Das ist unser Auftrag, und ich möchte nur davor warnen, weiter mit den Ängsten der Mieterinnen und Mieter zu spielen, denn das ist – damit hat Kollege König recht – ein Spiel, das die Opposition seit drei, vier Jahren in diesem Hause betreibt.
(Beifall bei der FDP und der CSU - Harald Güller (SPD): Wie Herr König schon sagte: die berechtigten Ängste der Mieterinnen und Mieter!)
Danke schön, Herr Klein. – Als Nächste hat die Frau Kollegin Erika Görlitz von der CSU das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde in den Mittelpunkt meines Beitrags das stellen, was uns ganz besonders am Herzen liegt: den Mieterschutz.
Die BayernLB hat die Vorgaben der EU-Kommission zum Mieterschutz in optimaler Weise umgesetzt. Den Zuschlag im Bieterverfahren bekam ein von der Patrizia geführtes Investorenkonsortium. Das Konsortium besteht aus zahlreichen, langfristig orientierten Investoren. Hinter dem Konsortium der Patrizia stehen Sparkassen, Versicherungen, Pensionskassen sowie berufsständige Versorgungswerke von Apothekern, Ärzten und Rechtsanwälten.
Diese Investoren sind Kapitalsammelstellen, die schon aufgrund ihrer Bilanzstruktur einen langfristigen Anlagehorizont suchen. Sie sind genau das Gegenteil von Heuschrecken.
Zum Schutz der GBW-Mieter hat die BayernLB den Erwerbern eine umfangreiche Sozialcharta vorgegeben, die deutlich über den bisherigen sozialen Leitlinien der GBW AG lag und auch deutlich über den allgemeinen gesetzlichen Mieterschutz hinausgeht. Wichtig zu wissen ist, dass dabei der nach dem EUBeihilferecht zulässige Rahmen voll ausgeschöpft wurde. Das hat auch der von der EU vorgegebene und bei der BayernLB installierte Rahmen so bestätigt. Das von der Patrizia geführte Konsortium hat die Sozialcharta uneingeschränkt anerkannt und zugesagt, diese vollständig umzusetzen.
Vor allem ist das Konsortium verpflichtet, binnen 15 Monaten ausdrücklich den einzelnen Mieter schützende Regelungen in die einzelnen Mietverträge zu übernehmen und damit jedem Mieter einzelvertraglich einen besonderen Schutz zuzugestehen.
(Tanja Schweiger (FREIE WÄHLER): Wie lange? - Harald Güller (SPD): Schon nach fünf Jahren nicht mehr!)
Ich muss das immer wieder betonen, da hier der Eindruck erweckt wird, als wäre das alles beliebig. Das sind Verpflichtungen, die das Konsortium eingegangen ist.
Herr Kollege Güller, wir führen keine Zwiegespräche. Frau Kollegin Görlitz hat das Wort. Bitte schön.
Nur am Rande sei erwähnt: Bei der Veräußerung des Wohnungsbestandes der LBBW, der Landesbank Baden-Württemberg, an die Patrizia hat die grün-rote Landesregierung in BadenWürttemberg keinen vergleichbaren Mieterschutz durchgesetzt.
- Hört, hört! In Bayern sind wir im Interesse der Mieter weit höher gegangen. Das muss man auch einmal betonen.
Außerdem wird die Einhaltung der Sozialcharta durch ein Rücktrittsrecht der BayernLB im Falle der Nichtumsetzung der einzelvertraglichen Regelungen abgesichert. Weitere Absicherungsinstrumente sind Berichtspflichten an die BayernLB und erhebliche Konventionalstrafen, sollte der Verpflichtung nicht nachgekommen werden.
Welches sind nun die Eckpunkte der Sozialcharta? Das ist zunächst der besondere Kündigungsschutz. Bestandsmieter über 60 Jahre und Schwerbehinderte genießen grundsätzlich lebenslangen Kündigungsschutz. Für übrige Bestandsmieter ist der Schutz vor Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen auf zehn Jahre vorgesehen.
Die Zusicherung des Verzichts auf Luxusmodernisierungen ist der nächste Punkt. Ein marktüblicher Aus
schluss von Luxusmodernisierungen für die Dauer von fünf Jahren ist vorgesehen, wobei man immer fragen muss: Was ist Luxusmodernisierung? Ich sehe, dass unsere Mieter in meiner Heimatgemeinde ganz stolz sind, neue Fenster und Bäder bekommen zu haben – das war längst überfällig.
(Markus Rinderspacher (SPD): Genau! - Harald Güller (SPD): Fünf Jahre? Wird eine Wohnung zufällig verkauft?)
Bisher war es Praxis der GBW, Mieterhöhungen in moderatem Umfang durchzuführen. Ich muss das auch deshalb sagen, um die Mieter ein wenig in Schutz zu nehmen.
Ich habe eine Siedlung in meiner Nachbarschaft, in der sich die Menschen bald nicht mehr auf die Straße trauen, weil jeder meint, sie würden umsonst in den Wohnungen leben. Sie zahlen auch jetzt einen marktüblichen Wohnungspreis. Es ist keineswegs so, dass sie staatlich geförderte Billigmieten zahlen, sondern die Mieter dort zahlen normale Mieten.
