Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Staatsminister Joachim Herrmann hat das Gesetz eingehend begründet und dargelegt, dass es aufgrund der durchgehend positiven Erfahrungen natürlich weitergeführt werden soll. Im Übrigen ist das eine Zusage, die ich vor fünf Jahren bei der Einführung dieses Gesetzes von diesem Pult aus hier gegeben habe. Herr Kollege Wörner, Sie können sich sicher daran erinnern, dass ich, als Sie die Befristung kritisiert hatten, gesagt habe, dass wir nach diesen fünf Jahren schauen werden, wie sich das Gesetz bewährt. Ich habe damals schon prognostiziert, dass es sich wohl bewähren wird, und genau das ist eingetreten.
Wir brauchen natürlich diese Möglichkeit in diesem Gesetz weiterhin für Städte, insbesondere natürlich für die Landeshauptstadt München, um eben die Zweckentfremdung von Wohnraum weitgehend zu unterbinden. Das ist überhaupt keine Frage. Dies ist allein mit Neubauten und Fördermitteln des Bundes nicht möglich. Natürlich müssen auch die Kommunen Grundstücke für Neubauten zur Verfügung stellen.
Es reicht nicht, wenn nur der Bund und das Land mit den nötigen Fördermitteln kommen. Das Zweckentfremdungsverbot muss fortbestehen. Wir werden dieses Verbot wegen der Neuerung der hotelähnlichen Nutzung auf vier Jahre befristen. Darüber können wir gerne in den Ausschüssen reden. Ich sehe hier ebenfalls einen unbestimmten Rechtsbegriff. Hier bedarf es einer Verdeutlichung. Dafür sind wir in den Beratungen offen.
Herr Kollege Wörner, Sie haben die zurückgehenden Fördermittel des Bundes beklagt. Sie haben recht, diese Mittel sind auch in den vergangenen drei Jahren zurückgegangen. Ich bin aber schon länger wohnungsbaupolitischer Sprecher und weiß, dass diese Förderung leider auch unter andersfarbigen Städtebauministern zurückgegangen ist. Wir haben das immer miteinander kritisiert. Deshalb sollten Sie nicht nur Herrn Peter Ramsauer ins Visier nehmen, der das Programm "Soziale Stadt" gern fortgesetzt hätte. Seit dem vorvergangenen Haushalt gibt es wiederum die Möglichkeit, dieses Programm fortzusetzen.
Der Freistaat Bayern hat die Wohnraumförderung in den vergangenen Jahren auf hohem Niveau gehalten. Wir wissen um unsere Verantwortung, nehmen aber selbstverständlich auch den Bund und die Kommunen in die Pflicht. Ich gehe davon aus, dass wir dieses Ge
setz in den Ausschüssen eingehend beraten und dann mit großer Mehrheit womöglich mit Änderungen verabschieden werden. Ich bitte um diese Beratung und insgesamt um Zustimmung zu diesem sehr sinnvollen und notwendigen Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die FREIEN WÄHLER begrüßen den Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum und natürlich auch die Verlängerung dieses Gesetzes um weitere vier Jahre. Wir sind der Auffassung, ausreichender Wohnraum zu angemessenen Preisen sollte auch in unserer Zeit eine Selbstverständlichkeit sein, selbst wenn man bei der Wohnungssuche in München daran zweifeln kann. In bestimmten Orten Bayerns gibt es immer noch einen Wohnraummangel. Dieses Gesetz ist wohl eine der wenigen Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass beim Thema Wohnraum Entspannungen eintreten können. Wir stehen deshalb der Verlängerung dieses Gesetzes sehr positiv gegenüber.
Wir sehen, dass dieses Gesetz eine Umwandlung von Wohnraum in gewerbliche oder ähnliche Flächen verhindert. Es verhindert die Zulassung von Abrissen oder Leerständen in Wohngegenden. Wir akzeptieren die zeitliche Begrenzung dieses Gesetzes, weil dadurch die Grundrechte eingeschränkt werden. Wir halten das Gesetz für ein ausreichendes Instrument für die Kommunen, um schnell auf Mängelsituationen reagieren zu können.
