Richtig ist, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das Ziel dieser Initiative im Bundesrat war ausschließlich, auf eine verfassungskonforme Abwägung zwischen der Gewährleistung eines effektiven Aufsichtsbereiches sowie dem Schutz der Daten der Beaufsichtigten auf der einen Seite und dem allgemei
Richtig ist auch, dass auf diese Problemlage in einem Gutachten von Professor Dr. Rupert Scholz ausdrücklich hingewiesen wurde.
Richtig ist auch, dass die Angelegenheit am 05.03.2009 im Ausschuss für Recht, Verfassung, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz behandelt wurde.
Bereits zu diesem Zeitpunkt ging dieser Antrag ins Leere. Bereits zu diesem Zeitpunkt war die Entscheidung im Bundesrat gefallen. Bereits zu diesem Zeitpunkt war der Bundestag Herr des Verfahrens.
In der Folge fand dann - wenn sich jemand wundern sollte, ich rede immer noch vom selben Antrag, ich habe mich nicht geirrt, aber vielleicht der Kollege - fand auf Bundesebene eine Anhörung zu dem Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz - so sein Titel - statt, und fraktionsübergreifend bestand aufgrund dieser Anhörung Konsens darüber, dass man der Informationsfreiheit Vorrang einzuräumen habe
Am 26.03. - also noch einmal: Wir wissen alle, dass wir heute den 07.05. haben - ist der Bundestag dann diesem Votum gefolgt. Auf dieser Basis, also auf Basis der Anhörung, haben dann auch die befassten Bundesratsausschüsse am 30.04. dieses Votum akzeptiert; auch Bayern hat es akzeptiert. Ich gehe davon aus, dass deshalb auch der Bundesrat am 15.05. ein entsprechendes Votum abgeben wird.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir fragen uns jetzt natürlich, wofür und mit welchem Ziel dieser Antrag gestellt wurde. Das muss man sich schon fragen. Anträge sind eigentlich dazu da, etwas rechtspolitisch zu gestalten. Dieses Ziel hatte dieser Antrag sicherlich nicht. Das gibt schon allein die Zeitfolge nicht her. Es drängt sich die Vermutung auf, dass es hier ausschließlich um eine durchsichtige Stimmungsmache ging.
Nun ja, wir haben die Europawahl und die Bundestagswahl, da geht es um Stimmungsmache und Wahlkampfgetümmel.
Ich verbinde meine Äußerungen mit der Hoffnung, dass wir spätestens im Oktober auch seitens der SPD wieder die Sachebene erreichen und eine Abkehr von der Eventpolitik mittels Gespensterdiskussionen haben werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Initiative Bayerns im Bundesrat im Jahre 2008 ist erneut ein schönes Beispiel bzw. ein Meilenstein auf dem Weg zur Politikverdrossenheit.
Eine rechtsstaatliche Demokratie lebt von der Freiheit der Information und von der Transparenz. Informationsfreiheit hat letzten Endes etwas mit Wahrheit zu tun. Diese sollte vertuscht werden. Gott sei Dank hat man das in Berlin rechtzeitig gesehen.
Nur dem, was der Bürger einsehen und verstehen kann, kann er letzten Endes auch vertrauen. Dem, was in geheimen Akten schlummert oder irgendwo ausgemauschelt wird, kann man kein Vertrauen entgegenbringen, sondern nur Misstrauen. Nicht die Öffentlichkeit der Information birgt eine Missbrauchsgefahr, sondern viel mehr noch das Vertuschen.
Das muss man immer wieder sagen. Und genau das haben auch die Medien bei diesem Vorgehen von Bayern aufgegriffen. Im ARD-Magazin "Kontraste" wurde am 5. Februar darüber berichtet, dass von Bayern aus eine Art Black Box geschaffen werden sollte, hinter der sich Verantwortliche verschanzen können. Es sei auch beabsichtigt, kleinen geprellten Anlegern im Gegensatz zu den finanzwirtschaftlichen Imperien die Waffengleichheit zu entziehen. Aber auch der kleine Bürger muss Informationsfreiheit haben, damit er sich wehren kann, wenn er um seine Guthaben gebracht wird. Das
bedeutet, man muss dem bösen Anschein von Anfang an entgegenwirken; denn wenn man Akten wegschließt, muss es irgendwie einen Grund dafür geben, warum sonst scheute man das Licht der Öffentlichkeit?
Sensible Daten werden in § 3 des Informationsfreiheitsgesetzes geschützt. Dort sind personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse und ähnliches geschützt, und dafür braucht es kein strengeres Gesetz.
Mittlerweile pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass man mit dem Antrag eine Art Lex Landesbank schaffen wollte, hinter der man sich verstecken kann.
Aber gerade durch ein solches Vorgehen leistet man sich, der Politik und letztlich auch der Demokratie in Deutschland einen Bärendienst. Denn die Bürger sind mündig und wollen Informationen, und sie wollen auch mündig und ehrlich behandelt werden. Sie wollen Offenheit, sie wollen Ehrlichkeit, sie wollen Klarheit und sie wollen Wahrheit. Danke sehr.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich die Diskussion der letzten Jahre um die Informationsfreiheit ansieht, erkennt man schon, dass es ein wenig bizarr ist, wenn in Berlin die CDU/CSU-Fraktion gegen einen Antrag der Bayerischen Staatsregierung gestimmt hat, in dem gefordert wurde, die mühsam erkämpfte Informationsfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Presse schnell wieder zu zerstören. Es ist besonders dann bezeichnend, wenn dies in einem Bereich der Wirtschaftspolitik geschieht, bei der in Bayern ein FDP-Minister die Verantwortung trägt. Da fragt man sich schon, ob bei der FDP die Rechte noch weiß, was die Linke tut.
