Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister, Sie haben heute Vormittag den Dank an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle Arbeitgeber dafür ausgesprochen, dass sie dafür gesorgt haben, dass Bayern im letzten Jahr, in diesem Jahr und auch im nächsten Jahr die höchsten Steuereinnahmen aller Zeiten gehabt hat bzw. haben wird. Sie haben nicht vergessen, auch die Arbeit der Staatsregierung einzubeziehen. Sie haben aber Verantwortliche vergessen, die ganz wesentlich dazu beigetragen haben, dass es den Bayern so gut geht. Das sind die Kommunen und die kommunalen Vertreter. Ich darf darauf hinweisen: Es gibt keine Gewerbeansiedlungen und keine Betriebsansiedlungen, wodurch Arbeitsplätze geschaffen und Steuern bezahlt werden, wenn nicht Verantwortliche auf kommunaler Ebene tätig würden, die für Erschließung, für die Bereitstellung der Grundstücke und deren Ausweisung sorgen und alles dafür tun, dass sich Unternehmen ansiedeln können.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der SPD und der FDP)

Ich weiß nicht, warum die Kommunen immer wieder vergessen werden. Das liegt vielleicht auch daran, dass neben CSU-Bürgermeistern, Landräten und Kreisräten auch − ich glaube das zumindest − FREIE WÄHLER, SPDler und ein paar GRÜNE in der Verantwortung stehen. Diese machen draußen die Arbeit.

(Karsten Klein (FDP): Auch FDP!)

- Auch die FDP, Entschuldigung. Das stimmt, das hätte ich beinahe vergessen.

Heute ist von den Vertretern der Regierungsfraktionen gesagt worden, Sie liebten alle Bayern. Ich muss sagen: Wir alle lieben Bayern und wir lieben damit auch euch, wenn ihr uns liebt. Wir haben in allen möglichen Funktionen − in den Gemeinden, in den Städten und ehrenamtlich − alles dafür getan, dass Bayern gut da steht. Ich möchte das klarstellen, weil es immer so herauskommt, als ob nur ein Teil der politisch Verantwortlichen das tut.

Wenn wir schon beim Dank sind: Ich darf mich beim Vorsitzenden des Ausschusses sowie bei den Kolleginnen und Kollegen und ebenso bei den Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Ressorts für den kollegialen Umgang bedanken. Ich kann mich leider nur für den kollegialen Umgang und den Versuch, alles gut hinzubekommen, bedanken. Ich kann mich

nicht für den Ablauf des Verfahrens − gerade in den letzten Tagen − und auch nicht für das Ergebnis der Beratungen bedanken.

Für Außenstehende ist es kaum vorstellbar, wie in den letzten Tagen − der Vorsitzende wird es bestätigen − die Beratungen abgelaufen sind. Neben der ordentlichen Tagesordnung von weit über 100 Punkten haben wir noch zwei Nachtragstagesordnungen gehabt. Für jeden Einzelplan sind − bis auf eine Ausnahme − teilweise bis zu drei Nachschublisten gekommen. Dann kamen sozusagen als Sahnehäubchen die Tischvorlagen. Die Tischvorlagen kamen so kurzfristig oder gar nicht, dass ein Kollege einmal einen Antrag begründet hat, der noch gar nicht vorgelegen hat.

Dabei ist für uns keine gute Vorbereitung möglich gewesen. Wir haben die Anträge gar nicht mehr genau anschauen können, dann ist schon abgestimmt worden. Du kannst nichts dafür, das ist mir schon klar, das sind die Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion gewesen. Aber so geht das natürlich nicht, dass man das so kurzfristig auf den Tisch legt und erwartet, dass man sich vernünftig mit den Dingen auseinandersetzt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Es sind Anträge gewesen, die mit dem Titel 13 03 89305 gegenfinanziert worden sind. Das ist heute als Spielgeld oder als Feinjustierung bezeichnet worden. Ich habe aber den Eindruck gehabt, dass sich fast jeder Abgeordneter der Regierungsfraktionen austoben durfte. Das hat zu Anträgen geführt, die in jeder kleinen Gemeinde Bayerns von dem Bürgermeister allein hätten genehmigt werden können. Der Gipfel war ein Antrag über 5.000 Euro Zuschuss für ein Museum. Man muss sich vorstellen: Der Haushalt hat über 47 Milliarden Euro und 5.000 Euro Zuschuss für ein Museum. Im Wissenschafts- und Kulturhaushalt haben wir 6 Milliarden und man muss einen Antrag über 5.000 Euro stellen.

