Protokoll der Sitzung vom 04.03.2009

Ich mache eine letzte Bemerkung. Ich bin - das habe ich Ihnen schon in der letzten Debatte gesagt - sowohl

dem Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München als auch der Polizei dankbar, dass es gelungen ist, es beispielsweise zu ermöglichen, dass die Sicherheitskonferenz trotz der großen Demonstration friedlich und in geordneten Bahnen durchgeführt werden konnte.

Dass ich es inhaltlich nicht verstehe, wofür dort demonstriert worden ist, ist eine andere Frage. Jedenfalls gibt es das Demonstrationsrecht. Davon wurde Gebrauch gemacht. Die Demonstration ist so abgelaufen, dass sie friedlich war und niemand anderes dadurch beeinträchtigt wurde.

Den Unterschied konnten wir kurz darauf in Dresden erleben. Da war eine Demonstration wieder einmal völlig außer Rand und Band geraten. Es ist in der Tat zu Randalen gekommen. Am Schluss war die Polizei nicht mehr Herr der Lage. Leute sind verletzt worden. Es hat massive Sachbeschädigungen gegeben und dergleichen mehr.

Ich bekräftige: Solche Zustände, wie wir sie in Dresden im Zusammenhang mit einer rechtsradikalen Demonstration und einer linksradikalen Gegendemonstration wieder erlebt haben,

(Franz Maget (SPD): Wo war Ihr CDU-Kollege?)

lassen mich Ihnen sagen: So etwas verstehen wir nicht unter einer friedlichen Versammlung unter freiem Himmel, wie sie im Grundgesetz verankert ist. Dass es diesen Unterschied gibt, werden wir auch in Zukunft nachdrücklich bekräftigen.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Wir beginnen mit der Abstimmung über den Antrag der Freien Wähler auf Drucksache 16/779. Eine namentliche Abstimmung ist hierzu nicht beantragt worden. Wer für den Antrag der Freien Wähler ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist die Mehrheit. Enthaltungen? - Bei Enthaltung der GRÜNEN ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD auf Drucksache 16/745. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Dafür sind fünf Minuten vorgesehen. Ich bitte, mit der Abstimmung zu beginnen.

(Namentliche Abstimmung von 13.50 bis 13.55 Uhr)

Ich darf die Abstimmung schließen. Ich bitte, die Stimmen auszuzählen.

Wir kommen jetzt zur nächsten namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/747. Dafür sind drei Minuten vorgesehen.

Wir haben noch eine weitere namentliche Abstimmung vor uns, nämlich über den interfraktionellen Dringlichkeitsantrag der CSU und der FDP. Das sage ich Ihnen nur zur Information.

Die namentliche Abstimmung über den Antrag der GRÜNEN ist eröffnet.

(Namentliche Abstimmung von 13.56 bis 13.59 Uhr)

Wir kommen jetzt zur dritten namentlichen Abstimmung über den interfraktionellen Antrag der CSU und der FDP auf Drucksache 16/780. Auch hier ist wieder namentliche Abstimmung beantragt. Die Abstimmung ist eröffnet. Dafür sind drei Minuten vorgesehen.

(Namentliche Abstimmung von 14.00 bis 14.03 Uhr)

Ich schließe die namentliche Abstimmung und fahre mit der Tagesordnung fort. Die Ergebnisse der drei namentlichen Abstimmungen werden im Laufe der weiteren Sitzung bekannt gegeben.

Ich rufe die Nummer zwei der Liste der Dringlichkeitsanträge auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Dr. Gabriele Pauli u. a. und Fraktion (FW) Gezielte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der BayernLB (Drs. 16/746)

Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Franz Schindler, Inge Aures u. a. und Fraktion (SPD) Strafrechtliche Ermittlungen in Sachen Bayerische Landesbank (Drs. 16/781)

Dringlichkeitsantrag der Abg. Georg Schmid, Ernst Weidenbusch, Petra Guttenberger u. a. und Fraktion (CSU), Thomas Hacker, Dr. Franz Xaver Kirschner, Karsten Klein u. a. und Fraktion (FDP)

Zeitnahe Unterrichtung der LBKomm über den Fortgang der staatsanwaltlichen Ermittlungen in Sachen BayernLB (Drs. 16/782)

Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat Frau Kollegin Dr. Pauli das Wort. Bitte schön.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrtes Präsidium! Die Freien Wähler haben im Oktober letzten Jahres einen umfangreichen Fragenkatalog eingebracht. Sie haben dankenswerterweise zugestimmt, die Fragen zur BayernLB in einer Kommission zu bearbeiten. Auch wurde gefordert, dass ein Bericht über die Antworten auf die Fragen abgegeben wird. Das ist in der Kommission erfolgt. Uns hat aber überrascht, dass der Bericht im Eilzugtempo und mündlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, also unter Ausschluss der Öffentlichkeit, erfolgte, sodass die Absicht, mit diesen Fragen den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern mehr Informationen über die tatsächliche Verantwortlichkeit des Vorstandes der BayernLB und der Verwaltungsräte zu bieten, nicht erfüllt worden ist. Wir möchten deshalb mit unserem Dringlichkeitsantrag noch einmal darauf abzielen, dass weitere Aufklärung erfolgt; denn die Bürgerinnen und Bürger haben den Eindruck, dass manches an Informationen verschleppt, vielleicht bewusst der Öffentlichkeit vorenthalten wird.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Daher ist es einmal notwendig, die umfangreichen Fragen schriftlich zu beantworten und dem Landtag vorzulegen.

Zum Zweiten möchten wir, dass das Vorermittlungsverfahren mit mehr Nachdruck betrieben wird. Zur Zeit wird darüber diskutiert, ob Oberstaatsanwalt Reich, der am kompetentesten eingearbeitet ist, weiter am Vorermittlungsverfahren beteiligt wird. Das sieht sehr danach aus, als wollte man die personellen Voraussetzungen schwächen. Wenn zusätzlich die Information auf dem Tisch liegt, dass die Staatsanwaltschaft personell unterbesetzt ist, ist erneut die Frage zu stellen: Möchten einige bewusst, dass dieses Ermittlungsverfahren verzögert und verschleppt wird?

(Beifall bei den Freien Wählern)

Es kann nicht im Interesse des Hohen Hauses und erst recht nicht der CSU-Fraktion sein, den Eindruck entstehen zu lassen, dass man irgendetwas zu vertuschen habe. Es kann nicht in Ihrem Interesse sein, dass der Eindruck entsteht, dass einige Spitzenpolitiker dieses Freistaates vielleicht nicht möchten, dass bestimmte Informationen ans Tageslicht kommen. Schließlich muss die Frage geklärt werden: Hatten Einzelne Ver

günstigungen, dass sie im Verwaltungsrat in einer gewissen Weise abgestimmt haben? - Das ist der Kernpunkt aller Ermittlungen. Die Vermutung liegt doch nahe, dass man die Aufklärung bewusst nicht möchte, weil damit klar wird, dass nicht frei und unabhängig und erst recht nicht im Interesse des Freistaates Bayern entschieden worden ist, sondern möglicherweise eine persönliche Beeinflussung vorlag. Genau dieses gilt es aufzuklären.

Deshalb möchten wir Freien Wähler, dass die Ermittlungen nicht durch personelle Engpässe begleitet werden. Wir bitten Sie, Frau Justizministerin Dr. Merk, ein besonderes Augenmerk darauf zu legen und sich regelmäßig berichten zu lassen, was nicht heißen soll, dass Sie Einfluss auf das Verfahren nehmen sollen; denn dieses ist unabhängig zu sehen. Uns geht es darum, dass Sie mit allem Nachdruck hinterher sind, dass dieses Verfahren schleunigst, mit der bestmöglichen Ausstattung und mit größtem Interesse Ihrerseits durchgeführt wird.

Es darf nicht der Eindruck entstehen, als habe die Staatsregierung aus Befangenheit kein Interesse an Aufklärung. Deshalb die weitere Forderung in unserem Antrag, dass Sie dem Bayerischen Landtag quartalsmäßig berichten; denn es geht nicht um Inhalte. Sie sollen nicht ankündigen, dass beispielsweise Hausdurchsuchungen gemacht werden. Sie sollen berichten, dass das Verfahren seinen zügigen Verlauf nimmt und Sie Einzelheiten zwar ausklammern aber von der Tendenz her uns immer wieder mitteilen, dass mit allem Nachdruck daran gearbeitet wird.

Der Antrag hat nichts mit Parteipolitik zu tun, sondern damit, dass wir von den Bürgern sehr genau beobachtet werden. Wir alle müssen zeigen, dass wir nichts zu verbergen und nichts zu vertuschen haben, sondern im Gegenteil der Öffentlichkeit Rechenschaft ablegen wollen.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Als Nächste hat Frau Staatsministerin Merk das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Hohes Haus! Die Staatsanwaltschaft befasst sich in ihrem Ermittlungsverfahren nicht mit Vermutungen, sondern mit Fakten.

(Beifall bei der CSU)

Ich möchte klar und deutlich zurückweisen, dass es in irgendeiner Weise eine Einflussnahme gegeben hat. Es handelt sich bei diesem Verfahren um eine Berichtssa

che, und in einer Berichtssache wird selbstverständlich dem Ministerium und dem Minister berichtet.

