Protokoll der Sitzung vom 02.07.2013

(Volkmar Halbleib (SPD): Das sagen Sie!)

- Herr Kollege Halbleib, als Finanzpolitiker müssten Sie wissen, dass es überhaupt keine steuerlichen Anreize mehr dafür gibt, dass Menschen in den Wohnungsbau investieren. Die Situation hat sich durch Ihre ideologische Betrachtungsweise in den letzten Jahren verschlimmert.

(Widerspruch des Abgeordneten Volkmar Halb- leib (SPD))

Schaffen Sie Rahmenbedingungen dafür, dass Menschen wieder in Wohnraum investieren. Dann ist den Menschen geholfen, und die Mieten explodieren auch hier nicht.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, kündige ich an, dass wir zu Tagesordnungspunkt 8 – Sie erinnern sich an die letzte Plenarsitzung – eine namentliche Abstimmung durchführen. Dabei handelt es sich um den Dringlichkeitsantrag von CSU und FDP zum Thema "Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Hof - Nutzung zur Ausbildung von Nachwuchskräften durch die Landeshauptstadt München" auf Drucksache 16/17331. Dazu haben wir schon die Debatte geführt. Wir führen nachher nur die namentliche Abstimmung durch, aber von jetzt an läuft die Frist. – Folgt zum Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN auf Drucksache 16/17351 auch

eine namentliche Abstimmung? – Nein, eben nicht. Ich hatte das Glück, die Sitzungsleitung innezuhaben. Nur eine namentliche Abstimmung folgt; danach gibt es weitere Abstimmungen, aber diese Ankündigung bezieht sich nur auf Tagesordnungspunkt 8.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 e auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eines Gesetzes über die Öffentlichkeit und Transparenz der Verwaltung (Verwaltungsöffentlichkeitsgesetz - BayVwÖffG) (Drs. 16/17522) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Frau Kollegin Tausendfreund hat sich eingefunden. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Inhalt des Gesetzentwurfes über die Öffentlichkeit und Transparenz der Verwaltung nenne ich zwei Kernpunkte: erstens die Einforderung von Informationsfreiheit, die den voraussetzungslosen Anspruch auf Akteneinsicht und Informationszugang für alle Bürgerinnen und Bürger bedeutet, und zweitens die Verpflichtung der Verwaltungen, proaktiv Informationen wie Gutachten, Stellungnahmen, Daten, Protokolle und Sitzungsunterlagen bis hin zu Verträgen im Internet zur Verfügung zu stellen. Dies gilt für alle Behörden, seien sie staatlich oder kommunal, und für Unternehmen, die Aufgaben der Daseinsvorsorge übernehmen.

Dies ist nun der neunte Versuch innerhalb von drei Legislaturperioden, Informationsfreiheit nach Bayern zu tragen. Steter Tropfen höhlt den Stein. Irgendwann wird es schon klappen. Ich denke, die gesellschaftlichen Voraussetzungen sind so weit gegeben, dass die Menschen diese gesetzliche Änderung zunehmend einfordern.

In Bayern herrscht immer noch ein längst überkommenes Amtsgeheimnis, ein Amtsgeheimnis, das ein Staatsverständnis und ein Verständnis des Verhältnisses von Bürger und Staat aus dem vorletzten Jahrhundert widerspiegelt. Es ist schon lange nicht mehr zeitgemäß und passt nicht zu einem modernen Staat.

In fast allen europäischen Staaten, in 90 Ländern weltweit, sind gesetzliche Regelungen zur Informationsfreiheit eine Selbstverständlichkeit. Auf Bundesebene gilt das Informationsfreiheitsgesetz für die Bundesbehörden. Die meisten Bundesländer haben seit etlichen Jahren mit ihren Informationsfreiheitsgesetzen sehr gute Erfahrungen gemacht. Zusätzlich gilt

die Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten vom November 2008. Diese Konvention verlangt, dass die Bürgerinnen und Bürger das Recht erhalten, amtliche Dokumente einsehen zu können, und legt Mindeststandards für die Bearbeitung von Anträgen fest.

Auch in Bayern steigt die Zustimmung zur Informationsfreiheit. Inzwischen haben 57 Kommunen, darunter der Bezirk Oberbayern und vier Landkreise, eine eigene Informationsfreiheitssatzung erlassen, weil sie es leid waren, auf die Regierungsmehrheit von CSU und FDP hier im Landtag zu warten. Die Regierungsfraktionen erweisen sich in diesem Punkt als sehr träge. So ist beispielsweise in der Landeshauptstadt München 2011 eine eigene Informationsfreiheitssatzung erlassen worden. Dort hat auch die CSU eingesehen, dass es für eine bürgerfreundliche Politik notwendig ist, dass die Menschen Zugang zu Akten und Informationen bekommen.

