Heute schaffen wir die Studiengebühren ab. Und das, Kolleginnen und Kollegen, wird erst der Anfang sein. Wir werden auch andere Ihrer Fehler im bildungspolitischen Bereich korrigieren, und wir werden für bessere Bildung und mehr Bildungsgerechtigkeit in diesem Land sorgen.
Deshalb ist heute tatsächlich ein guter Tag für Bayern, und es gibt kaum eine namentliche Abstimmung, auf die ich mich so freue wie auf die, die gleich ansteht.
Noch ein paar Worte zu unserem Studierendenbonigesetz, das heute auch zur Abstimmung steht: Wir halten es nach wie vor für den besseren Weg, für den transparenteren Weg und auch für den charmanteren Weg der Kompensation. Sie sind einen anderen Weg gegangen. Ich möchte Ihnen aber noch einmal sagen, was gerade den Charme dieses Gesetzentwurfs ausmacht: Es ist tatsächlich die Transparenz: Geld folgt Studierenden. Es ist die Dynamisierung, die auch für die nächsten Jahre angelegt gewesen wäre.
Wir haben dies alles diskutiert. Sie sind dem leider nicht gefolgt. Ich verstehe es ja auch irgendwie. Wie kann man denn ein Gesetz gut finden, das Grün-Rot in Baden-Württemberg erfunden hat und das dort hervorragend funktioniert?! – Ich verstehe ja, dass Sie das nicht wollten. Dennoch stellen wir es hier heute zur Abstimmung. Wir halten es für den besseren, den transparenteren Weg. Die Mitbestimmung der Studierenden wäre damit deutlicher gesichert als mit Ihrem Gesetzentwurf. Ich bitte deshalb an dieser Stelle nochmals um Zustimmung zu unserem interfraktionellen Gesetzentwurf. Aber heute steht für mich vor allem die Freude im Vordergrund, dass wir gleich in namentlicher Abstimmung mit einer hoffentlich sehr großen, fast einstimmigen Mehrheit die Studiengebühren abschaffen werden.
Vielen Dank, Frau Kollegin Gote. Der nächste Redner ist Herr Kollege Hacker. Soweit ich das überblicke, kommt voraussichtlich danach die Abstimmung. Bitte schön, Herr Kollege Hacker.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, dass ich mein Sakko anlasse und es nicht den Kolleginnen gleichtue, die vor mir hier gesprochen haben.
- Ja, da manche aus dem Studentenalter herausgewachsen sind und mehr Format gewonnen haben, bräuchte ich wahrscheinlich wie Kollege Halbleib zwei Größen mehr.
Die Kollegin Gote wird vielleicht überrascht sein, aber meine kurze Skizze für meinen Redebeitrag ist auch überschrieben mit "Heute ist ein guter Tag für die Bildung in Bayern"; dies aber nicht aus dem Grunde, den Sie gerade skizziert haben. Den Grund für den guten Tag im Interesse der Bildung in Bayern haben wir beim letzten Tagesordnungspunkt mit dem Bildungsfinanzierungsgesetz gelegt, das die soziale Frage an der richtigen Stelle beantwortet, das die frühkindliche Bildung stärkt, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und das junge Familien stärkt. Das ist der richtige Weg,
um mehr junge Menschen zum Abitur zu führen und dann natürlich auch ins Studium zu bringen. Dieses Ziel – so meine ich zumindest aus den Debatten gehört zu haben – tragen wir gemeinsam, aber den Weg dorthin sehen wir unterschiedlich.
Ich bin etwas überrascht, dass die Kollegin Zacharias in den vergangenen viereinhalb Jahren nicht bemerkt hat, welche Initiativen in der Hochschulpolitik, in der Bildungspolitik, in der Sozialpolitik von der Regierungskoalition und auch durch unseren Einfluss in der Regierungskoalition auf den Weg gebracht wurden. Wenn man sich die Hochschulrechtsnovelle anschaut – Zugang zur Hochschule für beruflich Gebildete, Berufungsrecht für neue Professoren an Hochschulen -, stellt man fest, dass das Maßnahmen in die richtige Richtung sind.