Möglicherweise ist durch Presseberichte - das weiß ich nicht - ein falscher Zungenschlag in die Debatte gekommen, soweit es um die Situation der Beschäftigten der Staatsanwaltschaft geht. Wir haben eine Pro-KopfBelastung von 1,00 Pensen in dem Bereich der Staatsanwaltschaft München I, in dem das Verfahren läuft. Das heißt, dass die Staatsanwaltschaft pensengerecht besetzt ist. Es ist auch gang und gäbe, dass dann, wenn die Staatsanwaltschaft darauf hinweist, dass ihre Mitarbeiter nicht ausreichen und aus irgendwelchen Gründen mehr Personal gebraucht wird, einem entsprechenden Ersuchen stattgegeben wird. Zuletzt war dies bei den Siemens-Ermittlungen der Fall.

Man kann also durchaus sagen, wenn die Notwendigkeit besteht, wird von uns selbstverständlich nachgebessert. Im vorliegenden Fall geht es aber um eine vollständig besetzte Staatsanwaltschaft. Insofern braucht man sich keine Sorgen zu machen. In den vergangenen Wochen und Monaten gab es auch keine Sachbearbeiterwechsel. Eine Ausnahme muss ich allerdings nennen: Es gab eine zusätzliche Stelle. Wir haben also Ende des Jahres zusätzlich einen Staatsanwalt als Gruppenleiter erhalten. Ich denke, das ist ganz wichtig.

Frau Abgeordnete Pauli, der Fragenkatalog ist nicht an die Justiz, sondern an das Finanzministerium gegangen; deswegen nehme ich ihn aus. Ich möchte nur sagen, dass die Staatsanwaltschaft mein volles Vertrauen genießt. Ich bin davon überzeugt, dass sie sorgfältig und zielgerichtet arbeitet, aber gerade das Gründliche, das in einem Ihrer Anträge betont wird, braucht eine gewisse Zeit. Hier bitte ich um Verständnis: Es ist besser, man ermittelt gründlich, als dass ein künstlicher Zeitdruck aufgebaut wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Forderung "Chefsache" muss ich sagen, es gibt keinerlei Anlass, an der fachlichen Kompetenz der mit der Sache befassten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Staatsanwaltschaft ebenso wie bei der Generalstaatsanwaltschaft zu zweifeln. Vielmehr handelt es sich um in Wirtschaftsstrafverfahren erfahrene Ermittler. Die Staatsanwaltschaft hat also mein volles Vertrauen.

Es ist auch nicht so - auch das muss man noch einmal deutlich machen -, dass das Justizministerium Ermittlungsführer ist. Die Ermittlungen liegen allein bei der Staatsanwaltschaft. Auch die Justizministerin ist keine Obergeneralstaatsanwältin, aber sie hat auf Berichte angemessen zu reagieren. Das ist ein anderes Thema,

und es ist - wie gesagt - eine Berichtssache. Wir müssen sie dazu nicht erst machen.

Was den Bericht für den Landtag angeht, bitte ich nochmals um Verständnis; denn es ist so, dass Prüfungen vor Ermittlungen und Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden selbstverständlich nicht auf dem Marktplatz durchgeführt werden können. Das heißt, dass man bei laufenden Verfahren eine gewisse Stillhaltepflicht hat; denn sonst kann man diese Verfahren nicht richtig durchführen. Aber davon abgesehen: Der Wunsch des Landtags nach Information ist selbstverständlich berechtigt. Insofern bedanke ich mich ausdrücklich bei Herrn Kollegen Weidenbusch, dass eine Unterrichtung der Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Krisenbewältigung bei der BayernLB durch Generalstaatsanwalt Dr. Strötz vor zwei Wochen ermöglicht worden ist.

Ich möchte auch der Kommission für die sachorientierte Behandlung danken. Meines Erachtens ist das ein guter Weg, um weiterhin zu berichten. Ich würde Sie aber bitten, uns jeweils dann berichten zu lassen, wenn Anlass dazu besteht bzw. wenn sich etwas im Verfahren in der Weise geändert hat, dass es Zeit für einen Bericht wird. Wir würden die Staatsanwaltschaft gern in diesem Sinne weiterarbeiten lassen. Wir sagen zu: Berichte werden gegeben. Berichte werden auch dort gegeben, wo Sie es wünschen. Die Kommission scheint mir aber der richtige Ort zu sein.

Zusammenfassend möchte ich feststellen: Es besteht kein Anlass, an der kompetenten und zielorientierten Prüfung der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft zu zweifeln. Es liegt auf der Hand, dass dies bei dem zugrunde liegenden Sachverhalt ein zeitaufwendiges Ermittlungsverfahren ist, aber es wird mit der stets von der Staatsanwaltschaft an den Tag gelegten Sorgfalt und ohne Einflussnahme durchgeführt.