Ein weiterer Punkt bei diesen Verfassungsänderungen ist das Ehrenamt. Es war ein besonderer Anstoß unserer Fraktion, dass das Ehrenamt in die Verfassung aufgenommen wird, damit es gewürdigt wird und damit es als Aufgabe von Staat und Kommunen gesehen wird, das Ehrenamt im Sinne des Gemeinwohls zu fördern.
Meine Damen und Herren, im Ehrenamt werden freiwillig von Tausenden von Mitbürgern Leistungen erbracht, die der Staat von sich aus niemals leisten könnte. Das Gemeinwohl wird letztlich nur lebendig und gefördert durch das Ehrenamt von den Tausenden Frauen und Männern, die tagtäglich freiwillige Leistungen erbringen für ihren Nächsten, in ihren Gemeinden, in ihren Verbänden und die damit sozusagen den sozialen Kitt in unserer Gesellschaft darstellen, der uns zusammenhält und unser Bayernland zu einer liebenswerten Heimat macht.
Das ist ein großes Dankeschön an die vielen Ehrenamtlichen, die in der Verfassung eine Würdigung bekommen. Das Ehrenamt verdient aber nicht nur eine Würdigung, sondern es muss Auftrag an jegliche Politik in unserem Land sein, sich für das Ehrenamt starkzumachen, sich dafür einzusetzen und es zu fördern, wo immer es geht.
Ein weiterer Punkt, der uns besonders am Herzen liegt, sind die Kommunalfinanzen. Es war der Wunsch der CSU, die Schuldenbremse des Grundgesetzes in die Bayerische Verfassung aufzunehmen. Wir haben nichts dagegen und haben das auch unterstützt. Wir haben aber auch gesagt: Wenn eine Schuldenbremse kommt, dann muss auch ein Wort zu den Kommunalfinanzen gesagt werden. Eine staatliche Schuldenbremse darf nicht zulasten der Kommunen gehen. Der Staat muss sich auch seiner Aufgabe gegenüber den Kommunen bewusst werden und eine angemes
sene Finanzerstattung sicherstellen, soweit es wortwörtlich im "Vermögen" des Staates im weitesten Sinne liegt, dass er das sicherstellen kann. Es werden immer mehr Aufgaben an die Kommunen delegiert, und wir alle stehen in der Verantwortung, die kommunalen Familien nicht alleinzulassen. Wir hätten uns zwar gewünscht, dass auch die freiwilligen Aufgaben der Kommunen noch stärker berücksichtigt würden, was gerade im kulturellen Bereich sehr wichtig wäre, aber wir sind schon froh, dass wir das so durchgebracht haben.
Ein weiteres Dankeschön sage ich an Herrn Vizepräsident Bocklet in Bezug auf EU-Angelegenheiten. In einem zusammenwachsenden Europa ist es wichtig, dass nicht nur dieses Haus, sondern auch der Volkssouverän, das bayerische Volk, durch eine Volksgesetzgebung die Möglichkeit hat, Anweisungen zu geben, wie sich die Bayerische Staatsregierung in Fragen der EU verhalten soll. Auf dieser Ebene haben wir eine große Möglichkeit der Mitbestimmung geschaffen. Das kommt unserem bayerischen Gedanken der Volkssouveränität und auch der Autonomie entgegen. Wir wollen nicht getrieben werden in einer EU, die immer größer wird, sondern wir wollen ganz konkret mitgestalten können. Dafür auch ein herzliches Dankeschön!