Ein weiteres Beispiel waren die 30.000 Euro, die der Herr Ministerpräsident für zusätzliche Ehrungen gebraucht hat. Er hat immerhin 2,3 Millionen Euro für repräsentative Verpflichtungen und 376.000 Euro für Orden. Warum er die Summe nicht aus diesem Titel hat entnehmen können, ist mir nicht klar. Wir haben nichts dagegen gehabt und haben zugestimmt, weil man Ehrungen durchführen soll, wenn es Menschen verdienen. Ich weiß aber nicht, wie die Finanzierung abgelaufen ist. Da hat wohl wieder irgendjemand bestimmte Vorstellungen gehabt und es beantragt. Wenn wir als FREIE WÄHLER solche Kleinbeträge gefordert hätten, hätte es geheißen, wir kämen von den Gemeinden.

Wir sind aber nicht nur mit dem Verfahren unzufrieden gewesen, sondern auch mit dem Ergebnis der Abstimmungen. Grundsätzlich − das ist auch vorhin gesagt worden − wurden alle Anträge, die von den FREIEN WÄHLERN und Vertretern der anderen Oppositionsparteien gestellt worden sind, abgelehnt. Dann ist über die einzelnen Tischvorlagen der Regierungsfraktionen oder über die Nachschublisten der eine oder andere Antrag von uns bzw. von der SPD oder den GRÜNEN, sogar manchmal in unveränderter Form, wieder aufgetaucht. Ich darf, was unsere Anträge betrifft, zum Beispiel den Antrag in Bezug auf das Verwaltungspersonal an Schulen, die Schulsekretärinnen, nennen. Wir haben das beantragt und dieser Antrag hat euch in Bewegung gesetzt. Das betraf auch die Städtebauförderung und die einzelbetriebliche Förderung. Ebenso galt es für die Sanierung von Dienstgebäuden. Auch dabei ist eine verdächtige Million genehmigt worden. Dem haben wir auch zugestimmt, weil es nichts schadet. Dann haben Sie auch im Kulturbereich beispielsweise einer Erhöhung der Zuschüsse für nichtstaatliche Orchester zugestimmt. Sie lachen, weil Sie wissen, wie es läuft.

Sie sind es gewohnt, dass die Anträge abgelehnt werden, wir können dies aber auch als erfolgreiche Arbeit für uns, das heißt für die FREIEN WÄHLER und die anderen Oppositionsparteien, werten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Ich möchte noch kurz auf die immer wiederholten Vorwürfe − wahrscheinlich kommen sie auch heute wieder − aus dem Regierungslager eingehen, unsere Anträge hätten soundsoviele Stellen mehr bedeutet und hätten zu Mehrausgaben geführt, die nicht mehr finanzierbar wären. Hinsichtlich der Stellen möchte ich darauf hinweisen: Wir haben 300 Stellen für Verwaltungspersonal gefordert, Sie haben sie dann auch zeitversetzt gebracht. Wir haben noch 1.000 Stellen für Anwärter gefordert. Diese Anwärter werden nach ihrer Ausbildung zum Teil freiwerdende Stellen bei der Polizei, der Justiz oder den Finanzbehörden besetzen. Gerade bei den Finanzbehörden rechnen sich − wir haben schon sehr oft darüber diskutiert − diese Stellen. Bei Umsetzung der von uns gestellten Anträge wären natürlich Mehrausgaben für den Haushalt angefallen. Es handelt sich aber um Ausgaben, die ohnehin früher oder später notwendig gewesen wären. Als Erstes nenne ich die 600 Millionen Euro für einen Zeitraum von zwei Jahren für die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds. Wenn man die Anlage betriebswirtschaftlich betrachtet oder wenn man die Doppik − lieber Herr Kollege Barfuß, wir sind beide Befürworter der Doppik − schon eingeführt hätte, müssten wir feststellen, dass die Einzahlungen

in den Fonds einer Schuldentilgung gleichgesetzt werden müssen, weil sie bestimmte, mit Gewissheit anfallende Ausgaben für die Zukunft einsparen.

