Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist heute nach 19 Jahren Parlamentszugehörigkeit meine letzte Rede im Parlament. Deswegen noch ein paar persönliche Worte. Mir haben diese 19 Jahre im Parlament, aber auch in meiner CSU-Fraktion, die mir in vielen Bereichen Heimat war und ist, sehr viel Spaß gemacht. Es war in den unterschiedlichsten Positionen, in denen ich jeweils gearbeitet habe, für mich immer eine ganz wichtige Aufgabe, den Menschen in Bayern ein Stück weit zu dienen. Das mag mir in dem einen oder anderen Fall vielleicht nicht immer geglückt sein. Falls ich jemanden im Plenum beleidigt haben sollte, dann entschuldige ich mich dafür, weil dies nicht meine Absicht war.
Es gibt die unterschiedlichsten Freundschaften, die ich auch in meinem Ausschuss, dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit, dem ich insgesamt neun Jahre angehört habe, geschlossen habe. Wir waren uns immer einig: Wir haben sozusagen im Parlament auch eine gemeinsame Basis. Ich möchte daran eine Bitte anschließen: Vergessen Sie draußen nicht – auch wenn der Wahlkampf tobt –, dass wir uns alle gemeinsam für das Ansehen des Parlaments in Bayern einsetzen müssen. Beschädigen Sie nicht die parlamentarische Arbeit! Danke schön und alles Gute!
Vielen Dank, Frau Stewens. Wir haben leider ein sehr enges Zeitkorsett, das uns diese Abschiedsreden erlauben sollte, es aber leider nicht tut. Deshalb muss ich gleich zu Herrn Halbleib überleiten. Er spricht als nächster Redner und hat für die SPD-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Stewens, zunächst darf ich Ihnen persönlich, aber auch im Namen der SPD-Fraktion – ich denke, auch im Namen aller Kollegen und Kolleginnen in diesem Haus – für Ihren weiteren Lebensweg alles Gute wünschen. Es warten vielgestaltige Aufgaben auf Sie. Ich darf mich persönlich, wenn auch nur für eine kurze Zeit der Zusammenarbeit, ganz herzlich bedanken und wünsche Ihnen von dieser Stelle alles Gute.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute über mehrere Punkte zu diskutieren, unter anderem über das Fraktionsgesetz und die Entwürfe hierzu. Wir haben die Argumente dazu in der Ersten Lesung und in den Ausschüssen ausgetauscht. Die SPD-Fraktion steht klar dazu, das große Schlagwort, das einzulösen ist, lautet, die Transparenz in den Mittelpunkt zu stellen. Ich glaube, das Entscheidende ist, dass wir die Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, was im Bereich der Funktionszulagen passiert. Darauf haben sie ein Anrecht; denn es wird aus Steuergeldern bezahlt. Ich glaube, dieser Anforderung werden wir mit unserem Gesetzentwurf gerecht.
Ich verhehle nicht, Frau Kollegin Stewens, dass wir uns gewünscht hätten, auch die Verwendung der öffentlichen Mittel im Rahmen der Fraktionsarbeit etwas vergleichbarer zu machen und Standards zu ermöglichen. Es ist nicht so, dass unser Gesetzentwurf von vornherein bestimmte Standards vorsieht, aber es gibt zumindest die Aufforderung des Gesetzgebers – also von uns –, diese Standards auch zu schaffen. Ich hätte mir gewünscht, dass wir hierzu noch in dieser Legislaturperiode einen gemeinsamen Weg hätten beschreiten können. Ich gehe davon aus, dass dazu das letzte Wort noch nicht gesprochen ist und wir in der nächsten Legislaturperiode daran anknüpfen können.
Gestatten Sie mir, dass ich heute schwerpunktmäßig zu den Verhaltensregeln Stellung nehme; denn diese stehen zur Diskussion und zumindest aus meiner Sicht auch im Fokus der heutigen Debatte.
