit in allen Landesteilen bringt. Wie fügen sich die transatlantischen Beziehungen ins Gefüge der bayerischen Außenbeziehungen ein? Deshalb werden wir gemeinsam mit allen Beteiligten versuchen, das Konzept Amerikahaus inhaltlich weiterzuentwickeln. Wir werden eine Lösung finden, die sowohl dem Inhalt der Arbeit wie auch der Organisation, dem Raum und den Kosten Rechnung trägt. Der Übergang in dieses erneuerte Modell soll konstruktiv im Einvernehmen mit allen Beteiligten geschehen.
Mit dem derzeitigen Träger des Amerikahauses in der bisherigen Form, dem Bayerisch-Amerikanischen Zentrum e. V., hat sich die Staatsregierung einvernehmlich auf eine Übergangszeit bis 31. Dezember 2013 geeinigt. Deswegen ist es nicht richtig, Frau Kollegin Zacharias, dass eine Kündigung ausgesprochen werden musste. Es wurde ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag zwischen den Parteien geschlossen.
Mich wundert es ohnehin, dass gerade bei diesem Thema die GRÜNEN und Teile der SPD ihre große
Liebe und Zuneigung zu den Vereinigten Staaten von Amerika entdecken.
Mich beschleicht wieder der Verdacht, dass es Ihnen keineswegs um die Sache geht, sondern dass Sie Öl in ein vermeintlich schon loderndes Feuer gießen wollen. Damit helfen Sie den Leuten im Amerikahaus nicht wirklich weiter.
Der Verein war 1997 nach dem Rückzug der USA aus dem Amerikahaus gegründet worden. Seitdem wurde er im Wesentlichen von der Staatsregierung getragen. Um es noch etwas deutlicher zu sagen: Nicht Amerika, wie man aufgrund des Namens meinen könnte, sondern der Freistaat Bayern trägt die wesentlichen Kosten. Er hat sich über viele Jahre außerordentlich engagiert. Meines Erachtens hat er sich sogar einzigartig engagiert. Ich kenne keine vergleichbare Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Staatsregierung hat nunmehr die anderen Gründungspartner nach 15 Jahren eingeladen, sich wieder an einen Tisch zu begeben und an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.
Meine Damen und Herren, zurzeit finden Besichtigungen von alternativen Raumkonzepten mit den Beteiligten statt, unter anderem auch mit den Vertretern des Vereins. Wir werden uns anschießend zusammensetzen und versuchen, zu einer vernünftigen räumlichen Lösung zu kommen, mit der alle Beteiligten zufrieden sind. Dass dies gelingt, dafür bin ich bekannt, wenn ich selbst die Verhandlungen führe. Wir wollen niemandem eine schlechte Lösung anbieten. Es kann aber auch niemand sagen, dass deutsch-atlantische Beziehungen zwei Hausnummern weiter am gleichen Platz nicht gepflegt werden können. Dies wollen wir in diesem Zusammenhang auch einmal feststellen.
Mit dem amerikanischen Generalkonsul bin ich mir einig, dass wir gemeinsam die Planungen für die Zukunft angehen. Auch sein Nachfolger hat dies zugesagt, ebenso die Bayerische Amerika-Akademie und weitere Partner, die sich mit einem Umzug einverstan
den erklärt haben. Wir müssen nur noch das entsprechend geeignete Gebäude finden.
Ich bin mir sicher, dass wir eine gute räumliche und inhaltliche Lösung sowohl für Acatech als auch für die jetzigen Nutzer des Amerikahauses finden werden, vielleicht auch in einem räumlichen Zusammenhang, in dem diese Institutionen vielleicht sogar im einen oder anderen Punkt zukünftig zusammenarbeiten können. Nach der Sommerpause soll es an die Detailplanung gehen. Gerne kann die Staatsregierung dem Landtag baldmöglich über den Stand der Gespräche berichten, noch bevor die Renovierungspläne offiziell eingebracht werden. Insgesamt stehen für beide Projekte die Chancen gut, den internationalen Standort Bayerns weiter zu stärken. Vielen Dank.
