Protokoll der Sitzung vom 16.05.2013

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen heute aber – ich nehme an, darin sind wir uns alle einig –, dass es einfach nicht mehr in die heutige Zeit passt, nahe Verwandte im Abgeordnetenbüro zu beschäftigen. Aus heutiger Sicht war es falsch, quer durch alle Fraktionen immer wieder die Bestandsschutzregelung zu bestätigen. Das beziehe ich auch auf das Jahr 2009. Ich lasse auch nicht als Entschuldigung gelten, dass man da etwas verschlafen habe.

Deshalb haben wir klare Konsequenzen gezogen. Wir haben für die notwendige Transparenz gesorgt. Alle Namen wurden veröffentlicht. Dafür geht auch ein herzlicher Dank an Präsidentin Stamm, die ihre Aufgaben hier gut erledigt und einen großen Beitrag zur raschen Aufarbeitung geleistet hat.

(Beifall bei der CSU)

In der CSU-Fraktion haben wir alle Fälle aufgearbeitet. Ich habe mit allen Betroffenen aus meiner Fraktion Gespräche geführt. Wo die Verhaltensregeln in inakzeptabler und politisch unsensibler Weise ausgereizt wurden, haben wir die notwendigen Konsequenzen gezogen. Ich sage klipp und klar: Es war ein Fehler, dass wir die Verhaltensregeln im Parlament nicht schon vor Jahren geändert haben – wir alle gemeinsam! Das holen wir jetzt Gott sei Dank nach. Es ist ein

starkes, wichtiges und klares Zeichen, dass wir uns diese neuen Regeln, wie ich mittlerweile erfahren habe – gestern Abend war es noch etwas anders –, einstimmig über die Fraktionsgrenzen hinweg geben. Das stärkt den Bayerischen Landtag. Das stärkt den Parlamentarismus und das stärkt die parlamentarische Demokratie in Bayern.

Ich möchte mich hier ausdrücklich bei allen Fraktionsvorsitzenden bedanken, die meiner Einladung gefolgt sind: Danke an Markus Rinderspacher, Hubert Aiwanger, Margarete Bause und Thomas Hacker. Bei den FREIEN WÄHLERN sah es gestern Abend noch etwas anders aus. Trotzdem gilt mein Dank auch Herrn Aiwanger.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Bei euch hat es bis gestern Abend auch noch anders ausgesehen!)

Ich bedanke mich vor allem dafür, dass die Gespräche in guter Atmosphäre geführt worden sind, sodass wir jetzt ein klares, eindeutiges Abgeordnetengesetz mit einer der strengsten Regelungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern in ganz Deutschland beschließen. Künftig weiß es jeder Abgeordnete: Wer rechtmäßig handelt, handelt auch moralisch sauber. Das ist ganz wichtig. Das weiß letztlich jeder Abgeordnete. Eine Kostenerstattung für die Beschäftigung von Verwandten bis zum vierten Grad, von Verheirateten und Mitgliedern von Lebensgemeinschaften und Bedarfsgemeinschaften sowie für Beschäftigungsverhältnisse mit Verwandten anderer Abgeordneten bis zum dritten Grad schließen wir künftig, ab dem 1. Juni 2013, aus. Künftig, ab 1. Oktober 2013, soll die Vertragsabwicklung, insbesondere die Bezahlung genauso wie im Bundestag über die Landtagsverwaltung erfolgen. Im Juni werden wir auch Transparenz bei den Nebenbeschäftigungen schaffen. Noch in dieser Legislaturperiode werden die Verhaltensregeln geändert.

