Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Rechtslage kann in diesem Haus niemand etwas ändern. Sie könnten allenfalls eine zusätzliche Dienststelle einrichten, die parallel zu der Staatsanwaltschaft ermittelt. Ich stelle anheim, ob das wirklich Sinn macht. Ich stelle ausdrücklich fest: Egal, ob von SPD, GRÜNEN, von FDP, CDU oder von sonst jemand regiert, gibt es bislang kein einziges Bundesland, das der Auffassung war, an dieser klaren Rechtslage sollte etwas geän
Mir liegt auch am Herzen festzustellen: Wir müssen unvoreingenommen ermitteln. Es gibt aber keinerlei Anlass, solche einzelnen Verfehlungen, wie wir sie in der Vergangenheit immer wieder feststellen mussten, zu verallgemeinern. Sie sind − das will ich auch heute wieder ausdrücklich feststellen − nicht typisch für unsere Polizei in Bayern. Ihre Rundumschlagspolemik, Frau Tausendfreund, entbehrt jeder vernünftigen Grundlage. Das braucht sich die bayerische Polizei auch nicht gefallen zu lassen.
Drittens: Was den konkreten Vorfall am 20. Januar bei der PI München 21 anbetrifft, laufen die Ermittlungen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Nach dem, was im Moment in der Öffentlichkeit bekannt ist, steht Aussage gegen Aussage. Ich werde zu diesem Sachverhalt konkret erst Stellung nehmen, wenn die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft vorliegen. Das halte ich seit meinem ersten Amtstag als Innenminister so. Sie erinnern sich vielleicht: Eine Woche nach meinem Amtsantritt gab es diese wunderschöne Geschichte mit der Hundeschule in Herzogau. Es hat sich als absolut richtig erwiesen: So wie ich es damals beim ersten Fall getan habe, habe ich es bei jedem Fall getan: Erst wird durch die Staatsanwaltschaft ermittelt, dann liegt ein Ermittlungsergebnis vor, und dann kann ich mich − egal, ob zu anonymen Vorwürfen, zu öffentlichen Vorwürfen oder dergleichen mehr − konkret äußern. Ich sehe keinen Anlass, sich spekulativ in der Öffentlichkeit zu äußern, bevor diese Ergebnisse vorliegen. Ich verspreche Ihnen ausdrücklich: Wenn die Ergebnisse vorliegen, werde ich selbstverständlich dem Hohen Haus und dem Innenausschuss präzise berichten und zu allen auch heute aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen, aber eben erst dann. Ich beteilige mich nicht an öffentlichen Spekulationswettbewerben.
Viertens: Ich bedauere sehr, dass der Anwalt der Betroffenen über den Vorfall des 20. Januar hinaus versucht, einen sehr einseitigen Eindruck seiner Mandantin einerseits und der bösen Polizei andererseits zu erwecken. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, haben in Ihrem Antrag unter anderem die Frage aufgeworfen, mit welcher Begründung und unter welchen Umständen die Polizeibeamten das Opfer am Faschingsdienstag in seiner Wohnung aufgesucht haben und am 15. Februar 2013 sogar eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Opfer stattgefunden hat. Ich will zu dieser Frage, die nicht unmittelbar die
Vorfälle vom 20. Januar betreffen, nur so viel sagen: Nach den mir vorliegenden Unterlagen war die Polizei in den letzten sieben Monaten viermal in der Wohnung der Betroffenen, das erste Mal am 18. Juli letzten Jahres. Damals hat das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München die Polizei wegen einer sofortigen vorläufigen Unterbringung nach Artikel 10 des Unterbringungsgesetzes um Amtshilfe gebeten. Die Anordnung kam wohlgemerkt von der Landeshauptstadt München. Die Polizei München hat auf deren Antrag hin dieses vollzogen. Ich verzichte darauf, die näheren Einzelheiten darzustellen, weshalb die Landeshauptstadt München sich veranlasst sah, die Unterbringung anzuordnen.
Am 20. Januar war der eigentliche Vorfall, bei dem wohlgemerkt die Betroffene selbst den Notruf der Polizei betätigt hat mit der Begründung, dass sie von ihrem Freund verfolgt und bedroht werde und dass dieser sie auch geschlagen habe. Alles Weitere, was an diesem 20. Januar geschehen ist, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Am 12.02. − diese Frage haben Sie aufgeworfen − hat ein Nachbar aus dem gleichen Haus die Polizei mit dem Hinweis gerufen, es gebe aus der Wohnung Schreie, Gepolter sowie Rufe "Hör auf" und dergleichen mehr. Daraufhin hat die Polizei diese Wohnung angesteuert, die Wohnung betreten und ist dann, nachdem sie sich davon überzeugt hat, dass jedenfalls im Moment keine weitere Gefahr drohte, wieder abgerückt. Am 15.02. hat die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vollzogen. Frau Kollegin Tausendfreund, es gibt wohl nichts daran auszusetzen, wenn der Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss erlässt, dass dann die Polizei diesen vollzieht. Dieser Beschluss steht im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in dem gesamten Komplex.
