Josef Zellmeier

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Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Zustand der Wasserversorgung in Bayern ist sehr gut. Das gilt insbesondere dann, wenn man einen Vergleich mit den Verhältnissen in Deutschland und Europa zieht. Bemerkenswert ist auch, dass 99,1 % der Bürger an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind. Seit 1946 haben die Kommunen 9 Milliarden Euro in die Wasserversorgung investiert. Rund 40 %, also 3,5 Milliarden, davon sind Zuschüsse des Freistaats Bayern. Das dürfte neben den Bürgern – die Wasserversorgung ist und soll kostendeckend sein – der höchste Anteil sein, den ein Kostenträger aufbringt.
Kommunen stehen für hohe Effizienz, Versorgungssicherheit, hohe Qualität, Nachhaltigkeit, Kundenzufriedenheit, in der Regel auch soziale Preisgestaltung sowie demokratische Kontrolle über unser wichtigstes Lebensmittel. Deshalb hat sich die CSU-Landtagsfraktion immer gemeinsam mit der Staatsregierung dafür eingesetzt, dass der Wassermarkt nicht privatisiert und liberalisiert wird.
Auch in Brüssel gab es meines Wissens eine SPDAbgeordnete, die nicht so gestimmt hat, wie Sie das gerne gehabt hätten. Bleiben wir bitte einmal sachlich. In diesem Haus sind wir uns Gott sei Dank alle einig. Schuldvorwürfe in Bezug auf eine Sache, bei der wir uns einig sind, verstehe ich nicht. Gerade unsere gemeinsame Position ist doch entscheidend dafür, um unser Anliegen in Europa voranzubringen. Was bringt es denn, wenn wir uns in dieser Sache gegenseitig die Köpfe heiß reden?
- Lieber Herr Kollege Halbleib, Sie wissen doch ganz genau, dass uns diese gemeinsame Position stark macht. Wenn Sie nun ein Wahlkampfthema daraus machen wollen, finde ich das äußerst bedauerlich.
Gerade Bayern hat dafür gesorgt, dass die Wasserwirtschaft in Deutschland auf einem modernen Stand ist. Daran haben wir wesentlich mitgewirkt, ebenso wie am kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Diese unsere Leistung lassen wir uns von Ihnen doch nicht
madig machen, meine Damen und Herren. So geht es nicht.
Privatisierung an sich ist weder negativ noch positiv.
Man muss immer im Einzelfall entscheiden. Gerade die rot-grüne Bundesregierung unter Kanzler Schröder hat massiv privatisiert, offensichtlich auch mit Ihrer Duldung. Wenn wir jetzt beim Wasser diese Privatisierung nicht wollen, weil die Nachteile deutlich überwiegen, dann sollten wir darüber doch nicht streiten, sondern Seite an Seite gemeinsam dafür kämpfen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb sei auch noch einmal gesagt: Wir haben einiges erreicht. Die Ausschreibungspflicht ist entfallen, wenn die Kommune die Wasserversorgung in Eigenregie betreibt. In der Präambel der Richtlinie steht jetzt, dass Wasser ein öffentliches Gut ist. Wir haben also bereits Erfolge erzielt, auch wenn sie noch nicht ausreichen. Deshalb werden wir weiter kämpfen, damit mit unserem Trinkwasser keine Experimente gemacht werden. Ich sage Ihnen auch, diese Experimente will der Bürger nicht, denn diese europäische Bürgerinitiative ist die erste erfolgreiche Bürgerinitiative, und zwar mit einer bemerkenswert großen Zahl von Unterschriften, nicht nur in Deutschland. Dahinter stehen wir doch in vollem Unfang. Deshalb weg mit dem parteipolitischen Streit. Kämpfen wir gemeinsam dafür: Keine Experimente mit unserem Trinkwasser!
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Wasserversorgung in Bayern ist erstklassig, das gilt für die Qualität, die Leitungsnetze und natürlich auch die sozialverträglichen Preise. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube,
wir sind uns alle einig, dass wir keinerlei Bedarf haben, die Wasserversorgung in Bayern zu privatisieren.
Mein Dank gilt den Kommunen, die in hervorragender Weise in den letzten Jahrzehnten dafür gesorgt haben, dass wir beste Qualität haben und das oft in schwierigen Debatten. Wasser kostet nämlich etwas, und es kostet auch etwas, Wasserleitungen zu bauen. Ich sage das, denn mein Vater war Mitbegründer eines Wasserzweckverbandes und viele Jahre Vorsitzender. Es war früher nicht immer einfach. Heute aber sind alle froh - die Bürger in erster Linie -, dass wir diese hervorragende Qualität haben und, dass wir von den früheren Formen der Eigenversorgung und auch der privaten Versorgung weg sind. Ich kann deshalb nur sagen: Wir sind uns Gott sei Dank alle einig, dass wir die Aufnahme des Wassers in die Dienstleistungsrichtlinie ablehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CSU kämpft auf allen Ebenen, in Europa, im Bund, im Land und bei den Kommunen dafür, dass wir zu dieser Konzessionsrichtlinie eine einheitliche Linie verfolgen. Wir sagen ganz klar: Liebe Europäer, mischt euch nicht in Dinge ein, die in Bayern und im ganzen Bundesgebiet gut laufen.
Die parteiübergreifenden Proteste zeigen Erfolge. Auch die Aktivitäten der Staatsregierung zeigen Erfolge. Es hat schon Verbesserungen im Entwurf der Richtlinie gegeben. Deshalb haben CSU und FDP auch einen Antrag zum Landesentwicklungsprogramm − LEP − eingereicht, damit wir ins LEP aufnehmen, dass die Wasserversorgung kommunal bleiben soll. Ich glaube, das ist ein deutliches Signal. Wir hätten das im LEP nicht zwingend sagen müssen, aber es handelt sich um ein deutliches Signal, dass wir gemeinsam zur kommunalen Wasserversorgung stehen.
Die Probleme, die es jetzt noch in der Richtlinie gibt, beispielsweise die Mehrspartenunternehmen oder die offenen Fragen bei der Wasserlieferung, gilt es mit dem EU-Kommissar Barnier abzuklären. Wir erhoffen uns hier auch vonseiten des Bundes den nötigen Druck, damit das passiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss aber auch eines sagen: Es gibt in Deutschland auch große Wasserversorger, beispielsweise die Gelsenwasser AG, die den beiden Städten Bochum und Dortmund gehört
und die massiv in Polen investiert und polnische Wasserversorger aufgekauft haben. Das ist für unser Anliegen natürlich kein Vorteil, denn darauf bezieht sich die EU-Kommission, wenn sie sagt, es gibt auch deutsche Wasserunternehmen, die im Ausland tätig geworden sind. Aber ich glaube, wir sollten uns − das muss ich der Ehrlichkeit halber sagen − klarmachen: Früher war Gelsenwasser kein kommunales Unternehmen. Erst vor ungefähr zehn Jahren ist Gelsenwasser von den beiden Städten übernommen worden, damit aber auch die Beteiligung im Ausland.
Wir haben dem SPD-Antrag im Ausschuss zugestimmt. Dazu stehen wir auch. Wir beziehen uns auf die Ausschussvoten. Mit dem Koalitionspartner konnten wir uns einigen, liebe Kollegen von der FDP, wir wollen ja alle das Gleiche.
Den Anträgen der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN können wir aber wegen einiger Punkte nicht zustimmen, obwohl wir − darüber können wir uns Gott sei Dank einig sein − alle das Gleiche wollen. Aus meiner Sicht hätten wir dem Antrag der GRÜNEN, wenn sie einen bestimmten Punkt herausgenommen hätten, zustimmen können. Wegen der Berichtsanträge der FREIEN WÄHLER haben wir von der CSU im Prinzip auch kein Problem, Herr Kollege Pohl. Aber es gibt schon Berichtsaufforderungen. So erscheinen Ihre Berichtsaufforderungen nicht notwendig.
Aber leider Gottes sind wir uns in der Koalition bei Detailfragen nicht einig geworden. Deswegen werden wir uns auf die Ausschussvoten beziehen. Dabei ist wichtig, dass der eindeutige Antrag der SPD-Fraktion von uns allen mitgetragen wird. Damit wollen wir ein Zeichen dafür setzen, dass wir gemeinsam für eine kommunale Wasserversorgung in Bayern Verantwortung tragen.
Herr Kollege Runge, die Äußerung des Abgeordneten Ferber deutet darauf hin, dass wir gegenüber dem ursprünglichen Stand der Konzessionsrichtlinie eine Verbesserung erreicht haben. Insofern ist es jetzt kommunalfreundlicher als vorher.
Aber wir sind mit diesem Zustand nicht zufrieden. Deshalb gibt es klare Positionen der CSU in allen Par
lamenten zu diesem Thema. Sie haben recht, dass die Entschließung im Bundestag abgeschwächt wurde. Aber Sie dürfen auch wissen, dass die Kollegen von der FDP-Bundestagsfraktion ursprünglich der schärferen Variante zugestimmt hatten. Warum es nachträglich zu der Abschwächung kam, weiß ich nicht und will ich auch gar nicht wissen.