Mit dieser Gesetzesänderung stellen wir Fehler der Vergangenheit ab. Wir zeigen damit, dass der Bayerische Landtag handlungsfähig ist. Ab Juni werden wir uns wieder den politischen Sachthemen zuwenden. Wir werden über Sachfragen sicherlich auch kontrovers diskutieren. Das ist gut so, denn die parlamentarische Demokratie lebt von der Ideenvielfalt, vom Streit um die beste Lösung, aber – das möchte ich ganz klar und nachdrücklich sagen – sie lebt auch vom respektvollen Umgang miteinander. Das wird auch von der Bevölkerung sehr kritisch gesehen. Heute geht es darum, ein gemeinsames Zeichen zu setzen. Wir stellen Fehler ab und schaffen ein modernes und transparentes Abgeordnetengesetz.

(Beifall bei der CSU)

Entschuldigung, Frau Kollegin Stewens, kommen Sie bitte noch einmal zurück. Es gibt eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Pauli. Die Sicht war mir versperrt gewesen.

Sehr geehrte Frau Stewens! Ich stelle Ihnen zu diesem Gesetzentwurf eine Frage. Mit diesem Gesetzentwurf verlangen alle Fraktionen, dass künftig die Mitarbeit von Verwandten bis zum vierten Grade ausgeschlossen werden soll. Der Bevölkerung geht es nicht nur darum, welches Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Abgeordneten und einem Beschäftigten besteht. Der Bevölkerung geht es vielmehr um die Kernfrage – dahinter steht fast schon eine Verdächtigung -, ob Verwandte oder Familienangehörige auch wirklich Arbeit leisten. In dieser Diskussion wird immer wieder unterstellt, dass Ehefrauen, Kinder, Neffen, Nichten, Schwägerinnen oder wer auch immer gar keine Leistung erbringen, sondern dass das Geld für die Familienkasse erwirtschaftet wird. Das ist in dieser öffentlich geführten Diskussion eigentlich nicht ganz korrekt. Wenn wir uns mit diesem Thema auseinandersetzen, sollten wir auch darauf achten, dass die Arbeit kontrollierbar ist. Wir sollten darauf achten, dass die Mitarbeiter, die für einen Abgeordneten arbeiten, auch tatsächlich ihre Leistung erbringen.

(Thomas Hacker (FDP): Dann müssen wir auch darauf schauen, ob die Abgeordneten ihre Leistung erbringen!)

Diese Leistung nachzuweisen, ist natürlich nicht einfach. Leistungsnachweise zu erstellen wäre natürlich möglich. Wenn jemand direkt beim Landtag beschäftigt ist, kann man manchen Missbrauch mehr eindämmen. Diese Überlegung geht auch in die richtige Richtung.

(Thomas Hacker (FDP): Dann haben Sie den Gesetzentwurf nicht gelesen!)

Zweitens muss es auch möglich sein nachzufragen, was von einem Mitarbeiter im Einzelnen getan wird. Ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen, denn das ist meine Frage. Auch dadurch könnte man Misstrauen abbauen. Meine Frage geht eben dahin, was Sie davon halten. Ich möchte mehr Kontrolle der Leistungen, die einzelne Beschäftigte erbringen.

(Thomas Hacker (FDP): An der Unterschriftenliste im Plenarsaal sieht man, wer da ist und wer nicht da ist!)

Frau Kollegin Stewens, bitte.

Liebe Frau Kollegin Pauli, es ist sicherlich richtig, dass wir das Thema differenziert betrachten müssen. Viele Ehefrauen, die in den Büros ihrer Ehemänner, der jeweiligen Abgeordneten, angestellt waren, haben hervorragende Arbeit geleistet. Das ist überhaupt keine Frage. Der Arbeitgeber ist der jeweilige Landtagsabgeordnete. Das wird er auch dann bleiben, wenn wir die Verwaltung der Verträge für die Mitarbeiter dem Landtagsamt übertragen, das damit ein Stück weit Kontrolle über die Verträge ausübt. Das Landtagsamt kontrolliert aber nicht die Arbeit, die in dem jeweiligen Abgeordnetenbüro geleistet wird. Darüber muss der jeweilige Abgeordnete selbst entscheiden.

