Zusammenfassend möchte ich feststellen: Es besteht kein Anlass, an der kompetenten und zielorientierten Prüfung der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft zu zweifeln. Es liegt auf der Hand, dass dies bei dem zugrunde liegenden Sachverhalt ein zeitaufwendiges Ermittlungsverfahren ist, aber es wird mit der stets von der Staatsanwaltschaft an den Tag gelegten Sorgfalt und ohne Einflussnahme durchgeführt.
Sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal war die eingesetzte Kommission eigentlich dazu da, die Landesbank nach vorn zu begleiten, also in die Zukunft zu führen. Es gab einen Untersuchungsausschuss, der wohl alles aufgeklärt hat und der versucht hat, aufzudecken, was zu verstecken war oder was versteckt war. Es scheint aber so zu sein, dass die vorliegenden Gutachten diesem Anspruch nicht gerecht geworden sind. Deshalb möchte ich heute deutlich machen, was wir vonseiten der SPD fordern. Das grundsätzliche Übel ist nämlich die Kommission. Wir werden dort zur Geheimhaltung verpflichtet, aber am nächsten Tag steht alles
Es ist doch wichtig, die Information nach draußen zu geben. Ich denke, bei zehn Milliarden Euro an versenkten Steuergeldern haben die Bürgerinnen und Bürger schon ein Recht darauf, zu wissen, was mit dem Geld passiert ist. Es kann auch nicht sein, dass so etwas nur hinter verschlossenen Türen besprochen wird.
In den beiden Gutachten, die Ernst & Young erstellt hat - das eine vom 13. Juni 2008, das andere vom 9. Dezember 2008 - und aus denen zitiert worden ist, sind noch einige Fragezeichen vorhanden. Herr Minister Fahrenschon, ich denke, es spricht nichts dagegen, dieses der Öffentlichkeit zugänglich zu machen; denn sonst schießen Gerüchte ins Kraut, dass manche Dinge eingebremst wurden und Ähnliches. Eigentlich müssten Sie das größte Interesse daran haben, dass alles so schnell wie möglich aufgeklärt wird. Ich halte nicht viel und nicht wenig davon, dass die Justizministerin aufgefordert wird, die Angelegenheit zur Chefsache zu machen. Meine Damen und Herren, das müsste schon längst Chefsache sein und sollte nicht erst durch einen Antrag zur Chefsache werden.
Aus meiner Sicht ist es auch notwendig, dass die Verfasser der Gutachten in der Kommission berichten. Man könnte sicher manche Missverständnisse ausräumen, wenn man gewisse Dinge hinterfragen und Transparenz herstellen könnte.
Wir vonseiten der SPD-Fraktion wollen die strafrechtliche Relevanz geklärt haben. Es gibt allerdings zwei Baustellen: Das eine ist der Bereich, für den die Staatsanwaltschaft zuständig ist; das andere ist die Frage, ob Schadensersatzansprüche aus dem Fehlverhalten hergeleitet werden können. Wenn in den Gutachten steht, es ist alles rechtlich geprüft und nichts festgestellt worden, dann fragt man sich schon, wie der Globalkreditrahmen I mit dem Globalkreditrahmen II verwechselt werden kann; ich darf keinen Namen nennen. So schaut das aus.
Herr Weidenbusch, Sie sind ein wirklich ordentlicher Mann, der versucht, Transparenz in die Sache zu bringen.
Nachdem der Herr Minister und Herr Weidenbusch heute schon rote Krawatten tragen, ist die Sache positiv zu sehen.
Langer Rede kurzer Sinn: Uns als SPD geht es darum, dass wir diese Tatbestände aufgeklärt haben wollen. Ich denke, das ist unser gemeinsames Interesse. Es muss unser gemeinsames Interesse sein; denn Herr Stoiber wird sich schwarz ärgern, wenn er feststellt, dass die eingesparten zehn Milliarden Euro, die er den Kommunen und den Leuten draußen herausgequetscht hat, mit einem Federstrich verschwunden sind. So kann es nicht sein.
