Eberhard Rotter

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Forderungen in diesen beiden Anträgen sind nicht unbedingt neu. Sie wissen, Herr Kollege Wörner, dass wir durchaus eine gewisse Sympathie für Ihren Wunsch haben. Sie haben darauf hingewiesen, dass Frau Dr. Merkel in den Entwurf des gemeinsamen Wahlprogramms geschrieben hat: Damit Wohnraum insbesondere in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten bezahlbar bleibt, werden wir den Ländern die Möglichkeit einräumen, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen Mieterhöhungen auf 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Diese Regel gilt nicht für Erstvermietungen in Neubauten.
Soweit der Entwurf des gemeinsamen Wahlprogramms von CDU und CSU. Das ist also wohlgemerkt kein Koalitionsentwurf. Sie haben den Antrag auf Drucksache 16/16870 erst vor Kurzem gestellt. Heute vor einer Woche ist der Antrag im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz abgelehnt worden. Nur deshalb, weil der Inhalt eine Woche später als Dringlichkeitsantrag erneut eingebracht wird, können Sie natürlich kein anderes Votum der Koalition hier erwarten. Im Übrigen wäre eine entsprechende Änderung des Mietrechts in dieser Legislaturperiode nicht mehr umsetzbar. Es geht uns darum, nicht nur einzelne Regelungen zu ändern, sondern es geht um ein Gesamtkonzept, durch das die Interessen von Mietern und Vermietern angemessen ausgeglichen werden. Man muss stets auch die Interessen der Vermieter berücksichtigen; denn den Interessen der Mieter wird man am besten dadurch gerecht, dass viele Wohnungen zur Vermietung zur Verfügung stehen. Darin besteht der ganz entscheidende Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Diesen entscheidenden Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, blenden Sie immer wieder aus.
Eine bundeseinheitliche, im Übrigen auch eine für den gesamten Freistaat Bayern geltende Regelung ist nicht notwendig, da der Wohnraum nur in bestimmten Gebieten knapp ist. In den anderen Gebieten dürfte der Eingriff in die Vertragsfreiheit kaum zu rechtfertigen sein. Übrigens hat Haus & Grund bereits eine Klage hiergegen angekündigt.
Die Forderungen, die die FREIEN WÄHLER in ihrem Antrag erheben, lieber Kollege Glauber, wurden teilweise bereits erfüllt. Vor Ihren Forderungen behaupten Sie in Ihrem Dringlichkeitsantrag: "Die heutige Situation ist Ergebnis einer jahrzehntelangen Fokussierung der Politik auf die Ballungsräume und die lange andauernde Vernachlässigung der ländlichen Räume in Bayern." Das stimmt schlichtweg nicht. Wohnraumförderung war für uns stets auch Eigenheimförderung. Gerade die Eigenheimförderung hat vielen im ländlichen Raum überhaupt erst ermöglicht, zu bauen. Die Staatsregierung wird insbesondere zur Stärkung des ländlichen Raumes bis zum Jahr 2016 insgesamt 1,3 Milliarden Euro im Zuge des Aktionsplans demografischer Wandel investieren, gerade um der Entwicklung in den Ballungszentren entgegenzuwirken. Die Staatsregierung wird ihre Politik für den ländlichen Raum fortsetzen, um damit Arbeit zu den Menschen zu bringen und Abwanderung innerhalb Bayerns möglichst zu vermeiden.
Ich nutze gerne die Gelegenheit, hier auf die Maßnahmen hinzuweisen, die wir in den vergangenen Monaten ergriffen haben, und darzustellen, was wir in den vergangenen Jahren zu diesem Thema bereits geleistet haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dabei ist allerdings ganz wesentlich: Bauen, bauen, bauen! Nur so kann man der Wohnungsnot wirksam begegnen.
Der Freistaat bekämpft mit einer Vielzahl von Maßnahmen die Wohnungsnot. Ich erinnere beispielhaft nur an das kürzlich vom Landtag verlängerte Zweckentfremdungsverbot oder die neu gefasste Wohnungsgebieteverordnung, durch die Mietwohnraum gesichert und die Kündigungssperrfristen zum Beispiel bei Eigenbedarf auf zehn Jahre verlängert werden. Mit der im Mietrechtsänderungsgesetz geschaffenen Möglichkeit, die Kappungsgrenze für Mietpreiserhöhungen in Gebieten mit Wohnungsnot von 20 auf 15 % abzusenken, steht nunmehr ein weiteres Instrument zur Begrenzung des Mietanstiegs zur Verfügung.
Eine wichtige Unterstützung gerade für einkommensschwache Haushalte stellt auch das staatliche Wohngeld dar. Dieses gilt es natürlich an die allgemeine Miet- und Einkommensentwicklung sowie an die gestiegenen Energiepreise anzupassen. Zu diesem Zweck hat Bayern bereits eine Initiative im Bundesrat gestartet. Zudem streben wir einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Erhaltungsgebieten an, ein sogenanntes Umwandlungsverbot.
- Auch das ist innerhalb der Koalition nicht ganz unumstritten, das wissen Sie ganz genau, Herr Kollege Wörner.
Nein, später. - Noch wichtiger ist es aber, den Wohnungsbau anzukurbeln. Im Jahre 2012 wurden an die 50.000 Wohnungen neu gebaut. Das waren erheblich mehr als noch im Jahre 2010. Wir haben vom Freistaat allein in den letzten fünf Jahren über eine Milliarde Euro in die Wohnraumförderung investiert, und im Doppelhaushalt 2013/2014 stehen hierfür weitere 420 Millionen Euro zur Verfügung.
Im Rahmen der von der Staatsregierung gestarteten Initiative Wohnungsbau sind diese Mittel um weitere 50 Millionen erhöht worden, und für den Studentenwohnbau haben wir 10 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Daneben bedarf es wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen, die die privaten Kapitalgeber ermuntern, in den Wohnungsbau zu investieren. Das ist ganz wichtig. Wir brauchen Investoren; es muss sich der Wohnungsbau auch für den privaten Kapitalanleger rentieren; denn mit dem staatlichen Wohnungsbau allein werden wir das Problem nicht lösen können.
Hierzu sind wirtschaftliche und steuerrechtliche Rahmenbedingungen erforderlich, die die privaten Kapitalgeber ermuntern, in den Wohnungsbau zu investieren. Ich erinnere an steuerliche Anreize wie die von Bayern seit Langem geforderte Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten sowie passgenauere Förderbedingungen.
Umgekehrt gilt es, investitionshemmenden Regulierungen – Kollege Glauber hat mit Recht darauf hingewiesen, dass Bauen mittlerweile zu teuer geworden ist – sowie überzogenen Standards beim Bau von Wohnungen entschieden entgegenzutreten.
Überlegenswert ist zudem aus meiner Sicht die Wiedereinführung einer modifizierten Eigenheimzulage. Mit Eigentumswohnungen könnte man insbesondere im ländlichen Raum, aber auch in den Ballungsräumen einiges zur Linderung der Wohnungsnot beitragen. Damit könnten insbesondere Familien beim Erwerb von Wohnraum unterstützt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die genannten Maßnahmen zeigen: Der Freistaat Bayern nimmt seine Verantwortung für den Wohnungsbau sehr ernst. Wir wollen ein gesamtes Konzept, keine Schnellschüsse. Wir werden diesen SPD-Antrag ablehnen wie bereits vor einer Woche schon einmal. Gleiches gilt für den Antrag der FREIEN WÄHLER.
Herr Kollege Dr. Herz, hören Sie mir doch mit diesem alten Käse auf.
Sie verweisen auf den Zukunftsrat und wissen doch ganz genau, dass wir das Nötige dazu gesagt haben. Was im Übrigen den Bereich Wohnungsbau anlangt: Im Verhältnis Ballungsraum zu ländlichem Raum ist da überhaupt nichts umgesetzt worden.
Sehr geehrte Frau Kollegin Kamm, Sie haben zwar mit Recht darauf hingewiesen, dass der Wohnungsneubau im vergangenen Jahrzehnt stark zurückgegangen ist und dass der Freistaat Bayern die hierfür eingesetzten Fördermittel zurückgefahren hat. Sie haben uns aber nicht gesagt, dass die Fördermittel seitens des Bundes proportional weit stärker zurückgefahren wurden und dass wir das mit Landesmitteln kaum kompensieren konnten. Sie haben auch nicht gesagt, wer damals an der Bundesregierung war. Das war nämlich Rot-Grün. Damals hat man gemeint,
weil in Leipzig Leerstände waren, während wir in München eine Wohnungsnot hatten, hätten wir einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt in Deutschland.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem mein geschätzter Vorredner, Freiherr von Gumppenberg, seine Ausführungen unter das Motto "Bayern rückt zusammen" gestellt hat, was angesichts der aktuellen Hochwasserlage sicher auch richtig ist, möchte ich eingangs darauf hinweisen, Herr Staatsminister, dass Sie zu Recht etwa zwei Drittel Ihrer Ausführungen zu diesem Punkt gemacht haben, der im Moment unsere Bevölkerung in Bayern am meisten berührt und beschäftigt.
Nachdem wir viel über Niederbayern gehört haben und über die Auswirkungen des Hochwassers, möchte ich nur kurz darauf hinweisen, dass auch Schwaben betroffen war und noch aktuell im Landkreis Günzburg betroffen ist. Allerdings ist es deutlich weniger betroffen, als das noch bei den großen Ereignissen in den Jahren 1999, 2002 und 2005 der Fall war. Dies lag nicht nur daran, dass uns heuer die Naturgewalt etwas weniger stark getroffen hat, das heißt im Jahr 2013 etwas weniger Regen gefallen ist als in den anderen Zeiträumen. Das liegt auch daran, dass wir nach diesen Ereignissen von 1999, 2002 und 2005 wirksame Maßnahmen ergriffen haben, die sich jetzt sehr positiv ausgewirkt haben.
Ich erinnere daran, den Forggensee bei Füssen gibt es schon sehr lange. Aus diesem Forggensee wurden, wenige Tage bevor der Starkregen kam, 7,5 Millionen Kubikmeter Wasser abgelassen, sodass nach dem Regen das Wasser aufgestaut werden konnte. Dadurch wurde vor allem Augsburg in diesem Jahr von einem Hochwasser verschont. Allerdings haben wir nach dem Jahr 1999 sehr viele Maßnahmen ergriffen, vor allem im südlichen Oberallgäu. Allein dort sind mit dem Schwerpunkt Seifener Becken über 100 Millionen Euro verbaut worden. All das hat eine Kofinanzierung des Freistaats mit den Kommunen er
möglicht. Ich erinnere daran, dass der Landkreis die Kreisumlage in einer beispielhaften Solidaritätsmaßnahme erhöht hat, damit sich auch die Gemeinden, die nicht unmittelbar an der Iller liegen und selbst nicht betroffen sind, an der Finanzierung beteiligen. Nachdem die ehrenamtlichen Helfer schon erwähnt wurden, und dies mit Recht, bedanke ich mich ausdrücklich bei den Wasserwirtschaftsämtern und den Flussbauern, die diese guten und wirksamen Maßnahmen geplant und durchgeführt haben.
Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind noch nicht alle Hausaufgaben gemacht. Die Programme, die damals aufgestellt wurden, sind noch nicht vollständig abgearbeitet. Auch da ist noch ein Rest zu erledigen. Zu dem, das nun noch dazukommen muss, möchte ich Mut machen. Man kann Naturkatastrophen nicht verhindern, aber man kann ihre Folgen durch kluge Maßnahmen abmildern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Katastrophe der vergangenen Wochen ist auch ein Teil der Verkehrsinfrastruktur durch die Naturgewalten zerstört worden. Der Bund, der Freistaat und die Kommunen müssen nun die Mittel für die Instandsetzung zügig aufbringen, und zwar zusätzlich zum Verkehrshaushalt. Das kann aus den unterfinanzierten Haushalten nicht mehr geschultert werden.
Dieses Geld muss zusätzlich aufgebracht werden. Weil die geschätzten Kollegen Dr. Beyer und Dr. Runge bereits einige Projekte aufgezählt haben, die in diesem Land noch nicht realisiert sind – in dieser Frage sind wir beieinander -, möchte ich darauf hinweisen, dass sie die Verantwortung falsch verteilt haben. Es liegt nicht an Staatsminister Zeil, und zwar nicht nur, weil er in der vorigen Legislaturperiode noch nicht im Parlament war, sondern daran, dass hier überwiegend Bundeszuständigkeit gegeben ist.
Der Vorwurf an Bundesverkehrsminister Ramsauer greift auch deswegen nicht, weil die Versäumnisse nicht erst in den vergangenen drei oder vier Jahren entstanden sind. Sie haben Probleme genannt, die schon viel, viel älter sind, als Bundesverkehrsminister Ramsauer im Amt ist. Das betrifft vielmehr alle, die in den vergangenen Jahrzehnten im Bund Verantwortung getragen haben. Diesem Bereich wurde zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte es damit bewenden lassen, weil auch Herr Kollege Stöttner noch ein paar Minuten Redezeit haben möchte. Ich kann aber versichern, dass uns, der CSU-Fraktion und der Staatsregierung, der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ein besonderes Anliegen ist, ebenso die Zurverfügungstellung der dafür erforderlichen Mittel.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Frucht der Föderalismusreform I. Denn mit ihrem Inkrafttreten haben die Länder die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz auch für den Bereich des Zweckentfremdungsrechts erhalten. Davon haben wir mit Gesetz vom 10. Dezember 2007 Gebrauch gemacht, dieses Gesetz allerdings seinerzeit bis zum 30. Juni 2013 befristet, obwohl ich damals schon gesagt habe, dass ich davon ausgehe, dass wir das Gesetz auch weiterhin brauchen werden. Es war zu erwarten, dass es durchaus eine segensreiche Auswirkung insbesondere auf die Wohnungssituation in Ballungsräumen haben würde.
Dieses Gesetz dient der Bekämpfung von örtlich vorhandenem Wohnraummangel. Es gibt den Gemeinden die Möglichkeit, nach eigenem, pflichtgemäßen Ermessen für ihr Gebiet durch Satzung das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum festzulegen, soweit dem Wohnraummangel nicht in absehbarer Zeit durch andere Maßnahmen abgeholfen werden kann. Sie wissen vielleicht, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Landeshauptstadt hat hiervon Gebrauch gemacht, und wir alle sind davon überzeugt, dass man dem Wohnraummangel in München durch Verlängerung des Gesetzes sicherlich nicht endgültig abhelfen kann. Aber es ist natürlich mit ein wichtiges Instrument, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen
bzw. um vorhandenen Wohnraum zu erhalten. Dieses Gesetz berücksichtigt auf diese Weise auch die Bedürfnisse und regionalen Unterschiede der Wohnungsmärkte.
Mit dem Gesetzentwurf soll das bis zum 30. Juni dieses Jahres befristete Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung um weitere vier Jahre verlängert werden. Ich bekenne durchaus: Nach meinem persönlichen Dafürhalten hätte es diese weitere Befristung nicht gebraucht. Ich bin überzeugt, dass wir uns in drei oder dreieinhalb Jahren wieder darüber unterhalten werden und dann sicher zu dem Ergebnis kommen, dass wir die Geltung des Gesetzes weiter verlängern oder die Befristung aufheben müssen. Aber es gab Partner in der Koalition, die auf die Befristung Wert gelegt haben. Durch eine Ergänzung des Gesetzes hat diese Haltung auch eine sachliche Berechtigung erfahren. Der Katalog der Zweckentfremdungen soll nämlich um sogenannte hotelähnliche Nutzungen ergänzt werden, um in der Praxis aufgetretene Schwierigkeiten beim Vollzug des Gesetzes zu beseitigen. Man kann also durchaus sagen, das sei ein weiterer Eingriff in die Eigentumsrechte, und daher soll nach einigen Jahren geprüft werden, ob sich das wiederum bewährt hat. Deshalb wird es jetzt trotz zweier Anträge der GRÜNEN und der SPD, die unter anderem die Entfristung des Gesetzes wollen, dabei bleiben, weil wir diese Änderungsanträge ablehnen werden.
Die SPD möchte in ihrem Änderungsantrag den Geltungsbereich des Gesetzes auch auf Fälle der zeitlich befristeten Vermietung von möbliertem Wohnraum mit einem deutlich über der ortsüblichen Miete liegenden Mietpreis ausdehnen. Wir sind der Überzeugung, dass das ein Eingriff ins Eigentum wäre, der nicht mit den anderen Argumenten zu rechtfertigen wäre. Denn zur Wiesn-Zeit in München steigen auch die Hotelpreise ohnehin entsprechend; natürlich ist dann auch verständlich, dass jemand, der hier möglicherweise leerstehenden Wohnraum hat, diesen kurzfristig zu einem entsprechenden Preis vermieten möchte. Die Mieter, die nur für acht oder vierzehn Tage hier sind, können dies vermutlich sozial tragen; das muss man wohl in Kauf nehmen.
Der weitere Wunsch der SPD ist, dass bei einer später beabsichtigten Rückwidmung in Gewerbeflächen klar sein soll, dass dann nicht die entsprechende Genehmigung erteilt wird. Da gibt es jetzt schon die Möglichkeit. Wir werden in den Vollzugshinweisen noch einmal klarstellen, dass die Rückwidmung erleichtert wird und dann, wenn jemand bereit ist, etwas zeitlich befristet als Wohnraum zu halten, auch noch möglich ist. Das ist schon bisher in der Landeshaupt
stadt München möglich gewesen. In den Vollzugshinweisen können wir das noch einmal klarstellen.
Es gibt die Sorge − das habe ich mitbekommen −, dass ein Wohnungstausch, den manche machen, wenn sie in andere Länder reisen wollen, nicht mehr möglich sein soll. Dazu kann ich Entwarnung geben. Der kurzfristige urlaubsbedingte Tausch der eigenen Wohnung mit einer anderen Wohnung ist hiervon nicht umfasst. Aber auch das kann man in den Vollzugshinweisen deutlich machen. - Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und um Ablehnung der beiden Änderungsanträge.
Ganz so schnell wird es nicht gehen, aber fast so schnell. − Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Professor Bauer, wir haben vorhin schon gesprochen. Ich habe mich gewundert, warum diese bedeutende Geschichte hochgezogen wird. Sie haben mich auf diesen Widerspruch aufmerksam gemacht. Das hätten wir natürlich bilateral klären können, ohne dass sich das Plenum damit befassen muss.
Das Protokoll ist von mir nicht autorisiert und in diesem Punkt missverständlich. Es ist klar, dass sich die im Rahmen dieses beauftragten Entwicklungskonzepts durchzuführende Potenzialuntersuchung auf Maßnahmen für die nahe Zukunft bezieht und dass die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München erst mittel- bis langfristig gesehen Einfluss auf den bayerischen Luftverkehr entfalten kann. Sie spielt daher für die kurzfristige Perspektive, die mit dem Entwicklungskonzept ins Auge gefasst wird, keine Rolle.
Es ist also so, wie es Ihnen in dem Workshop gesagt worden ist. Daher haben ja auch alle Fraktionen − außer den FREIEN WÄHLERN, die Antragsteller sind
-, diesen Antrag abgelehnt. So würde ich jetzt auch wieder plädieren.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Freistaat Bayern ist kein zahnloser Tiger, weder in dieser Fluglärmkommission noch anderswo.
Herr Kollege Dr. Fahn, Sie sollten eigentlich wissen, dass diese Fluglärmkommission, die aus 38 Mitgliedern und zahlreichen Sitzungsteilnehmern sowie Gästen besteht, ausschließlich eine beratende Funktion hat. Daher ist der Status völlig belanglos, also ob man ordentliches, stimmberechtigtes Mitglied oder nur Gast ist. Es geht nur um eine Beratung, um nichts anderes. Der Vertreter der Staatsregierung ist als ständiger Sitzungsteilnehmer und Gast in die Kommission bestellt. Insofern hat er den gleichen Status wie der Vertreter der Landesregierung Rheinland-Pfalz.
Sofern Sie mit Ihrem Antrag den Landkreis Aschaffenburg als Mitglied fordern, zeigt er peinliche Unkenntnis, da Sie etwas beantragen, was schon lange der Fall ist; denn Landrat Dr. Ulrich Reuter vom Landkreis Aschaffenburg ist in dieser Fluglärmkommission bereits stimmberechtigtes Mitglied,
wobei die Stimmberechtigung in einem beratenden Gremium ohnehin als fraglich anzusehen ist.
Im Übrigen ist der Landkreis Aschaffenburg in dieser Kommission Vollmitglied.
- Herr Kollege Dr. Fahn, ich habe aus dem Antrag zitiert. Das war peinliche Unkenntnis.
- Wenn Herr Kollege Güller fertig ist, kann ich weitermachen.
Gemäß § 32 b Absatz 4 des Luftverkehrsgesetzes − das ist ein Bundesgesetz − sollen der Fluglärmkommission Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden angehören.
