Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 229. Das ist der Antrag der Abgeordneten Heckner, Jörg, König und anderer (CSU) betreffend "Bachelor of Laws am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (BayFHVR) in Hof", Druck
sache 16/17686. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt auf Drucksache 16/17735 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden.
Nun lasse ich über die Listennummer 240 abstimmen. Das ist der Antrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Muthmann und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Kreisel für Waldkirchen, Kreisverkehr an der St 2131 und St 2632 in Waldkirchen endlich realisieren", Drucksache 16/16540. Darüber lasse ich in namentlicher Form abstimmen.
Ich bitte um Ruhe, damit ich Ihnen vortragen kann, worüber Sie abstimmen sollen. Während der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vorschlägt, den Antrag abzulehnen, empfiehlt der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Zustimmung in einer Neufassung. Ich verweise insofern auf die Drucksache 16/17639. Der namentlichen Abstimmung ist nach § 126 Absatz 3 der Geschäftsordnung das abweichende Votum des Haushaltsausschusses zugrunde zu legen. Die Urnen sind bereitgestellt, mit der Abstimmung kann begonnen werden. Es stehen Ihnen fünf Minuten zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist abgelaufen, der Abstimmungsvorgang ist geschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und Ihnen dann bekannt gegeben.
Wir werden heute Abend noch genügend Gelegenheit zum Austausch haben. Bitte setzen Sie sich. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Listennummern verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Ich bitte wieder um Aufmerksamkeit, Sie müssen wieder die Hände heben. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens beziehungsweise dem jewei
ligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Frau Pauli (fraktionslos) ist wohl nicht da. Dann übernimmt der Landtag diese Voten.
Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Wiederwahl zum berufsrichterlichen Mitglied und zum ersten Vertreter des Präsidenten sowie Neuwahl von zwei berufsrichterlichen Mitgliedern
Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Herrn Stephan Kersten, Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, mit Ablauf des 21. Juli 2013 endet. Herr Kersten ist seit 2. März 2011 auch erster Vertreter des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
Ich fahre erst fort, wenn ich meine, dass hier im Hause Ruhe eingetreten ist. Es geht hier um sehr ernst zu nehmende und wichtige Stellenbesetzungen.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt Herrn Kersten sowohl in seiner Eigenschaft als berufsrichterliches Mitglied als auch in seiner Funktion als erster Vertreter des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zur Wiederwahl vor.
Ebenfalls mit Ablauf des 21. Juli 2013 endet die Amtszeit des berufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Maria Vavra, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München. Als Nachfolger von Frau Vavra, die im Hinblick auf ihren bevorstehenden Ruhestand für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung steht, hat der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Herrn Dr. Martin Kainz, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, zur Neuwahl vorgeschlagen. Außerdem hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass mit Ablauf des 31. Juli 2013 der Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Michael Happ in den Ruhestand tritt. Damit scheidet er auch aus dem Verfassungsgerichtshof aus. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt als Nachfolgerin von Herrn Happ Frau Theresia Koch, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, zur Neuwahl vor.
Die Vorgeschlagenen sind bereit, im Fall der Wahl das Amt anzunehmen, und haben entsprechende Erklärungen gemäß Artikel 6 des Verfassungsgerichtshofgesetzes abgegeben.
Die Richter-Wahl-Kommission hat am 10. Juli 2013 den Vorschlägen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen.
Wir kommen damit zu den Wahlen, die im Einvernehmen aller Fraktionen in einem Wahlgang durchgeführt werden. An Ihrem Platz finden Sie drei Stimmzettel in verschiedenen Farben, auf denen die Kandidaten und die Kandidatinnen verzeichnet sind. Ich denke, das können Sie erkennen. Für den Wahlgang ist außerdem die in Ihrer Stimmkartentasche enthaltene gelbe Namenskarte zu verwenden. Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaals im Bereich der Eingangstüren sowie auf dem Stenografentisch. Sie kennen das Prozedere. Wir beginnen nun mit dem Wahlgang. Für die Wahl stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sammeln Sie sich bitte wieder, und zwar möglichst auf Ihren Plätzen. Die fünf Minuten sind um. Wie gehabt, wird das Ergebnis außerhalb des Plenarsaals ermittelt.
Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren und zu Tagesordnungspunkt 4 kommen, gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten namentlichen Abstimmung zum Antrag auf Drucksache 16/16540 bekannt. Es ist der Antrag der FREIEN WÄHLER betreffend "Kreisel für Waldkirchen, Kreisverkehr an der St 2131 und St 2632 in Waldkirchen endlich realisieren". Wenn Sie sich erinnern, ist das die Listennummer 240 der Anlage zur Tagesordnung. Mit Ja haben 72 Mitglieder des Hohen Hauses gestimmt, mit Nein 87. Es gab 4 Stimmenthaltungen. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Änderungsabkommen) (Drs. 16/16313) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung lie
gen das Abkommen auf Drucksache 16/16313 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 16/17649 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über das gesamte Abkommen erfolgen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Abkommen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Das sind alle. Gegenstimmen habe ich nicht wahrgenommen, Enthaltungen auch nicht. Dem Abkommen ist damit zugestimmt.
Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und zur Anerkennung sozialer Berufe (Drs. 16/16010) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Hans-Ulrich Pfaffmann, Christa Steiger u. a. und Fraktion (SPD) hier: Ergänzende Unterlagen zum Antrag auf Gleichwertigkeit (Drs. 16/16895)
Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Hans-Ulrich Pfaffmann, Christa Steiger u. a. und Fraktion (SPD) hier: Ausländische Abschlüsse in sozialen Berufen (Drs. 16/16896)
Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Hans-Ulrich Pfaffmann, Christa Steiger u. a. und Fraktion (SPD) hier: Anspruch auf Beratung und Gebührenregelung (Drs. 16/16897)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Otto Hünnerkopf, Markus Blume, Johannes Hintersberger u. a. (CSU), Dr. Andreas Fischer, Renate Will, Tobias Thalhammer u. a. und Fraktion (FDP) (Drs. 16/17060)
Auch hierzu findet keine Aussprache statt. Wir können deshalb wiederum sofort in die Abstimmung eintreten. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Druck
sache 16/16010 und die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/16895 mit 16897 und 17060 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit auf Drucksache 16/17812 zugrunde.
Vorweg lasse ich über die vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 16/16895 mit 16897 abstimmen. Besteht damit Einverständnis, dass wir über diese Änderungsanträge insgesamt abstimmen? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann tun wir das.
Der Gesamtabstimmung legen wir das Votum des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz zugrunde. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils endberatenden Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CSU, FDP, FREIE WÄHLER, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Die Änderungsanträge sind damit abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss Zustimmung, mit der Maßgabe, dass in § 1 Artikel 13 Absatz 1 Satz 4 die Bezeichnung "Absatz 3" durch die Bezeichnung "Absatz 2" ersetzt wird. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz stimmt bei seiner Endberatung dieser Beschlussempfehlung zu, allerdings mit der Maßgabe von weiteren Änderungen. Diese finden sie auf der Drucksache 16/17812. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wiederum alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist dem Gesetzentwurf in dieser eben vorgestellten Fassung zugestimmt worden.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen gab es vorhin nicht. Gibt es jetzt eine? – Nein. Gibt es jetzt eine Enthaltung? – Auch nicht. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel "Bayerisches Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und zur Anerkennung sozialer Berufe".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der eben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 16/17060 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (Drs. 16/16144) - Zweite Lesung
Hier verfahren wir wieder wie bei den beiden vorangegangenen Tagesordnungspunkten. Eine Aussprache findet nicht statt. Wir kommen gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/16144 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt und Gesundheit auf Drucksache 16/17676 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dem Gesetzentwurf ist zugestimmt worden.