Protokoll der Sitzung vom 12.12.2012

kostenfonds zu schaffen, um bei Verstößen wirksam Abmahnungen vornehmen zu können, um die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam bzw. noch wirksamer vertreten zu können. Wir halten das für eine tolle Leistung, und zwar ganz bewusst angesichts der Summe, die jeder Steuerzahler pro Jahr für die hervorragenden Leistungen der Justiz und der Verbraucherschutzorganisationen ausgibt.

Natürlich ist uns auch die personelle Ausstattung besonders wichtig. Ich glaube, es steht außer Frage − darum habe ich mich jetzt bei manchen Beiträgen doch etwas gewundert -, dass die Wiederbesetzungssperre fortan bei drei Monaten angesiedelt ist, also deutlich abgesenkt wird. Im Übrigen weiß auch jeder im Haus, dass wir uns hinsichtlich der Amtsgerichte unserer Verantwortung immer bewusst gewesen sind und auch immer eine Extralinie gefahren wurde, um den Erfordernissen des Rechtes entsprechend Rechnung zu tragen.

Das heißt aber auch, auch wenn das manche hier nicht hören wollen, dass wir die Koalitionsvereinbarung weit und deutlich übererfüllt haben, sowohl im jetzigen Haushalt als auch im Nachtragshaushalt. Herr Schindler, ich muss sagen: Alle Stellen, die eingezogen wurden, werden wieder zurückgegeben. In erster Linie geht es zwar um die neu hinzukommenden Stellen, die auch von der Ministerin thematisiert wurden. Wir sollten dabei aber nicht übersehen, dass 15 Stellen für Richter, 3 für Staatsanwälte, 1,8 für Justizfachwirte und 11 für Justizwachtmeister wegen der Rücknahme der 42-Stunden-Woche ab dem 1. August 2013 selbstverständlich zur Verfügung stehen. Diese stehen also zur Verfügung. Diese Rückgabe kommt sozusagen noch zusätzlich dazu. Die Behauptung, dass die eingezogenen Stellen nicht wieder auftauchen, ist so nicht richtig.

Wie wir auch gerade vom Kollegen Fischer gehört haben, wird auch bei den privaten Sicherheitskräften ein Schwerpunkt gesetzt. Auch das sind Arbeitsplätze. Insgesamt haben wir nicht nur 745 neue Stellen, sondern mit diesen zusätzlichen Arbeitsplätzen im privaten Bereich 1.000 zusätzliche Stellen. Ich sage auch einmal ganz direkt: Natürlich können wir nicht alle Wünsche erfüllen. Das kann die Opposition auch nicht. Sie kommt aber auch nicht in die Verlegenheit, es tun zu müssen. Wir können nicht alle Wünsche erfüllen. Wir sind aber verlässliche Partner. Deshalb sind uns auch ganz besonders die Stellenhebungen wichtig.

Das heißt also: Neben den 40 Stellen für Richter und Richterinnen, neben den 40 Stellen für Staatsanwälte und Staatsanwältinnen und den zusätzlichen 48 Stellen für Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen und den

38 Stellen für die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer haben wir diese 30,8 Stellen aufgrund der Rücknahme der 42-Stunden-Woche sowie insgesamt 968,95 kostenwirksame Stellenhebungen. Wir haben also sieben Hebungen für den Bereich Richter und Staatsanwälte, 59 Hebungen aus dem Hebungskonzept "Reinvestition Verwaltung 21", 11 für den Rechtspflegerdienst, 26 für den Justizfachwirtedienst, 11 für den Justizwachtmeisterdienst und 11 für den Arbeitnehmerbereich sowie 516 Hebungen aus dem Stellenhebungskonzept "Neues Dienstrecht in Bayern". Das ergibt 7 Hebungen für Richter und Staatsanwälte, 140 im Bereich der Rechtspfleger, 65 im Bereich der Bewährungshelfer, 2 im Bereich Verwaltungsinformatiker, 15 für den ehemaligen gehobenen Justizverwaltungsdienst, 108 im Bereich der Gerichtsvollzieher, 111 für die Justizfachwirte und 62 für Justizwachtmeister sowie 6 für den technischen Dienst. Aufgrund der vorgenannten Hebungen kann im Übrigen der Beförderungs- und Ernennungsstau bei den Gerichtsvollziehern beseitigt werden. Überlange Beförderungszeiten insbesondere von A 10 nach A 11 und von A 7 nach A 8 werden abgekürzt, die modulare Qualifizierung wird ausgebaut sowie die Organisationsberatung gestärkt. Auch das gehört zum Gesamtkonzept, das mit diesem Haushalt, dem wir die Zustimmung gern erteilen, umgesetzt wird.