Jetzt sage ich Ihnen ganz salopp: Es liegt doch im Interesse von uns allen, im Interesse jedes einzelnen Abgeordneten, Mitarbeiter zu beschäftigen, die ordentliche Arbeit leisten; das hat überhaupt nichts mit dem Verwandtschaftsgrad zu tun.

(Beifall bei der CSU, der FDP und Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Ich hätte mir meine Arbeit im Landtag ohne eine gewissenhafte Mitarbeiterin vor Ort in meinem Bürgerbüro in Ebersberg überhaupt nicht vorstellen können. Wenn ich einen faulen Hund eingestellt hätte, hätte ich möglichst rasch dafür gesorgt, dass ich wieder eine fleißige, gute Mitarbeiterin bekomme.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Jetzt hat der Fraktionsvorsitzende der SPD das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag korrigiert heute in Zweiter Lesung mit Blick auf die Mitarbeiterentschädigung eine Regelung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes vom Dezember 2000. Der Gesetzgeber wollte damals im Dezember 2000 ausdrücklich nicht, dass Abgeordnete noch im Jahr 2013 ihre Ehefrauen beschäftigen.

(Beifall bei der SPD)

Der Gesetzgeber wollte damals ausdrücklich keine Abgeordnetenfamilienförderung über einen Zeitraum von 13 Jahren, 150 Monaten oder drei Legislaturperioden. Der Landtag hat im Dezember 2000 ausdrücklich und unmissverständlich die Beschäftigung von Verwandten ersten Grades missbilligt und deshalb fortan für verboten erklärt. Der CSU-Kollege Dr. Otmar Bernhard sprach in seiner Berichterstattung in Zweiter Lesung am 29. November 2000 ausdrücklich und unmissverständlich von einer Übergangsregelung. Das heißt: Spätestens 2003, allerspätestens

zum Ende der darauffolgenden Legislaturperiode sollte mit diesen Beschäftigungsverhältnissen Schluss sein. Das Parlament klaubt heute einen Scherbenhaufen zusammen, den wahrlich nicht alle Parlamentsmitglieder, aber auch nicht nur ein paar wenige angerichtet haben. Zunächst folgen ein paar selbstkritische Bemerkungen. Denn nur wer eigene Fehler der Vergangenheit, in unserem Fall des letzten Jahrzehnts, anspricht, kann die politische Aktualität in der laufenden Legislaturperiode und die politische Brisanz der Gegenwart glaubwürdig kritisch bewerten.

Der erste Fehler der SPD liegt 13 Jahre zurück. Als SPD müssen wir selbstkritisch festhalten, dass die mangelhafte gesetzgeberische Vorgabe im Dezember 2000 ein Fehler war, an dem wir uns beteiligt haben. Die damaligen Oppositionsparteien hätten dieses Gesetz als Ausgangspunkt für die heutige Affäre damals so nicht mitbeschließen dürfen. Das war ein Fehler.

Ich nenne einen zweiten Punkt. Ein weiterer Fehler bestand darin – da bin ich ganz bei Ihnen, Frau Stewens -, dass die Vertreter in den Selbstverwaltungsgremien des Landtags insbesondere im Sommer 2009 mit Blick auf die Beschäftigungsverhältnisse der Abgeordneten nicht auf einem umfassenden Bericht der Präsidentin bestanden haben. Das war ein Fehler, den wir heute als SPD hier einräumen müssen. Ja, Vertreter der SPD, der FDP, der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER im Ältestenrat und im Präsidium haben es im Sommer 2009 schlicht und ergreifend nicht für möglich gehalten, dass noch 17 CSUAbgeordnete diese Sonderfallregelung in dieser Legislaturperiode für sich in Anspruch nehmen würden.

(Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der CSU)

Nun werden in einem argumentativen Kunstgriff die anderen vier Parteien in die politische Gegenwart mit einbezogen. Aber wir dürfen schon festhalten: Hier steht es 17, bei der FDP null, bei den FREIEN WÄHLERN null, bei der SPD null und bei den GRÜNEN null. Das ist der Spielstand in dieser Legislaturperiode.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FREI- EN WÄHLER)

Bei allem Respekt und bei aller Sympathie, das Folgende gehört auch zur historischen Wahrheit: Die Landtagspräsidentin hat in den damaligen Sitzungen bewusst oder unbewusst darauf verzichtet, auf die besondere Problematik des Themas hinzuweisen. Sie hat ihre politische Führungsverantwortung nicht wahrgenommen, sondern die Dinge laufen lassen. So weit ein kurzer Rückblick auf die legislative Historie.

Meine Damen und Herren, der Bayerische Landtag beschließt heute, dass die Erstattung von Beschäftigungsverhältnissen von Abgeordneten mit Ehepartnern, Lebenspartnern sowie Verwandten und Verschwägerten bis zum vierten Grad ausgeschlossen wird. Künftig wird es direkt beim Landtag ein Abrechnungssystem geben, um die Kontrolle zu stärken. Wir als SPD begrüßen das und auch die angekündigte Kontrolle durch den Obersten Rechnungshof. Wir halten künftige regelmäßige Kontrollen durch einen Transparenzbeauftragten oder ein Compliance-Gremium für sinnvoll und notwendig. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das gilt auch für uns Abgeordnete.

Das Parlament macht mit der Neufassung des Abgeordnetengesetzes heute seine Hausaufgaben. Es hat sich als richtig herausgestellt, das geplante CSU-Hauruck-Verfahren am 24. April im Gesetzesverfahren zu stoppen; denn in den letzten Tagen und Wochen hat sich ein erheblicher Gesprächsbedarf herausgestellt. Ich bedanke mich bei den anderen Fraktionen, namentlich bei den Kollegen Frau Stewens, bei Frau Bause, bei Herrn Hacker und bei Herrn Aiwanger, für die gute und intensive Zusammenarbeit. Das gemeinsam erarbeitete Ergebnis ist ein ordentliches, und es trägt den Notwendigkeiten Rechnung. Vielen Dank für die Zusammenarbeit.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, nun muss nach der Legislative auch die Exekutive ihre Hausaufgaben machen. Der Ministerpräsident gibt vor, der große Aufräumer zu sein. Doch Zweifel daran sind mehr als berechtigt. Herr Seehofer steht keineswegs als strahlender Saubermann über den Dingen; nein, er ist mittendrin statt nur dabei. Herr Seehofer hatte versprochen, für umfassende Transparenz in seinem Kabinett zu sorgen, doch bei seinen angeblichen Bemühungen bleibt er weit hinter denen seiner neuen Fraktionschefin zurück.

Noch immer sind zentrale Fragen nicht geklärt und Informationen nicht sauber aufgeschlüsselt. Wie lange beschäftigten die Herren Spaenle, Brunner, Eck, Pschierer und Sibler ihre Ehefrauen? Von wann datieren die Verträge? Welche Abreden und Nebenabreden gab es? Gab es Leistungszulagen? Die entscheidende Frage ist: Wie hoch ist die Bruttogehaltssumme der Ehefrauen bis zum heutigen Tag? Herr Seehofer, Sie hatten angekündigt, das zu klären. Nun, bitte, müssen Sie auch liefern. Bislang ist nämlich nur bruchstückhaft bekannt, um welche Bruttosummen es bei der Ehefrauenbeschäftigung im Kabinett geht. Wenn das stimmt, was von den Medien berichtet

wurde, dann hat der Freistaat Bayern für die Beschäftigung von Frau Spaenle durch Herrn Spaenle über die Jahre ein Arbeitgeberbrutto von etwa 760.000 Euro verausgabt, für die Beschäftigung von Frau Eck durch Herrn Eck 250.000 Euro, also eine Viertelmillion, im Fall Brunner 220.000 Euro, im Fall Pschierer 170.000 Euro, in der Causa Sibler 82.000 Euro. Nach dem, was bislang bekannt geworden ist, wurden bei den Kabinettsmitgliedern etwa 1,4 Millionen Euro an Bruttogehaltssummen diesbezüglich verausgabt.