Mir ist wichtig, dass wir uns einig sind und der SPDAntrag eine ganz klare Position ausdrückt, die wir in der Koalition in vollem Umfang unterstreichen. Wir haben in allen Ausschüssen des Landtags zugestimmt. Das ist entscheidend. Das gilt auch für die Kollegen der FDP. Es gilt auch für das LEP. Beide Koalitionsfraktionen haben immer gemeinsame Anträge gestellt. Ansonsten gilt die Koalitionstreue. Diese müssten auch Sie einhalten, wenn es zu einer Koalition käme, die wir uns alle nicht wünschen.
Herr Kollege Pohl, wir verstecken uns nicht hinter der FDP; das haben wir gar nicht nötig.
Ich kann Ihnen sagen: Wenn Sie offensichtlich eine Dreierkoalition anstreben, dann werden die Bürger und wir alle dankbar sein, dass es eine Koalition von CSU und FDP gibt. Ich möchte nicht wissen, was ein rot-grün-freies Bündnis alles fabrizieren würde, bei dem Sie sich mit Sicherheit verbiegen müssten.
Ihr Antrag ist ja nur ein Berichtsantrag. Er trifft keine klaren Aussagen. Insofern ist es für uns nicht essenziell, ob wir ihm zustimmen oder nicht. Aber ich kann Ihnen eines sagen: Zu dem Thema gibt es schon Berichtsanträge. Eigentlich ist Ihr Antrag überflüssig. Oder sollen wir sagen, wir könnten dem Antrag, obwohl er überflüssig ist, zustimmen, um kein falsches Zeichen zu setzen?
Allerdings muss man auch sagen: Die wichtigen Dinge werden wir gemeinsam beschließen. Wenn wir dem Antrag der SPD zustimmen, dann sind wir doch alle auf einer Linie. Dass Sie das Thema aufgreifen, ist natürlich auch Parteitaktik von Ihrer Seite.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hanisch hat vorhin ein gutes Stichwort geliefert: Es ist gut, in Bayern zu leben. − Das kann man nicht oft genug betonen. Gerade die innere Sicherheit ist ein wesentlicher Standortfaktor und ein Markenzeichen Bayerns.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die innere Sicherheit ist auch ein Teil der sozialen Gerechtigkeit - das sage ich mit voller Überzeugung -; denn bei uns in Bayern kann auch der kleine Mann, Otto Normalverbraucher, sicher leben.
Ich war erst vor Kurzem auf meiner Hochzeitsreise in Südafrika und habe dort die Villenviertel, aber auch die mittelständischen Gegenden sehr genau angeschaut: Überall gibt es Stacheldraht, Überwachungsanlagen und Sicherungseinrichtungen. Dort leben nur diejenigen gut, die sich einen Sicherheitsdienst leisten können. Die Bürger, die ihn sich nicht leisten können, haben dort schlechte Karten. Deshalb sage ich: Innere Sicherheit, liebe Kolleginnen und Kollegen gerade von der SPD, ist auch ein Teil der sozialen Gerechtigkeit.
- Es ist erfreulich, dass ich dafür Applaus bekomme.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber Sicherheit ist nicht gottgegeben. Sicherheit beruht auch darauf,
dass die CSU zur Polizei und zu der Arbeit der Polizei steht und dass wir ihr die nötigen rechtlichen Instrumente geben. Dazu gehört eindeutig auch die Videoüberwachung. Wir brauchen die Videoüberwachung gerade an öffentlichen Plätzen, insbesondere an den Bahnhöfen. Die Erfolgsbilanz ist eindeutig. Kritik, wie sie gerade von Rot-Grün kommt, ist meines Erachtens realitätsfremd.
- Da haben wir auch mit der FDP manchmal einen kleinen Dissens. Aber wir müssen uns ja nicht überall einig sein, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Im Übrigen sind wir uns auch mit 80 % der Bevölkerung einig − Sie kennen die Umfragewerte -: 80 % der Bürger sagen, sie seien für die Videoüberwachung. Ich glaube, es ist ein schlagendes Argument, dass die Bevölkerung, und zwar parteiübergreifend, für dieses Instrument ist.
Meine Damen und Herren, dazu tragen auch die Erfahrungen der letzten Jahre bei. Denken wir nur einmal daran: Es ist jetzt ziemlich genau dreieinhalb Jahre her, dass Dominik Brunner auf tragische Weise zu Tode kam, weil er helfen wollte. Er kam aus meiner näheren Umgebung. Ich habe damals das Ganze sehr intensiv mitverfolgt, auch die Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger. Eine Folge dieses Falles war, dass der Freistaat und die Bahn die Videoüberwachung bei den S-Bahnen auf der Stammstrecke massiv ausgebaut haben. Jeden Tag profitieren 800.000 Fahrgäste davon.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, auch die Münchner Verkehrsgesellschaft hat im U-BahnBereich, im Trambahn-Bereich und im Bus-Bereich die Videoüberwachung massiv ausgebaut. Gerade in den rot-grün regierten Städten München und Nürnberg hat es hier den meisten Zuwachs gegeben. Seien Sie einmal ehrlich: Ihre Kommunalpolitiker machen doch genau das, was Sie kritisieren. Der Erfolg gibt ihnen und uns recht: Die Videoüberwachung trägt dazu bei, dass es weniger Straftaten gibt und dass schwere Fälle aufgeklärt werden können.
Ein weiteres Argument ist der Kofferbombenanschlag, der im Hauptbahnhof in Bonn verübt werden sollte. Ausgerechnet auf Gleis 1 gab es keine Videoüberwachung. Nur eine Aufnahme bei McDonald’s hat dazu geführt, dass man überhaupt eine Ahnung bekommen hat, wer der Täter sein könnte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir von der CSU setzen aber nicht auf FastFood-Restaurants, wenn es um Überwachung und Aufklärung geht, sondern auf öffentliche Einrichtungen. Wir wollen auch, dass die Speicherungsdauer
und natürlich auch der Datenschutz einheitlich gehandhabt werden. Auch das ist uns wichtig. Beides gehört zusammen. Akzeptieren wir doch die Videoüberwachung als wichtigen Teil der inneren Sicherheit, und stehen wir zur Arbeit unserer Polizei! Bayern muss eine Hochburg der inneren Sicherheit bleiben.
Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist sehr gut, in Bayern zu leben, nicht nur gut. Darin sind wir uns wohl alle einig. Das wird bleiben, solange die CSU die Mehrheit der Staatsregierung, den Ministerpräsidenten und den überaus erfolgreichen Innenminister stellt.
Herr Kollege Hartmann, Sie haben den Bestandsschutz als überflüssig bezeichnet.
Dieser Passus ist jedoch ein ganz wichtiger Teil unseres Antrags. Die Ankündigung, auch die Förderung bestehender Anlagen werde verändert, hat in der Bevölkerung zu großer Unruhe geführt. Sie dürfen eines nicht vergessen: Gerade im ländlichen Raum haben Menschen in der Absicht, ihre Altersversorgung aufzubessern, PV-Anlagen installiert. Dort ist die Beunruhigung besonders groß. Deswegen ist der Bestandsschutz für Bayern sehr wichtig.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Kollege Förster hat mit seiner sehr engagierten Rede enorm vorgelegt. Ich verstehe, dass er viel Herzblut investiert hat. Wir haben ja in der EnqueteKommission gemeinsam sehr viel gearbeitet und diesen hervorragenden Bericht im Laufe von drei Jahren verfasst. Natürlich ist es wünschenswert, manches etwas schneller auf den Weg zu bringen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Sie wissen doch, dass gerade die Regierungsfraktionen nicht alles in Anträge gießen, sondern auch sehr viel
über den direkten Kontakt zu den Regierungsmitgliedern erreichen.
Lieber Kollege Förster, diese indirekten Wege bringen häufig etwas. Natürlich geht der aktuelle Schwerpunkt dahin, das Kinder- und Jugendprogramm neu aufzulegen. Ich habe ebenfalls mit Frau Lerch-Wolfrum geredet. Sie hat gesagt, man brauche die Zeit jetzt für dieses Kinder- und Jugendprogramm. Ein umfassender Bericht sei äußerst aufwendig, weil viele Details von den Mitarbeitern des Kultus- und des Sozialministeriums zusammengetragen werden müssen. Das alles im Detail zusammenbringen, erfordert einen hohen zeitlichen Aufwand. Ich bin mit dem Präsidenten des Bayerischen Jugendrings, der oben auf der Tribüne anwesend ist, einig, dass es richtig ist, zunächst das Kinder- und Jugendprogramm neu aufzulegen und es möglichst im kommenden Jahr in Kraft treten zu lassen. Darauf müssen wir den Schwerpunkt legen. Ich möchte nicht, dass Kapazitäten durch einen Bericht gebunden werden, der viele, oft kleine Details enthält.
Die Jugend-Enquete hat viel gebracht. Das Kinderund Jugendprogramm war ein wichtiger Teil in der Arbeit der Enquete-Kommission. Das darf man nicht gering schätzen. Wie Kollege Dr. Förster gesagt hat, stimmen wir fraktionsübergreifend überein, dass der eingeschlagene Weg gut ist. Wir haben doch auch Kontakt mit den beteiligten freien Trägern und dem Bayerischen Jugendring, von wo immer wieder Rückmeldungen kommen: Ja, es läuft gut. Die Anregungen der freien Träger werden durchaus auch mit aufgenommen.