Auch für die langzeitbefristeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind neue Perspektiven geschaffen. Wenn jemand mindestens drei Jahre befristet beschäftigt war, kann ihm nunmehr eine unbefristete Beschäftigung angeboten werden.

Zu den Wiederbesetzungssperren habe ich bereits Ausführungen gemacht. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Haushalt die Weichen richtig stellen. Zu den Stellenhebungen kommt zusätzlich noch erstmalig die Gitterzulage für die Mitarbeiter der Justizvollzugsschule Straubing hinzu. Es kommen weitere Impulse für mehr Sicherheit in Gerichtsgebäuden hinzu. 140 zusätzliche Wachtmeister habe ich bereits erwähnt. Weitere Impulse werden unter anderem durch den Ausbau der Sicherungsverwahrung gesetzt. Im Hochbau werden Impulse durch die Verlagerung des Strafjustizzentrums von der Nymphenburger Straße ans Oberwiesenfeld, durch den Neubau der JVA Gablingen und durch das Sitzungssaalgebäude im Bereich Nürnberg gesetzt. Weitere Impulse gibt es für Memmingen etc., um nur einige zu nennen. Nicht zuletzt gibt es einen Hochsicherheitsverhandlungssaal im Bereich der Justizvollzugsanstalt Stadelheim.

Wir setzen auf Fortsetzung des Projektes, das Professor Osterheider unter dem Titel "Kein Täter werden" in Regensburg betreibt. Wir wollen ein "Haus des Jugendrechts" auf den Weg bringen, um eine konse

quente Strafverfolgung als präventive Maßnahme gerade auch bei Jugendlichen zu sichern. Strafe muss auf dem Fuß folgen. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir mit dieser Konzeption genau den richtigen Weg beschreiten. Wir bauen die Sozialtherapie aus und sorgen im Bereich der Sicherungsverwahrung dafür, dass einerseits die rechtlichen Erfordernisse exakt umgesetzt werden, andererseits der Bürger und die Bürgerin sich auf eine funktionierende Justiz verlassen kann, die vor gefährlichen Tätern schützt. Letztendlich ist das das A und O.

Wir haben heute viel über das Vertrauen in die Justiz gehört. Entscheidend ist, dass sich der Bürger und die Bürgerin darauf verlassen können müssen, dass gefährliche Straftäter eben nicht auf freien Fuß gesetzt werden, sondern dass entsprechende Maßnahmen gemäß rechtlicher Vorgaben ergriffen werden.

Ich möchte jetzt noch ein paar Worte zum Gericht in der Fläche sagen. Herr Streibl, ich sage es jetzt einmal so: Nach einer sehr positiven Statistik kommt der Mensch in seinem ganzen Leben − Sie wissen, die Menschen werden immer älter -, dreimal, im Grunde ist es eigentlich unter dreimal, zu dem Vergnügen oder in die Lage, vor einem Gericht erscheinen zu müssen oder zu dürfen. Das sollte man bei all der Diskussion, die jetzt so unterschiedlich geführt wird, immer vor Augen haben.

Zum Bereich der Opferhilfe kann ich mir ebenfalls ein Wort nicht verkneifen, Frau Kollegin Stahl. Wir haben die Opferhilfe auf den Weg gebracht und gesagt, die Bußgelder, die bisher ohne Zweckbestimmung in die Staatskasse geflossen sind, wollen wir für die Opferhilfe verwenden, soweit die Richterinnen und Richter dafür zu gewinnen sind. Sie entscheiden unabhängig; das ist keine Frage. Aber es wäre schön, wenn diese Gelder dann gegebenenfalls in Bayern für die Opferhilfe zur Verfügung gestellt würden. Dabei wollen wir weder dem Weißen Ring noch anderen Organisationen irgendwelche Bußgelder wegnehmen, wie es hier bei manchen Rednern angeklungen ist. Ich erinnere an die Diskussion im Ausschuss. Da hieß es zunächst, das sei eine völlige Illusion, dafür würden keinerlei Einnahmen erzielt werden können. Aber schon die ersten drei Monate haben gezeigt, dass der bayerische Weg der richtige war. Bereits jetzt ist ein erheblicher Betrag eingegangen, und dieser Betrag steht damit auch für Opfer von Straftaten zur Verfügung.