Grundsätzlich denke ich, dass diese Stunde eine gute Stunde für dieses Haus ist. Wir haben gezeigt, dass wir in den wesentlichen Dingen, die die Zukunft unseres Landes betreffen, zusammenarbeiten können, die Probleme erkennen und auch die notwendigen grundsätzlichen Weichenstellungen gemeinsam vornehmen, auch wenn es bei den kleineren Weichenstellungen immer wieder unterschiedliche Ausprägungen gibt und man unterschiedliche Wege einschlägt, indem man zum Beispiel sagt: Das eine ist notwendiger als das andere und muss schneller gemacht werden. Aber die grundsätzliche Linie ist, glaube ich, uns allen gemein. Von daher sage ich Danke schön und bitte alle, diese Verfassungsänderungen zu unterstützen. Ich freue mich, dass sie im September unserem Souverän, dem Volk, vorgelegt werden, damit er seine Meinung dazu kundtun kann. Er wird letztlich darüber befinden, ob diese Verfassungsänderungen gut sind.
Die FREIEN WÄHLER werden heute und in Zukunft diese Verfassungsänderung mit ganzer Kraft und ganzem Einsatz unterstützen, weil darin sehr viel Herzblut von uns steckt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schicken uns an, die Bayerische Verfassung zu ändern. Das ist kein alltägliches oder normales Prozedere bei uns im Parlament. Deswegen haben die Verfassungsmütter und –väter die Hürden dafür sehr hoch gelegt. Wir brauchen in diesem Hohen Hause eine Zweidrittelmehrheit. Wir werden die Bürgerinnen und Bürger, unseren Souverän, befragen und die Bestätigung für unser Tun von ihm einholen. In diesem Hause werden wir die Zweidrittelmehrheit erreichen, da sich mit fortschreitendem Zeitablauf die Reihen füllen. Gut ist, dass vier Fraktionen diesen Weg gemeinsam gegangen sind. Sie haben das gemeinsame Gespräch aufgenommen, ihre Inhalte eingebracht und an den Formulierungen gearbeitet. Heute wird die Zweite Lesung durchgeführt.
Mein Dank gilt Herrn Kollegen Georg Schmid und den Kolleginnen und Kollegen aus den Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und natürlich auch meiner Fraktion, die mitgewirkt und sich eingebracht haben. Wir sagen Ja zu gleichwertigen Lebensbedingungen in diesem Land. Für die Bürgerinnen und Bürger draußen ist es ein klares Signal, dass nicht nur die Zentren im Augenmerk der Staatsregierung liegen, sondern die Staatsregierung bestrebt ist, dass alle Regionen nach vorne kommen. Das ist die aktuelle Politik der Staatsregierung. Wir haben uns entgegen den Ratschlägen des Zukunftsrates darangemacht, alle Regionen nach vorne zu bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erfolge lassen sich gerade in den letzten fünf Jahren messen.
Ich nenne die Stärkung der Wirtschaftskraft. Die Beschäftigtenzahlen gehen in allen Regionen nach oben. In der letzten Sitzung haben wir von Dietrich von Gumppenberg ein flammendes Plädoyer für Niederbayern gehört. Dort ist die Arbeitslosigkeit am niedrigsten. Die Oberpfalz und Oberfranken, alle Regionen kommen nach vorne. Bayern hat nur eine Zukunft, wenn wir die Wirtschaftskraft in allen Ländern gleichmäßig nach vorne bringen. Wir müssen den jungen Menschen Chancen auf Bildung, Ausbildung, Hochschulbildung und auf qualifizierte Arbeitsplätze geben. Dies in die Verfassung zu schreiben, ist ein wichtiger Schritt, den wir gerne unternehmen. Dieses Anliegen tragen wir gemeinsam.
Die politische Ebene der Kommunen berührt die Menschen am meisten. Dort können sie sich einbringen und sehen konkret, was politische Entscheidungen
bewirken oder auch nicht bewirken. Deshalb ist es natürlich wichtig, dass die Finanzausstattung der Kommunen auf hohem Niveau erfolgt. Herr Finanzminister, dies haben wir beim kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt, der in den letzten drei Jahren von 6 Milliarden auf über 7 Milliarden Euro angestiegen ist. Das ist Fakt. Das ist das klare Bekenntnis zur Unterstützung der Kommunen. Ich darf daran erinnern, dass den Kommunen für die frühkindliche Bildung durch das Sonderausbauprogramm für Krippenplätze über 855 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt wurden. In Bayern funktioniert es. Die Kommunen sind gut ausgestattet.