Frau Kollegin Bause, ich würde doch niemals den Nutzern des Amerikahauses bei der Auswahl der Grundstücke, die wir ihnen anbieten, vorgreifen. Deswegen werde ich in aller Ruhe abwarten, für welches Gebäude sie sich interessieren, und ihnen die Entscheidung nicht abnehmen. Ich werde ihnen dies auch nicht übertragen. Selbstverständlich ist das Gebäude am Karolinenplatz eine Option neben anderen, die geprüft werden muss. Dies werden wir intensiv, aber auch zügig mit den Nutzern des Amerikahauses tun.
Ich weise auch darauf hin, dass wir die Aufhebung des Vertrags einvernehmlich für den 31. Dezember nächsten Jahres vereinbart haben und dass wir somit bis zum 1. Januar 2014 für die Nutzung des Amerikahauses, also für den Verein, nicht für das Gebäude, eine Lösung gefunden haben müssen. Alle Beteiligten sind aufgefordert, sich daran zu beteiligen, dass wir dies zeitgerecht leisten können. Wir werden selbstverständlich entsprechend dem Beschluss des Kabinetts die Vorbereitungen für die Umbaumaßnahmen ab 1. Januar 2014 treffen. Darin darf sich niemand täuschen. Da werden die Planungen beendet sein, und dann werden die Ausschreibungen durchgeführt. Also müssen wir bis zu diesem Datum eine Lösung für die Unterbringung der Nutzer des Amerikahauses finden.
Ich bin zuversichtlich, dass dies in großem Einvernehmen gelingen wird.
Weil Sie mich angesprochen haben und die Staatsregierung das nicht unbeantwortet lassen will, sage ich hier nun in aller Kürze: Das Gebäude Amerikahaus ist für Acatech geeignet. Es gibt eine Vorplanung, die ist mit der Denkmalschutzbehörde bereits abgesprochen und somit realisierbar. Daran kann es keinen Zweifel geben.
Wenn wir ein Gebäude renovieren, dann können wir es nicht für ewige Zeiten für einen Nutzer bereithalten. Das ist bei jedem Eigentümer so. Für diesen Nutzer ist das Gebäude aber geeignet.
Was die Zusammenarbeit mit dem NS-Dokuzentrum anbelangt, so ist das auch ein Anliegen von Herrn Kollegen Spaenle, der nicht da ist. Diese Zusammenarbeit sollte gewährleistet sein. Ich gehe aber davon aus, dass die Lösung einer Nachfolgenutzung für die Vereine Amerikahaus örtlich so nahe am Dokuzentrum sein wird, wie es jetzt das Amerikahaus ist oder nur unwesentlich weiter weg. So wäre auch dies wei
ter gewährleistet. Der Gedanke ist von der Sache her richtig.
Wir haben bereits einen Runden Tisch. Ich habe alle Beteiligten bereits zweimal eingeladen. Wir haben alles besprochen. Beim ersten Mal haben wir geklärt, wie das mit Acatech und ihren Wünschen steht. Beim zweiten Mal haben wir einen Aufhebungsvertrag vereinbart, weil ich nicht kündigen wollte. Ich will gemeinsame Lösungen. Der Vertrag ist zwischen den Beteiligten abgeschlossen worden. Wir haben vereinbart, dass jetzt die Besichtigungsrunde stattfindet und dass sich danach wieder alle Beteiligten zusammensetzen mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ein Runder Tisch findet also statt. Sie können in jedem Fall darauf vertrauen, dass ich mich außerordentlich bemühe, damit für alle Beteiligten eine fachlich und räumlich gute Lösung gefunden wird.
Im Übrigen denken wir auch daran, die fachlichen Fragen zu klären, eventuell gibt es ein neues Konzept. Eine Möglichkeit wäre es, die Büroräume der Sicherheitskonferenz zusammen unterzubringen. Auch das würde von der Thematik her dazupassen; denn die müssen ihre Räumlichkeiten, in denen sie sich derzeit befinden, räumen. In unseren Überlegungen sind wir also schon ziemlich weit. Ich hoffe, dass wir im Herbst dieses Jahres zu einer einvernehmlichen Lösung kommen und dann mit den Maßnahmen loslegen können.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, Hohes Haus! Bayern steht hervorragend da. Bayern ist Chancenland Nummer 1 in Deutschland. Wir haben eine Arbeitslosenrate von 3,4 % und somit fast Vollbeschäftigung. In mehr als der Hälfte unserer Kreise und Städte liegt die Arbeitslosenrate unter 3 %. Dabei ist der Abstand zwischen den besten und den schlecht
esten Regierungsbezirken mit 1,5 % historisch niedrig. Das beweist: In Bayern werden die Unterschiede nicht größer, sondern immer kleiner. Bayern bietet beste Chancen im ganzen Land. Die Bayerische Staatsregierung setzt alles daran, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Ich frage mich, wann bei einer solchen Lage die FREIEN WÄHLER endlich begreifen, dass es politisch nichts bringt, Teile des Landes schlechtzureden.
