Protokoll der Sitzung vom 12.06.2013

(Claudia Jung (FREIE WÄHLER): So weit, mich zu bedanken, gehe ich jetzt nicht!)

- Sie gehen nicht so weit? Wir werden gleich hören, wie Ihr Gemütszustand ist.

(Heiterkeit)

Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben uns ist ein umfangreiches Werk vorgelegt. Man könnte fast meinen, der Großputz bei den Sozialgesetzen sei angesagt. Dennoch sind das meiste lediglich re

daktionelle Änderungen, auf die wir an dieser Stelle nicht eingehen müssen.

Ein Punkt, über den wir jedoch diskutieren können, betrifft die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Regelung zur Realisierung des Betreuungsanspruchs für Kinder unter drei Jahren. Das Gesetz gewährt ab August eindeutig einen Anspruch: Ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege. Von "frühkindlicher Förderung", nicht von "Betreuung" ist die Rede. Das heißt, dass wir nicht nur über die Zahl der Plätze reden dürfen, sondern wir müssen auch darüber reden, wie wir ausreichend Personal bekommen. Denn eines sollte uns klar sein: Wenn insoweit nicht bald etwas geschieht, droht der weitere Ausbau an einem massiven Personalmangel zu scheitern. So wichtig es ist, die Notwendigkeit ausreichender Plätze zu betonen, so dürfen wir dennoch diesen Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Denn gerade kleine Kinder brauchen kontinuierlich eine enge Bezugsperson, um Vertrauen aufbauen zu können. Eltern sollen keine Kompromisse eingehen müssen. Im schlimmsten Fall bedeutete das nämlich weite Entfernungen, Überbelegung der Einrichtungen oder womöglich gar keinen Platz zu bekommen. Auch aufseiten der Gemeinden und der Jugendhilfeträger, die diese Plätze herbeizaubern sollen, herrscht momentan massive Unsicherheit.

Der neue Artikel 45 a AGSG sieht vor, "dass die Erziehungsberechtigten die Gemeinde und bei einer gewünschten Betreuung durch eine Tagespflegeperson den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mindestens drei Monate vor der geplanten Inanspruchnahme in Kenntnis setzen". Diese Regelung ist aus unserer Sicht sinnvoll und für alle Seiten durchaus zumutbar. Sie gibt den Gemeinden und Jugendhilfeträgern die Möglichkeit, rechtzeitig zu planen, um ein entsprechendes Angebot vorhalten und auch steuern zu können.

Zu begrüßen ist auch, dass gleichzeitig Ausnahmeregelungen für Fälle, in denen diese Frist nicht einzuhalten ist, formuliert werden. Die Erziehungsberechtigten müssen zwar das Vorliegen eines Ausnahmefalls nachweisen; aber ich denke, das ist durchaus okay.

Gestatten Sie mir eine letzte Anmerkung: Vor dem Hintergrund unserer heute doch sehr umfangreichen Tagesordnung ist es für mich mehr als überraschend und äußerst verwunderlich, warum wir diesem Thema, bei dem wir uns ohnehin alle einig sind, plötzlich eine Debatte widmen sollen. Ich weiß: Durch das Reden kommen die Leute zusammen. – Aber wenn wir eh schon beieinander sind, worüber sollen wir