Kollege Förster hat recht, wenn er sagt, dass es sich grundsätzlich um Empfehlungen handelt. Die jugendpolitischen Sprecher dieses Hohen Hauses erwarten, dass der Enquete-Bericht tatsächlich in die Arbeit der Staatsregierung einfließt und die Anregungen aktiv aufgegriffen werden. Dieses Recht will auch ich mit dieser Debatte persönlich einfordern. Wir sagen: Liebe Staatsregierung, ihr tut zwar etwas, aber bitte tut noch mehr in diesem Bereich.
Wir haben vor Kurzem einen Bericht bekommen, der uns klarmachte, dass die Überarbeitung des Jugendprogramms notwendig war. Beim Enquete-Bericht gab es durchaus Widerstände. Wer dabei war, weiß es. Es hieß damals, es sei nicht notwendig, ein neues Kinder- und Jugendprogramm aufzulegen. Ja, es ist
notwendig, denn es hat sich vieles getan. Ich denke nur an den Betreuungsbereich oder an das Thema sexueller Missbrauch, das auch im Bereich der ehrenamtlichen Arbeit eine große Rolle spielt.
Alles in allem glaube ich, wir können in der Summe zufrieden sein, weil wir mit dem Enquete-Bericht durchaus einiges erreicht haben. Die Arbeit ist allerdings noch lange nicht beendet; darin bin ich mir mit meinem Vorredner einig.
Im Übrigen ist der Kosten- und Nutzen-Effekt gerade beim Jugendprogramm am höchsten. Ich hoffe, dass sich das im Haushalt 2013/2014 finanziell umsetzen lässt.
Ferner gab es eine Diskussion darüber, warum es keine Druckform des Enquete-Berichts gibt. Auch da habe ich nachgefragt. Ich habe erfahren, dass die Landtagsverwaltung wegen der vielen Anfragen nachgedruckt hat. Das ist erfreulich. Es sind noch viele Exemplare im Archiv vorhanden. Ich habe angeregt, einen repräsentativen Umschlag vorzubereiten, damit das Ganze auch optisch einen guten Eindruck macht. Der Bericht kann so, wie er jetzt ist, als Drucksache mit einem solchen Umschlag durchaus für repräsentative Zwecke verwendet werden. Insofern ist auch dieser Teil des SPD-Antrages als erledigt anzusehen. Wir lehnen den Antrag deshalb ab.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich das Ganze wirklich kurz machen, wie es auch angekündigt war.
Ich muss aber schon mit einigen Sätzen auf das antworten, was mein Vorredner gesagt hat. So einfach kann man es sich nicht machen. Es gibt noch keine Evaluation. Sie ist in Baden-Württemberg für 2013, also nach drei Jahren, vorgesehen. Sie verlangen in Ihrem Antrag, dass die Staatsregierung aufgrund nicht vorhandener Daten oder aufgrund von Zwischenergebnissen eine Einschätzung abgeben soll, ob das auch in Bayern funktionieren würde. Das ist viel zu früh. Man muss sich bei derartigen Regelungen, die in gewisse Freiheiten eingreifen, sehr wohl überlegen, ob man das macht und ob es sich rentiert. Um gegen das riskante Trinken von Jugendlichen vorzugehen, gibt es zwar viele Lösungsansätze, aber keine Patentlösung. Sie fordern uns auf, Schnellschüsse zu produzieren. Das halte ich für verfehlt.
Im Übrigen hat Kollege Zimmermann im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit angeregt, nach BadenWürttemberg zu fahren, um bei der dortigen Staatsregierung und den Behörden Erfahrungen einzuholen. Das kann sicher nur ein Zwischenstand sein und keine endgültige Erkenntnis. Ich bitte Sie daher um Verständnis dafür, dass wir die Ziffern 3 und 4 des Antrags gestrichen haben und die Fassung, die der Umwelt- und Gesundheitsausschuss verabschiedet hat, auch hier beschließen wollen.
Im Übrigen sei noch gesagt: Die Jugend von heute ist nicht schlechter als die vor 30 Jahren, auch damals gab es riskantes Trinken. Es ist aber richtig, dass nun dafür mehr Möglichkeiten bestehen, und zwar finanzieller Art und aufgrund des Freizeitverhaltens. Lieber Kollege Dr. Fahn, es ist auch richtig, dass der Alkoholkonsum bei den Jugendlichen insgesamt zurückgegangen ist. Wir beschäftigen uns zu Recht mit diesem Thema, weil riskantes Verhalten zugenommen hat, aber wir sollten nicht den Eindruck erwecken, als würde die Jugend in Alkohol schwimmen.
Lassen wir uns also Zeit und gehen das Ganze mit der nötigen Ruhe an. Wenn Sie in Baden-Württemberg gewesen sind - ich nehme an, Sie werden mit dabei sein -, dann sind Sie vielleicht um einiges klüger. Wir werden aber erst entscheiden können, wenn ein Schlussbericht mit einer Evaluation vorliegt. Den sollten wir auch abwarten.
Herr Kollege Perlak, ich stimme Ihnen zu, wenn Sie von dem schnellen Ausbau des Hochwasserschutzes reden. Was allerdings die Baumöglichkeiten anbelangt, so habe ich eine Frage an Sie. Wissen Sie, dass nur der Ortsteil Waltendorf in der Gemeinde Niederwinkling betroffen ist? Wissen Sie, dass es in Mariaposching in weiten Teilen Ausnahmen gibt, weil die komplette Gemeinde im Hochwasserschutzgebiet liegt? - Mir jedenfalls ist ein komplettes Bauverbot nicht bekannt.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Die Vorfälle von Rosenheim sind natürlich ein Anlass dafür, hier darüber zu diskutieren. Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass die bayerische Polizei nahezu ausschließlich eine hervorragende Arbeit macht. Ich habe vor eineinhalb Wochen eine Nachtschicht bei der Polizeiinspektion Straubing erlebt. Frau Kollegin Aures, glaube ich, war im Vorjahr bei ihrer Polizeiinspektion zu Besuch. Ich konnte
dabei feststellen, welch großes Einfühlungsvermögen dieser harte Dienst erfordert. Ich konnte aber auch feststellen, wie oft es renitente und betrunkene Personen gibt, sodass es immer wieder notwendig ist, Auszunüchternde von gefährlichen Gegenständen zu befreien, etwa ihnen den Gürtel abzunehmen, und wie dabei oft unmittelbarer Zwang angewandt werden muss. Vorsichtsmaßnahmen, die uns hart erscheinen, sind oftmals notwendig, um Bürger vor sich selbst zu schützen. Wie oft verletzen sich Inhaftierte selber? Wir waren gestern mit dem Arbeitskreis auf der Wies’n-Wache und haben dabei gehört, dass die Polizei wegen einer Verletzung angezeigt wurde. Mithilfe der Videoaufnahme in der Zelle konnte aber festgestellt werden, dass sich der Betroffene selbst verletzt hat, weil er seinen Kopf mehrfach gegen die Wand geschlagen hat.
Deshalb sollten wir alle Vorfälle ganz genau prüfen. Wir sollten sie uns ganz genau anschauen, denn hier ist alles möglich. Auf den ersten Blick und aufgrund der Presseberichterstattung könnte ein fehlerhaftes Verhalten der Polizei vorliegen. Wir dürfen aber auf keinen Fall Vorverurteilungen vornehmen. Wir sollten uns die Zeit nehmen, um genau hinzusehen. Wenn es ein Fehlverhalten gegeben haben sollte, müssen wir es konsequent verfolgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte vor noch nicht allzu langer Zeit gewissermaßen als Opfer selbst mit der bayerischen Polizei zu tun. Ich muss sagen: Die bayerische Polizei leistet Arbeit in höchster Qualität. Sie hat eine hervorragende Ausbildung und braucht oft eine Engelsgeduld, um mit der schwierigen Klientel, mit der sie zu tun hat, richtig umzugehen.
Bemerkenswert war gestern beim Besuch auf der Wies’n-Wache das Gespräch mit einem Beamten. Er hat gesagt: Wir sind froh, dass wir die Videoüberwachung in den Zellen haben, weil wir damit nachweisen können, dass wir korrekt arbeiten. Er hat mir auch gesagt: Ich möchte, dass mein Sohn, der Jugendlicher ist, von der Polizei korrekt behandelt wird, und darum möchte ich auch, dass meine Kollegen korrekt arbeiten und dass schwarze Schafe in der Polizei nichts zu suchen haben. Er hat weiterhin gesagt: Wer soll Recht und Gesetz korrekt anwenden, wenn nicht wir von der Polizei? Deshalb ist es notwendig, dass alle Vorwürfe mit aller Klarheit und Deutlichkeit aufgeklärt werden.
Frau Kollegin Tausendfreund, Sie sagten, sie seien keine Freundin zu markiger Worte. Deshalb bin ich
darüber erstaunt, dass Sie gleich von einem handfesten Skandal sprechen. Wie passt das zusammen?
Lassen Sie erst einmal die Behörden ermitteln. Lassen Sie diese erst einmal die Tatsachen feststellen und lassen Sie uns erst einmal den Beamten den Vertrauensvorschuss geben, den sie verdient haben. Zu Recht hat die Polizei nach dem Bundesverfassungsgericht das höchste Ansehen in der Bevölkerung, weil sie ihre Tätigkeit in bester Qualität erbringt.