Mir ist klar, dass man damit nur die Spitzen abfedern kann und der Staatshaushalt den Hauptteil leisten muss. Das war aber von vornherein so angelegt. Kollege Winter hat noch erwähnt, dass man das mit den eingesparten Zinsen leisten kann. Das hängt aber − das brauche ich nicht zu wiederholen, das haben wir in der letzten Woche schon diskutiert − von einer Menge Unwägbarkeiten ab.

Wir haben weiter 350 Millionen für den Breitbandausbau beantragt, der bei Ihnen im Haushalt in Form einer Verpflichtungsermächtigung enthalten ist. Wir wollten das Geld gleich drin haben, damit die Mittel gezahlt werden können, wenn die Programme umgesetzt werden. Sie haben ein 500-Millionen-Programm angekündigt, und das ist ein Teil davon. Diese Ausgaben werden kommen, wenn Sie das umsetzen; das Programm steht ja schon.

Wir haben zweimal 170 oder 180 Millionen als Kompensation für den Wegfall der Studienbeiträge eingesetzt. Das ist etwas, was Sie, mit Ausnahme der FDP, auch wollen. Der Ministerpräsident hat schon erklärt, dass das kommen wird, und Rücklagen sind bereits gebildet worden.

Dann haben wir noch Anträge für die schulische und frühkindliche Bildung gestellt. Diese Mittel sollen für bessere Bildungschancen unserer Kinder und Jugendlichen sorgen und die Chancen auf gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Menschen in unserem Land steigen lassen, vor allem für benachteiligte Kinder und Jugendliche.

Auch unsere Anträge auf Mittel für den Bestandserhalt an Straßen und Gebäuden und für energetische Sanierung weisen in die Zukunft und entlasten nachfolgende Generationen. Wenn wir die Doppik einführen würden, würde das zu einer Entlastung führen, weil in der Doppik die Abschreibung für diese Anlagen enthalten sein müsste. Wenn wir das einführen würden, wäre das keine zusätzliche Belastung für die Zukunft.

Wenn ich die Mittel der von Ihnen übernommenen Anträge, die ich vorhin erwähnt habe, abziehe, bleibt nicht mehr viel übrig. Wenn sich die Steuerschätzung als richtig erweist, werden wir Ende 2014 − das wurde heute von Kollegen Klein schon gesagt − eine Rücklage von 2,2 oder 2,3 Milliarden haben. Wir betrachten eine gewisse Rücklage durchaus als sinnvoll; dafür haben wir auch als Verantwortliche in den Kommunen gesorgt. Allerdings halten wir eine Milliarde für ausrei

chend, um auf kurzfristige konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Meine Damen und Herren, wir haben als Gegenfinanzierung die Rückzahlung des Flughafendarlehens von 251 Millionen gefordert. Dieser Forderung wollen Sie jetzt nachkommen. Während wir die Rückzahlung als Gegenfinanzierung für unsere Anträge betrachtet haben, wollen Sie diese Mittel für die zweite Stammstrecke verwenden. Da gibt es unterschiedliche Meinungen. Das ist nun einmal so entschieden worden. Wir werden sehen, was kommt und ob die 2 Milliarden reichen werden; ich verweise auf Stuttgart 21. Das muss dann die Planung ergeben. So schnell wird das ohnehin noch nicht gebaut.

Eines überrascht mich. Wir haben die Rückführung dieses Darlehens schon vor Jahren gefordert. Damals wollte der seinerzeitige Finanzminister Fahrenschon dieses Geld ins Eigenkapital überführen, damit die Flughafen München GmbH bessere Voraussetzungen hat, um an Kredite für Investitionen heranzukommen, zum Beispiel für den Bau des Satelliten und die dritte Startbahn. Die dritte Bahn wird aber nicht kommen. Wenn eine spätere Stadtregierung einmal anders entscheiden würde, dann kommt eben ein neuer Bürgerentscheid, und ich bin mir ganz sicher, dass der noch deutlicher ausfallen würde.