Herr Kollege Dr. Fahn, also auch ein Blick in das Gesetz hätte zur Klarheit beigetragen und gezeigt, dass in dieser Kommission nicht die Nachbarländer vertreten sein sollen. Im Übrigen geht es auch um die Zahl der dort vorhandenen Kommissionsmitglieder. Deswegen werden wir den Landkreis Miltenberg und andere möglicherweise betroffene Landkreise nicht zusätzlich in diese Kommission der Hessen hineindrücken können. Es sollen maximal 15 Mitglieder sein; derzeit sind es 38. Daher hat die Kommission die Aufnahme weiterer Mitglieder abgelehnt. Dass der Freistaat Bayern trotzdem in der Lage ist, dort die Interessen bayerischer Kommunen zu vertreten, sieht man daran, dass bereits Anträge gestellt worden sind. Beispielsweise ist mit dem Landkreis Aschaffenburg ein gemeinsamer Antrag an die Fluglärmkommission initiiert worden, der auf eine Überprüfung der Flugverfahren über dem bayerischen Untermain abzielt. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat vor einer Woche diesen gemeinsamen Antrag bei der Fluglärmkommission in Frankfurt eingereicht. Von daher werden die Interessen der Kommunen am Untermain durchaus eingebracht. Wir können deshalb diesen Antrag mit großer Beruhigung ablehnen.
Herr Kollege Dr. Fahn, ich kann nur das wiederholen, was ich vorhin schon gesagt habe und Ihnen bereits bekannt ist. Sie haben das alles schriftlich bekommen. Es geht um eine beratende Kommission, die aufgrund eines Bundesgesetzes festlegt, wer Mitglied ist. Das sind nicht die Länder, sondern die Kommunen. Für eine Kommission, die ohnehin nur eine beratende Funktion innehat, ist es vollkommen wurst, ob jemand offiziell stimmberechtigtes Mitglied ist oder nur ein Gastmitglied. Im Übrigen kann der Landkreis Aschaffenburg ein Votum, das der Freistaat Bayern als Gastmitglied in diese Kommission einbringt, selbstverständlich zur Abstimmung stellen. Damit ist überhaupt kein Nachteil verbunden. Von daher sollten wir diese Diskussion nicht weiter fortführen. Das ist eindeutig geklärt.
Frau Kollegin Pranghofer, ich möchte noch einmal den Versuch unternehmen: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es um ein Bundesgesetz geht, das ausschließlich Kommunen als Mitglieder der Luftverkehrskommissionen vorsieht. Diese Kommissionen haben obendrein nur beratende Funktion. Ich sehe nicht, was der Freistaat Bayern bei der hessischen Landesregierung gegen dieses Bundesgesetz durchdrücken könnte. Wie sollen wir zu einer beschließenden Funktion kommen?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Staatsminister Joachim Herrmann hat das Gesetz eingehend begründet und dargelegt, dass es aufgrund der durchgehend positiven Erfahrungen natürlich weitergeführt werden soll. Im Übrigen ist das eine Zusage, die ich vor fünf Jahren bei der Einführung dieses Gesetzes von diesem Pult aus hier gegeben habe. Herr Kollege Wörner, Sie können sich sicher daran erinnern, dass ich, als Sie die Befristung kritisiert hatten, gesagt habe, dass wir nach diesen fünf Jahren schauen werden, wie sich das Gesetz bewährt. Ich habe damals schon prognostiziert, dass es sich wohl bewähren wird, und genau das ist eingetreten.
Wir brauchen natürlich diese Möglichkeit in diesem Gesetz weiterhin für Städte, insbesondere natürlich für die Landeshauptstadt München, um eben die Zweckentfremdung von Wohnraum weitgehend zu unterbinden. Das ist überhaupt keine Frage. Dies ist allein mit Neubauten und Fördermitteln des Bundes nicht möglich. Natürlich müssen auch die Kommunen Grundstücke für Neubauten zur Verfügung stellen.
Es reicht nicht, wenn nur der Bund und das Land mit den nötigen Fördermitteln kommen. Das Zweckentfremdungsverbot muss fortbestehen. Wir werden dieses Verbot wegen der Neuerung der hotelähnlichen Nutzung auf vier Jahre befristen. Darüber können wir gerne in den Ausschüssen reden. Ich sehe hier ebenfalls einen unbestimmten Rechtsbegriff. Hier bedarf es einer Verdeutlichung. Dafür sind wir in den Beratungen offen.
Herr Kollege Wörner, Sie haben die zurückgehenden Fördermittel des Bundes beklagt. Sie haben recht, diese Mittel sind auch in den vergangenen drei Jahren zurückgegangen. Ich bin aber schon länger wohnungsbaupolitischer Sprecher und weiß, dass diese Förderung leider auch unter andersfarbigen Städtebauministern zurückgegangen ist. Wir haben das immer miteinander kritisiert. Deshalb sollten Sie nicht nur Herrn Peter Ramsauer ins Visier nehmen, der das Programm "Soziale Stadt" gern fortgesetzt hätte. Seit dem vorvergangenen Haushalt gibt es wiederum die Möglichkeit, dieses Programm fortzusetzen.
Der Freistaat Bayern hat die Wohnraumförderung in den vergangenen Jahren auf hohem Niveau gehalten. Wir wissen um unsere Verantwortung, nehmen aber selbstverständlich auch den Bund und die Kommunen in die Pflicht. Ich gehe davon aus, dass wir dieses Ge
setz in den Ausschüssen eingehend beraten und dann mit großer Mehrheit womöglich mit Änderungen verabschieden werden. Ich bitte um diese Beratung und insgesamt um Zustimmung zu diesem sehr sinnvollen und notwendigen Gesetzentwurf.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor sieben Monaten, nämlich am 26. April 2012, habe ich von diesem Redepult aus zum Thema "Zweite Stammstrecke" gesagt: Die Totenmesse ist noch nicht gelesen.
Wir hatten damals das Problem einer Finanzierungslücke, die es zu schließen galt. Darüber gab es verschiedene Vorstellungen. Es ist natürlich mit Recht gesagt worden, dass hier auch die Landeshauptstadt München mit ins Boot geholt werden sollte. Insbesondere mit dem Bund waren intensive Verhandlungen notwendig. Wir freuen uns natürlich, sieben Monate später sagen zu können: Der entscheidende Durchbruch für die Finanzierung der zweiten Stammstrecke ist gelungen. Es war wichtig, die knapp 500 Millionen Euro des Flughafen-Darlehens nach Übereinkunft aller drei Darlehensgeber einzubeziehen. Auch der Bund hat es mittlerweile akzeptiert. Die Herren Ministerpräsidenten und Stellvertreter haben hier gemeinsam sicher keine einfache Aufgabe gehabt. Hier ergeht ausdrücklicher Dank an die Landeshauptstadt München, die ebenfalls bereit ist, ihren Anteil in Höhe von 113 Millionen Euro einzubringen.
Daher meine Anerkennung dafür, dass nun auch der Bund gesagt hat, das sei in Ordnung. Damit haben wir die knapp 500 Millionen Euro gehabt. Aber es fehlten noch 208 Millionen Euro, um diese Maßnahme finanzieren zu können. Unser bayerischer Finanzminister hat in den Geldsack gegriffen und gesagt: Auch wir stemmen aus eigenen Haushaltsmitteln zusätzlich 100 Millionen Euro. Weitere 108 Millionen Euro werden aus dem Austausch von Bedarfsplanmaßnahmen kommen, sodass es für den Bund rechtlich möglich ist, die 108 Millionen Euro zu bezahlen. Wir haben also für die zweite Stammstrecke eine solide Finanzierungsbasis. Dass wir im Großraum München über ein anerkannt gutes Nahverkehrsystem verfügen, das auch international immer wieder gewürdigt wird, wissen wir. Darauf können wir stolz sein. Wir sind fast alle Nutzer dieses hervorragenden Nahverkehrsystems.
Basis dieses Systems ist natürlich die S-Bahn, die mit ursprünglich angestrebten 240.000 Fahrgästen im Jahr 1972 eine beispiellose Erfolgsgeschichte ist; denn ihr Kundenanteil hat sich in den vergangen 40 Jahren mit nunmehr 800.000 Fahrgästen in Spitzenzeiten mehr als verdreifacht. Das bedeutet, dass dieser Verkehr nicht mehr auf der infrastrukturellen Basis von vor 40 Jahren abgewickelt werden kann. Wir wissen, dass auf der Stammstrecke zwischen Pasing und Ostbahnhof, vor allem im Bereich des Tunnels und ab Laim, wo die S 1 und die S 2 dazukommen, sodass so gut wie alle S-Bahn-Linien auf dieser Strecke fahren, die Kapazität nicht mehr ausreicht und deshalb erweitert werden muss.
Uns als Landespolitikern ist jetzt ganz wichtig, auch eingedenk der großen Bedeutung, die dieses Projekt für die Stadt München, für das Umland und für ganz Südbayern hat, dass wir die anderen bayerischen
Projekte nicht vernachlässigen. Für die CSU-Fraktion war immer ganz wichtig und entscheidend, dass sichergestellt sein muss, dass das, was im GVFG-Programm des Bundes festgelegt ist, in den kommenden Jahren natürlich auch durchgeführt werden kann. Das ist eine der Ursachen dafür, warum dem Bundesverkehrsminister diese 700 Millionen fehlen, die wir in andere bayerische Projekte eingestellt haben, die wir für notwendig, sinnvoll und ebenso bedeutsam für die Kunden des öffentlichen Verkehrs halten. Beispielhaft will ich nur aufzählen die Mobilitätsdrehscheibe Augsburg, die U 3 in Nürnberg, das S-Bahn-Ergänzungsnetz Nürnberg, den Erdinger Ringschluss, selbstverständlich die Verlängerung der S 7 von Wolfratshausen nach Geretsried, die U 6 Großhadern-Martinsried und die Straßenbahnlinie 6 in Würzburg. All diese Projekte sollen trotzdem gebaut werden und werden gebaut, obwohl wir jetzt die Finanzierung für die zweite Stammstrecke sichergestellt haben.