Für den Gesamtbestand der Wohnungen ist eine durchschnittliche Mieterhöhungsbeschränkung für die Dauer von fünf Jahren vorgesehen. Mieterhöhungen auf den Gesamtbestand in den ersten drei Jahren sind auf insgesamt 15 % und in den nächsten beiden Jahren auf drei Prozent zuzüglich Inflation begrenzt.
Die Bestandserhaltung durch Beschränkung von Veräußerungen wurde bereits kurz angesprochen. Es ist eine Abverkaufsumwandlungsbeschränkung in Wohnungseigentum für fünf Jahre vorgesehen. Es gibt ein Vorverkaufsrecht der Kommunen. Diese erhalten für drei Jahre durch vertragliche Vereinbarung ein Vorverkaufsrecht und im Falle des Weiterverkaufs von Wohnungen die Möglichkeit, in den Wohnungsmarkt einzugreifen.
Die Mindestinvestitionsquote – auch das wurde ausgehandelt, damit die Wohnungen weiter gepflegt werden – wurde auf 15 Euro pro Quadratmeter festgelegt.
Nun nochmals zu dem Angebot der Kommunen! Die Durchführung des Bieterverfahrens erfolgte fristgerecht über alle Angebotsstufen auf der Grundlage eines objektiven, beihilferechtskonformen Kriterienkataloges. Auch dies wurde bereits gesagt.
Zur Angebotsabgabeakzeptanz der Sozialcharta, Transaktionssicherheit und finanzielle Attraktivität: Nach Auswertung der Angebote kam das beste Angebot von Patrizia. Auf die Kosten möchte ich jetzt nicht eingehen. Zum Angebot, das die "Wohnen in Bayern GmbH" unterbreitet hat: Wenn die Wohnungen wirklich verschleudert worden wären, wie Sie, Herr Güller, behauptet haben, dann hätten die Kommunen auf alle Fälle so weit mitbieten müssen. Ich will mich nicht dazu versteigen, aber wenn in der Presse zu lesen ist, dass das ein Alibiangebot sein soll, dann kann ich das hier einfach nur zitieren.
Im Übrigen ist diese Veräußerung so durchgeführt worden, dass es beihilferechtlich unbedenklich und in Ordnung ist. Über die Empfehlung, die Landesstiftung möge sich am Konsortium beteiligen, müssen die Stiftungsgremien entscheiden. Eine Investition auch in Immobilien, ist durchaus üblich.
Es ist aber ein Unterschied, ob sich die Landesstiftung im Rahmen des Bieterverfahrens beteiligt oder dem Investorenkonsortium erst nach dem Abschluss beitritt. Wäre während des Bieterverfahrens der Freistaat bzw. ein Unternehmen aus seinem Einflussbereich mit Insiderwissen beteiligt gewesen, hätte dies ein erneutes Beihilfeverfahren mit all den Unsicherheiten für Freistaat, LB und Mieter der GBW AG nach sich ziehen können. Inzwischen ist das Bieterverfahren abgeschlossen, die Vertragsparameter stehen fest, und es ist jetzt eine Sache der Einschätzung der Landesstiftung, ob sie sich hier beteiligen will.
Jeder Investor muss zunächst selbst in der Lage sein, die Anforderungen des Bieterverfahrens in bestmöglicher Weise zu erfüllen. Deshalb war es auch nicht möglich, dass sich der Freistaat hier einschaltet, weil damit nämlich ein Spekulationspreis unterstellt worden wäre. Man hätte Insiderwissen unterstellt. Deshalb war es nicht möglich, sich im Vorfeld zu beteiligen. Aber jetzt nach Abschluss ist durchaus zu überlegen – das muss aber die Landesstiftung entscheiden -, ob man sich an dem Konsortium beteiligen will.
Als Fazit: Erstens. Der Verkauf der Anteile der BayernLB an der GBW AG beruht auf Vorgaben der EUKommission. Das haben wir schon gehört. Das von der EU-Kommission geforderte transparente diskriminierungsfreie Bieterverfahren wurde eingehalten.
Zweitens. Der Verkauf wurde im Rahmen eines ordnungsgemäß durchgeführten diskriminierungsfreien Bieterverfahrens durchgeführt.
Drittens. Der bestmögliche Mieterschutz ist gewährleistet. Der Partner Patrizia hat sich dazu verpflichtet. Wir sind überzeugt, dass das die beste Möglichkeit ist, um den Mietern langfristig Schutz zu gewähren.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will auf den Punkt bringen, worum es hier geht: Es geht weit über das Thema des Verkaufs der GBW-Wohnungen hinaus auch um das Selbstverständnis Ihrer Politik. Ich darf an dieser Stelle ganz klar zum Ausdruck bringen: Das, was Sie hier bei der GBW auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter machen, ist eine Bankrotterklärung für die Art, für den Inhalt und für den Charakter Ihrer Politik. Sie haben politisch, Sie haben sozial, Sie haben moralisch und letztlich auch demokratisch versagt. Das ist an diesem Vormittag deutlich geworden.
Sie haben sozial versagt; denn Sie haben nicht nur die Mieterinnen und Mieter in diesem Freistaat, sondern auch das "S" in Ihrem Parteinamen, nämlich das Soziale, verraten, weil Sie dem privaten Profit den Vorrang gegeben haben, obwohl klare Handlungsalternativen auf dem Tisch lagen und konkret umsetzbar waren.