Dies sind nicht nur politische Rohrkrepierer, sondern sie schaden damit diesen Teilen des Landes, weil sie sie unnötig herabsetzen und Probleme aufzeigen, während sie gleichzeitig vergessen, die entsprechenden Chancen darzustellen. Damit dienen sie niemandem.
Wir haben in Sankt Quirin 2013 und 2014 einen Doppelhaushalt ohne Neuverschuldung vorgelegt. Wir werden insgesamt 46,5 Milliarden im Jahr 2013 und 48 Milliarden im Jahr 2014 ausgeben - weitere Bausteine unserer Zukunftsstrategie "Aufbruch Bayern".
Mit dauerhaft hohen Investitionen meistern wir die Herausforderungen der Zukunft. Die Investitionsausgaben steigen gegenüber 2012 insgesamt auf über 11 Milliarden Euro. Unsere Investitionsquote liegt auch im nächsten Jahr bei über 12 % und damit weit über dem Durchschnitt der Flächenländer in Deutschland. Wir in Bayern verbinden Schuldentilgung, Wachstumsimpulse, Stabilität und Zukunftsinvestitionen miteinander. Bei uns in Bayern gilt: beste Chancen in Stadt und Land. Wir stehen für gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Freistaat. Dieses Ziel ist der Bayerischen Staatsregierung ein Herzensanliegen. Deshalb wollen wir es in der Bayerischen Verfassung verankern.
Herr Kollege Mütze, ein paar Anmerkungen zu der rechtspolitischen Geisterbahnfahrt, die Sie in Bezug auf das Grundgesetz abgeliefert haben: Im Grundgesetz ist in Artikel 72 geregelt, dass der Bund eine Gesetzgebungszuständigkeit erhält, um gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land herbeizuführen. Das ist ein völlig anderer Fall als das, was wir in der Bayerischen Verfassung regeln wollen. Wer in Bezug auf das Verhältnis von Bayerischer Verfassung und Grundgesetz so spricht, der stellt die gesamte Bayerische Verfassung infrage. Man muss sich dann auch fragen, ob wir noch Grundrechte in der Bayerischen Verfassung verankern müssen, weil diese im Grundgesetz geregelt sind.
Eine Aufnahme in die Bayerische Verfassung ist ein direkter Auftrag des bayerischen Volkes an den bayerischen Gesetzgeber, weil dies durch eine Volksabstimmung zustande kommt, an welche dieser gebunden ist. Schließlich ist die Formulierung auch ein Maßstab für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof in Bezug auf dessen Entscheidungen. Darum ist es unbedingt notwendig, dass wir dieses Projekt angehen. Es wird die gleichwertigen Lebensverhältnisse in diesem Land befördern.
Abschließend noch einige Beispiele, was im Moment alles getan wird:
Erstens. Mit "Aufbruch Bayern - Aktionsplan demografischer Wandel" hat die Staatsregierung ihre Politik für gleichwertige Lebensverhältnisse festgelegt. Bis 2016 investieren wir 1 Milliarde Euro in den ländlichen Raum.
Zweitens. Wir zahlen 7,7 Milliarden Euro in den kommunalen Finanzausgleich - so viel wie nie. Das ist eine Steigerung von 6,3 % und somit weit höher als der Gesamthaushalt. Diese Mittel kommen gerade den Gemeinden im ländlichen Raum zugute. Wir haben finanzschwachen Gemeinden noch Sonderzuwendungen eingeräumt, damit sie aus ihrer Finanzkrise herauskommen können. Kein Land ist so kommunalfreundlich wie Bayern.
Drittens. Für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, vor allem Staatsstraßen, sowie für die Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum sind 215 Millionen Euro - ein ungeheuer großer Betrag - vorgesehen, mit denen wir sowohl die Erhaltungsmaßnahmen als auch notwendige neue Maßnahmen, auch zum Lärm- und Verkehrsschutz der Bürger, durchführen können.
