Die kommunale Prüfung kann auch zu einer Abrissverfügung führen, wenn ein Gebäude nicht zu legalisieren ist. Die Prüfung obliegt der Kommunalaufsicht und ist keine unmittelbare Entscheidung des Landtags.
Grundsätzlich liegt die Planungshoheit bei der Gemeinde. Noch einmal: Die Petition richtet sich aber gegen das Landratsamt. Dieses hat Schritt für Schritt Maßnahmen gegen den Bau eingeleitet und auch vollstreckt. Insofern hat es rechtlich vollkommen korrekt gehandelt. Von daher, meine Damen und Herren, halte ich diese Petition für erledigt aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung.
Einen kleinen Moment, Frau Sandt. Bitte bleiben Sie noch kurz am Pult, Frau Sandt. Es gibt noch eine Zwischenbemerkung des Kollegen Roland Richter von der CSU-Fraktion.
Frau Sandt, stimmen Sie mir zu, wenn ich sage, dass die Freien Wähler im Ausschuss genauso argumentiert haben wie Sie jetzt gerade? Stimmen Sie mir auch zu, wenn ich sage, dass in der Gemeinde Bischofswiesen - hier ist soeben angesprochen worden, dass der Gemeinderat die kommunale Planungshoheit hat -diesem Bauvorhaben letztendlich mit den Stimmen der Freien Wähler und der SPD zugestimmt worden ist?
(Thomas Kreuzer (CSU): Unglaublich ist das, unerhört! - Zurufe von der CSU: Hört, hört! - Hubert Aiwanger (FW): Oh je!)
Als letztem Redner in dieser Debatte darf ich Herrn Staatssekretär Dr. Bernd Weiß das Wort erteilen. Ich weise aber schon mal darauf hin, dass die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt erst in der Haushaltswoche stattfinden kann, weil wir unsere Zeit überschritten haben. Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Wir sparen uns vielleicht beim nächsten Mal so eine lange Debatte, wenn darüber abgestimmt werden muss. Liebe Leute, da wird beim vorletzten Tagesordnungspunkt schwadroniert über die verfassungsmäßigen Rechte, über die niedrige Eingriffsschwelle, von Verfassungsbruch. Ich habe gestaunt, als ich soeben diese Debatte gehört habe. Sie zeugt von einem großen Unverstand; auch die Art und Weise, wie hier auf verfassungsmäßigen Rechten herumgetrampelt worden ist, zeigt das, ganz abgesehen davon, dass es einfach popelig und schäbig ist, wie hier ein paar Klischees über die CSU bedient werden, die überhaupt nichts zur Sache beitragen.
Dazu muss man sagen: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein Grundsatz von Verfassungsrang. 54.500 Euro Zwangsgelder wurden verhängt; ein hohes Bußgeld droht dem Mann. Der Bau wurde versiegelt. Das ist hartes Durchgreifen. Wenn die Gemeinde sich jetzt überlegt, einen Bebauungsplan aufzustellen, fällt das in die kommunale Selbstverwaltung. Das ist ein grundrechtsgleiches Recht.
(Beifall bei der CSU - Ingrid Heckner (CSU): Mit den Stimmen der SPD und der Freien Wähler, das ist ja nicht zu fassen!)
Wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan aufstellt und das nachträglich sanktioniert, ist damit nicht gesagt, dass man jedem Bauherrn Vorschub leisten und ihn ermuntern soll, so vorzugehen. Ganz im Gegenteil. Aber wenn die Gemeinde das so macht, ist das ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Es entspricht auch dem Eigentumsrecht dessen, der da hingebaut hat. So ist es in der Verfassung geregelt. Das entspricht genau dem verfassungsmäßigen Eigentumsrecht, dass es dann nicht mehr zu einer Baubeseitigung kommen kann. Vorhin ist ja gesagt worden, das Landratsamt solle eingreifen. Wenn das aber alles so ist, sagen Sie mir erst, welchen Artikel der Verfassung wir ändern, damit das Landratsamt da eingreifen kann. Dann reden wir darüber, ob hier CSU-Filz vorliegt. So ein Unsinn!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will hier nicht etwas Allgemeines über die Freien Wähler sagen. Aber das, was Sie hier gemacht haben, Frau Jung, war unfairer Populismus pur. Das muss ich Ihnen sagen.
Sie kommen hierher, fordern vom Innenministerium den Abriss eines Bauvorhabens, das ein Bürgermeister Ihrer Partei mit seinem Gemeinderat legalisiert hat. Das ist ein Skandal und eine Verdummung des Hohen Hauses.
Ihre Kollegen im Petitionsausschuss haben diese Petition für erledigt erklärt, weil sie sie für nicht begründet gehalten haben. Die verstehen etwas davon, und Sie kommen hierher und greifen völlig unberechtigterweise einen Landrat an.
Dies, liebe Frau Jung, ist ein übles politisches Spiel. Wir haben hier kein Showbusiness, sondern eine ernsthafte politische Tätigkeit. Das muss schon mal gesagt werden.
Herr Kollege Kreuzer, ich darf Sie nochmal ans Rednerpult bitten, denn die Kollegin Kamm hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.
Ich halte das Verhalten dieses Bauherrn, um es ganz klar zu sagen, für absolut nicht richtig, für nicht korrekt. Ich halte das Vorgehen des Landratsamts für angemessen. Man kann sich immer darüber unterhalten: Hätte ich etwas schneller stoppen können? - Für die nachträgliche Legalisierung des Bauvorhabens ist die Gemeinde verantwortlich, weil sie die entsprechende Planung geändert hat. Somit kann dem Landratsamt kein Vorwurf gemacht werden.
Ich mache auch Ihnen von den GRÜNEN keinen Vorwurf, denn Sie haben immer die gleiche Meinung vertreten, auch im Ausschuss, wie Sie sie hier vertreten haben - im Gegensatz zu den Freien Wählern.
Vielen Dank Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wie angekündigt, werden wir die Abstimmung zu diesem Punkt in der Haushaltswoche vornehmen. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend und einen guten Heimweg. Die Sitzung ist geschlossen.