Hier verfahren wir wieder wie bei den beiden vorangegangenen Tagesordnungspunkten. Eine Aussprache findet nicht statt. Wir kommen gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/16144 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt und Gesundheit auf Drucksache 16/17676 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dem Gesetzentwurf ist zugestimmt worden.
Da keine Dritte Lesung beantragt worden ist, können wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung zur Schlussabstimmung in einfacher Form schreiten. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 16/16145) - Zweite Lesung
Auch hier ist keine Aussprache vorgesehen. Wir können daher zur Abstimmung schreiten. Zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 16/16145 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt und Gesundheit auf Drucksache 16/17677. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 3 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2013" einzufügen.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dem Gesetzentwurf wurde zugestimmt.
Eine Dritte Lesung findet nicht statt. Die Abstimmung findet gemäß § 56 der Geschäftsordnung in einfacher Form statt. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung in der Fassung des endberatenden Ausschusses geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist angenommen. Es hat den Titel "Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und anderer Rechtsvorschriften".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 16/16311) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet nicht statt. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 16/16311 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 16/17914 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen, die Sie auf der Drucksache 16/17914 finden. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu und schlägt vor, im neuen § 5 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2013" einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Dann ist der Gesetzentwurf so beschlossen.
Eine Dritte Lesung findet nicht statt. Nach § 56 unserer Geschäftsordnung findet die Schlussabstimmung in einfacher Form statt. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Das Gesetz ist damit in dieser Fassung angenommen. Es trägt den Titel "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Perso
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Landeswahlgesetzes; hier: Erweiterung des Art. 69 Abs. 3 Satz 3 des Landeswahlgesetzes - Eintragung zu einem Volksbegehren durch eine beauftragte Hilfsperson wegen Altersbeschwerden der stimmberechtigten Person (Drs. 16/16933) - Zweite Lesung
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir schreiten somit gleich zur Abstimmung. Zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 16/16933. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/17847 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Stefan Schuster, Harald Schneider u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes hier: Änderung Art. 94 - Erhöhung der Ballungsraumzulage (Drs. 16/17146) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet nicht statt. Wir schreiten sofort zur Abstimmung. Zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/17146. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt auf Drucksache 16/17828 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer hingegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Enthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eines Gesetzes über die Öffentlichkeit und Transparenz der Verwaltung (Verwaltungsöffentlichkeitsgesetz - BayVwÖffG) (Drs. 16/17522) - Zweite Lesung
Auch hierzu findet keine Aussprache statt. Wir kommen zur Abstimmung. Zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/17522. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt auf Drucksache 16/17846 die Ablehnung. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Fraktionsgesetzes (Drs. 16/16817) - Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Fraktionsgesetzes und des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (Drs. 16/17061) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 16/17643)
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Inge Aures, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Fraktionsgesetzes (Drs. 16/17075) - Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Christa Stewens, Renate Dodell, Karl Freller u. a. und Fraktion (CSU), Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Karsten Klein u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Bayerischen Fraktionsgesetzes (Drs. 16/17523) - Zweite Lesung
Antrag der Abgeordneten Christa Stewens, Renate Dodell, Karl Freller u. a. und Fraktion (CSU), Thomas Hacker, Tobias Thalhammer, Dr. Andreas Fischer u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung der Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags (Drs. 16/17524)
Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Volkmar Halbleib, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD) (Drs. 16/17738)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung (Drs. 16/17088)
Ich mache Sie gleich jetzt darauf aufmerksam, dass die SPD-Fraktion namentliche Abstimmung sowohl zu ihrem Gesetzentwurf auf Drucksache 16/17075 als auch zu ihrem Änderungsantrag auf Drucksache 16/17738 beantragt hat. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat beantragt, über ihren Dringlichkeitsantrag mit der Drucksachennummer 16/17088 in namentlicher Form abstimmen zu lassen.