Die Verhaltensregeln haben zwei zentrale Funktionen: Zum einen sollen sie dem Abgeordneten klare Orientierungen und Maßstäbe an die Hand geben, um die Unabhängigkeit seines Mandats, vor allem gegenüber der Gefahr der Beeinflussung, aber auch nur des äußeren Anscheins der Beeinflussung, zu gewährleisten. Sie sollen zum anderen – das ist eine weitere wichtige Funktion – gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Transparenz und Vertrauen schaffen, ohne die die parlamentarische Demokratie nicht möglich wäre.
Beide Ziele, sowohl die klaren Rahmenbedingungen für die Abgeordneten als auch die Transparenz und das Vertrauen in der Öffentlichkeit, können nach meiner Überzeugung nur erreicht werden, wenn den Verhaltensregeln Glaubwürdigkeit, Konsequenz und Klarheit zugrunde liegen. Leider – das haben die vorherigen Diskussionen gezeigt – haben diese Verhaltensrichtlinien, die CSU und FDP vorgelegt haben, Defizite bei der Glaubwürdigkeit, aber auch bei der Konsequenz und der Klarheit.
Ich darf die wichtigsten Punkte ansprechen: das große Stichwort "Glaubwürdigkeit". Frau Kollegin Stewens, das, was Sie heute zum § 108 e des Strafgesetzbuches zum Ausdruck gebracht – das, was die Abgeordnetenbestechung betrifft – ehrt Sie. Diese Position haben Sie persönlich überzeugend dargelegt. Aber wir müssen schon feststellen, dass sich CSU und FDP auf Bundesebene permanent geweigert haben, die Abgeordnetenbestechung nach internationalen Standards, wie es die UN-Konvention gegen Korruption vorschreibt, unter Strafe zu stellen. Noch am 28. Juni 2013 hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition in Berlin den Antrag der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hierzu abgelehnt und damit die letzte Chance einer Regelung in dieser Legislaturperiode nicht genutzt.
Es ist schon ein Armutszeugnis, dass aufgrund des Verhaltens der schwarz-gelben Regierungskoalition Deutschland als einziges demokratisches Land der Welt die Standards der UN-Konvention gegen Korruption nicht umgesetzt hat.
Ich darf zum Stichwort "Glaubwürdigkeit" daran erinnern, dass die CSU-Fraktion in dieser Legislaturperiode überhaupt keine Änderung der Verhaltensrichtlinien wollte und erst unter dem Druck der Verwandtenaffäre – –
Ich sage nur, dass Sie zunächst überhaupt keine Änderung wollten. Das ist dann schon eine Frage der Glaubwürdigkeit.
Die Verwandtenaffäre, der Rücktritt des CSU-Fraktionsvorsitzenden und die öffentliche Debatte über die Ausgestaltung des Abgeordnetenmandats: Erst unter diesem öffentlichen Druck war die CSU überhaupt bereit, die Verhaltensregeln in dieser Legislaturperiode zu reformieren. Es war schon schlimm genug, dass wir darüber viel zu spät mit Ihnen in die Diskussion gekommen sind. Aber das, was zwei Wochen vor Ende der Legislaturperiode präsentiert wurde, wird leider den Anforderungen an einen zukunftsweisenden Verhaltenskodex des Bayerischen Landtags nicht gerecht.
Die vorgelegten Verhaltensregeln enthalten zwar längst überfällige Klarstellungen – Sie haben ja auch auf die Richtlinien des Bundestages Bezug genommen, Frau Kollegin Stewens -, aber an den zentralen Punkten bleiben Sie leider – das gilt nach wie vor – unzureichend, lückenhaft und unausgegoren, leider auch mit offenbaren, gefährlichen Schlupflöchern, die uns hier im Landtag, wovon ich fest überzeugt bin, noch beschäftigen werden.