(Christine Stahl (GRÜNE): Sind die Mittel zusätzliche?)

Und nun noch ein paar Worte zum Verbraucherschutz. Ich persönlich halte es für richtig − diese Auffassung teile ich mit allen Mitgliedern der Koalitions

fraktion -, die wichtigen Belange des Verbraucherschutzes beim Ministerium der Justiz angesiedelt zu haben. Das ist deshalb so richtig, weil die großen Bedrohungen der Rechte der Bürgerinnen und Bürger aus dem Internet kommen. Sie kommen von unseriösen Anlageangeboten, von unseriösen Inkassounternehmen, von Kaffeefahrten und vielem mehr. Das alles sind Bereiche, denen ich nur auf rechtlichem Wege beizukommen vermag. Daher war die Ansiedlung beim Justizministerium, wie gesagt, richtig. Nicht zuletzt sind dem guten Beispiel auch Berlin und Rheinland-Pfalz gefolgt, weil unser Modell erfolgreich ist.

(Horst Arnold (SPD): Ich denke da nur an die Kronzeugenregelung!)

Deshalb ist es für uns auch wichtig, diesen Weg konsequent weiterzugehen. Die sogenannte Buttonlösung war ein erster Schritt; es war eine Initiative des Freistaates Bayern über den Bundesrat. Inzwischen ist diese Lösung Gesetz.

Wichtig ist für uns auch der aufgeklärte Verbraucher, die aufgeklärte Verbraucherin. Daher brauchen wir eine objektive, leistungsfähige und vor allen Dingen eine aktuelle Verbraucherberatung, die immer zur Verfügung steht. Ein wichtiger Beitrag dazu kommt aus dem Ministerium selbst mit VIS-Bayern − Verbraucherinformationssystem Bayern. Weitere wichtige Beiträge liefern sowohl der Verbraucherservice Bayern als auch die Verbraucherzentrale Bayern. Diesen Organisationen können wir gerade jetzt durch das Mehr an Mitteln weitere Perspektiven eröffnen.

Deshalb sagen wir: Wir sind mit diesem Haushalt nicht nur gut aufgestellt, wir eröffnen mit diesem Haushalt neue Spielräume. Und wir haben mit diesem Haushalt die Möglichkeit, konsequent den Weg in die Zukunft weiterzugehen, wohl wissend, dass man jetzt zwar noch nicht alle Wünsche erfüllen kann, aber als verlässlicher Partner kontinuierlich und erfolgreich handeln kann. Deshalb geht mein Dank an alle Mitarbeiter im Bereich des Verbraucherschutzes und vor allen Dingen auch an alle Mitarbeiter aus dem Bereich der Justiz, seien es Richter, Staatsanwälte, Justizangestellte, Bewährungshelfer, Rechtspfleger oder Justizvollzugsmitarbeiter. Ohne deren erfolgreiches Wirken, zu dem wir mit dem Haushalt die entsprechenden Mittel beisteuern, wäre Bayern um vieles weniger sicher und um vieles ärmer. Deshalb werden wir diesem Haushalt zustimmen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Danke schön, Frau Kollegin Guttenberger. Als nächster Redner hat sich Kollege Arnold angemeldet. Bitte sehr.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! "Verbraucherschutz - einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen." So das Verbraucherschutzministerium! "Fragen zum konkreten Sachverhalt bitte an die Verbraucherzentrale Bayern oder an den Verbraucherservice Bayern." − Das ist richtig so, weil der konkrete Sachverhalt eben nicht vom Ministerium geregelt wird. Deswegen werden auch erhebliche Mittel der Verbraucherzentrale und dem Verbraucherservice zugewiesen. Dort geschieht die eigentliche Arbeit, was den Verbraucherschutz betrifft.