Natürlich, Frau Kollegin Karl, ist auch in den Bahnhöfen viel in Richtung Behindertengerechtigkeit und Ausbau geschehen. Schauen Sie sich doch um, wie die Bahnhöfe vor einigen Jahren waren und wie sie heute in Bayern weitgehend sind. Wir müssen dies allerdings fortsetzen; aber man soll nicht den Eindruck erwecken, als sei nichts passiert.
Viertens. Wir erhöhen die erst in diesem Jahr aufgestockte Regionalförderung nochmals um 50 Millionen auf insgesamt 280 Millionen Euro. Dies ist ein Beitrag zur Entwicklung dieses Landes, wie wir alle wissen. Gerade in Ostbayern ist ungeheuer viel passiert, und wir stehen heute nur deshalb so da, weil wir diese Mittel zielgerichtet und zweckgebunden eingesetzt haben.
Fünftens. Außerdem stellen wir für Konversionsmaßnahmen, Städtebauförderung, Dorferneuerung und den Ausbau der medizinischen Versorgung zusätzlich 56 Millionen Euro bereit.
Sechstens. Mit einem massiven Ausbau bei den Kinderkrippen und dem Betreuungsgeld garantieren wir den Eltern echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung. Wir stärken die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in allen Landesteilen. Bayern ist das einzige Land mit einer Krippenausbaugarantie für alle seine Bürgermeister. Kein einziger Krippenplatz in Bayern scheitert an mangelnder Unterstützung durch den Freistaat, und deswegen, Herr Kollege Mütze, sage ich ganz klar: Kein Euro für das Betreuungsgeld geht in Bayern zulasten der Krippenfinanzierung. Diese Behauptung ist falsch!
Wenn es die Landeshauptstadt München bis heute noch nicht geschafft hat, die nötigen Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen - von Kinderkrippenplätzen wollen wir gar nicht reden -, dann liegt das nicht an der Bayerischen Staatsregierung.
Der Münchner Oberbürgermeister und sein Stadtrat müssen die Mittel, die zur Verfügung stehen, nur abrufen. Sie müssen sich planerisch auf den Weg machen, damit sie in ihrer Stadt vorankommen, meine Damen und Herren.
Siebtens. Der wichtigste Schwerpunkt im Staatshaushalt sind und bleiben unsere Investitionen in die Bildung. Auch in den kommenden beiden Jahren fließt mit über 33 Milliarden Euro jeweils mehr als ein Drittel der gesamten Staatsausgaben in die Bildung. Wir stellen zum Schuljahr 2012/2013 3.500 neue Lehrer ein und 2013/2014 nochmals 1.300. Das sind insgesamt 8.200 neue Lehrerstellen seit 2008. Wie das bei Grün-Rot aussieht, sehen wir in Baden-Württemberg trotz aller Wahlversprechen. Baden-Württemberg plant drei Milliarden neue Schulden und streicht gleichzeitig über 12.000 Lehrerstellen, meine Damen und Herren. 12.000 Lehrerstellen, das ist die Praxis grün-roter Bildungspolitik, die wir so nicht mitmachen.
Achtens. Wir reduzieren den Unterrichtsausfall, schaffen kleinere Klassen, und wir haben das Programm "Kurze Beine - kurze Wege", zu dem ich in ganz Deutschland kein vergleichbares Programm kenne. Wir garantieren die Grundschulen bis zu einer Größe
von zwei kleinen Kombiklassen. Woanders werden Grundschulen reihenweise dichtgemacht. Wir werden das in Bayern nicht tun, und dafür nehmen wir ebenfalls Geld in die Hand. Dies ist genau ein Programm für die Lebensqualität im ländlichen Raum.
An den Fachhochschulen hat sich die Zahl der Studenten seit 2000 von 50.000 auf 100.000 nahezu verdoppelt. Das ist Zukunftskraft für den ländlichen Raum. Die Technologiezentren, die überall gut laufen und für die Wirtschaft im ländlichen Raum enorm wichtig sind, möchte ich nur der Vollständigkeit halber erwähnen.