Wenn die zweite Röhre fertig ist, werden natürlich noch nicht alle Probleme des S-Bahn-Systems in München gelöst sein; das wissen wir alle ganz genau. Es gibt Probleme auf den Außenästen, und es gibt durchaus andere notwendige Baumaßnahmen. Ich denke da nur an die Sendlinger Spange und an den Umbau des Bahnhofes Laim. Auch das muss natürlich geleistet werden. Mir ist klar, dass der Antrag der FREIEN WÄHLER gedanklich in diese Richtung zielt. Für uns ist das eine ganz, ganz wichtige Angelegenheit, auch für die Staatsregierung, die genau diese Dinge in ihrem 13-Punkte-Programm aufgelistet hat. Daher gehe ich natürlich davon aus, dass wir jetzt nicht einfach die zweite Röhre planen und zuwarten, bis Baurecht besteht und man mit den Baumaßnahmen beginnen kann, sondern dass wir hinsichtlich anderer Maßnahmen überlegen, die derzeit bereits verwirklicht werden könnten bzw. deren Planung relativ kurzfristig durchgeführt werden kann und die für das Gesamtsystem ebenso wirksam wären, womöglich bereits bevor die zweite Röhre fertiggestellt ist, was hier umgesetzt werden kann.
Ich habe schon gesehen, dass Herr Kollege Dr. Runge eine Zwischenfrage stellen will. Bitte schön.
Herr Kollege, es gibt die Alternative, es entweder so oder so zu machen. Ich habe mich hier ganz neutral ausgedrückt, ohne mich für eine der beiden Möglichkeiten auszusprechen.
Zu dem Antrag der FREIEN WÄHLER wollte ich insgesamt sagen, dass wir dem Antrag in dieser pauschalen Form natürlich nicht zustimmen können. Konkrete Projekte müssen benannt werden, und die müssen insbesondere seitens der Bahn beantragt werden. Die Haltung der Bahn dürfte Ihnen auch klar sein, die sagt: Wir wollen zunächst einmal die zweite Röhre, und dann sehen wir weiter. Mir wäre es lieber, wenn wir nicht nur an die zweite Röhre, sondern auch an andere Dinge denken würden, vor allen Dingen an jene, die nicht unbedingt einen dreistelligen Millionenbetrag kosten. Solche Projekte sind doch auch dabei. Wir sind also gar nicht so weit auseinander. So können wir diesem Antrag aber nicht zustimmen, sondern da muss jeweils über ein konkretes Projekt mit der Bahn verhandelt werden. Sie muss dann auch aufgefordert werden, die eine oder andere Maßnahme durchzuplanen und zu bauen.
Ich bin erleichtert, dass die schwierige Aufgabe der Finanzierung gelöst wurde und dass das jetzt in trockenen Tüchern ist. Ich bin mir allerdings schon dessen bewusst, dass eine Herkulesaufgabe vor uns liegt, vor allem vor denen, die diese Dinge planen und dann auch realisieren müssen. Wenn das gelingt, wäre das wirklich der Quantensprung, den wir für den öffentlichen Verkehr in München und weit darüber hinaus brauchen. Wir wollen doch alle, dass sich möglichst viel im öffentlichen Verkehr und nicht im Individualverkehr abspielt. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag wird dadurch, dass er jetzt im Plenum noch einmal beraten und über ihn abgestimmt wird, nicht zustimmungsfähiger, als ich es in der Ausschussberatung gesagt habe.
Kollege Glauber hat im Ausschuss zu Recht gesagt, der Antrag sei sehr geschickt formuliert. Der Antrag hat in seine Formulierungen gleich auch einige andere Dinge einbezogen. Es geht ja nicht nur um ein Konzept, sondern darin werden auch sehr konkrete Dinge aufgeführt, die Ihrer Meinung nach in das Konzept hineingehören. Aber Sie wissen ganz genau, dass wir zu einigen Punkten eine Meinung haben, die von derjenigen der Antragsteller abweicht. Aus diesem Grund werden wir dem Antrag nicht zustimmen können.
Im Übrigen existiert ein Luftverkehrskonzept für Bayern bereits in Form des Landesentwicklungsprogramms. Darin werden verbindliche Aussagen zur landesweiten Entwicklung der zivilen Luftverkehrsinfrastruktur gemacht. Das LEP enthält konkrete Festlegungen für die Flughäfen München und Nürnberg.
Herr Kollege Magerl, Sie haben in der Antragsbegründung noch einmal darauf hingewiesen: Es geht auch
um eine Stützung des Flughafens Nürnberg. Auch uns macht es Sorge, dass die Zahl der Flugbewegungen dort so stark zurückgegangen ist. Allerdings wäre es völlig abwegig, anzunehmen, dass eine Flughafen Bayern GmbH oder etwas Ähnliches, was man hier installieren könnte, steuernd in den Luftverkehr eingreifen könnte, gegebenenfalls sogar gegen den Willen der Fluggesellschaften einen Teil des Verkehrs vom Flughafen München zum Flughafen Nürnberg umleiten könnte. Dies ist ja wohl der Hintergrund des Antrags.
Beide Flughäfen stehen aufgrund ihrer Widmung als Verkehrsflughäfen dem allgemeinen Luftverkehr grundsätzlich offen. Das bedeutet, dass die jeweiligen Nutzer nicht ohne einen sachlichen Grund unterschiedlich behandelt werden dürfen. Von daher kann ein Flughafenbetreiber einzelne Nutzer nicht einfach ablehnen und auf andere Flughäfen verweisen. Es darf nicht sein, so einzugreifen, dass der attraktive Linienverkehr in München stattfindet, weil dort das Drehkreuz ist, während man die Brosamen nach Nürnberg gibt. Ich glaube nicht, dass man damit in der dortigen Region eine besondere Freude auslösen würde.
Dass man nicht steuernd eingreifen sollte, ergibt sich im Übrigen daraus, dass die auf dem Flughafen München verkehrenden Fluggesellschaften trotz der dort bekanntermaßen vorherrschenden Slot-Knappheit nicht in relevanter Anzahl auf andere Flughäfen ausweichen. Der Quellmarkt München ist natürlich ganz wichtig. Zum anderen ist München eben das Drehkreuz. Die Drehkreuzfunktion erfordert eine unmittelbare Abwicklung der verschiedenen Zu- und Abbringerverkehre an diesem Standort und schließt eine Verlagerung solcher Verkehre auf andere Flugplätze aus. Man kann selbst im Idealfall keinen Fernverkehrszug zum Umsteigen dazwischenschalten; so etwas kann nicht funktionieren.
Die Aufgabe, mit attraktiven Flugverbindungen die nationale und internationale Luftverkehrsanbindung Nordbayerns durch den Flughafen Nürnberg langfristig sicherzustellen, muss daher vor Ort gelöst werden. Die Nürnberger sind da schon aktiv. Wichtig ist, ob die Fluggesellschaften feststellen: Wir haben genügend Markt vor Ort, sodass es sich lohnt, den Flughafen Nürnberg anzufliegen.
Die CSU-Fraktion tritt bekanntermaßen für Regionalflughäfen ein. Diese haben eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Das gilt für den Regionalflughafen Hof-Plauen, der als Schwerpunktlandeplatz für die Region Oberfranken-Ost aus struktur- und regionalpolitischen Gründen für die oberfränkische Wirtschaft nicht wegzudenken ist.
Eine Fluglinie existiert dort nicht mehr; das ist sicher richtig. Dennoch hat es in Hof im vergangenen Jahr 8.500 Starts und Landungen gegeben. Davon sind nur 12 % auf den Linienflugverkehr entfallen, 88 % auf den Geschäfts-, Werk- und Privatflugverkehr.
Der Flughafen Memmingerberg, ein bekannter Regionalflughafen, der von der Fluggesellschaft Ryanair als Munich West beworben wird, ist für das Allgäu gerade aus tourismuspolitischer Sicht von erheblicher Bedeutung. Er zählt knapp eine Million Fluggäste. Seine Entwicklung ist sehr erfreulich. Wir sind natürlich dafür, diesen Regionalflughafen zu erhalten, um die Region und den Tourismus nicht von der wirtschaftlichen Entwicklung abzuhängen.
Wir werden den Antrag, wie schon im Ausschuss geschehen, ablehnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erinnere mich noch gut an die Debatte zum Thema Staatsstraßen, die wir im Rahmen der Beratung über den Nachtragshaushalt 2012 geführt haben. Schon damals waren seitens der Opposition Wünsche laut geworden. Sie sind dann aber ganz überrascht gewesen, dass das, was Sie in Ihren Anträgen gefordert hatten, von uns noch übertroffen worden ist. Wir haben im Nachtragshaushalt 2012 eine deutlich stärkere Erhöhung der Staatsstraßenmittel durchgesetzt, als Sie sich das vorstellen konnten.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, wichtig und notwendig, dass diese Mittel verstetigt werden. Es soll kein Auf und Ab geben - einmal 150 Millionen Euro, dann 200 Millionen Euro, beim dritten Mal vielleicht 170 Millionen Euro -, sondern die Straßenbaubehörden müssen wissen, mit welchen Mitteln sie rechnen können. Von denen muss übrigens ein erheblicher Teil in die Bestandserhaltung und Sanierung gesteckt werden. Das ist uns allen klar.
Wenn ich nun den Antrag der FREIEN WÄHLER zum Staatsstraßenhaushalt lese, kann ich nur sagen: Die von mir angekündigte Verstetigung findet sich im Haushaltsentwurf wieder. Es werden 215 Millionen Euro angesetzt - 2014 wird der Betrag ebenso hoch sein; vor einem Jahr waren es im Entwurf noch 115 Millionen Euro -, die von den Bauämtern sehr sinnvoll eingesetzt werden. Wir als CSU-Fraktion lassen uns in unserem Einsatz für die Staatsstraßen von niemandem in diesem Hause übertreffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir dem seinerzeitigen Antrag der FREIEN WÄHLER zugestimmt
hätten, hätten wir 2012 nur etwa 170 Millionen Euro zur Verfügung gehabt; so sind es 220 Millionen Euro.
Jetzt meinen Sie: Wenn die Koalition schon 215 Millionen Euro ansetzt, dann gehen wir halt auf 300 Millionen Euro hoch. - Warum eigentlich nicht auf 400 Millionen Euro und im nächsten Jahr auf 500 Millionen Euro? Einen Finanzierungsvorschlag habe ich übrigens von niemandem gehört. So sehr kümmern Sie sich dann doch nicht um die Dinge.
Die Debatte im Stile von "Wer bietet mehr?" zu führen, ist absolut unseriös.
Zum Bundesfernstraßenhaushalt: Auch was diesen Bereich angeht, lässt sich die Staatsregierung nicht in ihrem Einsatz dafür übertreffen, dass erheblich mehr Mittel fließen. Insbesondere die hierfür zuständigen Minister - Innenminister Herrmann, Verkehrsminister Zeil und auch der Ministerpräsident persönlich - mahnen das immer wieder an und verdeutlichen, dass wir mehr Mittel benötigen, um den Investitionsstau abzubauen. Wir unterbreiten übrigens auch Vorschläge dazu - die von Ihnen prompt abgelehnt werden.