dann noch reden? Wir haben bereits auf die Erste Lesung verzichtet und zugestimmt; wir haben im federführenden Ausschuss nicht diskutiert, sondern zugestimmt. Angesichts dessen wundert es mich wirklich, warum dieser Sinneswandel so plötzlich, von gestern auf heute Morgen, eingetreten ist. Was haben Sie sich dabei gedacht? Kommen Sie mir bitte nicht mit "aktueller Brisanz"; diese war schon vorher gegeben. Aber über die wahren Gründe sollten wir hier nicht weiter philosophieren; die Kollegen wissen am besten, warum sie plötzlich darüber reden wollen. Selbstverständlich werden wir FREIEN WÄHLER dieser Gesetzesänderung zustimmen, wie wir es schon im Vorfeld nach den nicht durchgeführten Diskussionen getan haben. Wir stehen weiterhin zu unserem Wort. Wie gesagt: Wir stimmen zu.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Nächste Rednerin sind dann Sie, Frau Kollegin Meyer. – Die Wortmeldung der Frau Kollegin Ackermann ist verfallen. Sie brauchen kein schlechtes Gewissen zu haben. Es ist so besprochen; davon geht die Welt nicht unter. Es gibt allseitige Zustimmung zum Gesetzentwurf. Sie haben das Wort, Frau Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe kein schlechtes Gewissen, aber ich bedauere das ein wenig, da offensichtlich alles etwas durcheinander gekommen ist. Wenn jemand einen festen Termin hat, nicht da ist und nicht zu Wort kommt, finde ich das etwas schade.

Es gibt keine Schuldzuweisung. Das machen wir jetzt einfach so.

In der Tat ist es so, dass wir diesen Gesetzentwurf in der Ersten Lesung ohne Aussprache und im Ausschuss ohne Aussprache verabschiedet haben. Es war der Wunsch der CSU-Fraktion, ihn heute noch einmal zur Aussprache zu stellen, um deutlich zu machen, was an diesem Gesetzentwurf positiv ist.

Meine Stimmungslage als ehemalige Kommunalpolitikerin ist gut. Ich möchte drei Punkte besonders hervorheben. Der erste Punkt sind zum Beispiel die Online-Elternbriefe, die im Gesetzentwurf auch geregelt sind. Das war unter dem Aspekt des Datenschutzes etwas problematisch; denn es geht wirklich um eine wichtige Sache, nämlich die Zusammenarbeit mit den Familien, um präventiv tätig sein zu können. Es geht um Entlastung. Dort, wo Prävention geleistet werden kann, gibt es auch immer irgendwelche Nachwirkungen. Deswegen freue ich mich über diesen Punkt sehr.

Ich freue mich auch über den Rechtsanspruch. Dabei geht es, Kollegin Jung, darum, dass sich die Eltern in Zukunft mit einer Frist von drei Monaten anmelden müssen. Das ist das Entscheidende. Darüber freue ich mich als ehemalige Kommunalpolitikerin auch, weil damit die Kommunen etwas mehr Planungssicherheit haben und besser reagieren können. Deswegen ist das ein Punkt, den man öffentlich herausheben sollte.

Der dritte Punkt ist auch einer, der wie ich meine, es wert ist, heute noch einmal genannt zu werden, nämlich die Entlastung für die Kommunen um 1,9 Milliarden Euro, da jetzt die Grundsicherung vom Bund übernommen wurde. Das ist nicht selbstverständlich; dafür haben wir lange gekämpft. Es ist gerechtfertigt, dies in aller Öffentlichkeit deutlich zu machen. Dieses Recht nehmen Sie bei anderen Punkten für sich in Anspruch – wir machen dies heute bei diesem Punkt. - Ich bedanke mich auch für die Zustimmung, die wir schon von allen Seiten signalisiert bekommen haben.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich darf die Aussprache schließen und zur Abstimmung kommen. Dieser liegt der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/16443 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt auf Drucksache 16/1703 die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Dem Gesetzentwurf ist somit zugestimmt.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gleich die Schlussabstimmung durch. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke schön. Setzen Sie sich bitte wieder. Gegenstimmen bitte ich auch durch Aufstehen anzuzeigen. – Niemand. Stimmenthaltungen? – Auch niemand. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze".

Jetzt darf ich zu Tagesordnungspunkt 6 zurückkommen:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Drs. 16/15718) - Zweite Lesung

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass eine Aussprache hierzu nicht stattfindet. Die Fraktion

der CSU hat eine namentliche Abstimmung beantragt. Diese beginnt jetzt.