Zu den inhaltlichen Kritikpunkten. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Transparenz, die Sie herausgestellt haben, Frau Kollegin Stewens, in den Richtlinien zu den Nebeneinkünften leider nicht ausreichend umgesetzt wird. Sie haben sich ja mit Händen und Füßen gegen eine punktgenaue Transparenzregelung gewehrt. Wir halten das für das ganze Haus für einen politischen Fehler. Denn die Bürgerinnen und Bürger wollen und müssen beurteilen können, ob und in welcher Weise Abgeordnete möglicherweise von Dritten abhängig sind und ob und in welchem Umfang Interessenkonflikte bestehen. Im Mittelpunkt muss dabei immer die Transparenz stehen. Denn nur sie gewährleistet die Beurteilung der Unabhängigkeit der Abgeordneten.
Aber es kann doch keiner von uns draußen erklären, warum bei der Veröffentlichung von Nebeneinkünften bis 250.000 Euro nach zehn Stufen differenziert wird, aber bei Beträgen über 250.000 Euro die völlige Spekulation über den Umfang von Nebeneinkünften beginnt: Sind es nun 250.000, 500.000 oder 2,5 Millionen Euro? Diese Transparenz, die notwendig wäre, wird mit Ihrer Regelung leider nicht geschaffen; das bedauern wir sehr.
Es kann keiner erklären, warum gerade bei niedrigen Beträgen differenziert werden soll und bei höheren Beträgen, bei denen die Informationspflicht noch gravierender bestehen müsste, die Transparenz für CSU und FDP ein Ende findet. Das kann keiner von uns draußen erklären.
Der zweite fundamentale inhaltliche Kritikpunkt ist die Frage der Spenden. Dies ist in den Verhaltensregeln am unbefriedigendsten behandelt. Dabei liegt dort die stärkste und wichtigste Aussage der Verhaltensregeln. Es betrifft die Kapitel 4 und 5.
Zunächst ist dort unmissverständlich geregelt, dass für die Ausübung des Mandats ein Mitglied des Landtags keine anderen als die gesetzlich vorgesehenen Zuwendungen oder andere Vermögensteile annehmen darf. Ich präzisiere es: Unzulässig ist ferner die Annahme von Geld oder geldwerten Zuwendungen, wenn diese Leistung ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Landtags gewährt wird.
Dann kommt dieser eine Satz. Nach diesen ganz grundsätzlichen und richtigen Sätzen, nach diesen fundamentalen Aussagen zum Verbot bzw. zur Unzulässigkeit von geldwerten Zuwendungen heißt es: "Die Entgegennahme von Spenden bleibt unberührt." Dieser Satz macht deutlich, dass man es eben nicht ernst meint damit, die Unabhängigkeit des Mandats vor finanzieller Anfütterung zu schützen. Denn, Frau Kollegin Stewens und liebe Kolleginnen und Kollegen, was unterscheidet die unerlaubte Annahme von Geld oder geldwerter Zuwendung von der erlaubten Annahme von Geld oder geldwerter Zuwendung als Spende?
Die Annahme von Geldspenden oder von gespendeten geldwerten Zuwendungen hat eben gerade auch zur Voraussetzung, dass keine Gegenleistung des Abgeordneten erbracht wird. Damit liegen bei einer Spende zugleich die Voraussetzungen der unerlaubten geldwerten Zuwendung vor. Wie kann aber das eine verboten sein, während das andere erlaubt ist? Der Grundsatz heißt dann: Anfüttern ist verboten, aber Anfüttern mit Spenden ist erlaubt. Dies kann nicht die Botschaft der Verhaltensregeln sein.
Wir fragen uns schon: Warum wollen CSU und FDP weiterhin unbedingt die persönliche Spende an Abgeordnete ermöglichen? Darauf haben Sie heute keine Antwort gegeben. Die SPD sagt an dieser Stelle klar: Wir wollen keine persönlichen Spenden an Abgeordnete, weil damit genau das Vertrauen in die Unabhängigkeit des Mandats wieder infrage gestellt wird, das durch die Verhaltensregeln eigentlich gewährleistet sein soll.
