Zukünftig müssen wir vermeiden, dass die EEG-Umlage bei sinkenden Strompreisen steigt. Das wäre möglich, indem wir den schwankenden Zuschlag auf den Börsenpreis durch einen fixen Zuschlag ersetzen. Damit würde die EEG-Vergütung bei sinkenden Börsenpreisen nicht mehr steigen, und niedrigere Börsenpreise könnten an die Verbraucher weitergegeben werden.
Vor dem Hintergrund aller Reformüberlegungen ist für uns eines klar: Der Bestandsschutz für bestehende Anlagen ist stets zu gewährleisten. Das bringt auch unser Dringlichkeitsantrag zum Ausdruck. Wir lehnen jede Form von Rückwirkung ab. Investoren brauchen Vertrauensschutz und Investitionssicherheit.
Eine weitere wichtige Maßnahme, die im Dringlichkeitsantrag aufgeführt ist, ist die Beschränkung der Umlagebefreiung auf diejenigen stromintensiven Unternehmen, die tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen. Wir müssen deshalb prüfen − das hat die Bundeskanzlerin schon letztes Jahr formuliert −, ob es richtig war, dass wir so viele Unternehmen herausgenommen haben, weil mehr Firmen profitieren, als vorher beabsichtigt war.
Uns ist der Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiv produzierenden Unternehmen in Deutschland und Bayern ein großes Anliegen. Es ist aber richtig, die aktuellen Regelungen mit dem Ziel zu überprüfen, zukünftig die richtige Balance zwischen der notwendigen Entlastung der stromintensiven Industrie und den kleineren und mittleren Unternehmen sowie den Verbrauchern zu finden. Diese Zielsetzung beinhaltet unser Antrag hinsichtlich der Korrekturen zum EEG. Ich bitte um Zustimmung.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag − Sie haben den Vorrednern sicher gut zugehört − könnte auch aus der Energiekommission kommen. Der Antrag enthält viele Selbstverständlichkeiten und schöne Ziele, aber keine konkreten Maßnahmen. Der Vertreter der FDP hat genau das Gegenteil der CSU-Position wiedergegeben. Ich glaube, Sie haben recht. Sie brauchen die Energiekommission. Sie brauchen die Energiekommission, damit sich Ihre Fraktionen einig werden. Das ist der entscheidende Punkt. Schauen wir uns einmal das Thema an: Was wollen CSU und FDP mit ihrem gemeinsamen Antrag? Was halten Sie von den Vorschlägen des Bundeswirtschaftsministers? - Darauf gehen Sie nicht ein. Teilen Sie die Einschätzung des Bundesumweltministers, der Ihrer Partei angehört? Würde man die Vorschläge von Umweltminister Altmaier, die in einem internen Arbeitspapier dargestellt worden sind, umsetzen, käme dies einem Neubaustopp für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gleich. Teilen wir diese Auffassung oder nicht?
Wir können noch weiter gehen. Die FDP hat vorhin die Stromsteuer angesprochen. Der bayerische Wirtschaftsminister möchte die Stromsteuer reduzieren. Der Bundesminister der gleichen Partei möchte das nicht. Die CSU-Fraktion äußert sich nicht dazu. Davon steht auch nichts im Antrag, was bedeutet: Wir haben zwei gegensätzliche Reden gehört, die für den gleichen Antrag geworben haben. Das zeigt, wie inhaltsleer Ihr Antrag zum Thema Energiewende ist.
In Ihrem Antrag fordern Sie eine Technologieneutralität. Genau das möchten wir nicht. Hätte es eine Technologieneutralität beim EEG gegeben, wäre der Solarstrom nie so schnell günstiger geworden.
Damals vor zehn Jahren hätten sich Photovoltaik-Anlagen, die damals mit 50 Cent pro Kilowattstunde vergütet worden sind − heute weit unter 20 Cent −, im Falle der Technologieneutralität nicht durchsetzen können.