Offenbar wird dieses Darlehen dort nicht mehr gebraucht. Hinzu kommt − das muss man auch ehrlich sagen -, dass die FMG für dieses Darlehen einen höheren Zins bezahlt hat, als sie bei den Banken zahlen müsste, weil sie jetzt Gewinne macht. Die Zinsverluste aus den Jahren, in denen die FMG keine Zinsen zahlen musste, sind bei Weitem nicht ausgeglichen; das geht in die Milliarden. Deswegen wollten wir, dass die FMG wie auch andere staatliche Unternehmen eine Gewinnausschüttung macht. Ich denke da nur an die beiden Brauereien; das sind die einzigen Gesellschaften, die Gewinne abführen.

(Prof. Dr. Georg Barfuß (FDP): Und der Wald!)

- Richtig, der Wald führt auch Gewinne ab. Das hängt aber vom Holzpreis ab, während die Gewinnabführung der Brauerei nicht unbedingt vom Bierpreis abhängt.

Meine Damen und Herren, ich komme nun auf das Finanzausgleichsänderungsgesetz zu sprechen. Wir begrüßen es, dass Änderungen vorgenommen wurden, die wir als durchaus sinnvoll erachten. Die eine ist der Einwohnerzuschlag, im Volksmund auch Einwohnerveredelung genannt. Er ist von 108 Punkten, beginnend bei den kleinen Gemeinden, auf 112 Punk

te erhöht worden. Bei 150 Punkten gibt es jetzt die sogenannte Kappungsgrenze.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Von vornherein war klar, dass die Landeshauptstadt München die einzige Stadt sein wird, die von der Kappungsgrenze betroffen ist und damit vergleichsweise weniger Zuweisungen erhalten wird. Der tatsächliche Rückgang von 100 Millionen auf jetzt 40 Millionen ist allerdings nicht nur auf die Veränderung der Kappungsgrenze zurückzuführen. Das liegt daran, dass die Landeshauptstadt München jetzt eine höhere Steuerkraft hat als früher. Mich hat aber erstaunt, dass nun die Münchner CSU den Oberbürgermeister heftigst attackiert, weil er sich nicht nachdrücklicher gegen diese Regelung gewehrt hat. Da sieht man mal wieder, wie scheinheilig die ganze Politik ist.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge- ordneten der SPD)

Sie müssten jetzt eigentlich den Oberbürgermeister in Schutz nehmen und Ihren Parteikollegen in München sagen, dass gerade Sie es waren, die bewusst die Lex München ins Spiel gebracht haben. Ebenso wie der Münchner Oberbürgermeister begrüßen wir diese Änderungen, weil sie für die kleinen und mittleren Gemeinden eine leichte Verbesserung ihrer Finanzausstattung erbringen. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die unterschiedliche Steuerkraft der Kommunen nach wie vor der Hauptgrund für die zum Teil erheblichen Unterschiede bei der Finanzlage ist. Die Schlüsselzuweisungen können die unterschiedliche Finanzkraft nur zum Teil ausgleichen.

Eines muss ich jetzt auch klarstellen, weil da immer wieder gewisse Forderungen kommen: Wir wollen am vertikalen Finanzausgleich festhalten, weil bei einem horizontalen Finanzausgleich, also bei einem Ausgleich der Kommunen untereinander, einzelne Gemeinden für ihre Initiativen für mehr Einnahmen oder für bessere Bedingungen bestraft würden. Der Staat muss − so wird es bald in der Verfassung stehen − die unterschiedlichen Steueraufkommen, soweit das finanziell möglich ist, wenigstens teilweise ausgleichen. Er muss vor allem eine finanzielle Grundausstattung sicherstellen, die den Gemeinden nicht nur die Erfüllung der Pflichtaufgaben ermöglicht, sondern auch freiwillige Leistungen. Wichtig ist, dass die Investitionsfähigkeit der Gemeinden erhalten bleibt; denn 70 % der öffentlichen Investitionen kommen von den Gemeinden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Das ist wichtig, weil es wieder Krisen geben könnte.

Wir haben in Bayern eine relativ große Zahl von finanzschwachen Gemeinden, vor allem in strukturschwachen Gebieten. Eine noch größere Zahl von Gemeinden bewegt sich in finanziell einigermaßen gesichertem Mittelfeld. Einige wenige Gemeinden sind überproportional reich. Diese reichen Gemeinden verwässern natürlich die Statistik, sodass der Staat immer darauf verweist, dass im Durchschnitt alles passt.