Was läuft im Ministerium für Verbraucherschutz tatsächlich? Information ist wichtig, aber, meine Damen und Herren, Sie betreiben mit Ihrer Information ein Hase-und-Igel-Spiel. Eigeninitiative ist nicht zu erwarten. Sie ernähren sich von den Brosamen der Kompetenz dieser Verbraucherorganisationen und nennen das dann auch noch Zusammenarbeit. Das ist uns zu wenig.

(Beifall bei der SPD)

Was dürfen Sie denn? - Aufklären, mahnen, fordern, warnen? Ordnungspolitisch eingreifen dürfen Sie nicht. Aber darum geht es oftmals, wenn der Verbraucher konkrete Lösungen zum Verbraucherschutz will.

Sie zeigen einen Reflex auf Zeitgeist, prägende Strömungen und Probleme. "Reflex" heißt: zurückbeugen, sich krümmen, sich biegen, eine unwillkürliche, rasche und gleichartige Reaktion eines Organismus auf einen Reiz.

Initiativen, vom Willen getragene Veränderungen werden zwar gelegentlich formuliert: Graumarkt, Buttonlösung. Das sind in der Tat fremde Federn. Ich bin froh darüber, dass die Bundestagsfraktion der SPD diese Thematik bereits im Jahre 2010 direkt und unmittelbar auf den Tisch des Bundestages gelegt hat und es keiner Initiative aus dem Bundesland Bayern bedurfte. Neben der Buttonlösung gilt das auch für den Datenschutz. Die anderen Dinge verpuffen, zerstäuben im Wind, weil Ihre Verbraucherschutzbundesministerin alle diese Bestrebungen konterkariert, da sie anderen Interessen ausgesetzt ist.

Auf Krisen im Verbraucherschutz kann dieses Ministerium nicht reagieren, weil das Ministerium das nicht darf. Es gibt keine lebensmittelrechtliche Kompetenz, keine futtermittelrechtliche Kompetenz und auch kein

Weisungsrecht − Letzteres allenfalls innerhalb des eigenen Hauses dahin gehend, welche Pressemeldung als erste zu lancieren ist.

Für den konkreten Verbraucherschutz ist da im Prinzip nichts drin. Sie, meine Damen und Herren, möchte ich, was den Verbraucherschutz anbetrifft, als politische Flautenproduzenten bezeichnen. Zwar sind allenthalben in der Gesellschaft die Segel gesetzt, brauchbarer Wind kommt aus diesem Ministerium aber nicht. Allenfalls mit einem lauen Lüftchen beglücken Sie die in schwelender Hitze Darbenden kurzzeitig, aber das gelingt nicht nachhaltig.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen ist es heute das letzte Mal, dass wir im Rahmen des Justizhaushalts über den Verbraucherschutz diskutieren. Unserer Ansicht nach gehört er nicht hierhin. Wenn Sie Berlin und Rheinland-Pfalz zitieren, dann zitieren Sie bitte diese Länder in jedem Bereich der Politik. Da gibt es genügend positive Dinge, die man sich ansehen kann.

(Dr. Andreas Fischer (FDP): Die suchen Sie sich aus, oder?)

Wir sind gegen diese Ressortierung, werden sie ändern und lehnen diesen Haushalt ab, auch wenn er für die Verbraucherschutzverbände viel Positives bringt. Mit dem Dank an die Verbraucherschutzverbände bedanke ich mich auch bei den Zuhörern.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt hat sich noch Frau Kollegin Franke von den GRÜNEN gemeldet.

Herr Präsident, Frau Ministerin, meine Damen und Herren! Der Einzelplan 04 sollte guten Verbraucherschutz abbilden; er tut es aber nicht. Guter Verbraucherschutz wird in einer komplexer werdenden Waren- und Dienstleistungswelt immer notwendiger. Dafür braucht es eine gute Kennzeichnung der Produkte und verständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dazu benötigen wir eine gute Verbraucherbildung und -aufklärung. Dafür brauchen wir eine gute Kontrolle, und wir brauchen eine Veröffentlichung der Kontrollergebnisse, also Transparenz; denn was nützen die ganzen Kontrollen, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher nichts davon erfahren?