Sie haben einen weiteren Bereich bei der Energiewende nicht verstanden. Sie sagen die ganze Zeit, es würde ausreichen, etwas in erneuerbare Energien zu investieren, wenn man sie in ein altes Energiesystem presse. Das funktioniert nicht. Das Energiesystem muss sich den erneuerbaren Energien anpassen. Wir brauchen ein neues Energiemarktmodell bzw. ein neues Markt-Design. Auf diese Themen gehen Sie in Ihrem Antrag gar nicht ein. Eines muss man Bundesumweltminister Altmaier wirklich zugutehalten: Im Papier, das er vorgelegt hat, hat er relativ gut begründet − das hat Kollege Reiß auch schon richtig dargestellt −, warum die Börsenpreise sinken, wenn EEG-Strom ins Netz eingespeist wird. Die Umlage steigt, ohne dass eine einzige Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien hinzukommt. Ich nehme jetzt einmal die fixe Zahl von 20 Cent pro Kilowattstunde EEG-Vergütung an. Der Börsenpreis beträgt vier Cent. Damit müssen Sie 16 Cent umlegen. Beträgt der Börsenpreis drei Cent, müssen Sie in den nächsten Jahren einen Cent mehr umlegen, ohne dass eine einzige neue Anlage hinzukommt.
Wir sollten uns einmal die Preisentwicklung an der Börse anschauen. Der Strom, der für das Jahr 2014 im Termingeschäft gekauft wird, wird mit vier Cent pro Kilowattstunde gehandelt. Das ist bereits jetzt ein Cent weniger als vor einem Jahr. Vor fünf Jahren betrug der Börsenpreis noch sechs Cent pro Kilowattstunde. Das heißt, dass der Berechnungsmechanismus geändert werden muss. Darauf geht unser Antrag ein. Eine Möglichkeit wäre die Einführung des Umwälzmechanismus, der bis zum 1. Januar 2010 vorhanden war und dann geändert worden ist. Der EEG-Strom sollte im Grundpreis festgelegt werden. Man könnte die durchschnittlichen Kosten der Stromentstehungskosten als Grundlage heranziehen, damit die Umlage nicht steigt, wenn die Börsenpreise nach unten gehen. Diese Entwicklung darf so nicht weitergehen.
Die Probleme hat der Bundesumweltminister zumindest verstanden. Eine Lösung legt er nicht vor. Unser Antrag bringt zwei Lösungsansätze in die Debatte ein. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Dem SPD-Antrag werden wir zustimmen. Dem Antrag der FREIEN WÄHLER werden wir mit einer kleinen Änderung ebenfalls zustimmen. Den Antrag der Fraktionen
der FDP- und der CSU lehnen wir ab. Das ist ein Antrag, bei dem niemand weiß, wo er hinführt. Es ist nicht nötig, in einen Antrag hineinzuschreiben, dass der Bestandsschutz zu gewährleisten ist. In einem Rechtsstaat ist der Bestandsschutz durchaus gewährleistet. Das muss man nicht in einen Antrag schreiben. Das zeigt, dass Sie nichts Richtiges zum Thema zu schreiben hatten. Sie haben einfach allgemeine Floskeln in den Antrag hineingeschrieben.
Herr Hartmann, bitte bleiben Sie am Mikrofon. Herr Thalhammer hat eine Zwischenbemerkung angemeldet.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Hartmann, ich möchte eine Aussage von Ihnen hervorheben: Dank des EEG sei der Solarstrom so günstig. Das haben Sie gerade so formuliert.
Ich möchte Sie ganz ehrlich fragen: Wie teuer wollen Sie die erneuerbare Stromversorgung in diesem Land noch gestalten? Der Kostentreiber Nummer 1 bei der Energiewende ist die Photovoltaik. Dank der CSU- und der FDP-Fraktion konnten die Auswüchse, die Strom zum Luxusgut machen, aufgehalten werden. Strom darf nicht zu einem Luxusgut werden. Strom muss für alle bezahlbar sein. Das müssen Sie von den GRÜNEN endlich einmal einsehen.
