Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

nicht der Fall.

Ich stelle fest: Die Rücklage betrug zum 31.12.2012 drei Milliarden Euro. Laut ORH-Bericht waren 2,3 Milliarden Euro aber schon zuviel. Ich weiß nicht, woran

wir uns halten sollen. Ich bin der Meinung, wir erfüllen die Prämisse, mit unserer Rücklage in konjunkturschwacher Zeit gegensteuern zu können. Die Ausstattung der Rücklage für diesen Doppelhaushalt ist auskömmlich.

Ich möchte auf einen weiteren Sachverhalt hinweisen, den wir in der Diskussion immer wieder hören: Wir tilgen jetzt 2,5 Milliarden Euro, und wir haben eine Rücklage in Höhe von circa 1,5 Milliarden Euro. Das macht in der Summe 4 Milliarden Euro. Genau mit dieser Summe an Rücklagen sind wir in diese Legislaturperiode gestartet. Sie können feststellen, dass sich die finanzpolitische Solidität des Freistaates Bayern in dieser Legislaturperiode überhaupt nicht verschlechtert hat.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Man muss einmal den Blick über den Tellerrand wagen. In dieser Diskussion wird eine Tatsache völlig ausgeblendet. Ich möchte den Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs zitieren, der gestern gesagt hat -: "Wenn ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern spreche, wären viele froh, wenn sie einen so gut geführten Staatshaushalt hätten wie in Bayern."

(Georg Schmid (CSU): Wo er recht hat, hat er recht! - Peter Winter (CSU): Damit hat er recht!)

Wenn ich mir dazu noch den Rücklagenstand der Bundesländer anschaue - aufpassen: Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, die übrigens in summa über 10 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen, wir machen keine -, dann stelle ich fest, dass diese Länder zusammen Ende 2014 über einen Rücklagenstand von maximal 1,7 Milliarden Euro verfügen werden. Wir haben allein in Bayern schon um die 1,5 Milliarden Euro. Wenn da noch einer fragt, ob wir in Bayern solide haushalten und solide finanziert sind, weiß ich nicht, in welcher Welt er lebt.

(Beifall bei der FDP - Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))

Ich möchte folgende Schlussfolgerung ziehen, lieber Kollege Halbleib: Mahnen: ja; auf Risiken aufmerksam machen: auch ja. Wir müssen uns aber über eines im Klaren sein: Sowohl Ihre Kritik als auch die in einigen Punkten mit Sicherheit nicht unberechtigte Kritik des Obersten Rechnungshofs zielt auf den mit Abstand Klassenbesten in dieser Republik. Man muss die Maßzahlen einer soliden Haushaltspolitik und Finanzierung einordnen. Dem nach Einwohnern größten deutschen Bundesland, Nordrhein-Westfalen, hat der dortige Verfassungsgerichtshof zum wiederholten Mal

einen verfassungswidrigen Haushalt bescheinigt. Das müssen die Bürgerinnen und Bürger in Bayern einordnen, wenn über solide Haushaltspolitik und Alternativen in Bayern gesprochen wird.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Wie sehen denn die Rahmendaten aus? − Die Investitionsquote in Bayern lag 2008 bei 12 %. Sie wird im Jahr 2013 bei 12,2 % liegen. Das sind 2 % über dem Durchschnitt der westlichen Bundesländer. Das ist doch ein starkes Zeichen dafür, was wir mit unseren Ausgaben tun. Ich verfolge die Diskussion, dass die Personalausgaben angeblich explodieren. Ich möchte aber an dieser Stelle festhalten: Die Personalquote 2008 lag bei 41,4 % und wird nach den jetzigen Beschlüssen 2013 bei 41,6 % des Haushalts liegen. Das heißt im Umkehrschluss: Der Anteil der Personalausgaben hat sich überhaupt nicht erhöht. Wer hier von explodierenden Personalausgaben spricht, muss die Zahlen in ein Verhältnis setzen und wird dann feststellen, dass sich die Lage nicht verschlechtert hat. Das heißt im Umkehrschluss nicht − darauf weise ich hier ausdrücklich hin -, dass die Personalausgaben, vor allem die Versorgungsausgaben, in Zukunft nicht eine Baustelle unserer in die Verlängerung gehenden Koalitionsregierung sein werden. Das ist keine Frage. Aber die Dramatisierung, die hier einige probieren, um daraus politisches Kapital zu schlagen, wird von den Zahlen nicht bestätigt.