Wir haben es gerade bei Müller-Brot erlebt. Dort wurde zwei Jahre lang immer wieder kontrolliert. Erst die Veröffentlichung der Ergebnisse hat jedoch Bewegung in das System gebracht. Da war es aber leider

zu spät, sowohl bei Müller als auch bei der Großbäckerei Heeg. Seit September haben wir im Verbraucherinformationsgesetz eine neue Regelung. Ab einem Bußgeldbescheid in Höhe von 350 Euro werden die Kontrollergebnisse im Internet veröffentlicht. An dieser Regelung sind aber meines Erachtens zwei Punkte grundlegend falsch:

Erstens. Wer sieht, bevor er zum Einkaufen oder zum Essen geht, im Internet nach, ob der Laden oder die Gaststätte in der langen Liste aufgeführt ist? Unsere Forderung: Die Ergebnisse gehören an die Ladentür, wo sie jeder sehen kann.

(Zuruf: Wie im Mittelalter!)

Zweitens. Jetzt bleiben die schwarzen Schafe ein halbes Jahr lang im Internet gelistet. Auch wenn sie kurz nach dem Befund die Mängel beseitigt haben, werden sie dort immer noch an den Pranger gestellt. Darüber wird jetzt heftig diskutiert. Dieses An-den-Prangerstellen wollen wir nicht. Wir wollen die Veröffentlichung aller Ergebnisse an der Ladentür mit der Möglichkeit der sofortigen Nachkontrolle. Wenn das Ergebnis gut ist, wird es ebenfalls sofort an die Ladentür geklebt. Damit würden wir schnellstmöglich überall hygienische Zustände erreichen. Das ist der Sinn und Zweck der ganzen Kontrollen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dieses Kontrollsystem gibt es zum Beispiel in Dänemark, wo es seit dem Jahr 2001 zunehmend erfolgreich praktiziert wird. 90 % der Betriebe haben dort mittlerweile die beste Kennzeichnung. 28 % der Betriebe haben sogar die Elite-Kennzeichnung. 90 % der Betriebe und 98 % der Verbraucherinnen und Verbraucher sind mit diesem System zufrieden. Ich nenne das ein vorbildliches System.

Frau Dr. Merk, in Ihrer vor zwei Monaten abgegebenen Regierungserklärung sagten Sie richtigerweise, dass gute Gesetze und eine effektive Rechtsdurchsetzung nicht ausreichen, sondern mit einer guten Verbraucherbildung kombiniert werden müssen. Genau deshalb brauchen wir bereits in der Schule eine umfangreiche Bildung über die Rechte der Verbraucher. Diese Bildung muss in der Erwachsenenbildung und in der Medienarbeit fortgesetzt werden. Hier muss es sowohl um komplexe als auch um einfache Themen gehen, zum Beispiel um die verwirrenden Kennzeichnungen und Labels, aber auch um den Unterschied zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum und dem Verbrauchsdatum.

Das Verbraucherinformationsportal ist mittlerweile mit sehr wichtigen Inhalten gefüllt. Allerdings fehlt auch noch sehr viel. So sind etwa Zusammenhänge nicht

erkennbar. Wir haben zum Beispiel gefordert, dass bei den Strompreisen erkennbar sein muss, woher die Steigerungen der letzten zehn Jahre kommen und was der Verbraucher dagegen tun kann. Diese Zusammenhänge sind noch immer nicht erkennbar. Verbraucherbildung und −information werden aber nie die wichtige Arbeit der Verbraucherzentralen überflüssig machen. Sie haben das erkannt und haben hier aufgestockt, was dringend notwendig war; denn wir hören immer wieder, dass Bürgerinnen und Bürger, die bei den Verbraucherzentralen anrufen, ewig in der Warteschleife hängen. Sie kommen nicht durch und erhalten auch auf Mails wochenlang keine Antwort. Wenn endlich eine Antwort kommt, wird als Grund für die Verspätung die Arbeitsüberlastung angegeben.

Die Fragen der Verbraucherinnen und Verbraucher werden immer umfangreicher. Hier geht es beispielsweise um Pestizidbelastungen, um Telefonwerbung und -

Frau Kollegin, denken Sie bitte an die Zeit!

Es geht auch um Gewinnversprechen. Alle diese Fragen werden oft lange Zeit nicht beantwortet. Hier besteht ein dringender Handlungsbedarf. Wir fragen uns, warum Sie die jetzt vorgenommenen Erhöhungen im Jahr 2014 gleich wieder kürzen wollen. Im Jahr 2014 wollen Sie die Mehrung auf 400.000 Euro zurücknehmen.