Protokoll der Sitzung vom 20.03.2013

Welches sind die Problempunkte? Das erste Problem ist, dass das jetzt vorliegende Bildungsfinanzierungsgesetz nicht nachhaltig ist. Es heißt dort nur, dass jährlich die gleiche Summe von 189 Millionen ausgegeben wird. So steht es im Entwurf. Diese Summe ist nicht steigerungsfähig. Es gibt keine automatische Steigerung. Diese ist in unserem Gesetz enthalten, deshalb ist es auch besser.

Das zweite Problem ist die Höhe der Kompensation. 189 Millionen werden nicht reichen. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag gestellt. Nach unseren Berechnungen wären 11 Millionen mehr notwendig als diese 189 Millionen, um die Studienbeiträge voll zu kompensieren.

Der dritte Kritikpunkt ist die Zweckbindung des Gesetzes. Der Zweck des Gesetzes ist die Verbesserung der Studienbedingungen. Früher hieß es Verbesserung der Lehre. So steht es auch in unserem Gesetzentwurf. Wir wollen eine Qualitätsoffensive Lehre haben, und nicht nur die allgemeinen Studienbedingungen verbessern. Dann könnten Sie auch wieder Tischtennisplatten oder Tiefgaragenplätze finanzieren. Nein, wir wollen die Verbesserung der Lehre. Auch da ist unser Gesetzentwurf besser.

Gewünscht hätte ich mir auch, dass man nicht diejenigen Universitäten belohnt, die höhere Studiengebühren verlangt haben, indem man ihnen das Geld entsprechend zurückgibt. Wir wollen, dass man sich wirklich darüber Gedanken macht, wie man diese 189 Millionen gerecht an die Hochschulen verteilt. Das Geld einfach so zu verteilen, wie es bisher eingenommen wurde, halte ich für ungerecht. Sie trauen sich aber nicht, sich darüber Gedanken zu machen.

Die Quintessenz: Das Gesetz, das wir eingereicht haben, gibt wesentlich mehr Antworten. Es ist aus meiner Sicht besser. Darüber werden wir im Ausschuss sicher noch reden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Sie haben gerade ein Zeichen gemacht, möchten Sie noch eine Zwischenfrage stellen?

(Karsten Klein (FDP): Nein, eine Zwischenbemerkung, weil er jetzt schon fertig war!)

Dann bitte schön.

Herr Kollege, ich wollte nur etwas richtigstellen, damit wir nicht in die falsche Richtung diskutieren. Unser Ziel ist es, die Kompensation der Studienbeiträge zu dynamisieren. Wir schreiben für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 noch keine Beträge fest; denn die Kompensation soll sich an der Zahl der Studierenden orientieren und direkt an die Hochschulen gehen, damit es dort zu einem kompletten Ersatz kommt. Wir sollten uns an der Stelle nicht missverstehen.

Vielen Dank. Bitte schön, Herr Dr. Piazolo.

So steht es aber nicht im Gesetz. Diese Dynamisierung hat man, wenn man die Kompensation an der Zahl der Studierenden festmacht, wie es in unserem Gesetzentwurf steht. Wir haben 310 Euro pro Kopf vorgeschlagen. Das bedeutet, wenn mehr Studierende kommen, gibt es automatisch mehr Geld. Sie müssten dagegen noch einmal entscheiden. Das ist in dem Moment ein Problem, wenn die Einnahmen im Haushalt schmäler werden. Dann wird es auch einen Kampf um das Geld geben. Wenn Sie jetzt eine ganz bestimmte Zahl, die Sie pro Studierenden zahlen, ins Gesetz hineinschreiben, wird die Kompensation automatisch dynamisiert. So brauchen Sie noch einmal eine zusätzliche Entscheidung.

Danke schön, Herr Piazolo. Das waren die Zwischenbemerkung und die Antwort dazu. Jetzt kommt Herr Kollege Unterländer. Der Nächste ist dann Herr Felbinger.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Konzeption, die Hochschulbildung und die frühkindliche Bildung zu verbessern, die Qualität auszubauen und schulische Akzente zu setzen -

Herr Kollege Piazolo, gehen Sie bitte wieder auf Ihren Platz.

(Prof. Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER): Das ist aber ein Platz der FREIEN WÄHLER!)

Uns den Rücken zuzudrehen, ist aber nicht so schön.

Das Konzept, das die drei wesentlichen Bildungsbereiche umfasst, sucht seinesgleichen. Dieses Konzept ist umfassend und stellt nicht nur eine Kompensation der ausfallenden Studienbeiträge dar. Dieses Konzept ist ein Fortschritt in der Bildungsqualität. Das gilt insbesondere für die frühkindliche Bildung.

