Den Begriff "Gespensterdiskussion" lassen wir gelten. Gespenster sind nämlich diejenigen aus der Staatsregierung, die diese Aktion initiiert haben, eine Aktion, die überhaupt nicht in die heutige Zeit, in die Debatte und in die heutige Problematik passt. Er passt, Herr Staatsminister Zeil - nachdem Sie gerade da sind -, einfach in die Debatte, die wir über viele Jahre im Landtag geführt haben. Ich erinnere an die Überschriften, Herr Schindler: "Bayern als Eldorado für Kapitalmarktbetrüger", "Süddeutsche" wie "Frankfurter Allgemeine". Das ging durch die Republik. Was war der Hintergrund? Alle Bundesländer haben Kapitalmarktbetrügereien, die über falsche Ad-hoc-Mitteilungen oder über fehlerhafte Darstellungen in Börsenzulassungsprospekten begangen wurden, erst nach fünf Jahren verjähren lassen. Nur in Bayern ist das Ganze nach gerade einmal sechs Monaten verjährt, weil man sich auf das Bayerische Pressegesetz bezogen hat.
Sie knüpfen tatsächlich an dieses völlig verfehlte Verhalten an. Mit solchen Initiativen schaden Sie nicht nur Anlegern, sondern zerstören das Vertrauen in Finanzmärkte.
- Verzeihung. Lesen Sie die Geschäftsordnung. Es ist eine Zwischenintervention, keine Zwischenfrage.
Mit solchen völlig inakzeptablen Aktionen zerstören Sie letztlich auch das Vertrauen in den Finanzplatz München.
Mein lieber Kollege Martin Runge, ich habe natürlich gern den Raum für die Zwischenintervention eingeräumt. Ich stimme Ihnen vollständig zu. Wir sind hier im Landtag. Unsere Aufgabe ist es, die Staatsregierung zu kontrollieren. "Amoklauf" ist tatsächlich der richtige Ausdruck für die Bundesratsinitiative, die aus Bayern gestartet wurde. Sie ist kläglich gescheitert, und ich hoffe, dass so etwas nicht noch einmal vorkommt.
Gerade in diesem Bereich, wo es um so wichtige Interessen der Anlegerinnen und Anleger geht, um Einsichtsmöglichkeiten, wenn einmal etwas schiefgegangen ist, etc. müssen wir den Finger in die Wunde legen.
Wir nehmen als GRÜNE unsere Kontrollaufgaben im Parlament wahr und bedanken uns noch einmal dafür, dass die SPD damals diesen Antrag gestellt hat.
Frau Kollegin, verbleiben Sie bitte am Rednerpult zu einer weiteren Zwischenbemerkung, und zwar von Frau Kollegin Guttenberger.
Frau Kollegin Tausendfreund, ist Ihnen entgangen, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag im Ausschuss war, bereits der Deutsche Bundestag Herr des Verfahrens war?
Ist Ihnen zudem entgangen, dass eine öffentliche Anhörung stattfand, nach der man sich dann aufgrund neuer Tatsachen einer anderen Abwägung anschloss?
Es ist ja nicht so, dass man keine Anträge mehr stellen kann, wenn die Sache schon durch den Bundesrat ist und sich nur noch der Bundestag damit beschäftigt. Wir können natürlich als Landesparlament auch den Bundestag zu einem gewissen Verhalten aufrufen.
Man hätte es vielleicht etwas eher in den Ausschuss nehmen können, das wäre auch noch eine Variante gewesen. Aber wir hatten auf alle Fälle noch Entscheidungskompetenz zu dem Zeitpunkt, als die Sache im Ausschuss behandelt wurde.
Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Zeil ums Wort gebeten. - Herr Kollege Fischer, heute habe ich es nicht mit Ihnen. Sie müssen sich etwas einfallen lassen, wie ich das wieder gutmachen kann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Was wir jetzt vonseiten der Oppositionsparteien erlebt haben, ist eine Mischung aus Verschwörungstheorien und Märchenstunde à la Tausendundeinenacht.
Ich bin sehr froh, dass sich die Kontrolltätigkeit der Opposition auf solche Initiativen beschränkt, die politisch erledigt sind, weil das offensichtlich bedeutet, dass alles, was noch am Laufen ist, gut funktioniert und die Staatsregierung gut arbeitet.
(Beifall des Abgeordneten Tobias Thalhammer (FDP) - Harald Güller (SPD): Oh, oh! Träumen Sie weiter!)
Hintergrund der Bundesratsinitiative war der Interessenkonflikt zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit. Ich sage ganz klar: Ich persönlich halte es für richtig, hier dem Informationsinteresse und dem Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger den Vorrang einzuräumen.
Das ist nicht nur die Position der Jungen Liberalen, sondern ganz klar auch die der FDP Bayern, wie wir sie auf dem Landesparteitag beschlossen haben.