Lieber Herr Kollege, darauf kann man relativ kurz antworten. Als das EEG eingeführt worden ist, hat sich die FDP-Fraktion noch nicht mit dem Thema Energiewende befasst. Man wollte gezielt neue Techniken wie Solaranlagen in den Markt bringen.
(Tobias Thalhammer (FDP): Wir haben schon Umweltpolitik gemacht, da hat es Sie noch gar nicht gegeben!)
Diese wurden damals mit 50 Cent pro Kilowattstunde vergütet. − Ich habe Ihnen zugehört, jetzt hören Sie mir zu. In Deutschland gibt es kein anderes Beispiel für ein Marktanreizprogramm, das hinsichtlich der Förderung pro Kilowattstunde aus der PV-Anlage so schnell abgeschmolzen worden ist. Anfangs waren es 50 Cent, dann ist die Förderung deutlich unter die 20 Cent gegangen. Zeigen Sie mir ein anderes Marktanreizprogramm, das so schnell reduziert worden ist, ohne dass der Markt zusammengebrochen ist. Sie werden keines finden.
Die Investitionskosten für Photovoltaik-Anlagen sind in den letzten zehn Jahren um 90 % gesunken. Bei Windkraftanlagen sind sie um 50 % gesunken − trotz technischer Optimierungen und gestiegener Stahlkosten. Außerdem sind die Rohstoffpreise gestiegen. Was haben Sie auf der anderen Seite? Da sind fossile Kraftwerke, deren Kosten seit dem Jahre 2000 um 70 % gestiegen sind. Dort müssten Sie die Schraube ansetzen. Die Kosten der erneuerbaren Energien bewegen sich nach unten. Dass sie nicht verschenkt werden, ist jedem klar. Die Kosten hat man jedoch reduziert. Sie haben recht, wir tragen einen Rucksack mit uns. Sie können sich sicherlich noch an die Debatte vor zweieinhalb Jahren erinnern. Wir als GRÜNEFraktion haben einen Antrag eingebracht, mit dem gefordert worden ist, die EEG-Umlage zügiger und in kürzeren Abständen anzupassen, um die großen Stufen zu vermeiden. Eine rechtzeitige Anpassung hätte die EEG-Umlage erleichtert. Wir waren nicht diejenigen, die sich dem verweigert haben. Wir wollten eine verlässliche Anpassung. Wir wollten nicht ihre Hauruck-Methoden.
Dieser Passus ist jedoch ein ganz wichtiger Teil unseres Antrags. Die Ankündigung, auch die Förderung bestehender Anlagen werde verändert, hat in der Bevölkerung zu großer Unruhe geführt. Sie dürfen eines nicht vergessen: Gerade im ländlichen Raum haben Menschen in der Absicht, ihre Altersversorgung aufzubessern, PV-Anlagen installiert. Dort ist die Beunruhigung besonders groß. Deswegen ist der Bestandsschutz für Bayern sehr wichtig.
Herr Kollege, ich habe diesen Passus Ihres Antrags nur deshalb erwähnt, weil er so überflüssig ist. Dass Bestandsschutz gilt, ist doch eine Selbstverständlichkeit. Wenn man hier investiert, geschieht dies unter bestimmten politischen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen. Auf
Wenn Sie es allerdings nötig haben, diesen Grundsatz in Ihrem Antrag zu untermauern, muss man echt Angst haben. Wer weiß, was manche Ihrer Leute, insbesondere Ihr Koalitionspartner, mit dem EEG vorhatten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Zellmeier, es ist entscheidend, dass wir den Bestandsschutz für die bestehenden Anlagen wahren. In der Rede von Herrn Kollegen Gumppenberg wurde jedoch deutlich, dass er diesen Bestandsschutz nicht will; zumindest will er ihn aufweichen.