Nein. - Von daher braucht es keines Antrags der FREIEN WÄHLER in Bezug auf den Einsatz der Staatsregierung für mehr Mittel aus dem Bundeshaushalt.
Zu den Kommunalstraßen: Es ist bekannt, dass nach dem Entflechtungsgesetz zur Beendigung der Finanzhilfen des Bundes bis zum 31. Dezember 2013 - so lange läuft es noch - ein Betrag von 1,335 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung steht. Davon erhält Bayern knapp 200 Millionen Euro, die hier auf Straßenbau und ÖPNV aufgeteilt werden.
Bis Ende 2013 soll überprüft werden, in welcher Höhe diese Mittel noch bis zum 31. Dezember 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder angemessen und erforderlich sind. Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen: Der Bundesfinanzminister ist der Meinung, da die Regelung 2019 sowieso auslaufe, könne man schon jetzt mit dem Abschmelzen beginnen, sodass sich die Länder daran gewöhnen könnten. Der Freistaat Bayern - Gott sei Dank nicht er allein, sondern auch die anderen Länder - ist der Überzeugung, dass die Mittel auch noch in Zukunft benötigt werden, und befindet sich hierzu fortlaufend in Verhandlungen mit dem Bund. Wir sind davon überzeugt, dass wir die Verkehrsverhältnisse im kommunalen Straßennetz
weiterhin verbessern müssen und die entsprechenden Mittel einfach unerlässlich sind. Wir setzen uns bereits mit Nachdruck beim Bund dafür ein, dass die Entflechtungsmittel aufgestockt werden, damit auch künftig eine ausreichende Förderung des kommunalen Straßenbaus erfolgen kann. Dazu bedarf es nicht Ihres Antrags.
Jetzt zum nachgezogenen Antrag der SPD-Fraktion: Man könnte über diesen Publicity-Gag fast schmunzeln. Herr Kollege Roos hat von einer "Kampagne" gesprochen, die bundesweit gelaufen sei. Wenn sich in Bayern überhaupt nur 100 Bürgerinnen und Bürger gemeldet haben, dann weiß ich nicht, ob das viel oder wenig ist; darüber kann man reden.
Aber eines ist klar: Wir orientieren uns bei der Sanierung der Staatsstraßen nicht an Ihrem "SchlaglochOscar" - oder was Sie ansonsten für Hitparaden aufgestellt haben -, sondern die Dringlichkeit der Sanierungsmaßnahmen wird nach objektiven Messungen des Straßenzustandes im Gesamtnetz festgelegt. Entsprechend erfolgt die Zuordnung von Haushaltsmitteln auf die Regierungsbezirke. Daher werden wir auch diesen Antrag ablehnen.
Lieber Kollege Roos, Sie haben vorhin in Ihrem Debattenbeitrag gesagt, dass dieses Schlagloch, um das Sie sich selbst gekümmert haben - das Volumen haben Sie offenbar nicht ausgerechnet - mittlerweile ausgebessert worden ist; so habe ich Sie jedenfalls verstanden.
Bei dem einen Schlagloch, in dem Sie selbst gekniet haben, werden wir mit Hilfe des lokal zuständigen staatlichen Bauamts schon weiterkommen. Ich habe Ihnen gesagt, dass es nicht darum geht, irgendwelche Schlaglöcher zu zählen, und auch nicht darum, wer hier einen Oscar oder etwas Ähnliches vergibt, sondern die Sanierungen werden an den Staatsstraßen nach objektiven Messungen vorgenommen. Dazu bedarf es nicht Ihrer Publicity-Aktion, die lächerlich oder peinlich wirken mag, egal, wie Sie das verstehen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wirtschaftliche Erfolgsstory des Freistaates Bayern ist untrennbar mit der erfolgreichen Entwicklung des Flughafens München verbunden. Daher sollte eigentlich die Bevölkerung des gesamten Landes über die dritte Startbahn abstimmen können.
- Das ist leider nicht machbar.
Ich bin deshalb zuversichtlich, dass die Münchnerinnen und Münchner am Sonntag die Bedeutung der dritten Startbahn erkennen und Ja dazu sagen.
Warum brauchen wir diese dritte Startbahn, und warum dringt die FMG so sehr darauf? - Das geschieht nicht aus Jux und Tollerei, um hier sinnlos Geld auszugeben. Vielmehr ist dieser Flughafen am Rande seiner Kapazität angelangt. Vor allem in den Spitzenzeiten sind die Slots ausgebucht. Staus und Wartezeiten sind an der Tagesordnung. Es ist nicht unbedingt umweltfreundlich, wenn Flugzeuge Warteschleifen drehen müssen, bevor sie landen können.
Von 1992 bis heute ist die Zahl der Passagiere von 12 Millionen auf aktuell über 37 Millionen gestiegen. München ist im europäischen Vergleich von Rang 14 auf Rang 6 geklettert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zahl der Beschäftigten am Flughafen München ist von 12.000 auf gut 30.000 gestiegen. Allein in
den vergangenen zwölf Jahren betrug der Anstieg 76 %. Mit dem Bau der dritten Start- und Landebahn wird sich die Zahl der Arbeitsplätze um weitere 11.000 erhöhen, noch ohne dass der kurzfristige Effekt während des Baus dabei berücksichtigt ist.
Ein zusätzlicher Jet, liebe Kolleginnen und Kollegen, der in München stationiert wird, bringt 220 neue Arbeitsplätze. Dies entspricht - daran darf ich erinnern, nachdem ich meinen Stimmkreis im ländlichen Bereich habe - einem großen mittelständischen Betrieb. Wir alle wissen, welch große Anstrengungen gerade von unseren Kommunalpolitikern unternommen werden, um Betriebe dieser Größenordnung überhaupt ansiedeln zu können. Von daher verstehe ich nicht, wie man über diesen Beschäftigungseffekt so einfach hinweggehen kann. Wir sollten froh sein, dass die Lufthansa für den Fall des Baus der dritten Startbahn bereits angekündigt hat, statt bisher 24 künftig 40 Langstreckenjets in München zu stationieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Flughafen bietet nicht nur Arbeit für Billiglöhner und Billigjobs, sondern vom Manager bis zum Monteur sind hier alle möglichen Qualifikationen anzutreffen. Natürlich haben auch Ungelernte eine Chance auf einen Arbeitsplatz, und dies sollten wir weiß Gott nicht gering schätzen. Dass diese Ungelernten - Herr Pointner, Sie haben darauf hingewiesen - es nicht leicht haben werden, Wohnungen im unmittelbaren Umland zu finden, Wohnungen, die sie sich leisten können, ist klar. Daher ist es notwendig, dass endlich die ÖPNV-Anbindung verbessert wird, damit Arbeitskräfte auch von weiter her, beispielsweise aus Niederbayern, zum Flughafen gelangen können.
Sie wissen alle, dass auch die Schienenanbindung dringend verbessert werden muss. Herr Kollege Magerl, es geht nicht nur um leere Bekenntnisse. Wir kämpfen seit Langem darum. Bei der Neufahrner Kurve sind wir inzwischen erfreulicherweise so weit, dass noch heuer Baurecht vorliegen soll und die Finanzierung verbindlich vereinbart wird,
sodass die Strecke dann Ende 2016 - das ist lange, bevor die dritte Startbahn fertig gestellt sein wird - in Betrieb genommen werden kann.
Beim Erdinger Ringschluss ist eine Verzögerung durch den Variantenstreit in der Stadt Erding eingetreten. Nachdem dieser nunmehr geklärt ist, laufen die Vorbereitungen für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Dann wäre der niederbayerische Raum auf der Schiene gut zu erreichen.
Selbstverständlich ist auch im Bereich des Straßenbaus einiges an Verbesserungen notwendig. Hier ist mit den Landkreisen Freising und Erding eng abgestimmt worden, welche Projekte bereits im Bau sind bzw. Priorisierung erfordern. Ich erinnere nur an die Westtangente in Moosburg oder an die Westtangente in Freising und all die weiteren Projekte, die mit der örtlichen Kommunalpolitik besprochen wurden. Das gilt es natürlich mit zu bauen, weil es Erleichterung für die Bewohner des Umlands schafft, wenn eine ordentliche Verkehrserschließung des Flughafens prioritär auf der Schiene, aber natürlich auch auf der Straße erfolgt.
Von daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, bin ich zuversichtlich, dass wir das miteinander dann auch schaffen werden und dass nicht wieder Blockaden erfolgen, wie wir sie in der Vergangenheit leider beim öffentlichen Verkehrsmittel Schiene erlebt haben. Wenn wir alle zusammenhelfen, können wir diese notwendige Erschließung auch schaffen. Ich fordere die Münchnerinnen und Münchner auf, am kommenden Sonntag zur Abstimmung zu gehen und sich ihrer Verantwortung für das gesamte Land bewusst zu sein.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hartmann, Sie haben zwar richtigerweise auf die Mitgliederstärke der Petenten hingewiesen; aber ich bin überzeugt davon, dass die meisten Mitglieder von dieser Petition keine Ahnung haben und dass sie auch gern auf beschneiten Pisten skifahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Liftanlagen am Sudelfeld sind total veraltet. Wir haben im Wirtschaftsausschuss übrigens nicht nur die Petition behandelt, sondern auch ein Expertengespräch dazu geführt. Dabei ist klargelegt worden, dass die Anlagen teilweise über 50 Jahre alt sind und dringend erneuert werden müssen. Von daher haben wir aus gutem Grund vor drei Jahren ein staatliches Förderprogramm zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen aufgelegt. Wir müssen unsere Tourismusorte entlang des Alpenhauptkammes entsprechend stärken, damit sie der ausländischen Konkurrenz standhalten können; diese wird übrigens weit mehr gefördert, als es bei uns der Fall ist.
Die Gemeinde und die Liftgesellschaft bekommen ja nicht 100 % gefördert, sondern müssen den ganz überwiegenden Teil der Kosten selber tragen. Von daher können wir schon davon ausgehen, dass sie sich das gut überlegt haben. Bevor das ordnungsgemäße Verfahren überhaupt gelaufen ist, brauchen wir nicht irgendwelche besserwisserischen Verbände, die sagen: Die Investition wird in den Sand gesetzt, und infolge des Klimawandels hat das alles keinen Wert mehr. Der von Ihnen hier eingeladene Experte, Professor Thomas Bausch, hat eingeräumt, dass er für die nächsten 15 Jahre in diesen Höhenlagen durchaus noch Schneesicherheit sieht, sodass es aus sei
ner Sicht auch sinnvoll ist. Nach 15 Jahren sind diese Anlagen dann ohnehin abgeschrieben und wären wiederum erneuerungsbedürftig.