Die Streichung des Wortes "insbesondere" in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes ist sinnvoll. Wir erachten dieses Wort nicht als zielführend, da nur ein Lösungsansatz denkbar ist. In einigen Diskussionsbeiträgen wurden Punkte aufgezeigt, wo noch Verbesserungen angebracht werden könnten. Daher freue ich mich auf die Diskussion in den Ausschüssen und signalisiere eine grundsätzlich positive Einschätzung dieses Gesetzentwurfs.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sicherlich ist es eine positive Nachricht, wenn wir hören, dass es die Bayerische Staatsregierung den Kommu
nen ermöglichen will, weiterhin gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Wir denken allerdings, dass diese Ermächtigung vor dem Hintergrund eines wirklich dramatischen Wohnraummangels, der sicher nicht in vier Jahren beseitigt werden kann, für zehn Jahre und nicht für vier erteilt werden sollte. Dies würde der Klarheit und der Rechtssicherheit dienen. Es ist abzusehen, dass die Notlage trotz der derzeitigen Förderung und selbst bei einem Ausbau dieser Förderung nicht so schnell beseitigt werden kann. Die Wohnbauförderprogramme, die Städtebauförderprogramme und die Wohnbaumodernisierungsmittel des Landes und vor allem die Förderregulatorien sind nicht so gestaltet, dass in den nächsten vier Jahren so viele Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können, um ausreichenden Wohnraum für Menschen mit mittlerem und kleinerem Geldbeutel entstehen zu lassen. Wir brauchen aber für alle Bevölkerungsgruppen diskriminierungsfreien Wohnraum. An dieser Stelle sei noch einmal daran erinnert, dass es auch wichtig ist, den Bestand der GBW-Wohnungen in der Gemeinwirtschaft zu halten.
Ich finde es positiv, dass Sie sich über das Problem der hotelähnlichen Nutzung in Ballungsräumen Gedanken machen. Ich verweise nur darauf, dass mit der Formulierung, die hier gewählt worden ist, dieses Ziel nicht zu erreichen ist. Sie gehen davon aus, dass eine vorübergehende gewerbliche Beherbergung nicht möglich sein soll. Klarer und besser wäre es, klipp und klar zu sagen, dass Wohnraum in Gebieten mit erhöhter Wohnraumnot nicht für Fremdenbeherbergungszwecke missbraucht werden soll.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf ebenfalls, weil er unserer Meinung nach in die richtige Richtung geht. Menschen brauchen eine angemessene Wohnung. Wohnungen sind knapp. Sie sind überteuert. Wir müssen die Rahmenbedingungen entsprechend ändern. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Wir sollten Rahmenbedingungen schaffen, dass möglichst viel Wohnraum gerade in Ballungsräumen entsteht.
München ist hierfür ein Beispiel. Lieber Herr Herrmann, Sie haben gesagt, dass München eine Art Erfolgsmodell sei, was dieses Zweckentfremdungsverbot betreffe. Das gilt natürlich für die Stadt München selbst nicht; denn die Stadt München hat Wohnungen und lässt diese Wohnungen über viele Jahre leer ste
hen. Auch ist das Zweckentfremdungsverbot anzuwenden. Das Verbot gilt jedoch nur für Gewerbetreibende, während die Stadt München viele Wohnungen leer stehen lässt. Das ist in meinen Augen nicht richtig. Die SPD-Stadtratsfraktion hat eine Anfrage eingebracht. Ich darf daraus zitieren: "Das Kommunalreferat wird gebeten, dem Stadtrat zu berichten, ob Wohngebäude im Eigentum der Landeshauptstadt München teilweise oder komplett leer stehen und was die Gründe dafür sind." München ist also nur auf einer Seite eine Erfolgsgeschichte, was die Gewerbetreibenden betrifft.