Es ist aber auch unbestritten - und deswegen will ich jetzt keine längeren Ausführungen zu diesem Thema machen -, dass der Deutsche Bundestag einstimmig zu der gleichen Auffassung gekommen ist und das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz ohne Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes angenommen hat. Am 15. Mai wird der Bundesrat diesem Votum folgen.
Die Bayerische Staatsregierung akzeptiert dieses Votum, und damit komme ich zurück zum Ausgangspunkt. Das Thema ist politisch tot, es ist in genau acht Tagen endgültig erledigt, und Ihre Wiederbelebungsversuche sind überflüssig. Lassen Sie die Toten ruhen.
Herr Dr. Fischer, es gibt Kausalitäten. Was Sie jetzt für tot erklärt haben, würde überhaupt nicht entstanden sein, hätten Sie nicht die Initiative ergriffen. Stimmen Sie mir da zu?
Ich habe den Eindruck, dass Ihre Wortmeldung der Versuch ist, eine Debatte weiter in die Länge zu ziehen, die sich erledigt hat.
Wir kommen mit wenig Zeit aus und versuchen nicht, künstlich etwas zu verlängern, was nicht nötig ist.
Jetzt hat Herr Staatsminister Zeil das Wort. Vielleicht kann man bitte der Debatte auch wieder etwas folgen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat kann man über die Frage streiten, ob es Sinn macht, in dieser Weise weiter über Anträge zu diskutieren, die in der Sache längst erledigt sind.
Aber wenn von einem "Amoklauf" die Rede ist und das jetzt zum Test für Glaubwürdigkeit gemacht wird, dann möchte ich doch noch einmal die Fakten darstellen, auch weil der Ministerpräsident angegriffen wurde, als sei dies eine Initiative von ihm zu bestimmten Zwecken.
Es war so, dass diese Initiative bereits zuzeiten der früheren Staatsregierung eingeleitet und dann später im zuständigen Ausschuss des Bundesrats behandelt wurde. Und jetzt wird es interessant, weil Sie das Thema Glaubwürdigkeit so aufgeblasen haben: Lediglich die Länder Berlin und Brandenburg haben dagegen gestimmt. Das schwarz-grün regierte Hamburg, Frau Kollegin Tausendfreund, hat ausdrücklich zugestimmt.
Ich sage das deshalb, weil es sich hier offensichtlich um einen Vorgang gehandelt hat, dem jedenfalls die weitaus größte Anzahl der Länder ungeachtet ihrer politischen Zusammensetzung einen gewissen Prüfungsbedarf und eine gewisse Prüfungsfähigkeit eingeräumt hat. Sonst wäre dieses Votum nicht zustande gekommen und sonst hätte sich auch der Bundesrat diese Prüfung nicht zu eigen gemacht.
Um es wieder herunterzuholen auf den Tatbestand, meine Damen und Herren: Frau Kollegin Guttenberger und auch der Kollege Rinderspacher haben ausführlich dargestellt, wie es weitergelaufen ist. Ich will nur noch einmal sagen, dass auch in der Anhörung des Finanzausschusses dieser Überlegung - übrigens mit großer Sachlichkeit und Ausführlichkeit - eine Grundberechtigung nicht abgesprochen worden ist. Aber man hat dann in der Abwägung dieser Frage dieses Zielkonflikts zwischen der Gewährleistung einer effektiven Aufsicht sowie dem Schutz der Daten der Beaufsichtigten einerseits und dem allgemeinen Informationswunsch der Bürger andererseits dem Informationsanspruch den Vorrang gegeben. Das hat der Kollege Fischer bereits dargestellt, und das mache natürlich ich mir und macht sich auch die Staatsregierung insgesamt zu eigen. So ist es im Bundestagsfinanzausschuss einhellig beschlossen worden. Deswegen ist diese Initiative vom Tisch. Ich kann Ihnen versichern, dass natürlich auch die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat diesem über alle Fraktionen hinweg getragenen Votum folgen wird.
Aber eines möchte ich abschließend schon nochmals sagen, weil dieses Thema hier so hochgezogen worden ist: Niemand - auch nicht die Länder, die beispielsweise wie Schwarz-Grün diesem Prüfungsauftrag zugestimmt haben - beabsichtigt mit dieser Initiative, wie es hier wider besseres Wissen behauptet wird, dem Bürger eine Informationsmöglichkeit zur Verfolgung seiner rechtlichen Interessen zu nehmen, nur um Missstände bei Banken oder eventuelle Versäumnisse bei der Bankenaufsicht zu verschleiern. Wer so etwas behauptet, der handelt nicht redlich und unterstellt hier Motive, die nicht gegeben waren. Aber wir sollten jetzt unsere kost
bare Zeit, die wir weitaus Wichtigerem für unser Land zu widmen haben, nicht länger dafür in Anspruch nehmen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.