Wir haben Erhebliches für die Verbesserung der Bildungslandschaft, der Hochschullandschaft hier in Bayern geleistet. Deswegen bin ich auch überzeugt davon, dass wir gemeinsam am 15. September den Weg fortsetzen werden; denn es gibt noch genug zu tun. Da haben Sie recht, liebe Kollegin Zacharias, aber den Weg werden wir gemeinsam mit der CSU beschreiten. Sie aber werden weiter nicht bemerken, wie die Realität im Bildungsland Bayern ist.
Das Thema Studienbeiträge – liebe Kolleginnen und Kollegen, das wage ich heute bereits zu prophezeien – wird uns nicht zum letzten Mal in diesem Landtag beschäftigt haben. Erinnern Sie sich an die ersten Worte der neuen Bundesbildungsministerin Frau Wanka, die angemahnt hat, dass sich die Länder überlegen müssen, wie sie in Zukunft ihre Hochschulfinanzierung sicherstellen wollen, wenn sie durch die Schuldenbremse gezwungen werden, ihre Haushalte zu konsolidieren. Sie meinte damit sicherlich nicht den Freistaat Bayern. Denn wir geben den richtigen Weg vor. Wir konsolidieren unseren Haushalt; wir tilgen Schulden. Wir werden nicht durch die Schuldenbremse gezwungen werden wie Ihre Kollegen in BadenWürttemberg, Nordrhein-Westfalen und anderen Ländern.
In diesen Ländern wird es zu einem hohen Druck kommen, sodass Studienbeiträge wieder nötig sein werden. Wir werden das aus der bayerischen Perspektive gelassen beobachten und – ich bin sehr sicher – auch in diesem Hohen Hause wieder diskutieren.
Meine Damen und Herren, der heutige Tag ist ein guter Tag für die Bildung, weil wir die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung unterstreichen. Nicht allein der Hochschulabschluss ist das Eingangstor zu einem erfolgreichen Eintritt ins Berufsleben und zur Verwirklichung der eigenen Persönlichkeit, sondern auch die berufliche Bildung im dualen System, das Markenzeichen gerade unserer mittelständisch geprägten bayerischen Wirtschaft, das wir mit dem Bildungsfinanzierungsgesetz genauso stärken. Auch deswegen ist dies ein guter Tag für die Bildung in Bayern.
Zuletzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist dies ein guter Tag für die Bildung in Bayern, weil wir sicherstellen, dass durch den von Ihnen initiierten Wegfall der Studienbeiträge nicht zusätzliche Probleme für die Hochschulen aufkommen. Wir erreichen Hochschule für Hochschule, Universität für Universität, einen kompletten Ersatz der Beträge, die bisher von den Hochschulen eingenommen werden. Ihr Modell der pauschalierten Pauschalierung würde die Hochschulen ungleichmäßig treffen. Für uns ist Eigenverantwortung im gesamten Bildungsbereich ein ganz wesentliches Ziel, das wir noch verstärkt erreichen müssen. In Eigenverantwortung haben die Hochschulen sehr unterschiedliche Hochschulbeiträge erhoben und daraus auch sehr unterschiedliche Investitionen getätigt, was den Mittelbau und den zusätzlichen Stellenaufbau anging. Das wollen wir den Hochschulen und vor allem den Universitäten nicht wegnehmen. Das wäre aber die Konsequenz Ihres Vorschlags. Den Universitäten würde der Beitragsersatz weggenommen. Auch die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften müssen wir zusätzlich stärken. Das ist ein Ziel, das wir auch haben, aber nicht durch die Kompensationslösung, die Sie vorschlagen.