Im Moment brauchen der Wintertourismus, aber natürlich auch der Sommertourismus in den bayerischen Alpen entsprechende Bergbahnen, weil der Tourist das einfach erwartet. Sie sind notwendig, damit auch die Arbeitsplätze gesichert werden und Talabfahrten möglich sind, was für Familien und auch für ältere Skifahrer ungeheuer wichtig ist.
Es wird immer auf den Energieverbrauch der entsprechenden Anlagen hingewiesen. Energie wird auch dann verbraucht, wenn die Skifahrer, die ansonsten in den bayerischen Alpen zum Skifahren gehen würden, sich woanders, nach Österreich, nach Südtirol oder in die Schweiz orientieren, mit wesentlichen längeren Fahrten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme aus einem Stimmkreis, wo in den vergangenen Jahren eine Reihe von Beschneiungsanlagen gebaut wurde. Die dortigen Touristiker haben hervorragende Erfahrungen damit gemacht. Ein Bürgermeister hat dies ausdrücklich klargelegt. Kommen Sie doch einmal dort hin. Reden Sie mit den Bauern und mit den Sennälplern und schauen sich die Grasnarbe an, wie sie auf einem Hang, der beschneit wurde, ausschaut. Dort wird dann Ski gefahren, wenn eine entsprechende Schneeauflage da ist, die das Gras und die Piste schont. Auch das ist für die Umwelt so in Ordnung.
Im Übrigen wird ab einer Temperatur von minus vier Grad beschneit. Das soll ja einen Wert haben und der Schnee soll dann auch bleiben. So kann die Zahl der Tage, an denen Ski gefahren wird, in etwa verdoppelt werden. Bürgermeister Ried von Ofterschwang hat berichtet, dass mit Beschneiung 130, ansonsten 60 bis 70 Schneetage gewesen seien.
Das konkrete Vorhaben wird von den zuständigen Behörden geprüft werden. Dort werden selbstverständlich auch die Argumente, die die Petenten einbringen,
entsprechend gewichtet werden. In diesem Genehmigungsverfahren werden alle Belange des Wasser-, Natur- und Umweltschutzes geprüft und berücksichtigt werden. Hier sollte sich der Landtag nicht bereits im Vorfeld einmischen,
sondern es ist Sache der Genehmigungsbehörden, sich im rechtsstaatlichen Verfahren entsprechend darum zu kümmern. Das wird auch geschehen.
Das ist der Grund, warum die Ausschussmehrheit für die Überweisung als Material plädiert hat, und dafür bin ich auch bei der Debatte im Plenum.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verkehrspolitik braucht nicht den Wechsel, sie braucht mehr Geld.
Im Übrigen dauern nicht nur in Bayern die Projekte so lange, sondern wir finden bundesweit Schienenverkehrsprojekte, deren Verwirklichung endlos dauert. Grund dafür ist, dass das Schienennetz teilweise noch aus dem 19. Jahrhundert stammt. Gleichwohl fruchten unsere gemeinsamen Appelle, den Schienenverkehr auszubauen, dahin, dass immer mehr Leute den Schienenverkehr nutzen und stetig mehr Güter auf der Schiene transportiert werden. Aber ohne das nötige Geld können wir die notwendigen Trassen natürlich nicht schaffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Totenmesse für die zweite Stammstrecke ist noch nicht gelesen, auch wenn in der vergangenen Woche einige meinten, sie müssten schon die Grabrede vorbereiten.
Gleichwohl ist die Realisierung der zweiten Stammstrecke finanziell noch nicht gesichert. Das Finanzierungsproblem ist dadurch entstanden, dass der Bund seinen in Aussicht gestellten Finanzierungsanteil von 900 Millionen Euro bis 2019, dem Auslaufen des GVFG-Bundesprogramms, nicht erbringen kann.
- Das war nicht nur Bundesminister Ramsauer. Elf Jahre lang waren auch SPD-Verkehrsminister nicht in der Lage, das Geld zur Verfügung zu stellen.
Auch SPD-Finanzminister haben das Ganze nicht finanziell unterfüttert.
Es geht hier übrigens nicht um Wahlkampf und es ist auch kein Schwarzer-Peter-Spiel, sondern es geht um ein funktionierendes S-Bahn- und Nahverkehrssystem im Großraum München für die nächsten 40 bis 50 Jahre. Dass man dafür ordentlich Geld in die Hand nehmen muss, versteht sich von selbst. Die S-Bahn erstickt nahezu am eigenen Erfolg. Es ist eine Riesenerfolgsgeschichte, von prognostizierten 240.000 Fahr
gästen auf nunmehr 800.000 Fahrgäste gekommen zu sein.
- Natürlich geht es um die Röhre, Herr Kollege. Aber weil hier nun deutlich mehr Züge fahren, ist die Röhre, die ursprünglich ausgereicht hat, mittlerweile zu eng geworden. Deshalb ist die zweite Stammstrecke geboten, für die sich der Bayerische Landtag im April 2010 ausdrücklich ausgesprochen hat.
Trotz verschiedener Ausbaumaßnahmen wie eigener Gleise nach Mammendorf, Grafrath, Petershausen oder Dachau sowie der Modernisierung der Stammstrecke und damit einer Kapazitätserhöhung auf 30 Züge pro Stunde und Richtung ist das System mittlerweile an der Kapazitätsgrenze angelangt. Wenn nicht gehandelt wird, werden wir in Zukunft nicht noch mehr Fahrgäste mit der S-Bahn befördern können.
Das ist selbstverständlich geboten. Wir stehen zum Beschluss vom 14. April 2010 und wollen den Schienenpersonennahverkehr, der im Großraum München auf der Basis des Gesamtkonzepts für den Bahnknoten München beruht, verbessern.
Wir haben allerdings bekanntermaßen dieses gravierende Finanzierungsproblem. Die Lücke von 700 Millionen Euro Bundesanteil muss geschlossen werden. Hier hat der Freistaat Bayern der Landeshauptstadt München ein, wie ich meine, großzügiges Angebot gemacht: 350 Millionen würden von ihm selbst vorfinanziert werden und 350 Millionen sollte die Stadt als Vorfinanzierung einbringen.
Wir begrüßen sehr, dass der Oberbürgermeister nun endlich das Gesprächsangebot des Ministerpräsidenten angenommen hat. Wir begrüßen, dass weitere Verhandlungen mit Bahn und Bund geführt werden mit dem Ziel, dass der Finanzierungsanteil an der Strecke ohne Gefährdung anderer Schienenprojekte in Bayern deutlich erhöht werden kann.
Die S-Bahn München wirft bekanntlich satte Gewinne ab. Die Bahn will das Projekt unbedingt. Daher könnte sie ruhig noch eine Schaufel Kohle drauflegen, damit der Bau der zweiten Stammstrecke endlich in Fahrt kommt. Der Bund sollte seinen Verkehrshaushalt dringend aufstocken. In Deutschland haben wir einen beschämend niedrigen Pro-Kopf-Anteil: Nur 53 € pro Kopf werden für den Schienenausbau ausgegeben. In der Schweiz ist es das Sechsfache, und selbst in Italien ist es das Doppelte. Hier müssen wir ansetzen. Es handelt sich um Zukunftsinvestitionen, die wir drin
gend brauchen, wenn unsere Wirtschaft weiterhin florieren soll.
Wir begrüßen es, dass der Staatsminister des Innern die rechtlichen Möglichkeiten einer Beteiligung der Landkreise zur Vorfinanzierung prüfen wird.
Dieses Eichenau-Urteil wird von den Gegnern als Totschlagargument verwendet. Das ist es nicht. Es ist jedem Landkreis unbenommen, gemeinsam mit seinen Kommunen zu entscheiden, auch Umlagegelder dafür zu verwenden. Ich nenne zum Beispiel nur das Oberallgäu.
Dort werden Hochwasserschutzmaßnahmen seit den großen Überschwemmungsereignissen in den Jahren 1999, 2002 und 2005 vom Landkreis mitfinanziert. Alle Gemeinden haben sich solidarisch verpflichtet, zusätzlich 1,5 Punkte Kreisumlage dafür zu zahlen. Was dem finanziell wirklich nicht so gut gepolsterten Oberallgäu möglich ist, sollte doch auch den Umlandkreisen Münchens möglich sein.
Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch etwas, was uns natürlich auch wichtig ist: Wir können nicht mit weiteren Maßnahmen, die dringend geboten sind - Ausbau Westkopf Pasing, Sendlinger Spange, Umbau Bahnhof Laim, Regionalzughalt Poccistraße nur als Beispiele -, so lange warten, bis wir wissen, wie es mit der Röhre weitergeht. Wir sollten das jetzt in Angriff nehmen, jetzt den Griffel in die Hand nehmen und hier auch beginnen. Wenn wir dann die zweite Röhre haben, wird sich der Nutzen dieser Projekte noch weiter verbessern.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als politische Mandatsträger müssen auch in diesem Parlament Rechenschaft darüber ablegen, wie es den Menschen geht, für die wir Verantwortung tragen. Da ist nun einmal festzuhalten, dass die Menschen in Bayern mehr Geld in der Tasche haben als im Bundesdurchschnitt. 2009 war der Lebensstandard in Bayern um rund 4 % höher als in Westdeutschland und um 7 % höher als in Deutschland insgesamt. Im Freistaat sind weniger Menschen als im Bundesdurchschnitt von Armut bedroht. Das Armutsrisiko war in Bayern im Jahr 2010 deutlich niedriger; es lag bei 10,8 %. Das ist mir immer noch zu hoch. Wir müssen daran arbeiten, dass dieses Risiko noch weiter sinkt. Wenn wir aber sehen, dass im Bund 14,5 % von Armut bedroht sind, dann können wir durchaus konstatieren, dass es den Menschen in Bayern besser geht.
Das belegt auch die Zahl, dass in Bayern im Verhältnis zur Bevölkerung am wenigsten Menschen auf Hartz IV angewiesen sind. Die bayerische Quote liegt bei 3,3 %; der Bund hat hier 7,5 % zu verzeichnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind Erfolge unserer Arbeitsmarktpolitik.