Der Finanzierungssaldo wurde angesprochen. Da zeigt sich noch einmal, wie dramatisch die Sichtweise einiger in einem Ein-Perioden-System ist. Sie schauen sich immer nur ein Jahr an. Das ist eine kameralistische Sichtweise. Der Finanzierungssaldo dieser Regierungskoalition aus CSU und FDP − ohne Landesbank − ist positiv. Auch mit diesem Nachtragshaushalt ist der Koalition ein positiver Finanzierungssaldo in dieser Legislaturperiode gelungen.

Ich halte fest: Von unsolider Haushaltspolitik kann in Bayern keine Rede sein; eine solche ist auch nicht in Sicht. Wir sind Klassenbester nicht nur in der Haushaltspolitik, sondern auch wenn es um die Symmetrie der Bildungsfinanzierung geht. Dem Wegfall der Studienbeiträge auf der einen Seite stellen wir gegenüber: Einführung des Meisterbonus mit 1.000 Euro, Schulgeld für Altenpfleger und Kinderpfleger, finanzielle Schwerpunkte im frühkindlichen Bereich, unter anderem den Einstieg in das zweite, kostenfreie Kindergartenjahr. Diese Koalitionsregierung sorgt dafür, dass die Hälfte der Kindergartenleistungen kostenfrei sein wird. Das zeigt, dass wir im Bereich der Bildungsfinanzierung absolut auf dem richtigen Weg sind.

(Beifall bei der FDP)

Uns war es wichtig, dass die Studienbeiträge in dem Nachtragshaushalt bzw. in dem Bildungsfinanzierungsgesetz voll kompensiert werden. Wir führen die Kompensation mit einem ausgeglichenen Haushalt durch; es gibt keine Neuverschuldung.

Aber schauen wir da auch einmal in andere Bundesländer. Der Ausgleich der Studienbeiträge in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg erfolgt mit einer Neuverschuldung. Das ist ja eine "prima" Leistung im Sinne der Generationengerechtigkeit. − Niedersachsen macht es besser: Da kürzt man nämlich im Sozialbereich um 20 Millionen Euro, im Wissenschaftsbereich um 16 Millionen Euro, im Bildungsbereich um fast 6 Millionen Euro. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte noch einmal fest: Wir machen keine neue Schulden wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, und wir investieren mehr als zuvor im frühkindlichen und im beruflichen Bereich sowie in der Hochschulbildung. Deshalb sind wir die klare Gegenposition und das Alternativkonzept zu Rot-Grün in allen anderen Bundesländern.

(Beifall bei der FDP)

Mir drängt sich der Eindruck auf, dass die Opposition das Haar in der Suppe sucht und der Meinung ist, dass das ein Bär sei. Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt kein Haar in der Suppe des Bildungsfinanzierungsgesetzes. Deshalb ist es erfreulich, dass wir so stark in die Qualität gehen: 1.000 Euro Meisterbonus ab 1. September 2013, Schulgeldausgleich für private Berufsfachschulen der Altenpflege, der Sozialpädagogik und für Kinderpfleger. Wir investieren in den Übergang − das ist uns sehr wichtig − zwischen Kindergarten und Grundschule, um deren Verzahnung und die Sprachförderung aller Kinder zu verbessern. Es handelt sich dabei um ungefähr 10.000 Vorschulkinder.

Wir setzen ein klares Signal − das war der FDP-Fraktion besonders wichtig − für die Qualität der frühkindlichen Bildungseinrichtungen. Zudem werden wir − darauf habe ich schon hingewiesen − die Kindergartenleistungen zur Hälfte beitragsfrei stellen.

An dieser Stelle halte ich noch einmal fest: Dieser Nachtragshaushalt ist ein beispielloses Signal der Solidität und der soliden Haushaltsfinanzierung nach Deutschland und Europa. Er enthält eine beispiellose Tilgung von über 11 % der Schulden, die wir übernommen haben. So etwas wird man nirgendwo finden. Wir verbessern die Qualität im frühkindlichen Bereich, in der beruflichen Bildung, und wir machen eine Vollkompensation der Studienbeiträge. Das alles ohne neue Schulden!

Sie mögen ein Haar suchen. Aber es gibt kein Haar. Das werden wir den Bürgerinnen und Bürgern draußen klarmachen.

(Beifall bei der FDP)

Ich komme zum Schluss noch auf einen Punkt zu sprechen, der in den letzten Tagen immer wieder genannt wurde. Ich finde es unverantwortlich, wenn dazu von hier aus unzutreffende Behauptungen aufgestellt werden. Ich meine den Verkauf der GBW-Anteile durch die Bayerische Landesbank. Diesen Verkauf hat die FDP-Fraktion nicht zu verantworten. Der Verkauf der GBW-Anteile ist durch die EU-Kommission in einem Beihilfeverfahren festgelegt worden.