(Namentliche Abstimmung von 18.25 bis 18.30 Uhr)

Die namentliche Abstimmung ist beendet. Wir stellen das Ergebnis durch das Landtagsamt außerhalb des Plenarsaals fest. Ich darf Sie ganz herzlich bitten, sich jetzt wieder hinzusetzen,

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

nicht dass wir die Zeit, die wir hereingearbeitet haben, wieder verlieren. Nehmen Sie bitte Platz.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Interpellation der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ludwig Wörner, Natascha Kohnen u. a. und Fraktion (SPD) Wasser in Bayern (Drs. 16/15985)

Ich eröffne dazu die Aussprache unter der Voraussetzung, dass es im Saal etwas ruhiger wird. - Okay. Versuchen wir es. Erster Redner ist Herr Kollege Wörner. Danach kommt Kollege Dr. Hünnerkopf. Ich bitte um Aufmerksamkeit für die Rednerinnen und Redner. Herr Wörner, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wasser, Trinkwasser ist als Lebensmittel Nummer 1 lebenswichtig. Wie gefährlich es auch sein kann, erleben wir gerade in den letzten Tagen. Wir haben deshalb versucht, mit einer Interpellation, also mit einer großen Anfrage, eine Quasi-Inventur über den Zustand aller Bereiche des Wassers in Bayern zu erheben. Ich muss aber dazu sagen: Das ist uns nur in Teilen gelungen, weil die Datenlage im Freistaat Bayern offensichtlich nicht so ist, wie ich selbst erwartet hätte. Wir tun immer so, als wäre alles bestens. In Wirklichkeit musste aber heute häufig gesagt werden: "Das wissen wir nicht." "Dazu können wir nichts sagen." "Dazu ist nichts vorhanden." Ich finde das bedauerlich und schade. Wir reden hier schließlich über die Lebensgrundlage Nummer 1, das Wasser. Sie sollten in der Lage sein, darüber gründlich Auskunft zu geben. Ich halte die Fragen, die wir gestellt haben, nicht für so schwierig oder unbotmäßig, dass sie nicht beantwortet werden könnten. Manchmal habe ich den Eindruck, dass Unangenehmes nicht verbreitet werden soll.

Damit will ich einsteigen. Meine Damen und Herren, es ist schön, dass die Staatsregierung in ihrer üblichen Diktion versucht, die heile Welt zu produzieren. In Wirklichkeit verschleiert sie damit etwas. Deshalb müssen wir dieses Thema sehr sorgfältig aufarbeiten.

Das ist heute in den mir zur Verfügung stehenden 20 Minuten nicht möglich. Wir müssen diese Diskussion kontinuierlich fortführen. Das ist den Schweiß derer, die sich darum kümmern sollen, wert. Wir erleben gerade, wozu eine personelle Schwächung der Wasserwirtschaft führt. Beim Hochwasserschutz sind wir nicht so weit vorangekommen, wie wir das alle gerne hätten. Das hat natürlich Auswirkungen und kostet mehr, als wenn man vorher etwas schneller vorangekommen wäre.

Meine Damen und Herren, ich möchte mit der Frage beginnen, wie es nun wirklich um unser Wasser steht. Die Staatsregierung hat bezüglich der Verantwortung für die Ressource Wasser geschrieben, wie gut wir seien. Die Zahlen können jedoch auch völlig anders interpretiert werden. Herr Minister, beim Oberflächenwasser liegt eine ganze Menge schräg. 77 % der Oberflächengewässer in Bayern können nicht als ökologisch gut oder sehr gut eingestuft werden. Das haben Sie selbst bestätigt. Das sage nicht ich oder die böse Opposition, sondern das ist das Ergebnis. Irgendwann wandern die Oberflächengewässer ins Grundwasser und ins Trinkwasser. Wir beginnen also schon oben mit einer Kette von Schwierigkeiten, die sich nach unten fortsetzen wird.