Meine Damen und Herren, für uns ist es kein einfacher Tag. Für die FDP möchte ich noch einmal festhalten: Wir sind davon überzeugt, dass es notwendig ist, Studenten und auch ehemalige Studenten mit einem moderaten Beitrag an der Hochschulausbildung zu beteiligen.
- Dafür gibt es viele Gründe, Frau Zacharias. Wir haben diese Gründe hier in diesem Hohen Haus häufig ausgetauscht. Heute wird eine breite Mehrheit etwas anderes beschließen. Wir bleiben unserer Überzeugung treu. Wir werden gegen das Volksbegehren stimmen, und wir werden weiter dafür kämpfen, dass Bayern eine hochwertige Bildung hat, um die soziale Gerechtigkeit tatsächlich zu verwirklichen.
Das führt von der frühkindlichen Bildung über eine gute Schulbildung in eine hervorragende berufliche Bildung und an der Spitze zu einer exzellenten Hochschulausbildung. Die FDP steht als Garant für die Bildungspolitik der Zukunft in diesem Land über den 15. September hinaus. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Hacker. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen deswegen zur Abstimmung und trennen dafür die beiden Gesetzentwürfe bzw. Tagesordnungspunkte wieder.
Ich lasse zunächst über Tagesordnungspunkt 2 abstimmen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/15921 zum Volksbegehren und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 16/16476 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmte bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. Oktober 2013" einzufügen.
Ich lasse jetzt in einfacher Form in Zweiter Lesung, abstimmen und die Schlussabstimmung erfolgt dann in namentlicher Form.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Kolleginnen und Kollegen aus der CSU-Fraktion, zwei Kollegen aus der FDP-Fraktion und die Kollegen und Kolleginnen der FREIEN WÄHLER, der SPD und der GRÜNEN. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion mit Ausnahme der genannten zwei. Stimmenthaltungen? – Ich sehe zwei Stimmenthaltungen aus den Reihen der CSU-Fraktion. Damit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt worden.
Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung. Ein Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt worden. Wir können deswegen gemäß § 56 der Geschäftsordnung diese Schlussabstimmung sofort durchführen. Das geschieht in namentlicher Form. Wir haben fünf Minuten Zeit.
Ich weise Sie darauf hin, dass ich unmittelbar nach diesen fünf Minuten über den anderen Gesetzentwurf, also über Tagesordnungspunkt 3, abstimmen lasse. Laufen Sie also bitte nicht davon. Die nächste Abstimmung kommt in exakt fünf Minuten.
Die Zeit ist um. Ich schließe die namentliche Abstimmung. Das Ergebnis stellen wir außerhalb des Saales fest. Ich gebe das Ergebnis dann bekannt.
Nehmen Sie bitte Platz. Ich möchte sofort zur Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 3 kommen: Das ist der interfraktionelle Gesetzentwurf der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/15834. Bitte nehmen Sie Platz.
Darf ich darum bitten, dass Sie Platz nehmen? – Wir führen jetzt nämlich die nächste Abstimmung durch. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt auf Drucksache 16/16475 die Ablehnung dieses Gesetzentwurfes. Wer dagegen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer möchte ablehnen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Inge Aures, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens bayerischer Justiz- und Finanzbehörden, der zuständigen Ministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und träger im Zusammenhang mit der Unterbringung des Herrn Gustl Mollath in psychiatrischen Einrichtungen und mit den Strafverfahren gegen ihn und im Zusammenhang mit dem Umgang mit den von Herrn Mollath erstatteten Strafanzeigen (Drs. 16/16408)
Markus Rinderspacher, Inge Aures, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Dr. Andreas Fischer, Jörg Rohde und Fraktion (FDP) (Drs. 16/16454)
Ich eröffne dazu die Aussprache. Dafür wurde im Ältestenrat eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Aures. Ihr folgt Kollege Streibl. – Bitte schön, Frau Kollegin Aures. Ich bitte um Aufmerksamkeit.