Ich frage mich schon − diese Frage erlauben Sie mir bitte - nach den Einlassungen des Rechtsanwalts und der glorreichen Aufführung gestern Abend in "stern TV": Wenn in den nächsten Tagen − das ist nach dieser Vorgeschichte nicht auszuschließen, deshalb spreche ich es auch so an − wieder ein Notruf aus diesem Haus bei der Polizei eingehen sollte, wäre es dann eigentlich richtig nach dem, was der Rechtsanwalt die letzten Tage gesagt hat, dass die Polizei dem Notruf nicht mehr Folge leistet und dieses Haus nicht mehr betritt? Kann das ernsthaft erwartet werden? So können wir doch mit dem Einsatzgeschehen unserer Polizei nicht umgehen. Ich kann doch nicht sagen, dass der Notruf einfach ignoriert werden soll.
Die Vorfälle des 20. Januar müssen sorgfältig aufgeklärt werden. Es gibt aber keinen Anlass zu der Annahme, dass diese arme Frau von der Polizei planmäßig verfolgt würde. Noch einmal: Was am 20. Januar geschehen ist, muss sorgfältig aufgeklärt werden, aber für den Versuch, auch das übrige Verhalten der Polizei zu problematisieren, gibt es nach meiner Kenntnis nicht den geringsten Anlass.
Fünfter und letzter Punkt: Heute hat in Augsburg der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder von Mathias Vieth begonnen. Es war zweifellos der schlimmste Fall von Gewalt gegen Polizisten in den letzten Jahren. Ich bedanke mich ausdrücklich, dass Herr Kollege Florian Herrmann heute auch das Thema der Gewalt gegen die Polizei angesprochen hat. Natürlich darf nicht eine Gewalttat gegen eine andere aufgerechnet werden. Niemandem käme das in irgendeiner Weise in den Sinn. Der Eindruck, der in der Debatte der letzten Tage erweckt wird, stellt tatsächlich die Realität unserer bayerischen Polizei auf den Kopf. Im vergangenen Jahr wurden knapp 14.000 Polizeibeamte während ihrer Dienstverrichtung beleidigt, bespuckt, getreten oder geschlagen. 2.000 Beamte wurden durch solche Übergriffe verletzt. Auch das ist Realität in unserem Lande.
Unsere Polizei ist nicht in erster Linie Täter, sondern in vielen Fällen Opfer. 73 % der Tatverdächtigen waren alkoholisiert oder standen unter Drogeneinfluss. Auch das ist Realität.
Trotzdem und gerade deshalb gilt für unsere Polizei bei der Ausbildung ganz klar eine gewaltfreie Konflikthandhabung. Das ist Gegenstand der Ausbildung, und zwar der Grundausbildung wie der Fortbildung. Polizeiliches Antistress-, Kommunikations- und Einsatzbewältigungstraining nennt sich das. Die entsprechenden Seminare enthalten alle wesentlichen Aspekte des polizeilichen Selbst- und Konfliktmanagements. In speziellen Führungstrainings werden Stressbewältigung, emotionale Stabilität sowie Konfliktmanagement und Selbstkontrolle trainiert. Die bayerische Polizei hat auch den Anspruch an sich selbst, im Sinne einer lernenden Organisation besondere Ereignisse und Abläufe genau zu beobachten, zu prüfen und gegebenenfalls angepasst darauf zu reagieren. Dazu gehört eine professionelle Fehlerkultur. Das erfordert auch von einer Organisation wie der bayerischen Polizei, sich für Kritik zu öffnen und Lösungen im kooperativen Dialog zu erarbeiten. Das bedeutet konkret, dass die Sorgen der Bevölkerung und ihre
Aber ich sage auch: Unsere Beamten dürfen nicht zum Freiwild werden, auf dem Besoffene und Chaoten nach Belieben − im übertragenen wie im wörtlichen Sinn − herumtreten.
Unsere Polizei ist zu absolut korrektem Verhalten verpflichtet. Dabei braucht sie auch die volle Rückendeckung dieses Rechtsstaates. Deshalb bekräftige ich heute ausdrücklich: Die Bayerische Staatsregierung steht zu unserer Polizei und sagt ihr für ihre insgesamt hervorragenden Leistungen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Bitte bleiben Sie noch. Mir ist angezeigt worden, dass sich die Kollegin Schmitt-Bussinger zu einer Zwischenbemerkung gemeldet hat. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Innenminister, Lippenbekenntnisse zu unserer Polizei brauchen wir hier nicht abzugeben; denn hinter unserer Polizei stehen wir alle. Punkt eins.
Punkt zwei: Ich hätte es für viel interessanter gehalten, wenn Sie sich zu der Verhaltensweise Ihres Polizeipräsidenten Schmidbauer geäußert hätten. Dazu haben Sie kein Wort gesagt.