Bevor vonseiten der CSU-Fraktion hier im Hohen Haus das Datenschutzargument angeführt wird, möchte ich Folgendes ausführen: Erst vergangene Woche hat die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, die alle auch gleichzeitig Datenschutzbeauftragte sind, ein Positionspapier beschlossen, in dem klipp und klar gefordert wird, dass auch die übrigen fünf Bundesländer, die jetzt noch das Schlusslicht bilden, unter ihnen natürlich Bayern, endlich ein Informationsfreiheits- und auch ein Transparenzgesetz erlassen sollen. In aller Deutlichkeit wird darin ausgeführt, dass in allen Bundesländern, in denen es Informationsfreiheitsgesetze gibt, diese sich großer Akzeptanz erfreuen, intensiv genutzt werden und vor allem reibungslos angewandt werden. Die täglichen Erfahrungen werden von den Datenschutz- bzw. Informationsfreiheitsbeauftragten als sehr positiv beschrieben. Sie verweisen auch ausdrücklich darauf, welcher Mehrwert entsteht, wenn zusätzlich die Daten proaktiv von den Verwaltungen veröffentlicht werden. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten inzwischen von den Verwaltungen, dass sie Informationen von sich aus aktiv und transparent zur Verfügung stellen und nicht erst auf Antrag.

Oft wird das Argument vorgebracht, dass die Kostenpflicht von Anfragen, die gestellt werden, eine abschreckende Wirkung hätte. Durch aktive Veröffentlichungen, wie wir sie zusätzlich fordern, würden gerade diese Kosten für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr anfallen.

Natürlich ist die Bereitstellung der Informationen zunächst mit zusätzlichem Aufwand verbunden, bis das System funktioniert, bis die Internetseiten entsprechend ausgestaltet sind und bis sich das Vorgehen

eingespielt hat, dass Informationen sofort eingestellt und im Informationsregister eingetragen werden. Aber langfristig sparen die Behörden Geld, weil sie keine Anfragen mehr aufwendig beantworten müssen, sondern die Informationen im Internet abgerufen werden können. Der Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Unternehmen ist groß, ganz abgesehen von der Vorsorgewirkung gegen Korruption und Misswirtschaft.

Mit unserem Gesetz wäre Bayern eines der modernsten Bundesländer. Das Gesetz wäre ein Zeichen für alle Bürgerinnen und Bürger, dass wir gemeinsam mit ihnen die Herausforderungen in unserem Land anpacken wollen. Für unseren Gesetzentwurf haben wir uns das Hamburger und das Bremer Gesetz zum Vorbild genommen. Dort ist inzwischen auch der zweite Faktor verwirklicht, der die aktive Bereitstellung von Informationen betrifft. Das Gesetz heißt dort Transparenzgesetz. Wir haben diese gesetzlichen Grundlagen in einem Prozess mit engagierten und interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Internet und in vielen Treffen an die bayerischen Verhältnisse angepasst und Verbesserungen aufgenommen. Schließlich muss auch die Behördenvielfalt in Bayern berücksichtigt werden. Wir haben eine Expertenanhörung organisiert und deren Ergebnisse in unseren Gesetzentwurf einfließen lassen. Der Gesetzentwurf ist jetzt kurz vor Ende der Legislaturperiode in der Ersten Lesung. Wir werden es wohl kaum schaffen, ihn in drei Wochen zur Zweiten Lesung zu bringen. Sollte dieser Gesetzentwurf aber der Diskontinuität verfallen, dann wird er einer der ersten Gesetzentwürfe sein, die wir in der nächsten Legislaturperiode einbringen werden. Geben Sie sich doch einmal einen Ruck, damit wir endlich ein modernes Bayern bekommen, auch was die Informationsfreiheit und die Transparenz anbelangt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich gehe davon aus, dass die Ausschüsse in den nächsten Sitzungen ein paar Überstunden machen werden, sodass wir möglichst viele Gesetzentwürfe beraten können. Frau Kollegin Guttenberger. Sie haben für die CSU-Fraktion das Wort, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Transparenz, Offenheit, nachvollziehbare Entscheidungsfindung sind zweifelsohne sehr wichtig. Doch von nicht geringerer Bedeutung ist der Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten. Wie ich bereits bei der letzten Plenardebatte zu diesem Thema ausgeführt habe – das ist noch nicht einmal zwei Monate her -, muss eine Verwaltung aber nicht nur transparent sein, son