Herr Kollege Hanisch, Sie sagten, man hätte ein dreijähriges Kind wegbringen müssen. Hat denn die Polizei gewusst, dass sich Kleinkinder im Haus befinden? Im Nachhinein zu sagen, das hätte man machen müssen, ist immer sehr einfach, wenn man bei dem Einsatz nicht selbst dabei gewesen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns in Ruhe die Vorfälle aufklären, lassen Sie keine Hektik aufkommen, lassen Sie uns aber auch die Konsequenzen ziehen, wenn ein Fehlverhalten vorliegen sollte. Das ist auch mir ein Anliegen. Die Polizei ist unser Freund und Helfer, weil feststeht, dass unsere bayerische Polizei korrekt arbeitet und weil bei einem Fehlverhalten gegen die betreffenden Beamten eingeschritten wird. In diesem Sinne bitte ich um die nötige Ruhe und Gelassenheit und darum, erforderlichenfalls die nötigen Konsequenzen zu ziehen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema beschäftigt den Bayerischen Landtag schon seit längerer Zeit. Ich bin davon überzeugt, dass sich dies in Zukunft nicht ändern wird. Liebe Kollegin Schweiger und liebe Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, Sie sollten sich darüber klar werden, was Sie eigentlich wollen. Wollen Sie Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten oder nicht?
Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann. Ihr Gesetzentwurf dient niemandem. Der Gesetzentwurf schiebt den Kommunen den Schwarzen Peter zu. Der Gesetzentwurf spaltet die Kommunen in arbeitnehmerfreundliche und arbeitnehmerfeindliche Kommunen. Dies führt zu keiner befriedigenden Situation. Mit diesem Gesetzentwurf ist niemandem geholfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus, wir sollten diesen Gesetzentwurf dahin tun, wo er hingehört, nämlich in den Papierkorb. Mehr ist er nicht wert.
Es gibt verschiedene Argumente für die Einführung der Mitbestimmung. Aber alle Spitzenverbände, Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag haben einstimmig entschieden, dass sie die Mitbestimmung nicht wollen. Die FREIEN WÄHLER, die sich als Vertreter der Kommunen sehen, haben sich nur sehr wenig daraus gemacht.
Sie müssen die Unterschiede zwischen Bayern und anderen Bundesländern berücksichtigen. In Bayern sind die Mitarbeiter der Sparkassen bei den Trägern angestellt und nicht bei der Sparkasse selbst. Das ist eine Sondersituation. Außerdem gibt es eine klare Regelung, wonach die Sparkassen in erster Linie nicht gewinnorientiert arbeiten sollen.
Ich möchte aus dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zitieren:
Die Sparkassen betätigen sich somit zwar (auch) als Wirtschaftsunternehmen. Ihre Tätigkeit ist aber nicht nur formell öffentlich-rechtlich organisiert, sondern im öffentlichen Interesse durch eine Vielzahl inhaltlicher Vorgaben und Beschränkungen reguliert, deren Einhaltung mit den Mitteln der Rechtsaufsicht zu kontrollieren ist. Von den privatwirtschaftlich organisierten Banken unterscheiden sich die Sparkassen vor allem dadurch, dass die Erzielung von Gewinn nicht ihr Hauptzweck ist. Sie weisen daher weder die für wirtschaftliche Unternehmen typische Gewinnorientierung noch deren Strukturen auf. Es ist nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Sparkassen nicht als wirtschaftliche Unternehmungen von erheblicher Bedeutung im Sinn des Art. 175 Satz 1 Alt. 2 BV bewertet und deshalb für sie
keine Unternehmensmitbestimmung, gleich welcher Art, eingeführt hat.
Das sind klare Aussagen eines aktuellen Urteils des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Eigentümervertreter sind nicht durch Gründung des Unternehmens, durch Kauf oder Erbe in den Verwaltungsrat gekommen. Über die Wahlen zum Oberbürgermeister, zum Landrat oder zum Kreis- oder Stadtrat sind sie demokratisch gewählt worden. Die Sparkassenmitarbeiter haben die Möglichkeit, über demokratische Wahlen mitzubestimmen, wer in den Gremien sitzt und ihre Interessen vertritt. Warum beantragen Sie die Mitbestimmung nicht auch für die kommunalen Unternehmen? Dort arbeiten ebenfalls Mitarbeiter der Kommunen. Warum soll dort keine Mitbestimmung eingeführt werden?
Warum fordern Sie die Mitbestimmung nur für die Sparkassen? Das ist zwiespältig und weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf weder durchdacht noch zielführend ist.
- Darauf bin ich gespannt.
Liebe Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, wie werden die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände darauf reagieren? Viel Vergnügen mit Ihrer Basis, die Sie für sich immer in Anspruch nehmen. Die CSU erweist sich dabei als ein besserer Vertreter der Kommunen als Sie.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns die Struktur der Verwaltungsräte ansehen. Über die Hälfte der Sparkassen ist aus Fusionen entstanden. Es gibt eine Vielzahl von Eigentümern. Die Sparkasse meines Stimmkreises ist mit der Sparkasse Dingolfing-Landau fusioniert. Mittlerweile gibt es fünf Eigentümer. Alle wollen zu Recht entsprechend ihrer Einwohnerzahl und ihrer Wirtschaftskraft im Verwaltungsrat vertreten sein. Hinzu kommen die Vertreter, die von der Regierung ernannt werden. Voraussichtlich werden noch mehr Fusionen erfolgen. Das wissen Sie alles. In der Oberpfalz werden diese Diskussionen aktuell geführt. Wenn wir die Gremien mit Vertretern der Mitarbeiter
schaft vergrößern, wird künftig der Einfluss der Eigentümer deutlich zurückgehen.
Lieber Herr Kollege Pohl, danke für die vielen Stichworte, die Sie mir gegeben haben. Es gibt einen gravierenden Unterschied: Die Landesbank ist zu 94 % Eigentum des Freistaates Bayern. Deshalb regeln wir es hier so, wie wir es für richtig halten.
Aber wir zwingen den Kommunen keine Regelung auf, die sie nicht wollen.
Das ist der Unterschied. Sie wollen den Kommunen eine Zuständigkeit geben, die sie gar nicht wollen. Sie wollen den Kommunen etwas aufdrängen. Das ist der gravierende Unterschied.
Wir drängen den Kommunen nichts auf. Wenn die kommunalen Spitzenverbände sagen "Her mit der Mit
bestimmung, wir wollen sie!", dann werden wir darüber reden. Aber solange das nicht der Fall ist, werden wir das nicht tun. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man kann es heute kurz machen. Beide Anträge sind zu begrüßen. Die Kartellbildung bei Feuerwehrfahrzeugherstellern ist ein Thema, das nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Kommunalpolitiker bewegt; denn jeder, der einmal Gemeinderat war, jeder, der einmal ein Feuerwehrmann war - für mich trifft beides zu -, weiß, wie oft Feuerwehrfahrzeuge bestellt werden, mit wie viel Herzblut sich die Feuerwehrmänner genau darum kümmern, welches Fahrzeug für sie das Richtige ist. Dass sich die vier großen Hersteller absprechen, bis auf zwei Stellen hinter dem Komma die Quoten ausmachen, die erreicht werden müssen und die Quoten aufgrund von Gegenmaßnahmen dann auch erreicht werden, ist ein unglaublicher Vorgang. Dagegen muss entsprechend vorgegangen werden. Deshalb ist es zu begrüßen, dass im Innenausschuss darüber berichtet wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wir wollen das Gleiche erreichen. Ich selbst habe bei uns im Arbeitskreis angeregt, uns damit zu befassen. Wir brauchen diese Aufklärung. Wir müssen wissen, wo wir den Kommunen helfen können. Wir müssen auch den 330.000 Feuerwehrleuten in Bayern Rede und Antwort stehen können: Was hat der Landtag getan, um das Problem zu lösen?
Die massiven Absprachen, die stattgefunden haben, suchen ihresgleichen; das muss man wirklich sagen. Ich war entsetzt, als ich heute in den Sitzungsunterlagen für den Innenausschuss den Bericht der Kartellbehörde gelesen habe. Ich konnte kaum glauben, dass die Absprachen nicht nur lose Absprachen waren, sondern alles bis aufs i-Tüpfelchen festgelegt war.
Ich begrüße auch, dass die GRÜNEN Punkt 3 ihres Antrages zurückgezogen haben. Wir wollen zunächst die Berichterstattung. Es wäre nicht zielführend, Schlussfolgerungen zu ziehen, bevor wir wissen, welche Auswirkungen es gibt. Insofern werden wir beiden Anträgen zustimmen, da Punkt 3 des Antrages der GRÜNEN entfallen ist.
Herr Präsident, Hohes Haus! Unbestritten ist, dass die Zahl der Spielhallen deutlich zugenommen hat. Unbestritten ist auch, dass dieses Thema durchaus geeignet ist, bei der Bevölkerung und bei den kommunal Verantwortlichen Emotionen zu wecken. Ich habe, wie schon mehrfach ausgeführt, am Bahnhof in Straubing erlebt, welche Wellen und Wogen Spielhallen und Spielautomaten auslösen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unbestritten ist außerdem, dass es Steuerungsmöglichkeiten im Baurecht gibt, die aber nicht immer greifen und vor allem im Vorfeld, bevor eine Spielhalle kommt, nicht präven
tiv angewandt werden können. Liebe Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, Sie haben recht: In der CSU-Fraktion gibt es durchaus Sympathien für die Spielgerätesteuer, auch wenn wir uns dazu noch nicht abschließend positioniert haben. Allerdings gibt es auch Bedenken, die ich kurz formulieren möchte. Wir wollen nicht, dass eine Spielgerätesteuer zu einer Art Einnahmequelle für die Kommunen wird. Andernfalls könnten manche klammen Kommunen auf die Idee kommen, Zentren für Spielhallen zu schaffen.
