Protokoll der Sitzung vom 21.02.2013

Frau Kollegin, stopp, kommen Sie bitte noch einmal. Ich habe mich von Herrn Ländner irritieren lassen. Hier ist eine Zwischenbemerkung von Frau Susanna Tausendfreund. Bitte.

Ich wollte die Zwischenbemerkung nutzen. Ich habe bei Herrn Herrmann nachgefragt, nachdem er sich an dem Begriff "Opfer" gestört hat. Ich habe angeboten, in unserem Antrag durchgängig das Wort "Opfer" durch die Wörter "polizeiliches Gegenüber" auszutauschen. Dann bleibt eigentlich nur noch sein Kritikpunkt, dass der Antrag zu detailliert wäre. Er hat dann aber gesagt, die CSU-Fraktion - und er hat wahrscheinlich für die Koalition insgesamt gesprochen -, könne auch unter diesen Umständen nicht zustimmen. Wie schätzen Sie das ein? Welche Kritik bleibt noch übrig? Verstehen Sie, wenn kritisiert wird, ein Antrag sei zu detailliert? Verstehen Sie, dass die CSU-Fraktion auch mit diesem Angebot der Änderung, das Wort "Opfer" in "polizeiliches Gegenüber" abzuändern, nicht zustimmen will?

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD - Dietrich Freiherr von Gumppenberg (FDP): Weil wir einen eigenen Antrag haben, ganz einfach!)

Frau Kollegin Tausendfreund, ich hätte mich gefreut, wenn die CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion bereit gewesen wären, Ihrem geänderten Antrag zuzustimmen. Das hätte nämlich gezeigt, dass wir in diesem Hause eine gemeinsame Kultur haben, dass wir Aufklärung wollen und dass es hier nicht um Parteilichkeit geht.

(Manfred Ländner (CSU): Doch, genau darum geht es!)

Die Fragen, die im Berichtsantrag der GRÜNEN aufgeführt sind, sind keine Vorverurteilungen, in keiner

Weise. Das gilt zumal, wenn das Wort "Opfer" ausgetauscht wird. Ich sehe dann keinerlei Grund, diesem Antrag nicht zuzustimmen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Frau Kollegin, bitte bleiben Sie noch. Wir haben eine zweite Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Weiß. Bitte schön.

Frau Kollegin, Sie haben gesagt, in diesem Antrag sei keine Vorverurteilung enthalten. Ich lese jetzt einmal nur die Überschrift vor: "Unabhängige Aufklärung des Polizeiübergriffs auf eine junge Münchnerin". Stärker als durch so einen Begriff kann man doch gar nicht vorverurteilen.

(Beifall bei der CSU und der FDP - Dietrich Frei- herr von Gumppenberg (FDP): So ist das! - Lachen bei der SPD und den GRÜNEN)

Bitte.

Wenn man einen Grund finden will, einer Sache nicht zuzustimmen, dann finden Sie immer einen. Das haben wir hier schon gelernt. Auch jetzt haben Sie wieder einen Grund gefunden.

Danke, Frau Kollegin Schmitt-Bussinger. Nun Herr Kollege Bernhard Pohl von den FREIEN WÄHLERN. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit dem Wesentlichen. Unsere Fraktion wird selbstverständlich beiden Anträgen zustimmen. Ich kann wirklich nicht verstehen, dass man sich hier an einzelnen Halbsätzen aufhält. Das Ziel ist Aufklärung, und dieses Ziel ist richtig. Wir sollten ein einstimmiges Zeichen setzen, dass der Bayerische Landtag diese Aufklärung will.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der SPD und den GRÜNEN)

Herr Kollege Herrmann, wenn Sie sich an dem Wort "Opfer" stören, das nun, sprachlich etwas missglückt, korrigiert wurde, dann muss ich anmerken, dass man auch Opfer sein kann, wenn man von einem Schuldunfähigen verletzt wird. Es kann auch sein, dass mich jemand in Notwehr, gerechtfertigt handelnd, verletzt. Die Opferrolle sagt doch nichts darüber aus, ob ein Täter rechtswidrig handelt. Wenn man aber schon von missglückten Sprachschöpfungen redet, dann frage ich Sie, Frau Kollegin Tausendfreund, was Sie mit

einer "kosmetischen Notoperation" meinen. Das ist mir weniger eingängig. Das ist aber auch nicht Gegenstand Ihres Antrags.