(Volkmar Halbleib (SPD): Das ist widerlegt!)

- Das ist völlig falsch, Herr Halbleib. Das steht in den Akten. Schauen Sie dort nach. Dort ist festgehalten, dass es ein diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren geben wird.

(Widerspruch des Abgeordneten Volkmar Halb- leib (SPD))

- Nein, das können Sie nicht widerlegen. Ich habe den Text hier vorliegen. Es steht in diesem Text wortwörtlich so drin. Selbst wenn es zu einem Verkauf an den Meistbietenden kommt, wird der Erlös in der Landesbank nicht frei werden und nicht automatisch in den bayerischen Staatshaushalt überführt werden, weil das aufgrund bilanztechnischer Vorgänge gar nicht möglich ist. Deshalb finde ich es unsäglich, dass Sie den Leuten draußen erzählen, die Mieterinnen und Mieter der GBW müssten jetzt unsere Schulden tilgen. Das ist unredlich und sachlich falsch.

Der Hauptgrund für den Verkauf der GBW ist nicht die Rückführung der Staatsmittel, sondern die Schrumpfung der Landesbank von 400 Milliarden Euro auf 200 Milliarden Euro Bilanzsumme. Das ist die Wahrheit. Deswegen finde ich es unredlich, wenn Sie den Bürgerinnen und Bürgern etwas anderes sagen.

(Beifall bei der FDP)

Der Kollege Halbleib wird jetzt eine Zwischenbemerkung machen.

Ich will jetzt nichts zu den Haaren in der Suppe sagen. Sie haben sich bei diesem Bildungsfinanzierungsgesetz und der vorausgegangenen Debatte zwischen den Koalitionären so sehr die Haare gerauft, dass nun mehr als ein Haar in der Suppe ist, dies schon durch die Besonderheit des Vorgangs. Weiter will ich das nicht aufgreifen.

Aber eines muss gesagt werden. Ich verstehe, dass Sie sich als FDP nicht in eine politische Mithaftung für die Landesbank bringen wollen. Aber Sie sollten schon zur Kenntnis nehmen, dass der meistbietende Verkauf der GBW ein Problem für die Mieterinnen und Mieter darstellt. Das haben wir hier schon diskutiert. Dazu haben wir die klare Position eingenommen, dass es eine Lösung auch dergestalt gegeben hätte, bei der die GBW nach wie vor im Eigentum des Freistaats Bayern bleibt. Dabei hätte den Mieterinnen und Mietern eine Sorge erspart werden können.

Man darf nicht den Eindruck erwecken, als habe das eine mit dem anderen nichts zu tun. Der Betrag, der jetzt als Erlös zu erwarten ist, der über dem Buchwert liegt, wird natürlich genutzt, um die Rückflüsse an den Freistaat Bayern zu finanzieren. Deswegen ist der Zusammenhang hier völlig klar. Das ist nicht demagogisch, sondern das Ergebnis liegt auf der Hand.

Zum Thema Schuldentilgung lässt sich vieles sagen. Ich habe in meiner Rede der Staatsregierung nicht vorgeworfen, dass etwas aus der Rücklage genommen wird. Es handelt sich ja um einen technischen Vorgang. Aber ich werfe Ihnen vor, dass Sie kein Wort dazu gesagt haben, dass die Finanzierung der Schuldentilgung durch eine Zerschlagung des bewährten Versorgungssystems geschieht. Bis 2017 werden Sie 3,3 Milliarden Euro aus dem System herausnehmen. Wer es ökonomisch betrachtet, weiß natürlich, dass Sie dadurch zwar den Staatshaushalt entschulden, aber die Vorsorgesysteme mit Schulden belasten. Das ist, ökonomisch betrachtet, ein Umschichten von der linken in die rechte Tasche. Das sollten Sie ehrlicherweise zugeben.

Herr Kollege Klein, eine Antwort habe ich bei Ihnen vermisst. Zusammen mit dem jetzt eingebrachten Bildungsfinanzierungsgesetz müssen Sie insgesamt 764 Millionen Euro in dem Doppelhaushalt einsparen. Sie haben gesagt, über die Sperren hinaus wollen Sie 200 Millionen Euro einsparen. Ich bitte Sie, hier im Landtag zu sagen, wo Sie dieses Geld einsparen und welche Maßnahmen im Freistaat Bayern, welche Institutionen und welche Bevölkerungsteile hiervon negativ betroffen sein werden. Dies zu sagen, gehört mit zur haushaltspolitischen Ehrlichkeit. Jedoch habe ich dazu von Ihnen kein einziges Wort gehört.