Dieser Gedanke liegt nicht so fern, wenn man damit Geld machen kann. Fehlentwicklungen sind durchaus möglich.
Außerdem stellt sich die Frage, ob nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Vergnügungssteuer auf Spielautomaten überhaupt noch der richtige Weg ist; denn eine pauschale Steuer nach der Zahl der Geräte ist künftig nicht mehr möglich. Hier müsste ein differenzierter Erhebungsmodus angewandt werden, der sicherlich auch verwaltungsaufwendig ist. Des Weiteren besteht bei einer zu hohen Spielgerätesteuer die Gefahr, dass ein Abdrängen in die Illegalität erfolgt.
Eine Neuregelung des Glückspielmonopols steht an. Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, Sie werden jetzt sagen: Uns fallen immer wieder Argumente gegen ihre Entwürfe ein. Aber es steht tatsächlich eine Neuregelung bevor, bei der wir das Thema Spielautomaten nicht ausklammern können, weil der Europäische Gerichtshof gerade darauf abgestellt hat, dass bei Spielhallen das Monopol nicht greift und damit eine Begründung für das Monopol hinfällig ist. Im Übrigen haben wir die Bagatellsteuern bis auf zwei - die Hundesteuer und die Zweitwohnungssteuer - abgeschafft. Beide sind vom Ertrag her nicht besonders hoch; sie liegen bei 20 Millionen Euro. Ich bezweifle, dass wir eine Vergnügungssteuer einführen sollten; denn die Flut von Steuern ist ohnehin beachtlich.
Die beiden Gesetzentwürfe enthalten handwerkliche Fehler. Im Gesetzentwurf der GRÜNEN ist von einer Umsatzbesteuerung die Rede. Ich halte es für zweifelhaft, ob das zulässig ist; denn das Umsatzsteuergesetz des Bundes regelt diese Materie abschließend. Im Gesetzentwurf der SPD ist etwas zweideutig von einem Umsatzbezug und von einer Beschränkung auf 15 % die Rede. Wie Sie alle wissen, lehnt der Städtetag eine Begrenzung nach oben ab. Hier wollen die Kommunen Freiheit haben. Das ist auch ein Argument, um diese beiden Gesetzentwürfe abzulehnen. Ich bin aber überzeugt, dass die Diskussion damit
nicht beendet ist. Mein Fazit: Wir können den beiden Gesetzentwürfen so nicht zustimmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Beschäftigtenvertreter in den Verwaltungsräten der Sparkassen, das Kollege Hanisch vorgestellt hat, ist nicht neu. Über dieses Thema können wir nicht so einfach hinweggehen. Natürlich gibt es im Gegensatz zu den anderen Großbanken bei den Sparkassen keinen Arbeitnehmervertreter. Dieses Thema bedarf einer intensiven Diskussion. So einfach, wie es sich die Freien Wähler machen, ist es aber auch nicht. Wir haben mehrere Punkte zu berücksichtigen. Kollege Hanisch hat es vorhin angesprochen: 15 von 16 Ländern haben die Mitarbeitervertretung. 15 von 16 Ländern haben aber auch die Beschäftigten bei den Sparkassen und nicht beim Träger. Das muss man der Ehrlichkeit halber auch sagen. Es ist ein Unterschied, ob ich bei einem Landkreis bzw. einer Stadt oder bei einer Sparkasse beschäftigt bin. Deshalb muss man sehr wohl prüfen, ob es Nachteile hätte, wenn die Beschäftigungsverhältnisse geändert würden. Wenn wir über Mitbestimmung reden, müssen wir auch darüber reden, wo die Mitarbeiter beschäftigt sind. Wenn die Einführung der Mitbestimmung eine Änderung der Beschäftigungsverhältnisse nach sich ziehen würde, müssten wir fragen, welche Vor- und Nachteile eine solche Maßnahme für die Mitarbeiter hätte.
Zudem ist ein Popularklageverfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängig. Auch den Ausgang dieses Verfahrens sollten wir abwarten. In der Entscheidung werden uns vielleicht wichtige Hinweise dafür gegeben werden, wie eine neue Regelung aussehen sollte, wenn wir sie denn anstreben.
Werte Kolleginnen und Kollegen von den Freien Wählern, Sie sagen immer, Sie seien den Kommunen am nächsten. Wissen Sie, dass die kommunalen Spitzenverbände der Gemeinden, Städte und Landkreise einstimmig die Mitbestimmung abgelehnt haben? Sie sollten sich deshalb nicht über die Köpfe der Betroffenen hinwegsetzen, sondern überlegen, ob Sie damit den Willen Ihrer angeblichen Basis vertreten. Die Stellung der Eigentümer wird durch die Einführung der Mitbestimmung eindeutig geschwächt. Künftig würden die Eigentümer nur mehr zur Hälfte im Verwaltungsrat vertreten sein. Die Eigentümer sind aber demokratisch gewählt. Die Verwaltungsratsmitglieder sind nicht irgendwelche Kapitalisten, die bei der Sparkasse Anteile haben, sondern Vertreter demokratisch gewählter Gremien.
Ich habe hier den Jargon der SPD übernommen. Entschuldigen Sie bitte, wenn ich mich Ihrer Ausdrucksweise befleißigt habe.
Als besonders bedenklich empfinde ich das Optionsmodell. Wenn wir eine Regelung einführen, wäre mir eine verpflichtende Regelung, wie sie SPD und GRÜNE schon einmal vorgeschlagen haben, lieber. Das Optionsmodell verschiebt die Verantwortung nur auf die Sparkassenträger, die Kommunen. Es gibt dann arbeitnehmerfreundliche und weniger arbeitnehmerfreundliche Träger. Wer will denn die Debatte in den kommunalen Gremien vor Ort haben? Wo haben wir vergleichbare Mitbestimmungsregelungen bei den größeren Unternehmen, nach denen die Unternehmen selbst bestimmen könnten, ob sie eine Mitbestimmung wollen oder nicht? Das sehe ich als Verschieben der Verantwortung. Liebe Kollegen von den Freien Wählern, das Motto "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" gelingt bei Ihnen manchmal, in den meisten Fällen aber Gott sei Dank nicht. Ich hoffe, es gelingt auch hier nicht.
Die Frage, welche Vorteile oder Nachteile eine Beschäftigung bei den Sparkassen statt beim Träger hat, ist sehr genau zu prüfen.
Es ist genau abzuwägen, welche Folgen man damit auslöst. Deshalb werden wir mit Sicherheit dem Entwurf so, wie er vorliegt, nicht zustimmen. Wir sind auf die Beratungen in den Ausschüssen gespannt. Vielleicht gibt es wesentliche Erkenntnisse. Ich würde aber an Sie appellieren: Warten wir erst ab, was der Bayerische Verfassungsgerichtshof sagt.
Herr Staatssekretär, Sie haben vorher den Abbau von Standards angesprochen. Das ist meines Erachtens ein wichtiges Thema. Ich kenne in meinem Stimmkreis Bürgermeister, die ohne Staatszuschuss bauen, weil die Standards so hoch sind, dass sie den Zuschuss auffressen. Gibt es schon ganz konkrete Vorstellungen und Beispiele, wo man Standards abbauen könnte?
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Die beiden Vorrednerinnen, Frau Kollegin Kamm und Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, haben es bereits gesagt: Wir haben uns am 22. April dieses Jahres eingehend mit vier Dringlichkeitsanträgen zum Thema Spielhallen befasst. Damals haben wir den Berichtsantrag von CSU und FDP beschlossen. Diesen Bericht sollten wir uns mit einer entsprechenden Bewertung genau zu Gemüte führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Entwicklung zeigt, dass Spielhallen und Spielgeräte tatsächlich mehr geworden sind. Ich habe das in Straubing selbst erlebt. Frau Kollegin Kamm, der Bahnhof und der Gaststättensaal solltlen zu Spielhallen umfunktioniert werden. Es gab einen öffentlichen Aufschrei deswegen. Ich weiß also, wovon ich spreche. Wir sollten uns aber aufgrund des Berichts, der noch folgen wird, genau ansehen, welche Möglichkeiten es gibt, Spielhallen und Spielgeräte ganz konkret zu besteuern. In
diesem Berichtsantrag haben wir nicht nur die anderen Bundesländer mit der Spielhallensteuer angesprochen, wir haben auch die rechtlichen Möglichkeiten wie die Baunutzungsverordnung oder die Gewerbeordnung angesprochen. Man muss sich schon die Frage stellen, ob eine Steuer das richtige Instrument ist, um die Ansiedlung von Spielhallen zu verhindern oder zu begrenzen.
- Es könnte, Herr Kollege Rohde, ein Anreiz für die Gemeinden sein, zu sagen: Siedeln wir Spielhallen an, dann bekommen wir nicht nur Gewerbesteuer, sondern auch Spielgerätesteuer. Man muss das also sehr genau bewerten, man muss die Erfahrungen der anderen Bundesländer ernsthaft betrachten. Man kann nicht im Schnellschuss, so wie das hier passiert, einfach sagen: Wir wollen eine kommunale Bagatellsteuer, wie wir sie in vielen Fällen abgeschafft haben, hier auf die Schnelle wieder einführen. Ich plädiere deshalb für etwas mehr Geduld und dafür, abzuwarten und alles genau zu bewerten. Das werden wir auch in der Koalition tun. Ich sage hier einmal für mich: Ich kann mir eine Besteuerung durchaus vorstellen, ich will aber nicht sagen, dass sie kommen wird. Erst muss man noch mehr dazu wissen.