(Heiterkeit bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich muss aber schon sagen - und das ist auch Ihren früheren Anträgen im Innenausschuss geschuldet -, Herr Kollege Herrmann hat durchaus recht, wenn er Ihnen eine gewisse Tendenz unterstellt. Dieser Antrag, den Sie heute stellen, ist richtig und wichtig. Sie haben in der Vergangenheit aber eine Vielzahl von Anträgen betreffend angebliches Fehlverhalten der Polizei gestellt, die wir abgelehnt und auch missbilligt haben; denn es darf nicht der Eindruck entstehen, dass sich die Polizei generell fehlverhält, dass es in der Polizei ein Kriminalitätsproblem gibt oder dass wir eine Rambopolizei haben. Das stimmt nämlich nicht.

Ich finde es auch bedauerlich, dass die Presseberichterstattung bei einem Fehlverhalten der Polizei sehr breit angelegt ist, was durchaus in Ordnung ist. Wenn die Polizei aber, wie in vielen, vielen Fällen, Menschenleben rettet, den Bürgern zur Seite steht, dann lese ich darüber nichts. Ich denke auch an unseren Antrag, über den Polizeieinsatz in Memmingen zu berichten. Wir haben dazu im Innenausschuss einen Bericht bekommen. Die mediale Berichterstattung darüber war allerdings äußerst mager. Auch da würde ich mir wünschen, dass eine gewisse Ausgewogenheit eintritt.

(Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))

Nun zur Frage, ob in diesem Fall eine Vorverurteilung stattgefunden hat. Ich sage in aller Deutlichkeit: Wir können hier weder Vorverurteilungen noch Bagatellisierungen brauchen. Deshalb finde ich es nicht in Ordnung, Frau Kollegin Tausendfreund, wenn Sie hier an diesem Redepult sagen, selbst wenn Notwehr vorlag, darf das nicht passieren. Ich habe mir diesen Satz ausdrücklich aufgeschrieben. Ich möchte allerdings auch sagen, so wie der Vorfall geschildert wird, ist zu hinterfragen, ob Notwehr vorliegt; denn Notwehr setzt nicht nur eine Notwehrlage voraus, also einen Angriff, sondern die Verteidigung muss zur Abwehr dieses Angriffs erforderlich sein, und sie muss von einem Verteidigungswillen getragen sein. Diese beiden Dinge werden kritisch zu untersuchen sein. War es notwendig, um diesen Angriff abzuwehren, derart heftig zu reagieren? − Wir wissen es nicht. Und: Ist das Ganze noch von einem Verteidigungswillen getragen, oder war es vielleicht dem vorhergehenden Angriff geschuldet? − Auch ein Notwehrexzess kommt hier infrage. Alle diese Dinge müssen wir aufklären.

Wir können weder in der einen noch in der anderen Richtung argumentieren.

Dass der Beamte selbst sagt, er habe aus Notwehr gehandelt, ist sein gutes Recht. Wenn ich aber lesen muss, dass ein Polizeipräsident das als konsequente Vorgehensweise bezeichnet, bevor eine Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, dann habe ich dafür genauso wenig Verständnis wie für die vorhin zitierte Äußerung von Frau Kollegin Tausendfreund. Ich finde, öffentliche Erklärungen und Bewertungen in dieser Frage vor Abschluss der Ermittlungen sind unangebracht.

Meine Damen und Herren, es wurde auch noch hinterfragt, ob das Vorgehen des Staatsministers richtig war, das Ganze dem Landeskriminalamt zu übertragen. Es kann die Besorgnis der Befangenheit bestehen. Deswegen ist es im Sinne der objektiven Aufklärung, aber insbesondere auch aufgrund der Außenwirkung richtig gewesen, so zu handeln. Ob das freiwillig oder getrieben oder sonst wie war, ist nicht das Thema. Ich beurteile das Faktum, und ich sage: Es war richtig so.

Ob wir, Herr Kollege Dr. Fischer, mittelfristig eine unabhängige Stelle brauchen, bezweifle ich. Darüber können, sollen und werden wir diskutieren. Ich bitte aber, dies nicht im Lichte eines solchen Vorfalls zu tun, sondern unaufgeregt und in aller Sachlichkeit, damit die Argumente dafür und dagegen abgewogen werden können. Ich wehre mich gegen die Mentalität, immer dann, wenn etwas passiert, in irgendeiner Form zu reagieren. Das bedeutet nämlich, dass man zum einen sein Handeln der Vergangenheit infrage stellt, ohne kritisch zu prüfen, ob es richtig oder falsch war. Zum anderen suggeriert man dem Bürger, wir ändern jetzt etwas, und dann wird so etwas nie wieder passieren. Wo Menschen handeln, passieren Fehler. Es wäre ein völlig falsches Signal, zu sagen, wir können derartige Vorfälle für alle Zeit unterbinden. Wir müssen uns darum bemühen; aber wir sollten hier keinesfalls den Eindruck erwecken, dass wir Perfektionisten wären, die nur an einem Schräubchen drehen müssten, und alles würde gut.

Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, ich möchte einen Satz von Ihnen aufgreifen, der mir sehr gut gefallen hat und der unser Handeln in dieser Sache leiten sollte. Sie haben gesagt: Wir brauchen keine Gewalt gegen Polizeibeamte, und wir brauchen keine Gewalt von Polizeibeamten. Damit ist nicht gesagt, dass die Gewalt, die im Einzelfall einmal von einem Polizeibeamten unrechtmäßig ausgeübt wird, die Dimension erreicht, die andererseits die Gewalt gegen Polizeibeamte ausmacht. Das ist auch überhaupt nicht der Fall. In den allermeisten Fällen, um wieder auf den Begriff

des Opfers zu kommen, sind die Beamten Opfer von kriminellen Übergriffen.

Die Situationen, in die Polizeibeamte geraten, haben sie sich nicht ausgesucht. Das sind Situationen, die aufgrund von Aggressionen, von rechtswidrigen Handlungen Dritter entstanden sind. Das muss ich auch einmal ganz deutlich sagen. Es ist auch unangebracht, zu sagen, wir müssten das Vertrauen in die Polizei wiederherstellen. Ich bin der Meinung, wir können auf unsere Polizei vertrauen. Wir haben guten Grund, der Polizei für ihre Arbeit zu danken. Fehlverhalten ist beileibe nicht singulär bei der Polizei angesiedelt. Jeder kehre vor seiner eigenen Türe. Überall gibt es Fehlverhalten. Entscheidend ist natürlich, dass man Fehlverhalten konsequent aufzeigt und im Einzelfall Konsequenzen daraus zieht. Wir sollten keine Zerrbilder zeichnen.

Ich komme auf die beiden Anträge zurück: Der Innenausschuss, der Bayerische Landtag, hat dies aufzuklären. Das ist ein gravierender Vorfall, egal, ob er nun gerechtfertigt war oder nicht. Auch der Polizeibeamte, der unter Verdacht steht und gegen den ermittelt wird, hat das Recht auf ein faires Verfahren und auf eine faire Diskussion hier im Bayerischen Landtag. Wir werden beiden Anträgen zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Für die Staatsregierung hat sich Herr Staatsminister Herrmann zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte angesichts der umfangreichen Debatte und der aufgeworfenen Fragen in der gebotenen Kürze fünf Punkte ansprechen, die mir vor dem Hintergrund der vielen Veröffentlichungen der letzten Tage wichtig sind:

Erstens. In Bayern leben die Menschen sicherer als in anderen Teilen Deutschlands.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

München ist eine der sichersten Millionenstädte Europas. Dies stelle ich immer wieder in Übereinstimmung mit dem Münchner Oberbürgermeister fest.

(Harald Güller (SPD): Bei dem Oberbürgermeister!)

Dieses hohe Sicherheitsniveau verdanken wir ganz besonders dem großartigen Einsatz der bayerischen Polizei. Deshalb danke ich heute ausdrücklich dem Münchner Polizeipräsidenten Wilhelm Schmidbauer,

dem Vizepräsidenten Kopp und der gesamten Münchner Polizei für ihre ausgezeichnete Arbeit. Wir alle können nur deshalb so sicher leben, weil unsere Polizei diesen großartigen Einsatz leistet.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Zweitens. Die bayerische Polizei hat circa 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie hat jährlich circa 1,5 Millionen Einsätze. Beschwerden gibt es statistisch gesehen bei einem von tausend Einsätzen. Das sind wohlgemerkt nur die Beschwerden; es bedeutet noch nicht, dass die Beschwerden berechtigt sind. Das ist nur die Zahl der eingegangenen Beschwerden. Auf allen Ebenen kommt auf 1.000 Einsätze eine Beschwerde. Ich möchte hier nichts beschönigen. Wenn wir uns aber mit anderen Themenbereichen unserer Gesellschaft beschäftigen, scheint es keine schlechte Bilanz zu sein, wenn auf 1.000 Fälle nur eine Beschwerde kommt.