Neuntens. Wir investieren in Innovationen und digitale Infrastruktur. Digitales Know-how ist eine Schlüsselqualifikation im 21. Jahrhundert. Wir haben deshalb, obwohl das Land dafür keine rechtliche Zuständigkeit hat, insgesamt 200 Millionen Euro im Jahr bewilligt das sind 400 Millionen Euro im Doppelhaushalt -, um die Breitbandinfrastruktur auszubauen. Das ist einmalig in Deutschland, das gibt es nirgendwo anders.
Rot-Grün orientiert sich hierbei an Baden-Württemberg mit fünf Millionen Euro pro Jahr.
Zehntens. Schließlich möchte ich die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum erwähnen, zu der heute Staatsminister Dr. Huber im Kabinett ein neues Konzept vorgestellt hat. Auch dafür nehmen wir Geld in die Hand, um die Zukunft der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum zu sichern, meine Damen und Herren.
Sie sehen also: Zehn Punkte - und es gäbe noch viel mehr. Wer behauptet, dass im ländlichen Raum nichts geschehe, der sagt den Menschen die Unwahrheit, und wer den Eindruck erweckt, als hätten sich in den letzten Jahren die Lebensverhältnisse in Bayern auseinanderentwickelt, der sagt den Menschen ebenfalls die Unwahrheit; denn die Abstände sind kleiner geworden.
Dies ist die Politik der Bayerischen Staatsregierung. Wir werden diese konsequent fortsetzen. Jeder, der sich Bayern und andere Bundesländer in dieser Republik ansieht, weiß, dass wir auf diesem Weg unge
heuer erfolgreich sind. Aber wir wissen auch, dass dies jeden Tag neu erkämpft werden muss und wir diesen Weg weitergehen müssen. Dies werden wir gemeinsam tun, meine Damen und Herren, und wir bitten Sie um Ihre Unterstützung.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Herr Professor Dr. Gantzer, der Landtag hat mich mit Beschluss vom 27. März 2012 aufgefordert, einen schriftlichen Zwischenbericht zu dieser Frage zu erstatten.
- Das haben Sie zwar beantragt, aber beschlossen wurde ein schriftlicher Zwischenbericht. Diesen Bericht habe ich am 4. Mai dieses Jahres abgegeben. Ich bin auf alle wesentlichen Fragen eingegangen. Die CSU hat dem Antrag der SPD zugestimmt, nachdem man sich auf einen schriftlichen Zwischenbericht geeinigt hatte. Der Antrag ist dementsprechend abgeändert worden. Ich empfehle Ihnen, den Beschluss, den der Landtag gefasst hat, zu lesen. Lesen bildet und führt am Ende zur richtigen Erkenntnis.
Ich weiß nicht, ob Herr Kollege Pohl und Sie den Bericht gelesen haben. Davon gehe ich nicht aus. Weil Sie den Bericht nicht kennen, werde ich die wesentlichen Punkte heute noch einmal erläutern.
Herr Kollege Pohl, Sie sagen den Menschen, das sei eine effektive Hilfe für die Bundeswehrstandorte. Wenn Sie einen Sachstandsbericht anfordern, wissen die betroffenen Menschen, welche effektive Hilfe sie von den FREIEN WÄHLERN erhalten werden. Eine effektive Hilfe sind Berichtsanträge jedenfalls nicht.
Wir sind uns darüber einig, dass die Bundeswehrreform den Freistaat Bayern stark getroffen hat. Manche Regionen sind mehr, andere weniger betroffen. Es hilft nicht, ständig aufzuzählen, wer dies zu verantworten hat. Stattdessen sollten Sie Stellung beziehen, ob Sie die Bundeswehrreform mittragen oder nicht. Meine Damen und Herren, das fehlt völlig.
Das lassen Sie völlig offen. Heißt das, Sie hätten nichts geändert? Hätten Sie keine Bundeswehrreform durchgeführt? Das sind die entscheidenden Fragen. Von wem die Bundeswehrreform durchgeführt worden ist, wissen wir doch alle. Klar ist, dass mit dieser
Strukturreform empfindliche Einschnitte für die betroffenen bayerischen Standortkommunen verbunden waren. Insbesondere strukturschwache Kommunen und Regionen benötigen Unterstützung bei der Bewältigung der negativen Folgen von Standortschließungen.