Im Übrigen könnte auch ein Abdrängen in die Illegalität stattfinden. Auch das muss uns bewusst sein. Wenn es teurer wird, wird dann vielleicht in der Illegalität mehr gespielt als auf dem legalen Weg. Etwas, das man überwachen und kontrollieren kann, weil man es kennt, ist mir immer noch lieber als eine verdeckte, eine schwarze Spielhölle, die wir schließlich nicht wollen.
- Liebe Frau Kollegin, ich spreche von einer schwarz betriebenen Spielhölle. Im Übrigen, nicht alles, was schwarz betrieben ist, ist falsch. In der Landespolitik beispielsweise ist schwarze Politik eher positiv, das haben wir schließlich in vielen Fällen erlebt.
Sie haben sicher von der neuesten Auswertung im nationalen Schultest gehört: Hier zeigt sich wieder einmal, wie gut schwarz betriebene Politik sein kann. So wird es auch bei den Spielhallen sein: Wir werden eine schwarze Lösung, eine schwarz-gelbe Lösung finden, die den Kommunen gerecht wird und denjenigen, die spielsüchtig sind. Dafür werden wir gemeinsam das Richtige tun. Zunächst aber wollen wir die
Ergebnisse des Berichtes ausgiebig diskutieren und auswerten.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Aures, die Landesbank hat mit der Feuerschutzsteuer gar nichts zu tun, denn diese ist zweckgebunden und könnte gar nicht anders verwendet werden.
Auch da brennt es gelegentlich, deshalb brauchen wir eine gute Feuerwehrausstattung, um löschen zu können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehr in Bayern ist enorm. Ihr gehören mehr Bürgerinnen und Bürger an als in den anderen Bundesländern. Über 300.000 ehrenamtliche Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen stellen die größte Bürgerbewegung, die größte Bürgerinitiative Bayerns dar.
Es ist deshalb notwendig, dass wir unsere Feuerwehrleute hervorragend ausbilden und dass wir Investitionen fördern und die ehrenamtliche Tätigkeit stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wir können zweien Ihrer Anträge zustimmen. Wir werden den Antrag, die Förderrichtlinien anzupassen, aber ableh
nen. Sie sind nämlich leider wieder einmal zu spät dran. Die Förderrichtlinien sind in Gesprächen mit den Spitzenverbänden abgestimmt worden und sie werden, davon gehe ich aus, in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. Man hat einen konstruktiven Kompromiss gefunden. Soweit ich gehört habe, handelt es sich um einen Kompromiss zwischen der Förderung der ländlichen Feuerwehren - man wird ein oder zwei Stellplätze höher fördern - und der Förderung der größeren Feuerwehren. Sie müssen stärker gefördert werden, weil dort durch den technischen Aufwand wesentlich höhere Kosten entstehen.
Wir werden den Antrag ablehnen, weil er zum einen überholt ist. Es gibt aber noch einen weiteren Grund: Die SPD hat die Forderungen des Landesfeuerwehrverbandes völlig ungeprüft übernommen. Als Politiker, als Hohes Haus, müssen wir abwägen, was sinnvoll, was machbar, was umsetzbar ist. Diese Abwägung ist jetzt erfolgt. Ich denke, wir können vieles höher fördern, beispielsweise und vor allem die Stellplätze. Wir werden auch die Schlauchtürme wieder berücksichtigen, das ist mir sehr wichtig. Andere Dinge, wie beispielsweise eine Generalsanierung, kommen aber nicht in Frage, weil sie auf Dauer nicht bezahlbar sind.
Auch uns von der CSU-Fraktion bewegt die Zukunft der Feuerwehrschulen stark. Die Aus- und Weiterbildung ist ein wichtiger Punkt in der heutigen Zeit. Die Technik, das Wissen und das Können der Feuerwehrleute müssen wesentlich besser sein, als das in der Vergangenheit der Fall war, um sich selbst und andere im Notfall besser schützen zu können. Deshalb gibt es die Projektgruppe. Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie waren wieder einmal zu spät dran. Diese Projektgruppe existierte schon, bevor Ihr Antrag eingereicht wurde. In dieser Projektgruppe sind die Fachleute vertreten. Deshalb danke ich an dieser Stelle auch dem Landesfeuerwehrverband, dass er bereit ist, für die Teilprojekte Personal, Organisation, Ausbildung und Infrastruktur sein Wissen und Können einzubringen. Auch wir haben das Ziel, eine flächendeckende Aus- und Weiterbildung zu sichern. Die drei Standorte Geretsried, Regensburg und Würzburg sollen weiterhin Schwerpunkte der Ausbildung bleiben.
Natürlich gibt es Schwachpunkte und Änderungsbedarf. Auch mir ist bewusst, liebe Frau Kollegin Aures, dass die Ausstattung manchmal zu wünschen übrig lässt. Es ist allerdings widersprüchlich, wenn Sie einerseits sagen, manche der Feuerwehrfahrzeuge draußen seien uralt, während Sie andererseits erklären, diese Fahrzeuge seien besser als die von der Feuerwehrschule. Wie viel älter sollen dann diese Fahrzeuge sein? - Ich glaube, unsere Feuerwehren draußen auf dem Land sind gut ausgestattet. Diese gute Ausstattung wollen wir auch bei den Feuerwehrschulen. Wir
brauchen ein vernünftiges Personalkonzept, und in dieser Frage vertraue ich auf die Projektgruppe, die bis zum Jahresende sicherlich gute Vorschläge vorlegen wird. Wir werden deshalb dem Berichtsantrag in der Fassung des Innenausschusses zustimmen. Anders als Sie wollen wir aber keine Vorgaben. Wir wollen einen Bericht, in dem dargelegt wird, was die Projektgruppe macht. Die Projektgruppe soll nämlich frei arbeiten können, ohne parteipolitische Vorgaben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Förderung des Ehrenamtes ist nicht nur bei der Feuerwehr, aber auch dort, für mich und die ganze CSU-Fraktion ein zentrales Anliegen. Wir wollen den Vergleich mit den anderen Bundesländern und wir brauchen diesen Vergleich sicherlich nicht zu scheuen. Lassen Sie mich aber anmerken, so sinnvoll der Bericht ist, es sind einige Punkte im Antrag enthalten, bei denen ich große Zweifel hege. Eine Beteiligung an der Altersvorsorge hört sich gut an, aber wegen ein paar Euro monatlicher Rente für Feuerwehrdienstzeiten wird heute kein junger Mensch zur Feuerwehr gehen. Viel wichtiger ist eine herausragende technische Ausstattung. Denn junge Menschen begeistern sich für die Technik, sie wollen einsatzfähig und stolz sein auf ihre Feuerwehr, wenn sie ausrücken und zum Notfall fahren müssen. Deshalb brauchen wir vor allem Investitionen in die Technik, weniger in die nachgelagerte Altersversorgung, die in den Köpfen junger Menschen, glaube ich, keine Rolle spielt.
Steuerliche Vergünstigungen sind für das Ehrenamt natürlich immer gefragt. Darüber wird aber wohl eher der Bund entscheiden als Bayern.
Das Gleiche gilt für die Versicherung: Hier ist mehr die Privatwirtschaft gefragt.
Die motivierenden Formen der Anerkennung liegen mir sehr am Herzen. Allerdings weiß ich nicht, ob dort der Stein der Weisen gefunden wird. Aber wenn es in anderen Ländern noch neue Formen der Anerkennung gibt, die besser sind als unsere, werden wir diese Anregungen sicherlich gerne aufgreifen.
Ein großes Anliegen ist mir die Freistellung der Feuerwehrdienst Leistenden seitens der Arbeitgeber. Manche Arbeitgeber sagen: Du kannst schon Mitglied der Feuerwehr sein, aber tagsüber rückst du nicht aus, nur in deiner Freizeit. - Daran müssen wir arbeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen; das ist ein Punkt, der im Rahmen des Berichts eine besondere Würdigung erhalten sollte.
An Vergünstigungen etwa bei staatlichen Einrichtungen wird bereits gedacht; die Ehrenamtskarte ist in Vorbe
reitung. Das sollte man eng miteinander abstimmen. Auch hier ist der Bericht sicherlich sinnvoll.
Skeptisch bin ich, wenn es darum geht, den Feuerwehrführerschein zu bezuschussen, weil hier kommunale und staatliche Aufgaben vermischt würden. Ich sage demgegenüber ganz bewusst: Ein Ziel der Föderalismusreform war es, die Aufgaben von Bund und Land zu entflechten. Wir sollten also im Land die Aufgaben von Staat und Kommunen nicht zusätzlich verquicken, sodass jede einzelne Aktivität der Kommunen staatlich gefördert wird, sondern vielmehr dafür sorgen, dass die Kommunen finanziell gut ausgestattet sind. Nicht sinnvoll ist es, wenn wir in einzelne Förderungen gehen, die sehr bürokratisch, verwaltungsaufwendig und kostenintensiv sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Wir werden, wie gesagt, dem Antrag auf einen Bericht zum Ehrenamt in der vom Innenausschuss vorgeschlagenen Fassung zustimmen.