dern sie muss auch so arbeiten, dass der Bürger und die Bürgerin sich darauf verlassen können, dass die dort abgelegten Daten auch geschützt sind und vertraulich behandelt werden. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird aber nicht nur ein voraussetzungsloser Zugang zu den Daten gefordert, sondern auch ein Informationsregister. Wie ich bereits in den anderen Plenardebatten ausgeführt habe, haben wir bereits heute eine Vielzahl von Informationsrechten. Ich nenne nur das Umweltinformationsgesetz, das Verbraucherinformationsgesetz und die Akteneinsicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG. Außerdem gibt es in vielen Fachgesetzen Auskunftsansprüche etwa in polizei-, datenschutz- oder in melderechtlichen Bereichen. Danach hat der Betroffene immer dann Anspruch auf Auskunft, wenn es um die über ihn gespeicherten Daten geht. Darüber hinaus hat unabhängig davon jeder einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, wenn er Zugang zu entsprechen Auskunftsmöglichkeiten verlangt. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Veröffentlichung von behördlichen Informationspflichten. Auch diese sind bereits umfassend, aus unserer Sicht auch ausreichend bundesrechtlich und landesrechtlich geregelt.

Der Schutz der personenbezogenen Daten ist in diesem Gesetzentwurf nicht hinreichend gewährleistet. Zum Beispiel sind die Beteiligungsrechte derjenigen, deren schutzwürdige Interessen berührt sind, nicht entsprechend ausgestattet. Nach Ihrem Gesetzentwurf erfahre ich nicht einmal, wenn über mich Auskunft erteilt wird. Gleiches gilt für die Regelungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Auch hier wird die Abwägung in einer Weise aufgeführt, die den Schutz wesentlich schwächer ausgestaltet, als das bislang der Fall war.

Nachdem auch europäische Datenschutzrichtlinien zu beachten sind, wage ich zu bezweifeln, ob Ihr Gesetzentwurf überhaupt den höherrangigen Unions- und Bundesrechtsvorgaben genügen würde. Aus diesem Grunde kommen wir zu dem Ergebnis – es wird Sie nicht überraschen -, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Ein Mehr an Transparenz wird nicht erreicht, zumal der Schutz der Daten der Betroffenen mit abzuwägen ist. Außerdem handelt es sich um ein ausgesprochen bürokratisches Instrument. Deshalb sind auch der Bayerische Städte-, der Gemeinde- und der Landkreistag dagegen.

(Beifall bei der CSU)

Nächster Redner ist Herr Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Transparenz ist das Stichwort. Auch hier im Haus ist Transparenz eingefordert. Wir diskutieren beispielsweise, inwiefern unsere Diäten, unsere Zuschläge oder auch Zuwendungen transparent gemacht werden können. Man überbietet sich, man überschlägt sich geradezu in Vorschlägen der Transparenz. Frau Guttenberger aber stellt sich hier her und sagt: Es ist alles bestens geregelt. Da muss ich schon fragen: Sind wir womöglich im falschen Parlament?

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Der Steuerzahler finanziert doch die öffentliche Verwaltung. Damit hat er auch Anspruch darauf, zu wissen, was mit seinem Geld geschieht. Wenn sich das in Leistung und in Ergebnissen widerspiegelt, dann soll er das doch auch sehen. Das nennt man dann den bedingungslosen Zugang zu dem, wozu er Anspruch hat. Er zahlt ein und darf wissen, was die Verwaltung macht. Das ist wie bei einer Genossenschaft. Die Genossenschaftsmitglieder sind diejenigen, die über ihr Eigentum mitbestimmen. Die Daten, die in unserem Land mittlerweile immer mehr an Bedeutung gewinnen, sind nicht nur Daten, eine Art Sonderwissen der Verwaltung mit Abstufungsmöglichkeiten, sondern sie sind tatsächlich Allgemeingut.

Die Sonderrechte, die Sie ansprechen, die Rechte Dritter, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sind in diesem Gesetz doch tatsächlich in Anlehnung an unseren Gesetzentwurf ausformuliert.

(Dr. Thomas Beyer (SPD): Eben, Herr Kollege!)

So weiß man überhaupt erst einmal, welche Rechte eingestellt werden. Hier werden Sachverhalte, Tatbestände normiert, die bislang nicht normiert sind.

Frau Kollegin Guttenberger, Sie sprechen von Transparenz und nennen im selben Atemzug mindestens 14 verwaltungsrechtliche Vorschriften. Was ist das denn für eine Transparenz für einen Bürger, der kein Jurastudium hat, der keine Rechtsberatung genießt, der einfach nur wissen will, was in der Verwaltung geschieht? – Das darf er doch in der Tat wissen, zumal wenn man bedenkt, welche Verträge in der letzten Zeit im öffentlichen Bereich geschlossen werden.