Eines muss klar gesagt werden: Die Entscheidungen hinsichtlich der Standortschließungen beginnen in der Masse erst ab dem Jahre 2013 und 2014. Auf die Umsetzung der Planungen müssen einige Standorte sogar bis zum Jahre 2017 warten. Wir haben Zeit, etwas Solides auf die Beine zu stellen. Das Verteidigungsministerium arbeitet noch an detaillierten Planungen. Wir wissen noch gar nicht, was wann und an welchem Standort passieren wird. Ich erwarte, dass diese Detailplanung im Juni vorgelegt wird. Erst dann ist der genaue zeitliche Horizont für die Umsetzung der Reform absehbar und damit auch der Handlungsbedarf für jeden einzelnen Standort. Es macht durchaus einen Unterschied, ob die Nachfolgenutzung für eine Liegenschaft im Jahre 2014 oder erst im Jahre 2017 ins Auge gefasst wird. Selbstverständlich werde ich nach Vorlage dieser Detailplanung dem Landtag erneut berichten.
Unabhängig vom konkreten Umsetzungszeitpunkt ist eine sorgfältige Planung die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die individuellen Probleme in den einzelnen Kommunen erfolgreich bewältigt werden können. Dafür ist es wichtig, dass die Kommunen innerhalb der kommunalen Planungshoheit selbst die Chance ergreifen, um gestalterisch tätig zu werden. Unterstützt werden die Kommunen vonseiten der Staatsregierung mit Zuschüssen zu regionalen Entwicklungskonzepten bzw. städtebaulichen Planungen. Vorläufig haben wir hierfür im Haushalt fünf Millionen Euro veranschlagt. Gleichzeitig werden die Kommunen durch das Know- how der Regierungen unterstützt, in der spezielle Arbeitsgruppen zur Unterstützung des Konversionsprozesses eingerichtet werden. An vielen Standorten arbeiten Vertreter der Regierung und teilweise meines Hauses an der Umsetzung dieser Planungen und Vorbereitungen mit, damit bald Sicherheit darüber herrscht, welche Vorstellungen die Kommunen für die Nutzung der einzelnen Liegenschaften haben. Für jede Kommune gibt es auf Regierungsebene einen unmittelbaren Ansprechpartner, der die einschlägigen Förderprogramme kennt und die Kommune auf dem Weg begleitet.
Meine Damen und Herren, mir ist bislang von keiner Kommune mitgeteilt worden, dass sie vonseiten des Freistaats nicht in diesem Sinne effektiv unterstützt würde. Mit Planung allein ist es aber nicht getan. Die Kommunen brauchen auch bei der Umsetzung ihrer Planungen Unterstützung. Dabei werden insbesonde
re die schon bislang erfolgreich eingesetzten Programme der Städtebauförderung und der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen, die mit entsprechenden Mitteln im Bundes- und im Landeshaushalt unterlegt werden müssen. Die Staatsregierung geht voran. Es ist aber auch klar, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht werden muss. Dazu gehört, und das sagen wir seit über einem Jahr, dass die Kommunen die Möglichkeit erhalten, die aus der militärischen Nutzung entlassenen Grundstücke altlastenfrei und verbilligt zu erwerben. Ein Erstzugriffsrecht der Kommunen zu Marktpreisen, was bisher im Gespräch ist,
reicht unseres Erachtens nicht aus.
Erst letzte Woche habe ich mich in dieser Angelegenheit noch einmal fernmündlich und schriftlich an Kanzleramtsminister Pofalla gewandt, um in diesen Dingen entscheidend vorwärtszukommen. Auf Initiative Bayerns hat der Bundesrat diese Forderung in seinem Beschluss vom 30. März 2012 an den Bund herangetragen, mit der Forderung nach Aufstockung der bestehenden Bund-Länder-Förderprogramme sowie der Auflage eines ergänzenden Konversionsprogramms. Das ist dem Bund mitgeteilt worden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Überlegungen in den Planungen auch umgesetzt werden. Die beste Lösung ist meines Erachtens eine pauschale Verbilligung mit einer entsprechenden Nachzahlungsverpflichtung bei höheren Grundstückserlösen, die sich Bund und Kommunen aufteilen sollten. Dann besteht nämlich bei der Kommune auch Interesse, schnellstmöglich etwas zu tun und die Grundstücke optimal auszunutzen. Herr Kollege Pohl, das ist aber ein Kampf, denn der Bundesfinanzminister und manch anderer sieht das etwas zurückhaltender. Wir müssen uns deshalb durchsetzen, die Länder, der Städtetag und der Gemeindetag, damit wir gemeinsam zu einem Erfolg in diesen Fragen kommen.