Liebe Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, es ist die Aufgabe des Polizeipräsidenten von München, seinen Verband zu führen. In diesem Zusammenhang ist es − wie bei jedem Vorgesetzten in unserer Staatsorganisation − auch seine Aufgabe, sein gutes Recht, manchmal sogar seine Pflicht, sich dann, wenn er es für notwendig hält, vor seine Beamten zu stellen. Ich
Solange ich den Sachverhalt, also das, was am 20. Januar geschehen ist, nicht bewerten kann, kann ich logischerweise auch alles andere nicht bewerten.
− Sie können das gern näher erläutern. Gibt es denn ganz konkret etwas, was Sie aus eigener Erkenntnis sicher wissen, Herr Kollege? Können Sie sagen, was konkret an den Ausführungen von Herrn Schmidbauer falsch war? Haben Sie einen Ansatzpunkt, sodass Sie heute mit Fug und Recht sagen können: Ich weiß, dass das, was er gesagt hat, falsch war? Können Sie sich heute mit dieser Behauptung hier hinstellen? Ich kann es jedenfalls nicht. Deshalb tue ich es auch nicht. Das ist ganz einfach, Frau Kollegin SchmittBussinger.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. − Durch die überzogene Redezeit hat jede Fraktion circa siebeneinhalb Minuten zusätzliche Redezeit erhalten. Mir liegt schon eine weitere Wortmeldung vor.
Bevor ich diese aber aufrufe, gebe ich Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Sandt, Thalhammer, Rohde und Fraktion der FDP sowie der Abgeordneten Georg Schmid, Freller, Sinner und andere und Fraktion der CSU betreffend "Neuen Rundfunkbeitrag zügig prüfen, Bürger und Unternehmen entlasten", Drucksache 16/15725, bekannt: Mit Ja haben 108 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 34 Abgeordnete gestimmt. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Auf der Ehrentribüne darf ich den Herrn Tourismusminister der Republik Kroatien, Veljko Ostojic, und seine Delegation begrüßen. Wir freuen uns, dass Sie bei uns sind.
Herr Ostojic ist auf Einladung der Kollegen Erwin Huber und Konrad Kobler zu Gast. Schön, dass Sie da sind.
Wir fahren in der Debatte fort. Es gibt eine Wortmeldung von Kollegin Susanna Tausendfreund von den GRÜNEN. Bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Innenminister Herrmann, Sie haben mich zu einer weiteren Wortmeldung provoziert. Sie fingen recht sachlich an. Aber schon bald haben Sie behauptet, ich hätte zu einem "Rundumschlag" gegen die Polizei ausgeholt. Das stand wahrscheinlich in Ihrem Skript, obwohl Sie meine Rede noch nicht kannten; Sie haben anscheinend auch nicht zugehört. Allein deswegen habe ich aber nicht reagiert. Das bin ich ja von Ihnen gewohnt. Lesen Sie bitte nach, was ich tatsächlich gesagt habe. Ich habe mich konkret auf den aktuellen Fall sowie die zusätzlichen statistischen bzw. wissenschaftlichen Aufbereitungen des gesamten Komplexes bezogen. Aber "Rundumschlag"? Ich weiß nicht, wer Ihnen das Skript geschrieben hat.
Dann allerdings sind Sie in eine absolute Rufschädigung abgeglitten. Sie können sich doch hier nicht hinstellen und davor warnen, dass möglicherweise die beteiligten Polizisten bzw. der Polizist vorverurteilt werden. Dann haben Sie sich in eine Reihe mit Herrn Schmidbauer gestellt und an der jungen Frau kein gutes Haar gelassen. Sie haben Behauptungen in den Raum gestellt und versucht, sie abzuqualifizieren. Das geht einfach nicht.
Sie dürfen nicht private Sachverhalte offenlegen, ohne irgendwelche näheren Hintergründe zu kennen. Es geht nicht, dass Sie hier vortragen: Aha! Sie ist einmal im Zusammenhang mit dem Unterbringungsgesetz aufgefallen. Damit meinen Sie hier Stimmung gegen diese junge Frau machen zu können. Das ist nicht fair, wenn nicht gleichzeitig die Möglichkeit besteht, auf solche Äußerungen hier zu erwidern. Dann hätten wir auch den Anwalt oder die junge Frau selbst zu dieser Problematik hören müssen. Anders ginge es nicht.
Weiter ging es bei Ihnen mit einer Vermischung, die hier nichts verloren hatte. In diesem Tagesordnungspunkt beschäftigen wir uns mit einem konkreten Vorfall. Bei uns allen ist selbstverständlich große Betroffenheit bezüglich des Todes von Mathias Vieth vorhanden. Auch ich bin bei der Trauerfeier in Augsburg gewesen. Mich hat der Tod dieses Polizisten sehr betroffen gemacht. Klar ist: Wenn Polizeibeamte in ihrem Dienst zu Schaden kommen oder − wie in