Sie mussten zugeben, dass von rund 100.000 Flusskilometern, also Bächen und Flüssen erster, zweiter und dritter Ordnung, in den letzten zwölf Jahren nur 764 km renaturiert wurden. Das ist eine Meisterleistung. Diese Meisterleistung wird jedoch dem Anspruch nicht gerecht, den Sie ins Vorwort geschrieben haben: Wir sind gut. Wir sind die Besten. Ich weiß nicht, mit wem Sie sich messen. Ich will mich mit niemandem messen, sondern ich möchte, dass dieses Problem für unser Land erledigt wird.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Trinkwasser ist der eigentliche Kern. Sie wissen, dass wir in Bayern 4.900 Brunnen haben, von denen immerhin 265 mit Nitraten und anderen Pflanzenschutzmitteln belastet sind, zum Teil über den Grenzwerten, zum Teil darunter. An 160 Brunnen müssen wir das Wasser mischen. Ich halte das für problematisch. Wir sollten die Brunnen sanieren und dafür sorgen, dass die Einträge geringer werden. Stattdessen mischen wir einfach das Wasser. Um weiterhin als Saubermänner dazustehen, um wieder sauberes Trinkwasser zu haben, sperren wir die Brunnen, die wir gar nicht mehr reparieren können, einfach zu. Wir müssten vielmehr sagen: Nein, das können wir auf Dauer nicht so machen. Meine Damen und Herren, ist Ihnen eigentlich bewusst, dass die Addierung der Zahlen ergibt, dass wir in zwölf Jahren

600 Brunnen aufgrund von Belastungen, Einträgen und anderen Vorkommnissen schließen müssen?

Bei 160 Brunnen müssen wir das Wasser mischen. 265 Brunnen sind mit Stoffen, die nicht drin sein sollten, belastet. Das bedeutet, von 4.900 Brunnen entsprechen 1.000 nicht den Anforderungen oder sie existieren nicht mehr. Wenn wir so weitermachen, werden wir irgendwann keine Trinkwasserbrunnen mehr haben. Ich gehe aber davon aus, dass die Staatsregierung irgendwann den Mut haben wird, dafür Sorge zu tragen, dass die, die Probleme für das Trinkwasser bereiten, dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Ich gehe davon aus, dass die Staatsregierung für eine Verringerung der Einträge Sorge tragen wird. Das Wasser ist schließlich unsere Existenzgrundlage. Wir müssen daher alle an einem Strang ziehen. Ich gehe davon aus, dass dies geschehen wird.

Das Gleiche gilt für die Gewässer, die wir für die Zukunft aufheben und schonen wollten. Das sind die sogenannten Tertiärgewässer. Dort wird inzwischen gnadenlos reingebohrt, als wenn es kein Morgen gäbe. Wenn man glaubt, einen Brunnen aufgrund von menschlichen Aktivitäten zu schließen – ich drücke mich hier ganz vorsichtig aus, weil ich niemandem zu nahe treten will -, sollte genau überlegt werden, ob man dort bohren sollte, wo man eigentlich nicht hin wollte. Dieser Entwicklung sollte Einhalt geboten werden, weil auch die zukünftigen Generationen noch etwas von diesem Lebensgut haben sollten.

Herr Minister, Sie haben in der Antwort auf die Interpellation selbst zugegeben, dass der gute Zustand des Wassers noch lange nicht erreicht ist, weder an der Oberfläche noch darunter. Wir müssen daran kräftig arbeiten. Ich weiß, dass dies eine Herkulesaufgabe ist und dass wir dabei gegen viele Widerstände kämpfen müssen. Meine Damen und Herren, am deutlichsten wird dies bei der Frage der Wasserschutzgebiete. Bei diesem Thema hat es aufgrund eines großen Drucks einen leichten Ruck gegeben. Wir sind jedoch noch nicht einmal so weit, dass wir im bundesweiten Durchschnitt mitschwimmen könnten. Wir hängen immer noch hinten dran. Jetzt kommt selbstverständlich das Argument, dass Bayern ein Flächenstaat sei. Das gestehe ich gerne zu. Trotzdem kann es nicht sein, dass wir nur Vierkommanochwas Prozent der Fläche als Wasserschutzgebiet ausweisen, während andere Bundesländer bis zu 30 % ihrer Fläche ausweisen. Offensichtlich gibt es Länder, die bei der Durchsetzung von Wasserschutzgebieten mehr Mut haben, als das in Bayern der Fall ist.