Der dritte Kritikpunkt inhaltlicher Art betrifft ebenfalls die Regelungen für geldwerte Zuwendungen im Rahmen der parlamentarischen Gepflogenheiten und der parlamentarischen Termine. Diese Sache ist äußerst unausgegoren. Viele Fragen bleiben offen, die auch nicht in Bezug auf die Ausführungsbestimmungen beantwortet werden können. Die Ausführungsbestimmungen können nur zu den Ausnahmen etwas sagen, die in der Richtlinie geregelt sind. Wir brauchen eine klare Generalklausel. Wir sind fest davon überzeugt, dass nur solche Zuwendungen noch zulässig sein können, die im Rahmen der Wahrnehmung des Mandats den parlamentarischen Gepflogenheiten entsprechen. Das ist mit dieser Richtlinie nicht gewährleistet.
Wir wären gern bereit gewesen, gemeinsame Verhaltensregeln zu verabschieden. Leider gab es bei CSU und FDP bezüglich der berechtigten Kritikpunkte keinerlei Kompromissbereitschaft, hierzu etwas auch nur ansatzweise zu regeln. Man hat sich hinter den Verhaltensregeln des Bundestages verschanzt, statt zu erkennen, dass die CSU im Bayerischen Landtag – ich darf Sie da direkt ansprechen – nach den vergangenen Wochen schon eine höchst eigenständige Verpflichtung hat, Vertrauen und Glaubwürdigkeit wiederherzustellen.
Dieser Verantwortung sind die Regierungsfraktionen bei dieser Verhaltensrichtlinie nicht gerecht geworden. Ich hoffe, dass zumindest der neue Landtag die Kraft findet, einen zukunftsorientierten, unmissverständlichen Verhaltenskodex auf den Weg zu bringen, eine Kraft, die Schwarz-Gelb am Ende dieser Legislaturperiode leider nicht mehr aufgebracht hat.
Für die FREIEN WÄHLER hat sich Herr Streibl zu Wort gemeldet. Im Ältestenrat sind zehn Minuten Redezeit vereinbart worden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Auch von unserer Seite an Sie, Frau Stewens, ein herzlicher Dank für die Leistungen, die Sie als Abgeordnete und Mitglied dieses Hauses für Bayern erbracht haben. Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass die Arbeit, die wir als Abgeordnete vollbringen, ein Dienst an Bayern und an den Menschen in Bayern ist. Das müssen wir ernst nehmen. Dafür Ihnen ein Dankeschön auch von unserer Fraktion!
Genau weil es ein Dienst an Bayern ist, ist es wichtig, dass wir uns eigene Regeln zum Verhalten geben. Wir Abgeordneten sind ja keine heroischen Lichtgestalten, keine Heiligen, sondern Bürgerinnen und Bürger wie alle anderen in diesem Staat. Wir sind halt auf Zeit mit einem Mandat vom Souverän, von den Bürgerinnen und Bürgern, betraut. Weil wir Stärken und Schwächen genauso wie alle anderen haben, brauchen wir Regeln, die es uns ermöglichen, hier unsere Arbeit zu leisten. Die Regeln sind dazu da, Transparenz zu schaffen, damit man sieht, wer was macht, und eine gewisse Kontrolle zu ermöglichen.
Schade ist, dass wir uns heute hier Regeln geben, die für die Mitglieder dieses Hauses gerade noch zwei Tage gelten werden; denn dann löst sich dieser Landtag auf, und ein neuer Landtag wird im Herbst zusammentreten. Was der dann macht, bleibt ihm überlassen. Von daher hätten wir vielleicht schon früher handeln müssen. Wir alle haben es nicht getan; da müssen wir uns selber an die Nase fassen.
Aber wir sind – auch im Blick auf die Verwandtenaffäre – zum Schluss gescheiter geworden. In gewisser Weise sind wir auch Getriebene geworden. Das ist vielleicht der Kritikpunkt, den wir bei den ganzen Regeln, die heute vorgelegt werden, haben, dass letztlich alles mit heißer Nadel gestrickt wurde. Auch bei den interfraktionellen Gesprächen über diese Thematik hing es wie ein Damoklesschwert über uns, dass wir immer unter Zeitdruck gearbeitet haben. Wir haben uns eigentlich nicht die Ruhe und die Zeit gegönnt und gönnen können, die Dinge gelassen zu betrachten, auszudiskutieren und einen Weg zu finden, der uns allen und auch Bayern am besten tut und das Beste herausfiltert.