- Die Antwort kann ich Ihnen auch geben: Genaue Informationen zu den Leerständen in weiteren städtischen Anwesen − so die Sozialreferentin − könnten nicht gemacht werden. Das Kommunalreferat könne keine Aussagen mehr treffen, da sämtliche Unterlagen im Zuge der Neuorganisation des Wohnungsbestandes an die städtischen Gesellschaften abgegeben wurden. Die Daten der Stadt selbst sind also überhaupt nicht mehr zu eruieren. Deshalb ist das Zweckentfremdungsverbot gerade für Herrn Ude wichtig.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Ich denke, der Gesetzentwurf zielt in die richtige Richtung. Wir werden sehen, was wir noch hinzufügen müssen. Ich stimme Herrn Kollegen Wörner zu: Wichtig sind die KfW-Mittel. Darüber müssen wir erneut nachdenken. Wichtig sind aber auch die Mittel, die dem Programm "Soziale Stadt" entzogen wurden. Darüber müssen wir auch nachdenken. Das ist kein landespolitisches Thema. Bayern unterstützt die Wohnraumförderung, gefragt ist hier jedoch der Bund.
Herr Kollege, wenn Sie in irgendeiner Stadt mit Wohnraumbedarf Wohnraum leer stehen sehen, warum erstatten Sie dann keine Anzeige? Das könnten Sie doch tun. Ich tue das.
Nein, ich bin am Ende meiner Ausführungen. Ich denke, der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung.
Meine Schlussbemerkung: Wir sollten die Rahmenbedingungen in den Vordergrund stellen, damit mehr Wohnungen gebaut werden. Das Zweckentfremdungsverbot ist lediglich ein Notbehelf, den wir von Zeit zu Zeit überprüfen müssen. Vielleicht ist die Situation ja in acht, zehn oder zwölf Jahren anders, und die Rahmenbedingungen sind auch anders, sodass wir auf das Zweckentfremdungsverbot ganz verzichten können.
Vielen Dank, Herr Dr. Bertermann. Die Aussprache ist damit geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlagen wir vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Widerspruch sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder der Domkapitel sowie über die Zuschüsse zum Personalaufwand des Landeskirchenrats (Drs. 16/13835) - Zweite Lesung
Wir können deshalb sofort zur Abstimmung schreiten. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13835 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 16/14944 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Danke schön. Trotzdem frage ich die Gegenstimmen ab. − Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? − Ebenfalls nicht. Damit ist dem Gesetzentwurf so zugestimmt worden.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt worden ist, können wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort in die Schlussabstimmung einsteigen. Ich schlage
vor, dass wir sie in einfacher Form durchführen. − Auch hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. − Das sind wiederum alle Fraktionen des Hauses. Danke schön. Gegenstimmen? - Gibt es auch nicht. Enthaltungen? − Ebenfalls nicht.
Das Gesetz ist so angenommen. Es hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder der Domkapitel sowie über die Zuschüsse zum Personalaufwand des Landeskirchenrats".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Professorenbesoldung (Drs. 16/13863) - Zweite Lesung
Auch hierzu findet keine Aussprache statt. Wir können ebenfalls gleich zur Abstimmung schreiten. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/13863 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 16/14935 zugrunde.
Während der federführende Ausschuss die unveränderte Annahme empfiehlt − ich bitte um Konzentration -, schlägt der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen vor. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/14935. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? − Sehe ich keine. Enthaltungen? − Ebenfalls nicht. Dann ist der Gesetzentwurf so beschlossen.
Wir können auch hier gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort in die Schlussabstimmung eintreten, weil kein Antrag auf Dritte Lesung gestellt wurde. Dann verfahren wir auch so. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. − Das sind wiederum alle Fraktionen dieses Hauses. Danke schön. Gegenstimmen? − Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? − Ebenfalls nicht. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel "Gesetz zur Änderung der Professorenbesoldung".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landeswahlgesetzes, des Bezirkswahlgesetzes und des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Drs. 16/14072) - Zweite Lesung