Auch für die Verwaltung ist es wichtig, dass ihr Sicherheit an die Hand gegeben wird. Der Gesetzentwurf bedeutet nicht eine Bürokratisierung, sondern ein einheitliches Transparenzgesetz führt zu einer Entbürokratisierung. Dann weiß nämlich jeder, woran er ist, sowohl die Verwaltung als auch diejenigen, die Auskunft begehren.

Wir bilden runde Tische, um entsprechende Probleme zu bewältigen. Diese runden Tische arten inzwischen immer mehr in sogenannte organisierte Infostände der Verwaltung aus. Dort fragen die Bürger nämlich erstmals nach, was überhaupt Sache ist. Mit der vorgesehenen proaktiven Informationspflicht, die wir auch in unserem Gesetzentwurf statuiert haben, die vernünftig ist und die sich bewährt hat, können wir diese runden Tische endlich zu einer demokratischen Diskussion führen und glaubwürdig darstellen, dass uns die Belange der Bürgerinnen und Bürger ernst sind. Wir stellen es nicht als Gnadenakt dar, wenn Informationen preisgegeben werden.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt bundesweite Regelungen, es gibt weltweite Regelungen. Die Kollegen von der FDP helfen in Bangladesh, das habe ich schon einmal ausgeführt. Es gibt gemeindeweite Regelungen. Das Argument, dass der Städtetag und der Gemeindetag den Gesetzentwurf ablehnen, ist nicht zielführend, wenn sich über 51 Städte und Gemeinden diese Satzungen selbst geben. Dann muss man sich doch die Frage stellen: Wer ist der Verband, und wer ist an der Front? – Letzteres sind die Kommunen, die Stadt- und die Gemeinderäte. Die wissen selbst am besten, was für sie richtig ist.

Im Übrigen, Frau Kollegin Guttenberger, haben Ihre Kolleginnen und Kollegen von der CSU in vielen Stadtparlamenten, beispielsweise in Schwandorf, um eine oberpfälzische Metropole zu nennen, das einstimmig mitbeschlossen. Wie möchten Sie diesen Kommunalpolitikern Ihre Haltung erklären, wonach diese sich eigentlich auf dem falschen politischen Pfad befänden? Wie sollen sie die Diskussion im Bayerischen Landtag nachvollziehen? - Ich glaube vielmehr, Sie haben Erklärungsbedarf, die eigene Politik in Ihrer Partei transparent darzustellen. Das brauchen Sie allerdings nicht, wenn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Nächster Redner ist Herr Kollege Florian Streibl für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Kollegin Tausendfreund, ich möchte eines darstellen: Wir brauchen kein modernes Gesetz, denn modern waren wir im letzten Jahrtausend. Mittlerweile leben wir in der Post-Postmoderne, in einem Zeitalter der Funktionalität. Wir brauchen also ein Gesetz, das zukunftsweisend ist. Das sehe ich in Ihrem Gesetzentwurf gegeben. Es geht um die Offenheit, um den

freien Zugang zu Informationen aus der Exekutive. Das ist letztlich eine Frage der Freiheit und der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger, damit sie diejenigen Informationen aus der Verwaltung bekommen, die für sie bestimmend sind. Es handelt sich um ein Grundrecht für eine funktionierende Demokratie. Demokratie kann nur dann funktionieren, wenn die Bürgerinnen und Bürger wissen, worüber zu entscheiden ist. Wenn wir es ernst nehmen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger in Bayern der Souverän sind, dann muss man diesem auch den Zugang zu Informationen aus der Exekutive gewähren. Wenn der Souverän dies will, muss man ihm den Zugang eröffnen. Allerdings sehe ich, dass die CSU den Zugang zu den Informationen, die der Souverän für seine Entscheidungen braucht, nicht gewähren will.

Darüber hinaus geht es nicht nur um den Zugang zu Informationen, damit man versteht, was in der Exekutive passiert, sondern auch um eine Kontrolle. Der Souverän muss die Exekutive kontrollieren können.

Aber dann geht es auch um die öffentliche Meinung und um die veröffentlichte Meinung. Wenn alle einen gleich guten Zugang zu den Informationen haben, kann der Souverän in der öffentlichen Meinung die veröffentlichte Meinung genauso kontrollieren. Deswegen handelt es sich hier um ein urdemokratisches Instrument, das die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger sichert. Wenn wir uns dem verwehren, verwehren wir uns der Demokratie. Diese Tatsache müssen wir akzeptieren und hier proaktiv vorangehen. Deswegen werden wir diesen Antrag unterstützen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Für die FDP spricht jetzt Kollege Dr. Fischer.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der "neunte Anlauf" und nicht "Täglich grüßt das Murmeltier", sondern "Täglich grüßt die Informationsfreiheit". Das Thema ist wichtig; das ist überhaupt keine Frage. Gerade auch wir Liberalen stehen zur Informationsfreiheit.