Die Kommunalpolitik steht den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten. Die Entscheidungen in Brüssel im Rahmen der Europapolitik sind hingegen vom Verständnis der Bürgerinnen und Bürger oft weit entfernt. Bei mancher Entscheidung herrscht eine Verunsicherung, ob sie notwendig und richtig ist. Muss jedes einzelne Detail von Europa geregelt werden? Lieber Herr Vizepräsident Bocklet, an Sie ein herzliches Dankeschön, da es Ihr Anliegen war, klarzustellen, dass der Bayerische Landtag gefragt werden muss, wenn es darum geht, Kompetenzen abzugeben. In diesem Fall muss hier eine Debatte und eine Entscheidung herbeigeführt werden. Auch das ist ein wichtiges Signal für die Bürgerinnen und Bürger, um Stabilität, Solidität und Vertrauen in die Politik zu erreichen.
Die letzten Tage und Wochen haben gezeigt, dass die Gesellschaft, die Bürgerinnen und Bürger Bayerns, immer dann zusammensteht, wenn die Probleme besonders groß sind und wenn Hilfe gefordert ist. Unabhängig davon, wo sie wohnen, kommen die Bürgerinnen und Bürger zusammen und helfen sich, um die größte Not zu lindern. Der Einsatz für die Flutopfer und die Unterstützung so vieler hat gezeigt, dass das ehrenamtliche Engagement in der bayerischen Gesellschaft funktioniert. Das ist bei uns Tradition. Das ist etwas, was Bayern ausmacht. Die Bürger helfen einander, üben Solidarität, meistern die Probleme miteinander und gehen zuversichtlich in die Zukunft. In vielen Reden kam der Dank zum Ausdruck, dass wir heute den Weg dafür ebnen, der Stärkung des Ehrenamts Verfassungsrang zu geben. Das ist richtig, gut und ein Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger, dass wir das Ehrenamt nicht nur sehen und wertschätzen, sondern dass wir ihr ehrenamtliches Engagement im sozialen und gesellschaftlichen Bereich unterstützen. Der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist das, was Bayern in allen Regionen ausmacht.
Außerdem geht es um solide Staatsfinanzen für die Zukunft. Lieber Florian Streibl, wir wollen jetzt nicht darüber diskutieren, wer was nach vorne gebracht hat. Wir haben zu Beginn dieser Legislaturperiode unseren Kolleginnen und Kollegen der CSU Impulse gegeben. Ich danke besonders Karsten Klein, der hartnäckig daran gearbeitet hat, die Schuldenbremse in die Bayerische Verfassung aufzunehmen. Solide Staatsfinanzen und die Weigerung, ungedeckte Schecks auf die Zukunft auszustellen, dienen der Generationengerechtigkeit. Jede Generation muss mit ihren Möglichkeiten auskommen. Alles, was wir zulasten der Zukunft vorweg ausgeben, wird später zurückzuzahlen sein. Deswegen wollen wir keine neuen Schulden aufnehmen, wie das im Freistaat Bayern seit vielen Jahren der Fall ist. Seit die FDP in der Regierungsverantwortung ist, tilgen wir sogar Schulden. Die Aufnahme des Manifests in die Verfassung, dauerhaft keine Schulden aufzunehmen, verbunden mit dem klaren Bekenntnis der Regierungskoalition, einen strikten Weg der Schuldentilgung fortzusetzen, ist ein Markenzeichen bayerischer solider Finanzpolitik. Das wollen wir auch in Zukunft so haben.