Leider entspricht es der menschlichen Erfahrung, dass Menschen auch Fehler machen. Es gibt immer wieder Fälle, bei denen ein Feuerwehrmann zum Brandstifter wird. Ärzte machen Fehler. Es gibt sogar Lehrer, die Kinder missbrauchen. Das ist alles schlimm, aber keiner kann garantieren, dass so etwas nie wieder passiert. Entscheidend ist - und das ist die Herausforderung an uns in der Politik und an die Organisation -, dass Fehler benannt und Straftaten nicht unter den Teppich gekehrt, sondern sorgfältig aufgeklärt werden. Ich lege größten Wert darauf, dass jedem Vorwurf gegen einen Polizeibeamten gewissenhaft nachgegangen wird.

Wir wollen in der bayerischen Polizei keine Rambos. Solche polizeiinternen Ermittlungen werden seit jeher sehr sorgfältig betrieben. Ich betone die Worte "seit jeher". Sie haben jedes Jahr zum Teil gravierende Konsequenzen für die betroffenen Polizeibeamten. Jedes Jahr finden Verfahren statt, an deren Ende Polizeibeamte degradiert, aus dem Dienst entlassen oder zu Freiheitsstrafen verurteilt werden.

Um solche Ermittlungsverfahren dem Verdacht der Befangenheit der örtlichen Dienststellen zu entziehen, habe ich anlässlich des Verfahrens gegen den früheren Leiter der PI Rosenheim entschieden, dass solche internen Ermittlungsverfahren ab dem 1. März 2012 zentral bei zwei eigenen Dienststellen in München für alle Polizeidienststellen in Südbayern und in Nürnberg für alle Polizeidienststellen in Nordbayern einschließlich der Bereitschaftspolizei geführt werden.

Dieses Verfahren hat sich nach einem vorläufigen Überblick über das erste Jahr seither bewährt. Hintergrund waren die gravierenden Vorwürfe und das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Leiter der

PI Rosenheim. Damals wurde klar entschieden, dass es in einer solchen Situation in der Öffentlichkeit nicht gut aussehen würde, wenn das Ermittlungsverfahren von der KPI Rosenheim geführt würde. Deshalb haben wir damals entschieden, dieses Verfahren zentral bei einer Dienststelle hier in München durchzuführen.

Meine Entscheidung von gestern bleibt in der Logik der Entscheidung, die ich vor einem Jahr getroffen habe. Nun haben wir einen Fall gravierender Vorwürfe gegen Beamte aus dem Polizeipräsidium München. Wir stehen damit vor der Situation, dass die Ermittlungen von der im Polizeipräsidium München angesiedelten zentralen Ermittlungsstelle für Südbayern geführt werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar und sinnvoll, diesen weiteren Schritt zu tun. Die beiden Dienststellen haben sich bewährt. Sie werden aber nun dienstrechtlich und fachlich unmittelbar dem Landeskriminalamt unterstellt. Damit sind sie der Besorgnis der Befangenheit, dass in der gleichen großen Einheit gegeneinander ermittelt wird, entzogen. Das Landeskriminalamt ist in Zukunft für diese beiden Ermittlungsdienststellen die vorgesetzte Dienststelle.

Damit können wir etwaigen Besorgnissen der Befangenheit noch klarer vorbeugen. Das soll nicht heißen, dass ich diese Besorgnisse für berechtigt hielte. Wir müssen aber auf die Stimmung in der Bevölkerung Rücksicht nehmen. Klar ist: Jedem Vorwurf wird unvoreingenommen nachgegangen.

In diesem Zusammenhang sage ich aber auch ganz klar: Frau Kollegin Tausendfreund, in der Einrichtung irgendeiner Dienststelle außerhalb der Polizei sehe ich keinen Sinn. Wir müssen das zunächst einmal vom Verfahren her sehen: Wenn eine Strafanzeige gestellt wird, gibt es kraft Bundesrechts, nämlich nach der Strafprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetz, einen klaren Ablauf. Für eine solche Anzeige ist die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft zuständig. Sie ermittelt und beauftragt eine Polizeidienststelle, die sie sich aussuchen kann, in ihrem Auftrag die Ermittlungen zu führen. In diesen Fällen sind die Polizeibeamten Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Rechtslage kann in diesem Haus niemand etwas ändern. Sie könnten allenfalls eine zusätzliche Dienststelle einrichten, die parallel zu der Staatsanwaltschaft ermittelt. Ich stelle anheim, ob das wirklich Sinn macht. Ich stelle ausdrücklich fest: Egal, ob von SPD, GRÜNEN, von FDP, CDU oder von sonst jemand regiert, gibt es bislang kein einziges Bundesland, das der Auffassung war, an dieser klaren Rechtslage sollte etwas geän