Abschließend noch ein paar Bemerkungen zum Standort Kaufbeuren, den Sie im Antrag ausdrücklich erwähnt haben. Sehr geehrter Herr Kollege Pohl, es verwundert schon, dass ausgerechnet Sie als Mitantragsteller danach fragen, welchen Beitrag die Staatsregierung dazu leistet, dass das Konzept einer zivilmilitärischen Kooperation für den Standort Kaufbeuren im Bereich der Flugsicherung verwirklicht wird. Sie haben doch selbst im Januar in Berlin an einem Gespräch mit Staatssekretär Schmidt, dem Generalinspekteur der Luftwaffe, Kreuzinger-Janik, teil
genommen, zusammen mit Oberbürgermeister Bosse, den Bundestagsabgeordneten Thomae und Stracke sowie einem Vertreter der Staatskanzlei. Sie selbst waren doch eingebunden in die Gespräche und in die Besprechungen meiner Mitarbeiter mit den Kollegen aus dem Wirtschaftsministerium und den interessierten Unternehmen. Sie wissen doch genau, dass das Bundesministerium der Verteidigung derzeit mit Nachdruck prüft, ob ein ÖPP-Modell - ÖffentlichPrivate Partnerschaften - für die Ausbildung der Flugsicherung der Bundeswehr unter privatwirtschaftlichem Dach am Standort Kaufbeuren günstiger erfolgen kann als der Eigenbetrieb der Ausbildung am geplanten Standort Erndtebrück. Das Bundesministerium der Verteidigung hat hierzu ein Lastenheft mit Bedarfsbeschreibungen erstellt und wird demnächst die Angebote aus der Wirtschaft - es gibt mehrere - auswerten und noch vor der Sommerpause entscheiden, ob eine Ausbildung Flugsicherung am Standort Kaufbeuren eine Zukunft haben kann. Letztlich ist dies aber eine Entscheidung des Verteidigungsministeriums. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich aber, wie Sie wissen, Herr Kollege Pohl, mit Nachdruck für das ÖPP-Projekt in Kaufbeuren ein. Sobald das Bundesverteidigungsministerium über das ÖPP-Modell entschieden hat, werde ich Sie und das Hohe Haus davon unterrichten, ob unsere gemeinsamen Bemühungen in diesem Punkt Erfolg gehabt haben.
Wir bemühen uns, für alle Standorte passgenaue Lösungen zu finden. Kaufbeuren ist wegen dieses Modells ein Spezialfall. Eine solche Konstellation gibt es an keinem anderen Standort in Bayern. Wir prüfen aber auch für die anderen Standorte, was wir tun können. Jetzt muss geplant werden, dann muss die Grundstücksfrage gelöst werden, dann müssen wir schauen, ob wir mit Städtebauförderung und mit Wirtschaftsförderung genügend Hilfe geben können. Anschließend müssen flankierende Maßnahmen vorangetrieben werden. Bei Kaufbeuren nenne ich, weil Sie das angesprochen haben, Straßenbaumaßnahmen. Das gilt für die Anbindung der Stadt allgemein, aber auch des Fliegerhorstes, der über eine schlechte verkehrliche Anbindung verfügt. Wenn all diese Maßnahmen nicht greifen, dann muss man prüfen, ob der Freistaat Bayern von sich aus noch etwas zusätzlich tun kann, beispielsweise bei der Verteilung von Einrichtungen oder Behörden. Das wären Schritte, die über diese Maßnahmen hinausgehen. Das ist die Reihenfolge, die Dinge sind am Laufen. Im Moment wird geplant. Anschließend kommen die anderen Maßnahmen. Ich kann Ihnen nur berichten, welche Bemühungen wir unternommen haben und wie der Stand der Dinge ist. Endgültige Abschlußberichte kann ich allein schon deshalb nicht geben, weil ich noch gar nicht weiß, was die jeweilige Kommune für ihren Standort plant.