Auch die GRÜNEN hätten die Chance gehabt, zur Stärkung der Gesellschaft, des gesellschaftlichen Zusammenhalts, zur Stärkung solider Finanzen der Kommunen und zur Stärkung solider Finanzen des Freistaats Bayern Ja zu sagen. Leider sagen Sie Nein. Wir bedauern das, hoffen aber, dass die Punkte solide Kommunalfinanzen, ausgeglichener Haushalt, Schuldentilgung und Stärkung des Ehrenamtes auch in Ihr Bewusstsein eindringen. Diese Punkte sind den Schweiß der Edlen wert. Sie sind es wert, in diesem Hohen Hause auch über die nächste Hürde gehoben zu werden, damit die Bürgerinnen und Bürger im Herbst die Bayerische Verfassung ändern können. Wir werden den Verfassungsänderungen zustimmen. Ich danke allen, die dies ebenfalls tun werden.
Herr Präsident, meine Herren und Damen! Ich will versuchen, die PathosDebatte etwas zu erden. Verfassungsänderungen können das Ergebnis von politischen Erkenntnissen von Notwendigem sein, niemals aber Ausfluss von Aschermittwochsreden, wie sie der Ministerpräsident im Jahr 2011 gehalten hat.
Wir bleiben bei unserer ablehnenden Haltung; denn populistisches Pathos ist niemals Ersatz für eine aktive, handelnde Politik. Wir entscheiden heute lediglich über Staatszielbestimmungen. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Wir entscheiden über Staatszielbestimmungen, die unverbindliche Programmsätze darstellen und deren Einhaltung nicht einklagbar ist.
Warum dann diese Änderungen? Wir diskutieren über diese Änderungen, weil sich ein Ministerpräsident vergaloppiert hat, der eben einmal aus einer Laune heraus am Stammtisch meinte, eine Integrationspflicht mit Verfassungsrang einfordern zu müssen, weil er glaubte, den rechten Rand bedienen zu müssen. Es ist ja auch so einfach, sich auf Kosten von Minderheiten zu profilieren. Erst mit Aufdeckung der NSUMorde hat man sich eines Besseren besonnen.
Natürlich kommt es im ländlichen Raum auch gut an, wenn man den Programmsatz "Förderung des ländlichen Raumes" mit Verfassungsrang versieht. Tatsächlich – das bestreiten wir gar nicht – müssen wir wachsam sein, damit der ländliche Raum nicht abgehängt wird. Die Herausforderungen sind immens – das ist ganz klar und unbestritten. Was wir alle hier in diesem Hause in den letzten Wochen und in den letzten Monaten in der Debatte zum Landesentwicklungsprogramm erlebt haben, konterkariert aber komplett das, was jetzt Verfassungsrang bekommen soll.
Meine Damen und Herren, was wir brauchen, ist Tatkraft. Was wir in der aktiven Politik aber erleben, sind Trauerspiele. Gerade beim Landesentwicklungsprogramm haben Sie alle gegen sich aufgebracht: die Gewerkschaften, die Wirtschaft, die Kommunen und auch noch die Verbände.
Dasselbe gilt für das Ehrenamt. Das Ehrenamt ist wichtig. Wir wissen selbst ganz genau vor Ort, was wir an unseren Ehrenamtlichen haben. Es handelt sich aber um Lippenbekenntnisse, wenn Sie dem Ehrenamt in der aktiven Politik nicht auch Erleichterungen zubilligen. Dies beginnt bei der Freistellung. Wie sieht es jedoch am Arbeitsplatz aus? Freistellungen haben Sie bisher abgelehnt. Sehen Sie sich den Gesetzentwurf an. Der Offenbarungseid ist doch, dass am Ende unter dem Punkt Kosten "Keine" steht. Sie müssen mir zunächst einmal erklären, wie Sie alle
Die Finanzausstattung der Kommunen ist ohnehin schon in der Verfassung enthalten. Die Realität sieht anders aus. Ich bezweifle sehr stark, dass sich hieran etwas ändern wird, wenn das Ganze Verfassungsrang bekommt. Wie sieht es mit den Zuschüssen beim Wohnungsbau aus? Wie sieht es mit den Zuschüssen bei sozialen Hilfen aus? Das brauchen die Kommunen, nicht aber irgendwelche schönen Sätze, von denen niemand etwas abbeißen kann.