Sie müssen nur aufpassen, wie Sie in Ihrer Regierungsfraktion damit umgehen. Heute ist von diesem Redepult aus schon zweimal sehr klar ausgeführt worden, dass sich die Reden von Tobias Reiß und von Kollegen Gumppenberg diametral entgegenstehen. Letztlich weiß man nicht genau, was Ziel des Antrags der Koalitionsfraktionen ist.
Lassen Sie mich an Beispielen aufzeigen, dass Sie das, was Sie in Ihrem Antrag formulieren, eigentlich nicht so meinen:
Das erste Beispiel betrifft die Kosten, die den im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen aus dem EEG entstehen. In diesem Haus habe ich mehrmals erklärt, dass Schwarz-Gelb in Berlin den Kreis derer, die die Last der Energiewende zu tragen haben, immer weiter verkleinert hat. Die Zahl der befreiten Unternehmen ist von 500 auf etwa 2.500 gestiegen. Diese Entscheidung ist bewusst getroffen worden. Der einzelne Haushalt − die Privatfrau, der Privatmann − muss mehr bezahlen, nicht die Allgemeinheit. Um die soziale Verträglichkeit der Energiewende sicherzustellen, muss die Zahl derjenigen, die zahlen, möglichst hoch sein. Ich wiederhole: SchwarzGelb in Berlin hat den Kreis der Betroffenen kleiner gemacht.
Ein weiteres Beispiel: Hinsichtlich der Offshore-Windenergie wurde im EEG die Jahreszahl verändert. Die Anfangsvergütung wird angehoben: Wer vor dem 1. Januar 2018 eine Offshore-Windkraftanlage in Betrieb nimmt, erhält 19 statt 15 Cent pro Kilowattstunde. Im Rahmen der EEG-Novellierung sind grundsätzlich alle Vergütungen nach unten korrigiert worden; für die Offshore-Windenergie gab es jedoch eine Anhebung auf 19 Cent pro Kilowattstunde. Ja, warum denn? Bestimmt nicht, weil sich die Privatfrau oder der Privatmann an einem Offshore-Windkraftpark beteiligt. Das haben Sie im Interesse der vier großen Energieunternehmen in Deutschland beschlossen. Das ist klassische Klientelpolitik!
Jetzt behaupten Sie, dass Sie die Bürger nicht mehr belasten wollten. Den ersten Schritt in Richtung Belastung sind Sie jedoch mit der EEG-Novelle gegangen.
Das Beste daran − lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen −: Laut Energiewirtschaftsgesetz werden den Unternehmen für Strom, den sie nicht liefern, nicht nur 19 Cent, sondern 25 Cent garantiert. Tennet baut die Leitungen nicht, aber Sie zahlen denen nicht nur 19, sondern sogar 25 Cent. Das haut doch den Deckel weg! Dann gehen Sie hin und sagen: Für Strom, den wir volkswirtschaftlich nicht nutzen können, zahlen wir gern 25 Cent. − Wenn Sie so mit der Energiewende umgehen, brauchen Sie sich nicht zu wundern, dass die Bürgerinnen und Bürger Ihnen nichts mehr glauben.
Der Antrag der Koalition ist ein Feigenblatt. Wir haben aufgezeigt, wo die grundsätzlichen Probleme der Energiewende liegen. Sie haben über vier Jahre hinweg kein neues Marktdesign entwickelt; in Bayern sind entsprechende Schritte jedenfalls nicht unternommen worden. Ihnen mangelt es auch an Ideen, wie es weitergehen soll. Sie wollen eine Quote, einen Deckel auf die erneuerbaren Energien. Auf diesem Weg gehen wir nicht mit.
Den Punkt der Planungssicherheit für zehn Jahre haben wir auf Bitten der GRÜNEN aus unserem Antrag herausgenommen. Wir werden den Anträgen der GRÜNEN und der SPD zustimmen, den Antrag der Koalitionsfraktionen aber ablehnen.