Wir können jetzt die Aussprache beginnen. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Rednerin ist für die CSU-Fraktion Frau Stewens. Bitte sehr.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geben wir uns neue Grundlagen für die Arbeit als Abgeordnete und als Fraktion, für die Arbeit draußen in den Büros, für die Beschäftigungsverhältnisse mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Grundlagen, die auf Transparenz aufgebaut sind. Denn nur durch Transparenz kann auch Vertrauen entstehen. Das Vertrauen zwischen Bürgern und Abgeordneten halte ich für eine parlamentarische Demokratie für unverzichtbar. Wenn
ich bei den jeweiligen Wahlen, ganz gleich, ob es Landtagswahlen oder Bundestagswahlen sind, die Wählerenthaltungen anschaue, so ist es wichtig, dass wir jeden Tag an diesem Vertrauen arbeiten. Wichtig ist es dabei für mich, das rechte Maß im Umgang mit den anvertrauten Gütern, in dem Fall auch mit den Steuergeldern, zu finden. Der Dienst für die "res publica", also für die Öffentlichkeit, ist eine öffentliche Veranstaltung und erfordert von uns allen Offenheit und Transparenz. Das geht an das gesamte Plenum.
In vier wichtigen Bereichen werden insgesamt neue Regelungen getroffen. Zum einen ist dies im Abgeordnetengesetz der Fall, das wir am 16. Mai 2013 verabschiedet haben. Danach besteht ein Verbot jeglicher Beschäftigung von Verwandten ersten, zweiten und dritten Grades in unseren Büros und auch der ÜberKreuz-Beschäftigung von Verwandten anderer Abgeordneter. Dem ist ab dem 1. Juni 2013 ein Ende gesetzt worden. Die Einzelheiten, wie die Beschäftigungsverhältnisse jetzt tatsächlich aussehen, werden in Richtlinien durch das Präsidium geregelt. Ich bin froh, dass sich alle fünf Fraktionen über die Inhalte dieser Richtlinien geeinigt haben.
Die Rechtsgrundlagen für die Richtlinien, aber auch für die Transparenzregeln sind schon im Abgeordnetengesetz geschaffen worden. Heute beraten wir in Zweiter Lesung die Gesetzentwürfe der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der SPD und der Regierungskoalition zum Fraktionsgesetz, und wir beraten die Änderungen der Verhaltensregeln für die Abgeordneten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gab die Einigung, die Bundestagsregel als unterste Linie 1 : 1 umzusetzen, und zwar übrigens schon am 29. Mai 2013. Wichtig für mich ist dabei auch, dass die Transparenz bei den Nebeneinkünften gegeben ist. Wir sind als Regierungskoalition der Ansicht, dass man diese Nebeneinkünfte in zehn Stufen veröffentlichen sollte. Ich möchte auch klar dazu sagen: Der Bundestag hatte bislang drei Stufen, hat sich aber schon in einer neuen Transparenzrichtlinie die zehn Stufen gegeben. Wir haben bislang noch keine Erfahrungen damit. Deswegen bin ich der Überzeugung, wir werden bei diesen zehn Stufen Erfahrungen sammeln müssen. Wir haben lange diskutiert. Ich persönlich hätte auch bei Euro und Cent keine Probleme gehabt. Gleichwohl bitte ich um Verständnis dafür, dass wir das etwas unbürokratischere und rechtssicherere Verfahren gewählt haben, eben vor dem Hintergrund, dass wir in den deutschen Parlamenten, in den Landtagen und im Bundestag, keine entsprechenden Erfahrungen haben. Vor diesem Hintergrund schlagen wir diese zehn Stufen vor.
Wir übernehmen ebenfalls § 44 a Absätze 2 und 3 des Abgeordnetengesetzes des Bundes. Hierüber haben wir viel diskutiert. Darüber ist heute auch in der Presse viel abgedruckt worden. Danach sind Spenden zulässig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich kann den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht so ganz verstehen, die sagen, bei Parteifreien seien Spenden zulässig. Sind denn die GRÜNEN wirklich der Ansicht, dass Abgeordnete ohne Partei weniger bestechungsanfällig sind als Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER oder der Regierungsfraktionen? Sie schaffen zwei Klassen von Abgeordneten. Diesbezüglich bestehen erhebliche verfassungsrechtlich Bedenken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch sehr stark über die Geldzuwendungen und geldwerten Zuwendungen diskutiert worden. Wenn Lobbyisten Abgeordneten Geld geben oder sie ununterbrochen einladen oder irgendwelche Vergünstigungen zuteilwerden lassen und damit ein Wohlverhalten von Abgeordneten bei Gesetzgebungen erkaufen, dann ist dies schlicht und einfach unzulässig. Das kann man ganz klar sagen. Vor diesem Hintergrund halte ich auch diese Regelungen für ausgesprochen richtig.