Unsere Aufgabe ist auf die Zukunft gerichtet. Wir müssen die Landesbank fit machen und wissen, wohin die Reise gehen soll. Es macht auch keinen Sinn, noch einmal irgendwelche Gutachten zu beantragen. Davon halte ich nichts, weil das Parteigutachten sind, die in einem Gerichtsverfahren nicht zu Rate gezogen werden können. Also, Herr Minister, bei unserem nächsten Termin müssen wir eine Strategie festlegen. Diese Strategie müssen wir dann auch publizieren, damit in den Zeitungen nicht immer nur halbe Wahrheiten stehen. Ich bitte darum, und ich fordere das auch ein, dass immer am Ende der Sitzung der Landesbank-Kommission veröffentlicht wird, was veröffentlicht werden kann. Denn die Menschen haben ein Recht darauf, zu wissen, was wir hinter verschlossenen Türen beraten.
Danke schön. Als Nächster hat der Kollege Ernst Weidenbusch, der Vorsitzende der Landesbank-Kommission, das Wort. Zuvor möchte ich noch mitteilen, dass für den Dringlichkeitsantrag der CSU namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Bitte schön, Herr Kollege Weidenbusch, Sie haben das Wort.
Die Landesbank und das, was dort passiert ist, beschäftigt uns eigentlich die ganze Legislaturperiode, bisher mindestens auch bei jeder zweiten Plenarsitzung, und sei es in Form einer Beratung von einschlägigen Dringlichkeitsanträgen. Aufgrund der Situation, die dort herrscht, ist das auch kein Wunder.
Ich möchte die Anträge der Reihe nach abarbeiten, als ersten den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der Freien Wähler. Ich denke, die Staatsministerin hat dargestellt, dass die Angelegenheit bei der Staatsanwaltschaft
München I mit dem notwendigen Nachdruck verfolgt wird. Im Übrigen erlaube ich mir anzumerken, dass nach meiner Erinnerung an meine Ausbildung nicht der Gruppenleiter die Ermittlungen führt, sondern der jeweils sachbearbeitende Staatsanwalt, sodass nicht der zitierte Herr Strobl am sachnächsten ist, sondern der tatsächliche Sachbearbeiter. Ich kündige auch an, dass ich mit der Kommission die Frage diskutieren möchte, ob der Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft in die Kommission kommt und uns zu seinen Vorermittlungen Auskunft gibt.
Die Fragestellung, die bei diesem Dringlichkeitsantrag noch offen ist, ist die Frage nach dem Fragenkatalog auf Drucksache 16/17. Ich möchte kurz darauf hinweisen: Dieser Fragenkatalog ist nicht beschlossen worden. Kollegin Pauli hat sich beim Plenum für den Beschluss zu diesem Fragenkatalog bedankt; dieser Dank war etwas verfrüht. Das Plenum hat den Katalog nämlich abgelehnt. Gleichwohl hat ihn der Herr Finanzminister beantwortet.
Der Antrag nimmt insoweit schon selbst die Einschränkung auf, dass nur veröffentlicht werden kann, was an Antworten nicht der Geheimhaltung unterliegt. Der Finanzminister hat mir bereits zugesagt, dass er diese Prüfung vornimmt und dass all das, was nicht der Geheimhaltung unterliegt, entsprechend als schriftliche Antwort gegeben werden wird. Das wird aber noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir dieser Fragestellung momentan bei der Handhabung der Landesbank vielleicht nur die Priorität 1 b zumessen können, weil Ende März die Frist bei der EU für die Rohkonzeptionierung des Geschäftsmodells abläuft.
Der Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/781 der SPD-Fraktion ist der Nächste. Frau Kollegin Aures, ich möchte mich einerseits für das Lob bedanken, andererseits auch dafür, dass Sie es eingeschränkt haben. Das stärkt meine Position in der eigenen Fraktion wieder.