Sie stimmten im Bundesrat im Jahre 2005 gegen das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, weil es Ihnen nicht weit genug gegangen ist. Unseren Antrag, in Bayern endlich ein Informationsfreiheitsgesetz für die Behörden des Landes und der Kommunen einzuführen und endlich die Bürgerinnen und Bürger vom Status der Bittsteller zu befreien, lehnen Sie ab. Man müsse ja erst evaluieren, wie das im Bund gelaufen ist, so die Begründung. Und kaum sind Sie in Bayern an der Regierung, fordern Sie im Bundesrat über die Bundesratsinitiative, um die es hier geht, eine Einschränkung der Informationsfreiheit, um die Bankenlandschaft zu schützen.
Auf Ihrem Landesparteitag im Februar fordern Sie schließlich, genau diesen Antrag im Bundesrat abzulehnen. Ich glaube, eine glaubwürdige, widerspruchsfreie Politik sieht etwas anders aus.
Angesichts der Finanzkrise ist der Versuch der Bayerischen Staatsregierung ein fatales Zeichen in Bezug auf die Erschwerung der Aufklärung. Gerade die Misere der Finanzkrise zeigt doch, wie wichtig Transparenz und ein uneingeschränkter Zugang zu Informationen sind. Es ist geradezu dreist, wenn auf dem Höhepunkt der Finanzkrise, in der einfache Leute ihre gesamten Ersparnisse verloren haben und versuchen, ihr Geld zu retten, den Geschädigten, der Presse und der Justiz Steine in den Weg gelegt werden, wenn versucht wird, diese Machenschaften aufzuklären.
Auslöser für die Bundesratsinitiative, also Ihre Initiative, war eine gerichtliche Niederlage der BaFin im März vergangenen Jahres, bei der die Anwälte von 3.000 Anlegern, die bei der inzwischen insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH um die 80 Millionen Euro verloren haben, Einsicht in die Unterlagen erstreiten mussten, die ihnen die BaFin verweigern wollte. Das Urteil der Richter war vernichtend. Die Richter haben erklärt, dass Informationen über strafbare Handlungen und sonstige Rechtsverstöße schlecht als Betriebsgeheimnisse geschützt werden könnten. Und nur wegen dieses Urteils haben Sie dann die Initiative im Bundesrat eingebracht. Sie meinten, dass dieses Urteil Verunsicherung bei der Kreditwirtschaft ausgelöst habe. Und da mussten Sie natürlich handeln. Aber die Verunsicherung hat in Wirklichkeit ganz woanders stattgefunden, nämlich bei den kleinen Leuten, die um ihre Ersparnisse gebracht worden waren. Aber diese interessierten Sie anscheinend nicht.
Sie machen sich in der Begründung dann auch noch lustig über die Bedürfnisse dieser Leute nach mehr Anlagesicherheit, wenn Sie am Ende Ihrer Initiative schreiben, dass aus der Tatsache, dass die Klagen Schadensersatzklagen von Geschädigten waren, kein Anspruch auf Transparenz und Akteneinsicht hergeleitet werden könne, weil es private Interessen seien und nicht ein öffentliches Interesse.
Ein solcher Satz, in einer Zeit, wo die Sparer und Anleger in ständiger Unsicherheit und Angst um ihr Erspartes leben, ist ein Satz, der an Zynismus kaum zu übertreffen ist.
Die FDP büßt viel von ihrer Glaubwürdigkeit ein, wenn sie mehr Transparenz verspricht und gleichzeitig solche Initiativen startet bzw. mitträgt.
Wir sind froh, dass in Berlin der Versuch gestoppt wurde, dieses Gesetz in Kraft treten zu lassen. Ein solches Gesetz hätte uns wieder ein Stück in die Nähe eines Obrigkeitenstaates gebracht, in dem für die Bürgerinnen und Bürger Transparenz nur ein Fremdwort gewesen wäre. Wir wollen genau in eine andere Richtung. Wir wollen mehr Transparenz schaffen und sind deshalb froh, dass dieser Versuch kläglich gescheitert ist.
Geschätzte Frau Kollegin Tausendfreund, ich gehe davon aus, dass Sie meine Einschätzung teilen, dass die Äußerungen Ihrer Vorvorrednerin nicht akzeptabel waren, die gemeint hat, es handele sich bei dem Antrag und bei dem Reinziehen dieses Antrags heute ins Plenum um eine durchsichtige Stimmungsmache. Eine unserer vornehmsten Aufgaben ist die Kontrolle der Staatsregierung. Wenn die Staatsregierung durch einen solchen "Amoklauf" glänzt, dann ist es selbstverständlich wichtig, darauf hinzuweisen.
Den Begriff "Gespensterdiskussion" lassen wir gelten. Gespenster sind nämlich diejenigen aus der Staatsregierung, die diese Aktion initiiert haben, eine Aktion, die überhaupt nicht in die heutige Zeit, in die Debatte und in die heutige Problematik passt. Er passt, Herr Staatsminister Zeil - nachdem Sie gerade da sind -, einfach in die Debatte, die wir über viele Jahre im Landtag geführt haben. Ich erinnere an die Überschriften, Herr Schindler: "Bayern als Eldorado für Kapitalmarktbetrüger", "Süddeutsche" wie "Frankfurter Allgemeine". Das ging durch die Republik. Was war der Hintergrund? Alle Bundesländer haben Kapitalmarktbetrügereien, die über falsche Ad-hoc-Mitteilungen oder über fehlerhafte Darstellungen in Börsenzulassungsprospekten begangen wurden, erst nach fünf Jahren verjähren lassen. Nur in Bayern ist das Ganze nach gerade einmal sechs Monaten verjährt, weil man sich auf das Bayerische Pressegesetz bezogen hat.