Deshalb wird auch heute die Diskussion um die Landesstiftung nicht beendet sein. Wir haben jetzt zwar zwei Herren, die durchaus respektabel sind. Der eine kennt sich auch mit Anlagen aus, der andere vielleicht nicht so, aber er ist ebenso respektabel. Damit wird die Diskussion um die Landesstiftung mit dem heutigen Tage jedoch nicht beendet sein. Deshalb bleibt auch unser Vorschlag auf der Tagesordnung, dass das Stiftungsvermögen auf Dauer besser in den Staatshaushalt zu überführen wäre und damit der Stiftungszweck in einem geordneten Haushaltsverfahren abgesichert würde, um damit mehr Klarheit und Wahrheit im Haushalt zu schaffen.
Fazit: Die CSU hat mit ihrer Anlagepolitik schon genügend Schaden angerichtet und produziert weiteren Schaden dadurch, dass wir einen solchen Fall wie bei der GBW noch einmal erleben müssen, nämlich dass selbsternannte Gutsherren sagen, was mit dem Geld zu geschehen hat. Das kann nun niemand brauchen.
Ein erster Rettungsschritt wird heute nach einer knappen Generation gemacht. Darüber sind wir den Umständen entsprechend glücklich. - Ich danke für die Aufmerksamkeit und schenke Ihnen eine Minute zwanzig Sekunden meiner Redezeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Stiftungsrat in den letzten zwei bis drei Jahren ausführlich darüber diskutiert, wie wir die Neuausrichtung der Anlagepolitik auf den Weg bringen können. Wir wollten Entscheidungen auch mit externem Sachverstand treffen. Das ist eine gute Entscheidung für die Zukunft.
Die Bayerische Landesstiftung wirkt sehr segensreich mit vielen auch kleineren Beträgen bei vielen Projekten in allen Landesteilen, die damit unterstützt auf den Weg gebracht werden. Sie ist dadurch entstanden, dass Vermögen des Freistaates eingebracht wurde. Es waren Bankbeteiligungen, mit denen der Grundstock gelegt wurde. Deswegen wurde durch Veränderungen im Bankensystem immer noch ein Portfolioanteil einer jetzt italienischen Bank im Vermögen gehalten.
Alles das ist bekannt und liegt auf dem Tisch. Wichtig ist, dass wir heute die richtigen Entscheidungen für die Zukunft treffen, nachhaltig wirtschaften, Erträge erzielen und das Risiko nicht zu groß werden lassen, obwohl wir alle wissen, dass Risiko und Ertrag immer miteinander verbunden sind.
Der Weg, externen Sachverstand in den Stiftungsrat über die Fraktionen hinweg gemeinsam einzubringen, ist ein guter Weg für die Zukunft der Landesstiftung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst vielen Dank für die zügige Arbeit, mit der der Gesetzentwurf fraktionsübergreifend formuliert wurde. Wir haben gerne seitens der Staatsregierung Formulierungshilfe geleistet. Zunächst war es einfach auch das Verdienst der Fraktionen, den Entwurf fraktionsübergreifend bewerkstelligt zu haben. Ich glaube, es war notwendig, hier fraktionsübergreifend zu arbeiten, weil wir sonst vor der Sommerpause keine Möglichkeit mehr gefunden hätten, das Gesetz zu verabschieden.
Ich begrüße es außerordentlich, dass wir mit Harald Strötgen, dem Vorstandsvorsitzenden der Stadtsparkasse München, und mit Daniel Just, dem Vorstandsvorsitzenden der Versorgungskammer, zwei exzellente, ausgewiesene Kapitalmarkt- und Anlagenexperten gewonnen haben. Das ist etwas Positives.
Letzter Punkt: In aller Kürze, lieber Kollege Wörner und lieber Kollege Hallitzky, eines zur Klarstellung. Die Frage, ob Kapital der Landesstiftung bei der GBW angelegt wird, wurde nicht von der Staatsregierung als Erste thematisiert, sondern von Ihnen, Kollege Wörner. Das Urheberrecht daran gebührt Ihnen, nicht der bayerischen Staatsregierung.
Herr Kollege Hallitzky, es gab in der damaligen Kabinettssitzung keinen Beschluss. Darauf lege ich ausdrücklich Wert. Es gab vielmehr eine Empfehlung an den Stiftungsrat.
Damit Sie sehen, dass dieser Stiftungsrat politisch unabhängig entscheidet – Gott sei Dank! – nur Folgendes: Die Mehrzahl der Stiftungsratsmitglieder, auch Engelbert Kupka, hat erklärt, dass diese Anlage nicht gewünscht ist. Das heißt, dieses Gremium war unabhängig und ist es weiterhin. Deshalb darf ich Ihre Vorwürfe in der Form zurückweisen. Das gilt sowohl für den Staatsminister Söder
Abschließend ist Folgendes zu sagen: Verglichen mit vielen anderen Bereichen hat sich die Bayerische Landesstiftung auch in den letzten Jahren während der Wirtschafts- und Finanzkrise bewährt. Diese Stif
tung war immer in der Lage, unabhängig von Steuereinnahmen in den Bereichen Soziales, Kulturelles und Denkmalschutz Mittel auszuschütten. Davon haben wir in unseren Stimmkreisen und Regionen immer profitiert.