Ich möchte Ihnen sagen: Passen Sie ein bisschen auf, dass Ihnen Ihre Fraktionsspitze nicht die Butter vom Brot nimmt. Zunächst ist die stellvertretende Vorsitzende der Kommission ausgetauscht worden; mit dem vorliegenden Antrag will man die Sachbehandlung von der Kommission in den Verfassungsausschuss ziehen.
- Doch. Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz darüber zu berichten. Das ist voll
kommen unsinnig, nachdem die Mitglieder der Kommission die beiden Gutachten haben und deutlich besser beurteilen können, was ihnen von der Staatsanwaltschaft dazu gesagt worden ist. Das macht also überhaupt keinen Sinn, noch dazu wo der Vorsitzende des Verfassungsausschusses aus Ihren Reihen ist und Sie ganz genau wissen, dass Sie die Sitzung des Verfassungsausschusses nicht zur geheimen Sitzung erklären können, womit eine vernünftige Berichterstattung aus dem Vorermittlungsverfahren gar nicht möglich wäre.
Herr Kollege Weidenbusch, stimmen Sie mir zu, wenn ich sage, dass diese Kontrollkommission nicht öffentlich tagt und dass es deshalb nicht zulässig ist, aus den Beratungen, die dort stattfinden, zu berichten, zum Beispiel auch mir oder den Fraktionen uneingeschränkt zu berichten, und dass unser Dringlichkeitsantrag darauf abzielt, bislang in nichtöffentlicher Sitzung gegebene Berichte an die Öffentlichkeit zu bringen, indem man das im Rechtsausschuss macht?
Nein, da stimme ich Ihnen nicht zu. Das ist ein Rechtsirrtum von Ihnen. Sie müssen vielleicht noch einmal genauer nachforschen, dann finden Sie heraus, wie es wirklich ist.
(Beifall bei der CSU - Zurufe von der SPD - Kathrin Sonnenholzner (SPD): Der Aschermittwoch ist doch schon vorbei!)
Herr Pfaffmann, dass Sie es nicht herausfinden, ist verständlich, aber der Kollege Schindler wäre durchaus gefordert, sich mit der Geschäftsordnung auseinanderzusetzen. Dann würde er auch herausfinden, wie es genau ist. - Wissen Sie, das ist wie in dem Witz von der Ingenieurprüfung in Österreich. Manchmal kriegt man eine kleine Hilfe.
Im Übrigen darf ich dann auf unseren eigenen Antrag 16/782 verweisen, in dem festgestellt wird, dass die Intention des Antrags der Freien Wähler - ich möchte das ausdrücklich betonen - von der CSU-Fraktion in vollem Umfang geteilt wird.
Festzuhalten ist, dass aktuell geschätzt 10 Milliarden Euro fehlen und dass die Menschen in Bayern wissen wollen, wer dafür verantwortlich ist. Die Menschen in Bayern wollen wissen, wie das zustande gekommen ist. Ich habe als Kommissionsvorsitzender den Auftrag des Parlaments und auch der Staatsregierung so verstanden, diese Frage im Rahmen der Kommissionsarbeit mit allem Nachdruck zu verfolgen. Ich bitte Sie allerdings, uns dazu auch die Möglichkeiten zu geben. Dazu muss man manche Dinge zunächst einmal nicht öffentlich und hinter verschlossenen Türen besprechen. Man kann sie erst nach einem gewissen Zeitablauf veröffentlichen. Ich weiß, dass da die Nervosität unterschiedlich ausgeprägt ist. Ich verstehe auch, dass Sie sagen, Sie hätten das gern zeitnäher draußen. Ich bitte Sie aber auch zu verstehen: Ich mache diese Arbeit, glaube ich, relativ professionell. Ich muss dafür Sorge tragen, dass die Landesbank zum einen überlebt, und zum anderen dass alle, die was gemacht haben, das nicht in Ordnung ist, dafür zur Verantwortung gezogen werden. - Ich bitte um Zustimmung.