Herr Präsident, Hohes Haus! Wir haben die Thematik Alkoholmissbrauch heute Vormittag sehr intensiv behandelt. Dagegen nimmt sich das Thema Spielhallen vergleichsweise gering aus. Tatsache ist allerdings, dass die Zahl der Spielhallen innerhalb von acht Jahren von 818 auf 1.371 gestiegen
ist. Das sind immerhin 67 %. Im "Pressespiegel" konnten Sie vorgestern lesen, dass sich die Zahl der Automaten seit dem Jahr 2000 auf 14.000 verdoppelt hat.
Ich weiß aus eigenen Gesprächen mit einem ehemaligen Spielsüchtigen, welche verheerenden Folgen die Spielsucht für den Betroffenen, aber auch für die Familie, die Angehörigen und Freunde hat. Deshalb muss man vorsichtig sein. Man muss das Thema rechtzeitig aufgreifen und die Entwicklung beobachten und man muss vor allem die Frage stellen, welche Möglichkeiten es gibt, steuernd einzuwirken.
Der "Fränkische Tag" hat gestern geschrieben: "Glücksspiel bringt den Gemeinden Geld, aber kein Glück". Und die Zwischenüberschrift lautete: "Kommunen können den Wildwuchs nicht eindämmen".
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt verschiedene Steuerungselemente. Ich nenne die Baunutzungsverordnung und das Gewerberecht. Allerdings hören wir immer wieder von Fällen, wo Spielhallen in nicht beplantem Bereich entstehen, da die Kommunen dazu bisher keine Vorgaben gemacht haben, was der Normalfall ist.
Ich habe selbst einen Fall in Straubing erlebt. Dort hat die Deutsche Bahn AG Überlegungen angestellt, eventuell eine Spielhalle im Saal der Bahnhofsgaststätte anzusiedeln. Dort hatte es bis dahin Kulturveranstaltungen gegeben. Es erfolgte ein Aufschrei in der Öffentlichkeit und in den Medien und es kam eine Riesenreaktion der Leser. Eine Flut von Leserbriefen war die Folge. Es kamen Ängste vor den Folgen für die Jugendlichen zur Sprache, die sich am Bahnhof aufhalten, und natürlich auch Ängste um den Verlust des Saales für Kulturveranstaltungen.
Eines trifft zu. Die Spielhallenbesitzer, die Automatenwirtschaft insgesamt zahlen deutlich höhere Mieten und Pachten, als dies für andere Zwecke möglich wäre. Daraus resultiert die Entwicklung, dass die Inhaber von Gaststätten und anderer entsprechender Örtlichkeiten versuchen, mehr aus ihren Gebäuden herauszuholen das ist per se nichts Verwerfliches -, indem sie beabsichtigen, Spielhallen anzusiedeln.
Der Verband der Automatenwirtschaft hat bereits reagiert. Ich glaube, Sie haben alle ein entsprechendes Schreiben dieses Verbandes bekommen. Darin heißt es, die Zahlen seien nicht so dramatisch. Der Verband spricht von einem Zuwachs von lediglich 30 %.
Unter all diesen Aspekten ist unser Berichtsantrag richtig und wichtig. Wir müssen endlich die richtigen Zahlen erfahren, um die Entwicklung bis zum Jahre 2009 nachvollziehen zu können. Wir müssen wissen, ob die Behauptung des Automatenverbandes stimmt, dass die
nach der neuen Richtlinie ab dem Jahre 2011 aufzustellenden Spielautomaten wesentlich weniger Suchtpotenzial aufweisen. Stimmt das alles? Wir wissen im Grunde über all das viel zu wenig und wollen deshalb, dass eine Einschätzung durch das Innenministerium sowie die betreffenden Spitzenverbände erfolgt, ob die Steuerungselemente über die Baunutzungsverordnung ausreichen und die Gemeinden damit wirklich sinnvoll planen können. Keine Gemeinde will eine Häufung von Spielhallen und keine Gemeinde will, dass attraktive Plätze und Örtlichkeiten durch Spielhallen ihren Charakter verlieren.
Über § 33 i der Gewerbeordnung gibt es nach der Föderalismusreform für die Länder die Möglichkeit, steuernd einzugreifen. Auch das müssen wir näher betrachten, um herauszufinden, wie diese Steuerungselemente wirkungsvoll angewendet werden können.
Auch die Steuer auf die Spielhallen ist ein wesentlicher Punkt. Eine solche Steuer gibt es in anderen Bundesländern. Hierzu gibt es viele Fragen wie zum Beispiel auch die, ob durch die Steuer eine Abwanderung in die Illegalität entstehen könnte. Denn es ist billiger, wenn man keine Steuer zahlen muss.
Eine andere Frage geht dahin, ob die Steuer ein Anreiz für die Kommunen sein kann, Spielhallen vermehrt anzusiedeln, weil man damit ja Geld hereinholen kann. All diese Fragen müssen wir klären und das wollen wir mit unserem Berichtsantrag erreichen.
Wir werden den Antrag der GRÜNEN, die ebenfalls einen Bericht fordern, ablehnen. Denn ein Bericht reicht nach unserer Meinung aus. Darüber hinaus werden wir auch die Dringlichkeitsanträge der Freien Wähler und der SPD ablehnen; denn wir wollen zunächst den Bericht hören und dann die Konsequenzen daraus ziehen.
Es bringt nichts, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Freien Wählern, wenn wir jetzt Forderungen aufstellen, ohne das nötige Hintergrundwissen zu haben. Ich bitte also, unserem Antrag zuzustimmen.
Herr Staatsminister Zeil, ich habe noch eine Frage zur Technologieneutralität. Sie haben vorhin dargestellt, wie wichtig die Technologieneutralität ist. Ich persönlich bin der Meinung, dass das nicht ideal ist. Ich kann Ihnen einen Fall aus meiner Heimatgemeinde Laberweinting schildern. Dort haben wir vier Ortsnetze. Wir sitzen jeweils am Ende des Ortsnetzes, das heißt, wir haben überall schlechte Versorgung. Im größten Ortsnetzbereich hatten wir letztes Jahr einen Funkversorger, Televersa, der gescheitert ist, weil er nicht alle versorgen konnte. Jetzt will der Gemeinderat die bestehenden Kupferkabel aufrüsten, damit wir auf 2 Megabit kommen. Derselbe Funkversorger sagt nun: Jetzt habe ich eine neue Technologie; jetzt kann ich versorgen. Ergebnis der Geschichte ist: Die Förderung des Aufrüstens der bestehenden Kupferkabel stockt wieder, weil die Gemeinde wieder Nachweise erbringen muss, dass der Funkversorger doch nicht versorgen kann.
Herr Staatsminister, gibt es aus Ihrer Sicht Möglichkeiten, vonseiten der Verwaltung, der Regierung und auch des Ministeriums deutlich Druck auszuüben, damit nur Funkversorger zugelassen werden, die auch wirklich versorgen können, damit das Spiel nicht immer von vorne losgeht, dass Funkversorger die Glasfaser verhindern?
Ich habe eine zweite Frage. Für meinen Stimmkreis das gilt nicht nur für meine Heimatgemeinde - ist es typisch, dass viele Gemeinden am Ortsnetzrand liegen; meine Gemeinde liegt sogar am Rand von vier Ortsnetzen. Wäre es nicht sinnvoll und machbar, die Förderung, die grundsätzlich gut ist - wir waren auch die ersten, die eine derartige Förderung aufgelegt haben -, so zu gestalten, dass nicht nur pro Gemeinde 100.000 Euro, sondern pro Ortsnetz und Gemeinde 100.000 Euro gewährt werden? Bei vier Ortsnetzen in einer Gemeinde fallen die Kosten ja viermal und nicht nur einmal an.
Frau Staatssekretärin, eigentlich haben sich alle meine Fragen erübrigt, weil Sie sie gerade beantwortet haben. Damit verzichte ich auf meine Wortmeldung.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Gesetzentwürfe von SPD und Freien Wählern lösen ein Problem, das es Gott sei Dank in Bayern faktisch nicht gibt.
Beide Vorredner haben betont, dass sie den Vorwurf der Mauschelei nicht erheben.
- Herr Kollege Meyer, den Vorwurf des Anscheins des Fremdgehens haben Sie nicht erhoben. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar.
Ich möchte die Diskussion nutzen, zu Beginn eine Ehrenerklärung für alle bayerischen Richter und Staatsanwälte und auch für die Präsidenten und Generalstaatsanwälte abzugeben. Sie haben höchstes Ansehen im Freistaat Bayern, in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa. Die bayerische Justiz ist geachtet, weil die bisherige Entscheidungsfindung zu guten, zu hervorragenden Ergebnissen geführt hat.
Sie führten die Differenzen zu Beginn der neuen Koalition an. Mein Gott, eine gewisse Selbstfindungsphase
braucht man, bis manche Dinge ordnungsgemäß laufen.