Gestatten Sie mir, zwei Bereiche anzusprechen, die in der Diskussion schon eine Rolle gespielt haben, die aber von den Oppositionsfraktionen aus meiner Sicht falsch oder überhaupt nicht dargestellt worden sind. Erstens. Die Verlängerung des Sonderinvestitionsprogramms Krippenausbau bis zum 31. Dezember 2014, mit der für die Kommunen die Möglichkeit, den Krippenausbau voranzubringen, verlängert wird, sucht ihresgleichen im gesamten Bundesgebiet. Wir kommen damit den Wünschen der Kommunen, vor allem aber den Wünschen der Eltern mit Nachdruck nach.

Der zweite Punkt sind die Abfinanzierungsmaßnahmen. Die Behindertenhilfe ist bei den Abfinanzierungsmaßnahmen selbstverständlich berücksichtigt. 10 Millionen werden im Rahmen dieses Gesamtkonzepts zusätzlich zur Stärkung des Bayerischen Landesplans für Behinderte zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass mit den zusätzlichen Mitteln mehr Mittel zur Verfügung stehen als im vergangenen Haushaltsjahr. Es gibt keine Kürzungen, sondern de facto einen Ausbau des Bayerischen Landesplans für Behinderte. Das ist ein positives Zeichen, das man an dieser Stelle eindeutig erwähnen muss.

(Beifall bei der CSU)

Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zur Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung. Wir wissen, dass der quantitative Ausbau der Betreuungsplätze für die frühkindliche Bildung und Betreuung eine vorrangige sozial-, gesellschafts- und bildungspolitische Aufgabe ist. Diesen quantitativen Ausbaumaßnahmen müssen aber qualitative Verbesserungen immer sofort folgen. Frau Kollegin Stamm, Sie haben hier von Ostergeschenken gesprochen, obwohl es um Qualitätsverbesserungen geht, die von Ihrer Fraktion immer wieder gefordert worden sind. Das möchte ich als scheinheilig bezeichnen. Diese Argumentation ist überhaupt nicht nachvollziehbar.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Unterländer, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Aber selbstverständlich.

Bitte schön, Frau Kollegin Ackermann.

Herr Kollege Unterländer, ich begrüße ausdrücklich, dass Sie die Qualitätsverbesserung in den Kindertagesstätten in den Vordergrund rücken. Glauben Sie aber nicht, dass der Qualität mehr gedient wäre, wenn statt einer Beitragssenkung mehr Erzieherinnen eingestellt und die Gruppen verkleinert werden könnten? Das ist keine Beitragsfreistellung, sondern eine Beitragsabsenkung. Damit ist niemandem gedient, der Qualität schon gleich gar nicht.

Bitte schön, Herr Unterländer.

Liebe Frau Kollegin Ackermann, gleich werde ich auf die Maßnahmen zu sprechen kommen, die in der Konsequenz einen Personalzuwachs bedeuten. Die bewährten Vorkurse für Kinder ohne Migrationshintergrund, die ein Sprachdefizit aufweisen, werden ausgebaut. Außerdem kommt die Inhouse-Fortbildung, eine Fortentwicklung des Sprachberaterprogramms, in deren Rahmen 200 zusätzliche Lernbegleiter in den Einrichtungen für die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans sorgen. Das ist ein großer Fortschritt.

(Beifall bei der CSU)

Mit der Veränderung des sogenannten Buchungszeitfaktors für Kinder unter drei Jahren werden überall dort Verbesserungen entstehen, wo sich Kinder unter drei Jahren befinden.

(Barbara Stamm (CSU): So ist es!)

Das bedeutet, dass mehr Zeit vorhanden ist. Das ist das, was wir alle miteinander wollen: Qualität im frühkindlichen Bereich durch mehr Personal.

(Beifall bei der CSU)

Darüber hinaus haben wir einen kleinen, aber feinen Ansatz für die Verbesserung in der Tagespflege erarbeitet. Darauf hat die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Frau Badura, immer Wert gelegt. Die Finanzierung der Integrationseinrichtungen soll gleichgestellt werden. Die Tagespflege soll mit den Kindertageseinrichtungen gleichgestellt