Somit sehe ich in allem, was heute vorgelegt worden ist, immer nur einen gewissen Kompromiss, in manchen Fällen sogar einen kleinen Wettlauf der vermeintlichen Lichtgestalten. Die einen wollen ein bisschen moralischer und besser sein als die anderen. Aber das sollten sie eigentlich nicht sein. Denn es geht hier um die Demokratie schlechthin. Es geht darum: Wie habe ich einen Abgeordneten zu sehen? Was ist ein Abgeordneter? Welche Rechte und Pflichten und welche Kompetenzen hat er? Es geht letztlich um das freie Mandat, das geschützt werden muss und das man optimal ausüben kann. Deswegen ist es schade, dass die Diskussion so auseinanderläuft. Mein Wunsch und meine Bitte an den neuen Landtag wäre, dass man das Ganze in einer angemessenen Zeit und nach einem zeitlichen Abstand noch einmal auf den Prüfstand stellt, evaluiert und sich fragt: Was hat sich bewährt? Was ist von dem, was wir heute beschließen, praktikabel, und was ist nicht praktikabel? Dort muss man noch einmal genau hinschauen.
Die GRÜNEN haben mit ihrem Antrag zur Verhinderung von Abgeordnetenbestechung – ich finde es gut, dass er eingebracht worden ist und eine Mehrheit findet – einen besseren Zeitpunkt erwischt als wir mit einem ähnlichen Antrag, den wir schon vor einem Jahr gestellt hatten. Damals mussten wir feststellen, dass der Zeitpunkt dafür noch nicht reif war; jetzt ist er reif. Gratulation dazu, dass Sie den richtigen Zeitpunkt erwischt haben – wir leider nicht.
Wir sprechen heute zwar über Spenden an Abgeordnete persönlich, aber es geht letztlich auch um Parteispenden. Schon vor Jahren haben wir gefordert, Parteispenden zu deckeln, damit Großunternehmen diese Möglichkeit nicht über die Maßen strapazieren können und nicht eine ganze Partei korrumpiert wird. Wenn man auf dem Weg, den GRÜNE und SPD beschreiten, mitgehen will, sollte man bedenken, dass nicht nur der einzelne Abgeordnete, sondern auch eine Partei als solche korruptionsfähig ist. Von daher wäre es gut, wenn wir im Hinblick auf Parteispenden einen Strich ziehen und umdenken würden.
Wir finden es schade, dass wir mit unseren Antrag zur Änderung des Fraktionsgesetzes, der auf eine Deckelung zielt, nicht durchkommen. Aber gut, die Sichtweisen sind hier anders. Wichtig ist jedenfalls, dass wir eine gesetzliche Grundlage dafür finden. Dass diese fehlt, war übrigens auch immer ein Kritikpunkt des ORH. Diese Grundlage wird heute geschaffen, und das ist auch gut so.
Ich hoffe, dass wir diese Debatte im Herbst fortsetzen werden, in welcher Besetzung auch immer, und dass der Landtag dann in Ruhe einen Weg findet, den er tatsächlich beschreiten kann – zum Wohl Bayerns.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Diese Legislaturperiode war arbeitsreich, aber sie war auch reich an Skandalen und Affären. Zu den gravierendsten gehört zum einen das Versagen unserer Sicherheitsbehörden einschließlich des Verfassungsschutzes beim Schutz von Menschen, die in unser Land eingewandert sind. Fünf von ihnen wurden in Bayern von der rechtsterroristischen NSU ermordet. Unsere Sicherheitsinstitutionen waren trotz aller Überwachung unbescholtener Bürger nicht in der Lage, diese Taten vorher aufzudecken, geschweige denn die Opfer zu schützen.