Ich bitte, hier nicht den Eindruck zu erwecken, wir würden die Dinge nicht vorantreiben. Wir tun das, wir führen ständig Gespräche und versuchen, uns durchzusetzen. Ich führe laufend Gespräche mit Abgeordneten des Bundestagshaushaltsausschusses und mit den Verantwortlichen der Bundesregierung. Natürlich gibt es Interessengegensätze beispielsweise über den Kaufpreis eines Grundstücks und über die Verwendung der Mittel. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit denen ich die Themen auch immer wieder anspreche, denn wir brauchen auch deren Unterstützung bei der Bundesregierung, die Dinge so regeln zu können, dass das unseren Kommunen zugutekommt. Wir sind zuversichtlich, dass wir insgesamt gesehen ein Ergebnis erreichen, das die Verluste, die die Kommunen erlitten haben, so ausgleicht, dass die Kommunen künftig auf einem auch im Hinblick auf die Arbeitsplätze guten wirtschaftlichen Fundament stehen. Dies sollten wir gemeinsam anstreben. Sobald es Neuerungen gibt, werde ich entweder schriftlich oder, wenn das gewünscht wird, mündlich im Ausschuss dem Hohen Haus berichten.
Sehr geehrter Herr Kollege Pohl, wenn ich Oberbürgermeister von Kaufbeuren wäre, würde ich diesen Antrag ganz sicher nicht als effektive Hilfe für meine Anliegen betrachten, weil er uns keinen einzigen Millimeter weiterbringt. Sie sagen, die Ziele wären noch nicht erreicht. Vieles ist noch gar nicht entschieden. Es hat keinen Sinn, jemanden ständig aufzufordern, tätig zu werden, obwohl Sie ganz genau wissen, dass wir das laufend tun und das im Bundesrat auch getan haben. Das hat nur den Sinn, sich in einer solchen Frage selbst wichtig zu machen; das muss ich Ihnen schon einmal ganz klar sagen.
Herr Kollege Pohl, Sie sagen, Sie hätten die Bundeswehrreform anders gestaltet, aber Sie sagen nicht, wie, damit Sie ja niemandem auf die Zehen treten. Das ist der Unterschied zwischen der Opposition, die alles fordern kann und nichts verantworten muss, und der Regierung. Wir haben eine Bundeswehrreform durchgeführt, die Folgen hat, und wir haben sie effektiv gestaltet. Wenn Sie glaubhaft bleiben wollen, dann sagen Sie doch nächstes Mal, wie Sie die Reform gemacht hätten und welche Kommunen dann betroffen gewesen wären.
Meine Kolleginnen und Kollegen, wir werden an der Sache dranbleiben. Herr Professor Gantzer, Sie haben inzwischen sicher den Beschluss gelesen; am Ende war von einem schriftlichen Zwischenbericht die Rede. Ich bin gern bereit, wenn mich ein Ausschuss einlädt, nach entsprechender Rücksprache zu berich
ten. Das sollten wir aber erst dann tun, wenn es wirklich Neues gibt. Ich will Ihnen nicht schriftlich noch einmal das Gleiche wie heute und am 4. Mai berichten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag der FREIEN WÄHLER steht unter der Überschrift "Einführung von Volksabstimmungen bei wichtigen Fragen zur Zukunft Europas". Das klingt zunächst einmal gut und richtig. Europa rückt zunehmend ins Zentrum der Berichterstattung und des Alltagsinteresses der Bürgerinnen und Bürger. Dabei geht es oft genug um Geld, um Solidarität mit wirtschaftlich schwächeren Mitgliedstaaten und um Transferleistungen. Aber auch Fragen wie der Beitritt der Türkei werden kontrovers diskutiert und immer wieder geht es auch um die Macht, die die Brüssler Bürokratie über unser Land bekommen soll, und um die Frage, wo wir in Deutschland lieber selbst die Entwicklung in unserer Hand behalten wollen.
Die Entwicklung Europas, unserer Währung, des Ob und Wie unserer rechtlichen und fiskalischen Verpflichtungen gegenüber anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Fragen, die viele Bürgerinnen und Bürger derzeit auf den Nägeln brennen und worüber sie sich große Sorgen machen.
Es liegt daher nahe, die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar einzubeziehen, wenn es um solche wichtigen Zukunftsfragen in Europa geht.