Hier geht es um die Lebensgrundlage Nummer 1. Ich stelle mir die Frage, ob man bei den Verhandlungen

mit den Menschen denn nicht darauf hinweisen kann, dass es auch ihr Trinkwasser ist, das es zu schützen gilt. Hier handelt es sich schließlich nicht um ein fremdes Gut. Das Trinkwasser gehört uns allen. Wenn wir uns darauf verständigen könnten, wären wir bereits einen riesigen Schritt weiter.

Bei der Ausweisung von Wasserschutzgebieten war selbst ein ehemaliger Ministerpräsident schon weiter, der schon vor 20 Jahren eine Ausweisung von 5 % der Fläche als Wasserschutzgebiet gefordert hatte. Diese 5 % sind nie erreicht worden. Die Frage lautet: Wann sind wir so weit, dass wir über diese 5 % springen können? Lieber wären mir 10 %. Ich halte das angesichts der Zahlen und der Fakten, die uns in der Interpellation vorgelegt wurden, für notwendig.

Das Gleiche gilt für die Wasserversorgung. Meine Damen und Herren, beste Abwehr gegen eine Privatisierung des Trinkwassers ist die Kleinteiligkeit der bayerischen Wasserversorgung. Niemand wird sich auf den Weg machen, die einzelnen Versorgungseinheiten herauszubrechen. Je mehr Brunnen wir jedoch schließen müssen, aus welchen Gründen auch immer, desto mehr müssen wir in die Fernwasserversorgung gehen. Das hat zwei Konsequenzen. Die erste Konsequenz ist, dass wir die Verantwortung vom einzelnen Grundbesitzer wegschieben. Er wird sagen, das Wasser kommt nicht von uns, sondern von irgendwoher; also muss ich nicht mehr so viel für den Schutz des Wassers unter meinem Grund und Boden tun. Das Zweite ist noch viel fataler: Die großen Fernwasserversorgungen kann man leicht privatisieren. Man übernimmt einen und hat alles. Das sind zwei Dinge, denen wir entgegenwirken müssen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass wir vor einer Privatisierung sicher sind.

Meine Damen und Herren, über Hochwasserschutz ist in den letzten Tagen viel geredet worden. Die Interpellation gibt deutlich Auskunft darüber, wo die Erfolge liegen, nennt das Seifener Becken und andere. Das waren tolle Leistungen, das will ich gar nicht verschweigen. Sie zeigt aber auch, wo Schwächen liegen. Wir hängen hinter den selbst gesteckten Zielen aufgrund von Verfahren und aus weiteren Gründen. Ich sage explizit: Wenn man Planungspersonal abbaut, muss man sich nicht wundern, dass man nicht so schnell vorankommt, wie man es gerne hätte. Wir müssen umdenken, um sicherzugehen, dass das wieder besser wird.

Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns den Abwasserbereich ansehen, der letztlich zu dem gesamten Kreislauf gehört - Abwasser soll irgendwann wieder rein werden -, dann sehen wir zwei Schwerpunkte. Der eine sind die Industrieabwässer. Die Kolleginnen

und Kollegen, die schon länger diesem Hause angehören, kennen die peinlichen Zwischenfälle. Selbst der Erstunterzeichner der freiwilligen Vereinbarung zum Umweltschutz hat klammheimlich ein Rohr in die Donau gelegt, zur Freude der Fischer, die man dann hat entschädigen müssen.