Bayern nimmt mit einer Arbeitslosenquote von 3,3 % eine hervorragende Position unter allen Ländern ein. Die Jugendarbeitslosenquote - das ist besonders erfreulich - ist mit 2,3 % wesentlich niedriger als die bundesweite von 5 %. Wir haben mit 74,5 % die höchste Erwerbstätigenquote aller Länder. Zum Vergleich: In Deutschland sind 71 % erwerbstätig. Von den Frauen sind in Bayern 68,7 % erwerbstätig, während der Bund 66 % vorzuweisen hat. Wir haben derzeit in Bayern mit 4,7 Millionen den Höchststand von Beschäftigten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, davon profitieren - das ist jetzt ganz wichtig - alle bayerischen Regionen. Der größte Abstand bei der Arbeitslosenquote zwischen den bayerischen Regierungsbezirken beträgt nur noch 1,4 Prozentpunkte, wohlgemerkt. Das sind Fakten, die auch die Opposition zur Kenntnis nehmen muss.
Bayern stellt kraftvoll die Weichen für hohe Lebensqualität, Wohlstand und Innovationskraft in einer älter werdenden Gesellschaft. Wir lassen keine Region zurück. Strukturschwächere Räume werden gezielt gefördert. Die Regional- und Strukturförderung - Kollege Muthmann hat darauf hingewiesen - wird 2012 um 35 Millionen Euro massiv erhöht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Thema Breitband hat der Freistaat Bayern innerhalb kurzer Zeit eine große Aufholjagd geschafft. Das bayerische Breitbandförderprogramm, das im Jahr 2008 begonnen worden ist, ist mit einem Volumen von insgesamt 100 Millionen Euro ausgestattet. Bisher wurden in 1.060 Gemeinden Breitbandinvestitionen bewilligt. Für rund 980 Gemeinden wurden Planungen und Machbarkeitsstudien finanziell gefördert. 70 % der bayerischen Gemeinden - das ist eine wirklich hohe Quote - haben sich am Förderprogramm beteiligt. Nahezu 500 geförderte Projekte sind bereits in Betrieb genommen worden. Zusätzlich kommt der Ausbau der Breitbandversorgung über LTE - Long Term Evolution zum Tragen. Dank Förderung und laufendem LTEAusbau ist die Versorgungsrate in Bayern mittlerweile auf über 98 % gestiegen.
Mit dem erfolgreichen Förderprogramm hat der Freistaat die größte Ausbaudynamik in Westdeutschland angestoßen. Diese Dynamik macht sich auch im Länderranking bemerkbar. Wir sind im ersten Halbjahr unter den Flächenländern von Platz 7 auf Platz 5 vor
gerückt und werden künftig, wenn alle Fördermaßnahmen richtig greifen, eine Top-Position einnehmen.
Dies ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil rentable Geschäftsmodelle im Flächenland Bayern wegen einer geringen Einwohnerdichte, eines hohen Anteils an ländlichen Gebieten, wegen einer Bergund-Tal-Geographie und Streusiedlungen schwieriger zu realisieren sind als in anderen Ländern. Das weiß ich ganz besonders aus meinem Stimmkreis LindauSonthofen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Verkehrserschließung im ländlichen Raum ist auch ein wichtiges wirtschaftspolitisches Thema. Wir reden sehr viel über Breitband, das ist richtig, aber die Verkehrserschließung durch Straße und Schiene ist auch eine Grundvoraussetzung dafür, dass wir in allen Gegenden Bayerns eine wirtschaftliche Entwicklung vorweisen können.
Hierzu gehört - Kollege Muthmann hat es angesprochen - der Staatsstraßenhaushalt. Es ist wichtig, dass wir dem Erhalt und dem Ausbau der Staatsstraßen eine ganz hohe Priorität einräumen. Das ist mit 215 Millionen Euro bereits im laufenden Haushalt 2011 geschehen, und das wird auch im Nachtragshaushalt 2012 der Fall sein, weil wir den Haushaltsansatz dafür um 105 Millionen erhöhen und damit im Jahr 2012 bei weit über 200 Millionen sein werden. Ich stimme dem Kollegen Muthmann ausdrücklich zu: Diese Entwicklung muss natürlich verstetigt werden. Die Finanzierung kann nicht 2013 wieder absacken, sondern wir müssen auch in den Folgejahren zuverlässig auf einen Betrag von über 200 Millionen in diesem Bereich kommen; denn nur so können unsere Baubehörden und unsere Firmen zuverlässig mit Arbeit rechnen und den Ausbau durchführen.
Es ist schade, dass der Fraktionsvorsitzende der SPD, der gemeint hat, sich auch zum Thema Staatsstraßen äußern zu müssen, jetzt nicht mehr da ist. Sie werden ihm aber berichten, dass das 2011 und 2012 ganz anders ausschaut.
Er hat davon gesprochen, dass es nicht nur um eine Kür, sondern auch um die Pflicht geht. Wir kommen unserer Pflicht im Bereich Staatsstraßen nach.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Streckenstilllegungen waren in den Siebziger- und Achtzigerjahren ein großes Thema. Sie sind zwischenzeitlich in Bayern kein Thema mehr. Stattdessen werden gerade im ländlichen Raum neue Haltepunkte eröffnet. Seit Einführung des Bayerntakts haben wir fast 40 % mehr Züge, die der Freistaat Bayern, Herr Minister, in Ihrer Verantwortung dankenswerterweise bestellt und bezahlt. Wir haben 62 % mehr Fahrgäste zu verzeichnen.
Ein dichter Fahrplan stellt eine attraktive Alternative zum Individualverkehr dar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der ÖPNV ist auf der Überholspur. Mehr Züge haben zu hoher Kundenakzeptanz geführt. Diese Verantwortung hat der Freistaat Bayern, und diese Verantwortung nimmt unsere Staatsregierung seit der Bahnreform kraftvoll und erfolgreich wahr. Nachdem der Fraktionsvorsitzende der SPD von verlotterten Bahnhöfen gesprochen hat, bekräftige ich, was Kollege Klein bereits ausgeführt hat: Dafür ist nicht der Freistaat zuständig, sondern es ist Sache der Bahn selbst, dafür zu sorgen, dass die Bahnhöfe in einem ansprechenden Zustand sind, sodass die Kunden nicht davon abgehalten werden, in die Züge einzusteigen.
Auch der behindertengerechte Ausbau ist Sache des Bundes und der Bahn. Der Freistaat Bayern hat den Ausbau zwar mit einem 100-Millionen-Programm vorangebracht,
aber das war eine freiwillige Leistung und keine Verpflichtung. Diese Kür haben wir selbstverständlich gerne gemacht.
Erfreulich ist, dass die Schiene auch im Güterverkehr Marktanteile zurückgewinnt. Seit 2003 ist das Wachstum des Schienen-Güterverkehrs stärker gewesen als beim Straßentransport. Die intelligente Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger ist mehr denn je das Gebot der Stunde. Straße, Schiene, Wasserstraße und Luftverkehr - unsere Transport- und Logistikunternehmen leisten hier eine hervorragende Arbeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Verkehrsadern sind Lebensadern für unsere Wirtschaft und sie sind nötig, um das Mobilitätsbedürfnis der Bevölkerung zu befriedigen. Bei den anstehenden Investitionen in Schiene und Straße stehen wir allerdings noch vor großen Herausforderungen. Staatsminister Zeil hat in seinen Ausführungen einige wichtige Projekte angesprochen, etwa die ICE-Strecke Nürnberg - Erfurt, die Ausbaustrecke München - Mühldorf - Freilassing und den weiteren Ausbau der Transversale von Augsburg nach Neu-Ulm. Er hat die Elektrifizierung der Bahn
strecke von Hof nach Regensburg erwähnt. Die ist noch nicht einmal im Bundesverkehrswegeplan enthalten. Aber es handelt sich um den ersten Schritt, den wir schaffen müssen. Dabei geht es auch um die Elektrifizierung der Strecke von Hof Richtung Nürnberg. All dies sind Strecken, die auch dem Güterverkehr dienen. Wenn wir diese Strecken ertüchtigen, können wir mehr Güter von der Straße auf die Schiene bringen. Es wird ein Kraftakt insbesondere beim Bund sein, die finanziellen Mittel hierfür zur Verfügung zu stellen, um den Investitionsstau aufzulösen.
Ein Kraftakt wird es auch sein, die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bahnknoten München zu finanzieren. Hier ist insbesondere die zweite Stammstrecke zu nennen. Wenn der Bund, was wir bedauern, nicht in der Lage ist, seinen Finanzierungsanteil aus den GVFG-Mitteln bis zum Jahr 2019 sicherzustellen, dann ist es gewiss kein unsittlicher Antrag, dabei auch die Landeshauptstadt München in die Pflicht zu nehmen. Finanzielle Zuschüsse zu derartigen Verkehrsprojekten sind in Baden-Württemberg, im Großraum Stuttgart, im Großraum Mannheim, aber auch in Hessen, beispielsweise in Frankfurt, durchaus üblich.
Der Freistaat Bayern kann seinen hierfür ohnehin sehr hohen Finanzierungsanteil nicht noch weiter erhöhen. Wenn wir auch noch einen Teil der Vorfinanzierung des Bundesanteils übernehmen, dann haben wir unserer Verpflichtung hier weiß Gott Genüge getan.
Zusammenfassend ist festzuhalten: Dem Freistaat Bayern und seiner Bevölkerung geht es gut. Das ist auf den Fleiß der hier lebenden Menschen und auf tüchtige Unternehmerinnen und Unternehmer zurückzuführen, die mit Mut, Tatkraft und Ideenreichtum ihre überwiegend kleinen und mittelständischen Handwerks- und Industriebetriebe erfolgreich führen.
Mit entscheidend für unsere erfolgreiche Wirtschaft ist natürlich auch der breite Branchenmix, der für eine hohe Krisenresistenz sorgt.
Anteil am Erfolg - das darf natürlich gesagt werden, und zwar nicht nur vor Weihnachten - hat selbstverständlich auch die Politik der Staatsregierung, die seit Jahrzehnten - Herr Kollege Runge, vielen Dank für Ihren Hinweis - die richtigen Weichenstellungen vorgenommen hat. So ist der Freistaat, zumindest was die Landespolitik anlangt, für die künftigen Herausforderungen gut gerüstet.
Lieber Kollege Dr. Beyer, ich hatte vor, es bereits in meiner Rede zu sagen, aber ich meinte dann doch, es als Zwischenbemerkung machen zu sollen, denn es war mir klar, dass Sie auf den CSU-Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hinweisen würden. Dieses Amt hat er seit zwei Jahren inne. Aber alles das, was nicht nur bei den Bahnhöfen, sondern generell im Schienenwegeausbau versäumt wurde und im Argen liegt, ist in elf Jahren unter SPD-Bundesverkehrsministern entstanden und nicht erst in den letzten zwei Jahren.