Abschließend noch einmal herzlichen Dank für die zügige Erarbeitung des Gesetzentwurfs. Ich glaube, die Landesstiftung des Freistaates Bayern ist für die Zukunft hervorragend aufgestellt.
Herr Staatssekretär, wenn Sie an den Sitzungen aufmerksam teilgenommen oder zumindest die Protokolle gelesen hätten, dann müssten Sie nicht die Wahrheit so verbiegen, wie Sie es gerade versucht haben. Ich darf Sie schon daran erinnern, was wir vorgeschlagen haben: Das Geld der Stiftung sollte genommen werden, um das Unternehmen GBW zum größten Teil über einen Dritten, laut Vorschlag die Stadibau, zu erwerben. Das haben Sie damals abgelehnt. Herr Söder war nicht da, was zu heftigen Verwerfungen innerhalb Ihres Hauses geführt hat. Aber das geht mich nichts an, das interessiert mich auch nicht. Sie sollten hier jedoch bei der Wahrheit bleiben, auch wenn es Ihnen schwerfällt.
Herr Kollege, ich bin bei der Wahrheit. – Erstens ging es bei dieser Frage auch um die Minderheitsgesellschafter der GBW. Die Bayerische Landesbank hat nur 92 % gehalten; alles andere waren Minderheitsbeteiligungen.
Zum Zweiten: Herr Kollege Wörner, wir haben Ihnen damals klargemacht, dass die Renditen, die daraus zu erzielen wären, die Ertragsaussichten der Landesstiftung eher schmälern würden. Wir sind aber darauf angewiesen, hohe Renditen zu erzielen.
Zum Dritten: Herr Kollege Wörner, ich bin dankbar, dass wir beim aktiven und beim passiven Management durch Price Waterhouse Coopers exzellent beraten wurden. In Übereinstimmung mit allen Stiftungsratsmitgliedern haben wir ein gutes Portfolio mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Erfordernissen der Risikoabwägung und der Renditeerzielung gefunden.
Sie waren nicht dabei, Herr Kollege Wörner, und haben nicht zugestimmt. Die Vertreter aller anderen Fraktionen haben dem Anlageportfolio zugestimmt.
Letzter Punkt: Wissen Sie, was mich manchmal wundert? Immer wenn etwas im Konsens beraten wird und gut läuft, kommt einer von Ihnen und sagt, dass man das schon früher hätte machen müssen. Ich frage Sie: Wo waren damals Ihre Anmerkungen und Anträge? Wo waren Ihre Wortmeldungen im Stiftungsrat? Von Ihrer Seite ist damals nichts gekommen.
Deswegen sagen Sie heute einfach Dankeschön. Wir haben zwei exzellente Kapitalmarktexperten gefunden, die – Gott sei Dank – hier mitmachen. Die Stiftung wird ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen können.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/16206 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf der Drucksache 16/17149. Der federführende und endberatende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der 1. August 2013 eingefügt wird. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist augenscheinlich einstimmig. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit ist dem Gesetzentwurf zugestimmt worden.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind augenscheinlich wieder alle. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Landesstiftung".
Der Vorsitzende des Vorstands der Bayerischen Landesstiftung hat darum gebeten, nach der Beschlussfassung über den Gesetzentwurf sofort
auch die zusätzlichen Mitglieder zu bestellen, damit deren Sachkunde dem Stiftungsrat baldmöglichst zur Verfügung steht.
Er hat mitgeteilt, dass der Stiftungsrat beschlossen hat, hierfür die Herren Harald Strötgen – das ist der Vorstandsvorsitzende der Stadtsparkasse München – und Daniel Just, Vorstandsvorsitzender der Versorgungskammer Bayern, vorzuschlagen. Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass über beide Vorschläge ohne weitere Aussprache gemeinsam abgestimmt werden soll. Wer mit der Bestellung der vorgeschlagenen Persönlichkeiten als Mitglieder des Stiftungsrates der Bayerischen Landesstiftung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist wieder einstimmig einschließlich Frau Kollegin Pauli. Gibt es Gegenstimmen, die ich nicht gesehen habe? – Nein. Enthaltungen? – Auch keine. Herr Harald Strötgen und Herr Daniel Just sind damit zu Mitgliedern des Stiftungsrats der Bayerischen Landesstiftung bestellt worden.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu dem Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Stewens, König, Heckner und anderer und Fraktion der CSU sowie der Abgeordneten Hacker, Dr. Fischer, Rohde, Klein und Fraktion der FDP betreffend "Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Hof – Nutzung zur Ausbildung von Nachwuchskräften durch die Landeshauptstadt München", Drucksache 16/17331, bekannt. Mit Ja haben gestimmt 86 Abgeordnete, mit Nein haben gestimmt 41 Abgeordnete; es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2013/2014 (Drs. 16/16440) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 16/16659)