Sie, Herr Seehofer, interessieren sich ja insbesondere für die laufende Legislaturperiode. In dieser Periode waren es brutto insgesamt 230.000 Euro. Herr Ministerpräsident, da Sie sich selbst zum Transparenzbeauftragten deklariert haben, bitte ich Sie hier und heute: Machen Sie reinen Tisch! Wir fordern Sie auf: Legen Sie bitte die Bruttogehaltssummen der Beschäftigungsverhältnisse im Kabinett offen und machen Sie eine schlüssige Rechnung auf, wann von welchem Kabinettsmitglied was zurückzuzahlen ist! Mit einem "Schwamm drüber, das passt jetzt schon so" ist es nicht getan.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FREI- EN WÄHLER)

Die Glaubwürdigkeit der Kabinettsmitglieder ist im Zusammenhang mit dieser Affäre schwer beschädigt. Ich habe erhebliche Zweifel, ob unser stolzes Land von diesem Kabinett mit Würde repräsentiert wird.

(Widerspruch bei der CSU)

Der CSU-Fraktionsvorsitzende musste gehen, der CSU-Haushaltsausschussvorsitzende musste gehen, der CSU-Kultusminister ist weiter mittendrin, ebenso wie der CSU-Landwirtschaftsminister sowie weitere CSU-Staatssekretäre. Ein knappes Viertel des Kabinetts, das heißt ein wesentlicher Teil des CSU-Führungspersonals, ist involviert.

Doch leider ist die gegenwärtige Affäre mit deutlichem Schwerpunkt auf der CSU kein Betriebsunfall oder gar ein Einzelfall. Immer wieder hat es in den letzten Jahren auch unter der Führung von Horst Seehofer Affären gegeben, die unter dem Stichwort "CSU-Filz" über die Internet-Suchmaschinen sehr schnell gefunden werden können. Im Kurzdurchlauf blicke ich auf die vergangenen Jahre zurück.

2008, CSU-Landesbankaffäre: Acht CSU-Verwaltungsräte fahren unsere Landesbank an die Wand. In Kärnten werden in CSU-Verantwortung mit der Hypo Group Alpe Adria 3,7 Milliarden Euro versenkt. 10 Milliarden Euro neue Schulden entstehen aufgrund der Landesbankrettung für den Freistaat. Mit Horst See

hofer macht Bayern die höchste Staatsverschuldung seit 1946.

2009 wird bei der Korruptionsaffäre bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien bekannt: Der Medienratsvorsitzende und CSU-Parlamentarier nimmt Kredite von Medien an, über die er selbst die Kontrollaufsicht hatte. Wochenlang berichten die bayerischen Medien von Amigo-Machenschaften, von CSU-Sumpf und von einem Selbstbedienungsladen.

2010 haben wir Horst Seehofer höchstpersönlich in dieser Legislaturperiode beim ungehemmten Griff in die Staatskasse zugunsten der CSU-Parteikasse erwischt. Ich erinnere an das Stichwort Resonanzstudienaffäre. Seehofer selbst hatte Umfragen im Parteiinteresse der CSU auf Steuerzahlerkosten in Auftrag gegeben: Rüge vom ORH, Rüge vom Bundestagspräsidenten, ein Verfassungsgerichtsurteil als schallende Ohrfeige für den Ministerpräsidenten. Der Schaden für Bayern beträgt 558.000 Euro, ein Schaden im Staatshaushalt, den die CSU bis heute nicht beglichen hat.

2011, Affäre um die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit: Misswirtschaft, schwarze Kassen, Amigo-Seilschaften bei der Auftragsvergabe. Herr Staatsminister Dr. Spaenle, Sie werden sich noch daran erinnern. Die SPD machte einen bislang geheim gehaltenen Bericht des Obersten Rechnungshofs öffentlich.