Zu den Funktionszulagen im Fraktionsgesetz kann ich nur sagen: Bei dem, was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorschlägt, und durchaus auch bei dem, was die FREIEN WÄHLER vorschlagen, haben wir Probleme. Wir kommen eigentlich dem Vorschlag der SPD am nächsten; allerdings haben wir Probleme mit dem gemeinsamen Kontenplan. Denn wir müssten uns erst einmal zusammensetzen und sagen, was denn die einzelnen Fraktionen zum Beispiel unter Öffentlichkeitsarbeit verstehen. Bei einem gemeinsamen Kontenplan müssten wir uns der Mühe unterziehen, dass wir alles, was wir in den Fraktionen ausgeben, letztendlich bei allen fünf Fraktionen gleichschalten, um dann diesen gemeinsamen Kontenplan zu führen. Vor diesem Hintergrund sehe ich enorme Schwierigkeiten. Denn wenn wir uns die Ausgaben in den einzelnen Fraktionen anschauen, so ergeben sich ausgesprochen große Unterschiede gerade im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Ich denke, bis wir da auf einen gemeinsamen Nenner gekommen sind, wird es ausgesprochen schwierig werden. Ich persönlich sehe im Moment diesen gemeinsamen Nenner nicht.
Herr Professor Oberreuter hat auf Einladung des Landtagsamtes vor der Diätenkommission – ich denke, alle Fraktionsvorsitzenden waren mit eingeladen – verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht, wenn man die Fraktionsautonomie angeht. Vor diesem Hintergrund stehen wir als CSU-Fraktion zu unserer Fraktionsautonomie. Wir schaffen mit unserer
Gesetzesvorlage eine rechtliche Grundlage für die Funktionszulage, für die Veröffentlichung des Gesamtbetrages und der Anzahl der Fraktionsmitglieder mit besonderen Funktionen in den Fraktionen, die hierfür eine Zulage erhalten, und für die gezahlten Einzelbeträge. Das heißt ganz klar: Hier gibt es eine gesetzliche Grundlage, und es wird alles veröffentlicht. Also Transparenz ist auch hier das oberste Gebot.
Zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN noch ein Wort: Wir haben uns auf eine geänderte Fassung geeinigt. Dieser geänderten Fassung stimmen wir zu, da ich persönlich der Überzeugung bin, dass der § 108 e des Strafgesetzbuches dringend einer Verbesserung bedarf. Es gibt übrigens auch ein Urteil aus dem Jahre 2006, in dem das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass der § 108 e dringend und nachhaltig einer Verbesserung bedarf. Vor diesem Hintergrund bin ich, Frau Kollegin Bause, ebenfalls der Ansicht, dass die Bundesregierung die UN-Konvention zur Korruptionsbekämpfung unterschreiben sollte. Ich persönlich bin der festen Überzeugung, dass Deutschland diese UN-Konvention unterschreiben sollte. Wir stimmen Ihrem Antrag in der geänderten Fassung, den wir jetzt gemeinsam beraten haben, zu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist heute nach 19 Jahren Parlamentszugehörigkeit meine letzte Rede im Parlament. Deswegen noch ein paar persönliche Worte. Mir haben diese 19 Jahre im Parlament, aber auch in meiner CSU-Fraktion, die mir in vielen Bereichen Heimat war und ist, sehr viel Spaß gemacht. Es war in den unterschiedlichsten Positionen, in denen ich jeweils gearbeitet habe, für mich immer eine ganz wichtige Aufgabe, den Menschen in Bayern ein Stück weit zu dienen. Das mag mir in dem einen oder anderen Fall vielleicht nicht immer geglückt sein. Falls ich jemanden im Plenum beleidigt haben sollte, dann entschuldige ich mich dafür, weil dies nicht meine Absicht war.