Schuldenbremse klingt gut, steht aber – wie hier auch schon zugestanden wurde – in der Bundesverfassung, im Grundgesetz. Das kann man, wie wir GRÜNE es mit einem Gesetzentwurf tun, einfach gesetzlich regeln. Darum herum wurde ein riesiger Bohei gemacht: Wir bräuchten das selber in der Bayerischen Verfassung, da es ja passieren könnte, dass dies auf der Bundesebene einmal aus dem Grundgesetz herausfällt und wir dann so etwas nicht hätten. Dazu muss ich Ihnen sagen: Das ist doch alles Humbug. Ich habe das Gefühl: Sie trauen Ihrem eigenen Finanzminister und seiner Politik nicht; sonst bräuchten Sie diesen Verfassungsrang nicht.
Die Änderung des Artikels 70 der Bayerischen Verfassung klingt für uns GRÜNE zugegebenermaßen sehr verführerisch. Wir sollen zukünftig die Staatsregierung in Angelegenheiten, die die Europäische Union betreffen und über die dann die Staatsregierung im Bundesrat entscheiden soll, binden können. Ich habe bisher nicht erlebt, dass wir uns in den Debatten, in denen es um europäische Kompetenzen und europäische Themen gegangen ist, vornehm zurückgehalten hätten, bloß weil dies keinen Verfassungsrang hat. Dafür brauche ich die Bindungswirkung nicht in die Verfassung hineinzuschreiben. Ich folge hierzu ganz eindeutig der Meinung derjenigen Experten, die das, was wir tun, für verfassungswidrig halten. Dieser Durchgriff ist aus unserer Sicht verfassungswidrig.
Beispielhaft können wir an der Umweltpolitik erkennen, wie wenig es nützt, wenn der Schutz unserer Lebensgrundlagen Verfassungsrang hat. Diesen hat er ja schon – Staatszielbestimmung Umweltschutz. Es gibt sogar einklagbare Punkte. Ich betrachte beispielsweise die aktuelle Politik zur Energiewende und zum Schutz unseres Klimas. Was macht der Herr Ministerpräsident trotz Umweltschutz mit Verfassungsrang? – Er verhindert den weiteren Ausbau der Windkraft, im Gegenteil: Er behindert alles, was wir an ökologischen Rahmenbedingungen für die nächsten
Beispielsweise ist auch die Erinnerung des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege an die bereits existierenden Artikel 3 und 141 der Bayerischen Landesverfassung sehr schön, in denen steht: Bayern ist ein Kulturstaat. Ich hätte mir eigentlich auch erhofft, dass es nicht notwendig ist, diese Erinnerung aussprechen zu müssen. Wir haben hier etwas, das Verfassungsrang hat. In der Debatte zum Landesentwicklungsprogramm schert Sie dies aber überhaupt nicht. Der Heimatverein muss Sie daran erinnern, dass Bayern ein Kulturstaat ist.
Ich habe Verständnis für die SPD und die FREIEN WÄHLER, dass sie ihre Zustimmung zu den Verfassungsänderungen geben. Ich halte dies, bezogen auf diese beiden Fraktionen, sogar für legitim; denn diese beiden Fraktionen haben ebenso wie die GRÜNEN alle diese Themen auch mit konkreten Anträgen begleitet. Das ist dann auch in Ordnung; dann kann man auch sagen: Begleitet von diesen Anträgen kann man den Themen auch Verfassungsrang einräumen. Die FDP hat hier immer nur apportiert.
(Thomas Hacker (FDP): An den Ergebnissen soll man sie messen, Frau Kollegin, und die können sich sehen lassen!)