Im Übrigen waren auch SPD-Bundesfinanzminister dafür verantwortlich, dass es nicht zu einer entsprechenden Finanzausstattung kam. Tun Sie also bitte nicht so, als ob Ramsauer in seinen beiden Jahren all diese Versäumnisse hätte aufholen können.
Herr Kollege Hartmann, ich möchte kurz zu Ihren Behauptungen zur Städtebauförderung Stellung nehmen. Sie haben gesagt, der Landtag habe abgelehnt, dass der Bund die Kürzungen zurücknimmt. Sie haben das von der Staatsregierung verlangt, und wir haben darauf hingewiesen, dass Herr Minister Herrmann und die gesamte Staatsregierung hier bereits aktiv geworden sind. Ich kann Ihnen sagen: Das ist auch erfolgreich gewesen, weil der Bund die Kürzungen tatsächlich zurückgenommen hat.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hören Sie mir einmal zu, wie die Überschrift dieses Antrags lautet: "Gigaliner-Feldversuch der Gigantonomie im Lkw-Verkehr stoppen". Wenn Sie nur nicht immer so maßlos übertreiben würden, dass man Sie wirklich nicht mehr ernst nehmen
kann! Das gilt auch für die Darstellung, die Sie eben gegeben haben.
Worum geht es denn eigentlich? - Es geht keineswegs um das, was man als Gigaliner bezeichnet hat. Das waren Lkws, die mit 60 Tonnen fahren sollten. Auch ich hätte Bedenken gehabt, ob das beispielsweise unsere Brücken aushalten können und ob unsere Infrastruktur dadurch zu stark in Mitleidenschaft gezogen wird. Nunmehr geht es um Lang-Lkws. Sie tragen wiederum diese Fehlinformation vor, und das kann ich nicht ernst nehmen.
Diese Fahrzeuge sind mit maximal 40 Tonnen, allenfalls mit 44 Tonnen im kombinierten Verkehr, ansonsten also mit maximal 40 Tonnen nicht schwerer als herkömmliche Lkws. Im Vor- und Nachlauf zum kombinierten Verkehr, das heißt bei Umladen von Straße auf Schiene oder von Wasserstraße auf Straße haben sie maximal 44 Tonnen, wie das, wohlgemerkt, schon jetzt zugelassen ist.
Der Lang-Lkw ist nicht nur genauso schwer wie herkömmliche Lkws, er ist auch genauso breit und genauso hoch. Lediglich die Länge beträgt mit maximal 25 m mehr als die bisher zugelassenen 18,75 m. Da sich das gleiche Gewicht jedoch auf mehr Achsen verteilt, nämlich auf sieben oder acht Achsen statt auf fünf, sind die Lang-Lkws selbst in vollbeladenem Zustand straßen- und brückenschonender als die heute üblichen 40-Tonner. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um mehr Volumen und nicht um mehr Gewicht.
Über welche Größenordnung sprechen wir denn überhaupt? - Es geht um maximal 400 Fahrzeuge in Deutschland, die in diesem Versuch zugelassen werden sollen.
Maximal zwei Fahrzeuge pro Unternehmen werden genehmigt. Es haben überhaupt nur dreißig Unternehmen Interesse daran bekundet, auf bayerischen Straßen mit maximal zwei Lkws zu fahren. Also hier den Untergang des Abendlandes an die Wand zu malen, ist völlig unangebracht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen, der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden sind die Anträge der Spediteu
re besprochen worden, insbesondere die Frage, wie die Strecken nach Verlassen der Autobahn geführt werden können. Ursprünglich waren 200 Strecken im Gespräch, und davon sind nach der Prüfung, in welche die Kommunen einbezogen worden sind, 50 übrig geblieben. Wenn eine Kommune das nicht wollte, wird das nicht gemacht. Beispielsweise wollte die Stadt Nürnberg das nicht, deshalb kann man nicht von Nürnberg-Hafen auf einen Lang-Lkw umladen, das ist nicht machbar. Der Protest des Gemeindetages ist also völlig überflüssig, weil keine Kommune, die das nicht will, das bekommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Versuch wird die Frage beantworten, ob es tatsächlich zu Verlagerungen des Güterverkehrs von der Schiene auf die Straße kommt. Da wäre ich auch dagegen. Wir haben aber nicht überall einen Gleisanschluss. Daher ist es sinnvoll, große Behälter, die auf der Schiene angeliefert werden, umzuladen und die letzten Kilometer auf der Straße zu transportieren. Nicht jeder Raum ist per Schiene erschlossen. Mich interessiert besonders, wie die Lang-Lkws im kombinierten Verkehr von Schiene und Straße genutzt werden.
Im Übrigen möchte ich auch auf die umweltpolitischen Gesichtspunkte hinweisen, auch wenn sie bei der geringen Anzahl von Fahrzeugen für mich nicht im Vordergrund stehen. Immerhin wären statt drei herkömmlicher Lkws nur zwei Lang-Lkws im Einsatz. Damit gäbe es ein Drittel weniger Kraftstoffverbrauch und ein Drittel weniger CO2-Ausstoß.
Wir wollen mit diesem Versuch - es geht wirklich nur um einen Versuch - die Bedenken der Bedenkenträger ausräumen. Lassen wir doch diesen ergebnisoffenen Feldversuch zu! Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Vorredner haben in der Begründung ihrer Gesetzentwürfe noch einmal zu Recht gesagt, dass das Bayerische Bauaufträge-Vergabegesetz nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben worden ist. Dennoch haben wir nicht die von Ihnen gewünschte eigene Lösung vorgelegt, Herr Kollege Dr. Runge, weil wir der Überzeugung sind, dass wir auch nach dem Aufheben des Bayerischen Bauaufträge-Vergabegesetzes nicht in einem rechtsfreien Raum leben, in dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgebeutet werden.
Wir sehen aktuell keinen Handlungsbedarf und haben daher, wie bereits in der Ersten Lesung angekündigt und wie in den Ausschüssen geschehen, die beiden Gesetzentwürfe abgelehnt und werden dies auch in der Zweiten Lesung und der folgenden Schlussabstimmung tun.
Angesichts der Tagesordnung, die wir heute noch vor uns haben, möchte ich nicht allzu lange, sondern nur noch summarisch die Gründe aufführen, weshalb wir die beiden Gesetzentwürfe ablehnen werden.
Zum einen ergibt sich die gesetzliche Bindung an die nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz vorgeschriebenen Löhne aus dem Gesetz selbst. Von daher brauchen wir kein Gesetz zu machen, dass das Gesetz des Bundes einzuhalten ist.
Ein Bieter, der gegen die gesetzlichen Pflichten aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz verstößt, ist wegen fehlender Zuverlässigkeit von der Vergabe auszuschließen.
Das ist nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz so festgelegt. Die Zuständigkeit für die Kontrolle und die Einhaltung des Gesetzes liegt beim Zoll. Dass er das auch macht, kann man immer wieder feststellen, wenn laut Lokalzeitungen nach Baustellenkontrollen aufgrund von Verstößen Sanktionen eingeleitet werden.
Der zweite wichtige Bereich ist der öffentliche Verkehr. Sämtliche in Bayern tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen haben Tarifverträge mit einer oder mehreren Eisenbahngewerkschaften abgeschlossen. Gegenwärtig finden Tarifverhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses eines unternehmensübergreifenden
Branchentarifvertrags statt. Damit besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit, in die Tarifautonomie einzugreifen.
Die Lohnkosten sind im Übrigen bei Vergaben im Wettbewerb keineswegs dominant und überwiegend. Kollege Dr. Beyer hat die Ausbildung angesprochen. Auch die Wettbewerber der Deutschen Bahn AG bilden aus. Es wird keineswegs nur bei der DB ausgebildet und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Wettbewerbern übernommen.
Auch im Straßenpersonenverkehr gibt es keinen tarifvertragslosen Bereich. Für nicht gebundene Verkehrsunternehmen gilt ein nachwirkender, für allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag. Bei Ausschreibungen ist die Einhaltung der für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträge ohnehin vorzugeben.
Was die Festschreibung eines Mindestlohns von 8,50 Euro anlangt, ist unsere Haltung bekannt. Wir lehnen das aus wirtschaftspolitischer Sicht ab, weil wir der Überzeugung sind, dass Mindestlöhne Beschäftigungschancen für Langzeitarbeitslose und gering Qualifizierte kosten. Es wird dann verschiedene Arbeitsstellen nicht mehr geben, weil sie zu teuer sind. Damit tun wir diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keinen Gefallen.
Aus unserer Sicht ist ein Mindesteinkommen besser als ein Mindestlohn, das mit dem ergänzenden Arbeitslosengeld II aufgestockt werden kann. Nicht der Staat, liebe Kolleginnen und Kollegen, soll Mindestlöhne festsetzen. Es ist Sache der Tarifvertragsparteien, die Löhne auszuhandeln. Für uns ist die Tarifautonomie ein hohes Gut.
Die geforderte Beachtung ökologischer Kriterien bleibt hinter dem zurück, was in Bayern schon seit Langem gilt. Ich erinnere an die Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen. Die Berücksichtigung sozialer Kriterien ist ebenfalls im geltenden Recht geregelt, und zwar speziell im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Da die Gesetzentwürfe Wiederholungen bereits bestehender Regelungen enthalten, würde das Ziel einer Vereinfachung und Verschlankung des Vergaberechts in weite Ferne gerückt. Im Übrigen erinnere ich daran, dass bei Durchführung der Vorschriften,
wie sie in den beiden Gesetzentwürfen gegeben wären, durchaus die Bürokratie in nicht unerheblichem Ausmaß zunehmen würde, was insbesondere für kleinere Unternehmen ein Hemmnis wäre, sich am Wettbewerb zu beteiligen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das waren die Gründe, die wir bereits in der Ersten Lesung vorgetragen haben und die auch im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie maßgebend dafür waren, dass wir und auch andere Fraktionen die Gesetzentwürfe abgelehnt haben. Wir werden das auch in dieser Abstimmung tun.
Nach meinem Kenntnisstand wird dies sowohl von der Staatsregierung als auch insbesondere von den Kommunen berücksichtigt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Urteil darüber, ob es politisch besonders klug war, den soundso vielten Neuanfang der SPD gerade mit diesem Thema zu beginnen, steht mir eigentlich nicht zu. Die schwarz-gelbe Wirtschaftspolitik in Bayern aber als eine Politik der Versäumnisse zu bezeichnen, dazu kann ich nur sagen: Thema verfehlt!