werden. Das ist eine qualitative Verbesserung. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Inklusion in der Tagespflege nicht in gleicher Weise wie in den Kindertageseinrichtungen gefördert und unterstützt werden sollte. Das ist ein Fortschritt im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Schließlich werden die Sprachförderung und lange Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren sowie die Inklusion unterstützt. Damit können sich die Einrichtungen stärker dem Elternwillen öffnen. Meine Damen und Herren, das ist ein Weg, den wir gemeinsam mit den Einrichtungen, mit den Erzieherinnen und mit den Trägern gehen wollen. Vor allen Dingen ist es ein starkes Signal seitens der Bayerischen Staatsregierung und der Regierungskoalition, Hochschulbildung, Schulbildung, frühkindliche Bildung und Betreuung in ihrer Wertigkeit gleichzusetzen. Das sind wir unseren Kindern schuldig. Dazu dient dieses Bildungsfinanzierungsgesetz.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Der nächste Redner ist Herr Felbinger. Ihm folgt Herr Kollege Winter. Bitte schön, Herr Felbinger.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich als Bildungspolitiker zum Bildungsfinanzierungsgesetz zu Wort komme, und stelle fest, dass man sich in diesem Hohen Hause endlich auf die Bildung − so könnte man es sagen − fokussiert. Vorhin hat Herr Klein argumentiert, dass dieses Bildungsfinanzierungsgesetz unbedingt notwendig sei, um die Qualität zu heben. Dazu muss ich sagen: Vor Wochen standen Sie noch hier und haben gegen all das argumentiert. Herr Klein, das ist doch zum Haareraufen, was Sie hier machen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Das ist der letzte Strohhalm der FDP, um sich zu retten. Den Kollegen im Haushaltsausschuss, im Bildungsausschuss und im sozialpolitischen Ausschuss sind viele Argumente entgegengebracht worden. Unsere Anträge zur Ganztagsschule, zur frühkindlichen Bildung, zur Privatschulfinanzierung, zum Sportstättenbau und zur beruflichen Bildung sind von Ihnen nicht umgesetzt worden. Vor diesem Hintergrund ist erstaunlich, welch Meinungswandel durch Volkesstimme entstehen kann.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Herr Klein, Sie haben gesagt, dieses Bildungsfinanzierungsgesetz sei ein Signal. Ich sage: Das ist ein Alarmsignal für Sie. Ich komme zum Fazit: Entweder haben CSU und FDP ein Erkenntnisproblem oder pure Angst.

(Brigitte Meyer (FDP): Weder das eine noch das andere!)

Ich sage: Es ist Letzteres. Dieses Bildungsfinanzierungsgesetz ist nichts anderes als die Erkenntnis und das Eingeständnis, dass seit Jahren erhebliche Mängel in der Finanzierung der frühkindlichen Bildung, der beruflichen Bildung, der Privatschulfinanzierung und der Sportförderung bestehen. Wir FREIEN WÄHLER lagen und liegen mit unserer Forderung nach einer Verbesserung der Rahmenbedingungen immer genau richtig.

Herr Finanzminister Söder, Sie haben gesagt, Bayern liege die berufliche Bildung am Herzen. Dazu muss ich sagen: Das ist eine späte Erkenntnis der CSU. Die berufliche Bildung haben Sie in der Vergangenheit eher als fünftes Rad am Wagen behandelt. Ich bin mir sicher, das Bildungsfinanzierungsgesetz kann nur ein erster Schritt in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sein. Ich bin davon überzeugt, dass wir uns künftig in weitaus höherem Maße dem Thema berufliche Bildung widmen müssen.

Ich richte gleichzeitig einen Hinweis und einen Appell an Sie: Wenn Sie schon den Meisterbonus von uns abschreiben, dann richtig.

(Lachen der Abgeordneten Brigitte Meyer (FDP))

Im vorliegenden Bildungsfinanzierungsgesetz ist ein sogenannter Meisterbonus von 1.000 Euro pro Absolvent vorgesehen. Das entspricht dem, was wir bereits im November 2012 als Weiterbildungsprämie vorgeschlagen haben. Es gab einen ganz wesentlichen Unterschied: Wir wollen die angehenden Meister, Techniker und Fachwirte dann unterstützen, wenn sie das Geld brauchen, nämlich während der Ausbildung. Ihr Meisterbonus soll erst nach Abschluss der Prüfung voll ausgezahlt werden, wenn der Meister im Berufsleben steht. Meine Damen und Herren, das nützt dem Meisterschüler nichts mehr; denn er verdient dann sein eigenes Geld. Deswegen fordere ich Sie auf: Bessern Sie besser gleich nach. Produzieren Sie keine Förderung mit Geburtsfehler. Ansonsten besteht wie im Jahr 2003 die Gefahr, dass der Bayerische Oberste Rechnungshof Ihren Meisterbonus damals war es der Meisterpreis der Staatsregierung erneut kassiert.