Bitte, Herr Klein, zur Beantwortung.

Ich sage kurz etwas zur GBW. Ich habe überhaupt nicht bestritten, dass als Resultat des Verkaufs der Anteile ein Problem für die Mieter entstehen könnte. Ein solches Problem kann man nicht zu 100 % ausschließen. Ich halte das Problem

zwar für unwahrscheinlich, aber die Problematik und die Ängste der Mieter nehmen wir ernst. Deshalb warne ich in der Diskussion davor, den Leuten falsche Tatsachen zu nennen. Noch einmal: Im Beschluss der EU-Kommission zum Beihilfeverfahren steht, dass die Landesbank die Anteile an der GBW verkaufen muss. Sie muss diese Anteile diskriminierungsfrei in ein Verfahren geben, in dem der Meistbietende den Zuschlag erhält. In diesem Beschluss steht auch, dass eine Teilnahme des Freistaats Bayern an dem Bieterverfahren ein weiteres Beihilfeverfahren nach sich ziehen kann. Diese Drohungen würden nicht in dem Beschluss stehen, wenn es keinen wichtigen Anhaltspunkt dafür gäbe; denn dann könnte man sich diese Äußerungen sparen. Deshalb muss man es auch den Bürgerinnen und Bürgern so sagen.

Die Rückflüsse aus der GBW, also die Erträge aus dem Verkauf der Anteile, gehen in die Landesbank. Dort muss erst einmal gesehen werden, was finanziell möglich ist, was für den Rückzahlungsplan berücksichtigt werden kann.

(Volkmar Halbleib (SPD): Was über dem Buchwert liegt! - Inge Aures (SPD): Den haben Sie die ganzen Jahre hinweg heruntergefahren!)

Ausgangspunkt des Verkaufs der Anteile ist nicht der Rückzahlungsplan, sondern das Schrumpfen der Bank. Sie erzählen den Leuten draußen − so der Originalton -, wir wollten die Anteile verkaufen und die Mieter müssten für diese Zahlungen herhalten. Das ist einfach falsch.

(Inge Aures (SPD): Sie müssen es tun, weil Sie gar nicht in der Lage sind, die Bank in der Gewinnzone zu halten!)

Jetzt noch zum Versorgungssystem. Ich habe nicht mehr so viel Zeit. Sie wissen, dass wir das Konzept geändert haben. Wir haben nichts geplündert. Das war uns wichtig. Beide Systeme wurden zusammengeführt. Das Geld wurde drin gelassen. 100 Millionen werden jedes Jahr eingespart. Das ist weniger, als zuvor eingeplant.

(Volkmar Halbleib (SPD): 3,3 Milliarden weniger!)

Wir haben festgelegt, dass diese eine Milliarde, die am Ende der Schuldentilgung zur Verfügung steht, weil sie nicht mehr für Zinszahlungen benötigt wird, in die Versorgungsausgaben gegeben wird. Die 200 Millionen Euro − das haben wir schon mehrfach gesagt − werden im Haushaltsvollzug eingespart. Das ist zwischen den Koalitionspartnern festgelegt. Das werden wir im Haushaltsvollzug einsparen.

(Beifall bei der FDP - Volkmar Halbleib (SPD): Dann sagen Sie es doch der Öffentlichkeit!)

Vielen Dank, Herr Kollege Klein. Es geht weiter in der Aussprache. Nächster Redner ist Herr Kollege Professor Dr. Piazolo. Ihm folgt dann Herr Kollege Unterländer. Bitte schön, Herr Dr. Piazolo.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein paar Worte zum Hochschulteil, zur Kompensation der Studiengebühren. Die Kompensation konnten wir ins Volksbegehren zwar nicht hineinschreiben, wir haben sie aber selbstverständlich immer wieder gefordert. Wir haben auch ein eigenes Kompensationsgesetz vorgelegt, das aus meiner Sicht besser ist als das, was jetzt von der Regierung kommt. Gestatten Sie mir nur drei Bemerkungen. Der Staatsminister hat leider vor fünf Minuten das Haus verlassen, aber ich glaube, es wird ihm mitgeteilt.

Welches sind die Problempunkte? Das erste Problem ist, dass das jetzt vorliegende Bildungsfinanzierungsgesetz nicht nachhaltig ist. Es heißt dort nur, dass jährlich die gleiche Summe von 189 Millionen ausgegeben wird. So steht es im Entwurf. Diese Summe ist nicht steigerungsfähig. Es gibt keine automatische Steigerung. Diese ist in unserem Gesetz enthalten, deshalb ist es auch besser.