Meine Damen und Herren, für die finanzschwächeren Kommunen hat man die Stabilitätshilfen in Höhe von 75 Millionen eingeführt. Das ist für diese Gemeinden zwar hilfreich, kann aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Außerdem werden diese 75 Millionen aus der Verbundmasse − neben weiteren 625 Millionen − genommen, sodass die Verbundmasse um 700 Millionen gekürzt wird; der Rest bleibt für die Schlüsselzuweisungen. Entscheidende Verbesserungen der finanziellen Ausstattung der Kommunen können nur dadurch erfolgen, dass ihr Anteil an der Verbundmasse nach und nach angehoben wird. Sie haben das erkannt und haben, offenbar auf unsere Anträge in den letzten Jahren hin, den Anteil an der Verbundmasse ständig angehoben auf jetzt 12,75 %. Wir sind uns mit den kommunalen Spitzenverbänden aber darin einig, dass das nicht das Ende sein kann. Es ist zwar erfreulich, dass die Gemeinden mehr bekommen − das hängt auch mit der höheren Verbundmasse zusammen -, aber die kommunalen Spitzenverbände fordern 15 %. So weit wollen wir nicht gehen; denn diese Anhebung kann nur nach und nach erfolgen. Wir haben in unserem Antrag die Zahl von 13 % genannt. Diese Mehreinnahmen sollen in die Schlüsselzuweisungen fließen, weil das der richtige Ausgleich für die Gemeinden ist.

Schon traditionell sind unsere Anträge zur Kfz-Steuerkompensation und zur Schülerbeförderung. Ich sage, weil es sonst vergessen wird, immer: Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, als die Kfz-Steuerbeteiligung bei 65 % lag und es bei der Schülerbeförderung 80 % waren. Dass man das nicht von heute auf morgen wieder so machen kann, ist klar; aber Anhebungen in diesem Bereich sind durchaus erforderlich, vor allem weil die Zahlungen aus der Kfz-Steuerkompensation in relativ gleicher Höhe bleiben.

Ich möchte auch sagen: Eine Verbesserung des Finanzausgleichs, mehr Geld im Finanzausgleich, nützt uns nichts, wenn sich auf der anderen Seite die Kosten für die Jugendhilfe und vor allem für die Sozialleistungen laufend erhöhen. Insbesondere die Eingliederungshilfe steigt, vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung, ständig an. Das im Zusammenhang mit dem Fiskalpakt versprochene Bundesleistungsgesetz liegt jetzt scheinbar auf Halde. Es

muss unbedingt kommen. Denn kein Finanzausgleich nützt uns, wenn auf der anderen Seite die Gelder wieder in die Sozialleistungen fließen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wir hoffen, dass das Gesetz im Frühjahr 2013 kommt und dass das dann endlich umgesetzt wird.

Zum Einzelplan 13 allgemein. Die Landesbank ist ein eigenes Thema. Darüber könnte man jetzt wieder eine halbe Stunde reden. Wir haben jetzt erfreulicherweise eine Rückzahlung bekommen. Diese Rückzahlung wird allerdings nicht für die Tilgung verwendet, sondern wird als Rücklage für mögliche Zahlungen aus unserer Garantie für eventuell eintretende Verluste, die 2014 erstmals abgerechnet werden, verwendet werden müssen. Dagegen kann man grundsätzlich nichts sagen. Nur, eines muss man auch sagen: Es sollen fünf Milliarden von der Landesbank zurückgehen. Davon stammen zwei Milliarden aus der Garantiesumme. Wenn das zum Ausgleich für die Zahlungen genommen wird, die wir für die Landesbank leisten müssen, können diese fünf Milliarden nicht für die Schuldentilgung verwendet werden.

(Volkmar Halbleib (SPD): So ist es!)

Wir fordern einen Tilgungsplan; aber es bestehen natürlich auch viele Unwägbarkeiten, sodass nicht klar ist, ob das möglich ist. Die erste Unwägbarkeit sitzt in Österreich. Heute oder morgen wird dort entschieden, ob es zu einer Klage kommt. Ich hoffe und wünsche für uns alle und für die Landesbank, dass die damaligen Vereinbarungen mit den Österreichern im Rahmen der HGAA rechtssicher gemacht worden sind.

Meine Damen und Herren, zum Flughafen Nürnberg muss ich unbedingt noch etwas sagen.