"Eignung, Befähigung und Leistung" sind das oberste Prinzip der Bayerischen Staatsregierung. Ich bin dankbar, dass es in Bayern keine politischen Ernennungen gibt. Ich persönlich - Sie mögen das anders sehen habe stets ein ungutes Gefühl, wenn vor der Wahl der Bundesverfassungsrichter in der Zeitung steht, wer der CSU, der Opposition oder wer den Liberalen nahesteht. Wie auch immer. Solche Dinge gefallen mir nicht; denn dort wird der Anschein der Parteilichkeit erweckt. Das war beim Bundesverfassungsgericht Gott sei Dank faktisch nie der Fall. Trotzdem wird die Wahl vorab in den Medien diskutiert. Diese Diskussion sollten wir uns in Bayern ersparen, indem wir das bewährte System aufrechterhalten: Die Fachministerien machen Vorschläge. Auf dieser Ebene wird mit dem Präsidialrat und dem Hauptstaatsanwaltsrat diskutiert und es werden Vorschläge unterbreitet. Dazu gibt es eine Aussprache. Das ist gut so.
Ja, bitte.
Das ist richtig. Das lässt sich auch nicht vermeiden. Sie kennen die entsprechenden Verfahrensvorschriften. Es ist selbstverständlich, dass die Parteien Vorschläge machen. Wir sollten das aber nicht auf die Ebene der Oberlandesgerichte und der Landgerichte transportieren; denn das sind in der Regel die Gerichte, mit denen die Bürger am meisten zu tun haben. Ich möchte nicht, dass diskutiert wird, ob ein Gerichtspräsident dieser oder jener Partei angehört.
- Ich bin Ihnen sehr dankbar, Herr Pohl, dass Sie das ansprechen.
Auf höchster Ebene kann man die Parlamente nicht draußen lassen. Das ist gut so. Wir wollen, dass die Verfassungsgerichte demokratisch verankert sind. Ansonsten gilt für den öffentlichen Dienst in Bayern, damit auch für die Richter und Staatsanwälte, das Prinzip "Eignung, Leistung und Befähigung". Ich möchte nicht
den Anschein haben, Herr Kollege Meyer, dass parteipolitisch verfahren wird.
Erstaunlich ist im Übrigen, dass die Personalvertretungen diese Ausweitung bisher nicht gefordert haben. Diejenigen, denen man mehr Kompetenzen zukommen lassen möchte, haben das nicht eingefordert. Sie werden wissen, warum sie das nicht getan haben. - Ich meine, weil ihnen sehr wohl klar ist, dass das bisherige Verfahren ausreichend und gut ist.
Meine Damen und Herren, Transparenz ist in diesem Bereich - es handelt sich um wenige Stellen - sehr einfach herzustellen. Die wenigen, die dafür infrage kommen, sind allen bekannt - sowohl den Ministerien als auch den Personalvertretungen. Wir wollen nicht, dass falsche Hoffnungen geweckt werden. Wenn für alle Richter und Staatsanwälte Ausschreibungen gemacht werden, wird sich mancher bewerben, der enttäuscht ist, weil er nicht zum Zuge gekommen ist.
- Diese Fürsorge, Herr Kollege Arnold, ist gut angebracht, weil wir nur wenige Geeignete für diese Stellen haben und sie zum Zuge kommen lassen sollten.
Am Gesetzentwurf der Freien Wähler erstaunt mich, dass Staatskanzlei und Ministerpräsident einbezogen werden sollen. Ich kann mich daran erinnern, dass die Oppositionsparteien und auch die Freien Wähler, als sie noch nicht hier vertreten waren, bemängelten, dass sich die Staatskanzlei zu sehr bei den Fachressorts einmische. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht der Fall. Entschieden wird auf der Ebene der Fachminister. Von der gesamten Staatsregierung wird beschlossen und abgesegnet, was die Fachminister vorschlagen. Ich bin dafür dankbar, dass wir den Staatskanzlei-Einfluss nicht haben, weil Sie uns den um die Ohren schlagen würden. Das ist der Fall. In den ersten fünf Jahren meiner Tätigkeit im Landtag habe ich mir anhören müssen, die Staatskanzlei regiere in den Ressorts mit. Das tut sie nicht. Das wird hier dokumentiert.
Aus den vorgetragenen Gründen bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die beiden Gesetzentwürfe abzulehnen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Anträge der Freien Wähler und der GRÜNEN sind uns von der CSU und mir persönlich sehr sympathisch. Allerdings können wir sie in dieser Form nicht annehmen. Ich möchte das erläutern: Ich bin seit vielen Jahren Feuerwehrdienstleistender; nur in den letzten Jahren war ich etwas inaktiv aufgrund meiner Tätigkeit hier im Landtag. Ich bin auch Vorstandsmitglied einer kleinen Feuerwehr. Ich kenne also die Problematik, die heute angesprochen wird, sehr gut. Ich bin auch Gemeinderat einer Gemeinde mit zehn Feuerwehren bei 3.500 Einwohnern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das ist unser Problem: Immer weniger Maschinisten sind in der Lage, mit dem neuen EU-Führerschein die Fahrzeuge der Feuerwehren zu führen. Vor zwei Jahren habe ich deshalb bereits einen Vorstoß unternommen. Herr Kollege Muthmann, leider Gottes ist dieser Vorschlag an den politischen Gegebenheiten gescheitert. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass weder die Europäi
sche Union noch der Bundesverkehrsminister Tiefensee diese Ausnahmeregelung wollen. Wir müssen deshalb den politischen Druck verstärken, was wir mit der heutigen Debatte tun.
Die Sicherheitsbedenken, die in diesem Zusammenhang immer wieder geäußert werden, sind meines Erachtens nicht ausschlaggebend; denn in den letzten Jahren gab es keine großen Unfälle mit Feuerwehrfahrzeugen, an denen ein Fahrer beteiligt gewesen wäre, der nicht über den jetzt nötigen EU-Führerschein verfügt hätte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Antrag fordern wir eine erneute Überprüfung der bereits gegebenen rechtlichen Möglichkeiten - auch wenn ich dafür nur geringe Erfolgsaussichten sehe - und eine Initiative in Richtung der Europäischen Union, um die Feuerwehren und Rettungsdienste dem Katastrophenschutz gleichzustellen und Ausnahmen zuzulassen. Liebe Kollegen von der Fraktion der Freien Wähler, Ihr Antrag zielt nur auf das Bundesrecht ab. Deshalb ist er aus unserer Sicht nicht ausreichend. Wir müssen auch die europäische Komponente einschließen, weil sonst die Gefahr besteht, dass alles wieder im Sande verläuft.
Zum Antrag der GRÜNEN: Bei der Textziffer 1 sind wir uns einig. Sie zielt auf das europäische Recht. Die Textziffer 2 dieses Antrags zielt auf die Einführung des Feuerwehr-Führerscheins, wie dies in Österreich der Fall ist. Diese Regelung ist für Bayern nicht anwendbar. Damit sind wir bereits einmal im Vorfeld gescheitert. Die Finanzierung der Feuerwehr-Führerscheine durch den Freistaat kann ebenfalls von uns nicht hingenommen werden. Das ist eine kommunale Pflichtaufgabe und im Übrigen ist der Freistaat nicht der Verursacher der jetzigen Situation.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Freien Wählern und den GRÜNEN, ich bitte Sie deshalb, unserem Antrag zuzustimmen. Lieber Herr Kollege Muthmann, ziehen Sie Ihren Antrag bitte zurück. Er ist mit dem Antrag der CSU deckungsgleich mit der Ausnahme, dass Sie das europäische Recht draußen lassen. Über eines sollten wir uns im Klaren sein: Wir haben nur die Chance, eine 4,25-Tonnen-Regelung zu erreichen, weil wir nur dafür die erforderliche Mehrheit im Bundesrat gefunden haben. Trotz dieser Mehrheit hat der Bundesverkehrsminister diese Regelung abgelehnt. Warum sollen es gerade 4,25 Tonnen sein? Vor allem deshalb, weil die klassischen Gespanne bis zu 4,25 Tonnen haben und mit dem B-Führerschein geführt werden dürfen. Deshalb kann diese Forderung auf der Bundesebene vertreten werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einen Hinweis geben: Im vergangenen Jahr wurde ein Antrag,
den ich mitinitiiert hatte, vom Landtag verabschiedet. Dabei ging es darum, dass die Bundeswehr Wehrdienstleistende, die bei Feuerwehren oder sonstigen Hilfsorganisationen tätig sind, bevorzugt bei der Ablegung der Führerscheine C oder C 1. Dieser Antrag wurde damals beschlossen und der Bundesverteidigungsminister hat uns zugesagt, ihn in Form einer Empfehlung aufzunehmen. Wir sollten nicht vergessen, dass die CSU-Fraktion seit mehreren Jahren in dieser Sache tätig ist.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich hätte den Wunsch, dass sich die Freien Wähler unserem Antrag anschlössen, weil unser Antrag weitergehend ist.
Liebe Kollegin, wir konnten uns tatsächlich nicht durchsetzen, aber auch die Mehrheit des Bundesrates konnte sich nicht gegen den Bundesverkehrsminister durchsetzen. Insofern sind wir hier in guter Gesellschaft, wenn ich einmal so sagen darf.
Das Zweite ist: Die österreichische Regelung enthält meines Wissens - aber vielleicht wissen Sie mehr als ich - bestimmte Ausnahmen, welche mit dem, was wir uns hier vorstellen, nämlich einer generellen Freigabe für Feuerwehrdienstleistungen, nicht vergleichbar ist. Zudem wird sie auch vom Bundesverkehrsminister abgelehnt, also haben wir hier wohl kaum Aussichten, diese Regelung durchzubringen, noch dazu, da sie für unsere Verhältnisse nicht ganz passend ist.